Herbst-Vollversammlung 2000 der "deutschen Bischöfe"

- Anmerkungen zu den Themen -
(Kirche zum Mitreden, 30.09.2000)
Vollversammlung der deutschen Bischöfe bei G.
Die staatlich geförderte Terrortruppe "Deutschen Bischofskonferenz" hielt vom 25. bis 28. September 2000 in Fulda ihre "Herbst-Vollversammlung", und ihr Vorsitzender Karl Lehmann, veröffentlichte am 29.09.2000 einen Pressebericht. Auf die Arbeit von KzM geht die Terrortruppe nicht expressis verbis ein; gemäß dem Grundsatz, dass die Wiederholung die Mutter aller erfolgreichen Propaganda ist, wiederholen die V2-Genossen unbekümmert ihre Lügen, die schon längst bei KzM entlarvt wurden.
Die Themen / Themenbereiche sind wörtlich und vollständig aus dem Pressebericht übernommen, sonstige Zitate daraus stehen wie gewohnt in Anführungsstrichen.

I. Ökumene

Dies ist natürlich das wichtigste Thema: Ökumene - die Einheit aller im Kampf gegen die Wahrheit.
1. Eröffnungsreferat des Vorsitzenden
"Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hält zur Eröffnung der Vollversammlung ein Referat unter dem Titel 'Einheit der Kirche und Gemeinschaft im Herrenmahl - Zur neueren ökumenischen Diskussion um Eucharistie- und Kirchengemeinschaft'." Von diesem Vortrag gibt Lehmann nun eine Zusammenfassung; da Lehmann seinen eigenen Vortrag zusammenfasst, scheint es legitim, nur die Zusammenfassung zu zitieren.
"Zu Beginn weist Bischof Lehmann auf das bleibende Ärgernis und die ständige Herausforderung hin, die mit der Spaltung der Kirche Jesu Christi verbunden sind. Er macht deutlich, dass niemand, dem die Einheit der Kirche am Herzen liegt, der Frage nach der vollen Realisierung der eucharistischen Gemeinschaft gleichgültig gegenüberstehen kann. Zugleich betont er, dass die noch ausstehende schwierige theologische Aufarbeitung nicht durch ein aktionistisches und letztlich auch willkürliches Handeln ersetzt werden kann."
Objektiv besteht die "Herausforderung" ja darin, Akatholiken zur katholischen Kirche zu führen. Da die akatholischen Gemeinschaften laut V2-Häresie aber "Wege des Heiles" sind, ist der wahre Weg des Heils, i.e. die katholische Lehre, kategorisch ausgeschlossen, es bleibt also nur noch die "Ökumene".
"Die im ökumenischen Dialog zwischen den Kirchen und christlichen Gemeinschaften gefundenen Definitionen und Modelle der Zulassung zum Abendmahl werden dargestellt. Die in den offiziellen Dokumenten der Katholischen Kirche vorgesehenen Möglichkeiten beziehen sich jedoch durchweg auf die Regelung von Not- und Ausnahmefällen. Die nähere Untersuchung dieser Bestimmungen lässt eine bemerkenswerte Entwicklung erkennen: Nach einer zunächst einmal eher auf "physische Notlagen" beschränkten Ausnahmeregelung wurde mehr und mehr auch eine "geistliche Notlage" in die Überlegungen einbezogen. Bischof Lehmann weist auf die Probleme hin, die wegen des notwendig starken subjektiven Faktors eine angemessene Behandlung derartiger Fälle schwierig macht. Bei der Neuordnung des kanonischen Rechts und im Ökumenischen Direktorium von 1993 ist deshalb bezeichnender Weise eine deutliche Zurückhaltung gegenüber "geistlichen Notlagen" eingetreten. Im Hinblick auf das Problem der Eucharistiegemeinschaft bieten alle Einzelfallregelungen wegen des fehlenden ekklesiologischen Gesamtrahmens (wie er im Verhältnis zu den orientalischen orthodoxen Kirchen gegeben ist) jedenfalls keine umfassende Lösung."
In rasantem Tempo wurde also die für die Treudoofen noch beibehaltene Schwelle heruntergesetzt bzw. für "Einzelfälle" faktisch aufgehoben:
"In der konkreten Praxis gibt es auf der Basis der kirchlichen Bestimmungen die Möglichkeit seelsorglicher Einzelhilfen, die in vielen Situationen weiterführen können und entsprechend genutzt werden sollten."
Diese vermeintliche Bremse bei der "Abendmahlsgemeinschaft" soll nun vielmehr zu noch mehr Rebellion gegen das göttliche Gebot führen:
"Dieses derzeitige Ergebnis sollte nicht zu einer enttäuschten Inaktivität führen. Bereits jetzt gibt es viele Aufgaben, die in bewährter ökumenischer Gemeinsamkeit angegangen werden (Woche für das Leben, Jahr mit der Bibel, Ökumenischer Kirchentag 2003). Die Theologie bleibt aufgefordert, die vorhandenen ökumenischen Fragen mit großer Energie zu studieren und voranzubringen. Die positiven Ergebnisse des Projekts 'Lehrverurteilungen - kirchentrennend?' geben zu der Hoffnung Anlass, dass auch bezüglich des Amtes und der Sakramente weiterführende Antworten gefunden werden."

