Sylvia Stolz, eine "deutsche Jeanne d’Arc"?

- Pressemeldung zur Einkerkerung der ehemaligen Zündel-Verteidigerin in Mannheim -
(Kirche zum Mitreden, 15.01.2008)
Am 14.01.2008 ist Sylvia Stolz, Ex-Anwältin bekannter "Revisionisten" wie Ernst Zündel und Germar Rudolf (die selbst beide ihre Prozesse verloren haben und nun einsitzen), selbst verhaftet worden, u.z. direkt im Gerichtssaal im Landgericht Mannheim, nach Verlesung des Haftbefehls: Mit dem Vorwurf der "Holocaustleugnung" wurde sie zu dreieinhalb Jahre Zuchthaus verurteilt, zusätzlich wurden fünf Jahre Berufsverbot gegen sie verhängt.
Insbesondere Hitler-Bewunderer feiern Sylvia Stolz als "eine deutsche Jeanne d’Arc". Andreas Grossmann von der SA Mannheim hingegen warf Stolz vor, sie wolle wieder "ein Deutschland der brennenden Synagogen". Die Wahrheit liegt aber, wie so oft, ganz woanders. Im Grunde ist es ein durch und durch antichristliches Spektakel, wobei sehr viele sehr viel Schuld auf sich geladen haben, zunächst sichtbar Sylvia Stolz und die ihr zujubelnden "Rechten" auf der einen Seite, die brd und die gegen Stolz grölenden "Gutmenschen" auf der anderen Seite. Die allerschwerste Schuld mag allerdings bei den Desinteressierten liegen, die allenfalls schulterzuckend noch etwas von einer "Verhaftung einer Holocaust-Leugnerin" aufschnappen, bevor sie sich ihrer Tasse Kaffee und den Sportnachrichten widmen.
Zunächst zu "Jeanne d’Arc": In Verbindung mit "Sylvia Stolz" liefert die (unzensierte) Anfrage bei einer großen Suchmaschine heute (15.01.2008) immerhin 83 Treffer, u.a. mit Artikeln wie "Sylvia Stolz, „eine deutsche Jeanne d’Arc“ unter Anklage". Hier Ausschnitte aus Hans Hümmeler, Helden und Heilige, Siegburg 1957: "Jeanne d'Arc, (30. Mai) 1. Juni", S. 273-275:
»Am 23. Mai 1920 ist Jeanne d'Arc, die Jungfrau von Orleans, heiliggesprochen worden, ein halbes Jahrtausend nach ihrem heldenhaften Feuertod auf dem Marktplatz von Rouen. Ihre Heiligsprechung geht nicht bloß die französische Nation an; sie bedeutet vor aller Welt eine Rechtfertigung der hohen Vaterlandsliebe, die Blut und Leben für die Freiheit des angestammten Volkes opfert. Sie ist zugleich eine feierliche Anerkennung der Tugend und Frömmigkeit eines Mädchens, das sich auch im Feldlager rein bewahrte. [...] Sie führt ein Schwert mit fünf Kreuzen, das sich in der Kirche der heiligen Katharina von Fierbois fand; vor ihr her weht die Fahne mit dem Bilde des segnenden Christus. So erscheint Jeanne d'Arc vor den geschlagenen, entmutigten Truppen. Nach kurzem Zaudern ob des ungewohnten Anblicks unterwerfen sie sich ihrem Oberbefehl, und Jeanne führt sofort eine gründliche Säuberung des Lagers durch, verbietet das Fluchen, schickt die Dirnen fort und verlangt eine allgemeine Generalbeichte; denn sie will mit ehrenhaften Kriegsleuten in den heiligen Kampf für Volk und Vaterland ziehen. Am 27. April 1429 beginnt der unerklärliche Siegeslauf eines siebzehnjährigen Mädchens gegen ein starkes, schlachterprobtes, von bewährten Feldherren geführtes Heer. Schon am 8. Mai hat sie nach mehrtägigem Sturm die Forts von Orleans erobert und die Engländer von der belagerten Stadt vertrieben. Bei Jargeau, bei Patay jagt sie den Gegner in die Flucht; der englische Feldherr Talbot fällt in ihre Hand, am Abend des 16. Juli führt sie den Dauphin zur Krönung in die alte Stadt Reims. Als das Volk dem König in der Kathedrale huldigt, kniet Jeanne vor ihm nieder und spricht: "Edler Herr, jetzt ist Gottes Wille vollbracht." [...] Ihr Vorleben ist untadelig, ihre Waffenehre unbefleckt. Sie hat vor jeder Schlacht durch Fasten und Empfang der heiligen Sakramente den Beistand Gottes auf ihr Volk herabgerufen, sie hat persönlich niemand getötet und auch ihren Truppen jede Grausamkeit verwehrt. Schonung der Gefangenen, Buße für Plünderungen, Dankgottesdienst nach gewonnenem Sieg - so handelt keine Hexe oder Verbrecherin. Dennoch verurteilte der Gerichtshof sie zum Feuertode. Jeanne nahm das Urteil ohne Klage entgegen. Wie sie im Kampf durch Pfeilschüsse verwundet, mehrmals dem Tode ins Auge gesehen hatte, so setzte sie auch jetzt ihr ganzes Vertrauen auf Gott.«
