Holocaust - Babycaust - Beleidigung
- Neues zu den Fällen Klaus Günter Annen und Germar
Rudolf
-
(Kirche zum Mitreden, 14.12.2006)
Gewaltbereite Psychopathen
Unter dieser Überschrift veröffentlichte Klaus Günter Annen von babycaust.de einen
Text (29.11.2006), der mit den Worten schließt:
Denken wir an die Mütter und
Väter, Omas und Opas, Onkel und Tanten, Freunde und Bekannte,
Mediziner und Mithelfer in den Krankenhäusern, Kliniken,
Arztpraxen und Ambulanzen, die Gewalttaten an ungeborenen, wehrlosen
Opfern beauftragten oder durchführten. Kann eine Aufarbeitung
dieser gottlosen Verbrechen überhaupt noch an unserer eigenen
Nachkommenschaft geleistet werden? Oder sind wir nicht schon
längst eine Gesellschaft von gewaltbereiten Psychopathen geworden?
Immerhin lassen sich die
Deutschen von gewaltbereiten Psychopathen
(vulgo "Politiker", "Richter" etc.) terrorisieren, und wenn sich das
Volk solche Führer wünscht und immer wieder - sowohl mit
Stimmen als auch mit Steuern - belohnt und unterstützt, sagt das
sicherlich auch einiges über die Gesellschaft aus. Wobei Annen
allerdings sich kaum der Richtigkeit seiner Äußerungen
bewusst sein dürfte, sei es bzgl. der "Gesellschaft von
gewaltbereiten Psychopathen", sei es bzgl. der
"Holocaust"-"Babycaust"-Metapher. Dabei feiert der "brd"-Irrsinn gerade
in diesen Tagen wildeste Orgien, sowohl bzgl. "Holocaust" als auch
"Babycaust": Die Prozesse gegen den Revisionisten
Germar Rudolf und gegen den Lebensschützer Annen fanden nahezu
gleichzeitig statt. Man muss sich schon massiv anstrengen, um das
Offensichtliche nicht zu sehen.
Von der KzM-Startseite
04.12.2006 Hinweis zur Meldung: "Nach jahrelangem Streit mit
Abtreibungsgegnern: Gynäkologe Freudemann siegte vor Gericht. Nach
sieben Jahren des Prozessierens bekam der Gynäkologe Andreas
Freudemann, der am Nordklinikum Schwangerschaftsabbrüche vornimmt,
gestern vor dem Oberlandesgericht (OLG) zum großen Teil Recht.
Der Arzt kann von Abtreibungsgegnern die Unterlassung folgender
Behauptungen verlangen: „Kindermord im Mutterschoß auf dem
Gelände des Klinikums Nord“ sowie „damals Holocaust, heute
Babycaust“" (Nürnberger Zeitung, 28.11.2006);
sowie zur Pressemeldung des "Bundesverfassungsgerichts" - Pressestelle
- Pressemitteilung Nr. 55/2006 vom 22. Juni 2006, Zum Beschluss vom 24.
Mai 2006 – 1 BvR 49/00; 1 BvR 55/00; 1 BvR 2031/00 –
Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen:
"Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Verurteilung der
Abtreibungsgegner wegen Beleidigung des Arztes verfassungsrechtlich
nicht zu beanstanden sei."
Bereits am 13.11.2006 hatte Klaus Günter
Annen von babycaust.de folgende Mail erhalten:
Grüß Gott, Sie sollten
öffentlich darlegen, dass "Beleidigung" nicht justiziabel ist. Das
schulden Sie allen! Indem Sie so tun, als wäre "Beleidigung" ein
Straftatbestand, machen Sie sich mitschuldig an dem verbrecherischen
Treiben der OMF-"brd". Dafür ist es übrigens vollkommen
unerheblich, ob Sie die "brd" für einen Staat halten oder nicht:
Es gibt derzeit nämlich *zwei* Beschwerden beim EuGHMR gegen die
"brd" wegen des Phantomdelikts "Beleidigung".
