Sehr geehrter Herr L.! Auf Ihre Strafanzeige mit Schreiben vom 16. Januar 2001 gegen Herr Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin wegen Volksverhetzung u.a. ist unter dem oben genannten Aktenzeichen ein Überprüfungsvorgang eingeleitet worden. Ihr Anzeigevorbringen sowie die von Ihnen dankenswerterweise beigefügten Intemetauszüge habe ich ausgewertet und rechtlich geprüft. Der inkrimienierte Artikel setzt sich mit der moralischen Legitimität von gentechnischen Veränderungen an menschlichen Embryonen auseinander. Der Autor zeigt in erster Linie auf, dass der Frage, ob und wieweit solche Maßnahmen rechtlich und tatsächlich in Deutschland zugelassen werden sollen, nicht mehr ausgewichen werden kann, da in anderen europäischen Ländern und in den USA bereits entsprechende Techniken praktiziert werden. Sodann weist er darauf hin, dass der übliche Ausgangspunkt für eine Diskussion darüber, ob gentechnische Veränderungen an Embryonen zu rechtfertigen sind, die Frage nach deren Menschenwürde ist. An diesem Punkt setzt der Autor mit seiner Kritik an der bislang geführten Diskussion an, wobei er die Auffassung vertritt, Embryone besäßen keine Menschenwürde und seien daher nicht Träger individueller Rechte. Zugleich macht er aber deutlich, dass damit die Frage der moralischen Legitimität gentechnischer Veränderungen am menschlichen Embryo noch nicht beantwortet ist. Es zeigt vielmehr auf, dass es auch dann moralische Verpflichtungen und Grenzen hinsichtlich gentechnischer Maßnahmen gibt, wenn man davon ausgeht, dass das Embryo selbst nicht Träger individueller Rechte ist. Anhalte dafür, dass der Autor dieser ersichtlich sachlichen und auch im Ton Verantwortungsbewußtsein vermittelnden Erörterung Embryonen beschimpft, böswillig verächtlich macht, verleumdet oder zum Haß gegen sie aufstachelt, fehlen. Ein strafbares Verhalten ist daher nicht ersichtlich, ohne dass es dabei auf die Frage, ob Embryone bereits Teile der Bevölkerung im Sinne von § 130 StGB darstellen, überhaupt ankommt. Aus diesen Gründen mußte das Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen nach § 170 Absatz 2 i.V.m. § 152 Absatz 2 StPO eingestellt werden. Hochachtungsvoll (Jaeger) Staatanwältin
Hier der Volltext des § 130StGB:
Wie Staatsanwältin Jaeger richtig feststellt, behauptet N-R,
"Embryone
besäßen keine Menschenwürde und seien daher nicht
Träger
individueller Rechte." Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung
eindeutig
erfüllt, denn er macht die Menschen im Mutterleib BÖSWILLIG
VERÄCHTLICH.
Wie kann sich SJ dennoch aus der Verantwortung stehlen und N-R dennoch
ungestraft davonkommen lassen?
Der Trick besteht darin, den Begriff der Böswilligkeit auf eine
Ausdrucksweise zu reduzieren. SJ behauptet, N-R habe eine "ersichtlich
sachliche und auch im Ton Verantwortungsbewußtsein vermittelnde
Erörterung"
vorgelegt. Was SJ sich da abfaselt, kann nicht leicht als der Weisheit
letzter Schluss beurteilt werden. Böswilligkeit liegt dann vor,
wenn
man wider besseres Wissen handelt, aber auch dann, wenn man sich dem
besseren
Wissen verschließt. Dass SJ uns so einen Brief vorsetzt, obwohl
sich
auf unserer Homepage Texte wie ignorantia
affectata
und unsere Ausführungen zum Vorwurf der
Lieblosigkeit
befinden, ist wahrlich ein starkes Stück. Ob nun jemand drastische
Worte und markige Parolen verwendet oder nicht, beweist noch nicht,
dass
er (nicht) böswillig handelt. Entscheidend ist, ob die Sache, die
er vertritt, objektiv vertretbar ist oder nicht, sofern nicht der
"unüberwindbare
Irrtum" vorliegt. N-R, der Philosophie-Professor, missachtet die
elementaren
Prinzipien menschlicher Erkenntnis, und damit sehen wir uns nicht
genötigt,
ihn vom Vorwurf der Böswilligkeit freizusprechen. Damit ist dann
auch
"die Frage, ob Embryone bereits Teile der Bevölkerung im Sinne von
§ 130 StGB darstellen," von Interesse, und sie kann
erwiesenermaßen
nur positiv beantwortet werden. N-R ist also schuldig und muss mit
aller
notwendigen Härte bestraft werden. N.B.: Auch im Falle von N-R
wäre
es klar sündhaft, zu Selbstjustiz zu greifen, da der Staat mal
wieder
versagt hat. Die Bürger sollten nicht Symptome unserer
antichristlichen
Gesellschaft eliminieren, sondern vielmehr das Übel als solches
bekämpfen;
wie das auszusehen hat, hat Papst Leo XIII. in
seinem
Testament dargelegt.
