domain-anwalt.de - Nachschlag

- Die fragwürdige Vergebungsbitte des Daniel Dingeldey -
(Kirche zum Mitreden, 27.02.2002)
Im August 2001 hatten wir vor domain-anwalt.de gewarnt, deren Verantwortliche sich irreführenderweise selbst darstellen: "domain-anwalt.de ist mit mehr als 250 Einträgen die führende Datenbank für Anwälte für Domain-, Marken- oder Wettbewerbsrecht im deutschsprachigen Raum."
Mit Nachdruck wiederholen wir unsere damals geäußerte Warnung. Hier neueres Material:

Zu den - u.E. - unangenehmsten Nebenprodukten der allgemeinen Vernetzung gehören Werbe-mails ("Spam"), mit denen Firmen ungebeten und unerwünscht sich resp. ihr Produkt weiträumig und kostengünstig bekannt machen. Auf den Pfaden der "Spammer", die Unschuldige mit Werbung belästigen, wandelt auch d-a. So erhielten wir, nachdem wir unseren d-a-Text veröffentlicht hatten, eine Postkarte von dem d-a-Inhaber united-domains:


Sichern Sie sich jetzt ihre .info-Domains!
Ab 19. September 2001 ist es soweit: die neuen .info-Domains können weltweit von jedermann registriert werden. Bei united-domains.de können Sie schon jetzt Ihre .info-Wunschdomain im Rahmen der "Landrush Period" kostenfrei vorbestellen und sich so eine gute Ausgangsposition für den Wettlauf um die begehrten neuen .info-Adressen sichern. Die Vorbestellung bei united-domains.de ist völlig kostenfrei.

Und so weiter. Auffällig: d-a schreibt uns per Postkarte, also mit unserer vollständigen Adresse. Es kann also nicht sein, dass d-a nur unsere e-mail vom 22.06.2001 gelesen hat, denn die enthielt unsere Adresse nicht. d-a muss weitere Nachforschungen über uns angestellt haben.

Es blieb aber nicht bei der Postkarte. Am 21.11.2001 erhielten wir eine e-mail von d-a:


Der Domain-Newsletter | Ausgabe #82 | ISSN 1616-0908 | http://www.domain-recht.de | 22. November 2001 | fuer: R. L. Willkommen R. L., bei der 82. Ausgabe des Domain-Newsletters!

Und dieser Newsletter ist wirklich lang, nicht nur maximal 2 KB wie der (mittlerweile eingestellte) KzM-Newsletter, sondern 21 KB! Es dauerte über vier Sekunden, wohlgemerkt ohne Flatrate, die mail herunterzuladen! Dieser Newsletter enthält Beiträge, die man getrost als dummes Zeug ad acta legen kann, z.B.:
Domain des Monats November ist "bigmacsucks.com".
Fuer viele ist es eine Glaubensfrage: der BigMac von McDonalds oder der Whopper von BurgerKing? Um seinen Schaeflein ein Gebot mit auf den Weg zu geben, hat man sich bei BurgerKing offensicht-lich entschlossen, fuer klare Verhaeltnisse zu sorgen: unter der Adresse bigmacsucks.com findet sich der Weg zu einem besseren Burger - dem Whopper.
Die Redaktion sieht sich selbstverstaendlich in der Pflicht, im Rahmen einer umfangreichen Teststudie den Dingen auf den Grund zu gehen und unseren Lesern eine Antwort auf diese entscheidende Frage zu geben. Hierzu erforderliche Sachspenden der Unternehmen BurgerKing und McDonalds bitten wir daher an unten stehende Adresse zu richten.

Lach, lach!
Noch weniger amüsant ist es, wenn man den Newsletter als Informationsquelle ernst nimmt, das kann nämlich katastrophale Folgen haben:
Haben Sie aufgrund eines Domain-Namens eine Abmahnung erhalten?
Mit der Abmahnung will der durch Ihr Handeln in seinen Rechten aus dem Marken-, Namens- oder Wettbewerbsrecht Verletzte Ihnen die Moeg-lichkeit geben, eine aussergerichtliche Loesung des Problems herbei-zufuehren.
Inhalt der Abmahnung ist eine Beschreibung der geruegten Rechts-verletzung, die Beschreibung der Rechte des Abmahnenden (die man sich in jedem Falle nachweisen lassen sollte) sowie die Aufforde-rung, innerhalb einer kurzen Frist eine Unterlassungserklaerung abzugeben.
Eine Kostennote des gegnerischen Anwalts liegt in der Regel auch bei. Die Hoehe des zu zahlenden Betrags richtet sich nach dem Streitwert. Bei einem (ueblichen) Streitwert von DM 100.000 be-traegt die Kostenforderung etwa DM 1.800. Aus der Domain wird so schnell ein "teurer Spass".
Auf einen Abmahnung gibt es folgende drei Reaktionsmoeglichkeiten:
1. Akzeptieren
[...]
2. Nichtstun
[...]
3. Gegenangriff
Falls Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung nicht gerechtfertig ist, sollten Sie zum Gegenangriff uebergehen, und zwar in Form einer negativen Feststellungsklage.
In jedem Fall sollten Sie sich von einem spezialisierten Anwalt be-raten lassen. Die anwaltliche Erstberatung ist relativ preiswert und kann Ihnen helfen, viel Geld und Nerven zu sparen. Da bei einer Ab-mahnung im Regelfall Ihnen der Abmahnende eine knappe Frist von nur wenigen Tagen setzt, sollte die erste Kontaktaufnahme mit dem Anwalt am besten telefonisch erfolgen.