Eine ist von mir:
www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
Dazu wird es in den kommenden Tagen noch mehr Material bei KzM geben;
ein Vorgeschmack hier:
http://www.justizirrtum.de/forum/posts/4203.html
Die zweite Beschwerde ist von Dr. Dr. habil. Richard Albrecht, der die
"brd" für einen Staat hält, wenn natürlich auch nicht
für einen Rechtsstaat:
http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/juj/26984.html
Die KzM-Texte können Sie natürlich frei verwenden.
Annen hat darauf bis heute in
keiner Weise reagiert, weder mit einer Antwort noch mit einer
Verwendung auf seiner Homepage. Die "Justiz" der OMF-"brd" beweist mit
ihren "Beleidigungs"-Lügen immer
wieder, dass sie aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzter
Bodensatz ist. Auch mit Blick auf die im Mutterleib ermordeten Kinder
ist dieser unendliche bestialische Terror der OMF-"brd" nicht zu
billigen!
06.12.2006 Fax an "CDU"; "CSU"; "BVerfG" etc. pp.:
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05) und (40449/06) [Bei Antwort angeben!]
In der Dienstaufsicht und dem Straf- und Entmündigungsverfahren
gegen das "BVerfG" wird hiermit auf das ungültige Fehlurteil 1 BvR
49/00 vom 24.5.2006 hingewiesen; dieses zeugt im allergünstigsten
Falle nur von Schizophrenie im Endstadium bei den "Richtern". Hier nur
einige wenige Highlights:
1. "Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gilt allerdings nicht
schrankenlos. Vielmehr findet es seine Schranken in den Vorschriften
der allgemeinen Gesetze. Hierzu zählt namentlich der hier
angewandte § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 <290 ff.>)." -
Zu 1.) Der "§ 185 StGB" ist längst restlos und endgültig
als reines Terrorinstrument amoklaufender Sadisten und beständig
sprudelnde Quelle von Justizverbrechen enttarnt; wegen seiner restlosen
Unbestimmtheit besaß er niemals Gesetzeskraft, cf. die
eindeutigen Analysen anerkannter Rechtswissenschaftler sowie die
derzeit beim EuGHMR anhängigen Verfahren. Bereits wegen seiner
fundamentalen Grenzenlosigkeit kann er logischerweise niemals Schranke
sein.
2. "Die Bestrafung ist nicht darauf gestützt worden, dass die
Beschwerdeführer mit drastischen Worten öffentliche Kritik an
Abtreibungen geübt haben. Das bleibt ihnen unbenommen. Die
Verurteilung beruht vielmehr auf dem Umstand, dass sie die von ihnen
gewählten Formulierungen nicht als allgemeine Kritik vorgebracht,
sondern speziell gegen Dr. F. gerichtet haben. Die Gerichte haben die
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts in dieser direkten
Bezugnahme gesehen. Das ist verfassungsrechtlich ebenso wenig zu
beanstanden wie die Annahme der Rechtswidrigkeit der
Beeinträchtigung." - Zu 2.) Wenn eine Handlung verurteilt wird,
dann ist sie damit bereits bei jedem verurteilt, der sie begeht. Wenn
Mord verurteilt wird, dann ist damit jeder Mörder verurteilt. Wenn
Abtreibung verurteilt wird, dann ist damit jeder verurteilt wird, der
eine Abtreibung vornimmt resp. vornehmen lässt. Ist also die
"Argumentation" des "BVerfG" schon insofern Schwachsinn zur Potenz,
kommt der geballte "BVerfG"-Irrsinn vollends zum Ausdruck dadurch, dass
nun konkrete Personen (i.e. die Lebensschützer) vom "Gericht"
"verurteilt" werden: DAS ist nämlich wirklich eine
"Beeinträchtigung"!
3. "Verfassungsrechtlich nicht tragfähig begründet ist es
jedoch, wenn das Oberlandesgericht die von den Beklagten verwendete
Formulierung "Kinder-Mord im Mutterschoß" als zulässiges
Werturteil über die Tätigkeit des Beschwerdeführers
angesehen hat." - Zu 3.) Abtreibung IST "Kinder-Mord im
Mutterschoß" - das ist kein Werturteil, sondern eine einfache,
jedem denkenden Menschen sofort einleuchtende und unabstreitbare
Tatsache. Diese Äußerung bedarf keiner Erlaubnis, und erst
recht kann niemand diese Feststellung verbieten, geschweige denn
bestrafen!
