Editorial zu Ausgabe 04/01 (Nr. 66)

- Gerüchte zur Person -
(Kirche zum Mitreden, 12.08.2001)
Der Fall Johannes Stöhr hat es mal wieder bewiesen: Es kursieren hinter unserem Rücken zutiefst ehrverletzende Lügen über uns. Selbst wenn wir irgendwann einmal von diesen Lügen erfahren sollten, können wir kaum etwas dagegen unternehmen, denn unsere Gegner haben die staatliche Obrigkeit auf ihrer Seite, wie z.Zt. insbesondere der LER-Schwindel und der Volksverhetzungsprozess beweisen. Das einzige, was wir noch unternehmen können, solange wir noch auf freiem Fuß sind, ist, auf unserer Homepage die Lügen unserer Gegner als solche zu entlarven, doch der Staat will uns offenkundig auch diese Möglichkeit rauben.

Eine Auswahl dessen, was an Lügen über uns herumschwirrt, präsentiert z.B. der Satansdiener Josef Spindelböck, der sich von allen Skrupeln gelöst hat. Man denke auch z.B. an die gegen uns gerichtete Lüge: "Mal nur gut, daß da ein Regens weitsichtig genug war, L. nicht zur Weihe vorzuschlagen" (s. Strafanzeige gegen kath.de (2)). Die Phantasie unserer Gegner duldet keine Grenzen. Da die Verachtung des Priesterstandes sowieso zum Kernprogramm der V2-Sekte gehört, überrascht es nicht, dass auch gerne zum Hilfsmittel der ehrverletzenden Lüge gegriffen wird, um das "neue Pfingsten" durchzudrücken.

Wir bilden uns nicht ein, wir könnten alle Lügen, die über uns verbreitet werden, aufspüren, und deshalb müssen wir uns auch damit abfinden, einige Lügen niemals als solche entlarven zu können, eben weil wir von ihrer Existenz nichts wissen. Keine lügnerische Verunglimpfung scheint unseren Gegnern zu absurd, um sie uns anzuhängen.

Nicht von allen Beschuldigungen gegen uns, die wir im folgenden nennen, wissen wir sicher, dass sie auch tatsächlich momentan im Umlauf sind. Aber besser wir entlarven eine Lüge zu früh als zu spät.
 

1. Der Namenspatron

Klein RHL Wir haben schon in jungen Jahren (s. Photo) unsere Eltern gefragt, wer unser Namenspatron ist. Die Antwort: Sie haben sich keinen überlegt. Nun könnte gegen uns ins Feld geführt werden:
"571. Warum gibt man dem Täufling den Namen eines Heiligen? Man gibt dem Täufling den Namen eines Heiligen, um ihn unter den besonderen Schutz eines himmlischen Beschützers zu stellen und ihn anzuregen, dessen Beispiel nachzuahmen."
(Pius X., Kompendium der christlichen Lehre, Rom (1)1905).

"Aufgabe des Pfarrers ist es, dafür zu sorgen, daß dem Täufling ein christlicher Name gegeben werde; kann er das nicht erreichen, so füge er dem von den Eltern gewählten Namen noch den Namen eines Heiligen bei und schreibe beide Namen ins Taufbuch ein.
FN: Das Recht, den Taufnamen zu wählen, haben der erwachsene Täufling und für Kinder die Eltern (auch die außereheliche Mutter), bezw. deren Stellvertreter. Wird dieses Recht mißbraucht, so hat der Pfarrer oder sein Vertreter einzugreifen. Nicht bloß unmittelbar vor der Taufe, sondern auch in der Katechese und in der Predigt oder in Vereinsvorträgen hat der Pfarrer zu sorgen, daß keine «unsittlichen, märchenhaften oder lächerlichen Namen gegeben werden, auch nicht Namen von Göttern oder gottlosen Heiden, sondern womöglich Heiligennamen». Bezüglich der Götter- und Heidennamen halte man sich an das Römische Martyrologium, wo nicht wenige Heilige als Träger solcher Namen vorkommen, z. B. Apollo (21. April), Mercurius (25. Nov. u. 10. Dez.), Hermas (9. Mai), Saturninus (26 Heilige), Minervus (23. Aug.), Aristides (3. Aug.), Sokrates (9. April u. 17. Sept.), Xanthippa (23. Sept.), Romulus (5 Heilige) und Remus (San Remo). Auch Namen von den Geheimnissen des christlichen Glaubens können gewählt werden, wie Natalis, Paschalis, Immakulata, Annuntiata, Assunta, Mercedes, Dolores. Der Name eines Heiligen soll deshalb gegeben werden, damit dessen Leben dem Täufling als Beispiel diene und dessen Fürbitte ein Schutz sei (Rit. Rom., til. II, c. I, n. 54)."
(A. Perathoner, Das kirchliche Gesetzbuch, Brixen (4)1926, 291f)

