Im Editorial zu Ausgabe 03/00 ging es um
das Thema "Hilfe zur Selbsthilfe"; diese Art von Hilfe zu leisten, ist
das Grundanliegen von KzM. KzM-Leser sollen eben nicht dumm daherplappern,
sondern in verantwortbarer Weise mitreden können, wenn es um Fragen
von Glaubens- und Sittenlehre geht. Von den lärmenden Antichristen
der V2-Sekte darf man sich nicht einschüchtern lassen. Ganz im Gegenteil:
Es ist nun wirklich allerhöchste Zeit zum Gegenschlag. Es ist eigentlich
kinderleicht, die V2-Sekte zu widerlegen, die weitaus größte
Schwierigkeit, weswegen manche sich z.B. scheuen, auch nur aus dieser Sekte
auszutreten, geschweige denn ihr Widerworte zu geben und aktiv gegen sie
vorzugehen, ist vermutlich in einigen Fällen nicht intellektueller,
sondern hedonistischer Art: Wer nicht mit der V2-Sekte mitmarschiert, wird
von der V2-Sekte bis aufs Blut verfolgt, und es ist eben die verderbliche
Anhänglichkeit an die irdischen Güter, weswegen nur wenige sich
zur katholischen Kirche bekennen.
Beispielsweise steht ja die Behauptung der V2-Sektierer, vertreten
von der Sozietät Redeker und "für
Recht erkannt" vom Landgericht Bonn, die Informationen
von KzM über die katholische Kirche seien "in der Regel unzutreffend,
teilweise schmähend". Diese Verleumdung ist aber bis heute unbewiesen
geblieben, weswegen das ganze Theater beim LG Bonn bestenfalls, ohne es
verharmlosen zu wollen, als massiver Terrorakt von größenwahnsinnigen
Schwerverbrechern gewertet werden kann, es sei denn, es würde nun
endlich bewiesen, dass das, was "für Recht erkannt" wurde, auch tatsächlich
Recht ist, während bis jetzt noch nicht einmal bewiesen wurde, dass
die V2-Sekte, die Redekianer und die Bonner Landrichter uns überhaupt
etwas vorzuschreiben haben. Andernfalls ist es weiterhin absolut unzulässig,
dem LG Bonn ein besseres Zeugnis auszustellen.
Also: Jedem, der irgend etwas gegen KzM sagt, ohne Argumente zu bringen,
muss erst einmal tüchtig über den Mund gefahren werden. Ferner
sind alle, die noch "Kirchensteuer" zahlen, zur
Rede zu stellen, wie sie diese Unterstützung einer notorischen Terrororganisation
verantworten. Können sie ihr Tun nicht vernünftig begründen,
muss in angemessener Weise darauf reagiert werden.
Hier ein Beispiel aus der jüngeren Zeit: Ein Herr Herbert Frohnhofen
gab sich uns gegenüber als "Dr. phil. Dr. theol.", "Professor für
Dogmatik und Fundamentaltheologie an der KFH Mainz" aus. Da Frohnhofen
nicht an der KFH (Katholischen Fachhochschule) Mainz arbeiten kann, weil
es diese Fachhochschule gar nicht, reicht eigentlich sein Etikettenschwindel
bereits aus, um wenigstens vorsichtig zu werden. HF entpuppt sich dann
auch als typischer V2-Genosse, der Anrecht auf die Anrede "Häretiker"
hat. Wir teilten HF mit: "Wenn Sie der Meinung sind, rechtgläubig
zu sein, dann schreiben Sie doch einmal etwas gegen meine Texte bei KzM.
Sie haben freie Auswahl, wenngleich mich besonders Ihre Rechtfertigung
zu apostat.htm interessieren würde." Das schrieben wir vor knapp einem
Monat, doch HF hüllt sich beharrlich in Schweigen. Warum bloß?
Also: Wenn man von irgend jemandem, und sei es auch der Kaiser von China, kritisiert werden sollte, weil man die V2-Sekte nicht als römisch-katholische Kirche betrachtet, darf man getrost darauf antworten, dass die V2-Sekte sich durch Terror, die katholische Kirche aber durch Argumente ihr Ansehen verschafft hat, und den Kritiker zur Rede stellen, was er denn z.B. gegen die KzM-Texte sagen kann, worin denn die angeblichen "in der Regel unzutreffenden, teilweise schmähenden" KzM-Aussagen über die Kirche bestehen sollen etc.
