Prostitution, Sodomie und Kindermord

- Die moralische Lage der deutschen Nation -
(Kirche zum Mitreden, 29.01.2001)
In der katholischen Literatur begegnet man dem Begriff "Sittengesetz" resp. den verwandten Begriffen wie Naturrecht, Sittlichkeit etc. auf Schritt und Tritt, und dementsprechend finden sich diese Begriffe (bzw. der Gegenbegriff "Rechtspositivismus") auch in verschiedenen KzM-Texten, z.B. über Bundespräsident Johannes Rau, der - sicherlich nicht ohne Grund - ausgerechnet die gesetzesbrecherische Organisation "Sozietät Redeker" als Interessenvertreter gewählt hatte - d.h. solche, die ohne jeden Skrupel das Naturgesetz brechen. Hier zunächst eine Zusammenstellung einiger katholischer Texte mit Informationen über das Sittengesetz:


Kirchliches Handlexikon, hg. von M. Buchberger, Bd. 2, München 1912, Artikel "Sittlichkeit", 2120f
"Sittlichkeit ist die durch die Beziehung zur höchsten Lebensnorm gegebene Beschaffenheit menschlichen Handeln. Häufig beschränken wir den Sinn des Wortes auf den Einklang mit der Sittennorm, die sittliche Güte, oder auf die pflichtgemäße Haltung bezüglich des geschlechtlichen Lebens. Sprachgeschichtlich liegt nicht so sehr die Sitte als äußerer Gebrauch (Volkssitte) zugrunde, wie der lateinische Ausdruck Moralität (moralisch), der seinerseits auf das griechische Ethos zurückgeht. Letzteres bedeutet das menschliche Gemüts- und Willensleben und eine freie Gestaltung. Die Freiheit des Willens ist die Vorbedingung der Sittlichkeit; diese selbst drückt das Beherrschtsein des Willens durch ein Sollen, durch das Sittengesetz aus. Die im Willen wurzelnde lebendige (formelle) Sittlichkeit verbreitet sich weiter über alles seelische und körperliche Tun, das vom Willen regiert wird, ebenso auf die dadurch entstehende Habitus (Tugend, Laster). Da der Willen der Kern der Persönlichkeit, das sittliche Handeln der höchste Ausdruck menschlichen Lebens ist, so ist nach ihrem Wollen und Handeln auch die Person sittlich gut und schlecht. Die Erneuerung des Innern durch die Gnade verleiht der Sittlichkeitkeit eine höhere Weihe und Würde, die übernatürliche Verdienstlichkeit. Nach Ansicht des hl. Thomas und der meisten Sittenlehrer kennt die wirkliche Sittlichkeit nur 2 Arten, das Gute und das Böse; das in abstracto Indifferente muß vom handelnden Subjekt positiv versittlicht, als pflichtgemäß, geraten oder erlaubt der guten Lebensrichtung eingefügt werden. Die erwähnte Norm der Sittlichkeit liegt nicht in äußeren (geschichtlichen, rechtlichen, sozialen) Maßstäben (Moralpositivismus); sie tritt uns vielmehr als innerste Macht entgegen, zunächst im Gewissen. Letzteres, identisch mit der praktischen Vernunft, urteilt nicht rein subjektiv (Geschmacks-, Gefühlsmoral), nicht formal-idealistisch im Sinne einer inhaltsleeren kategorischen Forderung (Kant); es zeigt uns eine 'sittliche Ordnung', einen Aufbau wertvoller Güter und Ziele. An ihrer Spitze steht nicht die irdische Lust oder Wohlfahrt, sei es des Einzelnen oder der Gesamtheit (Eudämonismus), nicht die (reale) Vollendung der menschlichen Person (Perfektionismus) oder die Hebung des allgemeinen Kulturlebens (Kulturmoral), sondern die Erfüllung des höchsten Weltzweckes, die Offenbarung der göttlichen Vollkommenheit, die Ehre Gottes. Sachlich fällt allerdings diese Zielordnung, da die Welt und speziell der Mensch ein Abbild göttlicher Vollkommenheiten ist, z.T. mit der Erfüllung jener geschöpflichen Aufgaben zusammen. Die naturgesetzlichen Beziehungen und Bindungen empfangen durch den religiösen Endzweck ihre Krönung, Weihe und Vollendung . Es gibt nach dieser Auffassung eine Grundlage für die Sittlichkeit in den Dingen selbst; es gibt ferner eine objektive, materielle Sittlichkeit in den Handlungen, durch die der Mensch zu den Dingen in Beziehung tritt, schon vor ihrer freien Verwirklichung. Durch die Erkenntnis tritt dieses objektiv Sittliche ins Innenleben ein und wirkt, wenn der Wille es zur Tat erhebt, bestimmend auf die formelle Sittlichkeit ein."

Papst Pius XI., Enzkyklika "Divini illius magistri" (Christliche Erziehung), 31.12.1929; zit. nach C. Ulitzka, Lumen de Caelo, Ratibor 1934, 356:
"'Bei allem, was der Christ tut, mag es auch der Ordnung der irdischen Dinge angehören, darf er die übernatürlichen Güter nicht vernachlässigen. Er muß vielmehr alles auf das höchst Gut, als auf das letzte Ziel, in Unterwerfung unter die Gebote der christlichen Weisheit hinordnen. Alles seine Handlungen, insofern sie sittlich gut oder schlecht sind, d.h. mit dem Naturrecht und dem göttlichen Recht im Einklang oder im Widerspruch stehen, unterliegen dem Urteil und der Gerichtsbarkeit der Kirche (Pius X. Rundschreiben 'Singulari quadam' v. 24. September 1912).
Bemerkenswert ist, wie klar ein Laie, der sowohl als Schriftsteller wie auch als tiefgründiger und aufrichtiger Denker unsere Bewunderung verdient, diese so wichtige Hauptwahrheit der katholischen Lehre begriffen und zum Ausdruck gebracht hat: 'Von der Sittenlehre behauptet die Kirche nicht, daß sie ihr einzig und allein, sondern nur, daß sie ihr im ganzen Umfange angehöre. Niemals hat sie sich unterfangen, zu erklären, den Menschen, die sich vom Mutterschoß der Kirche getrennt hätten, gehe jede Erkenntnis wahrer Sittlichkeit ab; sie hat vielmehr diese Ansicht, die man in verschiedenartiger Form vorgetäuscht hatte, immer wieder verworfen. Dagegen erklärt sie, wie sie es in der Vergangenheit getan hat und für alle Zukunft tun wird, daß sie auf Grund ihrer Stiftung durch Jesus Christus und dank der in seinem Namen erfolgten Sendung des Heiligen Geistes allein unmittelbar und für alle Zeit die das ganze Gebiet der Sittlichkeit umfassende Wahrheit besitze. Zu ihrem Inhalt gehöre die Einzelwahrheiten der Sittlichkeit, mag es sich um solche handeln, welche die Menschen mit der bloßen Vernunft erkennen können, oder um solche, die zum Schatz der göttlichen Offenbarung gehören oder aus ihr abgeleitet werden können' ("A. Mangoni, Osservazioni sulla Morale Cattolica, c.3)"