2. Studienhalbtag "Einheit der Kirche und Gemeinschaft im Herrenmahl"
"Die katholische Kirche kennt nur eine einseitige, begrenzte Zulassung, die sich ausschließlich einzelnen Ausnahmesituationen verdankt. An dieser Stelle wurde neben der Situation der Gefährdung des Lebens (Todesgefahr, Gefängnis, Verfolgung) auch die 'spirituelle Notlage' besprochen. Es ist Sache des Diözesanbischofs und der Bischofskonferenzen, solche Notlagen in einem engeren Sinne festzulegen. Besonders umstritten ist dabei die Frage, wie weit die Situation der bekenntnisverschiedenen Ehe eine solche Notlage ist, wie dies von einigen Bischofskonferenzen versucht worden ist. Vor diesem Hintergrund erwies es sich als notwendig, noch weitere Studien, nicht zuletzt über die besondere Situation der bekenntnisverschiedenen Ehen, zu betreiben. Aufgrund der vorliegenden Studien und Textfassungen sollte es möglich sein, in der ersten Hälfte des Jahres 2001 eine Erklärung zu verabschieden."
Diese "Studien", wohl wieder in bewährter V2-Qualität, sind "notwendig" zur Täuschung der Treudoofen, die mit aller Gewalt daran festhalten wollen, dass die ärgsten Apostaten die rechtmäßige Hierarchie der katholischen Kirche bilden. Die katholische Lehre muss wieder einmal utilitaristischen Prinzipien zum Opfer fallen. Wir fügen hier einige Texte ein, die über die radikal unterschiedliche Ehelehre in katholischer Kirche und V2-Sekte informieren, konkret bezogen auf die Mischehe.


Hintergrundinformationen: Die Mischehe nach katholischer und nach V2-Lehre

Katholische Kirche (gemäß Canon Iuris Canonici (CIC; Kirchliches Gesetzbuch) 1917)
K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd. II, München 1958, 171-173:
"Das Hindernis der Bekenntnisverschiedenheit (cc. 1060—1064).
l. Begriff (c. 1060). Das Ehehindernis der Bekenntnisverschiedenheit liegt vor, wenn zwei Getaufte die Ehe miteinander schließen wollen, von denen der eine katholisch ist, der andere aber einer nichtkatholischen Religionsgemeinschaft angehört. Eine derartige Ehe heißt Mischehe. [...]
2. Begründung des Verbotes.
Die Kirche verbietet die Mischehen aufs strengste und überall, also auch in rein oder überwiegend nichtkatholischen Gebieten, wo für den Katholiken eine geringere Möglichkeit besteht, einen passenden katholischen Lebensgefährten zu finden. Das Verbot beruht auf Erwägungen des Glaubens und der Vernunft.
a) Die sakramentale Ehe ist Abbild der Vereinigung Christi mit der Kirche. In ihr soll das Wesen kirchlicher Gemeinschaft tätig verwirklicht werden; dazu gehört die innere, seelisch-geistige Einheit der Gatten vor allem im Bekenntnis des rechten Glaubens. Bei der Mischehe fehlt diese Einheit; sie entspricht daher nicht dem Idealbild der christlichen Ehe. Die Spaltung im religiösen Bekenntnis führt zu Unzuträglichkeiten im ehelichen Leben und ist der Nährboden für religiöse Gleichgültigkeit. Daraus erklärt sich das Lebensunglück vieler Mischehen: 'Die gemischten Ehen haben nach dem Zeugnis der Statistik die geringste Geburtenziffer, die höchste Scheidungsfrequenz und eine bedeutend gesteigerte Selbstmordhäufigkeit [FN: H.A. Krose, Kirchliches Handbuch 6 (1916/17) 405]."
b) Es besteht die Gefahr des Glaubensabfalles und eine Gefährdung der katholischen Kindererziehung. Die Mischehe kann daher der innerwesentlichen Zielsetzung der Kirche, das Reich Gottes auf Erden zu verwirklichen, nicht voll entsprechen. Zur Abwendung dieser Gefahren verlangt die Kirche, bevor sie von dem Verbot der Mischehe befreit, bestimmte Sicherheitsleistungen. Wo die für den katholischen Teil und die katholische Erziehung der Kinder bestehende Gefährdung nicht beseitigt erscheint, liegt ein Verbot göttlichen Rechtes vor, von dem die Kirche nicht befreien kann.
c) Die bürgerliche Scheidung einer Mischehe trifft vor allem den katholischen Teil. Während der nichtkatholische Teil nach der Auffassung seiner Religionsgemeinschaft eine neue Ehe schließen kann, ist dies dem Katholiken verwehrt, solange der erste Gatte lebt. Diese Rechtsungleichheit kann für den katholischen Teil schon während des Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft zu einer ernstlichen Gefährdung seiner sittlichen Freiheit und Selbständigkeit führen, zumal die katholische Sittenlehre unverzichtbare Forderungen hinsichtlich des ehelichen Lebens stellen muß. Aus diesen Gründen sind die Gläubigen vor der Eingehung von Mischehen zu warnen (c. 1064 n. 1). Wo im Einzelfall die Abmahnung erfolglos ist oder keinen Erfolg erwarten läßt, soll wenigstens darauf hingewirkt werden, daß die Ehe im Einklang mit den Gesetzen Gottes und der Kirche eingegangen werde (c. 1064 n. 2).
3. Befreiung von dem Verbot (c. 1061).
Die Kirche befreit von dem Mischehenverbot nur unter folgenden Voraussetzungen:
a) Es müssen gerechte und wichtige Grunde vorliegen, z. B. Verhütung eines größeren Übels (Abfall des katholischen Teils, Gefahr einer nichtkatholischen oder bloß bürgerlichen Trauung), Schwängerung der Braut oder Legitimierung von Kindern.
b) Es müssen Sicherheitsleistungen gegeben werden, um die für den katholischen Teil und für die katholische Kindererziehung bestehenden Gefährdungen fernzuhalten. Der nichtkatholische Teil muß versprechen, den katholischen Teil nicht von seinem Glauben abwendig zu machen, und beide Teile müssen versprechen, alle aus der Ehe hervorgehenden Kinder nur katholisch taufen und erziehen zu lassen.