Erstrebenswert ist natürlich schon, auch selbst die Verlogenheit
der V2-Sektierer an konkreten Beispielen aufzeigen zu können, also
in der Lage zu sein, Nachrichten aus dem V2-Lager richtig zu interpretieren,
indem man selbst die V2-Aussagen mit den Aussagen der katholischen Kirche
vergleicht. Nehmen wir als Beispiel hier einen Ausschnitt aus der Meldung
des "Bistum Münster": "'Seelenamt nicht zutreffend' - Generalvikariat
zur Frage, wie ein Beerdigungsgottesdienst genannt wird" (Internet 12.01.2001):
"'Seit Jahrhunderten bestehende Formen der Bestattung und der Begleitung
der Angehörigen werden vielen fremd.' So schreibt der Vorsitzende
der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, im Vorwort zu 'Unsere
Sorge um die Toten und die Hinterbliebenen. Bestattungskultur und Begleitung
von Trauernden aus christlicher Sicht'. [...] Die Liturgiekommission ist
der Ansicht, dass der vielfach stark verbreitete Ausdruck "Seelenamt" nicht
zutreffend ist, da es nicht nur um die Fürbitte für die Seele
eines Verstorbenen geht, sondern auch um die Hinterbliebenen. Der Ausdruck
"Trauerfeier" sollte unbedingt vermieden werden, rät das Generalvikariat;
ebenso die Formulierung "Verabschiedung" bzw. die Formulierung "Abschiedsfeier".
Der Ausdruck "Requiem" sei eher archaisch, da der gregorianische Choral
in den Gemeinden kaum praktiziert werde, wo dies jedoch der Fall sei, sei
der Ausdruck "Requiem" nach wie vor sinnvoll."
Das ist so ein Tohuwabohu, dass sich manche regelrecht verloren vorkommen
könnten bei dem Versuch, die Aussagen richtig zu verstehen und dann
auch noch zu widerlegen. Als erstes: Ruhe bewahren! Dann geht man ganz
sachlich vor und überprüft die verschiedenen Thesen.
1. "Alte Formen werden vielen fremd"
Ja, das ist ein Verdienst der V2-Sekte: Was Jahrhunderte und Jahrtausende
währte, wurde verfremdet und den Menschen entfremdet. Zum einen werden
die alten Riten durch neue, in der Regel ungültige ersetzt, zum anderen
kann die desorientierte Masse nichts mehr mit den katholischen Riten anfangen.
Die "Probleme mit dem Glauben", über die so viele so eifrig klagen,
sind hausgemacht und nur ein Vorwand, um den Glauben als unverbindlich
abtun zu können.
2. "Begriff 'Seelenamt" nicht zutreffend"
Wer den Ausdruck "Seelenamt" nicht kennt, kann z.B. im Schott nachschlagen:
"Zu den Totenmessen sei bemerkt: a) Ein Totenamt ist nach dem Begräbnis
im allgemeinen an allen Tagen, mit Ausnahme der Feste I. Klasse, gestattet.
b) Ein Seelenamt am dritten, siebten und dreißigsten Tage nach dem
Tode sowie am Jahrestag ist im allgemeinen an allen Tagen gestattet, mit
Ausnahme der Sonntage, der Feste I. und II. Klasse, der privilegierten
Wochentage, Vigilien und Oktaven. c) Gewöhnliche Seelenämter
(mit Gesang) sind an Sonntagen, Duplex-Festen und privilegierten Wochentagen,
Vigilien und Oktaven nicht erlaubt. d) Gewöhnliche Seelenmessen (ohne
Gesang) sind außerhalb derFastenzeit an denselben Tagen wie die privaten
Votivmessen erlaubt. In der Fastenzeit sind sie nur einmal in der Woche
und nur bis zum Palmsonntag zulässig, und zwar am ersten Tag der Woche,
auf den kein Duplex-Fest, kein Ouatembertae und keine Vigil fällt."
Als Formular wird in den Totenmessen die erste Messe von Allerseelen
verwendet; zu diesen Messen heißt es im Schott einleitend:
"Wir beten für die Armen Seelen und aus ihrem Herzen um die ewige
Ruhe (Intr., Grad., Comm.). Gestützt auf Christi und des Apostels
Wort, erwarten wir mit ihnen und für sie die baldige Auferstehung
der Seele zur seligen Gottanschauung und die schließliche Auferstehung
des Leibes zum Leben der Glorie (Lectio, Evang.). Wir erleiden im Geiste
mit ihnen die Ängste des Gerichtes (Sequenz) und flehen um ein gnädiges
Urteil (Offen.). Mit diesen Bitten gehen wir dem Heiland entgegen, der
in der heiligen Wandlung unsre Opfergabe wird. Die hl. Kommunion empfangen
wir als Unterpfand der ewigen Gottesgemeinschaft im Himmel, die wir auch
für die Armen Seelen erflehen (Comm.)."
