"Rechtsanwalt" Karlheinz Gutenkunst,
"Rechtsanwältin" Yvonne
Groß-Wetz, Speyer, "Kaplan" Carsten Leinhäuser
- Die V2-Sekte macht sich mal wieder des sehr schweren Betrugs, der
Erpressung sowie des Völkermordes schuldig -
(Kirche zum Mitreden, 17.08.2006)
In
der Sache Carsten Leinhäuser (CL)
teilte uns Herr Roland Stadler (RBS) gestern mit, dass er von einem
"Anwaltsbüro" Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz
belästigt wurde.
Den Brief erhielt er per Einschreiben mit Rückschein -
hirnrissigerweise haben
Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz (GGW) es schlichtweg
verschlampt, das Schreiben wenigstens per normalen Brief oder Fax
zuzustellen; bereits das sagt sehr viel über die "Qualität"
von GGW aus. Und in all dem Trubel vergesse man nicht: Die V2-Sekte
hatte bekanntlich die
"Erkenntis" gewonnen, dass RBS nur eines
unserer Pseudonyme ist. Warum
sie jetzt trotzdem zusätzlich an RBS schreibt, bleibt
unklar, wenngleich es uns offen gestanden nicht wirklich
überrascht, dass das Schreiben an RBS zugestellt werden konnte.
Hier zunächst der Text, den wir heute - ebenfalls per Einschreiben
mit Rückschein - erhalten haben (bis auf den Namen
identisch mit dem Schreiben an RBS):
Karlheinz Gutenkunst
RECHTSANWALT
auch Fachanwalt für Steuerrecht
Yvonne Groß-Wetz
RECHTSANWÄLTIN
67346 SPEYER/RHEIN
RÜTZHAUBSTRASSE 2
TELEFON (06232)76253
TELEFAX (0 62 32) 7 85 53
e-mail: ra@gutenkunst.com
EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN
Herrn Rolf Hermann Lingen
14.08.2006 g-bt
149/06G20
Sehr geehrter Herr Lingen,
Herr Kaplan Garsten Leinhäuser, Kirchenstr. 10 in 67105
Schifferstadt, hat uns mit der Wahrnehmung seiner Rechte Ihnen
gegenüber beauftragt.
Seit einiger Zeit unternehmen Sie es, die Internet - Homepage
unseres Mandanten "vaticarsten" durch ungebetene und unautorisierte
Anhänge zu erweitern; Sie wurden diesbezüglich durch unseren
Mandanten bereits abgemahnt, haben aber gleichwohl Ihr
unzulässiges Verhalten fortgesetzt.
Unser Mandant als Inhaber der Ihnen bekannten Internet - Adresse ist
ausschließlicher Rechteinhaber; dies beinhaltet das Recht, sich
gegen jegliche Verunstaltungen seines Internetauftrittes zur Wehr zu
setzen, vor allem absichtlichen Verunstaltungen, die aus unerbetenen
von fremder Hand stammenden Textanhängen etc. bestehen. Solche
Anhänge, Verweisungen oder was auch immer, verletzen die Rechte
unseres Mandanten, was Ihnen bekannt sein müsste.
Wir haben Sie deshalb hiermit namens unseres Mandanten letztmalig
außergerichtlich aufzufordern, zu unterlassen,
a) den jeweiligen Originaltext der Homepages "vaticarsten" in all ihren
Varianten des Herrn Kaplan Garsten Leinhäuser und / oder deren
Gestaltung zu verändern, oder Dritte zu veranlassen, solches zu
unternehmen,
b) Texte, Hinweise, Bilder, Glossen und / oder Kommentare, von welcher
Autorschaft auch immer herrührend, an den Internet- Auftritt
unseres Mandanten gemäß Absatz a) anzufügen,
desgleichen Links, die auf andere Internet-Seiten führen oder
verweisen, oder Dritte zu veranlassen, solches zu unternehmen,
c) Schriftverkehr zwischen Ihnen und unserem Mandanten, gleich ob auf
Papier geführt, per Fax oder auf elektronischem Weg, der
Öffentlichkeit ohne Zustimmung unseres Mandanten zugänglich
zu machen, in welcher Form auch immer; dies betrifft im Übrigen
auch den durch und über uns geführten Schriftverkehr.
