Der fanatische Völkermörder Manfred Wucherpfennig (5)

- Das Äffchen "Richter Aps" und die Dirne "Oberamtsanwältin Ilge" spielen Theater im "Amtsgericht Bonn" -
(Kirche zum Mitreden, 21.01.2007)
strafanzeige erstatten beleidigung bei G.
menschenrechtsverletzung im Staat -w bei G.
angela merkel töten bei G.
vergiftung schule bei G.
Zur Vorgeschichte s. bel_eug2.htm. Folgendes Fax ging heute (21.01.2007) an die üblichen "Justiz"-Stellen:
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05) und (40449/06) [Bei Antwort angeben!]
In dem Straf- und Entmündigungsverfahren gegen das Völkermörderpack "Justiz" Bonn, u.a. namentlich Jecken-Kurt (vulgo "Kurt Pillmann"), manni-penni (vulgo "Manfred Wucherpfennig") und Fettleff (vulgo "Detlev Bayer"), wird das Verfahren hiermit auch namentlich auf die Völkermörder Äffchen (vulgo "Amtsrichter Aps") und Dirne (vulgo "Oberamtsanwältin Ilge") von "Amtsgericht Bonn" resp. "Staatsanwaltschaft Bonn" ausgeweitet. Begründung: Am 19.01.2007 wurde von einem Postboten ein Brief in den hiesigen Briefkasten eingeworfen, adressiert an einen "Herrn Rolf Hermann Lingen". Trotz fehlerhafter Adressierung (Pater-Titel fehlt) wurde der Brief von jemandem geöffnet. Sein Inhalt bestand aus einem Wisch mit dem Text: "71 Cs - 335 Js 1122/05 -180/06 AMTSGERICHT BONN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
In der Strafsache gegen Rolf Hermann Lingen [...] wegen Beleidigung hat das Amtsgericht Bonn in der Sitzung vom 11.01.2007 an der teilgenommen haben: Richter am Amtsgericht Aps als Strafrichter, Oberamtsanwältin llge als Beamter der Staatsanwaltschaft, Justizamtsinspektorin Trumpier als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Der Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Bonn vom 15.03.2006 wird verworfen. Der Angeklagte wird verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe: Der Angeklagte hat gegen den in der Urteilsformel bezeichneten Strafbefehl zwar rechtzeitig Einspruch erhoben, ist aber in dem heutigen Termin zur Hauptverhandlung, ungeachtet der durch die Urkunde vom 20.12.2006 nachgewiesenen Ladung, ohne genügende Entschuldigung ausgeblieben und auch nicht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten worden. Der erhobene Einspruch war daher nach § 412 der Strafprozessordnung zu verwerfen. Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens beruht auf § 465 der Strafprozessordnung.
[keine Unterschrift, damit obendrein ungültig auch gem. ZPO § 315 Abs. 1] Aps Richter am Amtsgericht"
Dieses "Urteil" ist vollkommen nichtig. Ich fordere hiermit einen öffentlichen Widerruf, u.a. mit ausdrücklicher "Erklärung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand", seitens des Völkermörderpacks, namentlich von Äffchen und Dirne; dieser Widerruf mitsamt Erklärung muss mir schriftlich und mindestens von Äffchen und Dirne unterschrieben im Original vorliegen bis zum 03.02.2007; andernfalls liegt ohne weitere Mitteilung Versäumnis vor, die bei dem weiteren Vorgehen gegen das Bonner Völkermörderpack den gesetzlichen Richtern mitgeteilt wird. Begründung: Der fanatische, von sadistischer Gier zerfressene Völkermörder manni-penni (vulgo "Manfred Wucherpfennig") hat sich von seinem Big Daddy Jecken-Kurt (vulgo "Kurt Pillmann") bei seinem Komplizen Fettleff (vulgo "Detlev Bayer") den Schutz seiner nicht vorhandenen "Ehre" durchboxen lassen. Äffchen "Richter Aps" hat das diesbzgl. Affentheater abgezogen mit Dirne "Oberamtsanwältin Ilge" als Gespielin und Repräsentantin der Hure Babylon (Offb 17). Die "Urteilsbegründung" von Äffchen und Dirne nun im Lichte meines Einspruchs (manni_02.htm):
»1. Als Priester genieße ich das privilegium fori (CIC can. 120). Eine "staatliche Gewalt" ist also schon deshalb in keiner Weise zuständig; falls ich doch vor einem "BRD"-"Gericht" erscheinen sollte, müsste mir erst eine entsprechende bischöfliche Erlaubnis vorliegen, andernfalls sind "Ladungen" etc. schon von daher null und nichtig.« Ä+D: Nichts! Das privilegium fori wird also in keiner Weise bestritten, somit vollumfänglich als gegeben anerkannt.
