"Rechtsanwalt" Karlheinz Gutenkunst, "Rechtsanwältin" Yvonne Groß-Wetz, Speyer, "Kaplan" Carsten Leinhäuser

- Die V2-Sekte macht sich mal wieder des sehr schweren Betrugs, der Erpressung sowie des Völkermordes schuldig -
(Kirche zum Mitreden, 17.08.2006)
"carsten leinhäuser" bei Google
In der Sache Carsten Leinhäuser (CL) teilte uns Herr Roland Stadler (RBS) gestern mit, dass er von einem "Anwaltsbüro" Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz belästigt wurde. Den Brief erhielt er per Einschreiben mit Rückschein - hirnrissigerweise haben Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz (GGW) es schlichtweg verschlampt, das Schreiben wenigstens per normalen Brief oder Fax zuzustellen; bereits das sagt sehr viel über die "Qualität" von GGW aus. Und in all dem Trubel vergesse man nicht: Die V2-Sekte hatte bekanntlich die "Erkenntis" gewonnen, dass RBS nur eines unserer Pseudonyme ist. Warum sie jetzt trotzdem zusätzlich an RBS schreibt, bleibt unklar, wenngleich es uns offen gestanden nicht wirklich überrascht, dass das Schreiben an RBS zugestellt werden konnte. Hier zunächst der Text, den wir heute - ebenfalls per Einschreiben mit Rückschein - erhalten haben (bis auf den Namen identisch mit dem Schreiben an RBS):

Karlheinz Gutenkunst
RECHTSANWALT
auch Fachanwalt für Steuerrecht
Yvonne Groß-Wetz
RECHTSANWÄLTIN
67346 SPEYER/RHEIN
RÜTZHAUBSTRASSE 2
TELEFON (06232)76253
TELEFAX (0 62 32) 7 85 53
e-mail: ra@gutenkunst.com
EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN
Herrn Rolf Hermann Lingen
14.08.2006 g-bt
149/06G20
Sehr geehrter Herr Lingen,
Herr Kaplan Garsten Leinhäuser, Kirchenstr. 10 in 67105 Schifferstadt, hat uns mit der Wahrnehmung seiner Rechte Ihnen gegenüber beauftragt.
Seit einiger Zeit unternehmen Sie es, die Internet - Homepage unseres Mandanten "vaticarsten" durch ungebetene und unautorisierte Anhänge zu erweitern; Sie wurden diesbezüglich durch unseren Mandanten bereits abgemahnt, haben aber gleichwohl Ihr unzulässiges Verhalten fortgesetzt.
Unser Mandant als Inhaber der Ihnen bekannten Internet - Adresse ist ausschließlicher Rechteinhaber; dies beinhaltet das Recht, sich gegen jegliche Verunstaltungen seines Internetauftrittes zur Wehr zu setzen, vor allem absichtlichen Verunstaltungen, die aus unerbetenen von fremder Hand stammenden Textanhängen etc. bestehen. Solche Anhänge, Verweisungen oder was auch immer, verletzen die Rechte unseres Mandanten, was Ihnen bekannt sein müsste.
Wir haben Sie deshalb hiermit namens unseres Mandanten letztmalig außergerichtlich aufzufordern, zu unterlassen,
a) den jeweiligen Originaltext der Homepages "vaticarsten" in all ihren Varianten des Herrn Kaplan Garsten Leinhäuser und / oder deren Gestaltung zu verändern, oder Dritte zu veranlassen, solches zu unternehmen,
b) Texte, Hinweise, Bilder, Glossen und / oder Kommentare, von welcher Autorschaft auch immer herrührend, an den Internet- Auftritt unseres Mandanten gemäß Absatz a) anzufügen, desgleichen Links, die auf andere Internet-Seiten führen oder verweisen, oder Dritte zu veranlassen, solches zu unternehmen,
c) Schriftverkehr zwischen Ihnen und unserem Mandanten, gleich ob auf Papier geführt, per Fax oder auf elektronischem Weg, der Öffentlichkeit ohne Zustimmung unseres Mandanten zugänglich zu machen, in welcher Form auch immer; dies betrifft im Übrigen auch den durch und über uns geführten Schriftverkehr.
Da Sie sich schon bisher nicht an die Abmahmmg unseres Mandanten gehalten haben, hat dieser bereits jetzt das Recht, gegen Sie im Wege der Klage oder gar der einstweiligen Verfügung vorzugehen; die Entscheidung darüber, ob dies geschieht, hängt u. a. davon ab, ob Sie sich verpflichten, die beigefügte Untenverfungserklärung unterzeichnet innerhalb von vier Tagen nach Erhalt dieses Schreibens an uns zurückzugeben, da nur so hinreichende Gewähr dafür gegeben zu sein scheint, dass keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. Letztere ergäbe sich dann allerdings wiederum daraus, dass Sie ungeachtet dieser erneuten durch uns ausgesprochenen Abmahnung nach Erhalt dieses Schreibens Ihr rechtswidriges vorbeschriebenes Handeln fortsetzen, und sei es auch nur in einem einzigen Verstoß.
Auf Grund Ihres Verhaltens haben Sie die durch unsere Tätigkeit erforderlich gewordenen Schritte ausgelöst und damit auch für die unserem Mandanten entstehenden Kosten aufzukommen, welche sich wie folgt errechnen:
Gegenstandswert (§ 23 RV G) mindestens € 5,000,-:
1,3 Geschäftsgebühr Ziff. 2400 W RVG €391,30
Telekomm.-Ausl. Ziff. 7002 W RVG € 20.00
Zwischensumme 6411,30
16% Umsatzsteuer Ziff, 7008 W RVG € 65.81
€477,11
Den Ausgleich dieser Kosten erwarten wir innerhalb von zwei Wochen unter Angabe des Betreffe auf eines der oben angegebenen Konten.
Mit freundlichen Grüßen
[Gekritzel]
(Gutenkunst)
Rechtsanwalt
PS: Hiermit ergeht ausdrücklich Verbot, mit uns per Fax oder über unsere E-Mail- Adresse Kontakt aufzunehmen. Korrespondenz erledigen Sie bitte auf dem Postweg. D.O.