Da Sie sich schon bisher nicht an die Abmahmmg unseres Mandanten
gehalten haben, hat dieser bereits jetzt das Recht, gegen Sie im
Wege der Klage oder gar der einstweiligen Verfügung vorzugehen;
die Entscheidung darüber, ob dies geschieht, hängt u. a.
davon ab, ob Sie sich verpflichten, die beigefügte
Untenverfungserklärung unterzeichnet innerhalb von vier Tagen nach
Erhalt dieses Schreibens an uns zurückzugeben, da nur so
hinreichende Gewähr dafür gegeben zu sein scheint, dass keine
Wiederholungsgefahr mehr besteht. Letztere ergäbe sich dann
allerdings wiederum daraus, dass Sie ungeachtet dieser erneuten durch
uns ausgesprochenen Abmahnung nach Erhalt dieses Schreibens Ihr
rechtswidriges vorbeschriebenes Handeln fortsetzen, und sei es auch nur
in einem einzigen Verstoß.
Auf Grund Ihres Verhaltens haben Sie die durch unsere Tätigkeit
erforderlich gewordenen Schritte ausgelöst und damit auch für
die unserem Mandanten entstehenden Kosten aufzukommen, welche sich wie
folgt errechnen:
Gegenstandswert (§ 23 RV G) mindestens € 5,000,-:
1,3 Geschäftsgebühr Ziff. 2400 W RVG €391,30
Telekomm.-Ausl. Ziff. 7002 W RVG € 20.00
Zwischensumme 6411,30
16% Umsatzsteuer Ziff, 7008 W RVG € 65.81
€477,11
Den Ausgleich dieser Kosten erwarten wir innerhalb von zwei Wochen
unter Angabe des Betreffe auf eines der oben angegebenen Konten.
Mit freundlichen Grüßen
[Gekritzel]
(Gutenkunst)
Rechtsanwalt
PS: Hiermit ergeht ausdrücklich Verbot, mit uns per Fax oder
über unsere E-Mail- Adresse Kontakt aufzunehmen. Korrespondenz
erledigen Sie bitte auf dem Postweg. D.O.
Rolf Hermann Lingen
Unterwerfungserklärung
Hiermit verpflchte ich mich gegenüber Herrn Kaplan Garsten
Leinhäuser, Kirchenstr. 10, 67105 Schifferstadt,
I. zu unterlassen
a) Originaltext der Homepages "vaticarsten" in allen Varianten des
Herrn Kaplan Garsten Leinhäuser und oder Gestaltung zu
verändern, oder Dritte zu veranlassen, solches zu unternehmen,
b) Texte, Hinweise, Bilder, Glossen und / oder Kommentare, von weicher
Autorschaft auch immer herrührend, an den Internet - Auftritt des
Herrn Kaplan Garsten Leinhäuser gem. Abs. a) anzufügen, oder
Links, die auf andere Internet - Seiten führen oder verweisen,
oder Dritte zu veranlassen, solches zu unternehmen,
c) Schriftverkehr zwischen mir und Herrn Kapian Garsten
Leinhäuser, gleich ob auf Papier geführt, per Fax oder auf
elektronischem Weg, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
in welcher Form auch immer; dies betrifft auch durch und über das
Anwaltsbüro Gutenkunst und Groß-Wetz geführten
Schriftverkehr,
II. zur Zahlung
a) von € 500,- für jeden Fall der Zuwiderhandlung gemäß
vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) an Herrn Kaplan Garsten
Leinhäuser als Vertragsstrafe,
b) der Herrn Kaplan Garsten Leinhäuser durch die Anwaltsabmahnung
vom 14.08.06 entstandenen Anwaitskosten in Höhe von € 477,11 durch
Überweisung an das Anwaltsbüro Gutenkunst u. Groß-Wetz
in Speyer bis spätestens 05.09.2006.
Dorsten, den
(Rolf Hermann Lingen)
1. Analyse:
Das spannendste, woran absolut alles hängt, sind die Beweise, die
GGW für ihre Behauptungen vorbringen. Um es vorweg zu nehmen: Es
werden keinerlei Beweise genannt,
ja jegliche Anlagen fehlen komplett! Schauen wir trotzdem die
Behauptungen im einzelnen an:
a) "Kaplan Garsten Leinhäuser"
Ein Kaplan muss eine Priesterweihe besitzen. CL hat sich bekanntlich
bis heute hartnäckig geweigert, wenigstens Anhaltspunkte für
eine Weihe anzugeben. Er behauptet statt dessen steif und fest, von
Anton Schlembach zum Priester geweiht worden zu sein. Schlembach
hingegen besitzt bewiesenermaßen keine Bischofsweihe, ist
folglich auch gar nicht fähig, eine Priesterweihe zu spenden. Da
GGW auch nichts vorbringen, sind sie ebenfalls des sehr schweren
Betrugs
schuldig. Indem GGW uns wiederum mit der laikalen Anrede anpöbeln,
erweisen sie sich nicht nur als ekelerregend ordinär und
respektlos, sondern als günstigstenfalls komplett
übergeschnappt.
