"Landgericht Hamburg" verbietet dokumentarische Zitate zum "Tagebuch der Anne Frank"

- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 05.08.2008)
Auf Antrag von "Anne Frank-Fonds", Basel, vertreten durch Morten Petersenn von "Rechtsanwälte Lovells LLP", Hamburg, hat Andreas Buske von "Landgericht Hamburg" eine bis zu zweijährige Kerkerhaft gegen einen römisch-katholischen ("sedisvakantistischen") Priester beschlossen. Hinweis: Der "Sedisvakantismus" gehört nicht zur Gruppe von "Vatikanum 2", er bezeichnet also - im Gegensatz z.B. zur Gruppe von Marcel Lefebvre - die Vatikanum-2-Gruppe mit ihrem jetzigen sichtbaren Oberhaupt Joseph Ratzinger alias "Benedikt XVI." auch nicht als katholische Kirche.
Das "Verbrechen" des Priesters: Er hatte in der nunmehr über sechs Jahre alten und mehrfach im Weltnetz verbreiteten resp. verlinkten wissenschaftlichen Studie "Das Tagebuch der Anne Frank" (TAF, 01.07.2002) darauf hingewiesen, dass die Authentizität des "Tagebuchs der Anne Frank" nicht von allen vorbehaltlos bejaht wird. Zu diesem Zweck werden in der wissenschaftlichen Studie exemplarisch jeweils zwei Gegner und Befürworter der Authentizität zitiert, u.z. von den Gegnern Georg Franz-Willing und J. G. Burg, von den Befürwortern hingegen "Verfassungsschutz" und Wolfgang Neugebauer. Eine Entscheidung bzgl. der Authentizität findet durch den Priester ausdrücklich nicht statt; vielmehr zitiert er im Zusammenhang mit dieser TAF-Farce sogar den führenden, derzeit eingekerkerten Revisionisten Germar Rudolf, der sich ausdrücklich für die Authentizität des TAF ausspricht.
Nun sind Zitate zur Berichterstattung an sich bekanntlich selbst bei sensiblen Themen ausdrücklich geschützt, s. z.B. StGB § 86, Abs. 3, weswegen diese TAF-Studie ja auch sonst niemals beanstandet wurde. Andere Beispiele: Die Medien berichteten ausführlich darüber, dass die - inzwischen eingekerkerte - Anwältin von Ernst Zündel, i.e. Sylvia Stolz, eine Eingabe bei Gericht mit "Heil Hitler" unterschrieben hatte. Anscheinend wurde kein einziger Reporter resp. Nachrichtensender für diese Meldung bestraft. Ferner: In einer NDR-Sendung "Menschen und Schlagzeilen" wird jemand namens Benjamin Schöler in einer - sicherlich nur gestellten - Szene gezeigt, wie er eine Postkarte mit Hakenkreuz aus seinem Briefkasten nimmt und dieses in die Kamera hält. Sogar diese bizarre Theaterszene blieb völlig ohne Folgen für Schöler und den NDR.

Bereits von daher muss die Anordnung von sehr langen Kerkerstrafen für ein ausdrücklich erlaubtes Handeln nachdenklich stimmen. Aber auch sonst besitzt diese "Einstweilige Verfügung" massive Schwierigkeiten.
1. Es gab in der Sache niemals eine Abmahnung. Zwar hatte Lovells früher mal eine Abmahnung an den Priester geschickt. Zu diesem Zweck hatte Lovells lügnerisch behauptet, der Priester hätte irgendwelche Falschaussagen zum TAF behauptet. Gegenstand der Abmahnung war allerdings *NICHTS* aus der EV, sondern ausschließlich folgendes (was selbst wiederum *NICHT* in der EV verboten wird):
"Beim TAF sind festzustellen: - fragwürdige Authentizität - fragwürdige Werbeträger - fragwürdiger Charakter des Ich-Erzählers - Wir haben bis jetzt noch kein päpstliches Urteil über das TAF gefunden, erlauben uns aber trotzdem die Bemerkung, dass wir das TAF nicht guten Gewissens empfehlen können."
Wegen des Vorfalls sind Straf-, Berufsverbots- und Entmündigunsverfahren gegen Lovells anhängig.
2. Die EV wurde am 16.07.2008 fabriziert, u.z. "der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung". Diese Dringlichkeit ist - wie auch der ganze Rest - eine absurde Lüge, wie nicht zuletzt aus der Zustellung an den Priester erst am 05.08.2008, d.h. drei Wochen später, unleugbar bewiesen ist. Allen Beteiligten war das totalitäre Unrecht ihres "Verbots" also immer glasklar bewusst.
3. Formal bestehen sowieso mehrere unheilbare, jede Rechtskraft vollständig ausschließende Mängel bei dieser EV. So enthält diese noch nicht einmal eine richterliche Unterschrift.
Man mag ferner darüber spekulieren, warum nur bestimmte Passagen aus dem, aber keinesfalls das gesamte Zitat von Dr. Franz-Willing "verboten" wurden, warum ferner keine einzige Silbe von J.G. Burg "verboten" wurde etc., warum speziell die Zitate der Befürworter, darunter besonders von Germar Rudolf, ignoriert werden etc., doch dies soll momentan dahingestellt bleiben.

