Holocaust - Babycaust - Beleidigung

- Neues zu den Fällen Klaus Günter Annen und Germar Rudolf -
(Kirche zum Mitreden, 14.12.2006)
Kinder schwangerschaftsabbruch brd bei G.

Gewaltbereite Psychopathen

Unter dieser Überschrift veröffentlichte Klaus Günter Annen von babycaust.de einen Text (29.11.2006), der mit den Worten schließt:

Denken wir an die Mütter und Väter, Omas und Opas, Onkel und Tanten, Freunde und Bekannte, Mediziner und Mithelfer in den Krankenhäusern, Kliniken, Arztpraxen und Ambulanzen, die Gewalttaten an ungeborenen, wehrlosen Opfern beauftragten oder durchführten. Kann eine Aufarbeitung dieser gottlosen Verbrechen überhaupt noch an unserer eigenen Nachkommenschaft geleistet werden? Oder sind wir nicht schon längst eine Gesellschaft von gewaltbereiten Psychopathen geworden?

Immerhin lassen sich die Deutschen von gewaltbereiten Psychopathen (vulgo "Politiker", "Richter" etc.) terrorisieren, und wenn sich das Volk solche Führer wünscht und immer wieder - sowohl mit Stimmen als auch mit Steuern - belohnt und unterstützt, sagt das sicherlich auch einiges über die Gesellschaft aus. Wobei Annen allerdings sich kaum der Richtigkeit seiner Äußerungen bewusst sein dürfte, sei es bzgl. der "Gesellschaft von gewaltbereiten Psychopathen", sei es bzgl. der "Holocaust"-"Babycaust"-Metapher. Dabei feiert der "brd"-Irrsinn gerade in diesen Tagen wildeste Orgien, sowohl bzgl. "Holocaust" als auch "Babycaust": Die Prozesse gegen den Revisionisten Germar Rudolf und gegen den Lebensschützer Annen fanden nahezu gleichzeitig statt. Man muss sich schon massiv anstrengen, um das Offensichtliche nicht zu sehen.

Von der KzM-Startseite

04.12.2006 Hinweis zur Meldung: "Nach jahrelangem Streit mit Abtreibungsgegnern: Gynäkologe Freudemann siegte vor Gericht. Nach sieben Jahren des Prozessierens bekam der Gynäkologe Andreas Freudemann, der am Nordklinikum Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, gestern vor dem Oberlandesgericht (OLG) zum großen Teil Recht. Der Arzt kann von Abtreibungsgegnern die Unterlassung folgender Behauptungen verlangen: „Kindermord im Mutterschoß auf dem Gelände des Klinikums Nord“ sowie „damals Holocaust, heute Babycaust“" (Nürnberger Zeitung, 28.11.2006);
sowie zur Pressemeldung des "Bundesverfassungsgerichts" - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 55/2006 vom 22. Juni 2006, Zum Beschluss vom 24. Mai 2006 – 1 BvR 49/00; 1 BvR 55/00; 1 BvR 2031/00 – Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen:
"Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Verurteilung der Abtreibungsgegner wegen Beleidigung des Arztes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei."
Bereits am 13.11.2006 hatte Klaus Günter Annen von babycaust.de folgende Mail erhalten:
Grüß Gott, Sie sollten öffentlich darlegen, dass "Beleidigung" nicht justiziabel ist. Das schulden Sie allen! Indem Sie so tun, als wäre "Beleidigung" ein Straftatbestand, machen Sie sich mitschuldig an dem verbrecherischen Treiben der OMF-"brd". Dafür ist es übrigens vollkommen unerheblich, ob Sie die "brd" für einen Staat halten oder nicht: Es gibt derzeit nämlich *zwei* Beschwerden beim EuGHMR gegen die "brd" wegen des Phantomdelikts "Beleidigung".
Eine ist von mir:
www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
Dazu wird es in den kommenden Tagen noch mehr Material bei KzM geben; ein Vorgeschmack hier:
http://www.justizirrtum.de/forum/posts/4203.html
Die zweite Beschwerde ist von Dr. Dr. habil. Richard Albrecht, der die "brd" für einen Staat hält, wenn natürlich auch nicht für einen Rechtsstaat:
http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/juj/26984.html
Die KzM-Texte können Sie natürlich frei verwenden.