b) "hat uns mit der Wahrnehmung seiner
Rechte Ihnen
gegenüber beauftragt"
Es fehlt eine Vollmacht. Zur Erinnerung: Eberhard
Heller hatte seinerzeit das Fehlen einer solchen moniert, als ihm
eine Verpflichtungserklärung zur
Unterschrift vorgelegt worden war, weswegen
die gesetzte Frist verlängert werden musste. Würden wir das
GGW-Affentheater ernst nehmen können, müssten wir als erstes
eine von CL unterschriebene Vollmacht anfordern, und natürlich
müsste dann die Frist angepasst werden. Solange diese Beauftragung
uns nicht vorliegt, dürfen, ja müssen wir schon von daher
jedes einzelne Wort
von GGW bezweifeln, denn GGW besitzen keinerlei
Glaubwürdigkeit, was aus ihren massiven Lügen darin
hervorgeht. Anders gesagt: Bis jetzt haben GGW faktisch
noch gar nichts unternommen. Da kann ja jeder kommen!
c) "Seit einiger Zeit unternehmen Sie
es» die Internet - Homepage
unseres Mandanten "vaticarsten" durch ungebetene und unautorisierte
Anhänge zu erweitern"
Diese müssten zunächst einmal im einzelnen genannt und in
Ausdruck vorgelegt werden. Im
CL-Blog steht kein einziger Eintrag von uns, allerdings haben wir
dort tatsächlich einen Eintrag geschrieben, u.z.: "Zur Erklärung des
OMF-”brd”-“Beleidigungs”-“Paragraphen”: http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm"
Denselben Text haben wir
übrigens auch zum entsprechenden Blogeintrag von kdgd.de
eingetragen. Freigeschaltet (was in beiden Blogs erforderlich ist)
wurde unser Eintrag aber nur bei kdgd,
nicht bei CL; bei kdgd sieht das so aus:
Wer den kdgd-Text gelesen hat, fragt sich womöglich, wo das
"Verfahren zur gesetzlichen Betreuung Seiner Merkwürden
anhängig ist". Nun, ganz einfach: Nirgends! Nochmals ein Blick in weit0004.htm, unser Kommentar zu
"Schneeflöckchen": »So, so, Schneeflöckchen hat sich
"ernsthaft gefragt, ob niemand
mal versucht hat, den einweisen zu lassen". Ganz so ernsthaft war die
Frage wohl nicht, schließlich gibt es zu diesem verzweifelten
Versuch der V2-Sektierer und OMF-"brd"-Terroristen ja wahrlich
massenweise KzM-Texte, und was für Schneeflöckchen
"außer Frage" steht, i.e. unsere "wirklich ernsthafte psychische
Störung", ist laut dem "brd"-Psychopathen
Mihail Kivi ein "Witz".« Diese Lügenwelt ist nun einmal
konstitutiv für die V2-Sekte, sie ist ihr Lebensprinzip - ohne
Lüge könnte es die V2-Sekte nicht geben. Dass nur Satanisten
auf die Idee kommen, einen Priester als "Seine Merkwürden" zu
diffamieren, bedarf hier keines weiteren Kommentars.
Nun zu CL. Zugegeben, auch unsere Gedächtniskapazität ist
nicht vollkommen unbegrenzt, aber
wir können uns beim besten Willen nicht erinnern, *mehrere*
Einträge im CL-Blog versucht zu haben. GGW muss also
begründen, wie sie
auf den Plural kommen; jedenfalls liegt auch hier die Beweislast
vollständig bei CL / GGW. Wir könnten ohnehin nicht leicht
beweisen, dass wir etwas, das gar nicht da ist (i.e. unsere
Einträge), auch gar nicht geschrieben haben.
