Kirchliche Erlösungslehre in
heutiger Zeit
- Pressemitteilung: Zum Strafverfahren in Sachen Robert Zollitsch /
"Deutsche
Bischofskonferenz" -
(Kirche zum Mitreden, 10.04.2011)
Vor zwei Jahren, anlässlich des damaligen Karfreitags, am
11.04.2009, hatte der sog. "Vorsitzende der
deutschen Bischofskonferenz", Robert Zollitsch, in der
Fernsehsendung "Horizonte" den Sühnetod Christi ausdrücklich
geleugnet und damit einmal mehr vor aller Welt unleugbar den vollkommen
antichristlichen Charakter der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen
Konzils" (V2) nachdrücklich unterstrichen. Gem. V2-Gruppe gibt es
keine Erbsünde, somit auch keine Notwendigkeit oder überhaupt
nur Möglichkeit einer Erlösung / eines Sühnetodes. Z.B.
fabuliert Joseph Ratzinger über »das sicher
mißverständliche und ungenaue Wort "Erbsünde"«:
"Wenn das Beziehungsgefüge des Menschseins vom Anfang her
gestört wird, tritt jeder Mensch fortan in eine von der
Beziehungsstörung geprägte Welt ein. Mit dem Menschsein
selbst, das gut ist, fällt ihn zugleich eine von der Sünde
gestörte Welt an" (Im Anfang Schuf Gott, Freiburg 1996, 72-73).
Cf. dagegen Papst Pius XI., Enzyklika "Mit
brennender Sorge", 1937: "Erbsünde ist die erbliche, wenn auch
nicht persönliche Schuld der Nachkommen Adams, die in ihm
gesündigt haben (Röm. 5, 12.), Verlust der Gnade und damit
des ewigen Lebens, mit dem Hang zum Bösen, den jeder durch Gnade,
Buße, Kampf, sittliches Streben zurückdrängen und
überwinden muß. Das Leiden und Sterben des Gottessohnes hat
die Welt vom Erbfluch der Sünde und des Todes erlöst. Der
Glaube an diese Wahrheiten, denen heute in Eurem Vaterlande der billige
Spott der Christusgegner gilt, gehört zum
unveräußerlichen Bestand der christlichen Religion."
Die Strafanzeige
Der Verf. erstattete deshalb am 22.04.2009 Strafanzeige gegen Zollitsch
und gegen die V2-Gruppe wegen Betrugs etc. Doch erst am 03.03.2011 hat
endlich Lichtinghagen von Staatsanwaltschaft
Essen Anklage wegen Missbrauchs von Titeln erhoben und ein
Strafverfahren beim Amtsgericht Dorsten / Schöffengericht
beantragt, d.h. die Straferwartung liegt bei unbedingter
Gefängnisstrafe von mind. zwei Jahren. Zur Anklageschrift
gehören ausdrücklich Texte über den Glaubensabfall von
Zollitsch, die vom Verf. stammen oder auf ihn zurückgehen, z.B.
die Publikationen a) »Strafverfahren gegen
die sog. "Deutsche Bischofskonferenz"« und b) "Zum
Glaubensabfall des Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz".
Ferner gehören zur Anklageschrift auch allgemeinere Texte des
Verf. zum "Sedisvakantismus" (i.e.: "Der bislang letzte Papst war Pius
XII."), darunter die Publikation des Verf. zur Feststellung von Gerd-Klaus Kaltenbrunner: »Die einzig
mögliche Konsequenz für alle denkfähigen, einsichtigen,
glaubenstreuen und überlieferungssinnigen Katholiken ist der
Austritt aus der vorgeblichen "römisch-katholischen Kirche". Der
"Sedisvakantismus" ist keine Sekte, keine neue Religion, sondern
bloß eine Kurzformel für die Situation, wie sie sich einem
intelligenten, urteilsfähigen Katholiken, der den Mut hat, die
Realitäten wahrzunehmen, unvermeidbar darstellt.«
Der Tatbestand
Sicherlich, die gesamte V2-Gruppe ist unleugbar schuldig des
Missbrauchs von Titeln, wenn sie sich als "römisch-katholische
Kirche" ausgibt. Ja, die V2-Gruppe blockiert nicht nur absolut
widerrechtlich den Namen "römisch-katholische Kirche", sie
bekämpft obendrein mit ihren radikalen Irrlehren aktiv die wahre
katholische Kirche.
Aber diese Bekämpfung der wahren Kirche ist doch auch im
ureigensten Interesse der BRD. Man denke an die eklatanten Brüche
von Völkerrecht und Naturrecht, auch von verbrieften
Konkordatsrechten, mit denen bereits die ganz junge BRD, noch Jahre vor
"Vatikanum 2", gegen die Kirche vorgegegangen ist. Bereits 1957 wurde
deshalb kirchlicherseits (cf. Eichmann-Mörsdorf,
Kirchenrecht) ausdrücklich festgestellt, dass die BRD ein
"denaturiertes", "rechtsbrecherisches", "schizophrenes" Gebilde ist.
Man denke an die Zwangszivilehe, an die Strafbarkeit
kirchlicher
Lehraussagen etc. pp. in der BRD. Der totale Sittenverfall (Pornographie, Sodomie,
Onanie etc.) wird gleichermaßen von
V2-Gruppe wie BRD betrieben resp. propagiert. Die Problematik der
Missbrauchsfälle in der V2-Gruppe sowie die Art und Weise der
diesbzgl. Ermittlungen seitens der BRD bleibe jetzt mal außen
vor. Jedenfalls stünde doch zu befürchten, die BRD würde
die V2-Gruppe quasi vor der katholischen Kirche schützen, statt
ihr, wie es Recht wäre, nun wegen "Missbrauchs von Titeln"
endgültig den längst überfälligen Prozess zu machen.
Der Angeklagte
So ist es allerdings auch: Das Strafverfahren wegen Missbrauchs von
Titeln richtet sich gar nicht gegen Zollitsch / die V2-Gruppe, sondern
gegen den Verf. Seine Argumente wurden in der Anklageschrift zwar
vollständig aufgeführt, aber eben inhaltlich gar nicht
berücksichtigt oder überhaupt nur kommentiert, ebensowenig
die Darlegungen anderer "Sedisvakantisten" wie Kaltenbrunner. Auf eine
Begründung für die Anklage wurde dementsprechend in der sehr
umfangreichen Anklageschrift komplett verzichtet; ersatzweise wurden
aber immerhin viele Lügen resp. Verleumdungen gegen den Verf.
vorgebracht.
Die Ehrenrettung
In gewisser Weise liegt diese völlige Pervertierung des Rechts,
wie sie seit Jahrzehnten von der BRD so sorgfältig gepflegt wird,
auch im - wenn auch unberechtigten - Interesse der Allgemeinheit: Es
interessiert sich praktisch niemand mehr für die katholische Lehre
resp. für die Konsequenzen, wie sie von Kaltenbrunner etc.
formuliert wurden. Die Allgemeinheit interessiert sich eben mehr
für Schokoladeneier und Schokoladenosterhasen als für den
Sühnetod Christi und das Jüngste Gericht. Von
Heilsnotwendigkeit der Kirche, von Moral und Anstand will man nichts
wissen; Religionstreffen und Kondomwerbung der V2-Gruppe finden weit
größeren Beifall. Es dient also der "öffentlichen Ruhe
und Ordnung", einen "Störenfried" zum Schweigen zu bringen - koste
es, was es wolle.
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