Kirchliches Handlexikon, hg. von M. Buchberger, Bd. 2, München
1912, Artikel "Sittlichkeit", 2120f
"Sittlichkeit ist die durch die Beziehung zur höchsten Lebensnorm
gegebene Beschaffenheit menschlichen Handeln. Häufig beschränken
wir den Sinn des Wortes auf den Einklang mit der Sittennorm, die sittliche
Güte, oder auf die pflichtgemäße Haltung bezüglich
des geschlechtlichen Lebens. Sprachgeschichtlich liegt nicht so sehr die
Sitte als äußerer Gebrauch (Volkssitte) zugrunde, wie der lateinische
Ausdruck Moralität (moralisch), der seinerseits auf das griechische
Ethos zurückgeht. Letzteres bedeutet das menschliche Gemüts-
und Willensleben und eine freie Gestaltung. Die Freiheit des Willens ist
die Vorbedingung der Sittlichkeit; diese selbst drückt das Beherrschtsein
des Willens durch ein Sollen, durch das Sittengesetz aus. Die im Willen
wurzelnde lebendige (formelle) Sittlichkeit verbreitet sich weiter über
alles seelische und körperliche Tun, das vom Willen regiert wird,
ebenso auf die dadurch entstehende Habitus (Tugend, Laster). Da der Willen
der Kern der Persönlichkeit, das sittliche Handeln der höchste
Ausdruck menschlichen Lebens ist, so ist nach ihrem Wollen und Handeln
auch die Person sittlich gut und schlecht. Die Erneuerung des Innern durch
die Gnade verleiht der Sittlichkeitkeit eine höhere Weihe und Würde,
die übernatürliche Verdienstlichkeit. Nach Ansicht des hl. Thomas
und der meisten Sittenlehrer kennt die wirkliche Sittlichkeit nur 2 Arten,
das Gute und das Böse; das in abstracto Indifferente muß vom
handelnden Subjekt positiv versittlicht, als pflichtgemäß, geraten
oder erlaubt der guten Lebensrichtung eingefügt werden. Die erwähnte
Norm der Sittlichkeit liegt nicht in äußeren (geschichtlichen,
rechtlichen, sozialen) Maßstäben (Moralpositivismus); sie tritt
uns vielmehr als innerste Macht entgegen, zunächst im Gewissen. Letzteres,
identisch mit der praktischen Vernunft, urteilt nicht rein subjektiv (Geschmacks-,
Gefühlsmoral), nicht formal-idealistisch im Sinne einer inhaltsleeren
kategorischen Forderung (Kant); es zeigt uns eine 'sittliche Ordnung',
einen Aufbau wertvoller Güter und Ziele. An ihrer Spitze steht nicht
die irdische Lust oder Wohlfahrt, sei es des Einzelnen oder der Gesamtheit
(Eudämonismus), nicht die (reale) Vollendung der menschlichen Person
(Perfektionismus) oder die Hebung des allgemeinen Kulturlebens (Kulturmoral),
sondern die Erfüllung des höchsten Weltzweckes, die Offenbarung
der göttlichen Vollkommenheit, die Ehre Gottes. Sachlich fällt
allerdings diese Zielordnung, da die Welt und speziell der Mensch ein Abbild
göttlicher Vollkommenheiten ist, z.T. mit der Erfüllung jener
geschöpflichen Aufgaben zusammen. Die naturgesetzlichen Beziehungen
und Bindungen empfangen durch den religiösen Endzweck ihre Krönung,
Weihe und Vollendung . Es gibt nach dieser Auffassung eine Grundlage für
die Sittlichkeit in den Dingen selbst; es gibt ferner eine objektive, materielle
Sittlichkeit in den Handlungen, durch die der Mensch zu den Dingen in Beziehung
tritt, schon vor ihrer freien Verwirklichung. Durch die Erkenntnis tritt
dieses objektiv Sittliche ins Innenleben ein und wirkt, wenn der Wille
es zur Tat erhebt, bestimmend auf die formelle Sittlichkeit ein."
Papst Pius XI., Enzkyklika "Divini illius magistri" (Christliche
Erziehung), 31.12.1929; zit. nach C. Ulitzka, Lumen de Caelo, Ratibor 1934,
356:
"'Bei allem, was der Christ tut, mag es auch der Ordnung der irdischen
Dinge angehören, darf er die übernatürlichen Güter
nicht vernachlässigen. Er muß vielmehr alles auf das höchst
Gut, als auf das letzte Ziel, in Unterwerfung unter die Gebote der christlichen
Weisheit hinordnen. Alles seine Handlungen, insofern sie sittlich gut oder
schlecht sind, d.h. mit dem Naturrecht und dem göttlichen Recht im
Einklang oder im Widerspruch stehen, unterliegen dem Urteil und der Gerichtsbarkeit
der Kirche (Pius X. Rundschreiben 'Singulari quadam' v. 24. September 1912).
Bemerkenswert ist, wie klar ein Laie, der sowohl als Schriftsteller
wie auch als tiefgründiger und aufrichtiger Denker unsere Bewunderung
verdient, diese so wichtige Hauptwahrheit der katholischen Lehre begriffen
und zum Ausdruck gebracht hat: 'Von der Sittenlehre behauptet die Kirche
nicht, daß sie ihr einzig und allein, sondern nur, daß sie
ihr im ganzen Umfange angehöre. Niemals hat sie sich unterfangen,
zu erklären, den Menschen, die sich vom Mutterschoß der Kirche
getrennt hätten, gehe jede Erkenntnis wahrer Sittlichkeit ab; sie
hat vielmehr diese Ansicht, die man in verschiedenartiger Form vorgetäuscht
hatte, immer wieder verworfen. Dagegen erklärt sie, wie sie es in
der Vergangenheit getan hat und für alle Zukunft tun wird, daß
sie auf Grund ihrer Stiftung durch Jesus Christus und dank der in seinem
Namen erfolgten Sendung des Heiligen Geistes allein unmittelbar und für
alle Zeit die das ganze Gebiet der Sittlichkeit umfassende Wahrheit besitze.
Zu ihrem Inhalt gehöre die Einzelwahrheiten der Sittlichkeit, mag
es sich um solche handeln, welche die Menschen mit der bloßen Vernunft
erkennen können, oder um solche, die zum Schatz der göttlichen
Offenbarung gehören oder aus ihr abgeleitet werden können' ("A.
Mangoni, Osservazioni sulla Morale Cattolica, c.3)"
H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 34.36
"Eine sittliche Handlung ist eine Handlung, die mit Freiheit vorgenommen
wird unter Berücksichtigung ihres Verhältnisses zur Sittennorm.
