Vor zwei Wochen wurde hier im Haus ein
Leserbrief von
"Staatsanwaltschaft Essen"
abgegeben, adressiert an "Frau/Herrn Rolf Lingen", mit der Anrede "
Sehr geehrte/r Frau/Herr Lingen"; gescannt:
Bezug ist also anscheinend
unsere Strafanzeige
gegen Uwe Becker, CDU Duisburg, vom 08.01.2007. Der
Editor von sedisvakantismus.org hatte zwar
bereits am 05.01.2007 per Fax in der Sache Uwe Becker Strafanzeige
erstattet, aber selbst bis heute (27.12.2007) rein gar nichts als
Reaktion darauf erhalten. Hier zunächst der Wisch der SA Essen,
Poststempel 12.12.2007:
Staatsanwaltschaft Essen, 45117
Essen, Zweigertstr. 56, 451 30 Essen, Telefon: 0201/803-0,
Durchwahl: 2773,
Telefax: 0201/803-2920, E-Mail: poststelle@sta-essen.nrw.de
Datum: 07.12.2007
Aktenzeichen 33 Js 1645/07 (Bei Antwort bitte angeben)
Frau/Herrn Rolf Lingen
Ermittlungsverfahren gegen Uwe Becker wegen Verleumdung, Bedrohung
Datum der Strafanzeige: 08.01.2007
Sehr geehrte/r Frau/Herr Lingen, das Ermittlungsverfahren habe ich
eingestellt, weil die Erhebung der
öffentlichen Klage nicht im öffentlichen Interesse liegt. Bei
dem geschilderten Sachverhalt kommen nur Delikte in Betracht, die nach
§ 374 der Strafprozessordnung (StPO) vom Verletzten im Wege der
Privatklage verfolgt werden können. In derartigen Fällen ist
es der Staatsanwaltschaft grundsätzlich versagt, Anklage zu
erheben ( § 376 StPO). Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die
Strafverfolgung über die
Interessen des Privatklageberechtigten hinaus auch im öffentlichen
Interesse liegt.
Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Der Rechtsfrieden wird
über den Lebenskreis der Beteiligten hinaus
nicht gestört. Darüber hinaus ist die Strafverfolgung dieses
Falles kein
gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit. Deshalb muss es Ihnen
überlassen bleiben, unter eigener
Abschätzung der Erfolgsaussichten gegen die/den Beschuldigte/n im
Wege der Privatklage bei dem Amtsgericht vorzugehen. Durch die
Verweisung auf den Privatklageweg werden etwaige
vermögensrechtliche Forderungen oder Ansprüche auf
Schadensersatz nicht berührt. Der Erhebung der Privatklage muss in
aller Regel ein Sühneversuch
vorausgehen. Nähere Auskünfte hierüber erteilt das
Schiedsamt, in dessen Bezirk die/der Beschuldigte wohnt.
Hochachtungsvoll Gruißem Amtsanwältin
Man mag darüber meditieren, weshalb die SA z.B. knapp ein Jahr
lang ermittelt, um dann überhaupt nur die Behauptung aufzustellen,
dass hier kein öffentliches Interesse und somit auch nicht die
Voraussetzungen für ein Strafverfahren vorliegen. Überhaupt
könnte man vermuten, dieses wirre Gelalle der SA sei durch
unüberlegtem Druck auf ein Knöpfchen fabriziert worden, als
"Gruißem Amtsanwältin" schon z.B. bei einer "
Weihnachtsfeier" vollgetankt war bis Oberkante
Oberlippe. Wie "heiter" die "Justiz" so ist, sieht man ja auch an
Jecken-Kurt und Konsorten. Allerdings muss man
zur Ehrenrettung der "Justiz" auf ihre
möglicherweise
psychischen Defekte hinweisen.
Nun denn: Der Einfachheit halber wurde heute folgendes Fax an SA Essen,
SA Duisburg etc. verschickt:
Geschäfts-Nrr. ECHR-LGer1.1R
(37843/05), (40449/06), (4271/07), (45826/07) [Bei Antwort angeben!]
Ihr
seid alles Vollidioten! - ist der Jargon der
"brd"-Freisler-Epigonen, s.
plantik3.htm
Verp*sst euch, ihr *rschlöcher!
[zens. PRHL] - ist der Jargon der "brd"-Gestapo, s.
rschloch.htm
"Außer Frage
steht, dass sich die Justiz der Kritik wegen ihrer Urteile stellen
muss. Auch scharfer Protest und überzogene Kritik sind durch die
grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt"
(OLG-Präsident a.D. R. Wassermann, NJW 1998, 730, 731).
1. Es wird daran erinnert, dass die korrekte Anschrift an mich "Herrn
Pater" resp. die korrekte Anrede mir gegenüber "Herr Pater"
lautet; z.B. hat Affenstall Hannover in einem "unanfechtbar
rechtskräftigen Urteil" erklärt: "Rolf Hermann Lingen, geb.
am 19.08.1967 in Recklinghausen, ... ist Pater der katholischen Kirche"
(
heise_02.htm). Mein Status als katholischer
Priester und damit die Berechtigung meines Titels wurde zudem von
"Justiz" Essen ex silentio ausdrücklich bestätigt (
titel_08.htm).