Annen hat darauf bis heute in keiner Weise reagiert, weder mit einer Antwort noch mit einer Verwendung auf seiner Homepage. Die "Justiz" der OMF-"brd" beweist mit ihren "Beleidigungs"-Lügen immer wieder, dass sie aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzter Bodensatz ist. Auch mit Blick auf die im Mutterleib ermordeten Kinder ist dieser unendliche bestialische Terror der OMF-"brd" nicht zu billigen!

06.12.2006 Fax an "CDU"; "CSU"; "BVerfG" etc. pp.:

Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05) und (40449/06) [Bei Antwort angeben!]
In der Dienstaufsicht und dem Straf- und Entmündigungsverfahren gegen das "BVerfG" wird hiermit auf das ungültige Fehlurteil 1 BvR 49/00 vom 24.5.2006 hingewiesen; dieses zeugt im allergünstigsten Falle nur von Schizophrenie im Endstadium bei den "Richtern". Hier nur einige wenige Highlights:
1. "Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gilt allerdings nicht schrankenlos. Vielmehr findet es seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Hierzu zählt namentlich der hier angewandte § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 <290 ff.>)." - Zu 1.) Der "§ 185 StGB" ist längst restlos und endgültig als reines Terrorinstrument amoklaufender Sadisten und beständig sprudelnde Quelle von Justizverbrechen enttarnt; wegen seiner restlosen Unbestimmtheit besaß er niemals Gesetzeskraft, cf. die eindeutigen Analysen anerkannter Rechtswissenschaftler sowie die derzeit beim EuGHMR anhängigen Verfahren. Bereits wegen seiner fundamentalen Grenzenlosigkeit kann er logischerweise niemals Schranke sein.
2. "Die Bestrafung ist nicht darauf gestützt worden, dass die Beschwerdeführer mit drastischen Worten öffentliche Kritik an Abtreibungen geübt haben. Das bleibt ihnen unbenommen. Die Verurteilung beruht vielmehr auf dem Umstand, dass sie die von ihnen gewählten Formulierungen nicht als allgemeine Kritik vorgebracht, sondern speziell gegen Dr. F. gerichtet haben. Die Gerichte haben die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts in dieser direkten Bezugnahme gesehen. Das ist verfassungsrechtlich ebenso wenig zu beanstanden wie die Annahme der Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung." - Zu 2.) Wenn eine Handlung verurteilt wird, dann ist sie damit bereits bei jedem verurteilt, der sie begeht. Wenn Mord verurteilt wird, dann ist damit jeder Mörder verurteilt. Wenn Abtreibung verurteilt wird, dann ist damit jeder verurteilt wird, der eine Abtreibung vornimmt resp. vornehmen lässt. Ist also die "Argumentation" des "BVerfG" schon insofern Schwachsinn zur Potenz, kommt der geballte "BVerfG"-Irrsinn vollends zum Ausdruck dadurch, dass nun konkrete Personen (i.e. die Lebensschützer) vom "Gericht" "verurteilt" werden: DAS ist nämlich wirklich eine "Beeinträchtigung"!
3. "Verfassungsrechtlich nicht tragfähig begründet ist es jedoch, wenn das Oberlandesgericht die von den Beklagten verwendete Formulierung "Kinder-Mord im Mutterschoß" als zulässiges Werturteil über die Tätigkeit des Beschwerdeführers angesehen hat." - Zu 3.) Abtreibung IST "Kinder-Mord im Mutterschoß" - das ist kein Werturteil, sondern eine einfache, jedem denkenden Menschen sofort einleuchtende und unabstreitbare Tatsache. Diese Äußerung bedarf keiner Erlaubnis, und erst recht kann niemand diese Feststellung verbieten, geschweige denn bestrafen!
4. "Verfassungsrechtlich nicht tragfähig ist auch die Verneinung des Anspruchs auf Unterlassung des gegen den Beschwerdeführer gerichteten Vergleichs zwischen nationalsozialistischem Holocaust und dem ihm angelasteten "Babycaust"." -  Zu 4.) In der Tat lassen sich Abtreibung und "Holocaust" nicht nur nicht auf eine Stufe stellen: Jeder denkende Mensch weiß (und das wird auf der babycaust-Seite ja auch zugegeben), dass die Abtreibungen in der brd die Judenverfolgung unter Hitler in mehrfacher Hinsicht bei weitem an Grausamkeit übertreffen und in den Schatten stellen. Zum "Holocaust":Die Juden galten als Menschen; viele konnten der Verfolgung entgehen (Auswanderung etc.); sehr viele überlebten das KZ, wenngleich viele der "Augenzeugen" mittlerweile als Lügner entlarvt sind. Zum Kindermord: die Kinder gelten nicht als Menschen; definitiv kein Kind kann vorher auswandern o.ä.; praktisch kein Kind kann überleben; der Kindermord ist im Vorgang weitaus bestialischer als die Hinrichtung der Juden, und mittlerweile übertreffen die Kindermord-Opferzahlen allein im kleinen brd-Gebiet um ein Vielfaches die gesamten Opferzahlen der Juden im gesamten Wirkungsgebiet Hitlers. Ferner: Der Kindermord trifft immer und ausschließlich solche, die frei sind von persönlicher Schuld; er ist nicht unabänderliche Vergangenheit, sondern veränderbare Gegenwart; er ist nicht Schuld von Vorfahren, sondern (je nachdem) Schuld von jedem, der sie billigt.
Die brd hat hiermit somit also wieder einmal ihr verbrecherisches Treiben der Marke "Ehrenschutz ist Täterschutz" fortgesetzt; was dabei an Pseudo-"Begründungen" abgeliefert wurde, ist zutiefst menschenverachtend und vernunftbeleidigend. Auf Art. 20,4 GG , § 32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug genommen.