Sittennorm ist in letzter Linie das ewige Gesetz, das enthalten ist in
den Wesenheiten der Dinge und Einrichtungen sowie in ihrer zweckdienlichen
Zusammenordnung. Sittennorm in nächster Linie ist die menschliche
Vernunft, insofern sie das ewige Gesetz erkennt und auf einen Einzelfall
anwendet (das Gewissen). - Sittlich gut oder schlecht ist eine Handlung,
je nachdem sie mit der Sittennorm übereinstimmt oder zu ihr im Gegensatz
steht. Ob es auch in concreto indifferente Handlungen gibt, ist Streitfrage.
[...] Oberste objektive Norm der Sittlichkeit ist das ewige Gesetz, d.
h. der ewige Weltplan Gottes, durch den alles geschöpfliche Tun von
Ewigkeit her auf das höchste Ziel hingeordnet wird. Seinen Willen
hat Gott in der Zeit kundgetan durch das natürliche Sittengesetz und
das positiv göttliche Gesetz. Mittelbar tut Gott seinen Willen kund
durch das menschliche Gesetz, das von der Kirche oder dem Staate erlassen
sein kann. [...] Das Gesetz ist eine vernunftgemäße, dauernde
Norm freien Handelns, die vom Obern eines öffentlichen Gemeinwesens
zum Zwecke des Allgemeinwohls erlassen und genügend bekannt gemacht
wurde. Das Allgemeinwohl fordert, daß ein Gesetz gerecht ist, sittlich
gut, möglich, notwendig oder wenigstens nützlich zur Erreichung
des Allgemeinwohls. Ein Gesetz, das diese Eigenschaften nicht hat, besitzt
keine Rechtskraft."
E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I.
Band, München (10)1959:
S. 17f: "Bei der inhaltlichen Festlegung dessen, was hier und jetzt
Recht sein soll, findet die irdische Autorität ein höheres Recht
vor, das - wenn auch nicht überall in gleichem Maße - im Bewußtsein
der ganzen Menschheit lebendig ist. Es ist das vom Schöpfer und Herrn
der Welt dem Menschen eingegebene Gesetz des freien Handelns, das zu jedem
in der Stimme des Gewissens spricht. Von ihm sagt der hl. Paulus, daß
den Heiden 'der Kern des Gesetzes in ihr Herz geschrieben' sei (Röm
2,15). Dieses natürliche Sittengesetz (lex naturalis) ist die allgemeine
und unverbrüchliche Richtschnur für alles freie menschliche Handeln
und hat seine Sanktion letztlich in der jenseitigen Vergeltung. Jene Sätze
des natürlichen Sittengesetzes, die sich auf die Ordnung des gesellschaftlichen
Zusammenlebens beziehen, heißen natürliches Recht oder Naturrecht
(ius naturale). Nach ihm hat sich alle menschliche Rechtsetzung auszurichten
und von ihm empfangen menschliche Gesetze letztlich ihre Verbindlichkeit,
weil alle irdische Autorität in der göttlichen gründet.
Widerspricht ein Rechtssatz dem natürlichen Recht, so fehlt ihm der
sittliche Charakter; er ist kein wahres Recht und kann nicht im Gewissen
verpflichten. Iam non erit lex, sed legis corruptio [Es ist kein Gesetz
mehr, sondern Gesetzesverderbnis; FN: Thomas von Aquin, Summa Theologiae
I, 2 qu. 95 a. 2 ad 4.]!
Arten: a) Göttliches und menschliches Recht. Das göttliche
Recht (ius divinum) wird unterschieden in das Naturrecht (ius naturale)
und in das Offenbarungsrecht (ius divinum positivum). Das menschliche Recht
beruht entweder auf Satzung (Gesetzesrecht) oder auf rechtserzeugender
Übung (Gewohnheitsrecht). Das göttliche Recht ist unwandelbar,
das menschliche Recht veränderlich."
S. 58f: "Die Staatsform. Der Staat als solcher hat eine stets gleichbleibende
Grundlegung, die Staatsform aber, d.i. die Art und Weise, wie eine staatliche
Gemeinschaft organisiert und durch welche Organe sie geleitet wird, ist
dem Wechsel der Zeit unterworfen. Jede mögliche Staatsform ist naturrechtlich
anzuerkennen, sofern sie geeignet ist, die dem Staat und der Staatsgewalt
gesetzten Zwecke zu erfüllen. Die Kirche 'hält es nicht für
einen Gegenstand ihrer Entscheidungen, welche Staatsform vorzuziehen sei
oder welche Einrichtungen christliche Völker in bürgerlicher
Hinsicht bedürfen; die verschiedenen Staatsformen sind ihr sämtlich
genehm, solange sie die Religion und das Sittengesetz nicht verletzen'
[FN: Leo XIII., Diuturnum illud und Immortale Dei]. 'Die Kirche findet
die Herrschaft eines einzigen oder vieler nicht unangemessen, wenn diese
nur eine gerechte ist und für die allgemeine Wohlfahrt Sorge trägt'
[FN: Leo XIII., Immortale Dei]. In allgemeiner Sicht gibt es keine in sich
beste Staatsform und niemals ist die Staatsform allein ausschlaggebend
für das Wohlergehen der Gemeinschaft; letztlich entscheidend ist der
Geist, in dem eine Staatsform gehandhabt wird. Mit einer absolutistischen
Verfassung kann sich unter Umständen eine größere Freiheit
verbinden als etwa mit einer die Menschenrechte preisenden demokratischen
Verfassung, die von einer angeblich liberal eingestellten Mehrheit bis
zur Tyrannei mißbraucht werden kann. Gerade die demokratische Staatsform
kann nur dann als die bessere gelten, wenn das Staatsvolk in geistiger
und sittlicher Beziehung die zur Gestaltung des staatlichen Lebens notwendige
Reife aufweist. Wie der Wille des Volkes der entscheidende Faktor für
die Begründung eines Staates ist, so ist der Volkswille auch Herr
über die Staatsform, und mit Rücksicht darauf, daß es keine
in sich beste Staatsform und, auf Dauer gesehen, auch keine in sich bessere
Staatsform für ein bestimmtes Volk gibt, muß die Möglichkeit
eines Wechsels der Staatsform, einer Verfassungsänderung anerkannt
werden. 'Welche Regierungsform auch immer in einer Nation bestehen mag,
man kann sie nie als so endgültig betrachten, daß sie immer
unveränderlich bleiben müßte, selbst wenn das auch die
Absicht derer gewesen sein sollte, die sie ursprünglich festgelegt
haben' [FN: Leo XIII., Au milieu des sollicitudes v. 16. 2. 1892; Leonis
XIII. P.M. Acta (Romae 1905) XII p. 31.]."
Also: Jeder Mensch ist verpflichtet, das Sittengesetz zu erkennen und zu befolgen. Die Kirche hat in besonderer Weise die Aufgabe, zur Befolgung des Sittengesetzes anzuleiten, was in diktatorischen Systemen (Nazi-Regime etc.) immer zu heroischen Bekenntnissen Einzelner gegenüber einer fanatischen Masse geführt hat; s. auch Kirche und Gegenwart. Diese hilf- und v.a. bedeutungslos erscheinenden Einzelnen sind die wahren Sieger, während die verblödete selbstzufriedene Masse der ganz große Verlierer ist (s. z.B. Mt 7,13f).