»2. Als bloßer Pseudo-Staat ohne jegliche gesetzliche Grundlage ist die "BRD" nicht rechtsfähig.« Ä+D: Nichts! Ex silentio wird also ausdrücklich zugegeben, dass die OMF-"brd" nur ein Pseudo-Staat, somit nicht rechtsfähig ist.
»3. Das Treiben der BRD ist ein illegaler Eingriff in die Freiheit der Kirche und steht im Widerspruch zum Dogma, dass die Kirche nicht dem Staat unterworfen ist. Durch eine "Anerkennung" einer Entscheidungsgewalt des Staates in kirchlichen Interna würde ich selbst zum Häretiker und ginge meiner kirchlichen Mitgliedschaft verlustig; eher sterbe ich.« Ä+D: Nichts! Die Zwangshäresie ist konstitutiv für die OMF-"brd".
»4. Es gibt kein Gesetz, das "Beleidigung" definiert, und es gilt der Grundsatz "nulla poena sine lege". Ergo ist "Beleidigung" nicht justiziabel; bereits mit der Einleitung eines "Verfahrens" sind alle Beteiligten schuldig des Verbrechens der Verfolgung Unschuldiger.« Ä+D: Nichts! An der Situation hat sich grundsätzlich nichts geändert, wenngleich in der Zwischenzeit noch einiges Material zu dieser Problematik hinzugekommen ist; insbesondere sind deshalb nun schon drei Strafverfahren anhängig wegen Volksverhetzung; als jüngstes Beispiel s. rbb.htm.
»5. Ein ähnliches Affentheater wurde bereits gegen mich abgezogen, und die daran beteiligten Völkermörder, i.e. "Richter" Siegfried und "Staatsanwalt" Zschieschak vom "Amtsgericht Hannover", haben bewiesenermaßen hemmungslos gelogen, um meine "Verurteilung" durchzudrücken; die Einzelheiten sind seit langem unwidersprochen veröffentlicht unter hanni.htm.« Ä+D: Nichts! Im angegebenen Text findet sich auch einiges zum Begriff "Völkermord"; für Tierbezeichnung s. z.B. liebe.htm.
»6. Mit ihrem Treiben verherrlicht die "Justiz" den von den Nazis betriebenen Völkermord und übersteigert ihn. Cf. Papst Pius XII.: "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten." Cf. Pater Johann Maria Lenz: »Am 5. Jänner 1939 brachte mir Matula den roten Schutzhaftbefehl. Am 19. Juli 1940 erhielt ich den zweiten mit genau demselben Wortlaut. Beide Exemplare sind mir unglaublicherweise erhalten geblieben. — „Er gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und Staates, indem er dadurch, daß er führende Männer der Bewegung gröblichst beleidigt, zu der Befürchtung Anlaß gibt, er werde weiterhin sein staatsfeindliches Verhalten fortsetzen und das Vertrauen der Bevölkerung zur Regierung und Parteiführung zu erschüttern versuchen. Gez.: Heydrich"« Ich werde mich weiterhin mit allen Kräften dafür einsetzen, dass manni-penni öffentlich bekannt wird als der Mann, der selbst die sadistische Gier von Roland Freisler noch in den Schatten stellte (Sekte als katholische Kirche ausgegeben; Gebete durch Pornos ersetzt etc.).« Ä+D: Nichts! Fürwahr, die OMF-"brd" hat schon längst die Verbrechen des Nationalsozialismus locker in den Schatten gestellt. Insbesondere der Holocost-Wahn mit der Auschwitz-Lüge ("Auschwitz ist die Widerlegung Christi", Lanzmann) ist nicht hinnehmbar, verdient doch die Judenverfolgung der Nazis angesichts der Abtreibungsverbrechen allenfalls noch eine Erwähnung unter ferner liefen.