Die EV ist als somit als ganze komplett gegenstandslos, weil notorisches Unrecht kein Recht schafft: DAS RECHT BRAUCHT DEM UNRECHT NICHT ZU WEICHEN. Aufgrund ihrer offenkundigen Illegalität und Nichtigkeit *braucht* und aufgrund ihrer existenziellen Bedeutung *darf* der EV auch nicht Folge gegeben werden. Juristisch ist die Situation eindeutig: Die Beteiligten sind u.a. schuldig der Nötigung (§ 240 StGB) resp. Erpressung (§ 253 StGB) etc. Diese  Straftatbestände sind jetzt schon unwiderlegbar in höchstem Maße erfüllt. Man wird sehen, bis zu welchen Formen der "Vollstreckung" die Schuldigen gehen werden; dann sind zusätzlich ggf. auch noch Gewaltverbrechen wie Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) und Körperverletzung (§ 223 StGB) erfüllt; zusätzlich zum bereits jetzt bestehenden Widerstandsrecht tritt dann auch für das Opfer das Notwehrrecht ein (§ 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 StGB, § 15 Abs. 2 OwiG).
Die eigentliche Straftat der Schuldigen ist aber der zielgerichtete Verstoß gegen § 6 VStGB, denn nachweislich in der Absicht, eine religiöse Gruppe (i.e. die katholische Kirche) als solche ganz oder teilweise zu zerstören, fügen sie einem (obendrein hochrangigen) Mitglied der Gruppe bereits jetzt schwere seelische Schäden zu, wobei zusätzliche schwere körperliche Schäden ausdrücklich geplant sind. Indem die Schuldigen einen Priester in den Kerker pferchen, wird dieser der Möglichkeit beraubt, das hl. Messopfer darzubringen, und die Gläubigen werden der Möglichkeit des Messbesuchs, der Beichte etc. beraubt. Kurz: Das sakramentale Leben wird zielgerichtet ertötet.
Diese von den Schuldigen betriebene exzessive Orgie aus Lüge und Terror muss man im größeren Zusammenhang sehen, der namentlich beim "Anne Frank-Fonds" und seinem Bezug zu Auschwitz offenkundig ist. So heißt es: "Auschwitz ist die Widerlegung Christi" (Claude Lanzmann). Nun ist Auschwitz offenkundig ja nicht die Widerlegung Christi, also muss Auschwitz wenigstens dazu dienen, den jüdischen Gottesmord immer und immer wieder zu verherrlichen und, wo eben möglich, am mystischen Leib Christi, i.e. an der Kirche neu zu vollstrecken. Ein entsprechendes Vorgehen gegen einen römisch-katholischen Priester bietet sich ganz besonders als gigantisches Schauspiel dafür an, welche Macht Auschwitz im Vergleich zu Christus hat. Auschwitz soll regieren auf immer und ewig; in dem beanstandeten TAF-Text wird nämlich auch Michel Friedman zitiert: "Versöhnung ist ein absolut sinnloser Begriff. Den Erben des judenmordenden Staates kommt gar nicht anderes zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen, generationenlang, für immer."

In der Sache wird deshalb gegen Strafanzeige gegen Andreas Buske sowie seine Komplizen Goetze (nomen est omen) und Link (dito) sowie die gesamte "Justiz Hamburg", gegen Morten Petersenn sowie die gesamte "Lovells LLP", sowie gegen alle Mitglieder von "Anne Frank-Fonds" erstattet sowie entsprechende Entmündigungsverfahren eröffnet bzw. bekräftigt. Zusätzlich zu Petersenn sind nun zudem auch Buske, Goetze, Link etc. von Berufsverbotsverfahren betroffen. Die entsprechenden Schreiben, bestehend aus dem Verweis auf diese Pressemitteilung, werden per protokolliertem Fax u.a. an die SA Basel und die SA Hamburg verschickt. Erschwerend kommt hinzu, dass Buske bereits sehr oft einschlägig in Erscheinung getreten ist, etwa als Namenspatron des "Buskeismus".
S. dazu den entsprechenden Lexikon-Artikel "Buskeismus" von mein-parteibuch.com:
"Buskeismus ist eine struktur-ideologische Erscheinung im gegenwärtigen deutschen Rechtssystem. Das deutsche Rechtssystem ist den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen nicht gewachsen. Nach wie vor gilt: obsiegen tun Geld, Macht, Beziehungen, Ideologien. [...] Der Rechtsstaat wird mit rechtsstaatlichen Mitteln systematisch abgebaut. [...] Eine zentrale Rolle in der neuen Rechtsprechung gegen die Meinungsfreiheit und zur massiven Einschränkung des Äußerungsrechts spielt die Zivilkammer 24 des Hamurger Landgerichts - auch Pressekammer genannt - mit ihrem Vorsitzenden Richter, Andreas Buske. Da das gesellschaftliche Versagen der Justiz gegenüber den heutigen Anforderungen durch diese Pressekammer Hamburg gut charakterisiert werden kann, wurde der Begriff Buskeismus in Anlehnung an den Namen des Vorsitzenden Richters in die gesellsachaftlich-politische Diskussion eingeführt."
Jeder ist ganz herzlich eingeladen, durch entsprechende Mitteilungen an die jeweiligen Stellen die Verfahren zu unterstützen; Adressen:
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt / Kriminal-Kommissariat, Binningerstrasse 21, 4001 Basel, Fax: (0 (041) 61) 2677580
Staatsanwaltschaft Hamburg, Gorch-Fock-Wall 15, 20355 Hamburg, Fax: (040) 42843-4387

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