Nehmen wir wieder das Standardbeispiel für Domain-Streitigkeiten, katholisch.de. Würde man der d-a-Redaktion glauben, wäre der "Gegenangriff" die richtige Maßnahme gewesen. Was d-a komplett unter den Tisch fallen lässt: Die deutsche "Rechtsprechung" ist durch und durch korrupt und speziell im Bereich der Domain-Namen hoffnungslos im Chaos versunken, ohne auch nur die geringste Bereitschaft, für ordentliche Verhältnisse zu sorgen. Die größenwahnsinnigen Schwerverbrecher beim Landgericht Bonn treiben noch immer lustig ihr Unwesen, und alles schweigt brav oder applaudiert sogar noch zu diesem gigantischen Unrecht.
Das ficht die d-a-Profis aber nicht an. Immerhin kann man ja schon mal einen "Rechtsanwalt" anheuern und den mit Geld versorgen dafür, dass er Blödsinn erzählt. Es ist also brandgefährlich, sich auf die Ratschläge von d-a einzulassen.

Direkt nach Erhalt des Newsletters schickten wir am 22.11.2001 eine mail an d-a:


Erklären Sie, mit welchem Recht Sie mir Ihren Newsletter zuschicken!
Ich habe bei KzM einen Text über domain-anwalt.de veröffentlicht; darin heißt es u.a.:
"Am besten, man betrachtet d-a grundsätzlich als "Schwarze Liste", i.e. als Verzeichnis von den Anwälten, um die man einen großen Bogen machen sollte." d_anwalt.htm
Sollten Sie bis zum 29.11.2001 keinen Beleg dafür vorweisen, dass ich Ihren Newsletter abonniert habe, werde ich weitere Schritte gegen Sie prüfen! In Christo

Bereits am 23.11.2001 kam die Antwort von d-a


Sehr geehrter Herr L.! Danke für Ihre eMail. Ich kann nicht nachvollziehen, wie Ihre eMail-Adresse in unsere Adressatenliste geraten ist. Möglicherweise hat sich jemand einen Scherz erlaubt. Ich habe Ihre eMail-Adresse aus unserem Datenbestand gelöscht. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Dingeldey

Das ist keine ordentliche Bitte um Entschuldigung, sondern grober Unfug! "Möglicherweise hat sich jemand einen Scherz erlaubt!" Das ist bestenfalls ein schlechter Scherz von d-a. Wir können uns jedenfalls nicht vorstellen, dass ein Scherzbold uns in die Abonnentenliste des d-a-Newsletters eingetragen hat. Es kommt zwar immer wieder vor, dass wir Newsletter von Pornoseiten erhalten, und in solchen Fällen könnten wir uns tatsächlich vorstellen, dass irgendein psychisch Gestörter uns auf die Verteilerliste eingetragen hat, weil er den Gedanken lustig findet, dass Porno-mails im Postfach eines Priesters landen. Aber wo liegt der Reiz für psychisch Gestörte, uns bei d-a anzumelden?
Doch nehmen wir einmal an, jemand hätte das tatsächlich getan - dann hätte d-a anhand der automatisch generierten Logfiles den Übeltäter sofort entlarven und Rechtsmittel gegen ihn einlegen können. Statt dessen lässt d-a die Sache lieber im Dunkeln - warum?
Nimmt man das Faktum der Postkarte hinzu, fällt uns als einzig logische Erklärung nur ein, dass uns d-a mit voller Absicht belästigen wollte. Jetzt, wo sie gemerkt haben, dass wir diese Belästigung nicht wünschen, zieht man sich auf eine nichtssagende "Entschuldigung" zurück. Hat d-a auch unsere Postadresse aus dem Datenbestand gelöscht?

Ansonsten bleibt bei d-a alles wie gehabt: Die Anzahl eingetragene Anwälte sinkt weiter:
08.12.2001: 236
26.02.2002: 235
Aber dennoch sind die "Sozietät Redeker" und die "Strömer Rechtsanwälte" noch immer als "Spezialisten" aufgeführt; das braucht man jetzt nicht mehr groß zu kommentieren. Unsere Warnung vor d-a bleibt bestehen!

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