Und Sylvia Stolz? An ihr ist nichts Christliches, ganz im Gegenteil: Sie ist bekennende Hitler-Bewunderin. Der Nationalsozialismus ist eine Religion, in der Adolf Hitler als "höherer Christus" gefeiert wird. Hitler betrieb sowohl Propaganda für seinen Teufelskult sowie die gezielte Ausrottung der katholischen Kirche (Völkermord). Die Propaganda findet sich z.B. in seinem Buch "Mein Kampf" mit der antichristlichen "Erbsündenlehre": An die Stelle der echten Erbsündenlehre ist eine Rassenlehre getreten, die nicht mehr die Erlösung von Schuld durch Gott, sondern die "Reinheit des Blutes" will. Folglich gibt es im Nationalsozialismus auch nicht die Notwendigkeit, ja nicht einmal die Möglichkeit eines Erlösers (Jesus Christus), sondern nur noch die Möglichkeit und behauptete Notwendigkeit, sich von einem "Führer" als "reine Rasse" leiten zu lassen. Namentlich auf "rechten" Weltnetzseiten ist heutzutage öfters eine "Unschuldserklärung" zu finden, in der es heißt: »Es gibt keine "Erbsünde", weder religiös noch politisch.« Hitler mutiert in dieser Ideologie zu einem "Über-Christus", wofür der "alte Christus" nur ein Vorausbild war. Dementsprechend will der NS auch nichts von einer jüdischen Genealogie Christi wissen, sondern stempelt ihn kurzerhand zum "Arier" ab - was von der Kirche immer verurteilt wurde, z.B. in den berühmten Adventspredigten von Kardinal Michael Faulhaber (1933) und von der römischen Studienkongregation (1938). Die Enzyklika "Mit brennender Sorge" wurde von den Nazis vor Veröffentlichung beschlagnahmt, ihre Verlesung wurde mit Kerker etc. bestraft. Allein im Konzentrationslager Dachau waren über 2.600 katholische Kleriker inhaftiert, über 1.000 sind dort gestorben. In Ausschwitz wurde Pater Maximilian Kolbe - nach zehn Tagen Hungerbunker - durch Giftspritze ermordet; die Spuren von Edith Stein verlieren sich in Auschwitz (Todestag, Todesursache etc. sind bis heute unbekannt). Die "Urteilsbegründung" für die Einkerkerung / Ermordung der Kleriker durch die Nazis lautete in sehr vielen Fällen einfach "Beleidigung" - was hellhörig machen muss, wenn heute Verurteilungen wegen "Beleidigung" ausgesprochen werden. "Der Mythus des 20. Jahrhunderts" von Hitlers Chefideologen Alfred Rosenberg ist eine verlogene, absurde Hetzschrift gegen das Christentum.
In ihrer Verteidigungsschrift für Ernst Zündel beruft sich Stolz auch auf Joseph Ratzinger, ein ehemaliger Hitlerjunge, der derzeit unter dem Pseudonym "Papst Benedikt XVI." den katholischen Glauben bekämpft. O-Ton Stolz: »Ratzinger ist – wie wir heute wissen -  nicht irgendwer, sondern jetzt als Pabst Benedikt XVI. das Oberhaupt der Katholischen Kirche, die eine Weltkirche ist, einst die mächtigste, die die Geschichte je gesehen hat. Der Gedanke, daß wir ihn als „Krypto-Nazi“ für uns Deutsche in Anspruch nehmen könnten, ist nicht gerade unangenehm. Er hat – ebenso wie Adolf Hitler – die Rede von „Demokratie“ als „Neusprech“ (Orwellspeech) durchschaut.«
Will man das ganze Ausmaß der Stolzschen Propaganda richtig verstehen, muss man wissen, dass auch Ratzinger selbst und überhaupt die Firma, dessen sichtbares Oberhaupt er ist, die katholische Erbsündenlehre bis aufs Blut bekämpft. Das geschieht natürlich auch z.B. durch Sperrung katholischer Internetseiten, deren Inhalte durch Fäkal- und Sodomiepornos ersetzt werden, um die katholische Lehre zu unterdrücken - und wehe dem, der noch die unfehlbare katholische Lehre verbreitet! V.a. aber geschieht es durch explizites Verteidigen kirchlich verurteilter Lehren wie des "Polygenismus": Gemäß dieser verurteilten Ideologe hat es nicht nur ein einziges Stammelternpaar (Monogenismus) gegeben haben, sondern eben mehrere. Auch in Ratzingers Ideologie hat sich die Erbsünde erledigt und damit ebenfalls der Erlöser. Wenn man sich fragt, warum in der "Liturgie" von Ratzingers Firma "Karneval" (die heidnischen Bacchus-Orgien) gefeiert wird, warum es "Disco-Messen", "Techno-Messen" etc. pp., dann hat man hierin die Antwort: Die Religion der Ratzinger-Firma ist radikal antichristlich. Und Stolz (wie n.b. auch die Placebo-Parteien NPD und DVU) schwärmt für Ratzinger, gibt ihn sogar als "Oberhaupt der Katholischen Kirche" aus! Und noch wenige Tage vor ihrer Verurteilung äußerte Stolz, im Gefängnis werde sie "in guter Gesellschaft sein, zusammen mit Hitler, Jesus und Sokrates."