Germar Rudolf, die katholische Kirche und die Abtreibung

Germar Rudolf, der sich früher als "Katholik" (d.h. V2-Sektierer) bezeichnete, bestreitet mittlerweile offen die Gottheit Christi, ja er glaubt kaum, dass es den "Jesus von Nazareth" überhaupt gegeben hat. Trotzdem versucht er, die von uns begonnene Korrespondenz zu halten, und so erhielten wir am 07.12.2006 wieder einen Brief von ihm, woraufhin wir am selben Tag per Fax antworteten:
Grüß Gott, sehr geehrter Herr Rudolf,
Ihr Brief vom 25.11.2006 kam heute an. Mein Ihnen bereits genannter Text »Verletzung der Menschenrechte von Germar Rudolf durch die OMF-"brd". Notiz zu einem Schreiben des Inhabers von vho.org« (http://www.revisionisten.de/rudolf.htm) wurde übrigens in der gestrigen Ausgabe des "Kausalen Nexusblatt" veröffentlicht. Im allgemeinen versuche ich, insbesondere in Internetforen möglichst viele auf die Situation der "Revisionisten" hinzuweisen, allerdings werden meine (nicht nur) diesbzgl. Beiträge von den Moderatoren oft sehr schnell gelöscht - oder gar nicht erst freigeschaltet. Auch wenn es gelegentlich einige Meldungen über Sie oder z.B. auch über Ernst Zündel gibt, wird das Thema "Revisionismus" in den Medien doch weitgehend totgeschwiegen, und gibt es doch mal einen "Bericht", so handelt es dabei normalerweise eigentlich um schlimmste Propaganda.
Wo liegen denn die Interessen der medienverseuchten Bevölkerung? Kürzlich veröffentlichte Yahoo die TopTen der Suchbegriffe: Unter den "weiblichen Stars" rangiert "Paris Hilton" auf Platz 1; in der Liste aller Suchbegriffe steht sie noch auf Platz 10 (Platz 1: "Wetter"). Nun lassen sich bei mit paperball.de aktuelle Zeitungsartikel durchsuchen; dort habe ich am 25.11.2006 sowohl nach Germar Rudolf als auch Ernst Zündel gesucht, wozu es angesichts der Prozesstermine ja durchaus eine Meldung hätte geben können. Beidesmal Fehlanzeige. Dann habe ich nach Paris Hilton gesucht, und siehe da: ca. 152 Treffer, z.B.: ProSieben (Mittwoch, den 22. November 2006 - 12:36 Uhr): "Paris Hilton kotzt bei eigenem Song"; Yam.de (Mittwoch, den 22. November 2006 - 11:37 Uhr): "Paris Hilton kotzt bei einem Auftritt in Las Vegas!"; Nachrichten.ch (Donnerstag, den 23. November 2006 - 13:08 Uhr): "Paris Hilton übergibt sich bei eigenem Song". Dazu noch eine Suche nach "Holocaust": Mitteldeutsche Zeitung (Dienstag, den 21. November 2006 - 13:59 Uhr): "Architektur: Architekt von Gerkan soll Holocaust-Museum in Leipzig bauen"; mdr.de (Dienstag, den 21. November 2006 - 05:45 Uhr): "Hamburger soll Leipziger Holocaust-Museum gestalten"; Kölner Stadt-Anzeiger (Montag, den 20. November 2006 - 17:14 Uhr): "Stararchitekt realisiert Holocaust-Museum".