Der Begriff "Sittengesetz" wird auch im deutschen Grundgesetz verwendet:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder das Sittengesetz verstößt" (GG, Art 2, Abs. 1).
"Die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz" -
über diesen Passus lohnt es sich, ein wenig nachzudenken. Auf Anhieb
könnte man diese Formulierung aufschlüsseln in dem Sinne: Unzulässig
sind sowohl Verstöße gegen die verfassungsmäßige
Ordnung als auch Verstöße gegen das Sittengesetz.
Hierbei irritiert jedoch, dass das Sittengesetz erst auf Platz zwei
genannt wird. Da jede Verfassung erst durch das Sittengesetz ihren Bestand
erhält, hätte man eigentlich eine ganz andere Formulierung als
eine Nebenordnung, geschweige denn eine mit dem Sittengesetz an zweiter
Stelle, erwarten müssen, etwa:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Oberste Richtschnur ist das
Sittengesetz, dem auch die Verfassung verpflichtet ist" (oder so ähnlich;
die Präambel zum Grundgesetz hatten wir im Zusammenhang mit www.katholisch.de
erwähnt).
Auch an anderer Stelle im deutschen Gesetzeswerk ist von "Sitte" die
Rede, z.B.
§ 138 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Art. 1: "Ein Rechtsgeschäft,
das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig."
§ 157 BGB: "Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben
mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."
§ 62 HGB (Handelsgesetzbuch), Art. 1: "Der Prinzipal ist verpflichtet,
die Geschäftsräume und die für den Geschäftsbetrieb
bestimmten Vorrichtungen und Gerätschaften so einzurichten und zu
unterhalten, auch den Geschäftsbetrieb und die Arbeitszeit so zu regeln,
daß der Handlungsgehilfe gegen eine Gefährdung seiner Gesundheit,
soweit die Natur des Betriebs es gestattet, geschützt und die Aufrechterhaltung
der guten Sitten und des Anstandes gesichert ist."
Was ist das "Sittengesetz", was sind die "guten Sitten", was ist die
"Verkehrssitte"? Eine Definition, die z.B. mit den päpstlichen Lehrschreiben
oder theologischen Standardwerken vergleichbar wäre, fehlt hier, so
dass die Sorge aufkommen könnte, die "Sitte" in weltlichen Gesetzestexten
sei nur eine Gummistütze, wodurch der hemmungslosen Willkür Tür
und Tor geöffnet werden. Diese Sorge ist nicht ganz unberechtigt.
Wenn wir im folgenden ein paar Beispiele zur moralischen Lage der deutschen
Nation geben, so richten wir unser Augenmerk auch auf die Mitarbeit der
V2-Sekte an diesem Chaos. Die treudoofen Vatikanisten lieben es, Wojtyla,
Ratzinger, den verstorbenen Dyba und andere
[hier passenden Oberbegriff einsetzen] als Gegner der Sittenlosigkeit hinzustellen,
obwohl gerade von den größten [hier passenden Oberbegriff einsetzen]
das größte Unheil ausgeht. Was generell von konservativ anmutenden
Bemerkungen aus dem V2-Lager zu halten ist, hat Wojtyla sehr eindrücklich
am Beispiel der Todesstrafe aufgezeigt, und wie
im Sedisvakanz-Text aufgezeigt, ist es gerade
die Masche der V2-Sektierer, ganz nach Opportunität hü oder hott
zu rufen.
Da Deutschland ein "religiös neutraler" (richtig: antichristlicher) Staat ist, fragt man sich, wie denn die Einhaltung des Sittengesetzes gewahrt bleiben kann, wenn Deutschland doch so energisch versucht, das Christentum auszurotten. Ganz einfach: gar nicht! Es ist gar nicht Ziel des Staates, für Ordnung zu sorgen (sieht man mal von der kryptischen "verfassungsmäßigen Ordnung" ab), sondern ganz im Gegenteil Deutschland zu Grunde zu richten, was für andere Staaten analog gelten mag, denn dies ist die zwangsläufige Folge der "corruptio legis".
Fallbeispiel 1: Prostitution
August 2000: Das Bundessozialgericht in Kassel entscheidet, dass Mitarbeiter
einer Telefonsex-Firma abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig
seien, unabhängig davon, ob die angebotenen Dienste sittenwidrig seien
oder nicht!
Dezember 2000: Das Berliner Verwaltungsgericht weist die Forderung
eines Bezirksamtes ab, dass eine Bar, in der Prostitution betrieben wird,
geschlossen werden soll. Begründung des Bezirksamtes: Prostitution
ist sittenwidrig. Begründung des Verwaltungsgerichts: Prostitution
ist heute als "Teil des Zusammenlebens" in der Gesellschaft weitgehend
akzeptiert; dieser Wandel müsse auch in der Rechtsprechung Niederschlag
finden. Die Richter sind nach einer Umfrage bei Vereinen, Verbänden
und nach einer Stellungnahme des Bundesfamilienministeriums
zu dem Schluss gekommen, dass es einen "sozialethischen Wandel" gegeben
hat, z.B. sei bis 1973 Homosexualität zwischen Männern strafbar
gewesen.
Januar 2000: Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion,
Irmingard Schewe-Gerigk, fordert ein "Ende der Doppelmoral": "Wir wollen,
dass Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist, sondern als normale Dienstleistung
gilt". Zu der o.g. Gerichtsverhandlung in Berlin war Schewe-Gerigk mit
einem Adventskalender voller Kondome angereist. Obwohl Schewe-Gerigk einen
Adventskalender, der ja zur geistigen Vorbereitung auf das Weihnachtsfest
dient, bei sich trug, könnten Zweifel daran bestehen, dass sie tatsächlich
eine überzeugte Christin ist. Ob ihr die Geburt Christi wirklich so
viel bedeutet? Setzt sie ihre Hoffnung wirklich ganz auf die Wiederkunft
Christi?