4. "Verfassungsrechtlich nicht tragfähig ist auch die Verneinung
des Anspruchs auf Unterlassung des gegen den Beschwerdeführer
gerichteten Vergleichs zwischen nationalsozialistischem Holocaust und
dem ihm angelasteten "Babycaust"." - Zu 4.) In der Tat lassen
sich Abtreibung und "Holocaust" nicht nur nicht auf eine Stufe stellen:
Jeder denkende Mensch weiß (und das wird auf der babycaust-Seite
ja auch zugegeben), dass die Abtreibungen in der brd die
Judenverfolgung unter Hitler in mehrfacher Hinsicht bei weitem an
Grausamkeit übertreffen und in den Schatten stellen. Zum
"Holocaust":Die Juden galten als Menschen; viele konnten der Verfolgung
entgehen (Auswanderung etc.); sehr viele überlebten das KZ,
wenngleich viele der "Augenzeugen" mittlerweile als Lügner
entlarvt sind. Zum Kindermord: die Kinder gelten nicht als Menschen;
definitiv kein Kind kann vorher auswandern o.ä.; praktisch kein
Kind kann überleben; der Kindermord ist im Vorgang weitaus
bestialischer als die Hinrichtung der Juden, und mittlerweile
übertreffen die Kindermord-Opferzahlen allein im kleinen
brd-Gebiet um ein Vielfaches die gesamten Opferzahlen der Juden im
gesamten Wirkungsgebiet Hitlers. Ferner: Der Kindermord trifft immer
und ausschließlich solche, die frei sind von persönlicher
Schuld; er ist nicht unabänderliche Vergangenheit, sondern
veränderbare Gegenwart; er ist nicht Schuld von Vorfahren, sondern
(je nachdem) Schuld von jedem, der sie billigt.
Die brd hat hiermit somit also wieder einmal ihr verbrecherisches
Treiben der Marke "Ehrenschutz ist Täterschutz" fortgesetzt; was
dabei an Pseudo-"Begründungen" abgeliefert wurde, ist zutiefst
menschenverachtend und vernunftbeleidigend. Auf Art. 20,4 GG , §
32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug genommen.
Germar Rudolf, die katholische Kirche und die Abtreibung
Germar Rudolf, der sich früher als "Katholik" (d.h. V2-Sektierer)
bezeichnete, bestreitet mittlerweile offen die Gottheit Christi, ja er
glaubt kaum, dass es den "Jesus von Nazareth" überhaupt gegeben
hat. Trotzdem versucht er, die von uns begonnene Korrespondenz zu
halten, und so erhielten wir am 07.12.2006 wieder einen Brief von ihm,
woraufhin wir am selben Tag per Fax antworteten:
Grüß Gott, sehr
geehrter Herr Rudolf,
Ihr Brief vom 25.11.2006 kam heute an. Mein Ihnen bereits genannter
Text »Verletzung der Menschenrechte von Germar Rudolf durch die
OMF-"brd". Notiz zu einem Schreiben des Inhabers von vho.org« (http://www.revisionisten.de/rudolf.htm)
wurde übrigens in der gestrigen Ausgabe des "Kausalen Nexusblatt"
veröffentlicht. Im allgemeinen versuche ich, insbesondere in
Internetforen möglichst viele auf die Situation der
"Revisionisten" hinzuweisen, allerdings werden meine (nicht nur)
diesbzgl. Beiträge von den Moderatoren oft sehr schnell
gelöscht - oder gar nicht erst freigeschaltet. Auch wenn es
gelegentlich einige Meldungen über Sie oder z.B. auch über
Ernst Zündel gibt, wird das Thema "Revisionismus" in den Medien
doch weitgehend totgeschwiegen, und gibt es doch mal einen "Bericht",
so handelt es dabei normalerweise eigentlich um schlimmste Propaganda.
Wo liegen denn die Interessen der medienverseuchten Bevölkerung?