Restlos spinnert ist die Behauptung, unser Eintrag (Singular) sei
"ungebeten und unautorisiert" gewesen. Also: CL lädt
ausdrücklich zu Kommentaren ein, da ist extra ein Blogformular
integriert. Was mit "unautorisiert" gemeint sein soll, verschweigen GGW
hartnäckig. Es gibt ja keinerlei "Autorisierung" in CLs Blog (d.h.
Einloggen mit Benutzername und Passwort). Sollte damit "anonym" gemeint
sein, ist auch das wieder nur gelogen, denn wir haben unseren Namen
durchaus genannt. Wir haben allerdings nach unserem Eintrag die Seite
gespeichert; das sah so aus:
d) "Sie wurden diesbezüglich
durch unseren
Mandanten bereits abgemahnt, haben aber gleichwohl Ihr
unzulässiges Verhalten fortgesetzt."
Damit wiederholen GGW zwar die Lüge von CL, aber Fiktion wird
nicht dadurch Realität, dass sie immer wieder nachgeblökt
wird. Zur Erinnerung: CL hatte gegenüber dem Editor von
sedisvakantismus.org lügnerisch behauptet: "Noch einmal weise ich
Sie daraufhin, dass ich Ihnen sowie Herrn Lingen sowie allen weiteren
auf Ihrer Seite beteiligten Personen ausdrücklich untersagt habe,
mich und meine Homepage weiterhin mit Kommentaren zu belästigen."
Zwar kann man eine Homepage nicht belästigen, aber wir wollen
einmal annehmen, CL meinte statt "belästigen" "bereichern".
Jedenfalls hatten wir bereits in weit0003.htm
diesbzgl. klargestellt: »Sollte er
mit "Herrn Lingen" mich meinen (ordinäre Pöbelei kennt man ja
als typische Merkmale des Satanismus), dann kann ich versichern, dass
ich keine derartige Mail (oder andere Mitteilung) von Leinhäuser
erhalten habe. Dies sollte in den Strafverfahren gegen die V2-Sekte
berücksichtigt werden, um beschleunigte Verfahren zu
erleichtern.«
CL muss diesen Text kennen, da er auf seiner Homepage nicht nur
darüber schreibt, sondern ihn sogar als pdf-Dokument zum Download
anbietet (letzteres kann er natürlich machen wegen des Copyright). Absolut unverzichtbar ist
jedenfalls, dass er eine Mitteilung an uns nachweisen kann, in der er
uns irgendetwas "untersagt". Und noch besser: Es ist *bis heute
kein* Schreiben irgendwelcher Art bei uns eingetroffen, dass CL uns
"untersagt", ihn irgendwie zu "belästigen". Ein solches Schreiben
ist aber logischerweise absolut zwingend notwendig, bevor man
überhaupt einen
Verstoß dagegen monieren kann.
d) Unser Mandant als Inhaber der Ihnen
bekannten Internet - Adresse ist
ausschließlicher Rechteinhaber; dies beinhaltet das Recht, sich
gegen jegliche Veranstaltungen seines Internetauftrittes zur Wehr zu
setzen, vor allem absichtlichen Verunstaltungen, die aus unerbetenen
von fremder Hand stammenden Textanhängen etc. bestehen. Solche
Anhänge, Verweisungen oder was auch immer, verletzen die Rechte
unseres Mandanten, was Ihnen bekannt sein müsste.
Nochmals: Unser Eintrag war nicht unerbeten, ganz im Gegenteil: Er
folgte der Einladung "Kommentar abgeben" seitens CL.
Aber es gibt noch einen Aspekt: CL kann unsere Einträge gar nicht
rechtskräftig "verbieten", weil wir nur seine Lügen
richtigstellen, was unser Recht und unsere Pflicht ist. Sofern CL
tatsächlich jemandem "untersagt" hat, an ihn resp. in
seinem Blog zu schreiben, bliebe noch immer die Tatsache, dass "die
Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem
angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist." Schließlich
handelt CL ja nicht als Privatmann resp. innerhalb seiner
Privatssphäre, sondern als Betrüger, Gottesräuber,
Verleumder etc. - und da hat nun einmal jeder das Recht und ggf. auch
die Pflicht dagegen vorzugehen. Was die Kirche vom Missionsverbot
hält ("Wir haben euch doch streng verboten, in diesem Namen zu
lehren"), formuliert Petrus so: "Man muß Gott mehr gehorchen als
den Menschen" (Apg 5). Und ein ganz ähnliches neueres Beispiel:
Hitler hatte ausdrücklich verboten, dass die Enzyklika "Mit brennender Sorge"
veröffentlicht wird. Nach "brd"-Logik haben sich alle Kleriker,
die sie trotzdem von der Kanzel verlesen haben, der Missachtung eines
Verbotes schuldig gemacht, wurden also rechtmäßig als
Kriminelle misshandelt. Gemäß "brd" haben die Nazis die
Kirche also *völlig mit Recht* zu zerstören versucht. Deshalb
wurden die (mit allem schuldigen Respekt) Nazischweine, die für
die "Verurteilung" von katholischen Priestern gesorgt haben, nicht nur nicht bestraft, sondern in der "brd" sogar
noch befördert! Die "brd" als Verherrlichung und
Übersteigerung des Nationalsozialismus geht mit ähnlichem
resp. größerem Sadismus gegen die Kleriker vor (s. z.B. manni-penni), allerdings im Gegensatz zu den
Nazis verleumdet die "brd" die katholischen Kleriker auch noch als
(ggf. geistesgestörte) Laien.