Also über das Erbrochene von Paris Hilton, das immerhin in den Medien stärker vertreten war als der "Holocaust", kann man unbekümmert schreiben; über den "Holocaust" darf man auch sehr viel schreiben, aber wehe, es ist nicht "politisch korrekt"!
Nun ist es gar nicht mal so, dass ich beim "Holocaust" immer über politisch Verfolgte wie Sie schreibe. Brandaktuell ist z.B. die "Verurteilung" des Lebensschützers Klaus Günter Annen, Autor von babycaust.de, wegen "Beleidigung". Das Thema ist etwas komplex, und auch dazu gibt es natürlich mehrere KzM-Texte. Nur in aller Kürze: Annen, ein Mitglied der V2-Sekte und mit mir nur ganz sporadisch per E-Mail in Kontakt, vergleicht den Kindermord im Mutterleib mit der Judenverfolgung; auch wenn er vermutlich ein Gläubiger der gängigen "Holocaust"-Story ist, spricht er sich auf seiner Homepage mehrfach deutlich gegen die "Holocaust"-Religion mit ihrer "Einzigartigkeit" etc. aus. Diese "Verurteilung" eines Lebensschützers wegen seiner Hinweise auf die Nazi-Verbrechen ist ein Brennpunkt der "Holocaust"-Religion, die sogar nach ihrem eigenen Zeugnis ein Werk Satans ist: "Wenn Auschwitz etwas anderes ist als ein Schrecken der Geschichte, wenn es sich der ,Banalität des Bösen' entzieht, dann erbebt das Christentum in seinen Grundfesten. [...] Wenn Auschwitz wahr ist, gibt es ein menschliches Leiden, das sich mit jenem Christi überhaupt nicht auf eine Stufe stellen läßt ... In diesem Fall ist Christus falsch, und nicht von ihm wird das Heil kommen. Fanatismus des Leidens! Wenn nun Auschwitz weitaus extremer als die Apokalypse ist, weitaus schreckerregender als das, was der Johannes in der Apokalypse erzählt (denn die Apokalypse ist beschreibbar und gemahnt sogar an ein großes, hollywoodähnliches Spektakel, während Auschwitz unaussprechbar und undarstellbar ist), dann ist das Buch der Apokalypse falsch, und das Evangelium desgleichen. Auschwitz ist die Widerlegung Christi" (Claude Lanzmann,  'Les Temps modernes', Paris, Dez. 1993, 132f).
In einem meiner neuen Schreiben an "CDU", "CSU", "BVerfG" etc. heißt es deshalb:
»In der Tat lassen sich Abtreibung und "Holocaust" nicht nur nicht auf eine Stufe stellen: Jeder denkende Mensch weiß (und das wird auf der babycaust-Seite ja auch zugegeben), dass die Abtreibungen in der brd die Judenverfolgung unter Hitler in mehrfacher Hinsicht bei weitem an Grausamkeit übertreffen und in den Schatten stellen. Zum "Holocaust":Die Juden galten als Menschen; viele konnten der Verfolgung entgehen (Auswanderung etc.); sehr viele überlebten das KZ, wenngleich viele der "Augenzeugen" mittlerweile als Lügner entlarvt sind. Zum Kindermord: die Kinder gelten nicht als Menschen; definitiv kein Kind kann vorher auswandern o.