Youtube-Videos (wegen der aktuellen
10-min-Zeitbegrenzung wird jeweils eine Seite des Faxes vorgelesen):
Seite 1/2: http://www.youtube.com/watch?v=6gBt7Q_SNeo
Seite 2/2: http://www.youtube.com/watch?v=HueJjVe0JSo
09.07.2008 Fax an "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" sowie weitere
brd-"Justiz"-Stellen
Geschäfts-Nrr. ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06), (4271/07),
(45826/07) [Bei Antwort angeben!]
"Verfassungsbeschwerde" / Einforderung von Stellungnahmen seitens der
Empfänger
Tatbestand: Die brd verletzt die Menschenwürde eklatant und
permanent sowohl durch die bloße Tatsache als auch durch die Art
und Weise der Psycho-Diffamierung von eindeutig psychisch Gesunden.
I. Am 29.05.2008 wurde hier im Haus ein brd-Pseudo-Urteil abgegeben:
a**** Der Angeklagte [Rolf Hermann Lingen] hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor
ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den
zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007
Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen
gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden
Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im
Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen
Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je
10.00 Euro angemessen. Die Kostenentscheidung folgt aus § 465
StPO. [keine Unterschrift] Heinz ****e II. Das gesamte Pseudo-Urteil
ist ein reines Justizverbrechen, weil es zu einem "Beleidigungsprozess"
gehört. Diese sind als solche immer notorisch unheilbar illegal
gem. §185 StGB i.Z.m. §1 StGB; Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK
(keine Strafe ohne Gesetz). In der sog. "Hauptverhandlung" wurden "Richterin" Heinz und "Staatsanwalt" Hoss
immer wieder von mehreren Personen gefragt, wie denn die gesetzliche
Bestimmtheit von Beleidigung lautet, verweigerten aber immer nur
beharrlich die Auskunft. Die "Richterin" reagierte auf die Forderung
nach Aufklärung mit dem Kommentar: "Halten
Sie die Klappe, sonst fliegen Sie raus!" Deswegen heißt es
auch in diesem Pseudo-Urteil auch nur, "der Angeklagte hat sich ...
ersichtlich strafbar gemacht"; woraus denn eigentlich die Strafbarkeit
ersichtlich sein soll, wurde und wird absolut eisern verschwiegen, und
wer nachfragt, wird mit Drohungen zum Schweigen gebracht. III. Die
erlogene "verminderte Schuldfähigkeit" ist für das gesamte
Urteil komplett unerheblich, denn das bereits im "Strafbefehl"
festgelegte "Strafmaß" von sechzig Tagen Kerker ist unvermindert
geblieben. Daraus erhellt, dass diese Psycho-Lüge nicht meinem
Schutz, sondern meiner Diffamierung dient. Tatsächlich hat dieser
Rufmord schon reichlich Früchte getragen: Antichristen gehen z.B.
im Internet mit der Lüge hausieren, meine "Geistesstörung"
sei "gerichtlich festgestellt" worden. IV. Nun zur behaupteten
paranoiden Persönlichkeitsstörung: a) Sowohl mein Abitur mit
1,6, als auch mein "Diplom" mit "sehr gut", als auch die zahlreichen
guten Arbeitszeugnisse von Studentenjobs als auch sonstige Zeugnisse
sowie v.a. das komplette Fehlen von Behauptungen irgendwelcher
Psycho-Störungen und sogar die explizite Zurückweisung von
seitens Prozessgegnern behaupteten Zweifeln an meiner
Prozessfähigkeit durch "Landgericht Essen" i.J. 2004 beweisen aufs
klarste, dass ich vollkommen geistig gesund bin. b) In die Welt gesetzt
wurde der Psycho-Schwindel denn auch erst im Jahre 2004, als ich
bereits 36 Jahre alt war, u.z. von "Landgericht
Bonn" (LGB) unter dem "Präsidenten" Kurt Pillmann, der
insbesondere für seine exzessiven Karnevals-Narreteien als "Jecken-Kurt" bekannt ist. LGB hatte mich
bereits seit 1999 erpresst, meine rechtmäßigen
katholisch-Domains für die Sekte von "Vatikanum 2" freizugeben,
musste aber feststellen, dass ich mich von diesen ganzen abartigen
Erpressungen nicht beeindrucken ließ. Zu den Erpressern
gehörte auch Schwill, der schon international weit bekannt ist
dafür, dass er alle Prozesszuschauer - straffrei! - als "Vollidioten" beschimpfte, lustigerweise
sogar, als er gerade selbst jemanden wegen "Beleidigung" "verurteilte".
