Der Fall Nida-Rümelin

- Indikator eines antichristlichen Staates -
(Kirche zum Mitreden, 24.03.2001)
Nida-Rümelin FAZ -bundesregierung.de bei G.
Ein Thema bei unserer Analyse der moralischen Lage der deutschen Nation war das Fallbeispiel 3: Kindermord, verbunden mit der Strafanzeige gegen Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin, SPD, wegen Volksverhetzung (§ 130StGB). Vor einigen Tagen erhielten wir die Antwort aus Berlin:


Staatsanwaltschaft Berlin
76 Js 74/01 Gesch.- Nr. bitte stets angeben
Postanschrift für Briefsendungen: 10548 Berlin (Keine Straßenangabe)
für Paketsendungen: Turmstraße 91 10559 Berlin

Sehr geehrter Herr L.! Auf Ihre Strafanzeige mit Schreiben vom 16. Januar 2001 gegen Herr Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin wegen Volksverhetzung u.a. ist unter dem oben genannten Aktenzeichen ein Überprüfungsvorgang eingeleitet worden. Ihr Anzeigevorbringen sowie die von Ihnen dankenswerterweise beigefügten Intemetauszüge habe ich ausgewertet und rechtlich geprüft. Der inkrimienierte Artikel setzt sich mit der moralischen Legitimität von gentechnischen Veränderungen an menschlichen Embryonen auseinander. Der Autor zeigt in erster Linie auf, dass der Frage, ob und wieweit solche Maßnahmen rechtlich und tatsächlich in Deutschland zugelassen werden sollen, nicht mehr ausgewichen werden kann, da in anderen europäischen Ländern und in den USA bereits entsprechende Techniken praktiziert werden. Sodann weist er darauf hin, dass der übliche Ausgangspunkt für eine Diskussion darüber, ob gentechnische Veränderungen an Embryonen zu rechtfertigen sind, die Frage nach deren Menschenwürde ist. An diesem Punkt setzt der Autor mit seiner Kritik an der bislang geführten Diskussion an, wobei er die Auffassung vertritt, Embryone besäßen keine Menschenwürde und seien daher nicht Träger individueller Rechte. Zugleich macht er aber deutlich, dass damit die Frage der moralischen Legitimität gentechnischer Veränderungen am menschlichen Embryo noch nicht beantwortet ist. Es zeigt vielmehr auf, dass es auch dann moralische Verpflichtungen und Grenzen hinsichtlich gentechnischer Maßnahmen gibt, wenn man davon ausgeht, dass das Embryo selbst nicht Träger individueller Rechte ist. Anhalte dafür, dass der Autor dieser ersichtlich sachlichen und auch im Ton Verantwortungsbewußtsein vermittelnden Erörterung Embryonen beschimpft, böswillig verächtlich macht, verleumdet oder zum Haß gegen sie aufstachelt, fehlen. Ein strafbares Verhalten ist daher nicht ersichtlich, ohne dass es dabei auf die Frage, ob Embryone bereits Teile der Bevölkerung im Sinne von § 130 StGB darstellen, überhaupt ankommt. Aus diesen Gründen mußte das Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen nach § 170 Absatz 2 i.V.m. § 152 Absatz 2 StPO eingestellt werden. Hochachtungsvoll (Jaeger) Staatanwältin


Hier der Volltext des § 130StGB:


§ 130  Volksverhetzung
(1)  Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.  zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.  die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2)  Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.  Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a)  verbreitet,
b)  öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c)  einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d)  herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2.  eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3)  Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220 a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4)  Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
(5)  In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Zur Erläuterung von (3):