V2-Sekte (gemäß Wojtylas Machwerk "Canon Iuris Canonici" (CIC) 1983)
Norbert Ruf, Das Recht der katholischen Kirche, Freiburg 1989, 283f:
"Die konfessionsverschiedene Ehe (cann.1124-1129)
1. Tatbestand (can. 1124)
Die Ehe zwischen einem Katholiken und einem Angehörigen einer nichtkatholischen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft ist ohne ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Autorität unzulässig. Die Konfessionsverschiedenheit ist also kein Ehehindernis mehr. [...]
2. Genehmigung (cann. 1125, 1126)
Der Ortsordinarius kann aus einem gerechten und vernünftigen Grund die Genehmigung zu einer konfessionsverschiedenen Ehe erteilen unter folgenden Voraussetzungen:
a) Der katholische Partner muß seine Bereitschaft erklären, mögliche Gefahren für seinen Glauben abzuwenden, und glaubhaft versprechen, nach Kräften alles zu tun, daß die Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden.
Die DBK verlangt vom katholischen Partner folgende Erklärungen:
'l. Wollen Sie in Ihrer Ehe als katholischer Christ leben und den Glauben bezeugen?
2. Als katholischer Christ haben Sie die Pflicht, Ihre Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen. Versprechen Sie, sich nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in Ihrer Ehe möglich ist?'
Für den Fall, daß der katholische Partner sein Versprechen hinsichtlich der Kinder nicht einhalten kann, da seine Kräfte zur Realisierung nicht ausreichen, insbesondere unter Berücksichtigung und in Achtung des Gewissens des nichtkatholischen Partners, heißt es in der Anmerkungstafel zum Ehevorbereitungsprotokoll (Nr. 14):
'Wenn die Kinder in der nichtkatholischen Kirche getauft und erzogen werden, beinhaltet das Versprechen, das der katholische Partner ablegt, unter anderem, daß er die christliche Gestaltung des Ehe- und Familienlebens aktiv mittragen will; daß er die religiöse Erziehung der Kinder fördert; daß er durch seine beispielhafte Lebensführung den Kindern den katholischen Glauben nahebringt; daß er durch religiöse Fortbildung seinen Glauben vertieft, um mit seinem Ehepartner ein fruchtbares Glaubensgespräch führen und die Fragen der Kinder beantworten zu können; daß er mit seiner Familie das Gebet, insbesondere um die Gnade der Einheit im Glauben pflegt, entsprechend dem Testament des Herrn, >daß alle eins seien<'."