ä.; praktisch kein Kind kann überleben; der Kindermord ist im Vorgang weitaus bestialischer als die Hinrichtung der Juden, und mittlerweile übertreffen die Kindermord-Opferzahlen allein im kleinen brd-Gebiet um ein Vielfaches die gesamten Opferzahlen der Juden im gesamten Wirkungsgebiet Hitlers. Ferner: Der Kindermord trifft immer und ausschließlich solche, die frei sind von persönlicher Schuld; er ist nicht unabänderliche Vergangenheit, sondern veränderbare Gegenwart; er ist nicht Schuld von Vorfahren, sondern (je nachdem) Schuld von jedem, der sie billigt.«
Auch im "Revisionismus" wird bisweilen die Abtreibung erwähnt, z.B.:
a) Jürgen Graf, »Der Bergier-Bericht: Anatomie einer Geschichtsfälschung«:
»Eine bedeutend prominentere Überlebende als Jenny Spritzer war Simone Jacob. Von ihr behauptete das Pariser Centre de documentation juive contemporaine, sie sei in Auschwitz, wo sie am 16. April 1944 eintraf, vergast worden. Grundlage für diese Behauptung war einfach, dass die Leute vom Dokumentationszentrum keine Unterlagen über das weitere Schicksal Madame Jacob gefunden hatten. Die "Vergaste" wurde später unter dem Namen Simone Veil französische Gesundheitsministerin und verschaffte sich als solche einen Namen, indem sie die Tötung von Kindern im Mutterleib legalisierte. Später wurde die "Vergaste" dann zur ersten Präsidentin des Europäischen Parlaments gewählt.«
b) Agnes Stauffacher, »Inquisitoren in Aktion. Zwei politische Prozesse in der Schweiz auf dem Prüfstand. Vom Zweck des "Antirassismusgesetzes"«:
»Durch Freigabe und Propagierung der abscheulichen Barbarei der Abtreibung sowie eine familienfeindliche Sozial- und Steuerpolitik wird dafür gesorgt, dass immer weniger einheimische Kinder zur Welt kommen; gleichzeitig wird die Masseneinwanderung kulturfremder und fremdrassiger Menschen kräftig angekurbelt, wobei das Asylrecht als hauptsächliches Einfallstor dient.«
Sie selbst schreiben in "Diktatur Deutschland", S. 10:
"Wenn jemand laut die Nationalhymne abspielen läßt, so daß es alle Nachbarn hören können - und diese Nachbarn gar Studenten sind - wird das in Deutschland als ziemliche Provokation aufgefaßt. Die meisten Leute glauben wirklich, daß jemand, der das tut, entweder verrückt oder ein "Nazi" sein muß. Infolgedessen wurde eine Vortragsankündigung von mir (zum Thema Abtreibung), die ich in dieser Zeit aufhängte, schon am nächsten Tag mit einem Hakenkreuz verunziert."
Ich vermute mal, dass auch Sie gegen die Abtreibung sind. Jedenfalls bin ich als Lebensschützer allgemein bekannt (und dafür auch von der OMF-"brd" auch schon zu 60 Tagen Kerker verurteilt worden) - was für andere Grund genug ist, mich im Internet als "Nazi", "Holocaustleugner" etc. zu diffamieren. Die OMF-"brd" singt und tanzt zu ihrer eigenen Beerdigung. Dieser Wahnsinn kann nicht mehr lange gutgehen.
Mit christlichem Gruß