Rolf Hermann Lingen
Unterwerfungserklärung
Hiermit verpflchte ich mich gegenüber Herrn Kaplan Garsten Leinhäuser, Kirchenstr. 10, 67105 Schifferstadt,
I. zu unterlassen
a) Originaltext der Homepages "vaticarsten" in allen Varianten des Herrn Kaplan Garsten Leinhäuser und oder Gestaltung zu verändern, oder Dritte zu veranlassen, solches zu unternehmen,
b) Texte, Hinweise, Bilder, Glossen und / oder Kommentare, von weicher Autorschaft auch immer herrührend, an den Internet - Auftritt des Herrn Kaplan Garsten Leinhäuser gem. Abs. a) anzufügen, oder Links, die auf andere Internet - Seiten führen oder verweisen, oder Dritte zu veranlassen, solches zu unternehmen,
c) Schriftverkehr zwischen mir und Herrn Kapian Garsten Leinhäuser, gleich ob auf Papier geführt, per Fax oder auf elektronischem Weg, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, in welcher Form auch immer; dies betrifft auch durch und über das Anwaltsbüro Gutenkunst und Groß-Wetz geführten Schriftverkehr,
II. zur Zahlung
a) von € 500,- für jeden Fall der Zuwiderhandlung gemäß vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) an Herrn Kaplan Garsten Leinhäuser als Vertragsstrafe,
b) der Herrn Kaplan Garsten Leinhäuser durch die Anwaltsabmahnung vom 14.08.06 entstandenen Anwaitskosten in Höhe von € 477,11 durch Überweisung an das Anwaltsbüro Gutenkunst u. Groß-Wetz in Speyer bis spätestens 05.09.2006.
Dorsten, den
(Rolf Hermann Lingen)