Kürzlich veröffentlichte Yahoo die TopTen der Suchbegriffe:
Unter den "weiblichen Stars" rangiert "Paris Hilton" auf Platz 1; in
der Liste aller Suchbegriffe steht sie noch auf Platz 10 (Platz 1:
"Wetter"). Nun lassen sich bei mit paperball.de aktuelle
Zeitungsartikel durchsuchen; dort habe ich am 25.11.2006 sowohl nach
Germar Rudolf als auch Ernst Zündel gesucht, wozu es angesichts
der Prozesstermine ja durchaus eine Meldung hätte geben
können. Beidesmal Fehlanzeige. Dann habe ich nach Paris Hilton
gesucht, und siehe da: ca. 152 Treffer, z.B.: ProSieben (Mittwoch, den
22. November 2006 - 12:36 Uhr): "Paris Hilton kotzt bei eigenem Song";
Yam.de (Mittwoch, den 22. November 2006 - 11:37 Uhr): "Paris Hilton
kotzt bei einem Auftritt in Las Vegas!"; Nachrichten.ch (Donnerstag,
den 23. November 2006 - 13:08 Uhr): "Paris Hilton übergibt sich
bei eigenem Song". Dazu noch eine Suche nach "Holocaust":
Mitteldeutsche Zeitung (Dienstag, den 21. November 2006 - 13:59 Uhr):
"Architektur: Architekt von Gerkan soll Holocaust-Museum in Leipzig
bauen"; mdr.de (Dienstag, den 21. November 2006 - 05:45 Uhr):
"Hamburger soll Leipziger Holocaust-Museum gestalten"; Kölner
Stadt-Anzeiger (Montag, den 20. November 2006 - 17:14 Uhr):
"Stararchitekt realisiert Holocaust-Museum".
Also über das Erbrochene von Paris Hilton, das immerhin in den
Medien stärker vertreten war als der "Holocaust", kann man
unbekümmert schreiben; über den "Holocaust" darf man auch
sehr viel schreiben, aber wehe, es ist nicht "politisch korrekt"!
Nun ist es gar nicht mal so, dass ich beim "Holocaust" immer über
politisch Verfolgte wie Sie schreibe. Brandaktuell ist z.B. die
"Verurteilung" des Lebensschützers Klaus Günter Annen, Autor
von babycaust.de, wegen "Beleidigung". Das Thema ist etwas komplex, und
auch dazu gibt es natürlich mehrere KzM-Texte. Nur in aller
Kürze: Annen, ein Mitglied der V2-Sekte und mit mir nur ganz
sporadisch per E-Mail in Kontakt, vergleicht den Kindermord im
Mutterleib mit der Judenverfolgung; auch wenn er vermutlich ein
Gläubiger der gängigen "Holocaust"-Story ist, spricht er sich
auf seiner Homepage mehrfach deutlich gegen die "Holocaust"-Religion
mit ihrer "Einzigartigkeit" etc. aus. Diese "Verurteilung" eines
Lebensschützers wegen seiner Hinweise auf die Nazi-Verbrechen ist
ein Brennpunkt der "Holocaust"-Religion, die sogar nach ihrem eigenen
Zeugnis ein Werk Satans ist: "Wenn Auschwitz etwas anderes ist als ein
Schrecken der Geschichte, wenn es sich der ,Banalität des
Bösen' entzieht, dann erbebt das Christentum in seinen
Grundfesten. [...] Wenn Auschwitz wahr ist, gibt es ein menschliches
Leiden, das sich mit jenem Christi überhaupt nicht auf eine Stufe
stellen läßt ... In diesem Fall ist Christus falsch, und
nicht von ihm wird das Heil kommen. Fanatismus des Leidens! Wenn nun
Auschwitz weitaus extremer als die Apokalypse ist, weitaus
schreckerregender als das, was der Johannes in der Apokalypse
erzählt (denn die Apokalypse ist beschreibbar und gemahnt sogar an
ein großes, hollywoodähnliches Spektakel, während
Auschwitz unaussprechbar und undarstellbar ist), dann ist das Buch der
Apokalypse falsch, und das Evangelium desgleichen. Auschwitz ist die
Widerlegung Christi" (Claude Lanzmann, 'Les Temps modernes',
Paris, Dez. 1993, 132f).