Die Verhöhnung der katholischen Ehelehre bestand übrigens auch schon vor dem "neuen" CIC, cf. Wojtylas "Apostolisches Schreiben" "Familiaris Consortio" an die V2-Funktionäre die Anhänger der ganzen V2-Sekte über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute vom 22. November 1981, Nr. 78:
"Die wachsende Zahl von Ehen zwischen Katholiken und anderen Getauften verlangt gleichfalls besondere pastorale Aufmerksamkeit, und zwar im Licht der Orientierungs- und Leitlinien, die im Laufe der letzten Jahre vom Heiligen Stuhl und von den Bischofskonferenzen herausgegeben wurden und in den verschiedenen Situationen konkrete Anwendung finden sollen.
Eheleuten verschiedener Konfession stellen sich besondere Forderungen, die sich in drei Punkten zusammenfassen lassen.
Man muß sich vor allem der Verpflichtungen bewußt sein, die dem katholischen Teil aus seinem Glauben erwachsen, nämlich diesen frei auszuüben und dementsprechend nach Kräften dafür Sorge zu tragen, daß die Kinder im katholischen Glauben getauft und erzogen werden.
In den Beziehungen zwischen Mann und Frau gilt es auch, die besonderen Schwierigkeiten zu sehen hinsichtlich der Achtung der religiösen Freiheit; diese kann durch ungebührlichen Druck in Richtung auf eine Änderung der religiösen Einstellungen des Partners verletzt werden oder durch Hindernisse, die man ihrem freien Vollzug in der religiösen Praxis in den Weg legt.
Was die liturgische und kanonische Form der Eheschließung angeht, so können die Ortsbischöfe großzügigen Gebrauch machen von den Vollmachten, die ihnen für die verschiedenen Erfordernisse gewährt wurden.
Hinsichtlich der genannten besonderen Forderungen ist auf folgendes zu achten:
Bei der Ehevorbereitung konfessionsverschiedener Partner soll jede vernünftige Anstrengung gemacht werden, um die katholische Lehre über die besonderen Eigenschaften und Verpflichtungen der Ehe gut verständlich zu machen sowie sicherzustellen, daß es nicht zu der erwähnten Druckausübung und Behinderung kommt.
Es ist von höchster Wichtigkeit, daß der katholische Teil unter Mitwirkung der Gemeinde in seinem Glauben gestärkt wird und positive Hilfen erfährt, daß er in dessen Verständnis und konkreter Ausübung reifen und so im Schoß der Familie ein glaubwürdiger Zeuge sein kann durch seinen ganzen Lebenswandel und durch die Art der Liebe, welche er dem Gatten und den Kindern schenkt.
Die Ehen zwischen Katholiken und anderen Getauften weisen jedoch, wenn auch in ihrer besonderen Eigenart, zahlreiche Elemente auf, die es zu schätzen und zu entfalten gilt, sei es wegen ihres inneren Wertes, sei es wegen des Beitrags, den sie in die ökumenische Bewegung einbringen können. Dies trifft insbesondere zu, wenn beide Ehepartner ihren religiösen Verpflichtungen nachkommen. Die gemeinsame Taufe und die dynamische Kraft der Gnade sind in diesen Ehen für die Gatten Grundlage und beständige Anregung, ihrer Einheit im Bereich der sittlichen und geistlichen Werte im Leben Gestalt zu geben.
Zu diesem Zweck und auch, um die ökumenische Bedeutung einer solchen konfessionsverschiedenen Ehe hervorzuheben, die voll aus dem Glauben der beiden christlichen Gatten gelebt wird, soll, auch wenn es nicht immer einfach ist, ein herzliches Zusammenwirken zwischen den katholischen und nichtkatholischen Geistlichen angestrebt werden, und zwar schon bei der Vorbereitung auf die Ehe und die Trauung."