Deutlicher kann man es nicht mehr bekommen: Was das Sittengesetz vorschreibt oder verbietet, was sittenwidrig ist und was nicht, das entscheidet der Mensch autonom. Das Bundesfamilienministerium als autonome Gruppe steuert seinen Beitrag zur Volksverblödung ebenso bei wie Richter und politische Sprecher. Die "Doppelmoral" kann und wird gerechterweise in Verbindung mit dem § 2 GG gesehen werden, wobei als "Moralmaximen" einerseits die (veränderliche) verfassungsmäßige Ordnung und andererseits das (unveränderliche) Sittengesetz sich quasi feindlich gegenüberstehen. Es kann nur eine geben, und das ist gem. deutscher Staatsideologie die (veränderliche) verfassungsmäßige Ordnung. Damit bleibt Deutschland flexibel und wird bald in sich zusammenstürzen.
Schuld an dieser Sittenlosigkeit hat in erster Linie die V2-Sekte, die
bekanntlich die totale sittliche Verrohung energisch vorantreibt. Ob es
nun z.B. Wojtyla höchstpersönlich ist, der bei einem "Novus Ordo"
die "Lesung" von einer nackten Negerin vortragen lässt (das Photo
veröffentlichen wir hier nicht; wer allerdings nicht unseren Worten,
sondern nur seinen Augen trauen möchte, kann sich bei jeder V2-Stelle
eine schriftliche Bestätigung (nur ja nicht das Photo selbst!) holen,
dass unsere Aussage der Wahrheit entspricht), oder ob es z.B. "15 katholische
deutsche Diözesen" sind, die in ihrem "Weltbild"-Verlag Schmuddelkram
verbreiten (s. Rückblick: Lust auf Sex):
Schmuddeln forever! Ein besonders übles Beispiel ist der neue Werbespot
der "Deutschen Bischofskonferenz", mit dem für die Schwangerenberatung
der Caritas geworben wird (ebenfalls im Rückblick erwähnt: Lingen:
Nackte Tatsachen): Nacktes Fleisch ist bei den "deutschen Bischöfen"
gern gesehen und wird auch gerne zur öffentlichen Förderung der
Geilheit eingesetzt.
Der BDKJ (s. z.B. Nachrichten v. 28.09.2000,
"Lehmann außer Rand und Band"), nicht unbedingt die Vorzeigeorganisation
bzgl. Sittenreinheit, übte ebenfalls Kritik an der Werbekampagne der
deutschen V2-Oberhirten, s. die Pressemitteilung vom 08.12.2000:
"Die Kampagne 'Wir helfen und beraten weiter' der Deutschen Bischofskonferenz
verletzt nach Einschätzung des BDKJ-Hauptausschusses die Würde
der Frau. Der BDKJ-Hauptausschuss fordert deshalb von der Deutschen Bischofskonferenz,
die Kampagne zu stoppen. [...] 'Das Motiv der Kampagne stellt die Hilflosigkeit
von Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt in den Mittelpunkt und nimmt
ihnen damit die Würde. Die gewählte Frauendarstellung ist in
diesem Kontext respektlos und leistet sexistischen Darstellungen, wie sie
in der kommerziellen Werbung üblich sind, Vorschub. Die Darstellung
in Isolation und Dunkelheit vermittelt eine der Beratungssituation völlig
unangemessene voyeuristische Perspektive', heißt es in der Stellungnahme
des BDKJ-Hauptausschusses."
Schließlich noch eine Meldung von RV, 4.1.2000:
"Die 'Aktion Leben' hat die kirchliche Informationskampagne zur Schwangerschaftsberatung
kritisiert. Damit habe die Kirche 'nun endgültig ihre moralische Reputation
verloren', meinte ihr Vorsitzender Walter Ramm. Der Werbespot suggeriere
in der Frage der Abtreibung eine Entscheidungsfreiheit. Diese gebe es aber
weder nach Naturrecht, noch nach den Geboten Gottes. Die in diesen Tagen
gestartete Aktion mit dem Titel 'Wir helfen und beraten weiter' will auf
die Fortsetzung der Schwangerschaftsberatung aufmerksam machen. Sie kostet
Vier Millionen Mark."
Wie kann die "Aktion Leben" so blind sein, dass sie die V2-Sekte, die
nicht erst jetzt "endgültig ihre moralische Reputation verloren" hat,
noch als katholische Kirche ausgibt? Wahrscheinlich bloß ignorantia
affectata!
Fallbeispiel 2: Sodomie
Über die "Homo-Ehe" hatten wir bereits
ausführlich geschrieben. Es war ein Herzensanliegen der Regierung
Schröder, Sodomie staatlich zu fördern, und mittlerweile
haben sodomitische Gemeinschaften durch ein "Gesetz zur Gleichstellung
homosexueller Partnerschaften" weit gehend dieselben Rechte und Pflichten
wie normale Paare. Zwar fehlen z.B. genaue Regelungen über die gemeinsamen
Nachkommen, doch an diesem Manko hat sich u.W. ohnehin noch kein Sodomit
gestört. Das ganze Geschimpfe, das von der Opposition in Bezug auf
das "Gleichstellungsgesetz" vom Stapel gelassen wird, wirkt nur ermüdend.
Was soll der Hinweis auf die Verfassung groß bringen (Art. 6 GG:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen
Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht
der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über
ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.)? Das allein kann
nicht ausreichen, um ein "Gleichstellungsgesetz" als "verfassungswidrig"
auszuhebeln, selbst wenn die Verfassungsrichter aus ihren unergründlichen
Motiven heraus es doch tun sollten. Der offensichtliche Verstoß gegen
das Sittengesetz würde dem "Gleichstellungsgesetz" hingegen absolut
den Todesstoß verpassen, würde nicht auch hier der "Bevölkerungsmeinung"
der Vorzug vor dem Sittengesetz gegeben.
Zum Beitrag der V2-Sekte: In dem ersten Sodomie-Text
hatten wir noch nicht den "Katholischen Erwachsenen-Katechismus"-"Sittenlehre"
zitiert; dies soll nun nachgeholt werden. Wir haben diesen zweiten Schinken
aus dem DB-Lager nicht gekauft und auch nicht vollständig gelesen;
um Zeit und Geld zu sparen, haben wir einfach die Suchmaschine verwendet
(übrigens: Der KEKS ist nun nicht mehr im Internet abrufbar. Kleiner
Trost: Es hätte sich ohnehin nicht gelohnt, die V2-Seiten zu besuchen).
Zunächst die komplette Sammlung aller Absätze des KEKS, in
denen von Sodomie die Rede ist:
[kein Eintrag]
Das war wohl nichts. Also, in welchen Sätzen wird denn die Stadt
Sodom erwähnt?
1. S. 34: "Nach Jesaja (ab 740 v. Chr.) ist Jerusalem Sodom und Gomorra
(1,10), weil keine mitmenschliche Gerechtigkeit mehr in der Stadt ist."
2. S. 41: "Ortschaften, die sich der Frohbotschaft verschließen,
wird es im Gericht schlimmer ergehen als Sodom" (Lk 10,12).
Worin die Sünde Sodoms besteht, erfährt der KEKS-Leser nicht.