2. In den Straf- und Entmündigungsverfahren gegen
"Staatsanwaltschaft Essen" und "Amtsgericht Essen" wird
nachdrücklich Eile angemahnt; zudem werden diese Verfahren hiermit
auch ausgeweitet auf "Gruißem Amtsanwältin" von der SA
Essen. Tatbestände u.a.: Strafvereitlung, Rechtsbeugung,
Völkermord. Zudem wird gegen den "Bescheid von "Gruißem
Amtsanwältin" (Poststempel: 12.12.2007) in der Sache Uwe Becker
hiermit Beschwerde eingelegt. Was die SA Essen da mal wieder an absolut
verlogenem, hirnlosen Müll zusammengepanscht hat, beleidigt - wie
für die OMF-"brd"-"Justiz" typisch - sogar noch den Intellekt von
verschimmeltem Knäckebrot. Zunächst fällt der Absender
(SA Essen) auf; beide Strafanzeigen (vom Editor von
sedisvakantismus.org und von mir) waren aber an die SA Duisburg
gerichtet. Als Anschrift wählt die SA Essen "Frau/Herr Rolf
Lingen, als Anrede "Sehr geehrte/r Frau/Herr Lingen". Es muss dringend
geklärt werden, worauf die SA Essen ihre Ideologie stützt,
mein Geschlecht sei unbekannt, vorzugsweise weiblich: auf "Pater", auf
"Rolf" oder auf "Hermann". Zudem stellt dies eine ungeheuerliche
Herabwürdigung meiner Person dar, cf. Römischer Katechismus
(2,7,2): "Zuerst muss daher den Gläubigen dargelegt werden, wie
gross der Adel und die Erhabenheit dieses Standes ist, wenn wir
nämlich seine höchste Stufe, d.i. das Priestertum betrachten.
Denn da die Bischöfe und Priester gleichsam Gottes Dolmetscher und
Botschafter sind, welche in seinem Namen die Menschen das
göttliche Gesetz und die Lebensvorschriften lehren und die Person
Gottes selbst auf Erden vertreten: so ist offenbar ihr Amt ein solches,
dass man sich kein höheres ausdenken kann, daher sie mit Recht
nicht nur Engel, sondern auch Götter genannt werden, weil sie des
unsterblichen Gottes Kraft und Hoheit bei uns vertreten." Da es sich
beim SA-Wisch nur um eine gröblichst vernunftbleidigende Konserve
handelt, ist es unmöglich zu analysieren, wie die SA auf die
einzelnen Punkte der Strafanzeigen eingeht (
becker.htm)
- jeglicher vernünftiger Inhalt fehlt bei der SA OMF-typisch
komplett. Statt dessen tischt die SA wieder die üblichen
schlimmsten Lügen auf, z.B., dass die Verbrechen des Schuldigen
Uwe Becker allenfalls auf dem "Privatklageweg" verfolgt werden
könnten. Angesichts der irrsinnigen Masse der notorisch
ausnahmslos immer komplett illegalen "Beleidigungsprozesse" (
subjekt.htm) ist diese SA-Lüge umso
beleidigender für jeden denkenden Menschen, und mir als selbst
permanentem Opfer dieses "Beleidigungs"-Schwindels (
chronik.htm) kann man mit solchen Schoten
sowieso nicht kommen. Zudem repräsentiere ich als "einziger
katholischer Priester im deutschen Sprachraum" (Zitat
sedisvakantismus.org) die Kirche. Dass diese von sedisvakantismus.org
verbreitete Einschätzung weithin bekannt ist, beweist der
entsprechende Artikel auf der mit weitem Abstand größten
V2-Nachrichtenseite (http://www.kreuz.net/article.6401.html), die
monatlich über eine Million Besuche zählt (KzM: über
zehntausend / Monat). V.a. ist das Anliegen ja keineswegs auf meine
Person beschränkt, vielmehr geht es um die gesamte katholische
Kirche, und das sogar - wie die Anzeige des Editors beweist - auf
internationaler Ebene. Der Schuldige Uwe Becker hat seine Drohungen
unmissverständlich ausgesprochen, und wie die permanenten
Völkermordaktivitäten der Terror- und Folterrepublik
Deutschland gegen die römisch-katholische Kirche beweisen, sind
das keinesfalls leere Drohungen. Abschließend hier nochmals
Ex-"BGH"-"Richter" W. Neskovic (
http://www.kreuz.net/bookentry.2135.html):
"Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten
gestört. Kritik von Prozessparteien, Rechtsanwälten und
Politikern prallt an einem Wall gut organisierter und funktionierender
Selbstimmunisierungsmechanismen ab. … Es ist ein Phänomen unserer
Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale
politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die
Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher
Kritik entzogen hat … Die Rechtsprechung ist schon seit langem
kokursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch
30 % der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der
Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die
unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im
Umgang mit dem rechtssuchenden Bürger schaffen Misstrauen und
Ablehung."