Nun zu Andreas Großmanns "brennenden Synagogen". Konkret dazu ist zu sagen, dass Grossmann nicht nur keine Begründung für diese ungeheuerliche Anschuldigung genannt hat, sondern dass wegen dieser und ähnlicher Auslassungen vom Stolz-Prozessbeobachter Günter Deckert und anderen eine Sammelanzeige gegen Grossmann erarbeitet und auf den Weg gebracht wird. Man wird da also etwas abwarten müssen. Doch berücksichtigt man das größere Bild, i.e. die "Holocaust-Leugnung", sieht es erst recht düster aus: Laut Richter Rolf Glenz hat Stolz "den millionenfachen Mord während der NS-Zeit wider besseres Wissen geleugnet" und damit gegen den "Volksverhetzungsparagraphen" (§130 StGB) verstoßen. Diese Anschuldigung lässt sich unmöglich aufrechterhalten. Es ist nämlich ganz objektiv eben durchaus nicht der Fall, dass es eine klare Lehre gibt, was man denn glauben muss resp. nicht glauben darf, um nicht als "Holocaust-Leugner" bestraft zu werden; auch der §130 StGB schweigt sich da aus, womit ihm die notwendige gesetzliche Bestimmtheit fehlt (nulla poena sine lege). Jeder kann sich überzeugen, dass sogar die Gedenktafeln in Auschwitz zwischenzeitlich abgeändert wurden - von vier Millionen Opfern auf 1,5 Millionen Opfer. Außerdem kursiert u.a. bei youtube.de seit bereits drei Monaten eine (zumindest authentisch wirkende) Ausgabe der alliierten Wochenschau: "Welt im Film - Urteil im Auschwitz-Prozess (1948)", wo von ("nur") "nahezu dreihunderttausend" Auschwitz-Opfern die Rede ist. Die Spanne der offiziellen Auschwitz-Opferzahlen reicht von acht Millionen bis hin zu 70.000 Toten. Also wirklich sicher ist da nur eines: Es gibt gigantisch voneinander abweichende Opferzahlen. Als Grossmann im Zündel-Prozess gefragt wurde, welche Opferzahl man denn glauben müsse, um nicht als Holocaust-Leugner bestraft zu werden, entgegnete er, er halte nichts von "gerichtlichen Wasserstandsmeldungen". Anderes Beispiel: Wer früher "wider besseres Wissen leugnete", dass in Dachau Menschen vergast wurden, kam in den Kerker, während es heute offiziell zugegeben wird, dass es niemals Menschenvergasungen in Dachau gab. Das hätte übrigens jeder schon aufgrund des Buches "Christus in Dachau" von Pater Johann Maria Lenz wissen müssen. Eine besondere Stellung nimmt die weltbekannte "Judenseife" ein: Die deutsche Justiz hat erst vor wenigen Monaten endgültig entschieden, dass die von den Nazis produzierte "Seife aus Judenfett" sowohl handgreiflich fassbare Realität als auch rein propagandistische Fiktion ist. Vorteil: Man braucht sich nicht mehr darauf zu beschränken, nur diejenigen wegen Volksverhetzung zu verurteilen, die die Judenseife "bekennen" resp. "leugnen". Durch die nachdrücklichen unmissverständlichen Entscheidungen der Justiz ist nun endlich Platz für alle. Es sei hier auch erinnert an Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich, der praktisch zeitgleich mit Sylvia Stolz wegen "Revionismus" verurteilt wurde, wenngleich in Österreich und sogar zu sechseinhalb Jahren Haft: Fröhlich hatte sich bzgl. der Thesen seiner Schrift "Der Gaskammerschwindel" an Andreas Laun, Wien, gewandt. Laun hatte ihm darauf schriftlich geantwortet: "Das Verbrechen an den Juden war ungeheuerlich, und es ist unerheblich, wie sie umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen." Wegen dieser brieflichen Antwort wurde Strafanzeige gegen Laun erstattet, was allerdings ohne Folge blieb. Man mag in aller Ruhe über diesen Satz von Laun - und v.a. seine Straffreiheit! - meditieren: Es ist unerheblich, wie die Juden umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen. Dann stelle man sich beherzt erneut die Frage: Was ist von einer Verurteilung wegen Holocaust-Leugnung zu halten?