Immerhin gibt der KEKS noch ein paar Sätze zur Sodomie heraus, allerdings
muss man als Suchwort Homosexualität eingeben, und dann findet man:
S. 386f: "Die Prägung oder Neigung wird von Homosexuellen selbst
erst im Rahmen unterschiedlich verlaufender Entwicklungsphasen als bleibende
Neigung zu gleichgeschlechtlichen Menschen erkannt. Homosexuell Veranlagte
haben diese Veranlagung nicht selbst gewählt (vgl. KKK 2358). In der
wissenschaftlichen Forschung, die mit dem Phänomen der Homosexualität
befaßt ist, besteht weiterhin die Auffassung, daß der homosexuell
Veranlagte bzw. Geprägte seine homosexuelle Neigung nicht ändern
kann. Andererseits machen anerkannte wissenschaftliche Autoren darauf aufmerksam,
daß bestimmte Therapien unter günstigen Voraussetzungen auf
Dauer eine Änderung der homosexuellen Neigung bewirken können.
Was immer in wissenschaftlicher Hinsicht von der homosexuellen Prägung
oder Neigung zu sagen ist, so ist doch in ethischer Hinsicht klar, daß
der Homosexuelle für seine homosexuellen Handlungen nicht weniger
verantwortlich ist wie der Heterosexuelle für seine heterosexuellen
Handlungen. Das ist nicht nur unter grundsätzlichen ethischen Erwägungen
von Bedeutung, sondern auch im Hinblick auf die Gefährdung der Gesundheit
durch eine mögliche Übertragung von Immunschwäche-Viren,
die bei homosexuellen wie heterosexuellen Handlungen möglich ist.
Homosexualität bringt im Vergleich zur Heterosexualität Beeinträchtigungen
mit sich. Bereits die Anatomie der menschlichen Geschlechtlichkeit weist
auf die Zweigeschlechtlichkeit hin. Homosexuelle Handlungen schließen
eine volle geschlechtliche Polarität wie auch die Zeugung von Nachkommenschaft
grundsätzlich aus. Der gleichgeschlechtlichen Beziehung haftet somit
Unfruchtbarkeit an. Unter dieser Rücksicht empfindet auch der Homosexuelle
seine Prägung als Anderssein, selbst wenn er sich allmählich
mit seiner Vorgegebenheit abfindet. Von der Schöpfungsordnung und
vom Schöpfungsauftrag Gottes an Mann und Frau her kann Homosexualität
nicht als eine der Heterosexualität gleichwertige sexuelle Prägung
angesehen werden. Der eigentliche Raum der vollen Geschlechtsgemeinschaft
ist nach dem Verständnis der Bibel die Ehe zwischen Mann und Frau,
und die Keimzelle der menschlichen Gesellschaft ist die Ehe. In biblischer
Zeit wurde Homosexualität streng verurteilt. In biblischer Zeit wurde
Homosexualität streng verurteilt. Man war sich im Alten wie im Neuen
Testament darüber klar, daß homosexuelle Praktiken nicht dem
eigentlichen Sinn menschlicher Geschlechtlichkeit entsprechen können.
In Israel wurden Menschen, die homosexuelle Handlungen - aus welchen Gründen
auch immer - vollzogen, nach geltendem Recht sogar aus dem Volk ausgestoßen
(vgl. Lev 18,22; 20,13). Im Neuen Testament versteht der Apostel Paulus
homosexuelles Verhalten als widernatürlichen Verkehr (vgl. Röm
1,25-27; 1 Tim 1,10), vor dem er in gleicher Weise warnt wie vor anderen
sexuellen Fehlhaltungen. Unzureichende Kenntnis über die Ursachen
der Homosexualität haben in der Vergangenheit zur Verfolgung und Verurteilung
homosexueller Menschen geführt. Auf der Grundlage heutiger Einsicht
über die Entstehung der homosexuellen Verfaßtheit verbietet
sich jede Diffamierung homosexuell veranlagter Menschen. In sittlicher
Hinsicht ist es für homosexuell veranlagte Menschen wichtig, daß
sie sich bemühen, sich nicht von ihrer Sexualität beherrschen
zu lassen, sondern sie bewußt humanen Wertvorstellungen und Zielsetzungen
einzuordnen. Dabei müssen sie vor allem andere in ihrer Personwürde
achten und dürfen sie nicht als Mittel zur eigenen Triebbefriedigung
mißbrauchen. Sie müssen vermeiden, durch ihr Verhalten Anstoß
zu erregen und andere zu verführen. Sie 'sind berufen, in ihrem Leben
den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten,
die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer
des Herrn zu vereinen' (KKK 2358). In der Gesellschaft ist es allen Menschen
aufgegeben, homosexuell veranlagten Menschen Verständnis entgegenzubringen.
Diffamierung und Herabsetzung treibt sie in eine unerträgliche Situation
und erschwert ihnen die Kommunikation. Die Christen sind aufgerufen, homosexuellen
Menschen pastorale Hilfe anzubieten. Eine kirchliche Anerkennung als Institution
können gleichgeschlechtliche Partner nicht erlangen."
Also, wer es noch mit vorkonziliaren Texten und insbesondere mit der Heiligen Schrift hält, der wird von den V2-Sektierern rigoros verurteilt, weil er sich den modernen Erkenntnissen verschließt und überhaupt lieblos, "unchristlich" ist. Wir machen allerdings keinen Hehl daraus, dass wir lieber auf das Wort Gottes vertrauen als auf das Wort von notorischen Amok laufenden Christenschlächtern wie Wojtyla & Co.
Fallbeispiel 3: Kindermord
Anfang diesen Monats wurde den Deutschen ein neuer Kulturstaatsminister
vorgesetzt: Julian Nida-Rümelin, SPD. Kurz vorher, am 03.01.2001,
wurde in der Zeitung "Der Tagesspiegel" ein Artikel von ihm veröffentlicht:
"Bio-Ethik. Wo die Menschenwürde beginnt", mit dem er schlagartig
äußerst bekannt wurde. Sein Text führte zu einer ganzen
Reihe kritischer Äußerungen, auch im Raum seiner eigenen Partei.