H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 34.36
"Eine sittliche Handlung ist eine Handlung, die mit Freiheit vorgenommen wird unter Berücksichtigung ihres Verhältnisses zur Sittennorm. Sittennorm ist in letzter Linie das ewige Gesetz, das enthalten ist in den Wesenheiten der Dinge und Einrichtungen sowie in ihrer zweckdienlichen Zusammenordnung. Sittennorm in nächster Linie ist die menschliche Vernunft, insofern sie das ewige Gesetz erkennt und auf einen Einzelfall anwendet (das Gewissen). - Sittlich gut oder schlecht ist eine Handlung, je nachdem sie mit der Sittennorm übereinstimmt oder zu ihr im Gegensatz steht. Ob es auch in concreto indifferente Handlungen gibt, ist Streitfrage. [...] Oberste objektive Norm der Sittlichkeit ist das ewige Gesetz, d. h. der ewige Weltplan Gottes, durch den alles geschöpfliche Tun von Ewigkeit her auf das höchste Ziel hingeordnet wird. Seinen Willen hat Gott in der Zeit kundgetan durch das natürliche Sittengesetz und das positiv göttliche Gesetz. Mittelbar tut Gott seinen Willen kund durch das menschliche Gesetz, das von der Kirche oder dem Staate erlassen sein kann. [...] Das Gesetz ist eine vernunftgemäße, dauernde Norm freien Handelns, die vom Obern eines öffentlichen Gemeinwesens zum Zwecke des Allgemeinwohls erlassen und genügend bekannt gemacht wurde. Das Allgemeinwohl fordert, daß ein Gesetz gerecht ist, sittlich gut, möglich, notwendig oder wenigstens nützlich zur Erreichung des Allgemeinwohls. Ein Gesetz, das diese Eigenschaften nicht hat, besitzt keine Rechtskraft."

E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, München (10)1959:
S. 17f: "Bei der inhaltlichen Festlegung dessen, was hier und jetzt Recht sein soll, findet die irdische Autorität ein höheres Recht vor, das - wenn auch nicht überall in gleichem Maße - im Bewußtsein der ganzen Menschheit lebendig ist. Es ist das vom Schöpfer und Herrn der Welt dem Menschen eingegebene Gesetz des freien Handelns, das zu jedem in der Stimme des Gewissens spricht. Von ihm sagt der hl. Paulus, daß den Heiden 'der Kern des Gesetzes in ihr Herz geschrieben' sei (Röm 2,15). Dieses natürliche Sittengesetz (lex naturalis) ist die allgemeine und unverbrüchliche Richtschnur für alles freie menschliche Handeln und hat seine Sanktion letztlich in der jenseitigen Vergeltung. Jene Sätze des natürlichen Sittengesetzes, die sich auf die Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens beziehen, heißen natürliches Recht oder Naturrecht (ius naturale). Nach ihm hat sich alle menschliche Rechtsetzung auszurichten und von ihm empfangen menschliche Gesetze letztlich ihre Verbindlichkeit, weil alle irdische Autorität in der göttlichen gründet. Widerspricht ein Rechtssatz dem natürlichen Recht, so fehlt ihm der sittliche Charakter; er ist kein wahres Recht und kann nicht im Gewissen verpflichten. Iam non erit lex, sed legis corruptio [Es ist kein Gesetz mehr, sondern Gesetzesverderbnis; FN: Thomas von Aquin, Summa Theologiae I, 2 qu. 95 a. 2 ad 4.]!
Arten: a) Göttliches und menschliches Recht. Das göttliche Recht (ius divinum) wird unterschieden in das Naturrecht (ius naturale) und in das Offenbarungsrecht (ius divinum positivum). Das menschliche Recht beruht entweder auf Satzung (Gesetzesrecht) oder auf rechtserzeugender Übung (Gewohnheitsrecht). Das göttliche Recht ist unwandelbar, das menschliche Recht veränderlich."
S. 58f: "Die Staatsform. Der Staat als solcher hat eine stets gleichbleibende Grundlegung, die Staatsform aber, d.i. die Art und Weise, wie eine staatliche Gemeinschaft organisiert und durch welche Organe sie geleitet wird, ist dem Wechsel der Zeit unterworfen. Jede mögliche Staatsform ist naturrechtlich anzuerkennen, sofern sie geeignet ist, die dem Staat und der Staatsgewalt gesetzten Zwecke zu erfüllen. Die Kirche 'hält es nicht für einen Gegenstand ihrer Entscheidungen, welche Staatsform vorzuziehen sei oder welche Einrichtungen christliche Völker in bürgerlicher Hinsicht bedürfen; die verschiedenen Staatsformen sind ihr sämtlich genehm, solange sie die Religion und das Sittengesetz nicht verletzen' [FN: Leo XIII., Diuturnum illud und Immortale Dei]. 'Die Kirche findet die Herrschaft eines einzigen oder vieler nicht unangemessen, wenn diese nur eine gerechte ist und für die allgemeine Wohlfahrt Sorge trägt' [FN: Leo XIII., Immortale Dei]. In allgemeiner Sicht gibt es keine in sich beste Staatsform und niemals ist die Staatsform allein ausschlaggebend für das Wohlergehen der Gemeinschaft; letztlich entscheidend ist der Geist, in dem eine Staatsform gehandhabt wird. Mit einer absolutistischen Verfassung kann sich unter Umständen eine größere Freiheit verbinden als etwa mit einer die Menschenrechte preisenden demokratischen Verfassung, die von einer angeblich liberal eingestellten Mehrheit bis zur Tyrannei mißbraucht werden kann. Gerade die demokratische Staatsform kann nur dann als die bessere gelten, wenn das Staatsvolk in geistiger und sittlicher Beziehung die zur Gestaltung des staatlichen Lebens notwendige Reife aufweist. Wie der Wille des Volkes der entscheidende Faktor für die Begründung eines Staates ist, so ist der Volkswille auch Herr über die Staatsform, und mit Rücksicht darauf, daß es keine in sich beste Staatsform und, auf Dauer gesehen, auch keine in sich bessere Staatsform für ein bestimmtes Volk gibt, muß die Möglichkeit eines Wechsels der Staatsform, einer Verfassungsänderung anerkannt werden. 'Welche Regierungsform auch immer in einer Nation bestehen mag, man kann sie nie als so endgültig betrachten, daß sie immer unveränderlich bleiben müßte, selbst wenn das auch die Absicht derer gewesen sein sollte, die sie ursprünglich festgelegt haben' [FN: Leo XIII., Au milieu des sollicitudes v. 16. 2. 1892; Leonis XIII. P.M. Acta (Romae 1905) XII p. 31.]."