§ 220 a  Völkermord
(1)  Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1.  Mitglieder der Gruppe tötet,
2.  Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zufügt,
3.  die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4.  Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5.  Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2)  In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Wie Staatsanwältin Jaeger richtig feststellt, behauptet N-R, "Embryone besäßen keine Menschenwürde und seien daher nicht Träger individueller Rechte." Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung eindeutig erfüllt, denn er macht die Menschen im Mutterleib BÖSWILLIG VERÄCHTLICH. Wie kann sich SJ dennoch aus der Verantwortung stehlen und N-R dennoch ungestraft davonkommen lassen?
Der Trick besteht darin, den Begriff der Böswilligkeit auf eine Ausdrucksweise zu reduzieren. SJ behauptet, N-R habe eine "ersichtlich sachliche und auch im Ton Verantwortungsbewußtsein vermittelnde Erörterung" vorgelegt. Was SJ sich da abfaselt, kann nicht leicht als der Weisheit letzter Schluss beurteilt werden. Böswilligkeit liegt dann vor, wenn man wider besseres Wissen handelt, aber auch dann, wenn man sich dem besseren Wissen verschließt. Dass SJ uns so einen Brief vorsetzt, obwohl sich auf unserer Homepage Texte wie ignorantia affectata und unsere Ausführungen zum Vorwurf der Lieblosigkeit befinden, ist wahrlich ein starkes Stück. Ob nun jemand drastische Worte und markige Parolen verwendet oder nicht, beweist noch nicht, dass er (nicht) böswillig handelt. Entscheidend ist, ob die Sache, die er vertritt, objektiv vertretbar ist oder nicht, sofern nicht der "unüberwindbare Irrtum" vorliegt. N-R, der Philosophie-Professor, missachtet die elementaren Prinzipien menschlicher Erkenntnis, und damit sehen wir uns nicht genötigt, ihn vom Vorwurf der Böswilligkeit freizusprechen. Damit ist dann auch "die Frage, ob Embryone bereits Teile der Bevölkerung im Sinne von § 130 StGB darstellen," von Interesse, und sie kann erwiesenermaßen nur positiv beantwortet werden. N-R ist also schuldig und muss mit aller notwendigen Härte bestraft werden. N.B.: Auch im Falle von N-R wäre es klar sündhaft, zu Selbstjustiz zu greifen, da der Staat mal wieder versagt hat. Die Bürger sollten nicht Symptome unserer antichristlichen Gesellschaft eliminieren, sondern vielmehr das Übel als solches bekämpfen; wie das auszusehen hat, hat Papst Leo XIII. in seinem Testament dargelegt.

Es ist schließlich auch jedem einsichtig, dass Formulierungen wie: "Juden, Türken, Neger, Behinderte, Polizisten, Staatsanwälte, Richter, Politiker [Gruppe nach Wahl] sind keine Menschen!", oder: "Straffreie Ermordung von Juden, Türken, Neger, Behinderte, Polizisten, Staatsanwälte, Richter, Politiker [Gruppe nach Wahl]!", nicht ganz so schnell zu den Akten gelegt würden wie der Fall N-R. Das würde auch dann nicht so sein, wenn diese Grundaussagen in "ersichtlich sachlichen und auch im Ton Verantwortungsbewußtsein vermittelnden" Texten verbreitet würden. Man schaue nur auf die gigantisch umfangreiche Literatur im Bereich des "Revisionismus" (Vertreter und Gegner), konkret z.B. auf die Darbietungen von Margret Chatwin und Dr. Fredrick Töben (s. Antichristliche Propaganda (4)). Erstere hetzt ohne jede Rücksicht auf Fakten und erst recht ohne auch nur ein Minimum des erforderlichen Anstandes gegen das Christentum, bleibt aber völlig ungestraft, obwohl sie das ganze zu allem Überfluss auch noch auf deutschem Boden fabriziert und auf einem deutschen Server anbietet; letzterer erweckt den Eindruck, historische Fakten zu verbreiten, äußert kein verächtliches Wort über das Judentum, weist ausdrücklich den Vorwurf zurück, "Holocaust-Leugner" zu sein, wird aber verurteilt, obwohl er dies zu allem Überfluss als Ausländer im Ausland mit Internetseite im Ausland und damit objektiv gar nicht nach deutschem Recht verurteilbar betreibt, so gerne das auch der BGH hätte. Also: Dieser Hinweis auf einen "ersichtlich sachlichen und auch im Ton Verantwortungsbewußtsein vermittelnden" Text ist ein Scheinargument, wie es offensichtlicher nicht mehr gedacht werden kann, und orientiert man sich an den Fakten, stürzt das gesamte Ablenkungsmanöver von SJ restlos in sich zusammen. Wem der Hinweis auf die Revisionisten nicht schmeckt: Der Fall Paul Spiegel hat unmissverständlich bewiesen, dass man sehr wohl die Gräueltaten der Nazis ungestraft leugnen darf - allerdings nur in Bezug auf die Verfolgung der katholischen Kirche; s. unsere Zitate aus dem Buch "Die weisse Rose": "Wir sehen und erfahren jetzt deutlich, was hinter den neuen Lehren steht, die man uns seit einigen Jahren aufdrängt, denen zuliebe man die Religion aus der Schule verbannt, unsere Vereine unterdrückt hat, jetzt die Kindergärten zerstören will: abgrundtiefer Haß gegen das Christentum, das man ausrotten möchte." Oder: "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten" (mehrfach bei KzM zitiert; s. z.B. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte).

Dass man den Fall N-R in Berlin so dermaßen auf die leichte Schulter nimmt, ist deshalb überhaupt nur möglich, weil der deutsche Staat eine Abtreibungsmentalität besitzt. In dem Text über Massenmord haben wir bereits darauf hingewiesen, dass die ideologische Haltung der Abtreibungs(-freiheit-)befürworter grundsätzliche Parallelen zur nationalsozialistischen Ideologie aufweist. In dem kommenden Text über "Mein Kampf" werden wir noch weitere, für den jetzigen deutschen Staat nicht immer überaus rühmliche Fakten zusammenstellen.