Außerdem hat ihm seine Aktion auch eine Strafanzeige bei der Berliner
Staatsanwaltschaft eingebracht. Am 16.01.2001 schrieben wir an die Staatsanwaltschaft
Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin:
Begründung:
Nida-Rümelin hat in einem Artikel "Bio-Ethik. Wo die Menschenwürde
beginnt", Tagesspiegel v. 03.01.2001, den Menschen im Mutterleib die Menschenwürde
ausdrücklich abgesprochen. Diese Straftat ist offenkundig weitaus
schwerwiegender als z.B. die - ebenfalls im § 130StGB unter Strafe
gestellte - Leugnung des Holocaust, weswegen mit entsprechender Härte
gegen Nida-Rümelin vorgegangen werden muss. Ich werde über diesen
Vorfall und seine Konsequenzen auf meiner Homepage KzM berichten. Im Herrn
Damit haben wir nun wieder das Sittengesetz, den Ethos. Würde man
allen Menschen, auch z.B. denen im Mutterleib, Menschenwürde zuerkennen,
dann macht man sich lt. N-R einer "inflationären", d.h. entwertenden
Verwendung des kostbaren Begriffs der Menschenwürde schuldig. N-R
hat auch schon eine neue Definition parat:
"Die Achtung der Menschenwürde ist dort angebracht, wo die Voraussetzungen
erfüllt sind, dass ein menschliches Wesen entwürdigt werde, ihm
seine Selbstachtung genommen werden kann. Daher lässt sich das Kriterium
der Menschenwürde nicht auf Embryonen ausweiten. Die Selbstachtung
eines menschlichen Embryos lässt sich nicht beschädigen."
Also: Nur wer Selbstachtung besitzt, besitzt auch Menschenwürde
und genießt dadurch den zugesagten Rechtsschutz, andere Menschen
- N-R nennt als Beispiel Embryonen - kommen nicht in den Genuss. Nimmt
man N-R beim Wort, dann besitzt eigentlich niemand dauerhaft Menschenwürde.
Kleinkinder bis ca. zum 7. Lebensjahr sowieso nicht, aber ebensowenig Debile
oder Komapatienten, und da jeder Mensch irgendwann Schlaf braucht, erhält
nun auch Macbeth postum seinen Freispruch.
Der N-R-Artikel ist übrigens noch durch die Zwischenüberschriften
gegliedert: "Apokalypse und Euphorie" / "Kriterien einer Bio-Ethik" / "Raus
aus dem Priesterstand". Nur: Was soll dieser letzte Schlachtruf: "Raus
aus dem Priesterstand"? Da N-R nicht im Priesterstand drin ist, kann er
auch nicht raus. N-R meint also "Raus aus dem Sittengesetz", denn die Kirche
ist ja die Schützerin des Sittengesetzes, und letztlich "Raus mit
dem Priesterstand", also Entfernung derer, die noch das Sittengesetz vertreten,
denn schließlich ist nun N-R mit seinen neuen "Kriterien einer Bio-Ethik"
da, und er duldet keinen Widerstand.
Weil es aber dennoch reichlich Kritik an N-R gab, brachte er das unschlagbare
Argument auf den Tisch, weswegen seine Theorie unbestreitbar richtig sein
muss: "Hätten Embryonen Menschenwürde, sei auch die straffreie
Abtreibung in Deutschland mit legalisiertem Mord gleichzusetzen, sagte
er dem Berliner Tagesspiegel." (Radio Vatikan, 8.1.2001).
In der Tat ist straffreie Abtreibung legalisierter Mord. Wie schön,
dass N-R das so klar ausspricht, dass Deutschland den Bezug zur Realität
verloren hat. N-R war übrigens vor einigen Jahren an der Universität
Tübingen Professor für Philosophie (dort war u.a. auch Hans
Küng aktiv); von daher überrascht es nicht sonderlich, dass
er einen solchen unerträglichen Wirrwarr produziert.
Die V2-Sekte mischte bei dem Trubel um die N-R-Äußerungen kräftig mit, z.B.: "Diese Position des SPD-Politikers ist für den Sprecher der deutschen Bischofskonferenz, Rudolf Hammerschmidt, bedrückend. Wenn sie stimme, dann hätten auch schwer behinderte Menschen und bereits geborene Säuglinge keine Menschenwürde" (RV, 08.01.2001). Oh welch harte Worte spricht da der Hammerschmidt: Die N-R-Position ist "bedrückend". Auf solch klare Äußerungen haben wir alle gewartet, gell?
Doch während alle Welt auf N-R herumhackt, darf man nicht vergessen,
dass N-R nur Mitarbeiter von Bundeskanzler Gerhard Schröder ist. In
dem Artikel "Rutschpartie. Julian Nida-Rümelin als Bioethiker" (NZZ
12.01.2001) schreibt Joachim Güntner:
"Weitgehend untergegangen ist in der allgemeinen Empörung, dass
Nida-Rümelin durchaus eine von seinem Dienstherrn abweichende Position
bezieht. Kanzler Schröder billigt den Beschluss des britischen Parlaments,
es sei erlaubt, Embryonen zu klonen und bis zum vierzehnten Tag aus ihnen
Stammzellen zu gewinnen. Der Philosoph Nida-Rümelin billigt ihn nicht.
Allerdings weist er das Klonen von Embryonen nur mit «hypothetischen
Argumenten» zurück, wegen der moralischen Unreife der für
diese Praxis «nicht vorbereiteten» Gesellschaft (für die
Zukunft also bleibt es eine Option)."
Dann muss sich die Empörung also in erster Linie und mit viel
heftigerer Schärfe gegen Kanzler Schröder richten. Die V2-Sekte
hatte dann auch Gelegenheit, ihrer Kritik Ausdruck zu geben, wie in einer
Mitteilung des "Bistum Speyer" vom 22.01.2001 nachzulesen ist:
"Der Faszination des Speyerer Domes konnte sich auch Bundeskanzler
Gerhard Schröder nicht entziehen. 'Dies ist eines der beeindruckendsten
Gotteshäuser, die ich je gesehen habe; einmalig in Deutschland und
wohl auch in Europa', sagte Schröder am 22. Januar bei einem Rundgang
durch die Kathedrale. Und er fügte hinzu: 'Dieser unglaubliche Bau,
der gerade durch seine Schlichtheit fasziniert, lohnt jede Unterstützung.'
Der Bundeskanzler sicherte zu, alles für den Dom zu tun - wie sein
Amtsvorgänger Helmut Kohl, dessen Engagement er ausdrücklich
hervorhob. Schröder verwies darauf, dass der neue Kulturstaatsminister
Julian Nida-Rümelin versichert habe, die bisherige Unterstützung
des Bundes fortzuführen. Es war kurz nach 15.30 Uhr, als Weihbischof
Otto Georgens den Bundeskanzler auf den Eingangsstufen der Kathedrale begrüßte.
Georgens vertrat Bischof Dr. Anton Schlembach, der an einer Sitzung der
Deutschen Bischofskonferenz in Würzburg teilnahm. Unter den mächtigen
Klängen der Domorgel - auf der Domkapellmeister Leo Krämer eine
Improvisation über die Töne G, S, C und H, die Anfangsbuchstaben
des Namens 'Gerhard Schröder' bot - nahm der Gast aus Berlin auf einer
Bank im Langhaus Platz, um sich vom Weihbischof in die historische, architektonische
und religiöse Bedeutung des Domes einführen zu lassen."