Wir haben Sie deshalb hiermit namens
unseres Mandanten letztmalig
außergerichtlich aufzufordern, zu unterlassen,
a) den jeweiligen Originaltext der
Homepages "vaticarsten" in all ihren
Varianten des Herrn Kaplan Garsten Leinhäuser und / oder deren
Gestaltung zu verändern, oder Dritte zu veranlassen, solches zu
unternehmen,
Also den Originaltext können wir gar nicht "verändern"; wir
können nur CLs ausdrücklichen Einladung "Kommentar abgeben"
folgen, oder eben der Einladung nicht folgen. GGW faseln hier
unentwegt Schwachsinn zur Potenz.
b) Texte, Hinweise, Bilder, Glossen
und / oder Kommentare, von welcher
Autorschaft auch immer herrührend, an den Internet- Auftritt
unseres Mandanten gemäß Absatz a) anzufügen,
desgleichen Links, die auf andere Internet-Seiten führen oder
verweisen, oder Dritte zu veranlassen, solches zu unternehmen,
Wie gesagt, das könnten wir tun oder lassen. Ein
rechtskräftiges diesbzgl. Verbot kann es aber nicht geben.
c) Schriftverkehr zwischen Ihnen und
unserem Mandanten, gleich ob auf
Papier geführt, per Fax oder auf elektronischem Weg, der
Öffentlichkeit ohne Zustimmung unseres Mandanten zugänglich
zu machen, in welcher Form auch immer; dies betrifft im Übrigen
auch den durch und über uns geführten Schriftverkehr.
Natürlich will die V2-Sekte ihre Verbrechen geheimhalten, das ist
ja sattsam bekannt. Man schaue z.B. nur auf die ganzen geheimgehaltenen
Kinderschändungen und damit zusammenhängend auf die
Vertuschungsversuche, auf die
Behinderung der Justiz bei der Aufklärung usw. usf. Eine Seite von
V2-Fetischisten beschäftigt sich sogar schwerpunktmäßig
mit der V2-Kinderschänderwelt, u.z.
http://www.bishop-accountability.org
Gegen einen V2-"Kardinal" sollte wegen seiner
Vertuschungsbemühungen
ein Verfahren geführt werden, was aber leider vorzeitig
eingestellt wurde, und das bloß, weil er zum sichtbaren Oberhaupt
der V2-Sekte gekürt wurde, i.e. Joseph "Rat" Ratzinger. Für
Einzelheiten s. Jamie Doward, "Pope 'obstructed' sex abuse inquiry.
Confidential letter reveals Ratzinger ordered bishops to keep
allegations secret", Observer 24.05.2005: "Lawyers acting for abuse
victims claim it was designed to prevent the allegations from becoming
public knowledge or being investigated by the police. They accuse
Ratzinger of committing a 'clear obstruction of justice'."
So also auch hier CL. Er will unbehelligt seine Lügen und
Verleumdungen auf seiner
Homepage verbreiten und uns der Möglichkeit berauben, die Dinge
richtig zu stellen. Das ist mal wieder übersteigerter
Nazi-Terrorismus pur, s. wiederum die Enzyklika "Mit
brennender Sorge": "Die erste, die selbstverständlichste
Liebesgabe des Priesters an seine Umwelt ist der Dienst an der Wahrheit
und zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des
Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher
Schminke er einherschreiten mag. Der Verzicht hierauf wäre nicht
nur ein Verrat an Gott und Eurem heiligen Beruf, er wäre auch eine
Sünde an der wahren Wohlfahrt Eures Volkes und Vaterlandes".