1. Analyse:
Das spannendste, woran absolut alles hängt, sind die Beweise, die GGW für ihre Behauptungen vorbringen. Um es vorweg zu nehmen: Es werden keinerlei Beweise genannt, ja jegliche Anlagen fehlen komplett! Schauen wir trotzdem die Behauptungen im einzelnen an:
a) "Kaplan Garsten Leinhäuser"
Ein Kaplan muss eine Priesterweihe besitzen. CL hat sich bekanntlich bis heute hartnäckig geweigert, wenigstens Anhaltspunkte für eine Weihe anzugeben. Er behauptet statt dessen steif und fest, von Anton Schlembach zum Priester geweiht worden zu sein. Schlembach hingegen besitzt bewiesenermaßen keine Bischofsweihe, ist folglich auch gar nicht fähig, eine Priesterweihe zu spenden. Da GGW auch nichts vorbringen, sind sie ebenfalls des sehr schweren Betrugs schuldig. Indem GGW uns wiederum mit der laikalen Anrede anpöbeln, erweisen sie sich nicht nur als ekelerregend ordinär und respektlos, sondern als günstigstenfalls komplett übergeschnappt.

b) "hat uns mit der Wahrnehmung seiner Rechte Ihnen gegenüber beauftragt"
Es fehlt eine Vollmacht. Zur Erinnerung: Eberhard Heller hatte seinerzeit das Fehlen einer solchen moniert, als ihm eine Verpflichtungserklärung zur Unterschrift vorgelegt worden war, weswegen die gesetzte Frist verlängert werden musste. Würden wir das GGW-Affentheater ernst nehmen können, müssten wir als erstes eine von CL unterschriebene Vollmacht anfordern, und natürlich müsste dann die Frist angepasst werden. Solange diese Beauftragung uns nicht vorliegt, dürfen, ja müssen wir schon von daher jedes einzelne Wort von GGW bezweifeln, denn GGW besitzen keinerlei Glaubwürdigkeit, was aus ihren massiven Lügen darin hervorgeht. Anders gesagt: Bis jetzt haben GGW faktisch noch gar nichts unternommen. Da kann ja jeder kommen!

c) "Seit einiger Zeit unternehmen Sie es» die Internet - Homepage unseres Mandanten "vaticarsten" durch ungebetene und unautorisierte Anhänge zu erweitern"
Diese müssten zunächst einmal im einzelnen genannt und in Ausdruck vorgelegt werden. Im CL-Blog steht kein einziger Eintrag von uns, allerdings haben wir dort tatsächlich einen Eintrag geschrieben, u.z.: "Zur Erklärung des OMF-”brd”-“Beleidigungs”-“Paragraphen”: http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm"
Denselben Text haben wir übrigens auch zum entsprechenden Blogeintrag von kdgd.de eingetragen. Freigeschaltet (was in beiden Blogs erforderlich ist) wurde unser Eintrag aber nur bei kdgd, nicht bei CL; bei kdgd sieht das so aus:
kdgd.de
Wer den kdgd-Text gelesen hat, fragt sich womöglich, wo das "Verfahren zur gesetzlichen Betreuung Seiner Merkwürden anhängig ist". Nun, ganz einfach: Nirgends! Nochmals ein Blick in weit0004.htm, unser Kommentar zu "Schneeflöckchen": »So, so, Schneeflöckchen hat sich "ernsthaft gefragt, ob niemand mal versucht hat, den einweisen zu lassen". Ganz so ernsthaft war die Frage wohl nicht, schließlich gibt es zu diesem verzweifelten Versuch der V2-Sektierer und OMF-"brd"-Terroristen ja wahrlich massenweise KzM-Texte, und was für Schneeflöckchen "außer Frage" steht, i.e. unsere "wirklich ernsthafte psychische Störung", ist laut dem "brd"-Psychopathen Mihail Kivi ein "Witz".« Diese Lügenwelt ist nun einmal konstitutiv für die V2-Sekte, sie ist ihr Lebensprinzip - ohne Lüge könnte es die V2-Sekte nicht geben. Dass nur Satanisten auf die Idee kommen, einen Priester als "Seine Merkwürden" zu diffamieren, bedarf hier keines weiteren Kommentars.
Nun zu CL. Zugegeben, auch unsere Gedächtniskapazität ist nicht vollkommen unbegrenzt, aber wir können uns beim besten Willen nicht erinnern, *mehrere* Einträge im CL-Blog versucht zu haben. GGW muss also begründen, wie sie auf den Plural kommen; jedenfalls liegt auch hier die Beweislast vollständig bei CL / GGW. Wir könnten ohnehin nicht leicht beweisen, dass wir etwas, das gar nicht da ist (i.e. unsere Einträge), auch gar nicht geschrieben haben.
Restlos spinnert ist die Behauptung, unser Eintrag (Singular) sei "ungebeten und unautorisiert" gewesen. Also: CL lädt ausdrücklich zu Kommentaren ein, da ist extra ein Blogformular integriert. Was mit "unautorisiert" gemeint sein soll, verschweigen GGW hartnäckig. Es gibt ja keinerlei "Autorisierung" in CLs Blog (d.h. Einloggen mit Benutzername und Passwort). Sollte damit "anonym" gemeint sein, ist auch das wieder nur gelogen, denn wir haben unseren Namen durchaus genannt. Wir haben allerdings nach unserem Eintrag die Seite gespeichert; das sah so aus:
Eintrag bei vaticarsten.de