II. Pastorale Fragen

1. Richtlinien zur Schwangerschaftsberatung
Wegen der besonderen Bedeutung zitieren wir diesen Abschnitt vollständig:
"Ein nicht unerheblicher Teil der Beratungszeit gehörte der Verabschiedung der Bischöflichen Richtlinien für katholische Schwangerschaftsberatungsstellen. Die Bischofskonferenz hatte "Vorläufige bischöfliche Richtlinien für katholische Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen" am 21.11.1995 verabschiedet. Durch die Entscheidung vom November 1999, spätestens ab 1.1.2001 in der Beratung für Frauen in Konflikten keine solche Bescheinigung mehr auszustellen, musste eine Umarbeitung der am 21.11.1995 verabschiedeten Richtlinien erfolgen. Die Vollversammlung hat das Konzept, das sich in hohen Maß bewährt hatte, vertieft und auch durch neue Aufgabenstellungen (wie z. B. Sorge um Probleme nach einer Pränatalen Diagnostikuntersuchung) Die Diözesanbischöfe haben bereits verbindlich erklärt, dass in kirchlichen Beratungsstellen keine Bescheinigungen im Sinne der §§ 5-7 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vom 21.08.1995 mehr ausgestellt werden.
Die neuen Richtlinien, die einstimmig verabschiedet wurden, setzen die bisherige Beratung - abgesehen von der Ausstellung von Beratungsbescheinigungen - fort und werden zum 1.1.2001 in Kraft treten.
Für diesen neuen Start der bisherigen Beratungspraxis wird die Deutsche Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit einer kompetenten PR-Agentur zum Jahreswechsel 2000/2001 eine Informationskampagne durchführen, die dazu dienen soll, die Aufmerksamkeit wieder auf diesen Beratungsdienst der katholischen Kirche zu richten, der auch unter der Voraussetzung, dass kein "Schein" ausgestellt wird, - wie auch Umfragen belegen - seine grundsätzliche Anerkennung bei der Bevölkerung nicht verloren hat, aber nun auch nach einer längeren, zum Teil auch schädlichen Diskussion einer unterstützenden öffentlichen Kampagne bedarf.
Die Vollversammlung diskutierte in diesem Zusammenhang auch über die Entwicklung von Donum vitae und der Initiative "Frauen helfen". Dabei zeigt es sich, dass sich in der gegenwärtigen Situation in vieler Hinsicht noch kein genaueres Bild gewinnen lässt. Donum vitae und "Frauen helfen" werden zwar von einzelnen katholischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gegründet und getragen, sind jedoch keine kirchlichen Vereine und müssen daher klar von der kirchlichen Schwangerschaftsberatung unterschieden werden. Durch die Verabschiedung und besonders nach dem Inkrafttreten der neuen "Bischöflichen Richtlinien" zum 1.1.2001 wird dieser Unterschied - auch im Sinne einer konkurrierenden Parallelität - noch stärker hervortreten.
Die Deutsche Bischofskonferenz bedauert diese Entwicklung und wird sie in der nächsten Zeit gründlich weiterverfolgen. Die Diözesanbischöfe werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, mit den einzelnen Bundesländern Gespräche darüber führen, ob und auf welche Weise die kirchliche Schwangerschaftsberatung, die auch in Konflikten berät, auch nach dem Verzicht auf die Ausstellung von Beratungsbescheinigungen innerhalb des staatlichen gesetzlichen Rahmens eine faktische, wenigstens implizite Anerkennung behält. Sie werden dabei auch klären, auf welche Weise die kirchliche Beratungsarbeit staatlich gefördert werden kann, zumal das Gesetz von 1995 selbst eine Pluralität weltanschaulicher Beratungsträger verlangt.
Ein formeller Beschluss oder eine eigene Erklärung zu diesem Thema wurden zur Zeit nicht gefasst bzw. verfasst."
Man sieht: Zuächst brauchen die DBs ewig lange, um auf das Ausstellen von Mörderscheinen zu verzichten, s. Mundus vult decipi. Dann verweisen sie auf ihren Verein "Donum vitae", bei dem Abtreibungswütige weiterhin einen Schein bekommen. Diese Pseudokritik an und die Pseudodistanzierung von Donum occisionis ist KzM längst bekannt (s. z.B. Nachrichten v. 26.08.2000, dort auch "V2-"Bischof" FÜR Erlaubtheit der Abtreibung").
Es ist also amtlich, dass die Alibi-Scheinaussteller "katholische Mitbürgerinnen und Mitbürgern" sind, sie sind also keinesfalls mit der V2-Exkommunikation belegt.
Lustig ist der Hinweis auf die "kompetenten PR-Agentur" - bereits dieses Detail sagt sehr viel über den Charakter und das Selbstverständnis der V2-Sekte aus.

2. Stellungnahme zum Entwurf eines "Lebenspartnerschaftsgesetzes"
Eine längere Erklärung der DBs schließt mit dem Absatz:
"Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischöfe hat im März 2000 in Mainz klargestellt, dass alle Versuche abzulehnen sind, 'ein Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zu schaffen und dieses der Ehe anzunähern oder gar ihr gleichzustellen. Daher kann man die Begriffe, Rechtsfiguren und Denkmuster des Ehe- und Familienrechts - selbst wenn sie modifiziert werden - nicht auf die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften übertragen. Die Ehe muss in ihrer besonderen, ja einzigartigen Stellung als Gemeinschaft geschützt werden.' Der von den Fraktionen der Regierungsparteien vorgelegte Entwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes widerspricht dieser Maßgabe und ist deswegen in der derzeitigen Form für die katholische Kirche unannehmbar."
Zur besonderen Schuld der DBs s. den Text "Die 'Homo-Ehe' - Sodomie, staatlich gefördert".

