Berufsunwürdige Kollegen
- Pressemitteilung zum Kollegialitäts-Begriff der
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) -
(Kirche zum Mitreden, 14.06.2010)
Karl Lehmann -
Stiftungspreisträger 2004 der Apollonia-Stiftung der
Zahnärzte in Westfalen-Lippe
"Der Zahnarzt hat gegenüber allen Berufsangehörigen
jederzeit kollegiales Verhalten zu zeigen. Herabsetzende
Äußerungen über die Person, die Behandlungsweise
oder das berufliche Wissen eines Kollegen sind berufsunwürdig."
So lautet Abs. 1 des § 8 (Kollegialität) der Berufsordnung
der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL). Diesen Absatz
führt die ZÄKWL derzeit gegen eine Zahnarztpraxis an. Der
Hintergrund: Die dort behandelnde Person hatte in ihrem Arztbericht
über eine in einer anderen Praxis durchgeführte Extraktion
geschrieben: "Offenbar war im Rahmen der Extraktion ein
größeres, venöses Blutgefäß durchtrennt
worden. Dies war entweder übersehen worden oder man war der
Meinung, diese Verletzung bedürfe keiner besonderen Versorgung
und könne der Selbstheilung überlassen werden. Beide
Verhaltensweisen - mangelnde Sorgfaltung bzw. eine Situation nicht
richtig einschätzen können - stellen einen
Behandlungsfehler dar." Unbestreitbar ist diese Aussage zu
zahnärztlichen Behandlungsfehlern vollumfänglich
zutreffend. Sie war zudem notwendig angesichts des - im Arztbericht
geschilderten - Zustands des Patienten, eines 13-jährigen
Jungen: "Der völlig verängstigte Patient blutete weit
über das übliche Maß hinaus aus einer
Extraktionswunde in seinem Mund. Er hatte einen großen Eimer
dabei, in den er immer wieder große Blutmengen hineinspucken
musste. [...] Der Wundkrater selbst war offen gelassen worden und
aus ihm strömte das Blut derart heftig, dass sich die
natürliche Blutgerinnung nicht einstellen konnte." Wie kann
also die ZÄKWL ausgerechnet gegen die Praxis vorgehen, die dem
Patienten wirklich hilft, und sich damit auf die Seite der Praxis
stellen, die dem Patienten äußerst schweres Leid
zugefügt hat? Was hat das ganze eigentlich mit
"Kollegialität" zu tun?
Nun, "Kollegialität" dient anscheinend oft als Bollwerk gegen
Wahrheit und Gerechtigkeit, s. "Der Kollege hilft. Immer wieder
begehen Berliner Polizisten Straftaten im Dienst. Belangt werden sie
dafür fast nie", Jungle World Nr. 52, 18.12.2002: "Obendrein
verfügen die Opfer von Polizeigewalt selten über
unabhängige Zeugen. Vor Gericht steht dann die Aussage des
Opfers der Version mehrerer Polizisten gegenüber. Die
notwendige Kollegialität unter den Beamten wird dann zur
Kumpanei beim Verdecken von Straftaten." Bekannt ist ferner der
Leserbrief von Frank Fahsel (SZ, 09.04.2008): »Ich war von
1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser
Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht
anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe
unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell"
nennen kann. Sie waren / sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de
Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der
Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff,
ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der
Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich,
denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch
konsequente Manipulation.«
Außerdem bekannt: Claus Plantiko
war nicht uneingeschränkt bereit, Missstände in der Justiz
hinzunehmen oder gar zu unterstützen. Daraufhin entzog die
Rechtsanwaltskammer Köln dem Anwalt Plantiko die Zulassung;
Plantiko wurde wegen "Beleidigung" verurteilt (n.b.:
"Beleidigungsprozesse" sind wegen komplett fehlender Bestimmtheit
der Straftat immer reine Willürakte,
somit Verbrechen!); immer wieder wurden Ärzte beauftragt,
Plantiko für geisteskrank zu erklären; weil aber von den
mittlerweile sieben Gutachtern kein einziger bei Plantiko
Geistesstörungen diagnostizieren konnte, wurde Plantiko dann
einfachhin von den Richtern für
geisteskrank erklärt. Nettes Detail: In einem der
Schauprozesse, bei denen Plantiko wegen "Beleidigung" verurteilt
wurde, beschimpfte der Vorsitzende Richter
Eugen Schwill (Landgericht Bonn) alle Prozesszuschauer als
"Vollidioten". Die zahlreichen diesbzgl. Strafanzeigen gegen
Schwill blieben erfolglos: Richter zeigen eben gegenüber allen
Berufsangehörigen jederzeit kollegiales Verhalten.
Diese "Kollegialitäts"-Aktion der ZÄKWL muss also bereits
nachdenklich stimmen. Hilfreich ist hier ein Blick die
Apollonia-Stiftung (die hl. Apollonia ist die Schutzheilige der
Zahnärzte). Zum Vorstand gehören Klaus Bartling,
Präsident der ZÄKWL und Stiftungsvorsitzender, und Jost
Rieckesmann, Vizepräsident der ZÄKWL.
Stiftungspreisträger 2004 war Karl
Lehmann. Zur Preisverleihung schreibt die ZÄKWL über
Lehmann: "Inzwischen hat er fast alles erreicht, was innerhalb der
katholischen Kirche möglich ist: einflussreicher
Hochschulprofessor, Bischof, Kardinal und Kirchenpolitiker von
erstem Rang. [...] Mit Kardinal Lehmann hat sich die Apollonia zu
Münster - Stiftung der Zahnärzte in Westfalen-Lippe
für einen würdigen Vertreter des sozialen Engagements in
allen gesellschaftlichen Bereichen entschieden."
Zur Richtigstellung: Bekanntlich ist Karl Lehmann weder katholisch,
noch Bischof, noch Kardinal. Statt dessen zählt er zu den
energischsten Bekämpfern von Wahrheit und Gerechtigkeit und
überhaupt jeder moralischen Ordnung, s. die Häresienschleuder "Katholischer
Erwachsenen-Katechismus", den Abtreibungsschein
für straffreies Ermorden von Kindern im Mutterleib, die Schwangerschaftsberatung mit einer nackten Frau
als Werbung usw. usf.
Mit Lehmann hat man also ein für jeden sofort komplett
nachprüfbares Beispiel, wie es die ZÄKWL mit Wahrheit,
Gerechtigkeit und überhaupt Moral hält. Und nun geht sie
also gegen eine Zahnarztpraxis vor. Was ist nun
"berufsunwürdig"? Fehlverhalten von Kollegen zu bekämpfen
oder zu decken?
Wer sich weiter über die Zustände speziell im sog.
"Gesundheitswesen" informieren will, findet z.B. im Arbeitskreis
Medizingeschädigter e.V. (AKMG) Kontakte. Von kirchlicher Seite
werden angemessene Sanktionen sowohl für Behandlungsfehler als
auch für Vertuschungsversuche ausdrücklich
begrüßt.
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester,
Befürworter der Todesstrafe)
S. auch:
Hinterfragen Sie Ihren Arzt - Pressemitteilung:
Gesundheitswesen und Ärztepfusch
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