Da also alle Strafandrohungen und vollstreckte Strafen nicht
ausreichten, mich zum verlangten Abschwören vom katholischen
Glauben zu bewegen, verfiel LGB auf den Wahn, mich für
verrückt zu erklären. Dieser Plan schlug allerdings trotz
irrsinnig umfangreicher Bemühungen komplett fehl. "Amtsgericht
Dorsten" (AGD) intervenierte und wollte mich entmündigen lassen;
zu diesem Zweck wurde mir ein Psycho-"Gutachter" namens Mihail Kivi
vorgesetzt, der nach langem Gespräch mit mir schriftlich
erklärte: "Bei Herrn Lingen lassen sich keine
sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm
eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." AGD
erklärte dementsprechend endgültig im Februar 2005: "Eine
Betreuung ist vorliegend nicht anzuordnen, da die Voraussetzungen
hierfür nicht gegeben sind. Eine Behandlungsbedürftigkeit ist
für Herrn Lingen nicht gegeben." c) In rettungslos schizophrener
Weise wurde der Psycho-Schwindel vom AGD selbst wieder ausgegraben. Die
Notwendigkeit ergab sich, weil ich bewiesenermaßen unschuldig
bin, das AGD mich aber unbedingt bestrafen wollte. Das Prinzip beruht
auf dem System von "Des Kaisers neue Kleider": Wer die nicht
vorhandenen Kleider nicht sieht, der ist dumm. Also: Wer sachlich
feststellt, dass Beleidigung nicht gesetzlich bestimmt ist, der ist
geisteskrank. Allerdings ist es schizophren, den § 21 StGB hier
anzuwenden: Dieser stellt nämlich ab auf eine Verminderung der
Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder
nach dieser Einsicht zu handeln. Es besteht nämlich bzgl. der
Erkennbarkeit von Beleidigungsdelikten keine Verminderung der
Fähigkeit, sondern schlichtweg eine völlige
Unmöglichkeit, und das wiederum auch nicht i.S.v. § 20 StGB
(Unfähigkeit, wegen einer krankhaften seelischen Störung,
wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen
Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit, das
Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln),
sondern aufgrund der Gesetzeslage. Zur Erinnerung der Hinweis von Claus
Plantiko: "Daß die Strafbestimmungen zur Beleidigung gegen das
Bestimmtheitsgebot des Art. 103(2) GG verstoßen, räumte
selbst das Bundesverfassungsgericht ein, s. E 93, 266, 292; 71, 108,
114ff., meint aber, der Begriff der Beleidigung habe durch
>100jährige und im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen
hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten ausreichende
Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten
deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu
rechnen haben". Damit meint das "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" also
allen Ernstes, der Bürger müsse sich eben damit abfinden,
dass es zwar keine gesetzliche Bestimmtheit von "Beleidigung" gibt, er
deshalb also gar nicht bestraft werden kann, dass er aber trotzdem
"bestraft" wird. Statt eines Gesetzestextes müsse der Bürger
dann die Gerichtsurteile zu "Beleidigungs"-"Prozessen" aus über
hundert Jahren aufmerksam studieren! Allein in den Jahren 2003 bis 2005
gab es in Deutschland weit über eine halbe Million
"Beleidigungsprozesse". Wieviel Jahre genau sind "mehr als hundert
Jahre"? Dreitausend Jahre? In jedem Falle ist das komplette
Tausendjährige Reich mit dabei, d.h. auch sämtliche"
Beleidigungs-Urteile" des Volksgerichtshofs haben endgültig ihre
"unanfechtbare" Gutheißung durch das
"Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" erhalten. Aber selbst wer die
aktuellen letzten zwanzig Millionen Beleidigungs-Urteile aufmerksam
studiert hat und Tag für Tag brav die ca. 4.000 neu hinzukommenden
Urteile aufmerksam studiert, hat damit rein gar nichts gewonnen
außer eben der Erkenntnis der totalitären Willkür
deutscher "Justiz", weil es sich dabei ja ausdrücklich NICHT um
eine einhellige Rechtsprechung, sondern um eine "IM WESENTLICHEN [???]
