Der fanatische Völkermörder
Manfred Wucherpfennig (5)
- Das Äffchen "Richter Aps" und die Dirne
"Oberamtsanwältin Ilge" spielen Theater im "Amtsgericht Bonn" -
(Kirche zum Mitreden, 21.01.2007)
Zur Vorgeschichte s. bel_eug2.htm. Folgendes
Fax ging heute (21.01.2007) an die üblichen "Justiz"-Stellen:
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05) und (40449/06) [Bei Antwort angeben!]
In dem Straf- und Entmündigungsverfahren gegen das
Völkermörderpack "Justiz" Bonn, u.a. namentlich Jecken-Kurt
(vulgo "Kurt Pillmann"), manni-penni (vulgo "Manfred Wucherpfennig")
und Fettleff (vulgo "Detlev Bayer"), wird das Verfahren hiermit auch
namentlich auf die Völkermörder Äffchen (vulgo
"Amtsrichter Aps") und Dirne (vulgo "Oberamtsanwältin Ilge") von
"Amtsgericht Bonn" resp. "Staatsanwaltschaft Bonn" ausgeweitet.
Begründung: Am 19.01.2007 wurde von einem Postboten ein Brief in
den hiesigen Briefkasten eingeworfen, adressiert an einen "Herrn Rolf
Hermann Lingen". Trotz fehlerhafter Adressierung (Pater-Titel fehlt)
wurde der Brief von jemandem geöffnet. Sein Inhalt bestand aus
einem Wisch mit dem Text: "71 Cs - 335 Js 1122/05 -180/06 AMTSGERICHT
BONN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
In der Strafsache gegen Rolf Hermann Lingen [...] wegen Beleidigung hat
das Amtsgericht Bonn in der Sitzung vom 11.01.2007 an der teilgenommen
haben: Richter am Amtsgericht Aps als Strafrichter,
Oberamtsanwältin llge als Beamter der Staatsanwaltschaft,
Justizamtsinspektorin Trumpier als Urkundsbeamter der
Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Der Einspruch des
Angeklagten gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Bonn vom 15.03.2006
wird verworfen. Der Angeklagte wird verurteilt, die Kosten des
Verfahrens zu tragen. Gründe: Der Angeklagte hat gegen den in der
Urteilsformel bezeichneten Strafbefehl zwar rechtzeitig Einspruch
erhoben, ist aber in dem heutigen Termin zur Hauptverhandlung,
ungeachtet der durch die Urkunde vom 20.12.2006 nachgewiesenen Ladung,
ohne genügende Entschuldigung ausgeblieben und auch nicht durch
einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten
worden. Der erhobene Einspruch war daher nach § 412 der
Strafprozessordnung zu verwerfen. Die Entscheidung über die Kosten
des Verfahrens beruht auf § 465 der Strafprozessordnung.
[keine Unterschrift, damit obendrein ungültig auch gem. ZPO §
315 Abs. 1] Aps Richter am Amtsgericht"
Dieses "Urteil" ist vollkommen nichtig. Ich fordere hiermit einen
öffentlichen Widerruf, u.a. mit ausdrücklicher
"Erklärung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand", seitens des
Völkermörderpacks, namentlich von Äffchen und Dirne;
dieser Widerruf mitsamt Erklärung muss mir schriftlich und
mindestens von Äffchen und Dirne unterschrieben im Original
vorliegen bis zum 03.02.2007; andernfalls liegt ohne weitere Mitteilung
Versäumnis vor, die bei dem weiteren Vorgehen gegen das Bonner
Völkermörderpack den gesetzlichen Richtern mitgeteilt wird.
Begründung: Der fanatische, von sadistischer Gier zerfressene
Völkermörder manni-penni (vulgo "Manfred Wucherpfennig") hat
sich von seinem Big Daddy Jecken-Kurt (vulgo "Kurt Pillmann") bei
seinem Komplizen Fettleff (vulgo "Detlev Bayer") den Schutz seiner
nicht vorhandenen "Ehre" durchboxen lassen. Äffchen "Richter Aps"
hat das diesbzgl. Affentheater abgezogen mit Dirne
"Oberamtsanwältin Ilge" als Gespielin und Repräsentantin der
Hure Babylon (Offb 17). Die "Urteilsbegründung" von Äffchen
und Dirne nun im Lichte meines Einspruchs (manni_02.htm):
»1. Als Priester genieße ich das privilegium fori (CIC can.