3. Erklärung "Auf dem Weg zum Sakrament der Ehe"
"In den einzelnen Kapiteln betrachtet die Handreichung die Situation junger Paare, erschließt das katholische Eheverständnis von den Erfahrungen der Brautpaare her, formuliert Ziele, zeigt Wege kirchlicher Ehevorbereitung und geht auf die Gestaltung der Trauung ein. Sie betont die bleibende Sorge und Unterstützung der Kirche für die Ehe über die Eheschließung hinaus."
Im Klartext: Noch mehr liturgischer Wildwuchs und noch krudere Ideologien über die Ehe.

4. Erklärung "Zeit zur Aussaat - Missionarisch Kirche sein"
"Um die in der Seelsorge tätigen Priester und Laien zu ermutigen, den missionarischen und evangelisierenden Auftrag der Kirche wiederzuentdecken, hat die Pastoralkommission eine Erklärung 'Zeit zur Aussaat - Missionarisch Kirche sein' erarbeitet. [...] Der Erklärung soll ein ausführlicher Werkstatt-Teil zur Gemeindearbeit und ein Brief des Vorsitzenden der Pastoralkommission (Bischof Dr. Joachim Wanke, Erfurt) beigefügt werden. Es ist beabsichtigt, die Materialien auch auf CD-Rom zu veröffentlichen und weitere pastorale, didaktisch-pädagogische Hilfen in Auftrag zu geben."
Die V2-Sekte als ewige Baustelle mit einem ewigen Aufbrechen verkrusteter Strukturen; s. z.B. auch Freiburger Programm.
 

III. Glaubensfragen

1. Bioethik
"Die Vollversammlung befasst sich mit aktuellen Entwicklungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin (Präimplantationsdiagnostik, Diskussion um ein Fortpflanzungsmedizingesetz) sowie mit neueren biotechnologischen und gentechnischen Entwicklungen (Entschlüsselung des menschlichen Genoms, Stammzellenforschung, Patentierung von Gensequenzen u. a.). Die Bischöfe beabsichtigen, im "Jahr der Lebenswissenschaften 2001" eine Erklärung zu diesem Themenkomplex zu veröffentlichen."
Das ist alles, was die DBs zu diesem Thema zu bieten haben.

IV. Gesellschaftliche Fragen

1. Richtlinien zur Entschädigung von Zwangsarbeitern in kirchlichen Einrichtungen und Versöhnungsfonds
"Der Ständige Rat hatte am 28. August 2000 beschlossen, 5 Millionen DM zur Entschädigung von Zwangs- und Fremdarbeitern, die in unter kirchlicher Verantwortung stehenden Einrichtungen tätig waren, zur Verfügung zu stellen und weitere 5 Millionen DM für die Versöhnungsarbeit. Bei der Vollversammlung ging es darum, Ausführungsregelungen zu beraten, damit mit der Entschädigung begonnen und Projekte im Bereich der Versöhnungsarbeit gefördert werden können. [...] Die Entschädigung beträgt in der Regel 5.000 DM. Sie wird in zwei Raten ausgezahlt." s. die Informationen über den Zwangsarbeiter-Schwindel. 5.000 DM der Betrag ist, den wir mit etwas Glück in einem Jahr verdienen (s. Spenden an den Autor). Die DBs verschleudern hier - wieder mal als PR-Maßnahme - Millionen von Kirchensteuern, während sie uns die Kehle zudrücken. Natürlich ist es auch sittlich absolut verboten, "Entschädigungszahlungen" zu beantragen oder gar anzunehmen, ohne überhaupt geschädigt worden zu sein. Die Schuld liegt dann nicht bloß in der bereits schwerwiegenden ungerechten Bereicherung, sondern auch in der Verunglimpfung der Kirche (die als Verbrecherorganisation hingestellt wird) und der Irreführung, dass die V2-Sekte die katholische Kirche ist.
"Einem Rebhuhn, das ausbrütet, was es nicht gelegt, gleicht einer, der Reichtum erwirbt durch Unrecht. In seines Lebens Mitte muß er ihn lassen, an seinem Ende steht er als Tor da" (Jer 17,11).