In einem meiner neuen Schreiben an "CDU", "CSU", "BVerfG" etc.
heißt es deshalb:
»In der Tat lassen sich Abtreibung und "Holocaust" nicht nur
nicht auf eine Stufe stellen: Jeder denkende Mensch weiß (und das
wird auf der babycaust-Seite ja auch zugegeben), dass die Abtreibungen
in der brd die Judenverfolgung unter Hitler in mehrfacher Hinsicht bei
weitem an Grausamkeit übertreffen und in den Schatten stellen. Zum
"Holocaust":Die Juden galten als Menschen; viele konnten der Verfolgung
entgehen (Auswanderung etc.); sehr viele überlebten das KZ,
wenngleich viele der "Augenzeugen" mittlerweile als Lügner
entlarvt sind. Zum Kindermord: die Kinder gelten nicht als Menschen;
definitiv kein Kind kann vorher auswandern o.ä.; praktisch kein
Kind kann überleben; der Kindermord ist im Vorgang weitaus
bestialischer als die Hinrichtung der Juden, und mittlerweile
übertreffen die Kindermord-Opferzahlen allein im kleinen
brd-Gebiet um ein Vielfaches die gesamten Opferzahlen der Juden im
gesamten Wirkungsgebiet Hitlers. Ferner: Der Kindermord trifft immer
und ausschließlich solche, die frei sind von persönlicher
Schuld; er ist nicht unabänderliche Vergangenheit, sondern
veränderbare Gegenwart; er ist nicht Schuld von Vorfahren, sondern
(je nachdem) Schuld von jedem, der sie billigt.«
Auch im "Revisionismus" wird bisweilen die Abtreibung erwähnt,
z.B.:
a) Jürgen Graf, »Der Bergier-Bericht: Anatomie einer
Geschichtsfälschung«:
»Eine bedeutend prominentere Überlebende als Jenny Spritzer
war Simone Jacob. Von ihr behauptete das Pariser Centre de
documentation juive contemporaine, sie sei in Auschwitz, wo sie am 16.
April 1944 eintraf, vergast worden. Grundlage für diese Behauptung
war einfach, dass die Leute vom Dokumentationszentrum keine Unterlagen
über das weitere Schicksal Madame Jacob gefunden hatten. Die
"Vergaste" wurde später unter dem Namen Simone Veil
französische Gesundheitsministerin und verschaffte sich als solche
einen Namen, indem sie die Tötung von Kindern im Mutterleib
legalisierte. Später wurde die "Vergaste" dann zur ersten
Präsidentin des Europäischen Parlaments gewählt.«
b) Agnes Stauffacher, »Inquisitoren in Aktion. Zwei politische
Prozesse in der Schweiz auf dem Prüfstand. Vom Zweck des
"Antirassismusgesetzes"«:
»Durch Freigabe und Propagierung der abscheulichen Barbarei der
Abtreibung sowie eine familienfeindliche Sozial- und Steuerpolitik wird
dafür gesorgt, dass immer weniger einheimische Kinder zur Welt
kommen; gleichzeitig wird die Masseneinwanderung kulturfremder und
fremdrassiger Menschen kräftig angekurbelt, wobei das Asylrecht
als hauptsächliches Einfallstor dient.«
Sie selbst schreiben in "Diktatur Deutschland", S. 10:
"Wenn jemand laut die Nationalhymne abspielen läßt, so
daß es alle Nachbarn hören können - und diese Nachbarn
gar Studenten sind - wird das in Deutschland als ziemliche Provokation
aufgefaßt. Die meisten Leute glauben wirklich, daß jemand,
der das tut, entweder verrückt oder ein "Nazi" sein muß.
Infolgedessen wurde eine Vortragsankündigung von mir (zum Thema
Abtreibung), die ich in dieser Zeit aufhängte, schon am
nächsten Tag mit einem Hakenkreuz verunziert."
Ich vermute mal, dass auch Sie gegen die Abtreibung sind. Jedenfalls
bin ich als Lebensschützer allgemein bekannt (und dafür auch
von der OMF-"brd" auch schon zu 60 Tagen Kerker verurteilt worden) -
was für andere Grund genug ist, mich im Internet als "Nazi",
"Holocaustleugner" etc. zu diffamieren. Die OMF-"brd" singt und tanzt
zu ihrer eigenen Beerdigung. Dieser Wahnsinn kann nicht mehr lange
gutgehen.