120). Eine "staatliche Gewalt" ist also schon deshalb in keiner Weise
zuständig; falls ich doch vor einem "BRD"-"Gericht" erscheinen
sollte, müsste mir erst eine entsprechende bischöfliche
Erlaubnis vorliegen, andernfalls sind "Ladungen" etc. schon von daher
null und nichtig.« Ä+D: Nichts! Das privilegium fori wird
also in keiner Weise bestritten, somit vollumfänglich als gegeben
anerkannt.
»2. Als bloßer Pseudo-Staat ohne jegliche gesetzliche
Grundlage ist die "BRD" nicht rechtsfähig.« Ä+D:
Nichts! Ex silentio wird also ausdrücklich zugegeben, dass die
OMF-"brd" nur ein Pseudo-Staat, somit nicht rechtsfähig ist.
»3. Das Treiben der BRD ist ein illegaler Eingriff in die
Freiheit der Kirche und steht im Widerspruch zum Dogma, dass die Kirche
nicht dem Staat unterworfen ist. Durch eine "Anerkennung" einer
Entscheidungsgewalt des Staates in kirchlichen Interna würde ich
selbst zum Häretiker und ginge meiner kirchlichen Mitgliedschaft
verlustig; eher sterbe ich.« Ä+D: Nichts! Die
Zwangshäresie ist konstitutiv für die OMF-"brd".
»4. Es gibt kein Gesetz, das "Beleidigung" definiert, und es gilt
der Grundsatz "nulla poena sine lege". Ergo ist "Beleidigung" nicht
justiziabel; bereits mit der Einleitung eines "Verfahrens" sind alle
Beteiligten schuldig des Verbrechens der Verfolgung
Unschuldiger.« Ä+D: Nichts! An der Situation hat sich
grundsätzlich nichts geändert, wenngleich in der Zwischenzeit
noch einiges Material zu dieser Problematik hinzugekommen ist;
insbesondere sind deshalb nun schon drei Strafverfahren anhängig
wegen Volksverhetzung; als jüngstes Beispiel s. rbb.htm.
»5. Ein ähnliches Affentheater wurde bereits gegen mich
abgezogen, und die daran beteiligten Völkermörder, i.e.
"Richter" Siegfried und "Staatsanwalt" Zschieschak vom "Amtsgericht
Hannover", haben bewiesenermaßen hemmungslos gelogen, um meine
"Verurteilung" durchzudrücken; die Einzelheiten sind seit langem
unwidersprochen veröffentlicht unter hanni.htm.«
Ä+D: Nichts! Im angegebenen Text findet sich auch einiges zum
Begriff "Völkermord"; für Tierbezeichnung s. z.B. liebe.htm.
»6. Mit ihrem Treiben verherrlicht die "Justiz" den von den Nazis
betriebenen Völkermord und übersteigert ihn. Cf. Papst Pius
XII.: "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in
Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem
Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen,
das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die
Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der
Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch
von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten."
Cf. Pater Johann Maria Lenz: »Am 5. Jänner 1939 brachte mir
Matula den roten Schutzhaftbefehl. Am 19. Juli 1940 erhielt ich den
zweiten mit genau demselben Wortlaut. Beide Exemplare sind mir
unglaublicherweise erhalten geblieben. — „Er gefährdet nach dem
Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen durch sein Verhalten
den Bestand und die Sicherheit des Volkes und Staates, indem er
dadurch, daß er führende Männer der Bewegung
gröblichst beleidigt, zu der Befürchtung Anlaß gibt, er
werde weiterhin sein staatsfeindliches Verhalten fortsetzen und das
Vertrauen der Bevölkerung zur Regierung und Parteiführung zu
erschüttern versuchen. Gez.: Heydrich"« Ich werde mich
weiterhin mit allen Kräften dafür einsetzen, dass manni-penni
öffentlich bekannt wird als der Mann, der selbst die sadistische
Gier von Roland Freisler noch in den Schatten stellte (Sekte als
katholische Kirche ausgegeben; Gebete durch Pornos ersetzt
etc.).« Ä+D: Nichts! Fürwahr, die OMF-"brd" hat schon
längst die Verbrechen des Nationalsozialismus locker in den
Schatten gestellt. Insbesondere der Holocost-Wahn mit der
Auschwitz-Lüge ("Auschwitz ist die Widerlegung Christi", Lanzmann)
ist nicht hinnehmbar, verdient doch die Judenverfolgung der Nazis
angesichts der Abtreibungsverbrechen allenfalls noch eine
Erwähnung unter ferner liefen.