Es ist schließlich auch jedem einsichtig, dass Formulierungen wie: "Juden, Türken, Neger, Behinderte, Polizisten, Staatsanwälte, Richter, Politiker [Gruppe nach Wahl] sind keine Menschen!", oder: "Straffreie Ermordung von Juden, Türken, Neger, Behinderte, Polizisten, Staatsanwälte, Richter, Politiker [Gruppe nach Wahl]!", nicht ganz so schnell zu den Akten gelegt würden wie der Fall N-R. Das würde auch dann nicht so sein, wenn diese Grundaussagen in "ersichtlich sachlichen und auch im Ton Verantwortungsbewußtsein vermittelnden" Texten verbreitet würden. Man schaue nur auf die gigantisch umfangreiche Literatur im Bereich des "Revisionismus" (Vertreter und Gegner), konkret z.B. auf die Darbietungen von Margret Chatwin und Dr. Fredrick Töben (s. Antichristliche Propaganda (4)). Erstere hetzt ohne jede Rücksicht auf Fakten und erst recht ohne auch nur ein Minimum des erforderlichen Anstandes gegen das Christentum, bleibt aber völlig ungestraft, obwohl sie das ganze zu allem Überfluss auch noch auf deutschem Boden fabriziert und auf einem deutschen Server anbietet; letzterer erweckt den Eindruck, historische Fakten zu verbreiten, äußert kein verächtliches Wort über das Judentum, weist ausdrücklich den Vorwurf zurück, "Holocaust-Leugner" zu sein, wird aber verurteilt, obwohl er dies zu allem Überfluss als Ausländer im Ausland mit Internetseite im Ausland und damit objektiv gar nicht nach deutschem Recht verurteilbar betreibt, so gerne das auch der BGH hätte. Also: Dieser Hinweis auf einen "ersichtlich sachlichen und auch im Ton Verantwortungsbewußtsein vermittelnden" Text ist ein Scheinargument, wie es offensichtlicher nicht mehr gedacht werden kann, und orientiert man sich an den Fakten, stürzt das gesamte Ablenkungsmanöver von SJ restlos in sich zusammen. Wem der Hinweis auf die Revisionisten nicht schmeckt: Der Fall Paul Spiegel hat unmissverständlich bewiesen, dass man sehr wohl die Gräueltaten der Nazis ungestraft leugnen darf - allerdings nur in Bezug auf die Verfolgung der katholischen Kirche; s. unsere Zitate aus dem Buch "Die weisse Rose": "Wir sehen und erfahren jetzt deutlich, was hinter den neuen Lehren steht, die man uns seit einigen Jahren aufdrängt, denen zuliebe man die Religion aus der Schule verbannt, unsere Vereine unterdrückt hat, jetzt die Kindergärten zerstören will: abgrundtiefer Haß gegen das Christentum, das man ausrotten möchte." Oder: "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten" (mehrfach bei KzM zitiert; s. z.B. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte).
Dass man den Fall N-R in Berlin so dermaßen auf die leichte Schulter nimmt, ist deshalb überhaupt nur möglich, weil der deutsche Staat eine Abtreibungsmentalität besitzt. In dem Text über Massenmord haben wir bereits darauf hingewiesen, dass die ideologische Haltung der Abtreibungs(-freiheit-)befürworter grundsätzliche Parallelen zur nationalsozialistischen Ideologie aufweist. In dem kommenden Text über "Mein Kampf" werden wir noch weitere, für den jetzigen deutschen Staat nicht immer überaus rühmliche Fakten zusammenstellen.
Schauen wir abschließend noch, wie "die beiden großen Kirchen", d.h. die evangelische und die V2-Sekte, mit dem Fall N-R umgehen.
1. Protestantismus:
In der Tageszeitung "Die Welt" gab es am 16.03.2001 einen Artikel:
"Bischöfe gegen Kulturminister. Kritik der Lutheraner an Julian
Nida-Rümelin
- Die Würde des Lebens", der mit den Worten beginnt:
"Kulturstaatsminister
Julian Nida-Rümelin (SPD) erhält auf seine umstrittenen
Thesen
zum Lebensschutz entschiedenen Widerspruch nicht nur der katholischen,
sondern auch der evangelisch-lutherischen Bischöfe."