Also: Jeder Mensch ist verpflichtet, das Sittengesetz zu erkennen und zu befolgen. Die Kirche hat in besonderer Weise die Aufgabe, zur Befolgung des Sittengesetzes anzuleiten, was in diktatorischen Systemen (Nazi-Regime etc.) immer zu heroischen Bekenntnissen Einzelner gegenüber einer fanatischen Masse geführt hat; s. auch Kirche und Gegenwart. Diese hilf- und v.a. bedeutungslos erscheinenden Einzelnen sind die wahren Sieger, während die verblödete selbstzufriedene Masse der ganz große Verlierer ist (s. z.B. Mt 7,13f).

Der Begriff "Sittengesetz" wird auch im deutschen Grundgesetz verwendet:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt" (GG, Art 2, Abs. 1).
"Die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz" - über diesen Passus lohnt es sich, ein wenig nachzudenken. Auf Anhieb könnte man diese Formulierung aufschlüsseln in dem Sinne: Unzulässig sind sowohl Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch Verstöße gegen das Sittengesetz.
Hierbei irritiert jedoch, dass das Sittengesetz erst auf Platz zwei genannt wird. Da jede Verfassung erst durch das Sittengesetz ihren Bestand erhält, hätte man eigentlich eine ganz andere Formulierung als eine Nebenordnung, geschweige denn eine mit dem Sittengesetz an zweiter Stelle, erwarten müssen, etwa:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Oberste Richtschnur ist das Sittengesetz, dem auch die Verfassung verpflichtet ist" (oder so ähnlich; die Präambel zum Grundgesetz hatten wir im Zusammenhang mit www.katholisch.de erwähnt).

Auch an anderer Stelle im deutschen Gesetzeswerk ist von "Sitte" die Rede, z.B.
§ 138 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Art. 1: "Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig."
§ 157 BGB: "Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."
§ 62 HGB (Handelsgesetzbuch), Art. 1: "Der Prinzipal ist verpflichtet, die Geschäftsräume und die für den Geschäftsbetrieb bestimmten Vorrichtungen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten, auch den Geschäftsbetrieb und die Arbeitszeit so zu regeln, daß der Handlungsgehilfe gegen eine Gefährdung seiner Gesundheit, soweit die Natur des Betriebs es gestattet, geschützt und die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes gesichert ist."

Was ist das "Sittengesetz", was sind die "guten Sitten", was ist die "Verkehrssitte"? Eine Definition, die z.B. mit den päpstlichen Lehrschreiben oder theologischen Standardwerken vergleichbar wäre, fehlt hier, so dass die Sorge aufkommen könnte, die "Sitte" in weltlichen Gesetzestexten sei nur eine Gummistütze, wodurch der hemmungslosen Willkür Tür und Tor geöffnet werden. Diese Sorge ist nicht ganz unberechtigt.
Wenn wir im folgenden ein paar Beispiele zur moralischen Lage der deutschen Nation geben, so richten wir unser Augenmerk auch auf die Mitarbeit der V2-Sekte an diesem Chaos. Die treudoofen Vatikanisten lieben es, Wojtyla, Ratzinger, den verstorbenen Dyba und andere [hier passenden Oberbegriff einsetzen] als Gegner der Sittenlosigkeit hinzustellen, obwohl gerade von den größten [hier passenden Oberbegriff einsetzen] das größte Unheil ausgeht. Was generell von konservativ anmutenden Bemerkungen aus dem V2-Lager zu halten ist, hat Wojtyla sehr eindrücklich am Beispiel der Todesstrafe aufgezeigt, und wie im Sedisvakanz-Text aufgezeigt, ist es gerade die Masche der V2-Sektierer, ganz nach Opportunität hü oder hott zu rufen.

Da Deutschland ein "religiös neutraler" (richtig: antichristlicher) Staat ist, fragt man sich, wie denn die Einhaltung des Sittengesetzes gewahrt bleiben kann, wenn Deutschland doch so energisch versucht, das Christentum auszurotten. Ganz einfach: gar nicht! Es ist gar nicht Ziel des Staates, für Ordnung zu sorgen (sieht man mal von der kryptischen "verfassungsmäßigen Ordnung" ab), sondern ganz im Gegenteil Deutschland zu Grunde zu richten, was für andere Staaten analog gelten mag, denn dies ist die zwangsläufige Folge der "corruptio legis".

Fallbeispiel 1: Prostitution
August 2000: Das Bundessozialgericht in Kassel entscheidet, dass Mitarbeiter einer Telefonsex-Firma abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig seien, unabhängig davon, ob die angebotenen Dienste sittenwidrig seien oder nicht!
Dezember 2000: Das Berliner Verwaltungsgericht weist die Forderung eines Bezirksamtes ab, dass eine Bar, in der Prostitution betrieben wird, geschlossen werden soll. Begründung des Bezirksamtes: Prostitution ist sittenwidrig. Begründung des Verwaltungsgerichts: Prostitution ist heute als "Teil des Zusammenlebens" in der Gesellschaft weitgehend akzeptiert; dieser Wandel müsse auch in der Rechtsprechung Niederschlag finden. Die Richter sind nach einer Umfrage bei Vereinen, Verbänden und nach einer Stellungnahme des Bundesfamilienministeriums zu dem Schluss gekommen, dass es einen "sozialethischen Wandel" gegeben hat, z.B. sei bis 1973 Homosexualität zwischen Männern strafbar gewesen.
Januar 2000: Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, fordert ein "Ende der Doppelmoral": "Wir wollen, dass Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist, sondern als normale Dienstleistung gilt". Zu der o.g. Gerichtsverhandlung in Berlin war Schewe-Gerigk mit einem Adventskalender voller Kondome angereist. Obwohl Schewe-Gerigk einen Adventskalender, der ja zur geistigen Vorbereitung auf das Weihnachtsfest dient, bei sich trug, könnten Zweifel daran bestehen, dass sie tatsächlich eine überzeugte Christin ist. Ob ihr die Geburt Christi wirklich so viel bedeutet? Setzt sie ihre Hoffnung wirklich ganz auf die Wiederkunft Christi?

Deutlicher kann man es nicht mehr bekommen: Was das Sittengesetz vorschreibt oder verbietet, was sittenwidrig ist und was nicht, das entscheidet der Mensch autonom. Das Bundesfamilienministerium als autonome Gruppe steuert seinen Beitrag zur Volksverblödung ebenso bei wie Richter und politische Sprecher. Die "Doppelmoral" kann und wird gerechterweise in Verbindung mit dem § 2 GG gesehen werden, wobei als "Moralmaximen" einerseits die (veränderliche) verfassungsmäßige Ordnung und andererseits das (unveränderliche) Sittengesetz sich quasi feindlich gegenüberstehen. Es kann nur eine geben, und das ist gem. deutscher Staatsideologie die (veränderliche) verfassungsmäßige Ordnung. Damit bleibt Deutschland flexibel und wird bald in sich zusammenstürzen.