Noch ein kurzer Blick auf die Darstellung der Stolz-Verurteilung in der "freien Presse", u.z. von "morgenweb.de", dem "Nachrichtenportal Rhein-Neckar": Steffen Mack, "Ein letzter Hitlergruß", Mannheimer Morgen, 15. Januar 2008:
1. »Als der Vorsitzende Richter Rolf Glenz das Wort ergreift, quakt die Angeklagte dazwischen, will wieder Anträge stellen.«
Stolz redet also nicht, sie "quakt". Ach wie gut, dass Journalisten niemals irgendwelche Beschimpfungen äußern.
2. »Mit gefalteten Händen lauscht Stolz zurückgelehnt der Urteilsverkündung. Ab und an ruft sie etwas dazwischen. Glenz verhaspelt sich ein paar Mal. Seine ruhige, bedächtige Art der Prozessführung wurde von dieser Angeklagten äußerst strapaziert. Obwohl Stolz die Vorwürfe gegen sie im Prinzip nie bestritt, waren 15 Verhandlungstage nötig.«
In Wahrheit ist es Tatsache, dass Glenz alles andere als " ruhig, bedächtig" gehandelt hat. Statt dessen hat er energisch jeden Beweisantrag von Stolz abgelehnt. Wie immer man zu Stolz und zur Holocaust-Frage steht: Ein Verfahren, in dem der Richter der angeklagten Partei und ihrer Verteidigung immer nur den Mund verbietet und somit die Öffentlichkeit aus einem so bedeutsamen Verfahren faktisch ausschließt, wäre in einem Rechtsstaat völlig undenkbar.
3. »Einige jener "Netzwerker" zeigen sich vom Urteil ähnlich geschockt wie die umgehend abgeführte Stolz. Sie beschimpfen beim Hinausgehen Journalisten und andere Prozessbeobachter.«
Was das "Beschimpfen" betrifft, so sollte man sich mal kundig machen, wie denn die Obrigkeit mit den Bürgern umspringt: Meldungen wie »Vorsitzender Richter beschimpft alle Prozesszuschauer als "Vollidioten"« werden zwar von der "freien Presse" gewöhnlich hartnäckig unterschlagen, aber immerhin konnte das "Verp*ss dich, du *rschloch", mit dem brd-Polizisten Bürger anreden, einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangen. Und jetzt mal in aller Ruhe: Da wurde gerade jemand zu dreieinhalb Jahren Kerker verurteilt, und das in einem Prozess, über den man möglicherweise noch in Jahren sprechen wird. Und wer keine Ahnung hat, wie lustig das Gefängnisleben ist, suche mal nach "Foltermord JVA Siegburg". Da muss es arg verwundern, dass nur mit "Beschimpfungen" reagiert wurde.
4. »Es dürfte nicht lange dauern, bis Grossmann den nächsten Rechtsextremisten vor Gericht bringt. Das wird wohl der Hamburger NPD-Anwalt Jürgen Rieger sein. Den darf Stolz nicht verteidigen. Vielleicht grüßt sie ihn ja im Geiste mit dem rechten Arm durchs Gitterfenster.«
Schadenfroher Zynismus - das ist die Tugend, die den Bürgern von der "freien Presse" eingehämmert wird. Welcher Bürger lässt sich solch einen Journalismus bieten?

Eine Betrachtung über die Stolz-Verurteilung wäre unvollständig, würde man nicht den Begriff "Holocaust-Religion" berücksichtigen, wie Claude Lanzmann es formuliert: "Auschwitz ist die Widerlegung Christi". Oder in den Worten von Joseph Sobran: »So if you want to avoid being called "anti-Semitic," the safest course is to renounce Christianity.«

Diese weiteren Betrachtungen sollen dem Leser hier nicht abgenommen werden.

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