Nun, die jämmerliche "Kritik" der V2-Sekte (die in der "Welt"
gerne als "katholische Kirche" ausgegeben wird), erschöpft sich im
wesentlichen darin, dass sich die V2-Funktionäre über die
finanziellen
Zuwendungen freuen, die N-R etwa für den Speyrer Dom springen
lässt;
das steht ja im o.g.Sittengesetz-Text. Radio
Vatikan hat diesbzgl. am 15.03.2001 verkündet:
"Die Bischofsversammlung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche
Deutschlands (VELKD) hat in dieser Woche in Rothenburg ob der Tauber
getagt.
In einer Erklärung zur Bioethik lehnten die lutherischen
Bischöfe
alle Praktiken ab, die den menschlichen Embryo als ein beliebig
manipulierbares
Objekt behandeln. Dazu gehören die verbrauchende
Embryonenforschung
ebenso wie das Klonen oder die Keimbahnmanipulation."
Es gibt eine "VELKD-Pressemitteilung vom 13.03.2001", die
überschrieben
ist mit: "Embryonenschutz darf in Deutschland nicht gelockert werden.",
allerdings wird darin der Name von N-R gar nicht erwähnt. Ein
Ausschnitt
aus dieser Pressemitteilung:
"Vor Journalisten sagte der Leitende Bischof der VELKD, Bischof Dr.
Hans Christian Knuth (Schleswig): 'In Deutschland werden Embryonen
optimal
geschützt - und so soll es auch bleiben." Ausdrücklich wandte
er sich gegen jegliche Überlegungen, das Embryonenschutzgesetz neu
zu fassen.'"
Optimaler Schutz für die Kinder im Mutterleib besteht erst dann,
wenn Abtreibung immer und überall unter Strafe steht. Die
Protestanten
sehen die Sache anscheinend etwas lockerer. Noch ein Zitat:
"Zur Pränatalen Diagnostik heißt es in der 5-seitigen
Stellungnahme,
sie solle künftig 'nur in besonderen Fällen und nur auf den
nach
umfassender Beratung erklärten Willen der Schwangeren hin
durchgeführt
werden'. Routinemäßig vorgenommen, führe sie in der
Regel
bei entsprechender Indikation zum Abbruch. Diese
Schwangerschaftsabbrüche,
die die Bischofskonferenz ablehnt, seien häufig
Spätabtreibungen,
das heißt Abtreibungen bereits außerhalb des Mutterleibes
lebensfähiger
Kinder."
2. V2-Sekte:
Im V2-Gossenblättchen "Rheinischer Merkur", Nr. 12, 23.03.2001,
lädt Michael Mertes einen Artikel "Purpurrote Karte für die
'FAZ'"
ab, der mit dem Absatz eingeleitet wird:
"Nur wenigen deutschen Feuilleton-Redakteuren ist schon die Ehre
widerfahren,
zu Beginn eines Pontifikalhochamtes erwähnt zu werden. Am 4.
März
im Mainzer Dom zitierte Weihbischof Rolly aus einer Tageszeitung den
Satz,
als Purpurträger könne Bischof Lehmann endlich 'Farbe
zeigen'.
Das habe, so entgegnete der Weihbischof dem ungenannten Mahner, der
neue
Kardinal schon immer getan. Die belehrenden Worte an Lehmanns Adresse
stammten
von Christian Geyer. Er ist Mitarbeiter der 'FAZ'. Der herablassende
Ton
des katholischen Laien gegenüber dem Apostelnachfolger mag daher
rühren,
dass es zeitweise für ihn erheblich leichter war, einen Termin bei
Kardinal Ratzinger zu erhalten, als für den Vorsitzenden der
Deutschen
Bischofskonferenz. Das ist ihm wohl zu Kopf gestiegen. Jedenfalls
verfolgt
er Lehmann schon seit längerem mit ätzender, manisch
anmutender
Gehässigkeit. Sein letzter Hieb unter die Gürtellinie war die
Behauptung, der an die deutschen Kardinäle gerichtete Papstbrief
vom
22. Februar sei ein 'blauer Brief' für Lehmann - als sei der
Mainzer
Bischof ein Lümmel, dem der Heilige Vater die Ohren lang ziehen
müsse."
Also wieder die übliche Schattenboxorgie. Dass Lehmann
Werbeträger
für die FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) war, kann Mertes wohl
kaum vergessen haben, und außerdem stand es z.B. noch in den Nachrichten
v. 27.02.2001. Die Bezeichnung "blauer Brief" für das
neuerliche
Schreiben Wojtylas an die deutschen V2-"Kardinäle" trifft u.E.
recht
gut das, was Rom damit wollte, i.e. die Illusion aufrecht erhalten, in
der V2-Sekte würde für Ordnung gesorgt und dabei "liberale"
Tendenzen,
insbesondere im "Kardinals"-Kollegium mit Lehmann, unterdrückt.