Mit christlichem Gruß
Bonus 1: Die Faxenmacher von "Justiz"-VA Heidelberg
Alle Schreiben an Germar Rudolf wurden per Fax an den jeweiligen Kerker
übermittelt; ebenso wurden Schreiben an Ernst
Zündel, an Manfred Roeder und andere per Fax an den jeweiligen
Kerker übermittelt, alles völlig problemlos; in den meisten
Fällen erhielten wir auch von den Eingekerkerten eine Antwort. Nun
wurde Rudolf zwischenzeitlich von der JVA Stuttgart in die JVA
Heidelberg verschleppt - und nach der Faxsendung nach Heidelberg
(Oberer Fauler Pelz 1, 69117 Heidelberg, 06221 / 18 17 74) erhielten
wir direkt am folgenden Tag (08.12.2006) morgens ein Fax von
der JVA, Durchwahl 06221 / 984-400, u.z. einen Vordruck, ergänzt
um den Text:
Fax an Herrn Germar Rudolf
Bemerkungen
Das Fax-Gerät dienst [sic!] ausschließlich dienstlichen
Zwecken und darf nicht für Gefangenenpost verwendet werden.
Weiterhin auf diesem Wege an den Gefangenen gerichtete Schreiben werden
künftig nicht mehr weitergeleitet. Mit freundlichen
Grüßen [Gekritzel] Thien Amtsrätin
Dazu einige Anmerkungen:
1. Es fehlt die Begründung für dieses Verbot.
2. Es fehlt überhaupt ein Beweis, dass dieses Verbot existiert
(außer vielleicht in der Phantasie von "Thien Amtsrätin").
3. Warum ist die JVA Heidelberg dann (anscheinend) die einzige JVA, die
Faxe an Gefangene nicht weiterleiten möchte?
4. Was heißt überhaupt "dienstlich"? Angesichts des Status
der OMF-"brd" sind die ganzen "Mächtigen" nur reine Privatleute.
Ihre "Autorität" ist allenfalls vergleichbar mit der eines
bewaffneten Verbrechers: Man folgt zwar seinen Anweisungen, aber nicht,
weil er eigentlich eine Autorität besitzt, sondern einfach, weil
man eigenen Schaden vermeiden will, d.h. aus nackter Angst vor der
ungerechten Gewalt. Die OMF-"brd" ist ein totalitärer
Verbrecherstaat, kein richtiger Staat mit richtigen Autoritäten.
Also "dienstlich" passt hier gar nicht.
5. Unser Fax wurde per Fax beantwortet! Im Klartext: Die JVA
möchte keine Faxe weiterleiten, aber sie setzt dabei voraus, dass
das Fax an uns weitergeleitet wird, denn sie hat ja ganz klar NICHT an
unser eigenes Fax gesendet. Zugegeben, das wäre auch nicht ganz
einfach, schließlich haben wir gar kein eigenes Fax. Aber sie
hätte dann in jedem Falle diese Mitteilung NUR auf dem Briefweg
machen können. Kurz: Das Fax von "Thien Amtsrätin" strotzt
nur so von Irrsinn!
6. Das wirft dann auch die Frage auf: Was bezweckt die JVA Heidelberg
(wiederum: anscheinend als einzige JVA!) damit, Faxe nicht
weiterzuleiten? Arbeitsersparnis kann es unmöglich sein,
schließlich sind Faxe leichter zu verwalten als Briefe, was schon
mit dem Entfallen des Brieföffnens beginnt? Kostenersparnis
scheidet ebenfalls aus, jedenfalls in diesem Fall: Allein der schuldige
Brief wäre mit mindestens 60ct zu veranschlagen; veranschlagt man
als Faxkosten 3ct, wäre erst ab dem 20. Fax an Rudolf
überhaupt eine Kostengleichheit erreicht. Okay, eine
Milchmädchenrechnung - aber wie will man so einen Schwachsinn von
"Thien Amtsrätin" eigentlich begründen können? Und man
bedenke, was für Wahnsinnsbeträge die "Justiz" allein
für ihre ganzen Schauprozesse gegen uns zum Fenster herauswirft,
darunter z.B. mal eben ein paar hundert Euro Steuergelder veruntreut
für "Psycho-Gutachten"! Also krankhaft
3ct sparen, aber hemmungslos mal eben im Vorbeigehen ca. 1000 Euro
allein für notorisch unsinnige "Gutachten" verschleudern (ca. 500
Euro für Norbert Leygraf und ca. 500
Euro
für Mihail Kivi) - das ist die OMF-"brd"
live!