Aber kann man nicht wenigstens die Veröffentlichung des
Schriftverkehrs verbieten? Nein, auch das ist absolut unmöglich,
sofern ein höheres Gut auf dem Spiel steht, in diesem Fall also
das Heil der Seelen. Diese Tatsache muss allgemein bekannt sein, weil
sie sich aus moralischen Prinzipien klar ergibt; übrigens wurde
sie auch schon mehrfach bei KzM behandelt (z.B. im Zusammenhang mit Germar Rudolf); hier also nochmals: »Es
gibt zweifellos auch Inhalte, die zwar grundsätzlich einer
Geheimhaltung unterliegen, z.B. die Inhalte persönlicher Briefe,
bei
denen es aber Entschuldigungsgründe von der Geheimhaltung gibt,
cf.
Jone
306: "Entschuldigt ist man von der Geheimhaltung, wenn mal dadurch
einen
verhältnismäßig großen Nachteil von sich oder von
anderen fernhalten kann, auch wenn der Schaden, der dem anderen aus der
Offenbarung entsteht, größer ist."«
Da Sie sich schon bisher nicht an die
Abmahmmg unseres Mandanten
gehalten haben, hat dieser bereits jetzt das Recht, gegen Sie im
Wege der Klage oder gar der einstweiligen Verfügung vorzugehen;
die Entscheidung darüber, ob dies geschieht, hängt u. a.
davon ab, ob Sie sich verpflichten, die beigefügte
Untenverfungserklärung unterzeichnet innerhalb von vier Tagen nach
Erhalt dieses Schreibens an uns zurückzugeben, da nur so
hinreichende Gewähr dafür gegeben zu sein scheint, dass keine
Wiederholungsgefahr mehr besteht. Letztere ergäbe sich dann
allerdings wiederum daraus, dass Sie ungeachtet dieser erneuten durch
uns ausgesprochenen Abmahnung nach Erhalt dieses Schreibens Ihr
rechtswidriges vorbeschriebenes Handeln fortsetzen, und sei es auch nur
in einem einzigen Verstoß.
Diese Androhung und erst recht Durchführung staatsrechtlicher
Schritte gegen einen Kleriker ist
strengstens verboten, wenngleich sie natürlich rechtlich komplett
unwirksam ist. "Auch heute noch hält die Kirche am privilegium
fori prinzipiell fest und befiehlt, daß Kleriker in allen Streit-
und Kriminalsachen nur vor das kirchliche Gericht gezogen werden
sollen, wenn nicht für einzelne Orte anders vorgesorgt ist (can.
120, §1)" (A. Perathoner, Das kirchliche Gesetzbuch, Brixen
(4)1926, 520f).
Auf Grund Ihres Verhaltens haben Sie
die durch unsere Tätigkeit
erforderlich gewordenen Schritte ausgelöst und damit auch für
die unserem Mandanten entstehenden Kosten aufzukommen, welche sich wie
folgt errechnen:
Gegenstandswert (§ 23 RV G)
mindestem € 5,000,-:
1,3 Geschäftsgebühr Ziff.
2400 W RVG €391,30
Telekomm.-Ausl. Ziff. 7002 W RVG €
20.00
Ewischensumme 6411,30
16% Umsatzsteuer Ziff, 7008 W RVG €
65.81
€477,11
Den Ausgleich dieser Kosten erwarten
wir innerhalb von zwei Wochen unter Angabe des Betreffe auf eines der
oben angegebenen Konten.
Mit freundlichen Grüßen
[Gekritzel]
(Gutenkunst)
Rechtsanwalt
Aha, wir sollen zu den Lügen nicht nur schweigen, wir sollen CLs
Verleumdungs- und Erpressungskampagne auch noch aktiv finanziell
unterstützen! Damit
würden wir uns erst recht der V2- und GGW-Verbrechen mitschuldig
machen.
Interessant ist die Ignoranz angesichts unseres allseits bekannten
finanziellen
Status: Da wir komplett bankrott und überschuldet sind, ist
natürlich nichts mehr durch "Pfändung" bei uns zu holen,
weswegen die OMF-"brd" jetzt nur noch zu Kerkerhaft
gegen uns greift. Anders gesagt: GGW bzw. erst recht CL werden auf
ihren Kosten sitzen bleiben. Wenn die jetzt noch Geld in ein
OMF-"brd"-"Gericht" stecken, erhöht das nur ihre eigenen Kosten.