Schauen wir abschließend noch, wie "die beiden großen Kirchen", d.h. die evangelische und die V2-Sekte, mit dem Fall N-R umgehen.

1. Protestantismus:
In der Tageszeitung "Die Welt" gab es am 16.03.2001 einen Artikel: "Bischöfe gegen Kulturminister. Kritik der Lutheraner an Julian Nida-Rümelin - Die Würde des Lebens", der mit den Worten beginnt: "Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD) erhält auf seine umstrittenen Thesen zum Lebensschutz entschiedenen Widerspruch nicht nur der katholischen, sondern auch der evangelisch-lutherischen Bischöfe."
Nun, die jämmerliche "Kritik" der V2-Sekte (die in der "Welt" gerne als "katholische Kirche" ausgegeben wird), erschöpft sich im wesentlichen darin, dass sich die V2-Funktionäre über die finanziellen Zuwendungen freuen, die N-R etwa für den Speyrer Dom springen lässt; das steht ja im o.g.Sittengesetz-Text. Radio Vatikan hat diesbzgl. am 15.03.2001 verkündet:
"Die Bischofsversammlung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat in dieser Woche in Rothenburg ob der Tauber getagt. In einer Erklärung zur Bioethik lehnten die lutherischen Bischöfe alle Praktiken ab, die den menschlichen Embryo als ein beliebig manipulierbares Objekt behandeln. Dazu gehören die verbrauchende Embryonenforschung ebenso wie das Klonen oder die Keimbahnmanipulation."
Es gibt eine "VELKD-Pressemitteilung vom 13.03.2001", die überschrieben ist mit: "Embryonenschutz darf in Deutschland nicht gelockert werden.", allerdings wird darin der Name von N-R gar nicht erwähnt. Ein Ausschnitt aus dieser Pressemitteilung:
"Vor Journalisten sagte der Leitende Bischof der VELKD, Bischof Dr. Hans Christian Knuth (Schleswig): 'In Deutschland werden Embryonen optimal geschützt - und so soll es auch bleiben." Ausdrücklich wandte er sich gegen jegliche Überlegungen, das Embryonenschutzgesetz neu zu fassen.'"
Optimaler Schutz für die Kinder im Mutterleib besteht erst dann, wenn Abtreibung immer und überall unter Strafe steht. Die Protestanten sehen die Sache anscheinend etwas lockerer. Noch ein Zitat:
"Zur Pränatalen Diagnostik heißt es in der 5-seitigen Stellungnahme, sie solle künftig 'nur in besonderen Fällen und nur auf den nach umfassender Beratung erklärten Willen der Schwangeren hin durchgeführt werden'. Routinemäßig vorgenommen, führe sie in der Regel bei entsprechender Indikation zum Abbruch. Diese Schwangerschaftsabbrüche, die die Bischofskonferenz ablehnt, seien häufig Spätabtreibungen, das heißt Abtreibungen bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähiger Kinder."