7. Die OMF-"brd" erdreistet sich selbst immer wieder, das Faxgerät
eines anderen zu strapazieren, um uns Mitteilungen zu machen. Ja, sogar
erst kürzlich, am 29.11.2006, hat das "Amtsgericht
Bonn" sogar gleich zwei Faxe verschickt, wohl in der Hoffnung, dass
diese an uns weitergeleitet werden. Um nicht abzuschweifen, sei der
Inhalt hier nicht erwähnt. Jedenfalls verweigert das AGB uns jede
Auskunft auf dem Postweg; hartnäckig adressiert es seine Briefe
ungenau, damit es seit Monaten jeden Brief ungeöffnet
zurückerhält, mit dem Aufkleber versehen: "Anschrift ungenau
Retour". Also will das AGB nicht, dass wir über sein Treiben
informiert werden; glaubt man der JVA Heidelberg, dann will es auch
nicht, dass wir über den Inhalt der Faxsendungen informiert
werden, denn Faxe sollen ja nicht weitergeleitet werden.
"Thien Amtsrätin" behindert also die Korrespondenz von Germar
Rudolf mit einem Geistlichen, cf. Strafvollzugsgesetz (StVollzG) §
53 [Seelsorge]: (1) Dem Gefangenen darf religiöse Betreuung durch
einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. Auf
seinen Wunsch ist ihm zu helfen, mit einem Seelsorger seiner
Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten." Rudolf bezeichnete sich
immerhin lange als Katholik und scheint immerhin noch ein gewisses
Interesse am Katholizismus zu haben! Ferner ist eine vernünftige
Begründung, Faxe nicht weiterzuleiten, weder ersichtlich, noch
wird sie genannt; erst recht läuft sie den Fax-Gewohnheiten der
OMF-"brd" selbst dermaßen radikal zuwider, so dass das Fax in
jeder Hinsicht allergünstigstenfalls als Schwachsinn zur Potenz
gewertet werden kann! Das sind alles sehr schwerwiegende Symptome von
abartiger Willkür und grassiender Schizophrenie in der JVA
Heidelberg. Und dabei ist noch gar nicht berücktsichtigt, dass
Germar Rudolf gar kein Straftäter ist, sondern dass die OMF-"brd"
(nicht nur) seinetwegen schuldig ist der ungerechten
Freiheitsberaubung. Sie will also ihr verbrecherisches Treiben gegen
Rudolf mit derlei absurden Schikanen unbedingt auf die Spitze treiben,
frei nach dem Motto: "Uns kann keiner!" Man wird sehen...
Um deshalb die Sache "Thien Amtsrätin" und Komplizen zu
klären, wird ein Fax an die üblichen Empfänger geschickt
sowie an "Stadt Heidelberg", Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Telefon
06221 58-10580 Fax 06221 58-10900:
Dienstaufsicht, Straf- und
Entmündigungsverfahren gegen "Thien Amtsrätin" und
Komplizen, JVA Heidelberg
In der Dienstaufsicht und dem Strafverfahren gegen "Thien
Amtsrätin" und Komplizen soll zum Schutz
der Schuldigen Beweis erhoben werden, ob sie sich *nicht* in einem die
freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher
geschäftsfähig sind.
Die Einzelheiten sind dem KzM-Text abtreib9.htm zu entnehmen.
Die Stadt Heidelberg wird hiermit angewiesen, bis zum 18.12.2006
für die
KzM-Leser Auskunft zu den persönlichen Verhältnissen von
"Thien Amtsrätin" und Komplizen zu geben; etwaige
Befehlsverweigerung wird u.a. gegen die Stadt Heidelberg geltend
gemacht.
Auf Art. 20,4 GG , § 32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug
genommen.