d) "Sie wurden diesbezüglich durch unseren Mandanten bereits abgemahnt, haben aber gleichwohl Ihr unzulässiges Verhalten fortgesetzt."
Damit wiederholen GGW zwar die Lüge von CL, aber Fiktion wird nicht dadurch Realität, dass sie immer wieder nachgeblökt wird. Zur Erinnerung: CL hatte gegenüber dem Editor von sedisvakantismus.org lügnerisch behauptet: "Noch einmal weise ich Sie daraufhin, dass ich Ihnen sowie Herrn Lingen sowie allen weiteren auf Ihrer Seite beteiligten Personen ausdrücklich untersagt habe, mich und meine Homepage weiterhin mit Kommentaren zu belästigen." Zwar kann man eine Homepage nicht belästigen, aber wir wollen einmal annehmen, CL meinte statt "belästigen" "bereichern".
Jedenfalls hatten wir bereits in weit0003.htm diesbzgl. klargestellt: »Sollte er mit "Herrn Lingen" mich meinen (ordinäre Pöbelei kennt man ja als typische Merkmale des Satanismus), dann kann ich versichern, dass ich keine derartige Mail (oder andere Mitteilung) von Leinhäuser erhalten habe. Dies sollte in den Strafverfahren gegen die V2-Sekte berücksichtigt werden, um beschleunigte Verfahren zu erleichtern.«
CL muss diesen Text kennen, da er auf seiner Homepage nicht nur darüber schreibt, sondern ihn sogar als pdf-Dokument zum Download anbietet (letzteres kann er natürlich machen wegen des Copyright). Absolut unverzichtbar ist jedenfalls, dass er eine Mitteilung an uns nachweisen kann, in der er uns irgendetwas "untersagt". Und noch besser: Es ist *bis heute kein* Schreiben irgendwelcher Art bei uns eingetroffen, dass CL uns "untersagt", ihn irgendwie zu "belästigen". Ein solches Schreiben ist aber logischerweise absolut zwingend notwendig, bevor man überhaupt einen Verstoß dagegen monieren kann.

d) Unser Mandant als Inhaber der Ihnen bekannten Internet - Adresse ist ausschließlicher Rechteinhaber; dies beinhaltet das Recht, sich gegen jegliche Veranstaltungen seines Internetauftrittes zur Wehr zu setzen, vor allem absichtlichen Verunstaltungen, die aus unerbetenen von fremder Hand stammenden Textanhängen etc. bestehen. Solche Anhänge, Verweisungen oder was auch immer, verletzen die Rechte unseres Mandanten, was Ihnen bekannt sein müsste.
Nochmals: Unser Eintrag war nicht unerbeten, ganz im Gegenteil: Er folgte der Einladung "Kommentar abgeben" seitens CL.
Aber es gibt noch einen Aspekt: CL kann unsere Einträge gar nicht rechtskräftig "verbieten", weil wir nur seine Lügen richtigstellen, was unser Recht und unsere Pflicht ist. Sofern CL tatsächlich jemandem "untersagt" hat, an ihn resp. in seinem Blog zu schreiben, bliebe noch immer die Tatsache, dass "die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist." Schließlich handelt CL ja nicht als Privatmann resp. innerhalb seiner Privatssphäre, sondern als Betrüger, Gottesräuber, Verleumder etc. - und da hat nun einmal jeder das Recht und ggf. auch die Pflicht dagegen vorzugehen. Was die Kirche vom Missionsverbot hält ("Wir haben euch doch streng verboten, in diesem Namen zu lehren"), formuliert Petrus so: "Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Apg 5). Und ein ganz ähnliches neueres Beispiel: Hitler hatte ausdrücklich verboten, dass die Enzyklika "Mit brennender Sorge" veröffentlicht wird. Nach "brd"-Logik haben sich alle Kleriker, die sie trotzdem von der Kanzel verlesen haben, der Missachtung eines Verbotes schuldig gemacht, wurden also rechtmäßig als Kriminelle misshandelt. Gemäß "brd" haben die Nazis die Kirche also *völlig mit Recht* zu zerstören versucht. Deshalb wurden die (mit allem schuldigen Respekt) Nazischweine, die für die "Verurteilung" von katholischen Priestern gesorgt haben, nicht nur nicht bestraft, sondern in der "brd" sogar noch befördert! Die "brd" als Verherrlichung und Übersteigerung des Nationalsozialismus geht mit ähnlichem resp. größerem Sadismus gegen die Kleriker vor (s. z.B. manni-penni), allerdings im Gegensatz zu den Nazis verleumdet die "brd" die katholischen Kleriker auch noch als (ggf. geistesgestörte) Laien.