Bonus 1: Die Faxenmacher von "Justiz"-VA Heidelberg

Alle Schreiben an Germar Rudolf wurden per Fax an den jeweiligen Kerker übermittelt; ebenso wurden Schreiben an Ernst Zündel, an Manfred Roeder und andere per Fax an den jeweiligen Kerker übermittelt, alles völlig problemlos; in den meisten Fällen erhielten wir auch von den Eingekerkerten eine Antwort. Nun wurde Rudolf zwischenzeitlich von der JVA Stuttgart in die JVA Heidelberg verschleppt - und nach der Faxsendung nach Heidelberg (Oberer Fauler Pelz 1, 69117 Heidelberg, 06221 / 18 17 74) erhielten wir direkt am folgenden Tag (08.12.2006) morgens ein Fax von der JVA, Durchwahl 06221 / 984-400, u.z. einen Vordruck, ergänzt um den Text:

Fax an Herrn Germar Rudolf
Bemerkungen
Das Fax-Gerät dienst [sic!] ausschließlich dienstlichen Zwecken und darf nicht für Gefangenenpost verwendet werden. Weiterhin auf diesem Wege an den Gefangenen gerichtete Schreiben werden künftig nicht mehr weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen [Gekritzel] Thien Amtsrätin


Dazu einige Anmerkungen:
1. Es fehlt die Begründung für dieses Verbot.
2. Es fehlt überhaupt ein Beweis, dass dieses Verbot existiert (außer vielleicht in der Phantasie von "Thien Amtsrätin").
3. Warum ist die JVA Heidelberg dann (anscheinend) die einzige JVA, die Faxe an Gefangene nicht weiterleiten möchte?
4. Was heißt überhaupt "dienstlich"? Angesichts des Status der OMF-"brd" sind die ganzen "Mächtigen" nur reine Privatleute. Ihre "Autorität" ist allenfalls vergleichbar mit der eines bewaffneten Verbrechers: Man folgt zwar seinen Anweisungen, aber nicht, weil er eigentlich eine Autorität besitzt, sondern einfach, weil man eigenen Schaden vermeiden will, d.h. aus nackter Angst vor der ungerechten Gewalt. Die OMF-"brd" ist ein totalitärer Verbrecherstaat, kein richtiger Staat mit richtigen Autoritäten. Also "dienstlich" passt hier gar nicht.
5. Unser Fax wurde per Fax beantwortet! Im Klartext: Die JVA möchte keine Faxe weiterleiten, aber sie setzt dabei voraus, dass das Fax an uns weitergeleitet wird, denn sie hat ja ganz klar NICHT an unser eigenes Fax gesendet. Zugegeben, das wäre auch nicht ganz einfach, schließlich haben wir gar kein eigenes Fax. Aber sie hätte dann in jedem Falle diese Mitteilung NUR auf dem Briefweg machen können. Kurz: Das Fax von "Thien Amtsrätin" strotzt nur so von Irrsinn!
6. Das wirft dann auch die Frage auf: Was bezweckt die JVA Heidelberg (wiederum: anscheinend als einzige JVA!) damit, Faxe nicht weiterzuleiten? Arbeitsersparnis kann es unmöglich sein, schließlich sind Faxe leichter zu verwalten als Briefe, was schon mit dem Entfallen des Brieföffnens beginnt? Kostenersparnis scheidet ebenfalls aus, jedenfalls in diesem Fall: Allein der schuldige Brief wäre mit mindestens 60ct zu veranschlagen; veranschlagt man als Faxkosten 3ct, wäre erst ab dem 20. Fax an Rudolf überhaupt eine Kostengleichheit erreicht. Okay, eine Milchmädchenrechnung - aber wie will man so einen Schwachsinn von "Thien Amtsrätin" eigentlich begründen können? Und man bedenke, was für Wahnsinnsbeträge die "Justiz" allein für ihre ganzen Schauprozesse gegen uns zum Fenster herauswirft, darunter z.B. mal eben ein paar hundert Euro Steuergelder veruntreut für "Psycho-Gutachten"! Also krankhaft 3ct sparen, aber hemmungslos mal eben im Vorbeigehen ca. 1000 Euro allein für notorisch unsinnige "Gutachten" verschleudern (ca. 500 Euro für Norbert Leygraf und ca. 500 Euro für Mihail Kivi) - das ist die OMF-"brd" live!