»7. Sämtliche - dann immer berechtigten - Anzeigen wegen Verleumdung meiner Person (Falschaussagen!) werden von der Völkermordrepublik Deutschland radikal abgewiegelt. Die schlimmsten Lügen und Ehrverletzungen gegen mich stehen also unter dem besonderen Schutz der BRD. S. z.B. auch meine entsprechenden Beiträge im Forum von beschwerdezentrum.de. Diese Ungleichbehandlung unterstreicht den terroristischen Charakter des BRD-Völkermörder-Packs. Einerseits genießt jeder, der mich öffentlich durch den Schmutz zieht und Lügen über mich verbreitet, vollen BRD-Schutz; andererseits werde ich, sobald ich das Unrecht beim Namen nenne, unter dem Vorwand des Null-Paragraphen "Beleidigung" zu monatelangem Kerker verurteilt. Ferner sei erinnert an das hochgradig verbrecherische Treiben des Völkermörder-Packs "Justiz Heilbronn": Es wurden einfach praktisch alle BRD-internen Vorschriften der "StPO" gebrochen, um mich zu "verurteilen"; dies wird in einem eigenen KzM-Text noch ausführlicher gewürdigt.« Ä+D: Nichts! Und um ein neueres Beispiel zu nennen: Der Satanist Carsten Leinhäuser ("Vati Carsten") verbreitet seit Januar 14th, 2007 at 8:42 auf seiner Homepage den Text: "Hallo Christian, ich lasse die Geschichte zur Zeit ruhen, da ich wichtigeres zu tun habe, als mich mit ein paar Deppen, die offensichtlich gestört (oder krank) sind, zu beschäftigen… Allerdings wird mir so manches zugetragen, was ganz interessant ist. So war vor ein paar Tagen ein Gerichtsverfahren gegen Lingen, bei dem er nicht erschienen ist. Bin mal gespannt auf das Urteil…" Wohlgemerkt - die Verleumdungen ("Deppen, die offensichtlich gestört (oder krank) sind") seitens "Vati Carsten" und seiner Satanistenkumpel stehen unter dem besonderen Schutz der OMF-"brd.
»8. Es besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, die "BRD"-"Justiz" noch ernst zu nehmen, zumal sie schon öffentlich als "Saustall", als "Rechtsbeugermafia", "übles Pack" etc. bezeichnet wird. Die radikale Verlogenheit konkret der Völkermord-"Justiz" Bonn ist bereits unwiderlegbar bewiesen z.B. in der Pressemeldung (presse.htm). Solange nicht wenigstens diese acht Einwände gegen das Bonner Affentheater ausgeräumt sind, ist ein erfolgreiches Prozessieren gegen mich absolut ausgeschlossen. Drohungen etc. würden nur als weitere Verbrechen gewertet. Rechtsbelehrung: Notwehr kann ggf. bis zur Tötung des ungerechten Angreifers gehen.« Ä+D: Nichts! Wie sehr der Unmut über die "Justiz" permanent wächst, lässt sich nicht mehr erfolgreich ignorieren; der - wiederum beim "Amtsgericht Bonn" - abgezogene Schauprozess gegen Claus Plantiko (s. plantiko.htm) ist da nur ein neueres Beispiel von vielen.
Auch die Berechtigung anderer Eingaben wie unsicher.htm sowie bel_eug3.htm wird ex silentio ausdrücklich als bestehend anerkannt. Folglich ist die Behauptung von Äffchen und Dirne, ich sei ihrem perversen Affentheater "ohne genügende Entschuldigung" ferngeblieben, bewiesenermaßen vollkommen gelogen. Um den Wahnsinn endgültig auf die Spitze zu treiben, liegt dem "Urteil" eine "Rechtsmittelbelehrung" an: "Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist unter Darlegung der Gründe für die Wiedereinsetzung innerhalb der angegebenen Frist bei dem Amtsgericht Bonn anzubringen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen." Nein! Zuerst ist mal glaubhaft zu machen, dass die OMF-"brd" eine "Gerichtsbarkeit" besitzt, dass ich dieser unterstehe, dass ich gegen ein "Gesetz" verstoßen habe etc.


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