Wir haben Sie deshalb hiermit namens unseres Mandanten letztmalig außergerichtlich aufzufordern, zu unterlassen,
a) den jeweiligen Originaltext der Homepages "vaticarsten" in all ihren Varianten des Herrn Kaplan Garsten Leinhäuser und / oder deren Gestaltung zu verändern, oder Dritte zu veranlassen, solches zu unternehmen,
Also den Originaltext können wir gar nicht "verändern"; wir können nur CLs ausdrücklichen Einladung "Kommentar abgeben" folgen, oder eben der Einladung nicht folgen. GGW faseln hier unentwegt Schwachsinn zur Potenz.

b) Texte, Hinweise, Bilder, Glossen und / oder Kommentare, von welcher Autorschaft auch immer herrührend, an den Internet- Auftritt unseres Mandanten gemäß Absatz a) anzufügen, desgleichen Links, die auf andere Internet-Seiten führen oder verweisen, oder Dritte zu veranlassen, solches zu unternehmen,
Wie gesagt, das könnten wir tun oder lassen. Ein rechtskräftiges diesbzgl. Verbot kann es aber nicht geben.

c) Schriftverkehr zwischen Ihnen und unserem Mandanten, gleich ob auf Papier geführt, per Fax oder auf elektronischem Weg, der Öffentlichkeit ohne Zustimmung unseres Mandanten zugänglich zu machen, in welcher Form auch immer; dies betrifft im Übrigen auch den durch und über uns geführten Schriftverkehr.
Natürlich will die V2-Sekte ihre Verbrechen geheimhalten, das ist ja sattsam bekannt. Man schaue z.B. nur auf die ganzen geheimgehaltenen Kinderschändungen und damit zusammenhängend auf die Vertuschungsversuche, auf die Behinderung der Justiz bei der Aufklärung usw. usf. Eine Seite von V2-Fetischisten beschäftigt sich sogar schwerpunktmäßig mit der V2-Kinderschänderwelt, u.z. http://www.bishop-accountability.org
Gegen einen V2-"Kardinal" sollte wegen seiner Vertuschungsbemühungen ein Verfahren geführt werden, was aber leider vorzeitig eingestellt wurde, und das bloß, weil er zum sichtbaren Oberhaupt der V2-Sekte gekürt wurde, i.e. Joseph "Rat" Ratzinger. Für Einzelheiten s. Jamie Doward, "Pope 'obstructed' sex abuse inquiry. Confidential letter reveals Ratzinger ordered bishops to keep allegations secret", Observer 24.05.2005: "Lawyers acting for abuse victims claim it was designed to prevent the allegations from becoming public knowledge or being investigated by the police. They accuse Ratzinger of committing a 'clear obstruction of justice'."
So also auch hier CL. Er will unbehelligt seine Lügen und Verleumdungen auf seiner Homepage verbreiten und uns der Möglichkeit berauben, die Dinge richtig zu stellen. Das ist mal wieder übersteigerter Nazi-Terrorismus pur, s. wiederum die Enzyklika "Mit brennender Sorge": "Die erste, die selbstverständlichste Liebesgabe des Priesters an seine Umwelt ist der Dienst an der Wahrheit und zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher Schminke er einherschreiten mag. Der Verzicht hierauf wäre nicht nur ein Verrat an Gott und Eurem heiligen Beruf, er wäre auch eine Sünde an der wahren Wohlfahrt Eures Volkes und Vaterlandes".
Aber kann man nicht wenigstens die Veröffentlichung des Schriftverkehrs verbieten? Nein, auch das ist absolut unmöglich, sofern ein höheres Gut auf dem Spiel steht, in diesem Fall also das Heil der Seelen. Diese Tatsache muss allgemein bekannt sein, weil sie sich aus moralischen Prinzipien klar ergibt; übrigens wurde sie auch schon mehrfach bei KzM behandelt (z.B. im Zusammenhang mit Germar Rudolf); hier also nochmals: »Es gibt zweifellos auch Inhalte, die zwar grundsätzlich einer Geheimhaltung unterliegen, z.B. die Inhalte persönlicher Briefe, bei denen es aber Entschuldigungsgründe von der Geheimhaltung gibt, cf. Jone 306: "Entschuldigt ist man von der Geheimhaltung, wenn mal dadurch einen verhältnismäßig großen Nachteil von sich oder von anderen fernhalten kann, auch wenn der Schaden, der dem anderen aus der Offenbarung entsteht, größer ist."«