Schuld an dieser Sittenlosigkeit hat in erster Linie die V2-Sekte, die bekanntlich die totale sittliche Verrohung energisch vorantreibt. Ob es nun z.B. Wojtyla höchstpersönlich ist, der bei einem "Novus Ordo" die "Lesung" von einer nackten Negerin vortragen lässt (das Photo veröffentlichen wir hier nicht; wer allerdings nicht unseren Worten, sondern nur seinen Augen trauen möchte, kann sich bei jeder V2-Stelle eine schriftliche Bestätigung (nur ja nicht das Photo selbst!) holen, dass unsere Aussage der Wahrheit entspricht), oder ob es z.B. "15 katholische deutsche Diözesen" sind, die in ihrem "Weltbild"-Verlag Schmuddelkram verbreiten (s. Rückblick: Lust auf Sex): Schmuddeln forever! Ein besonders übles Beispiel ist der neue Werbespot der "Deutschen Bischofskonferenz", mit dem für die Schwangerenberatung der Caritas geworben wird (ebenfalls im Rückblick erwähnt: Lingen: Nackte Tatsachen): Nacktes Fleisch ist bei den "deutschen Bischöfen" gern gesehen und wird auch gerne zur öffentlichen Förderung der Geilheit eingesetzt.
Der BDKJ (s. z.B. Nachrichten v. 28.09.2000, "Lehmann außer Rand und Band"), nicht unbedingt die Vorzeigeorganisation bzgl. Sittenreinheit, übte ebenfalls Kritik an der Werbekampagne der deutschen V2-Oberhirten, s. die Pressemitteilung vom 08.12.2000:
"Die Kampagne 'Wir helfen und beraten weiter' der Deutschen Bischofskonferenz verletzt nach Einschätzung des BDKJ-Hauptausschusses die Würde der Frau. Der BDKJ-Hauptausschuss fordert deshalb von der Deutschen Bischofskonferenz, die Kampagne zu stoppen. [...] 'Das Motiv der Kampagne stellt die Hilflosigkeit von Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt in den Mittelpunkt und nimmt ihnen damit die Würde. Die gewählte Frauendarstellung ist in diesem Kontext respektlos und leistet sexistischen Darstellungen, wie sie in der kommerziellen Werbung üblich sind, Vorschub. Die Darstellung in Isolation und Dunkelheit vermittelt eine der Beratungssituation völlig unangemessene voyeuristische Perspektive', heißt es in der Stellungnahme des BDKJ-Hauptausschusses."
Schließlich noch eine Meldung von RV, 4.1.2000:
"Die 'Aktion Leben' hat die kirchliche Informationskampagne zur Schwangerschaftsberatung kritisiert. Damit habe die Kirche 'nun endgültig ihre moralische Reputation verloren', meinte ihr Vorsitzender Walter Ramm. Der Werbespot suggeriere in der Frage der Abtreibung eine Entscheidungsfreiheit. Diese gebe es aber weder nach Naturrecht, noch nach den Geboten Gottes. Die in diesen Tagen gestartete Aktion mit dem Titel 'Wir helfen und beraten weiter' will auf die Fortsetzung der Schwangerschaftsberatung aufmerksam machen. Sie kostet Vier Millionen Mark."
Wie kann die "Aktion Leben" so blind sein, dass sie die V2-Sekte, die nicht erst jetzt "endgültig ihre moralische Reputation verloren" hat, noch als katholische Kirche ausgibt? Wahrscheinlich bloß ignorantia affectata!

Fallbeispiel 2: Sodomie
Über die "Homo-Ehe" hatten wir bereits ausführlich geschrieben. Es war ein Herzensanliegen der Regierung Schröder, Sodomie staatlich zu fördern, und mittlerweile haben sodomitische Gemeinschaften durch ein "Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften" weit gehend dieselben Rechte und Pflichten wie normale Paare. Zwar fehlen z.B. genaue Regelungen über die gemeinsamen Nachkommen, doch an diesem Manko hat sich u.W. ohnehin noch kein Sodomit gestört. Das ganze Geschimpfe, das von der Opposition in Bezug auf das "Gleichstellungsgesetz" vom Stapel gelassen wird, wirkt nur ermüdend. Was soll der Hinweis auf die Verfassung groß bringen (Art. 6 GG: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.)? Das allein kann nicht ausreichen, um ein "Gleichstellungsgesetz" als "verfassungswidrig" auszuhebeln, selbst wenn die Verfassungsrichter aus ihren unergründlichen Motiven heraus es doch tun sollten. Der offensichtliche Verstoß gegen das Sittengesetz würde dem "Gleichstellungsgesetz" hingegen absolut den Todesstoß verpassen, würde nicht auch hier der "Bevölkerungsmeinung" der Vorzug vor dem Sittengesetz gegeben.