Bonus 2: Zum Bericht von Günter Deckert über den vierten
Prozesstag gegen Germar Rudolf
Dieser Bericht von Günter Deckert (Zu Tag 4, LG Mannheim -
06.12.06) ist derzeit - wenigstens auszugsweise - auf verschiedenen
Seiten im Netz zu finden; ein Ausschnitt:
Ausführlich
äußert er [Germar Rudolf] sich zum Problem der "Störung
des öffentlichen Friedens", zum Problem "leugnen", was man im
Deutschen mit "bestreiten wider besseres Wissen / bestreiten
bewußt der Wahrheit zuwider" umschreiben kann. Feststellungen von
Staatsanwaltschaften wie von Richtern / Gerichten der "brddr" erachte
er als Zumutung und führt zum Beweis Stellen aus der
Anklageschrift, teilweise auch aus dem Haftbefehl zur Untermauerung
seiner Auffassung an. Selbst wenn man die KRITIK als "Tabubruch"
einstufe, sei dies kein Grund, daraus einen Straftatbestand zu machen.
Er führt einige Tabubrüche an, die Weltgeschichte geschrieben
haben: Kopernikus (Astronomie usw.), Darwin (Bibel / Evolution) - als
beste geschichtliche Parallele nennt er die sog. Konstantinische
Schenkung, die eine bewuße Fälschung der kathol. Kirche,
d.h. des damaligen Papsttums gewesen sei; dieser Vorgang habe u.a. auch
Martin Luther, den "Vater des Protestantismus", beeinflusst, dank der
Erfindung der Gutenbergschen Druckkunst. Die Infragestellung, das
Hinterfragen von Doktrinen und Lehren seien nicht verletzend /
beleidigend. Dies sei eine willkürliche, eine unzulässige
Auslegung durch das SYSTEM (Politik + Justiz). Zum Thema
Hetze(n), Aufhetzen führt er Stellen aus dem Urteil des LG
Stuttgart gegen ihn an, in dem man ihm unterstellt habe, er spreche den
Juden das Lebensrecht ab. Er vergleicht das heutige Vorgehen gegen
"Abweichler" mit dem Vorgehen der Behörden des 3. Reiches gegen
einen katholischen Pfarrer (H. Meyer) – dieser hatte damals von der
Kanzel gegen das NS-System gepredigt. (Die Art und Höhe der
Bestrafung hatte er nicht erwähnt! Wer kennt den Vorgang? Wer
hilft aus?)
Es ist natürlich äußerst betrüblich zu sehen, wie
zielsicher Rudolf in die ganzen Fetteimer stapft, wenn er z.B. mit
Darwin und der "konstantinischen Schenkung" hausieren geht: Wer die
darüber grassierenden Märchen für bare Münze nimmt,
d.h. wer damit der Kirche "Lügen", "Unterdrückung der
Wahrheit" etc. vorwerfen will, dessen Schuss geht klar nach hinten los.
Die durchschnittsverblödeten Gutmenschen werden sich daran
aufgeilen - und darauf spekuliert Rudolf ja -, aber man gibt sich damit
im Endeffekt nur selbst der Lächerlichkeit preis, d.h. man
verspielt seine Glaubwürdigkeit. Besonders delikat ist das ganze
insofern, als Rudolf ja behauptet, sich gegen
Geschichtsfälschungen zu wehren - aber dann doch nur selbst
längst als solche entlarvte Geschichtsfälschungen nachbetet.
Bzgl. "Pfarrer H. Meyer" hatten wir Deckert umgehend nach Lektüre
seines Textes geschrieben:
"Das bezieht sich auf Pater Rupert Mayer; diese ganzen Informationen
hat Germar Rudolf von mir erhalten, und zwar sogar noch rechtzeitig vor
Prozessbeginn, wie er mir am 25.11.2006 schrieb."
Konkret geht es um die Predigt v. 16.01.2005
sowie um den Text über Pater Rupert Mayer.
Allerdings hat Deckert den Text bis heute nicht angepasst, jedenfalls
hat er uns nicht geantwortet, une es ist auf keiner uns bekannten Seite
eine entsprechende Klarstellung zu lesen. Soviel zum Eifer für die
Wahrheit im Revisionismus.
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