Sylvia Stolz, eine "deutsche Jeanne
d’Arc"?
- Pressemeldung zur Einkerkerung der ehemaligen
Zündel-Verteidigerin in Mannheim -
(Kirche zum Mitreden, 15.01.2008)
Am 14.01.2008 ist Sylvia Stolz,
Ex-Anwältin bekannter "Revisionisten" wie Ernst
Zündel und Germar Rudolf (die
selbst beide ihre Prozesse verloren haben und nun einsitzen), selbst
verhaftet worden, u.z. direkt im Gerichtssaal im Landgericht Mannheim,
nach Verlesung des Haftbefehls: Mit dem Vorwurf der "Holocaustleugnung" wurde sie zu dreieinhalb
Jahre Zuchthaus verurteilt, zusätzlich wurden fünf Jahre
Berufsverbot gegen sie verhängt.
Insbesondere Hitler-Bewunderer feiern Sylvia Stolz als "eine deutsche
Jeanne d’Arc". Andreas Grossmann von der SA Mannheim hingegen warf
Stolz vor, sie wolle wieder "ein Deutschland der brennenden Synagogen".
Die Wahrheit liegt aber, wie so oft, ganz woanders. Im Grunde ist es
ein durch und durch antichristliches Spektakel, wobei sehr viele sehr
viel Schuld auf sich geladen haben, zunächst sichtbar Sylvia Stolz
und die ihr zujubelnden "Rechten" auf der einen Seite, die brd und die
gegen Stolz grölenden "Gutmenschen" auf der anderen Seite. Die
allerschwerste Schuld mag allerdings bei den Desinteressierten liegen,
die allenfalls schulterzuckend noch etwas von einer "Verhaftung einer
Holocaust-Leugnerin" aufschnappen, bevor sie sich ihrer Tasse Kaffee
und den Sportnachrichten widmen.
Zunächst zu "Jeanne d’Arc": In Verbindung mit "Sylvia Stolz"
liefert die (unzensierte) Anfrage bei einer großen Suchmaschine
heute (15.01.2008) immerhin 83 Treffer, u.a. mit Artikeln wie "Sylvia
Stolz, „eine deutsche Jeanne d’Arc“ unter Anklage". Hier Ausschnitte
aus Hans Hümmeler, Helden und Heilige, Siegburg 1957: "Jeanne
d'Arc, (30. Mai) 1. Juni", S. 273-275:
»Am 23. Mai 1920 ist Jeanne d'Arc, die Jungfrau von Orleans,
heiliggesprochen worden, ein halbes Jahrtausend nach ihrem heldenhaften
Feuertod auf dem Marktplatz von Rouen. Ihre Heiligsprechung geht nicht
bloß die französische Nation an; sie bedeutet vor aller Welt
eine Rechtfertigung der hohen Vaterlandsliebe, die Blut und Leben
für die Freiheit des angestammten Volkes opfert. Sie ist zugleich
eine feierliche Anerkennung der Tugend und Frömmigkeit eines
Mädchens, das sich auch im Feldlager rein bewahrte. [...] Sie
führt ein Schwert mit fünf Kreuzen, das sich in der Kirche
der heiligen Katharina von Fierbois fand; vor ihr her weht die Fahne
mit dem Bilde des segnenden Christus. So erscheint Jeanne d'Arc vor den
geschlagenen, entmutigten Truppen. Nach kurzem Zaudern ob des
ungewohnten Anblicks unterwerfen sie sich ihrem Oberbefehl, und Jeanne
führt sofort eine gründliche Säuberung des Lagers durch,
verbietet das Fluchen, schickt die Dirnen fort und verlangt eine
allgemeine Generalbeichte; denn sie will mit ehrenhaften Kriegsleuten
in den heiligen Kampf für Volk und Vaterland ziehen. Am 27. April
1429 beginnt der unerklärliche Siegeslauf eines
siebzehnjährigen Mädchens gegen ein starkes,
schlachterprobtes, von bewährten Feldherren geführtes Heer.
Schon am 8. Mai hat sie nach mehrtägigem Sturm die Forts von
Orleans erobert und die Engländer von der belagerten Stadt
vertrieben. Bei Jargeau, bei Patay jagt sie den Gegner in die Flucht;
der englische Feldherr Talbot fällt in ihre Hand, am Abend des 16.