Und ob sie bei RBS mehr Glück mit ihren Forderungen haben, wagen
wir nicht zu garantieren.
PS: Hiermit ergeht ausdrücklich
Verbot, mit uns per Fax oder über unsere E-Mail- Adresse Kontakt
aufzunehmen. Korrespondenz erledigen Sie bitte auf dem Postweg. D.O.
Na, dann hätten GGW ja wenigstens angesichts unserer bekannten
finanziellen Lage die Briefkosten sowie einen Obulus für den
weiteren Aufwand zur Verfügung stellen müssen, zumal sie
selbst sich glatt mal 23,20 Euro für "Telekomm.-Ausl. Ziff. 7002 W
RVG" in die Tasche stecken wollen. Aber
immerhin dürfen wir Faxgeräte von Dritten benutzen, was auch
wesentlich billiger ist. Übrigens: Faxsendungen sind sogar bei
"brd"-"Strafanzeigen", "Petitionen" usw. usf. zulässig! Auch an
dieser Forderung lässt sich erahnen, wie günstigstenfalls
übergeschnappt GGW
sein müssen. Das Verbot ist folglich komplett nichtig.
Überhaupt: GGW haben uns gar nichts zu "verbieten".
Zur "Unterwerfungserklärung"
Spätestens jetzt ist jedem restlos klar, dass GGW im
günstigsten Falle vollends übergeschnappt sind: Wir sollen
ein offenkundige Lüge unterschreiben, i.e. dass CL "Kaplan" ist,
und wir sollen erklären, dass wir auf unsere priesterliche Pflicht
verzichten, i.e. auf den "Dienst an der Wahrheit
und zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des
Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher
Schminke er einherschreiten mag".
Nach der gründlichen Analyse der V2- / GGW-Lügen ist klar,
dass diese "Unterwerfungserklärung" auch den Straftatbestand der
Erpressung erfüllt, sogar nach OMF-"brd"-"Strafgesetzbuch":
a**** § 253
Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit
einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder
Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des
Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder
einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die
Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich
anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe
nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel
vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied
einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer
Erpressung verbunden hat. ****e
GGW handeln dabei gewerbsmäßig / als Mitglieder einer
Bande (i.e. des "Anwaltsbüros").
Weitere
Maßnahmen
17.08.2006 Fax
An
die Erpresser, Betrüger und Völkermörder Karlheinz
Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz
Die nachfolgende Öffentliche Unterwerfungserklärung muss mir
bis zum 21.08.2006 unterschrieben vorliegen. Einschreiben, die nicht
auf dem einfachen Weg zugestellt werden, sowie falsch adressierte
Briefe (z.B. ohne Patertitel) werden nicht angenommen und gelten als
nicht geschrieben.
Öffentliche Unterwerfungserklärung
Hiermit erklären wir, die Unterzeichnenden Karlheinz Gutenkunst
und Yvonne
Groß-Wetz, Speyer ("Anwaltsbüro"), dass die von Hochw. Herrn
Pater Rolf Hermann Lingen
erpresste "Unterwerfungserklärung" vollständig
unberechtigt ist, weil sie wider besseres Wissen auf falschen Tatsachen
basiert.
Wir wissen, dass sogar von einem "brd"-Gericht in einem
"unanfechtbaren" "Urteil" "im Namen des Volkes" ausdrücklich
erklärt wurde, dass
Hochw. Herr Rolf Hermann Lingen "Pater der katholischen Kirche" ist.
Wir wissen, dass Hochw. Herr Pater Lingen sich des privilegium fori
erfreut. Wir wissen, dass Carsten Leinhäuser kein "Kaplan",
sondern ein Betrüger ist, der sich verbrecherischerweise als
"katholischer Priester" ausgibt. Wir wissen, dass es das unabsprechbare
Recht und die Pflicht von Hochw. Herrn Pater Lingen ist,
öffentlich vor V2-Sektierern wie Carsten Leinhäuser zu warnen
- unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Mittel. Wir wissen,
dass Hochw. Herr Pater Lingen ausdrücklich
erklärt hat,
dass ihm von Carsten Leinhäuser nie etwas untersagt wurde. Wir
haben auch von Carsten Leinhäuser niemals einen Beweis erhalten,
dass er Hochw. Herrn Pater Lingen etwas untersagt hat. Wir wissen, dass
die Androhung des
Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich
anzusehen ist, weil sie sich gegen die Freiheit und den Missionsauftrag
der Kirche richtet. Wir bekennen uns schuldig des sehr schweren
Betrugs, der Erpressung und des Völkermordes
gegen die Kirche, weil wir Handlungen gegen die Kirche unternommen
habe, die auf ihre Zerstörung abzielen.