7. Die OMF-"brd" erdreistet sich selbst immer wieder, das Faxgerät eines anderen zu strapazieren, um uns Mitteilungen zu machen. Ja, sogar erst kürzlich, am 29.11.2006, hat das "Amtsgericht Bonn" sogar gleich zwei Faxe verschickt, wohl in der Hoffnung, dass diese an uns weitergeleitet werden. Um nicht abzuschweifen, sei der Inhalt hier nicht erwähnt. Jedenfalls verweigert das AGB uns jede Auskunft auf dem Postweg; hartnäckig adressiert es seine Briefe ungenau, damit es seit Monaten jeden Brief ungeöffnet zurückerhält, mit dem Aufkleber versehen: "Anschrift ungenau Retour". Also will das AGB nicht, dass wir über sein Treiben informiert werden; glaubt man der JVA Heidelberg, dann will es auch nicht, dass wir über den Inhalt der Faxsendungen informiert werden, denn Faxe sollen ja nicht weitergeleitet werden.
"Thien Amtsrätin" behindert also die Korrespondenz von Germar Rudolf mit einem Geistlichen, cf. Strafvollzugsgesetz (StVollzG) § 53 [Seelsorge]: (1) Dem Gefangenen darf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. Auf seinen Wunsch ist ihm zu helfen, mit einem Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten." Rudolf bezeichnete sich immerhin lange als Katholik und scheint immerhin noch ein gewisses Interesse am Katholizismus zu haben! Ferner ist eine vernünftige Begründung, Faxe nicht weiterzuleiten, weder ersichtlich, noch wird sie genannt; erst recht läuft sie den Fax-Gewohnheiten der OMF-"brd" selbst dermaßen radikal zuwider, so dass das Fax in jeder Hinsicht allergünstigstenfalls als Schwachsinn zur Potenz gewertet werden kann! Das sind alles sehr schwerwiegende Symptome von abartiger Willkür und grassiender Schizophrenie in der JVA Heidelberg. Und dabei ist noch gar nicht berücktsichtigt, dass Germar Rudolf gar kein Straftäter ist, sondern dass die OMF-"brd" (nicht nur) seinetwegen schuldig ist der ungerechten Freiheitsberaubung. Sie will also ihr verbrecherisches Treiben gegen Rudolf mit derlei absurden Schikanen unbedingt auf die Spitze treiben, frei nach dem Motto: "Uns kann keiner!" Man wird sehen...
Um deshalb die Sache "Thien Amtsrätin" und Komplizen zu klären, wird ein Fax an die üblichen Empfänger geschickt sowie an "Stadt Heidelberg", Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Telefon 06221 58-10580 Fax 06221 58-10900:
Dienstaufsicht, Straf- und Entmündigungsverfahren gegen "Thien Amtsrätin" und Komplizen, JVA Heidelberg
In der Dienstaufsicht und dem Strafverfahren gegen "Thien Amtsrätin" und Komplizen soll zum Schutz der Schuldigen Beweis erhoben werden, ob sie sich *nicht* in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher geschäftsfähig sind.
Die Einzelheiten sind dem KzM-Text abtreib9.htm zu entnehmen.
Die Stadt Heidelberg wird hiermit angewiesen, bis zum 18.12.2006 für die KzM-Leser Auskunft zu den persönlichen Verhältnissen von "Thien Amtsrätin" und Komplizen zu geben; etwaige Befehlsverweigerung wird u.a. gegen die Stadt Heidelberg geltend gemacht.
Auf Art. 20,4 GG , § 32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug genommen.