Juli führt sie den Dauphin zur Krönung in die alte Stadt
Reims. Als das Volk dem König in der Kathedrale huldigt, kniet
Jeanne vor ihm nieder und spricht: "Edler Herr, jetzt ist Gottes Wille
vollbracht." [...] Ihr Vorleben ist untadelig, ihre Waffenehre
unbefleckt. Sie hat vor jeder Schlacht durch Fasten und Empfang der
heiligen Sakramente den Beistand Gottes auf ihr Volk herabgerufen, sie
hat persönlich niemand getötet und auch ihren Truppen jede
Grausamkeit verwehrt. Schonung der Gefangenen, Buße für
Plünderungen, Dankgottesdienst nach gewonnenem Sieg - so handelt
keine Hexe oder Verbrecherin. Dennoch verurteilte der Gerichtshof sie
zum Feuertode. Jeanne nahm das Urteil ohne Klage entgegen. Wie sie im
Kampf durch Pfeilschüsse verwundet, mehrmals dem Tode ins Auge
gesehen hatte, so setzte sie auch jetzt ihr ganzes Vertrauen auf
Gott.«
Und Sylvia Stolz? An ihr ist nichts Christliches, ganz im Gegenteil:
Sie ist bekennende Hitler-Bewunderin. Der Nationalsozialismus ist eine
Religion, in der Adolf Hitler als "höherer Christus" gefeiert
wird. Hitler betrieb sowohl Propaganda für seinen Teufelskult
sowie die gezielte Ausrottung der katholischen Kirche
(Völkermord). Die Propaganda findet sich z.B. in seinem Buch "Mein
Kampf" mit der antichristlichen "Erbsündenlehre": An die Stelle
der echten Erbsündenlehre ist eine Rassenlehre getreten, die nicht
mehr die Erlösung von Schuld durch Gott, sondern die "Reinheit des
Blutes" will. Folglich gibt es im Nationalsozialismus auch nicht die
Notwendigkeit, ja nicht einmal die Möglichkeit eines Erlösers
(Jesus Christus), sondern nur noch die Möglichkeit und behauptete
Notwendigkeit, sich von einem "Führer" als "reine Rasse" leiten zu
lassen. Namentlich auf "rechten" Weltnetzseiten ist heutzutage
öfters eine "Unschuldserklärung" zu finden, in der es
heißt: »Es gibt keine "Erbsünde", weder religiös
noch politisch.« Hitler mutiert in dieser Ideologie zu einem
"Über-Christus", wofür der "alte Christus" nur ein Vorausbild
war. Dementsprechend will der NS auch nichts von einer jüdischen
Genealogie Christi wissen, sondern stempelt ihn kurzerhand zum "Arier"
ab - was von der Kirche immer verurteilt wurde, z.B. in den
berühmten Adventspredigten von Kardinal
Michael Faulhaber (1933) und von der römischen
Studienkongregation (1938). Die Enzyklika "Mit
brennender Sorge" wurde von den Nazis vor Veröffentlichung
beschlagnahmt, ihre Verlesung wurde mit Kerker etc. bestraft. Allein im
Konzentrationslager Dachau waren über 2.600 katholische Kleriker
inhaftiert, über 1.000 sind dort gestorben. In Ausschwitz wurde
Pater Maximilian Kolbe - nach zehn Tagen Hungerbunker - durch
Giftspritze ermordet; die Spuren von Edith Stein verlieren sich in
Auschwitz (Todestag, Todesursache etc. sind bis heute unbekannt). Die
"Urteilsbegründung" für die Einkerkerung / Ermordung der
Kleriker durch die Nazis lautete in sehr vielen Fällen einfach "Beleidigung" - was hellhörig machen
muss, wenn heute Verurteilungen wegen
"Beleidigung" ausgesprochen werden. "Der
Mythus des 20. Jahrhunderts" von Hitlers Chefideologen Alfred
Rosenberg ist eine verlogene, absurde Hetzschrift gegen das Christentum.
In ihrer Verteidigungsschrift für Ernst Zündel beruft sich
Stolz auch auf Joseph Ratzinger, ein ehemaliger Hitlerjunge, der
derzeit unter dem Pseudonym "Papst Benedikt XVI." den katholischen
Glauben bekämpft. O-Ton Stolz: »Ratzinger ist – wie wir
heute wissen - nicht irgendwer, sondern jetzt als Pabst Benedikt
XVI. das Oberhaupt der Katholischen Kirche, die eine Weltkirche ist,
einst die mächtigste, die die Geschichte je gesehen hat. Der
Gedanke, daß wir ihn als „Krypto-Nazi“ für uns Deutsche in
Anspruch nehmen könnten, ist nicht gerade unangenehm. Er hat –
ebenso wie Adolf Hitler – die Rede von „Demokratie“ als „Neusprech“
(Orwellspeech) durchschaut.«
Will man das ganze Ausmaß der Stolzschen Propaganda richtig
verstehen, muss man wissen, dass auch Ratzinger selbst und
überhaupt die Firma, dessen sichtbares Oberhaupt er ist, die
katholische Erbsündenlehre bis aufs Blut bekämpft. Das
geschieht natürlich auch z.B. durch Sperrung katholischer
Internetseiten, deren Inhalte durch Fäkal-
und Sodomiepornos ersetzt werden, um die katholische Lehre zu
unterdrücken - und wehe dem, der noch die unfehlbare katholische
Lehre verbreitet! V.a. aber geschieht es durch explizites Verteidigen
kirchlich verurteilter Lehren wie des "Polygenismus": Gemäß
dieser verurteilten Ideologe hat es nicht nur ein einziges
Stammelternpaar (Monogenismus) gegeben haben, sondern eben mehrere.