Schließlich
hat auch Heinrich Mussinghoff, V2-Funktionär von Aachen und
stellv.
Vorsitzender der "Deutschen Bischofskonferenz",
in einem Interview mit der Aargauer Zeitung v. 13.03.2001
(Überschrift:
"Bischof Mussinghoff versteht die Enttäuschung") wenig
Begeisterung
für dieses Wojtyla-Schreiben geheuchelt: "Der Brief des Papstes an
die deutschen Kardinäle, der am Montag bekannt geworden ist,
dürfe
die allseitige Freude über die Ernennung des Vorsitzenden der
Deutschen
Bischofskonferenz, Karl Lehmann, zum Kardinal nicht
beeinträchtigen.
«Das wäre schade. Das wünsche ich mir nicht»,
sagte
Mussinghoff am Dienstag in einem Gespräch mit unserer Zeitung.
«Wir
sollten alle daran denken: Lehmann bleibt, der Brief und der Ärger
darüber werden vergehen.» Enttäuschung könne er
verstehen,
aber Mussinghoff sagt auch: «Lasst Euch die Freude nicht
verderben!»".
Wenn schon Mussinghoff verstehen kann, dass dieser Brief Wojtylas bei
den
treudoofen V2-Sektierern "Enttäuschung" verursacht - was er ja
auch
soll, um die antichristliche Revolution weiter zu schüren -, dann
wird Mertes wohl ganz genau wissen, warum die Bezeichnung "blauer
Brief"
den eigentlichen Interessen Neu-Roms völlig entspricht.
In dem Mertes-Artikel geht es gar nicht mehr um Nida-Rümelin und
um seinen Artikel im Tagesspiegel, sondern nur noch um verschiedene
Beiträge
in der FAZ (Feulleton), die sich gegen Rechtsschutz von Kindern im
Mutterleib
aussprechen: "Nun hat Lehmann, der Langmütige, im 'Rheinischen
Merkur'
ein paar deutliche Worte über die bioethische Standpunktlosigkeit
des 'FAZ'-Feuilletons geäußert. Das konnte der neue
Feuilletonchef
Bahners, ebenfalls katholischer Laie, so nicht stehen lassen."
Ist Nichtstun Langmütigkeit! Zur neueren Diskussion um KL s. die
Phantastereien
von Georg May. Mertes rühmt, KL habe mit seiner "Kritik" "ins
Schwarze getroffen". Wie sieht diese denn aus?
"Was für eine Debatte hatten wir denn? Eine, die auf weiten
Strecken
trotz einiger Glanzlichter nicht dem Niveau entsprach, das man erwarten
muss. Unsere Gesellschaft hält sich für so aufgeklärt.
Dann
soll sie bitte auch dafür sorgen, auf einen Wissens- und
Ethikstand
zu kommen, von dem aus verantwortet Entscheidungen getroffen werden
können.
Wenn ich zum Beispiel sehe, welche Beiträge im Feuilleton der
'FAZ'
einen großen Raum erhalten haben, wünsche ich mir wahrlich
eine
kritischere Diskussion" (KL im Interview, RM Nr. 11, 16.03.2001).
Na, das war aber deftig! Und was hat die V2-Sekte sonst noch an Einsatz
im Fall N-R zu bieten?
"Der Streit um das therapeutische Klonen: die Konsequenzen. Symposium
der Katholischen Akademie in Berlin und des "Rheinischen Merkur." Es
diskutieren
Staatsminister Professor Julian Nida-Rümelin und Professor Dietmar
Mieth. (3. April) Der Rheinische Merkur und die Katholischen Akademie
Berlin
laden ein..."
Zur restlosen Würdigung dieser Einladung resp. dieser
Diskussionsplanung
muss man nur noch bei KzM nach "Dietmar Mieth" suchen und findet dann
den
Artikel Abtreibung und Ästhetik.
Abhängig
von der Informationslage werden wir vielleicht in Erwägung ziehen,
über das Ergebnis der Diskussion zu berichten.
Fazit: Von "den beiden großen Kirchen" darf man nicht nur nicht das Heil erwarten, sondern auch keine Hilfe bei der Lösung des N-R-Falles. So bleibt wieder nur der Weg der katholischen Kirche als die einzig vernünftige Möglichkeit, um für Recht und Ordnung zu sorgen.