einhellige Rechtsprechung" handelt. d) Diese Schizophrenie bei der
Psycho-Diffamierung geht allerdings zurück auf den
Pseudo-"Sachverständigen", den "Sozialarbeiter" "Dieter Oswald" (Rheinische Kliniken Langenfeld),
einen kranken Fettsack von verwahrlostem Erscheinungsbild und mit
pathologischem Dauergrinsen. Dieser kranke Fettsack hat sich ein paar
Minuten die "Hauptverhandlung" grinsend angeschaut und dann
erklärt, bei mir bestehe keinesfalls eine Schuldunfähigkeit
gem. § 20 StGB. Vielmehr sei ich "offensichtlich klug". Kurzum:
Die von AGD vorgebrachte Behauptung einer "paranoiden
Persönlichkeitsstörung" beruht einzig und allein auf gar
nichts und ignoriert zusätzlich alle Beweise meiner geistigen
Gesundheit. Das ganze ist nur zutiefst menschenrechtswidrige Schikane.
e) Immerhin hat der kranke Fettsack Oswald sich aber auch einmal
spekulativ geäußert, u.z. dass bei mir eine Paranoia
vorliegen *könnte*. Damit kann die Tatsachenbehauptung im "Urteil"
zwar auch nicht entschuldigt werden, aber immerhin gibt seine
"Begründung" für diese bloße Vermutung näheren
Aufschluss über die Ideologie der brd-"Psychiatrie" und -"Justiz":
Paranoia liegt nämlich laut brd-"Psychiatrie" und -"Justiz" dann
vor, wenn jemand "Sendungsbewusstsein" hat. Im absoluten Standardwerk
"Lexikon des katholischen Lebens", hg. von Erzbischof Dr. Wendelin
Rauch, Freiburg 1952, gibt es tatsächlich einen Artikel
"Sendungsbewusstsein", wo exemplarisch die Tätigkeiten des hl.
Paulus und des hl. Ignatius von Loyola genannt werden. Sicherlich
konkurriere ich nicht mit dem Heidenapostel oder mit dem Gründer
des Jesuitenordens, aber auch für mich gelten
zugegebenermaßen die Worte von Papst Piux XI.: "Die erste, die
selbstverständlichste Liebesgabe des Priesters an seine Umwelt ist
der Dienst an der Wahrheit und zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung
und Widerlegung des Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher
Verkleidung, in welcher Schminke er einherschreiten mag. Der Verzicht
hierauf wäre nicht nur ein Verrat an Gott und Eurem heiligen
Beruf, er wäre auch eine Sünde an der wahren Wohlfahrt Eures
Volkes und Vaterlandes" (Enz. "Mit brennender
Sorge", 1937). V. Daraus ergibt sich die Frage: Wozu überhaupt
ein Gutachter, wenn die "Justiz" für ihre Tatsachenbehauptungen
nicht nur keinen Gutachter braucht, sondern obendrein jeden Gutachter
ignoriert? Die Motive liegen nicht nur im erfolgreichen Rufmord,
sondern auch in der finanziellen Zerstörung, so dass die
gesellschaftliche Ruinierung umfassend ist. Dieser totalen Vernichtung
diente ja auch die irrationale Bestellung eines notorischen
Parteiverräters, Michael Schwankl (Dorsten),
zum "Pflichtverteidiger" gegen mich. Schwankl ist ein noch
kränkerer Fettsack als Oswald; während Oswald
schätzungsweise so fett ist wie der Hans-Jürgen Papier, ist
Schwankl schätzungsweise so fett wie der Helmut Kohl. Auf
Schwankls mentale Inkontinenz verweisen bereits seine schwankenden
Anredeformen mir gegenüber: 04.10.2007: "Sehr geehrter Herr
Lingen" / 04.01.2008 [keine Anrede, "Hochachtungsvoll"] / 21.01.2008:
"Sehr geehrter Herr Hochwürden Pater Lingen" / 17.04.2008: "Lieber
Pater Lingen" / 18.04.2008: "Hallo Herr Lingen". Doch das Problem
Schwankl wird an anderer Stelle behandelt. VI. Die brd wird hiermit
aufgefordert, die Rufmordkampagne gegen mich sofort zu beenden. Gegen
alle Beteiligten, d.h. die brd-"Richter", "Staatsanwälte" sowie
"Gutachter" und "Pflichtverteidiger" muss schnell und
unbürokratisch vollstreckt werden. Meine sämtlichen Ausgaben
sind mir sofort vollständig und mit Zinsen zu ersetzen, zudem ist
mir ein angemessenes Schmerzensgeld auszuzahlen. VII. Sollten keine
begründeten Einwendungen seitens der Empfänger vorgebracht
werden, wird hiermit erklärt, dass alle "Politiker", "Richter" und
sonstigen Vertreter der brd-Gewalt damit einverstanden sind, als
Paranoiker, Geistesgestörte etc. bezeichnet zu werden. Denn eine
noch schlechtere argumentative Situation als bei meiner "paranoiden
Persönlichkeitsstörung" lässt sich wohl nicht leicht
finden. VIII. Der guten Ordnung halber wird eingeräumt, dass die
brd sich selbst permanent und sogar nach ihrem eigenen
Selbstverständnis "unanfechtbar" als rechtsbrecherisches und
explizit "schizophrenes" Gebilde hervorgetan hat. Exemplarisch wird
hier erinnert an die kirchliche Stellungnahme zum
"Konkordatsurteil"
des "Bundesverfassungsgerichts" von 1957, sowie an die rettungslos
schizophrene Häresie des "Bundesverfassungsgerichts" von 1980, es
gäbe eine "häretisch-katholische Kirche". Insofern hat
man im
Falle der brd sogar "unanfechtbare" Beweise für schlimmste
Geistesstörung. Um der brd aber entgegenzukommen, sollen diese
Störungen grundsätzlich ebenfalls nicht strafmindernd wirken.
IX. Abschließend wird versichert, dass vielen Bürgern die
Situation der brd bekannt ist, z.B. durch die öffentliche
Erklärung von Ex-Richter Frank Fahsel (SZ, 02.04.08): "Ich habe
unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell”
nennen kann. [...] Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige,
vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt,
gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind." Dazu
ergänzt Prof. Dr. Hans-Joachim Selenz: "Besser kann man den
Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit
Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…]
Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf
schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es
praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im
Amt und Begünstigung." S. ferner den Artikel im "Spiegel"
("Maischberger über Justizirrtum", 28.05.08): "Die Justiz
kontrolliert sich selbst, indem sie einen Instanzenweg eingerichtet
hat, der vom Amtsgericht über das Landgericht und das
Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof und dem Verfassungsgericht
führt. Aber Gnade Gott dem Menschen, der sich auf diesen Weg
begibt. Seine Aussichten, zum Michael Kohlhaas zu werden, sind
größer als die, dass ihm Gerechtigkeit widerfährt."
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester,
Befürworter der Todesstrafe)