Kurz: Die Kirche hat also gemäß V2-Urteil "unzutreffende"
Begriffe verwendet, doch jetzt hat die V2-Sekte mit ihrem "neuen
Pfingsten" die unzutreffenden Begriffe abgeschafft; s. z.B. auch "Abschied
von Hochwürden". Weil die V2-Sekte die Auferstehung leugnet, wie
es z.B. der Partykatechismus, Hansjürgen
Verweyen etc. beweisen, kann man mit "Armen Seelen", "Ängsten
des Gerichtes" (Sequenz: Dies irae - Tag des Zornes) etc. nichts mehr anfangen.
Es bleibt nur eine Erinnerungsfeier, wie ja Christus gemäß Karl
Rahners Anordnung nur "in den Glauben seiner Jünger hinein aufersteht".
Der Begriff "Seelenamt" ist nach V2-Verständnis UNZUTREFFEND, d.h.
nicht bloß unvollständig, weil man angeblich die Hinterbliebenen
vergessen habe, sondern eben schlichtweg falsch, weil dieses "Weiterleben
nach dem Tod" eben nur ein Weiterleben in den Gedanken der Hinterbliebenen
ist, aber kein wirkliches Weiterleben der unsterblichen Seele.
3. "'Requiem' eher archaisch und nur bei gregorianischem Choral angebracht"
Der Gregorianische Choral ist die Vertonung von Texten der heiligen
Messe, nicht die Hinzufügung von Texten. Das heißt in diesem
Fall: Der Introitus der Totenmesse beginnt immer mit den Versen 2,34f aus
dem IV. Buch Esdra (1. Jh. nach Chr., nicht Bestandteil der Heiligen Schrift):
Requiem aeternam dona eis, Domine, et lux perpetua luceat eis [Herr gib
ihnen die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihnen]. Die Messformulare
werden der Einfachheit halber - auch im Missale selbst - nach dem Anfang
des Introitus benannt, z.B. die Messe eines Bekenners "Os justi" (Introitus
Ps 36,30f), die Totenmesse "Requiem". Nun hat man mit dem "Novus Ordo"
die Liturgie umgekrempelt, aber mal angenommen, in der
Indultszene
würde ein Seelenamt gelesen: Auch das wäre nur "archaisch" (altertümlich),
von gestern, ohne Bestand.
Wie immer: Mit Hilfe katholischer Bücher wie dem Schott und mit Hilfe logischen Denkens lassen sich sich die V2-Tiraden sehr schnell als bewusste Irreführung durchschauen.
Etwas schwieriger ist es im "Traditionalismus" selbst. Die Gefahr, in einer pseudokatholischen Sekte zu landen, ist umso größer, je besser die antikatholische Ausrichtung der Sekte getarnt ist. Wer also mit so gen. "Sedisvakantisten" in Kontakt gerät, darf und muss klare Aussagen verlangen, ob diese "Sedisvakantisten" auch tatsächlich hundertprozentig auf dem Boden der katholischen Lehre stehen. Außer der Einsicht-Truppe von Heller mit der Fichte-"Philosophie" gibt es z.B. auch "Sedisvakantisten", die mit "Paul-VI.-Priestern" kooperieren. Es kursiert ein Märchen, dass "der echte Papst Paul VI." (Montini-I) in den Verliesen des Vatikans gefangen gehalten werde und dass ein "falscher Papst Paul VI." (Montini-II) das "Zweite Vatikanische Konzil" verschuldet haben soll, und dass dementsprechend auch Johannes Paul I. und JP II. nur Scheinpäpste sein können, eben weil "der echte Papst Paul VI." (Montini-I) noch lebe. Man hüte sich also davor, mit einer Gruppe in Kontakt zu treten, die einen "Paul-VI.-Priester" als Seelsorger hat. Dabei ist es gleichgültig, ob die Gruppenführer beteuern, selber nichts auf das Paul-VI.-Märchen zu geben: Der Sakramentenempfang bei Akatholiken ist nun einmal grundsätzlich verboten.
Ob nun mit oder ohne KzM: Wer die natürlichen Mittel (Studium) und die übernatürlichen Mittel (Gebet) einsetzt, für den besteht keine Gefahr, in den Wirren dieser Zeit unterzugehen. "Bisher hat euch noch keine Versuchung betroffen, die menschliche Kräfte überstiege. Und Gott ist treu. Er läßt euch nicht über eure Kräfte versuchen, sondern schafft mit der Versuchung auch den guten Ausgang, daß ihr sie bestehen könnt" (1 Kor 10,13).