2. Charta der Grundrechte
Auch hier der vollständige DB-Text:
"Die Vollversammlung hat sich in einer intensiven Aussprache mit der derzeitigen Diskussion um eine Charta der Grundrechte der Europäischen Union befasst. Sie dankt dem früheren Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog für seine große Mühe und sein Engagement. Viele hatten nicht erwartet, dass ein Text in so kurzer Zeit erarbeitet werden konnte. Es sind sehr unterschiedliche Interessen aufeinandergestoßen. So konnte nur ein äußerst zerbrechliches Gleichgewicht in den Formulierungen erreicht werden. Deshalb wirken einige Punkte in der Präambel und in den 54 Artikeln noch unausgereift.
Es ist bedauerlich, dass die Bezugnahme auf das religiöse Erbe der Europäischen Union in der Präambel nicht verankert werden konnte. Aus der harmlosen Anerkennung einer historischen Selbstverständlichkeit, dass die Europäische Union auch religiöse Wurzeln hat, eine Infragestellung des Prinzips der Trennung von Staat und Kirche abzuleiten, ist geradezu absurd.
Die Kompromissformel, die vom spirituellen und moralischen Erbe spricht, kann nicht befriedigen. Dass in der deutschen Übersetzung "spirituell" mit "geistig-religiös" wiedergegeben wird, begrüßen wir. Das Wort "religiös" hätte freilich stärker den gemeinschaftlichen und institutionellen Rahmen des Glaubens hervorgehoben. In dieser Frage hätte auch der Artikel 10 über die Religionsfreiheit noch weiter gehen können.
Fast eine Art von Diskriminierung stellt die Tatsache dar, dass der Artikel über die Vereinigungsfreiheit zwar politische, staatsbürgerliche und gewerkschaftliche Vereinigungen besonders herausstellt, nicht aber religiöse (Artikel 12, Abs. 1).
Nicht zufrieden sind wir mit den Formulierungen der Charta zum Thema Ehe und Familie. Der Artikel 9 klärt gar nichts und trägt dadurch zu einer weiteren Aufweichung oder Umdeutung des Ehe- und Familienbegriffs in fast allen EU-Mitgliedsstaaten bei. Wir werden hier weiterhin und beharrlich die eigenen Bedenken anmelden.
Das Verbot des Klonens in Artikel 3, Abs. 3 der Charta beschränkt sich auf das reproduktive Klonen. Therapeutisches Klonen, das jetzt die britische Regierung erlaubt hat, wird vom Verbot der Charta nicht mehr erfasst. In den ersten Entwürfen war diese Verbotsklausel noch enthalten. Offensichtlich hat sich hier die biomedizinische Forschung durchgesetzt. Wir appellieren an die Bundesregierung, die Grundrechtscharta nicht anzunehmen, solange in dieser Frage keine Klarheit geschaffen ist."
S. auch unsere Notiz zum "geistig-religiösen Erbe" in den N. v. 28.09.2000. Lehmanns Truppe setzt mit unnachgiebiger Grausamkeit die radikale Versklavung der Katholiken durch und schwärmt dann von "Religionsfreiheit." Zum Themengebiet Ehe und Familie s. unsere vorhergehenden Anmerkungen.

V. Schule, Bildung und Kultur

1. Theaterstück "Corpus Christi"
Vom September 1999 bis zunächst Februar 2000 ist in Heilbronn und anschließend in einigen anderen Stadt-Theatern das Theaterstück "Corpus Christi" des amerikanischen Autors Terence McNally aufgeführt worden. Jesus und seine Jünger werden darin als eine homosexuelle Männergruppe dargestellt, die Figur Marias ist als Transvestitenrolle angelegt und wird als Dirne dargestellt. [...] Weil der § 166 StGB die Beschimpfung des religiösen Bekenntnisses nur dann unter Strafe stellt, wenn der öffentliche Friede gestört wird, ist der gesetzliche Anspruch auf Schutz des christlichen Glaubens praktisch nicht gewährleistet. Denn von Christen wird erwartet, dass sie sich in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung jeglicher Gewaltandrohung oder gar Gewaltanwendung enthalten. Wir Bischöfe sind besorgt darüber, dass die Grenzen dessen, was als öffentlich erlaubt gilt, immer durchlässiger werden. In der Werbung und in den Medien häufen sich die Fälle von Blasphemie. Alle sind aufgerufen, sich für eine Gesellschaft einzusetzen, in der Gewalt gegen Andersdenkende weiterhin ein Tabu bleibt. Dies gilt nicht nur für physische, sondern auch für psychische Gewalt."
Die Terrorgruppe "Deutsche Bischofskonferenz" gefällt sich offensichtlich bei der Maskerade, den Friedensengel zu spielen. Die Fakten sprechen aber eine ganz andere Sprache: Weder unsere Anzeige gegen Sony (Playstation-Werbung) noch unsere Anzeige gegen Paul Spiegel wurde von den DBs unterstützt; die DB selbst verbreitet die schlimmsten Blasphemien und geht mit brutalster Gewalt gegen die Katholiken vor. Dies gilt nicht nur für physische, sondern auch für psychische Gewalt.