Auch in Ratzingers Ideologie hat sich die Erbsünde erledigt und
damit ebenfalls der Erlöser. Wenn man sich fragt, warum in der
"Liturgie" von Ratzingers Firma "Karneval" (die heidnischen
Bacchus-Orgien) gefeiert wird, warum es "Disco-Messen", "Techno-Messen"
etc. pp., dann hat man hierin die Antwort: Die Religion der
Ratzinger-Firma ist radikal antichristlich. Und Stolz (wie n.b. auch
die Placebo-Parteien NPD und DVU)
schwärmt für Ratzinger, gibt ihn sogar als "Oberhaupt der
Katholischen Kirche" aus! Und noch wenige Tage vor ihrer Verurteilung
äußerte Stolz, im Gefängnis werde sie "in guter
Gesellschaft sein, zusammen mit Hitler, Jesus und Sokrates."
Nun zu Andreas Großmanns "brennenden Synagogen". Konkret dazu ist
zu sagen, dass Grossmann nicht nur keine Begründung für diese
ungeheuerliche Anschuldigung genannt hat, sondern dass wegen dieser und
ähnlicher Auslassungen vom Stolz-Prozessbeobachter Günter
Deckert und anderen eine Sammelanzeige gegen Grossmann erarbeitet und
auf den Weg gebracht wird. Man wird da also etwas abwarten müssen.
Doch berücksichtigt man das größere Bild, i.e. die
"Holocaust-Leugnung", sieht es erst recht düster aus: Laut Richter
Rolf Glenz hat Stolz "den millionenfachen Mord während der NS-Zeit
wider besseres Wissen geleugnet" und damit gegen den
"Volksverhetzungsparagraphen" (§130 StGB) verstoßen. Diese
Anschuldigung lässt sich unmöglich aufrechterhalten. Es ist
nämlich ganz objektiv eben durchaus nicht der Fall, dass es eine
klare Lehre gibt, was man denn glauben muss resp. nicht glauben darf,
um nicht als "Holocaust-Leugner" bestraft zu werden; auch der §130
StGB schweigt sich da aus, womit ihm die notwendige gesetzliche
Bestimmtheit fehlt (nulla poena sine lege). Jeder kann sich
überzeugen, dass sogar die Gedenktafeln in Auschwitz
zwischenzeitlich abgeändert wurden - von vier Millionen Opfern auf
1,5 Millionen Opfer. Außerdem kursiert u.a. bei youtube.de seit
bereits drei Monaten eine (zumindest authentisch wirkende) Ausgabe der
alliierten Wochenschau: "Welt im Film - Urteil im Auschwitz-Prozess
(1948)", wo von ("nur") "nahezu dreihunderttausend" Auschwitz-Opfern
die Rede ist. Die Spanne der offiziellen Auschwitz-Opferzahlen reicht
von acht Millionen bis hin zu 70.000 Toten. Also wirklich sicher ist da
nur eines: Es gibt gigantisch voneinander abweichende Opferzahlen. Als
Grossmann im Zündel-Prozess gefragt wurde, welche Opferzahl man
denn glauben müsse, um nicht als Holocaust-Leugner bestraft zu
werden, entgegnete er, er halte nichts von "gerichtlichen
Wasserstandsmeldungen". Anderes Beispiel: Wer früher "wider
besseres Wissen leugnete", dass in Dachau Menschen vergast wurden, kam
in den Kerker, während es heute offiziell zugegeben wird, dass es
niemals Menschenvergasungen in Dachau gab. Das hätte übrigens
jeder schon aufgrund des Buches "Christus in Dachau" von Pater Johann
Maria Lenz wissen müssen. Eine besondere Stellung nimmt die
weltbekannte "Judenseife" ein: Die deutsche
Justiz hat erst vor wenigen Monaten endgültig entschieden, dass
die von den Nazis produzierte "Seife aus Judenfett" sowohl
handgreiflich fassbare Realität als auch rein propagandistische
Fiktion ist. Vorteil: Man braucht sich nicht mehr darauf zu
beschränken, nur diejenigen wegen Volksverhetzung zu verurteilen,
die die Judenseife "bekennen" resp. "leugnen". Durch die
nachdrücklichen unmissverständlichen Entscheidungen der
Justiz ist nun endlich Platz für alle. Es sei hier auch erinnert
an Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich, der
praktisch zeitgleich mit
Sylvia Stolz wegen "Revionismus" verurteilt wurde, wenngleich in
Österreich und sogar zu sechseinhalb Jahren Haft: Fröhlich
hatte sich bzgl. der Thesen seiner Schrift "Der Gaskammerschwindel" an
Andreas Laun, Wien, gewandt. Laun hatte ihm darauf schriftlich
geantwortet: "Das Verbrechen an den Juden war ungeheuerlich, und es ist
unerheblich, wie sie umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen
wissen." Wegen dieser brieflichen Antwort wurde Strafanzeige gegen Laun
erstattet, was allerdings ohne Folge blieb. Man mag in aller Ruhe
über diesen Satz von Laun - und v.a. seine Straffreiheit! -
meditieren: Es ist unerheblich, wie die Juden umgebracht wurden und
ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen. Dann stelle man sich beherzt
erneut die Frage: Was ist von einer Verurteilung wegen
Holocaust-Leugnung zu halten?