Bonus 2: Zum Bericht von Günter Deckert über den vierten Prozesstag gegen Germar Rudolf

Dieser Bericht von Günter Deckert (Zu Tag 4, LG Mannheim - 06.12.06) ist derzeit - wenigstens auszugsweise - auf verschiedenen Seiten im Netz zu finden; ein Ausschnitt:

Ausführlich äußert er [Germar Rudolf] sich zum Problem der "Störung des öffentlichen Friedens", zum Problem "leugnen", was man im Deutschen mit "bestreiten wider besseres Wissen / bestreiten bewußt der Wahrheit zuwider" umschreiben kann. Feststellungen von Staatsanwaltschaften wie von Richtern / Gerichten der "brddr" erachte er als Zumutung und führt zum Beweis Stellen aus der Anklageschrift, teilweise auch aus dem Haftbefehl zur Untermauerung seiner Auffassung an. Selbst wenn man die KRITIK als "Tabubruch" einstufe, sei dies kein Grund, daraus einen Straftatbestand zu machen. Er führt einige Tabubrüche an, die Weltgeschichte geschrieben haben: Kopernikus (Astronomie usw.), Darwin (Bibel / Evolution) - als beste geschichtliche Parallele nennt er die sog. Konstantinische Schenkung, die eine bewuße Fälschung der kathol. Kirche, d.h. des damaligen Papsttums gewesen sei; dieser Vorgang habe u.a. auch Martin Luther, den "Vater des Protestantismus", beeinflusst, dank der Erfindung der Gutenbergschen Druckkunst. Die Infragestellung, das Hinterfragen von Doktrinen und Lehren seien nicht verletzend / beleidigend. Dies sei eine willkürliche, eine unzulässige Auslegung durch das SYSTEM (Politik + Justiz).  Zum Thema Hetze(n), Aufhetzen führt er Stellen aus dem Urteil des LG Stuttgart gegen ihn an, in dem man ihm unterstellt habe, er spreche den Juden das Lebensrecht ab. Er vergleicht das heutige Vorgehen gegen "Abweichler" mit dem Vorgehen der Behörden des 3. Reiches gegen einen katholischen Pfarrer (H. Meyer) – dieser hatte damals von der Kanzel gegen das NS-System gepredigt. (Die Art und Höhe der Bestrafung hatte er nicht erwähnt! Wer kennt den Vorgang? Wer hilft aus?)


Es ist natürlich äußerst betrüblich zu sehen, wie zielsicher Rudolf in die ganzen Fetteimer stapft, wenn er z.B. mit Darwin und der "konstantinischen Schenkung" hausieren geht: Wer die darüber grassierenden Märchen für bare Münze nimmt, d.h. wer damit der Kirche "Lügen", "Unterdrückung der Wahrheit" etc. vorwerfen will, dessen Schuss geht klar nach hinten los. Die durchschnittsverblödeten Gutmenschen werden sich daran aufgeilen - und darauf spekuliert Rudolf ja -, aber man gibt sich damit im Endeffekt nur selbst der Lächerlichkeit preis, d.h. man verspielt seine Glaubwürdigkeit. Besonders delikat ist das ganze insofern, als Rudolf ja behauptet, sich gegen Geschichtsfälschungen zu wehren - aber dann doch nur selbst längst als solche entlarvte Geschichtsfälschungen nachbetet.
Bzgl. "Pfarrer H. Meyer" hatten wir Deckert umgehend nach Lektüre seines Textes geschrieben:
"Das bezieht sich auf Pater Rupert Mayer; diese ganzen Informationen hat Germar Rudolf von mir erhalten, und zwar sogar noch rechtzeitig vor Prozessbeginn, wie er mir am 25.11.2006 schrieb."
Konkret geht es um die Predigt v. 16.01.2005 sowie um den Text über Pater Rupert Mayer. Allerdings hat Deckert den Text bis heute nicht angepasst, jedenfalls hat er uns nicht geantwortet, une es ist auf keiner uns bekannten Seite eine entsprechende Klarstellung zu lesen. Soviel zum Eifer für die Wahrheit im Revisionismus.

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