2. Empirische Untersuchung zum Religionsunterricht
"Erneut haben wir die Situation des Religionsunterrichtes erörtert und dabei insbesondere die Ergebnisse einer bundesweiten empirischen Studie zur Kenntnis genommen, die von Prof. Dr. Dr. Anton Bucher, Salzburg, im Auftrag der Deutschen Bischofskonfernz erarbeitet worden ist. Die Studie belegt, dass die Akzeptanz des konfessionellen Religionsunterrrichts bei Schülerinnen und Schülern deutlich höher ist, als in der öffentlichen Diskussion behauptet wird."
S. dazu Verblödung als Grundrecht - Zur Diskussion um den "katholischen Religionsunterricht".

VI. Weltkirchliche Fragen

1. Wort "Gerechter Friede"
"Mit dem Titel 'Gerechter Friede' wollen wir zum Ausdruck bringen, dass sich die Friedensfrage nicht erst dann stellt, wenn Auseinandersetzungen bereits mit Waffengewalt geführt werden. In der gesamten Politik - national und international - muss es vielmehr darum gehen, die Ursachen von Gewalt frühzeitig und mit Nachdruck zu bekämpfen und Gewaltverhältnisse auszutrocknen."
Zu diesen Ursachen von Gewalt gehört in erster Linie Wojtylas "römisch-katholische Kirche e.V."; wir befürworten, diesen Verein "mit Nachdruck zu bekämpfen und Gewaltverhältnisse auszutrocknen."

2. Christen im Heiligen Land
"Schon seit mehreren Jahren befassen wir uns intensiv mit der Situation der Christen im Heiligen Land. Die Mitglieder der Kommission für weltkirchliche Aufgaben haben im Frühjahr dieses Jahres eine Pilgerfahrt ins Heilige Land unternommen, die auch den Charakter eines Solidaritätsbesuches hatte. In diesem Rahmen führte die Wissenschaftliche Arbeitsgruppe der Zentralstelle Weltkirche in Jerusalem einen Workshop zu "Situation und Selbstbehauptungsstrategien der christlichen Minderheiten im Heiligen Land" durch, an dem Vertreter nahezu aller christlicher Denominationen vor Ort teilgenommen haben. Im Anschluss an diese wissenschaftliche Tagung hat die Kommission für weltkirchliche Fragen beschlossen, die partnerschaftliche Hilfe für Christen im Heiligen Land zu verstärken. Dazu soll eine gründliche Erhebung der lokalen und regionalen Bedürfnisse der Christen, vorhandener Ressourcen und laufender Initiativen vorgenommen werden."
Die DBs wieder als Friedensengel!

VII. Personalfragen

"Weihbischof Leo Schwarz wurde mit Zustimmung des Hauptausschusses des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) für ein weiteres Jahr zum Geistlichen Assistenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken gewählt. [...]
Als katholische Mitglieder wurden für die Dauer von fünf Jahren in den Ökumenischen Vorbereitungsausschuss zur Woche der ausländischen Mitbürger berufen: Prälat Dr. Peter Prassel (Nationaldirektor für Ausländerseelsorge); Delegat José A. Arzoz (spanisch sprechende Katholiken), Dieter Griemens (Diözese Aachen), Edith Giebson (Diözese Magdeburg), Stefan Herceg (Kroatische Sozialarbeit - DCV) und Katrin Gerdsmeier (Katholisches Büro).
Zum Vorsitzenden des MISEREOR-Beirates hat die Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz Prof. Theodor Hanf für die Dauer von fünf Jahren berufen. Theodor Hanf ist Professor für Soziologie am Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (Frankfurt) und Direktor des Arnold-Bergsträsser-Instituts für kulturwissenschaftliche Forschung (Freiburg)."
ZdK (Initiator von Donum occisionis!), Ökumene, Misereor - alles blüht und gedeiht bis zum Tag der Ernte.

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Die "Deutsche Bischofskonferenz" hat bei ihrer Voll-Versammlung also wieder mächtig ihre Muskeln spielen lassen, und da sie im Schulterschluss mit dem deutschen Staat auftritt, darf man die von ihr ausgehende Gefahr nicht unterschätzen. Doch noch immer gilt: "Fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib töten können, aber weiter nichts vermögen. Ich will euch zeigen, wen ihr fürchten sollt: Fürchtet den, der nach dem Tode die Macht hat, in die Hölle zu stürzen. Ja, ich sage euch: Den fürchtet!" (Lk 12,4f). Möge es dann beim Jüngsten Gericht nicht heißen:
"Einigkeit, nicht Recht, nicht Freiheit, gab´s im deutschen Vaterland! Glüh im Zorne des Gerichtes, glühe, deutsches Vaterland!"

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