Es stimmt zwar, dass sich unsere Eltern keinen Namenspatron für uns überlegt haben. Allerdings gibt es mehrere Heilige und Selige, die den Stammnamen unseres Namens trugen, d.h. wir tragen tatsächlich den Namen eines Heiligen. Im Heiligenkalender kommen Namen wie Thomas oder Johannes mehrfach vor, weswegen die Eltern ihren Kindern normalerweise sagen, an welchen Heiligen (z.B. Thomas von Aquin, Johannes vom Kreuz) sie bei der Namensgebung gedacht haben; dies konnten uns unsere Eltern also nicht mitteilen. Wir könnten uns zwar gewissermaßen nun einen Namenspatron "aussuchen", aber das haben wir mehr aus pragmatischen Gründen getan, als wir im Bistum Chur unseren Namenspatron angeben sollten. Eine besondere Bedeutung hat für uns der Heilige des Tages, an dem wir geboren sind:

"Johannes Eudes, Hl., geboren am 14. November 1601 zu Ri bei Argentan (westlich von Paris), 1623 Oratorianer in Paris, 1625 Priester, 1639 Superior des Oratoriums in Caen, erfolgreicher Volksmissionär, gründete 1641 die religiöse Genossenschaft 'Unsere Liebe Frau von der (christlichen) Liebe (genannt 'von der Zuflucht')' zwecks Bekehrung von Büßerinnen und Erziehungsfürsorge für verwahrloste Mädchen. Nach seinem Austritt aus dem Oratorium 1643 stiftete er zu Caen sein Hauptwerk, nämlich eine Weltpriesterkongregaüon zur Heranbildung von Geistlichen in Seminarien und für Volksmissionen (C. J. M. = Congregation de Jesus et Marie), die Eudisten, der er selbst vorstand. Er ist einer der großen Erneuerer des religiösen Lebens Frankreichs im 17. Jh. und Begründer des öffentlichen liturgischen Kultes der Herzen Jesu und Maria (der bis dahin nur privat war), daher von Pius X. 'Auctor, doctor et apostolus cultus liturgici Sacr. Cordis Jesu' genannt. Auch der 'Vater, Lehrer und Apostel' der Herz-Maria-Verehrung, der 'Prophet des Herzens'. Verfasser vieler Schriften. Trotz der hemmungslosen Verfolgung von seiten der Jansenisten blieb er in der Durchführung seiner Ziele konsequent. Gestorben am 19. August 1680 und begraben zu Caen. Kan. 1925. M-Fest am 19. August seit 1928."
(O. Wimmer, Handbuch der Namen und Heiligen, München 1956, 264f)

Insofern ist es ein interessanter Zufall, dass unsere Gegner ausgerechnet das Herz-Jesu-Fest gewählt haben, um uns zu vernichten. Die Heranbildung von Geistlichen in Seminarien ist auch uns ein Herzensanliegen, und wir hoffen, dass wir trotz der hemmungslosen Verfolgung seitens des Staates und der V2-Sekte in der Durchführung unserer Ziele konsequent bleiben.
 

2. Der Schulwechsel

Wir haben unsere gymnasiale Laufbahn im Gymnasium Zitadelle Jülich begonnen (5. und 6. Schuljahr, 1977-79), allerdings im Gymnasium Haus Overbach Jülich (7.-13 Schuljahr, 1979-86) beendet. Unsere Gegner könnten nun behaupten, dass wir von der Schule verwiesen worden (oder in Schülersprache: "von der Schule geflogen") sind. Die Wahrheit ist allerdings, dass unsere Eltern das Vertrauen in die Lehrerschaft der Zitadelle verloren und von sich aus entschieden hatten, uns in eine andere Schule zu geben. In dieser Sache haben wir übrigens am 07.04.2000 einen Brief an unseren damaligen Klassenlehrer, Josef Lothmann, geschrieben:


"Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem.
Grüß Gott, Herr Lothmann!
Bei einem Gespräch über alte Zeiten haben mir meine Eltern nun ein Schreiben von Ihnen (24.11.1978) vorgelegt, in welchem Sie sich über meine Talente auslassen. Wenn ich Ihr Gekrakel richtig entziffert habe, vermeinten Sie:
"Sehr geehrte Eltern!
Aufgrund seiner nicht ausreichenden Arbeitshaltung und seiner schwachen Leistungen besonders in den Fächern Deutsch, Latein und Mathematik sowie Musik empfehlen die Teilnehmer der Erprobungsstufenkonferenz (23.11.78) Ihrem Sohn R. erneut den Übergang zur Hauptschule.
J. Lothmann"
Gehen wir die von Ihnen genannten Fächer doch einmal kurz durch:
1. Deutsch: Darin habe ich den Leistungskurs besucht, musste mich aber immer mit einem zweiten Platz begnügen (immer um die 12 Punkte). Das ist aber sicherlich nicht direkt schlecht.
2. Latein: Ich habe außer V2-"Theologie", worin ich ein "Diplom" besitze (Prädikat: Sehr gut), auch noch ein paar Semester Latein für das Schulfach studiert; nach fünf Semestern hatte ich das Hauptstudium abgeschlossen, die vier Scheine finden Sie in Kopie anliegend. Raten Sie mal, was die offizielle Sprache der Kirche ist.
3. Mathematik: Das war mein viertes Fach im Abitur. Ein Ergebnis von 14 Punkten kann noch immer als zufriedenstellend durchgehen.
4. Musik: Ich spiele Klavier und Gitarre, und das immerhin so gut, dass meine Instrumentallehrer mich für ein Musikstudium vorbereitet haben, woraus dann wegen der Priesterlaufbahn allerdings nichts wurde. Immerhin war das Schulfach Musik mein größter Erfolg: Alle vier Kurse mit vollen 15 Punkten abzuschließen, ist ein schönes Ergebnis.
Somit muss ich Ihrer Expertenkommission folgendes Urteil ausstellen:
Ungenügend (6,0)
Ich stelle hier nicht die Schuldfrage, d.h. es ist an dieser Stelle unerheblich, ob Ihre ungenügenden Leistungen z.B. auf Böswilligkeit beruhen, oder ob Sie z.B. mit dem Pädagogenberuf hoffnungslos überfordert sind.
Auf meiner Homepage stelle ich gewöhnlich Universitätsprofessoren an den Pranger, Gymnasiallehrer (insbesondere von theologiefremden Fächern) sind schlichtweg zu bedeutungslos, als dass ich mich großartig über diese auslassen würde, aber ein paar Abstecher in diese Bereiche sind zulässig.
Ich habe übrigens momentan gar nicht vor, auf meiner Homepage über die Zustände an meiner ehemaligen Schule zu schreiben. Mir geht es - natürlich - auch nicht um die Erfüllung unchristlicher Gelüste, schließlich konnte ich mich ja aus dem Schlamassel, den mir Ihr pädagogisches Totalversagen eingebrockt hat, mit einem Abitur von 1,6 und ohne verpasste Versetzungen wieder befreien.
Vielmehr möchte ich Ihnen einschärfen, Ihren Beruf mit der notwendigen Sorgfalt auszuüben, denn Sie werden sich einmal dafür verantworten müssen.
Im Herrn

Zu ergänzen ist hier:
1) Lothmann war auch unser Lateinlehrer; "Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem" bedeutet: "Was immer du tust, das tue klug, und beachte das Ende".
2) 15 Punkte ("sehr gut plus", "eins plus") ist die beste Note, 0 Punkte ("ungenügend", "sechs") die schlechteste.
3) Unsere vier Scheine des Hauptstudiums Latein waren allesamt "sehr gut".
4) Weder Lothmann noch irgendein anderer Experte hat - nach mittlerweile weit über einem Jahr! - uns gegenüber auf diesen Brief reagiert. Es ist also höchst ungewiss, ob sich die Experten zwischenzeitlich dafür entschieden haben, ihren Beruf mit der notwendigen Sorgfalt auszuüben.
 

3. Steuerhinterziehung

Am 15.12.2000 schrieb uns das Finanzamt:


"Sehr geehrte Steuerzahlerin, [...] Zinsen und andere Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Sie unterliegen dem Steuerabzug. Eine Steuer wird einbehalten, soweit die Einnahmen einen erteilten Freistellungsauftrag übersteigen. Bis zur Höhe des Freistellungsauftrags wird von einem Steuerabzug abgesehen. Die Höhe der Einnahmen, die auf Grund der erteilten Freistellungsaufträge vom Steuerabzug ausgenommen worden sind, ist nach § 45 d des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch das Kreditinstitut dem Bundesamt für Finanzen mitzuteilen. Das Bundesamt für Finanzen hat die ihm übermittelten  Angaben ausgewertet und dabei festgestellt, dass nach den vorliegenden Angaben für 1998 auf Grund der erteilten Freistellungsaufträge höhere Kapitalerträge als gesetzlich zulässig (6.100DM, 12.200 DM bei Ehegatten) vom Steuerabzug freigestellt wurden. [...] Mit freundlichen Grüßen Ihr Finanzamt