Da Sie sich schon bisher nicht an die Abmahmmg unseres Mandanten gehalten haben, hat dieser bereits jetzt das Recht, gegen Sie im Wege der Klage oder gar der einstweiligen Verfügung vorzugehen; die Entscheidung darüber, ob dies geschieht, hängt u. a. davon ab, ob Sie sich verpflichten, die beigefügte Untenverfungserklärung unterzeichnet innerhalb von vier Tagen nach Erhalt dieses Schreibens an uns zurückzugeben, da nur so hinreichende Gewähr dafür gegeben zu sein scheint, dass keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. Letztere ergäbe sich dann allerdings wiederum daraus, dass Sie ungeachtet dieser erneuten durch uns ausgesprochenen Abmahnung nach Erhalt dieses Schreibens Ihr rechtswidriges vorbeschriebenes Handeln fortsetzen, und sei es auch nur in einem einzigen Verstoß.
Diese Androhung und erst recht Durchführung staatsrechtlicher Schritte gegen einen Kleriker ist strengstens verboten, wenngleich sie natürlich rechtlich komplett unwirksam ist. "Auch heute noch hält die Kirche am privilegium fori prinzipiell fest und befiehlt, daß Kleriker in allen Streit- und Kriminalsachen nur vor das kirchliche Gericht gezogen werden sollen, wenn nicht für einzelne Orte anders vorgesorgt ist (can. 120, §1)" (A. Perathoner, Das kirchliche Gesetzbuch, Brixen (4)1926, 520f).

Auf Grund Ihres Verhaltens haben Sie die durch unsere Tätigkeit erforderlich gewordenen Schritte ausgelöst und damit auch für die unserem Mandanten entstehenden Kosten aufzukommen, welche sich wie folgt errechnen:
Gegenstandswert (§ 23 RV G) mindestem € 5,000,-:
1,3 Geschäftsgebühr Ziff. 2400 W RVG €391,30
Telekomm.-Ausl. Ziff. 7002 W RVG € 20.00
Ewischensumme 6411,30
16% Umsatzsteuer Ziff, 7008 W RVG € 65.81
€477,11
Den Ausgleich dieser Kosten erwarten wir innerhalb von zwei Wochen unter Angabe des Betreffe auf eines der oben angegebenen Konten.
Mit freundlichen Grüßen
[Gekritzel]
(Gutenkunst)
Rechtsanwalt
Aha, wir sollen zu den Lügen nicht nur schweigen, wir sollen CLs Verleumdungs- und Erpressungskampagne auch noch aktiv finanziell unterstützen! Damit würden wir uns erst recht der V2- und GGW-Verbrechen mitschuldig machen.
Interessant ist die Ignoranz angesichts unseres allseits bekannten finanziellen Status: Da wir komplett bankrott und überschuldet sind, ist natürlich nichts mehr durch "Pfändung" bei uns zu holen, weswegen die OMF-"brd" jetzt nur noch zu Kerkerhaft gegen uns greift. Anders gesagt: GGW bzw. erst recht CL werden auf ihren Kosten sitzen bleiben. Wenn die jetzt noch Geld in ein OMF-"brd"-"Gericht" stecken, erhöht das nur ihre eigenen Kosten. Und ob sie bei RBS mehr Glück mit ihren Forderungen haben, wagen wir nicht zu garantieren.