2. V2-Sekte:
Im V2-Gossenblättchen "Rheinischer Merkur", Nr. 12, 23.03.2001, lädt Michael Mertes einen Artikel "Purpurrote Karte für die 'FAZ'" ab, der mit dem Absatz eingeleitet wird:
"Nur wenigen deutschen Feuilleton-Redakteuren ist schon die Ehre widerfahren, zu Beginn eines Pontifikalhochamtes erwähnt zu werden. Am 4. März im Mainzer Dom zitierte Weihbischof Rolly aus einer Tageszeitung den Satz, als Purpurträger könne Bischof Lehmann endlich 'Farbe zeigen'. Das habe, so entgegnete der Weihbischof dem ungenannten Mahner, der neue Kardinal schon immer getan. Die belehrenden Worte an Lehmanns Adresse stammten von Christian Geyer. Er ist Mitarbeiter der 'FAZ'. Der herablassende Ton des katholischen Laien gegenüber dem Apostelnachfolger mag daher rühren, dass es zeitweise für ihn erheblich leichter war, einen Termin bei Kardinal Ratzinger zu erhalten, als für den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz. Das ist ihm wohl zu Kopf gestiegen. Jedenfalls verfolgt er Lehmann schon seit längerem mit ätzender, manisch anmutender Gehässigkeit. Sein letzter Hieb unter die Gürtellinie war die Behauptung, der an die deutschen Kardinäle gerichtete Papstbrief vom 22. Februar sei ein 'blauer Brief' für Lehmann - als sei der Mainzer Bischof ein Lümmel, dem der Heilige Vater die Ohren lang ziehen müsse."
Also wieder die übliche Schattenboxorgie. Dass Lehmann Werbeträger für die FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) war, kann Mertes wohl kaum vergessen haben, und außerdem stand es z.B. noch in den Nachrichten v. 27.02.2001. Die Bezeichnung "blauer Brief" für das neuerliche Schreiben Wojtylas an die deutschen V2-"Kardinäle" trifft u.E. recht gut das, was Rom damit wollte, i.e. die Illusion aufrecht erhalten, in der V2-Sekte würde für Ordnung gesorgt und dabei "liberale" Tendenzen, insbesondere im "Kardinals"-Kollegium mit Lehmann, unterdrückt. Schließlich hat auch Heinrich Mussinghoff, V2-Funktionär von Aachen und stellv. Vorsitzender der "Deutschen Bischofskonferenz", in einem Interview mit der Aargauer Zeitung v. 13.03.2001 (Überschrift: "Bischof Mussinghoff versteht die Enttäuschung") wenig Begeisterung für dieses Wojtyla-Schreiben geheuchelt: "Der Brief des Papstes an die deutschen Kardinäle, der am Montag bekannt geworden ist, dürfe die allseitige Freude über die Ernennung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Lehmann, zum Kardinal nicht beeinträchtigen. «Das wäre schade. Das wünsche ich mir nicht», sagte Mussinghoff am Dienstag in einem Gespräch mit unserer Zeitung. «Wir sollten alle daran denken: Lehmann bleibt, der Brief und der Ärger darüber werden vergehen.» Enttäuschung könne er verstehen, aber Mussinghoff sagt auch: «Lasst Euch die Freude nicht verderben!»". Wenn schon Mussinghoff verstehen kann, dass dieser Brief Wojtylas bei den treudoofen V2-Sektierern "Enttäuschung" verursacht - was er ja auch soll, um die antichristliche Revolution weiter zu schüren -, dann wird Mertes wohl ganz genau wissen, warum die Bezeichnung "blauer Brief" den eigentlichen Interessen Neu-Roms völlig entspricht.
In dem Mertes-Artikel geht es gar nicht mehr um Nida-Rümelin und um seinen Artikel im Tagesspiegel, sondern nur noch um verschiedene Beiträge in der FAZ (Feulleton), die sich gegen Rechtsschutz von Kindern im Mutterleib aussprechen: "Nun hat Lehmann, der Langmütige, im 'Rheinischen Merkur' ein paar deutliche Worte über die bioethische Standpunktlosigkeit des 'FAZ'-Feuilletons geäußert. Das konnte der neue Feuilletonchef Bahners, ebenfalls katholischer Laie, so nicht stehen lassen."
Ist Nichtstun Langmütigkeit! Zur neueren Diskussion um KL s. die Phantastereien von Georg May. Mertes rühmt, KL habe mit seiner "Kritik" "ins Schwarze getroffen". Wie sieht diese denn aus?
"Was für eine Debatte hatten wir denn? Eine, die auf weiten Strecken trotz einiger Glanzlichter nicht dem Niveau entsprach, das man erwarten muss. Unsere Gesellschaft hält sich für so aufgeklärt. Dann soll sie bitte auch dafür sorgen, auf einen Wissens- und Ethikstand zu kommen, von dem aus verantwortet Entscheidungen getroffen werden können. Wenn ich zum Beispiel sehe, welche Beiträge im Feuilleton der 'FAZ' einen großen Raum erhalten haben, wünsche ich mir wahrlich eine kritischere Diskussion" (KL im Interview, RM Nr. 11, 16.03.2001).
Na, das war aber deftig! Und was hat die V2-Sekte sonst noch an Einsatz im Fall N-R zu bieten?
"Der Streit um das therapeutische Klonen: die Konsequenzen. Symposium der Katholischen Akademie in Berlin und des "Rheinischen Merkur." Es diskutieren Staatsminister Professor Julian Nida-Rümelin und Professor Dietmar Mieth. (3. April) Der Rheinische Merkur und die Katholischen Akademie Berlin laden ein..."
Zur restlosen Würdigung dieser Einladung resp. dieser Diskussionsplanung muss man nur noch bei KzM nach "Dietmar Mieth" suchen und findet dann den Artikel Abtreibung und Ästhetik. Abhängig von der Informationslage werden wir vielleicht in Erwägung ziehen, über das Ergebnis der Diskussion zu berichten.

Fazit: Von "den beiden großen Kirchen" darf man nicht nur nicht das Heil erwarten, sondern auch keine Hilfe bei der Lösung des N-R-Falles. So bleibt wieder nur der Weg der katholischen Kirche als die einzig vernünftige Möglichkeit, um für Recht und Ordnung zu sorgen.

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