Wir haben dem Finanzamt unverzüglich versichert, dass wir diesen Vorwurf nicht nachvollziehen könnten; uns liegt nur ein Freistellungsauftrag für das Jahr 1998 vor, und dieser gilt für den gesamten Betrag von DM 6'100. Daraus folgt: Das Finanzamt braucht nur bei den anderen Banken, von denen es noch Freistellungsaufträge hat, Informationen über unsere Vermögensverhältnisse einzuholen. Obwohl der Vorfall nun schon acht Monate zurückliegt und das Finanzamt sich noch immer nicht - erst recht nicht mit Zahlungsforderungen - bei uns gemeldet hat, glauben wir dennoch nicht, dass wir tatsächlich Steuern hinterzogen haben. Abgesehen davon: Aufgrund unseres geringen Einkommens könnten wir auch einen höheren Betrag an Zinsen steuerfrei behalten. Falls uns also bei den Freistellungsaufträgen ein Fehler unterlaufen sein sollte, hieße das noch lange nicht, dass wir auch Steuern nachzahlen müssten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung in jedem Falle zurückzuweisen.
 

4. Dummheit und Humorlosigkeit

Wir veröffentlichen KzM nur deswegen, weil wir dumm und humorlos sind - so oder so ähnlich äußern sich unsere Gegner permanent. Wie sollen wir das jetzt widerlegen? Immerhin können wir aus Zuschriften zitieren, die von Lesern stammen, die der V2-Sekte angehören und insofern von unseren Gegnern nicht als "Sedisvakantisten" abgetan werden können.

Ein Leser schrieb uns (23.06.2001):
"Daß ich bei Ihrer Seite hängen geblieben bin, ist wahrscheinlich auch Zufall und ist auch dem Humor zu verdanken, den ich manchmal darin finde. Und daß ich Sie als Priester anerkenne, ist eher nur eine Vernunfts-Entscheidung, hauptsächlich weil Sie selbst so vehement darauf bestehen und erklären, daß er nach V2 und Lefebvre-Standard anerkannt wird. Aber ich könnte genausogut auf eine Sektenseite gestossen sein, die mit einer Vernunft schreibt, der ich nicht widerstehen kann. Unvernünftig und kindisch sind nur die derzeitigen V2-Enthusiasten, aber wiederum: 'Wir sollen ja standhaft sein, und die Kirche ist unfehlbar und der Papst (Johannes Paul II) leidet unermeßlich , und es gab SEHR schlimme anerkannte Päpste, die vielleicht in der Hölle sind und trotzdem waren sie Päpste).'"

Ein anderer Leser schrieb uns (09.04.1999):
"Ich bin bei der Recherche nach kirchlichen Texten mit einer Suchmaschine auf Ihr Internet-Angebot 'KzM' gestoßen, das mich sehr interessiert, deshalb schreibe ich Ihnen. Sicher bekommen Sie sehr viele emails und ich muß mich entschuldigen, daß ich Ihre Zeit beanspruche, obwohl Sie auf die damit verbundene Belastung hinweisen und sich Bemühen, alles Relevante in ihren zahlreichen Texten zu besprechen. Zunächst einmal möchte ich klarstellen, daß ich Ihre Seiten nicht kritisieren will. Die entsprechenden Zitate und Ihre Entgegnungen auf Ihren Seiten zeigen, wie lebhaft die Diskussion abläuft und wie bewegt die Gemüter sind. Sie müssen sich offenbar häufig und ausgiebig rechtfertigen; ich bedaure sehr, daß das für einen Christen überhaupt nötig ist, aber darauf hat ja Jesus - wie Sie richtig zitieren - selbst schon hingewiesen. Ich für meinen Teil wäre dieser Diskussion sicher nicht gewachsen und eine Beurteilung steht mir auch gar nicht zu. [...] Sie sind ein sehr scharfsinniger und sehr gebildeter Mensch, der seine Meinung sprachgewandt, gelegentlich angenehm pointiert, bisweilen etwas zu polemisch vertritt. In jedem Fall nehmen Sie sich viel Zeit für die ausführliche Darstellung der Geschehnisse."
 

Abschluss

"Selig, die Verfolgung leiden um der Gerechtigkeit willen, denn ihrer ist das Himmelreich. Selig seid ihr, wenn euch die Menschen schmähen und verfolgen und verleumderisch alles Böse gegen euch reden um Meinetwillen: freuet euch und frohlocket; denn euer Lohn ist groß im Himmel" (Mt 5,10-12).

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