Also: Die V2-Sekte stimmt eine Lobeshymne auf den guten Kanzler an,
der auch gute Nachrichten vom neuen Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin
überbringt. Kann eine schönere Idylle gedacht werden?
Doch wie KzM-Leser wissen, nimmt es die V2-Sekte mit dem Schutz der
Kinder im Mutterleib ohnehhin nicht so genau. Eindrückliches Beispiel
ist hier der Mörderschein, den die V2-Sekte,
also im Grunde Wojtyla höchstpersönlich, den abtreibungswütigen
Frauen ausstellt, damit sie eine straffreie Abtreibung (legalisierten Mord)
durchführen lassen können. Die ganze Schein-Debatte führte
dann zur Debatte um "Donum vitae", und auf ihrer "Herbst-Vollversammlung
2000" schoben die "deutschen Bischöfe" dann dieser Laienvereinigung
den Schwarzen Peter zu, weil sie genau das macht, was die fast alle "deutschen
Bischöfe" jahrelang entgegen einer "eindringlichen" "Bitte des Papstes"
gemacht haben, i.e. Mörderscheine ausstellen. Die treudoofen Vatikanisten
meinten nun, die deutschen Bischöfe wären "ungehorsam" und sollten
nun endlich die "eindringliche Bitte des Papstes" erfüllen, wobei
sich wohl niemand daran stört, dass der Begriff "(Un-)Gehorsam" nicht
zum Begriff "(eindringliche) Bitte" passt. Wäre Wojtyla wirklich Gegner
des Mörderscheines, hätte er dessen Ausstellung unter massiven
Strafen verboten. Symptomatisch ist da der bereits erwähnte Thread
bei kath.de "Ist Lehmann katholisch" (s. Strafanzeige
gegen kath.de (2)). Zu dieser Frage schrieb der hinlänglich bekannte
"josef":
"Hallo Wilka, Was Du fragen willst,ist,präzise formuliert: 'Ist
der Bischof von Mainz ,Lehmann noch römisch-katholisch?'
Gehorcht Bischof Lehmann noch dem Papst? Antwort: Mit Müh' und
Not.
Auf alle Fälle mehr als der Bischof von Limburg, Kamphaus. Der
gibt,entgegen der eindeutigen Aufforderung des Papstes, weiterhin Tötungsscheine
an abtreibungswillige Frauen aus. Wie ist solches Verhalten zu bewerten?
Es strapaziert die Geduld des HEILIGEN GEISTES, unseres und der Bischöfe
Beistand und Leiter der Kirche. Wenn GOTT,in der Person des HEILIGEN GEISTES
allezeit bei uns, durch SEINEN gehorsamen Diener ,den Papst, Schwangerenberatung
o h n e Freibrief zum Töten verlangt,dann vertraue man IHM und befolge
SEINEN Willen. Wer Kirchensteuer zahlt ist noch lange kein Katholik. Gruß
josef"
Das war am 13-12-2000 11:22:54. Inzwischen hat der Heilige Geist, jedenfalls
nach der Darstellung von josef, seine Meinung geändert. Kamphaus stellte
auch nach dem 01.01.2001, dem Stichtag für den großen Austritt
der V2-Sekte aus der staatlichen Abtreibungsscheinaustellungstätigkeit,
weiter die Lizenzen zum straffreien Kindermord aus. Von mehreren Meinungsbildnern
wurde er schon beinahe als Märtyrer gefeiert, exemplarisch hier Ausschnitte
aus zwei Zeitungsmeldungen:
1. Die Welt, 01.01.2001, ura: "Konfliktberatung: Bischof Kamphaus geht
auf Konfrontationskurs":
"Von Dienstag an riskiert Franz Kamphaus, Bischof von Limburg, den
offenen Konflikt mit dem Papst: Als einziger der 27 Diözesanbischöfe
führt er in seinem Bistum die Schwangerschaftskonfliktberatung in
ihrer bisherigen Form fort. Die umstrittenen Scheine, die zu einer straffreien
Abtreibung berechtigen, werden dort gegen den Willen Roms weiter ausgestellt.
Die selbst gewählte Isolation, in die Kamphaus sich begibt, ist für
ihn eine Frage des Gewissens: Seiner Überzeugung nach können
Frauen, die eine Abtreibung erwägen, im staatlichen System der Konfliktberatung
besser erreicht werden als von katholischen Beratungsstellen, die den Schein
nicht ausstellen. Er will weitermachen, bis eine 'glaubwürdige Alternative'
gefunden sei."
2. Mannheimer Morgen, 17.01.2001, Stefanie Ball: "Franz Kamphaus - ein
Bischof auf Abruf":
"Im nächsten Jahr ist Franz Kamphaus 20 Jahre Bischof von Limburg.
Ob er sein Dienstjubiläum jedoch feiern wird, ist ungewiss. Vielleicht
residiert dann schon ein ganz anderer in der hessischen Bischofsstadt.
Einer, der sich nicht dem Papst widersetzt und das macht, was die übrigen
26 katholischen Bischöfe in Deutschland schon zum Jahreswechsel getan
haben: aus dem staatlichen System der Schwangerenkonfliktberatung aussteigen.
'Wenn Sie meinen, dass ich unter diesen Bedingungen nicht mehr Bischof
von Limburg sein kann, müssen Sie mir das sagen', hatte Kamphaus dem
Papst bereits im Dezember 1999 bei einem persönlichen Gespräch
mitgeteilt. Johannes Paul II. hatte die deutschen Bischöfe nur wenige
Monate vorher ultimativ aufgefordert, aus der Konfliktberatung auszusteigen.
Aus einer anfänglichen Bitte, der die Bischöfe Folge leisteten,
indem sie den Abtreibungs-Schein mit einem schriftlichen Zusatz versahen,
der allerdings keine Konsequenzen hatte, war ein Befehl geworden. Und da
halfen keine Tricks mehr; die Bischöfe gehorchten, mindestens die
Hälfte wider eigene Einsicht - außer Kamphaus. Für einen
Bischof, erklärte er dem Papst, gebe es auch noch eine andere Instanz:
'Und die ist Gott selbst.'"
Stefanie Ball rühmt an Kamphaus u.a. seine übergroße
Bescheidenheit: "Sein Zuhause ist nicht die noble Bischofsresidenz, sondern
eine Zwei-Zimmer-Wohnung im Limburger Priesterseminar; statt der 13 000
Mark, die ihm als Bischof eigentlich zustehen, begnügt sich der fromme
Gottesmann mit dem Salär eines Pfarrers (6500 Mark)." Wer dies mit
den Einnahmen eines katholischen Priesters vergleichen möchte, lese
bitte Spenden an den Autor.