Zum Beitrag der V2-Sekte: In dem ersten Sodomie-Text hatten wir noch nicht den "Katholischen Erwachsenen-Katechismus"-"Sittenlehre" zitiert; dies soll nun nachgeholt werden. Wir haben diesen zweiten Schinken aus dem DB-Lager nicht gekauft und auch nicht vollständig gelesen; um Zeit und Geld zu sparen, haben wir einfach die Suchmaschine verwendet (übrigens: Der KEKS ist nun nicht mehr im Internet abrufbar. Kleiner Trost: Es hätte sich ohnehin nicht gelohnt, die V2-Seiten zu besuchen).
Zunächst die komplette Sammlung aller Absätze des KEKS, in denen von Sodomie die Rede ist:
[kein Eintrag]
Das war wohl nichts. Also, in welchen Sätzen wird denn die Stadt Sodom erwähnt?
1. S. 34: "Nach Jesaja (ab 740 v. Chr.) ist Jerusalem Sodom und Gomorra (1,10), weil keine mitmenschliche Gerechtigkeit mehr in der Stadt ist."
2. S. 41: "Ortschaften, die sich der Frohbotschaft verschließen, wird es im Gericht schlimmer ergehen als Sodom" (Lk 10,12).
Worin die Sünde Sodoms besteht, erfährt der KEKS-Leser nicht. Immerhin gibt der KEKS noch ein paar Sätze zur Sodomie heraus, allerdings muss man als Suchwort Homosexualität eingeben, und dann findet man:
S. 386f: "Die Prägung oder Neigung wird von Homosexuellen selbst erst im Rahmen unterschiedlich verlaufender Entwicklungsphasen als bleibende Neigung zu gleichgeschlechtlichen Menschen erkannt. Homosexuell Veranlagte haben diese Veranlagung nicht selbst gewählt (vgl. KKK 2358). In der wissenschaftlichen Forschung, die mit dem Phänomen der Homosexualität befaßt ist, besteht weiterhin die Auffassung, daß der homosexuell Veranlagte bzw. Geprägte seine homosexuelle Neigung nicht ändern kann. Andererseits machen anerkannte wissenschaftliche Autoren darauf aufmerksam, daß bestimmte Therapien unter günstigen Voraussetzungen auf Dauer eine Änderung der homosexuellen Neigung bewirken können. Was immer in wissenschaftlicher Hinsicht von der homosexuellen Prägung oder Neigung zu sagen ist, so ist doch in ethischer Hinsicht klar, daß der Homosexuelle für seine homosexuellen Handlungen nicht weniger verantwortlich ist wie der Heterosexuelle für seine heterosexuellen Handlungen. Das ist nicht nur unter grundsätzlichen ethischen Erwägungen von Bedeutung, sondern auch im Hinblick auf die Gefährdung der Gesundheit durch eine mögliche Übertragung von Immunschwäche-Viren, die bei homosexuellen wie heterosexuellen Handlungen möglich ist. Homosexualität bringt im Vergleich zur Heterosexualität Beeinträchtigungen mit sich. Bereits die Anatomie der menschlichen Geschlechtlichkeit weist auf die Zweigeschlechtlichkeit hin. Homosexuelle Handlungen schließen eine volle geschlechtliche Polarität wie auch die Zeugung von Nachkommenschaft grundsätzlich aus. Der gleichgeschlechtlichen Beziehung haftet somit Unfruchtbarkeit an. Unter dieser Rücksicht empfindet auch der Homosexuelle seine Prägung als Anderssein, selbst wenn er sich allmählich mit seiner Vorgegebenheit abfindet. Von der Schöpfungsordnung und vom Schöpfungsauftrag Gottes an Mann und Frau her kann Homosexualität nicht als eine der Heterosexualität gleichwertige sexuelle Prägung angesehen werden. Der eigentliche Raum der vollen Geschlechtsgemeinschaft ist nach dem Verständnis der Bibel die Ehe zwischen Mann und Frau, und die Keimzelle der menschlichen Gesellschaft ist die Ehe. In biblischer Zeit wurde Homosexualität streng verurteilt. In biblischer Zeit wurde Homosexualität streng verurteilt. Man war sich im Alten wie im Neuen Testament darüber klar, daß homosexuelle Praktiken nicht dem eigentlichen Sinn menschlicher Geschlechtlichkeit entsprechen können. In Israel wurden Menschen, die homosexuelle Handlungen - aus welchen Gründen auch immer - vollzogen, nach geltendem Recht sogar aus dem Volk ausgestoßen (vgl. Lev 18,22; 20,13). Im Neuen Testament versteht der Apostel Paulus homosexuelles Verhalten als widernatürlichen Verkehr (vgl. Röm 1,25-27; 1 Tim 1,10), vor dem er in gleicher Weise warnt wie vor anderen sexuellen Fehlhaltungen. Unzureichende Kenntnis über die Ursachen der Homosexualität haben in der Vergangenheit zur Verfolgung und Verurteilung homosexueller Menschen geführt. Auf der Grundlage heutiger Einsicht über die Entstehung der homosexuellen Verfaßtheit verbietet sich jede Diffamierung homosexuell veranlagter Menschen. In sittlicher Hinsicht ist es für homosexuell veranlagte Menschen wichtig, daß sie sich bemühen, sich nicht von ihrer Sexualität beherrschen zu lassen, sondern sie bewußt humanen Wertvorstellungen und Zielsetzungen einzuordnen. Dabei müssen sie vor allem andere in ihrer Personwürde achten und dürfen sie nicht als Mittel zur eigenen Triebbefriedigung mißbrauchen. Sie müssen vermeiden, durch ihr Verhalten Anstoß zu erregen und andere zu verführen. Sie 'sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen' (KKK 2358). In der Gesellschaft ist es allen Menschen aufgegeben, homosexuell veranlagten Menschen Verständnis entgegenzubringen. Diffamierung und Herabsetzung treibt sie in eine unerträgliche Situation und erschwert ihnen die Kommunikation. Die Christen sind aufgerufen, homosexuellen Menschen pastorale Hilfe anzubieten. Eine kirchliche Anerkennung als Institution können gleichgeschlechtliche Partner nicht erlangen."

Also, wer es noch mit vorkonziliaren Texten und insbesondere mit der Heiligen Schrift hält, der wird von den V2-Sektierern rigoros verurteilt, weil er sich den modernen Erkenntnissen verschließt und überhaupt lieblos, "unchristlich" ist. Wir machen allerdings keinen Hehl daraus, dass wir lieber auf das Wort Gottes vertrauen als auf das Wort von notorischen Amok laufenden Christenschlächtern wie Wojtyla & Co.

Fallbeispiel 3: Kindermord
Anfang diesen Monats wurde den Deutschen ein neuer Kulturstaatsminister vorgesetzt: Julian Nida-Rümelin, SPD. Kurz vorher, am 03.01.2001, wurde in der Zeitung "Der Tagesspiegel" ein Artikel von ihm veröffentlicht: "Bio-Ethik. Wo die Menschenwürde beginnt", mit dem er schlagartig äußerst bekannt wurde. Sein Text führte zu einer ganzen Reihe kritischer Äußerungen, auch im Raum seiner eigenen Partei. Außerdem hat ihm seine Aktion auch eine Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft eingebracht. Am 16.01.2001 schrieben wir an die Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin:



Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin, SPD,
wegen Volksverhetzung (§ 130StGB).

Begründung:
Nida-Rümelin hat in einem Artikel "Bio-Ethik. Wo die Menschenwürde beginnt", Tagesspiegel v. 03.01.2001, den Menschen im Mutterleib die Menschenwürde ausdrücklich abgesprochen. Diese Straftat ist offenkundig weitaus schwerwiegender als z.B. die - ebenfalls im § 130StGB unter Strafe gestellte - Leugnung des Holocaust, weswegen mit entsprechender Härte gegen Nida-Rümelin vorgegangen werden muss. Ich werde über diesen Vorfall und seine Konsequenzen auf meiner Homepage KzM berichten. Im Herrn