»7. Sämtliche - dann immer berechtigten - Anzeigen wegen
Verleumdung meiner Person (Falschaussagen!) werden von der
Völkermordrepublik Deutschland radikal abgewiegelt. Die
schlimmsten Lügen und Ehrverletzungen gegen mich stehen also unter
dem besonderen Schutz der BRD. S. z.B. auch meine entsprechenden
Beiträge im Forum von beschwerdezentrum.de. Diese
Ungleichbehandlung unterstreicht den terroristischen Charakter des
BRD-Völkermörder-Packs. Einerseits genießt jeder, der
mich öffentlich durch den Schmutz zieht und Lügen über
mich verbreitet, vollen BRD-Schutz; andererseits werde ich, sobald ich
das Unrecht beim Namen nenne, unter dem Vorwand des Null-Paragraphen
"Beleidigung" zu monatelangem Kerker verurteilt. Ferner sei erinnert an
das hochgradig verbrecherische Treiben des Völkermörder-Packs
"Justiz Heilbronn": Es wurden einfach praktisch alle BRD-internen
Vorschriften der "StPO" gebrochen, um mich zu "verurteilen"; dies wird
in einem eigenen KzM-Text noch ausführlicher
gewürdigt.« Ä+D: Nichts! Und um ein neueres Beispiel zu
nennen: Der Satanist Carsten Leinhäuser
("Vati Carsten") verbreitet seit Januar 14th, 2007 at 8:42 auf
seiner Homepage den Text: "Hallo Christian, ich lasse die Geschichte
zur Zeit ruhen, da ich wichtigeres zu tun habe, als mich mit ein paar
Deppen, die offensichtlich gestört (oder krank) sind, zu
beschäftigen… Allerdings wird mir so manches zugetragen, was ganz
interessant ist. So war vor ein paar Tagen ein Gerichtsverfahren gegen
Lingen, bei dem er nicht erschienen ist. Bin mal gespannt auf das
Urteil…" Wohlgemerkt - die Verleumdungen ("Deppen, die offensichtlich
gestört (oder krank) sind") seitens "Vati Carsten" und seiner
Satanistenkumpel stehen unter dem besonderen Schutz der OMF-"brd.
»8. Es besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, die
"BRD"-"Justiz" noch ernst zu nehmen, zumal sie schon öffentlich
als "Saustall", als "Rechtsbeugermafia", "übles Pack" etc.
bezeichnet wird. Die radikale Verlogenheit konkret der
Völkermord-"Justiz" Bonn ist bereits unwiderlegbar bewiesen z.B.
in der Pressemeldung (presse.htm). Solange
nicht wenigstens diese acht Einwände gegen das Bonner Affentheater
ausgeräumt sind, ist ein erfolgreiches Prozessieren gegen mich
absolut ausgeschlossen. Drohungen etc. würden nur als weitere
Verbrechen gewertet. Rechtsbelehrung: Notwehr kann ggf. bis zur
Tötung des ungerechten Angreifers gehen.« Ä+D: Nichts!
Wie sehr der Unmut über die "Justiz" permanent wächst,
lässt sich nicht mehr erfolgreich ignorieren; der - wiederum beim
"Amtsgericht Bonn" - abgezogene Schauprozess gegen Claus Plantiko (s. plantiko.htm) ist da nur ein neueres Beispiel
von vielen.
Auch die Berechtigung anderer Eingaben wie unsicher.htm
sowie bel_eug3.htm wird ex silentio
ausdrücklich als bestehend anerkannt. Folglich ist die Behauptung
von Äffchen und Dirne, ich sei ihrem perversen Affentheater "ohne
genügende Entschuldigung" ferngeblieben, bewiesenermaßen
vollkommen gelogen. Um den Wahnsinn endgültig auf die Spitze zu
treiben, liegt dem "Urteil" eine "Rechtsmittelbelehrung" an: "Der
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist unter Darlegung
der Gründe für die Wiedereinsetzung innerhalb der angegebenen
Frist bei dem Amtsgericht Bonn anzubringen. Die Tatsachen zur
Begründung des Antrags sind bei der Antragstellung oder im
Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen." Nein! Zuerst ist
mal glaubhaft zu machen, dass die OMF-"brd" eine "Gerichtsbarkeit"
besitzt, dass ich dieser unterstehe, dass ich gegen ein "Gesetz"
verstoßen habe etc.
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