Es kam, wie es kommen musste: Chaos total! Der Pressedienst des Kamphaus-Bistums
Limburg ließ am 22.01.2001 die Katze aus dem Sack:
"Am Montag, 22. Januar 2001, hat Bischof Franz Kamphaus eine Erklärung
abgegeben, die gleichlautend um 12.00 Uhr in Rom und Limburg veröffentlicht
wird. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut: [...] In der 'Aktion Konfliktberatung'
bemüht sich das Bistum Limburg darum, der Bitte des Papstes entsprechend
die Präsenz der Kirche in der Beratung noch zu verstärken. Das
Bistum wird weiterhin intensiv an einer fachlichen, spirituellen und materiellen
Qualifizierung der Beratung arbeiten. Die Qualität der Beratung und
die Hilfen zum Leben sollen so überzeugend gestaltet werden, dass
Frauen auf die Ausstellung eines Beratungsnachweises verzichten. Dabei
geht es weiterhin ausdrücklich darum, mit der Beratung dort präsent
zu bleiben, wo das Leben von Menschen am meisten gefährdet ist, bei
den Frauen, die schwanken, ob sie ihr Kind austragen sollen oder nicht."
Das heißt: Weiter Mörderscheine im Bistum Limburg im Sinne
von: "Diese Abtreibung bleibt straffrei mit freundlicher Unterstützung
der römisch-katholischen Kirche e.V."
Da war der Jubel der Christenhasser groß; allen voran triumphierte
Karl Lehmann:
"Bischof Franz Kamphaus hat heute gleichzeitig in Rom und in Limburg
eine Erklärung zur künftigen Gestalt der Schwangerenberatung
veröffentlicht. Sie bringt ein Einvernehmen mit dem Apostolischen
Stuhl zum Ausdruck. In dem Text erläutert Bischof Kamphaus seine Haltung
und erklärt, dass bis zum Ende des Jahres die im Bistum Limburg und
in den anderen deutschen Bistümern gewonnenen neuen Erkenntnisse zur
Schwangerenberatung ausgewertet und in die dann zu treffenden Entscheidungen
einbezogen werden sollen: 'Man wird prüfen, wie das gemeinsam erhoffte,
und auch vom Bistum Limburg angestrebte Ziel, die betroffenen Frauen unabhängig
von der staatlichen Konfliktberatung zu erreichen, zu verwirklichen ist.'
Es muss sich zeigen, ob die Beratung auf diese Weise dort präsent
bleiben kann, wo das Leben von Menschen am meisten gefährdet ist,
bei den Frauen, die schwanken, ob sie ihr Kind zur Welt bringen oder nicht.
Ich begrüße mit Respekt und Dankbarkeit den zwischen dem Bischof
von Limburg und den verantwortlichen Instanzen des Apostolischen Stuhls
vereinbarten Weg zu einer Klärung der strittigen Sache. Die an dieser
Vereinbarung Beteiligten verdienen hohe Anerkennung."
Jetzt wird also statistisch entschieden, wie es mit den Mörderlizenzen
weitergehen wird. Der Heilige Geist ist nicht erwünscht, und josef
muss sich wohl noch etwas mehr erleuchten lassen.
Der Tenor der Meinungsmacher geht jetzt dahin, Kamphaus als Vorbild
für Glaubenstreue UND Erfolg zu sehen. Frechheit siegt! Einmal mehr
zeigt sich, dass Rom nur zu dem Zweck eine Verhöhnung der kirchlichen
Ordnung kategorisch ablehnt (ob nun Laienpredigt,
Ministrantinnen oder jetzt Mörderscheine), damit sich die Gemüter
weiter erhitzen und der Pulk immer gehässiger gegen jede Autorität
zum Angriff schreit und schreitet. Dann wird einfach die kirchliche Ordnung
auch von Rom offiziell über den Haufen geworfen.
Ausblick: Mord mit ärztlicher Hilfe
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bezeichnete
in einem Radiointerview die in Holland zugelassene "aktive Sterbehilfe"
(der Arzt ermordet seinen Patienten, möglichst mit dessen Erlaubnis)
als "schlimmen Tabubruch". Da haben wir statt des Sittengesetzes also nun
ein "Tabu". Der Begriff "Tabu" stammt aus dem religiösen Sprachgebrauch
von Indianern und meint das Verbot, eine Sache zu berühren (im weitesten
Sinne auch: zu nennen). Also: wenn schon keine christlichen Grundsätze
mehr, dann wenigstens noch indianische! Wir sind nicht übertrieben
zuversichtlich, dass dieses "Tabu" ebenfalls ein Tabu bleiben wird. Wenn
sich mal wieder das Sittlichkeitsverständnis ändert, wird auch
dieses Tabu lockerer gesehen oder ganz abgeschafft.
Wachet auf
Nun komme man nicht mit irgendwelchen, uns sowieso bekannten Zitaten
aus V2-Schreiben, in denen z.B. Wojtyla davon schwärmt, man müsse
die Reinheit schützen, man müsse die Familie schützen, man
müsse Kinder im Mutterleib schützen - das wäre nur dann
glaubwürdig, wenn Wojtyla 1) da eine klare Linie hätte und 2)
dafür sorgen würde, dass diese Schutzprogramme von allen, deren
Oberhaupt er ist, befolgt und vertreten würde. Das ist, wie unwiderlegbar
bewiesen, nicht der Fall, und es ist, um es wieder einmal zu betonen, ein
sehr schweres Verbrechen, die so gen. "Kirchensteuer"
zu bezahlen, denn v.a. mit diesem Geld (aber z.B. auch mit dem Geld des
Weltbild-Verlags)
wird die Revolution gegen Gott und das Sittengesetz vorangetrieben. Zu
der endlosen Diskussion um konservative und progressive Strömungen
der V2-Sekte s. z.B. unsere Auseinandersetzung mit Thomas
Floren.
Trotz des selbstherrlichen Spektakels, dass die V2-Sektierer permanent abziehen, etwa wenn sie die Bundesverdienstkreuze für Karl Lehmann feiern, den Wojtyla kürzlich zum "Kardinal" ernannt hat, was wiederum frenetisch gefeiert wird, empfehlen wir jedem, sich nicht in diesen besinnungslosen Taumel zu stürzen, sondern nüchtern die Fakten zu prüfen. Eine Gesellschaft kann nur im Einklang mit, nicht aber im Widerspruch zum Sittengesetz Bestand haben. Wir werden die Entwicklung in Deutschland aufmerksam weiterverfolgen. Z.Zt. stehen die deutschen Verfassungsrichter wegen ihres notorischen Verstoßes gegen das Sittengesetz (corruptio legis) unter Anklage (s. Beleidigungsfreiheit für kath.de, a.E.). Es sind also weitere Ausführungen z.T. Staat und Sittengesetz bei KzM zu erwarten.