Unserem Schreiben lag auch ein Ausdruck von abtreib.htm an. Im - sehr ähnlich gelagerten - Fall von Paul Spiegel hat sich die Berliner Staatsanwaltschaft nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Der Rechtsfrieden kann, wie auch der aktuelle Fall von kath.de beweist, ruhig gestört werden, solange sich die Attacken gegen die katholische Kirche richten. Wir betrachten es jedoch als unsere Pflicht, dem Staat die Möglichkeit zur Selbstkorrektur einzuräumen, solange es noch sinnvoll erscheint.
N-R schreibt in seinem Artikel über die Kritiker des Klonens: "Die Kritiker stützen sich vor allem auf ein Argument: Das Klonen menschlicher Embryonen sei mit der Menschenwürde unvereinbar. Auch Embryonen seien schon menschliche Wesen und stehen daher unter einem besonderen Schutz. Richtig an diesem Argument ist, dass jedes einzelne Embryo die vollständige genetische Ausstattung eines menschlichen Individuums hat und dass es unter günstigen Bedingungen zu einem menschlichen Individuum heranwachsen würde. Liegt es daher nicht auf der Hand, dass das Klonen eines Embryos die Menschenwürde beschädigt? Die Antwort ist für mich: zweifellos nein."
Und warum sollten die Kinder im Mutterleib keine Menschenwürde besitzen? N-R fährt fort: "Die Würde des Menschen, die im Grundgesetz und in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland insgesamt einen so zentralen Platz einnimmt ('Die Würde des Menschen ist unantastbar'), darf nicht inflationär verwendet werden, wenn sie ihre normative Kraft bewahren soll. In der philosophischen Ethik ist der Begriff durch seinen nachlässigen Gebrauch schon derart in Verruf geraten, dass manche Ethiker dafür plädieren, ihn aus ethischen Argumenten ganz herauszuhalten. Ich teile diese Auffassung nicht, im Gegenteil: Die normative Orientierung an menschlicher Würde, am Respekt vor dem einzelnen menschlichen Individuum sehe ich als den (humanistischen) Kern des Ethos an, das eine Demokratie trägt oder besser tragen sollte. 'Die Würde des Menschen ist unantastbar' muss normativ ausbuchstabiert werden - die Gesetzgebung ist nur ein Teil dieses ethischen Projektes."

Damit haben wir nun wieder das Sittengesetz, den Ethos. Würde man allen Menschen, auch z.B. denen im Mutterleib, Menschenwürde zuerkennen, dann macht man sich lt. N-R einer "inflationären", d.h. entwertenden Verwendung des kostbaren Begriffs der Menschenwürde schuldig. N-R hat auch schon eine neue Definition parat:
"Die Achtung der Menschenwürde ist dort angebracht, wo die Voraussetzungen erfüllt sind, dass ein menschliches Wesen entwürdigt werde, ihm seine Selbstachtung genommen werden kann. Daher lässt sich das Kriterium der Menschenwürde nicht auf Embryonen ausweiten. Die Selbstachtung eines menschlichen Embryos lässt sich nicht beschädigen."
Also: Nur wer Selbstachtung besitzt, besitzt auch Menschenwürde und genießt dadurch den zugesagten Rechtsschutz, andere Menschen - N-R nennt als Beispiel Embryonen - kommen nicht in den Genuss. Nimmt man N-R beim Wort, dann besitzt eigentlich niemand dauerhaft Menschenwürde. Kleinkinder bis ca. zum 7. Lebensjahr sowieso nicht, aber ebensowenig Debile oder Komapatienten, und da jeder Mensch irgendwann Schlaf braucht, erhält nun auch Macbeth postum seinen Freispruch.
Der N-R-Artikel ist übrigens noch durch die Zwischenüberschriften gegliedert: "Apokalypse und Euphorie" / "Kriterien einer Bio-Ethik" / "Raus aus dem Priesterstand". Nur: Was soll dieser letzte Schlachtruf: "Raus aus dem Priesterstand"? Da N-R nicht im Priesterstand drin ist, kann er auch nicht raus. N-R meint also "Raus aus dem Sittengesetz", denn die Kirche ist ja die Schützerin des Sittengesetzes, und letztlich "Raus mit dem Priesterstand", also Entfernung derer, die noch das Sittengesetz vertreten, denn schließlich ist nun N-R mit seinen neuen "Kriterien einer Bio-Ethik" da, und er duldet keinen Widerstand.

Weil es aber dennoch reichlich Kritik an N-R gab, brachte er das unschlagbare Argument auf den Tisch, weswegen seine Theorie unbestreitbar richtig sein muss: "Hätten Embryonen Menschenwürde, sei auch die straffreie Abtreibung in Deutschland mit legalisiertem Mord gleichzusetzen, sagte er dem Berliner Tagesspiegel." (Radio Vatikan, 8.1.2001).
In der Tat ist straffreie Abtreibung legalisierter Mord. Wie schön, dass N-R das so klar ausspricht, dass Deutschland den Bezug zur Realität verloren hat. N-R war übrigens vor einigen Jahren an der Universität Tübingen Professor für Philosophie (dort war u.a. auch Hans Küng aktiv); von daher überrascht es nicht sonderlich, dass er einen solchen unerträglichen Wirrwarr produziert.

Die V2-Sekte mischte bei dem Trubel um die N-R-Äußerungen kräftig mit, z.B.: "Diese Position des SPD-Politikers ist für den Sprecher der deutschen Bischofskonferenz, Rudolf Hammerschmidt, bedrückend. Wenn sie stimme, dann hätten auch schwer behinderte Menschen und bereits geborene Säuglinge keine Menschenwürde" (RV, 08.01.2001). Oh welch harte Worte spricht da der Hammerschmidt: Die N-R-Position ist "bedrückend". Auf solch klare Äußerungen haben wir alle gewartet, gell?

Doch während alle Welt auf N-R herumhackt, darf man nicht vergessen, dass N-R nur Mitarbeiter von Bundeskanzler Gerhard Schröder ist. In dem Artikel "Rutschpartie. Julian Nida-Rümelin als Bioethiker" (NZZ 12.01.2001) schreibt Joachim Güntner:
"Weitgehend untergegangen ist in der allgemeinen Empörung, dass Nida-Rümelin durchaus eine von seinem Dienstherrn abweichende Position bezieht. Kanzler Schröder billigt den Beschluss des britischen Parlaments, es sei erlaubt, Embryonen zu klonen und bis zum vierzehnten Tag aus ihnen Stammzellen zu gewinnen. Der Philosoph Nida-Rümelin billigt ihn nicht. Allerdings weist er das Klonen von Embryonen nur mit «hypothetischen Argumenten» zurück, wegen der moralischen Unreife der für diese Praxis «nicht vorbereiteten» Gesellschaft (für die Zukunft also bleibt es eine Option)."
Dann muss sich die Empörung also in erster Linie und mit viel heftigerer Schärfe gegen Kanzler Schröder richten. Die V2-Sekte hatte dann auch Gelegenheit, ihrer Kritik Ausdruck zu geben, wie in einer Mitteilung des "Bistum Speyer" vom 22.01.2001 nachzulesen ist:
"Der Faszination des Speyerer Domes konnte sich auch Bundeskanzler Gerhard Schröder nicht entziehen. 'Dies ist eines der beeindruckendsten Gotteshäuser, die ich je gesehen habe; einmalig in Deutschland und wohl auch in Europa', sagte Schröder am 22. Januar bei einem Rundgang durch die Kathedrale. Und er fügte hinzu: 'Dieser unglaubliche Bau, der gerade durch seine Schlichtheit fasziniert, lohnt jede Unterstützung.' Der Bundeskanzler sicherte zu, alles für den Dom zu tun - wie sein Amtsvorgänger Helmut Kohl, dessen Engagement er ausdrücklich hervorhob. Schröder verwies darauf, dass der neue Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin versichert habe, die bisherige Unterstützung des Bundes fortzuführen. Es war kurz nach 15.30 Uhr, als Weihbischof Otto Georgens den Bundeskanzler auf den Eingangsstufen der Kathedrale begrüßte. Georgens vertrat Bischof Dr. Anton Schlembach, der an einer Sitzung der Deutschen Bischofskonferenz in Würzburg teilnahm. Unter den mächtigen Klängen der Domorgel - auf der Domkapellmeister Leo Krämer eine Improvisation über die Töne G, S, C und H, die Anfangsbuchstaben des Namens 'Gerhard Schröder' bot - nahm der Gast aus Berlin auf einer Bank im Langhaus Platz, um sich vom Weihbischof in die historische, architektonische und religiöse Bedeutung des Domes einführen zu lassen."
Also: Die V2-Sekte stimmt eine Lobeshymne auf den guten Kanzler an, der auch gute Nachrichten vom neuen Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin überbringt. Kann eine schönere Idylle gedacht werden?