Wir ziehen deshalb hiermit endgültig und unwiderruflich die
Forderung an Hochw. Herrn Pater Lingen, eine
"Unterwerfungserklärung" zu unterschreiben,
zurück. Wir bitten öffentlich demütigst um Verzeihung
für das himmelschreiende Unrecht, dass wir Hochw. Herrn Pater
Lingen und
überhaupt der Kirche zugefügt haben. Wir beteiligen uns an
der
Schadensbegrenzung, indem wir Hochw. Herrn Pater Lingen bis zum
21.08.2006 500 (in Worten: fünfhundert) Euro zur Weiterleitung an
die kirchliche Finanzstelle zukommen lassen.
Wir werden eigens unterschriebene Kopien dieser
Unterwerfungserklärung bis zum 21.08.2006 auch Pfälzische
"Anwaltskammer" Zweibrücken, Landauer Str. 17, 66482
Zweibrücken, Fax: 06332/8003-19, und "Justiz"-Mini,
Ernst-Ludwig-Str.
3,
55116 Mainz, Fax: 06131/16-4887, zukommen lassen.
Speyer, den _____________
[Unterschriften]
(Karlheinz Gutenkunst) (Yvonne Groß-Wetz)
17.08.2006 Fax
An Pfälzische
"Anwaltskammer" Zweibrücken, Landauer Str. 17, 66482
Zweibrücken, Fax: 06332/8003-19; "Justiz"-Mini, Ernst-Ludwig-Str.
3, 55116 Mainz, Fax: 06131/16-4887:
Hiermit zeige ich an, dass Karlheinz
Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz vom "Anwaltsbüro" schuldig
sind des sehr schweren
Betrugs, der
Erpressung und des Völkermordes gegen die Kirche. Einzelheiten
sind dem KzM-Text carsten.htm zu entnehmen,
der im Internet abgerufen werden muss. Ich setze "Anwaltskammer" und
"Justiz"-Mini eine Frist für eine Stellungnahme bis zum
21.08.2006. Auch Nichtstun bedeutet Mitschuld an den Verbrechen von
Gutenkunst und Groß-Wetz. Gutenkunst und Groß-Wetz sind
angewiesen, ihre Unterwerfungserklärung bis zum
21.08.2006 auch "Anwaltskammer" und "Justiz"-Mini zukommen zu lassen.
17.08.2006 Fax an SA Speyer etc.
Geschäftsnummer
ECHR-LGer1.1R (37843/05) [Bei Antwort angeben!]
Pater Lingen ./. Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD")
wegen Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit) der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND
GRUNDFREIHEITEN IN DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11
In Ergänzung zu Strafanzeige und Strafantrag v. 30.07.2006 wegen
Verleumdung, Betrugs etc.; Täter:
Carsten Leinhäuser (CL), Speyer, vaticarsten.de, Eintrag
"Sprachlos";
Frank Mazny (FM), Hagen, fonolog.com, Eintrag "Spinner im Netz";
wird das Strafverfahren hiermit auch gegen die Erpresser, Betrüger
und Völkermörder Karlheinz Gutenkunst und Yvonne
Groß-Wetz geführt. Einzelhzeiten sind dem KzM-Text
carsten.htm
zu entnehmen, der im Internet abgerufen werden muss. Gutenkunst und
Groß-Wetz sind angewiesen, ihre Unterwerfungserklärung bis
zum
21.08.2006 auch "Anwaltskammer" und "Justiz"-Mini zukommen zu lassen.
Abschließender
Aufruf:
Wir bitten alle Leser, sich nach Kräften in den
Gästebüchern, Blogs etc. der V2-Sekte einzutragen, besonders
in diejenigen von Carsten Leinhäuser (vaticarsten.de), Frank Mazny
(fonolog.com) und Dominik May (kdgd.de), dort gegen den
antichristlichen Terror seitens der jeweiligen Homepagebetreiber zu
protestieren und besonders auf die entsprechenden Richtigstellungen bei
KzM hinzuweisen.
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