Noch ein kurzer Blick auf die Darstellung der Stolz-Verurteilung in der
"freien Presse", u.z. von "morgenweb.de", dem "Nachrichtenportal
Rhein-Neckar": Steffen Mack, "Ein letzter Hitlergruß", Mannheimer
Morgen, 15. Januar 2008:
1. »Als der Vorsitzende Richter Rolf Glenz das Wort ergreift,
quakt die Angeklagte dazwischen, will wieder Anträge
stellen.«
Stolz redet also nicht, sie "quakt". Ach wie gut, dass Journalisten
niemals irgendwelche Beschimpfungen äußern.
2. »Mit gefalteten Händen lauscht Stolz zurückgelehnt
der Urteilsverkündung. Ab und an ruft sie etwas dazwischen. Glenz
verhaspelt sich ein paar Mal. Seine ruhige, bedächtige Art der
Prozessführung wurde von dieser Angeklagten äußerst
strapaziert. Obwohl Stolz die Vorwürfe gegen sie im Prinzip nie
bestritt, waren 15 Verhandlungstage nötig.«
In Wahrheit ist es Tatsache, dass Glenz alles andere als " ruhig,
bedächtig" gehandelt hat. Statt dessen hat er energisch jeden
Beweisantrag von Stolz abgelehnt. Wie immer man zu Stolz und zur
Holocaust-Frage steht: Ein Verfahren, in dem der Richter der
angeklagten Partei und ihrer Verteidigung immer nur den Mund verbietet
und somit die Öffentlichkeit aus einem so bedeutsamen Verfahren
faktisch ausschließt, wäre in einem Rechtsstaat völlig
undenkbar.
3. »Einige jener "Netzwerker" zeigen sich vom Urteil ähnlich
geschockt wie die umgehend abgeführte Stolz. Sie beschimpfen beim
Hinausgehen Journalisten und andere Prozessbeobachter.«
Was das "Beschimpfen" betrifft, so sollte man sich mal kundig machen,
wie denn die Obrigkeit mit den Bürgern umspringt: Meldungen wie
»Vorsitzender Richter beschimpft alle
Prozesszuschauer als
"Vollidioten"« werden zwar von der "freien Presse"
gewöhnlich hartnäckig unterschlagen, aber immerhin konnte das
"Verp*ss dich, du *rschloch", mit dem
brd-Polizisten Bürger
anreden, einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangen. Und jetzt mal in
aller Ruhe: Da wurde gerade jemand zu dreieinhalb Jahren Kerker
verurteilt, und das in einem Prozess, über den man
möglicherweise noch in Jahren sprechen wird. Und wer keine Ahnung
hat, wie lustig das Gefängnisleben ist, suche mal nach "Foltermord
JVA Siegburg". Da muss es arg verwundern, dass nur mit
"Beschimpfungen"
reagiert wurde.
4. »Es dürfte nicht lange dauern, bis Grossmann den
nächsten Rechtsextremisten vor Gericht bringt. Das wird wohl der
Hamburger NPD-Anwalt Jürgen Rieger sein. Den darf Stolz nicht
verteidigen. Vielleicht grüßt sie ihn ja im Geiste mit dem
rechten Arm durchs Gitterfenster.«
Schadenfroher Zynismus - das ist die Tugend, die den Bürgern von
der "freien Presse" eingehämmert wird. Welcher Bürger
lässt sich solch einen Journalismus bieten?
Eine Betrachtung über die Stolz-Verurteilung wäre
unvollständig, würde man nicht den Begriff
"Holocaust-Religion" berücksichtigen,
wie Claude Lanzmann es
formuliert: "Auschwitz ist die Widerlegung Christi". Oder in den Worten
von Joseph Sobran: »So if you want to avoid being called
"anti-Semitic," the safest course is to renounce Christianity.«
Diese weiteren Betrachtungen sollen dem Leser hier nicht abgenommen
werden.
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