Doch wie KzM-Leser wissen, nimmt es die V2-Sekte mit dem Schutz der Kinder im Mutterleib ohnehhin nicht so genau. Eindrückliches Beispiel ist hier der Mörderschein, den die V2-Sekte, also im Grunde Wojtyla höchstpersönlich, den abtreibungswütigen Frauen ausstellt, damit sie eine straffreie Abtreibung (legalisierten Mord) durchführen lassen können. Die ganze Schein-Debatte führte dann zur Debatte um "Donum vitae", und auf ihrer "Herbst-Vollversammlung 2000" schoben die "deutschen Bischöfe" dann dieser Laienvereinigung den Schwarzen Peter zu, weil sie genau das macht, was die fast alle "deutschen Bischöfe" jahrelang entgegen einer "eindringlichen" "Bitte des Papstes" gemacht haben, i.e. Mörderscheine ausstellen. Die treudoofen Vatikanisten meinten nun, die deutschen Bischöfe wären "ungehorsam" und sollten nun endlich die "eindringliche Bitte des Papstes" erfüllen, wobei sich wohl niemand daran stört, dass der Begriff "(Un-)Gehorsam" nicht zum Begriff "(eindringliche) Bitte" passt. Wäre Wojtyla wirklich Gegner des Mörderscheines, hätte er dessen Ausstellung unter massiven Strafen verboten. Symptomatisch ist da der bereits erwähnte Thread bei kath.de "Ist Lehmann katholisch" (s. Strafanzeige gegen kath.de (2)). Zu dieser Frage schrieb der hinlänglich bekannte "josef":
"Hallo Wilka, Was Du fragen willst,ist,präzise formuliert: 'Ist der Bischof von Mainz ,Lehmann noch römisch-katholisch?'
Gehorcht Bischof Lehmann noch dem Papst? Antwort: Mit Müh' und Not.
Auf alle Fälle mehr als der Bischof von Limburg, Kamphaus. Der gibt,entgegen der eindeutigen Aufforderung des Papstes, weiterhin Tötungsscheine an abtreibungswillige Frauen aus. Wie ist solches Verhalten zu bewerten? Es strapaziert die Geduld des HEILIGEN GEISTES, unseres und der Bischöfe Beistand und Leiter der Kirche. Wenn GOTT,in der Person des HEILIGEN GEISTES allezeit bei uns, durch SEINEN gehorsamen Diener ,den Papst, Schwangerenberatung o h n e Freibrief zum Töten verlangt,dann vertraue man IHM und befolge SEINEN Willen. Wer Kirchensteuer zahlt ist noch lange kein Katholik. Gruß josef"

Das war am 13-12-2000 11:22:54. Inzwischen hat der Heilige Geist, jedenfalls nach der Darstellung von josef, seine Meinung geändert. Kamphaus stellte auch nach dem 01.01.2001, dem Stichtag für den großen Austritt der V2-Sekte aus der staatlichen Abtreibungsscheinaustellungstätigkeit, weiter die Lizenzen zum straffreien Kindermord aus. Von mehreren Meinungsbildnern wurde er schon beinahe als Märtyrer gefeiert, exemplarisch hier Ausschnitte aus zwei Zeitungsmeldungen:
1. Die Welt, 01.01.2001, ura: "Konfliktberatung: Bischof Kamphaus geht auf Konfrontationskurs":
"Von Dienstag an riskiert Franz Kamphaus, Bischof von Limburg, den offenen Konflikt mit dem Papst: Als einziger der 27 Diözesanbischöfe führt er in seinem Bistum die Schwangerschaftskonfliktberatung in ihrer bisherigen Form fort. Die umstrittenen Scheine, die zu einer straffreien Abtreibung berechtigen, werden dort gegen den Willen Roms weiter ausgestellt. Die selbst gewählte Isolation, in die Kamphaus sich begibt, ist für ihn eine Frage des Gewissens: Seiner Überzeugung nach können Frauen, die eine Abtreibung erwägen, im staatlichen System der Konfliktberatung besser erreicht werden als von katholischen Beratungsstellen, die den Schein nicht ausstellen. Er will weitermachen, bis eine 'glaubwürdige Alternative' gefunden sei."

2. Mannheimer Morgen, 17.01.2001, Stefanie Ball: "Franz Kamphaus - ein Bischof auf Abruf":
"Im nächsten Jahr ist Franz Kamphaus 20 Jahre Bischof von Limburg. Ob er sein Dienstjubiläum jedoch feiern wird, ist ungewiss. Vielleicht residiert dann schon ein ganz anderer in der hessischen Bischofsstadt. Einer, der sich nicht dem Papst widersetzt und das macht, was die übrigen 26 katholischen Bischöfe in Deutschland schon zum Jahreswechsel getan haben: aus dem staatlichen System der Schwangerenkonfliktberatung aussteigen.
'Wenn Sie meinen, dass ich unter diesen Bedingungen nicht mehr Bischof von Limburg sein kann, müssen Sie mir das sagen', hatte Kamphaus dem Papst bereits im Dezember 1999 bei einem persönlichen Gespräch mitgeteilt. Johannes Paul II. hatte die deutschen Bischöfe nur wenige Monate vorher ultimativ aufgefordert, aus der Konfliktberatung auszusteigen. Aus einer anfänglichen Bitte, der die Bischöfe Folge leisteten, indem sie den Abtreibungs-Schein mit einem schriftlichen Zusatz versahen, der allerdings keine Konsequenzen hatte, war ein Befehl geworden. Und da halfen keine Tricks mehr; die Bischöfe gehorchten, mindestens die Hälfte wider eigene Einsicht - außer Kamphaus. Für einen Bischof, erklärte er dem Papst, gebe es auch noch eine andere Instanz: 'Und die ist Gott selbst.'"
Stefanie Ball rühmt an Kamphaus u.a. seine übergroße Bescheidenheit: "Sein Zuhause ist nicht die noble Bischofsresidenz, sondern eine Zwei-Zimmer-Wohnung im Limburger Priesterseminar; statt der 13 000 Mark, die ihm als Bischof eigentlich zustehen, begnügt sich der fromme Gottesmann mit dem Salär eines Pfarrers (6500 Mark)." Wer dies mit den Einnahmen eines katholischen Priesters vergleichen möchte, lese bitte Spenden an den Autor.