PS: Hiermit ergeht ausdrücklich Verbot, mit uns per Fax oder über unsere E-Mail- Adresse Kontakt aufzunehmen. Korrespondenz erledigen Sie bitte auf dem Postweg. D.O.
Na, dann hätten GGW ja wenigstens angesichts unserer bekannten finanziellen Lage die Briefkosten sowie einen Obulus für den weiteren Aufwand zur Verfügung stellen müssen, zumal sie selbst sich glatt mal 23,20 Euro für "Telekomm.-Ausl. Ziff. 7002 W RVG" in die Tasche stecken wollen. Aber immerhin dürfen wir Faxgeräte von Dritten benutzen, was auch wesentlich billiger ist. Übrigens: Faxsendungen sind sogar bei "brd"-"Strafanzeigen", "Petitionen" usw. usf. zulässig! Auch an dieser Forderung lässt sich erahnen, wie günstigstenfalls übergeschnappt GGW sein müssen. Das Verbot ist folglich komplett nichtig. Überhaupt: GGW haben uns gar nichts zu "verbieten".

Zur "Unterwerfungserklärung"
Spätestens jetzt ist jedem restlos klar, dass GGW im günstigsten Falle vollends übergeschnappt sind: Wir sollen ein offenkundige Lüge unterschreiben, i.e. dass CL "Kaplan" ist, und wir sollen erklären, dass wir auf unsere priesterliche Pflicht verzichten, i.e. auf den "Dienst an der Wahrheit und zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher Schminke er einherschreiten mag".
Nach der gründlichen Analyse der V2- / GGW-Lügen ist klar, dass diese "Unterwerfungserklärung" auch den Straftatbestand der Erpressung erfüllt, sogar nach OMF-"brd"-"Strafgesetzbuch":
a**** § 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat. ****e
GGW handeln dabei gewerbsmäßig / als Mitglieder einer Bande (i.e. des "Anwaltsbüros").

