Strafverfahren gegen "Deutsche
Bischofskonferenz"
- Pressemeldung -
(Kirche zum Mitreden, 07.02.2008)
Nachfolgendes Schreiben wurde heute an zahlreiche brd-"Justiz"-Stellen
gefaxt. Jeder ist ganz herzlich eingeladen, sich an diesem
Strafverfahren gegen "Deutsche Bischofskonferenz" zu beteiligen. Dies
kann z.B. durch Verbreitung des Textes geschehen, aber auch -
wenngleich wohl am gefährlichsten - dadurch, dass man selbst den
Text, mit seinem Namen und seiner Unterschrift versehen, an folgende
Adresse schickt:
Staatsanwaltschaft Bonn, Herbert-Rabius-Straße 3, 53225 Bonn,
Fax: +49 (0) 228 9752-600
Natürlich kann man den Text dafür seinen eigenen
Vorstellungen anpassen, sei es durch Auslassungen oder Zusätze; in
jedem Falle muss aber die Gerechtigkeit gewahrt bleiben, d.h.
unverständliche und v.a. unbegründete Anzeigen wirken
kontraproduktiv, wenigstens für den jeweiligen Anzeigeerstatter,
möglicherweise auch für die gerechte Sache als solche.
Der Text:
a****
"Die Deutschen sind dumm. Dumm ist nicht einmal genug. Sie sind
idiotisch!" ("Israel-Nachrichten", Tel Aviv, 13.11.1992)
"Die gefährlichste kriminelle Vereinigung. Das ist die Justiz,
besonders die Staatsanwaltschaft" (Priv.-Doz. Dr.
habil. Ulrich Brosa).
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen "Deutsche
Bischofskonferenz" / "Verband der Diözesen Deutschlands" /
"Kommissariat der deutschen Bischöfe" etc. pp. (V2-Sekte
Deutschland; gängige Synonyme: "Kinderschänder-Kirche"
/
"größte transnationale
Schwulenorganisation" /
"Hassprediger"); Tatbestände u.a.: Betrug, Völkermord.
Begründung: Die Schuldigen geben sich öffentlich als
"katholische Bischöfe" aus. Nun muss man aber, um a) katholisch zu
sein, Mitglied der katholischen Kirche sein, und um b) Bischof zu sein,
eine gültige Bischofsweihe besitzen. Aber nachweislich ist kein
einziger Schuldiger a) Mitglied der katholischen Kirche, und (fast?)
alle Schuldigen besitzen b) keine gültige Bischofsweihe. Alle
Schuldigen sind a) unwiderlegbar bewiesenenermaßen
Häretiker, und Häretiker sind nicht Mitglieder der
katholischen Kirche (cf. Catechismus Romanus, I,
10,9). Sie alle
bekennen sich zu "Vatikanum 2", damit auch zu den darin enthaltenen
notorischen Häresien. Der sog. "Katholische
Erwachsenen-Katechismus" ist ebenfalls ein Sammelbecken schlimmster
Häresien. Diese ganzen Nichtkatholiken haben (fast?) alle b) eine
- sakramental ungültige! - "Novus Ordo"-"Bischofsweihe" erhalten.
Die Ungültigkeit dieses "Weiheritus" ist weltweit anerkannt,
wofür auf die einschlägigen Studien z.B. bei "Rore
Sanctifica" etc. pp. verwiesen wird. In der Sekte von "Vatikanum 2"
hingegen ist die Beurteilung der "neuen Bischofsweihe" nicht
einheitlich: Z.B. sagt Athanasius Kröger,
dass die
V2-"Bischofsweihe" "etwas Unklares und nicht einwandfrei
Sinnbestimmendes" ist; Ulrich Lüke und Hans
Werners hingegen
leugnen offen, dass Jesus überhaupt ein Weihesakrament eingesetzt
hat; insofern erübrigt sich dann auch die Frage nach einer
"Gültigkeit" vollkommen.
Zum von den Schuldigen betriebenen Völkermord, d.h. der gezielten
Ausrottung einer Gruppe (hier: die katholische Kirche) durch
Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen
Schäden etc. pp. bei Angehörigen der Gruppe (cf. VStGB §
6):
Verräterisch ist dabei bereits die intensive erfolgreiche
Zusammenarbeit der Schuldigen mit der anerkannten "gefährlichsten
kriminellen Vereinigung", i.e. der "Justiz". So haben die Schuldigen in
Komplizenschaft mit "Landgericht Bonn" durchgesetzt, dass katholische
Katechismen und päpstliche Enzykliken durch Sodomie-
und
Fäkalpornos ersetzt wurden - u.z. unter einer "katholischen"
Internetadresse! Wegen Verbreitung der katholischen Texte wurden
gigantische Geldstrafen verhängt und - bis zum Bankrott des Opfers
- eingepfändet. Für die Verbreitung der - von jedem sofort
z.B. über archive.org nachprüfbaren - Tatsache, dass "Kirche
zum Mitreden" die ursprüngliche Seite der Domain katholisch.de
ist, hat "Landgericht Bonn" auf Betreiben der Schuldigen eine
Kerkerstrafe verhängt. Lustigerweise galt
diese Strafe
übrigens für etwas, was (wie die Schuldigen explizit
wussten!) gar nicht den Tatsachen entsprach, nämlich dass diese
Aussage auf einer bestimmten Seite stand (wo sie eben nicht stand).
Gegen "Landgericht Bonn" wurde wegen dieser permanenten exorbitanten
Justizverbrechen Strafanzeige erstattet, was aber nur zu einer
"Verurteilung" des Anzeigeerstatters wegen
"Beleidigung" führte.
Wohlgemerkt: Bekanntlich sind "Beleidigungs-Prozesse" selbst immer nur
eklatante Justizverbrechen, da ihnen jede gesetzliche Grundlage
komplett fehlt (nulla poena sine lege). Selbst wenn man die psychische
Belastung durch diesen unendlichen bestialischen Terror seitens der
V2-Sektierer und der "Justiz" leugnen wollte: Die Schuldigen setzen
auch alles daran, ihre Gegner als geistig
unzurechnungsfähig zu
verleumden und sogar zu psychiatrisieren;
diese von brd und V2-Sekte im
Schulterschluss verbrochene, obendrein ebenfalls abartig geldfressende
Psycho-Folter belegt eindrucksvoll die grenzenlose Skrupellosigkeit der
Schuldigen.
Die unheilige Allianz zwischen der deutschen V2-Sekte und der
brd-"Justiz" hat eine lange Tradition. Das
"Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" (vulgo "Bundesverfassungsgericht")
erklärte in dem Streitfall Giselbert Grohe
(1980)
ausdrücklich, dass "an der Hochschule St. Georgen keine
katholische Theologie mehr gelehrt" wird, dass diese Hochschule aber
dennoch "katholisch" sei! Diese contradictio in adiecto
("häretisch-katholisch") ist symptomatisch für den
fundamentalen Irrsinn der brd auch speziell in Kirchenfragen. Und
bereits 1957 erklärte das "BVerfG" im berühmten
"Konkordatsurteil", dass zwar das Konkordat
weiter gelte, die brd sich
aber nicht daran zu halten habe; d.h. demzufolge bricht das
brd-"Grundgesetz" das Völkerrecht und steht über
völkerrechtlichen Verträgen. Die brd als ganze ist also - so
wörtlich in kirchlichen Kommentaren - "schizophren".
Dieses Strafverfahren soll erleichtern, dass schnell und
unbürokratisch gegen V2-Sektierer und Komplizen vollstreckt werden
kann.
****e
Strafanzeige als pdf-Datei - zum Mitmachen.
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