Es kam, wie es kommen musste: Chaos total! Der Pressedienst des Kamphaus-Bistums Limburg ließ am 22.01.2001 die Katze aus dem Sack:
"Am Montag, 22. Januar 2001, hat Bischof Franz Kamphaus eine Erklärung abgegeben, die gleichlautend um 12.00 Uhr in Rom und Limburg veröffentlicht wird. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut: [...] In der 'Aktion Konfliktberatung' bemüht sich das Bistum Limburg darum, der Bitte des Papstes entsprechend die Präsenz der Kirche in der Beratung noch zu verstärken. Das Bistum wird weiterhin intensiv an einer fachlichen, spirituellen und materiellen Qualifizierung der Beratung arbeiten. Die Qualität der Beratung und die Hilfen zum Leben sollen so überzeugend gestaltet werden, dass Frauen auf die Ausstellung eines Beratungsnachweises verzichten. Dabei geht es weiterhin ausdrücklich darum, mit der Beratung dort präsent zu bleiben, wo das Leben von Menschen am meisten gefährdet ist, bei den Frauen, die schwanken, ob sie ihr Kind austragen sollen oder nicht."
Das heißt: Weiter Mörderscheine im Bistum Limburg im Sinne von: "Diese Abtreibung bleibt straffrei mit freundlicher Unterstützung der römisch-katholischen Kirche e.V."
Da war der Jubel der Christenhasser groß; allen voran triumphierte Karl Lehmann:
"Bischof Franz Kamphaus hat heute gleichzeitig in Rom und in Limburg eine Erklärung zur künftigen Gestalt der Schwangerenberatung veröffentlicht. Sie bringt ein Einvernehmen mit dem Apostolischen Stuhl zum Ausdruck. In dem Text erläutert Bischof Kamphaus seine Haltung und erklärt, dass bis zum Ende des Jahres die im Bistum Limburg und in den anderen deutschen Bistümern gewonnenen neuen Erkenntnisse zur Schwangerenberatung ausgewertet und in die dann zu treffenden Entscheidungen einbezogen werden sollen: 'Man wird prüfen, wie das gemeinsam erhoffte, und auch vom Bistum Limburg angestrebte Ziel, die betroffenen Frauen unabhängig von der staatlichen Konfliktberatung zu erreichen, zu verwirklichen ist.' Es muss sich zeigen, ob die Beratung auf diese Weise dort präsent bleiben kann, wo das Leben von Menschen am meisten gefährdet ist, bei den Frauen, die schwanken, ob sie ihr Kind zur Welt bringen oder nicht. Ich begrüße mit Respekt und Dankbarkeit den zwischen dem Bischof von Limburg und den verantwortlichen Instanzen des Apostolischen Stuhls vereinbarten Weg zu einer Klärung der strittigen Sache. Die an dieser Vereinbarung Beteiligten verdienen hohe Anerkennung."
Jetzt wird also statistisch entschieden, wie es mit den Mörderlizenzen weitergehen wird. Der Heilige Geist ist nicht erwünscht, und josef muss sich wohl noch etwas mehr erleuchten lassen.
Der Tenor der Meinungsmacher geht jetzt dahin, Kamphaus als Vorbild für Glaubenstreue UND Erfolg zu sehen. Frechheit siegt! Einmal mehr zeigt sich, dass Rom nur zu dem Zweck eine Verhöhnung der kirchlichen Ordnung kategorisch ablehnt (ob nun Laienpredigt, Ministrantinnen oder jetzt Mörderscheine), damit sich die Gemüter weiter erhitzen und der Pulk immer gehässiger gegen jede Autorität zum Angriff schreit und schreitet. Dann wird einfach die kirchliche Ordnung auch von Rom offiziell über den Haufen geworfen.

Ausblick: Mord mit ärztlicher Hilfe
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bezeichnete in einem Radiointerview die in Holland zugelassene "aktive Sterbehilfe" (der Arzt ermordet seinen Patienten, möglichst mit dessen Erlaubnis) als "schlimmen Tabubruch". Da haben wir statt des Sittengesetzes also nun ein "Tabu". Der Begriff "Tabu" stammt aus dem religiösen Sprachgebrauch von Indianern und meint das Verbot, eine Sache zu berühren (im weitesten Sinne auch: zu nennen). Also: wenn schon keine christlichen Grundsätze mehr, dann wenigstens noch indianische! Wir sind nicht übertrieben zuversichtlich, dass dieses "Tabu" ebenfalls ein Tabu bleiben wird. Wenn sich mal wieder das Sittlichkeitsverständnis ändert, wird auch dieses Tabu lockerer gesehen oder ganz abgeschafft.

Wachet auf
Nun komme man nicht mit irgendwelchen, uns sowieso bekannten Zitaten aus V2-Schreiben, in denen z.B. Wojtyla davon schwärmt, man müsse die Reinheit schützen, man müsse die Familie schützen, man müsse Kinder im Mutterleib schützen - das wäre nur dann glaubwürdig, wenn Wojtyla 1) da eine klare Linie hätte und 2) dafür sorgen würde, dass diese Schutzprogramme von allen, deren Oberhaupt er ist, befolgt und vertreten würde. Das ist, wie unwiderlegbar bewiesen, nicht der Fall, und es ist, um es wieder einmal zu betonen, ein sehr schweres Verbrechen, die so gen. "Kirchensteuer" zu bezahlen, denn v.a. mit diesem Geld (aber z.B. auch mit dem Geld des Weltbild-Verlags) wird die Revolution gegen Gott und das Sittengesetz vorangetrieben. Zu der endlosen Diskussion um konservative und progressive Strömungen der V2-Sekte s. z.B. unsere Auseinandersetzung mit Thomas Floren.

Trotz des selbstherrlichen Spektakels, dass die V2-Sektierer permanent abziehen, etwa wenn sie die Bundesverdienstkreuze für Karl Lehmann feiern, den Wojtyla kürzlich zum "Kardinal" ernannt hat, was wiederum frenetisch gefeiert wird, empfehlen wir jedem, sich nicht in diesen besinnungslosen Taumel zu stürzen, sondern nüchtern die Fakten zu prüfen. Eine Gesellschaft kann nur im Einklang mit, nicht aber im Widerspruch zum Sittengesetz Bestand haben. Wir werden die Entwicklung in Deutschland aufmerksam weiterverfolgen. Z.Zt. stehen die deutschen Verfassungsrichter wegen ihres notorischen Verstoßes gegen das Sittengesetz (corruptio legis) unter Anklage (s. Beleidigungsfreiheit für kath.de, a.E.). Es sind also weitere Ausführungen z.T. Staat und Sittengesetz bei KzM zu erwarten.

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