Weitere Maßnahmen
17.08.2006 Fax
An die Erpresser, Betrüger und Völkermörder Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz
Die nachfolgende Öffentliche Unterwerfungserklärung muss mir bis zum 21.08.2006 unterschrieben vorliegen. Einschreiben, die nicht auf dem einfachen Weg zugestellt werden, sowie falsch adressierte Briefe (z.B. ohne Patertitel) werden nicht angenommen und gelten als nicht geschrieben.
Öffentliche Unterwerfungserklärung
Hiermit erklären wir, die Unterzeichnenden Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz, Speyer ("Anwaltsbüro"), dass die von Hochw. Herrn Pater Rolf Hermann Lingen erpresste "Unterwerfungserklärung" vollständig unberechtigt ist, weil sie wider besseres Wissen auf falschen Tatsachen basiert.
Wir wissen, dass sogar von einem "brd"-Gericht in einem "unanfechtbaren" "Urteil" "im Namen des Volkes" ausdrücklich erklärt wurde, dass Hochw. Herr Rolf Hermann Lingen "Pater der katholischen Kirche" ist. Wir wissen, dass Hochw. Herr Pater Lingen sich des privilegium fori erfreut. Wir wissen, dass Carsten Leinhäuser kein "Kaplan", sondern ein Betrüger ist, der sich verbrecherischerweise als "katholischer Priester" ausgibt. Wir wissen, dass es das unabsprechbare Recht und die Pflicht von Hochw. Herrn Pater Lingen ist, öffentlich vor V2-Sektierern wie Carsten Leinhäuser zu warnen - unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Mittel. Wir wissen, dass Hochw. Herr Pater Lingen ausdrücklich erklärt hat, dass ihm von Carsten Leinhäuser nie etwas untersagt wurde. Wir haben auch von Carsten Leinhäuser niemals einen Beweis erhalten, dass er Hochw. Herrn Pater Lingen etwas untersagt hat. Wir wissen, dass die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist, weil sie sich gegen die Freiheit und den Missionsauftrag der Kirche richtet. Wir bekennen uns schuldig des sehr schweren Betrugs, der Erpressung und des Völkermordes gegen die Kirche, weil wir Handlungen gegen die Kirche unternommen habe, die auf ihre Zerstörung abzielen.
Wir ziehen deshalb hiermit endgültig und unwiderruflich die Forderung an Hochw. Herrn Pater Lingen, eine "Unterwerfungserklärung" zu unterschreiben, zurück. Wir bitten öffentlich demütigst um Verzeihung für das himmelschreiende Unrecht, dass wir Hochw. Herrn Pater Lingen und überhaupt der Kirche zugefügt haben. Wir beteiligen uns an der Schadensbegrenzung, indem wir Hochw. Herrn Pater Lingen bis zum 21.08.2006 500 (in Worten: fünfhundert) Euro zur Weiterleitung an die kirchliche Finanzstelle zukommen lassen.
Wir werden eigens unterschriebene Kopien dieser Unterwerfungserklärung bis zum 21.08.2006 auch Pfälzische "Anwaltskammer" Zweibrücken, Landauer Str. 17, 66482 Zweibrücken, Fax: 06332/8003-19, und "Justiz"-Mini, Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz, Fax: 06131/16-4887, zukommen lassen.
Speyer, den _____________
[Unterschriften]
(Karlheinz Gutenkunst) (Yvonne Groß-Wetz)


17.08.2006 Fax
An Pfälzische "Anwaltskammer" Zweibrücken, Landauer Str. 17, 66482 Zweibrücken, Fax: 06332/8003-19; "Justiz"-Mini, Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz, Fax: 06131/16-4887:
Hiermit zeige ich an, dass Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz vom "Anwaltsbüro" schuldig sind des sehr schweren Betrugs, der Erpressung und des Völkermordes gegen die Kirche. Einzelheiten sind dem KzM-Text carsten.htm zu entnehmen, der im Internet abgerufen werden muss. Ich setze "Anwaltskammer" und "Justiz"-Mini eine Frist für eine Stellungnahme bis zum 21.08.2006. Auch Nichtstun bedeutet Mitschuld an den Verbrechen von Gutenkunst und Groß-Wetz. Gutenkunst und Groß-Wetz sind angewiesen, ihre Unterwerfungserklärung bis zum 21.08.2006 auch "Anwaltskammer" und "Justiz"-Mini zukommen zu lassen.


17.08.2006 Fax an SA Speyer etc.
Geschäftsnummer ECHR-LGer1.1R (37843/05) [Bei Antwort angeben!]
Pater Lingen ./. Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD") wegen Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11
In Ergänzung zu Strafanzeige und Strafantrag v. 30.07.2006 wegen Verleumdung, Betrugs etc.; Täter:
Carsten Leinhäuser (CL), Speyer, vaticarsten.de, Eintrag "Sprachlos";
Frank Mazny (FM), Hagen, fonolog.com, Eintrag "Spinner im Netz";
wird das Strafverfahren hiermit auch gegen die Erpresser, Betrüger und Völkermörder Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz geführt. Einzelhzeiten sind dem KzM-Text carsten.htm zu entnehmen, der im Internet abgerufen werden muss. Gutenkunst und Groß-Wetz sind angewiesen, ihre Unterwerfungserklärung bis zum 21.08.2006 auch "Anwaltskammer" und "Justiz"-Mini zukommen zu lassen.


Abschließender Aufruf:
Wir bitten alle Leser, sich nach Kräften in den Gästebüchern, Blogs etc. der V2-Sekte einzutragen, besonders in diejenigen von Carsten Leinhäuser (vaticarsten.de), Frank Mazny (fonolog.com) und Dominik May (kdgd.de), dort gegen den antichristlichen Terror seitens der jeweiligen Homepagebetreiber zu protestieren und besonders auf die entsprechenden Richtigstellungen bei KzM hinzuweisen.

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