Neues von "Rechtsanwalt" Karlheinz
Gutenkunst,
"Rechtsanwältin" Yvonne
Groß-Wetz, Speyer
- Mal wieder ein "Strafverfahren" wegen "Beleidigung" -
(Kirche zum Mitreden, 26.03.2007)
In der Sache Carsten Leinhäuser gibt
es zwar nichts Neues. Aber immerhin sind seine "Rechtsvertreter" nun in
die Offensive gegangen und haben den Super-Joker "Beleidigung"
gezückt. Eine Chronologie:
24.03.2007
Brief von "Polizeipräsidium Recklinghausen"
Dienststelle
Polizeipräsidium Recklinghausen KK/VK Dorsten Borkener Str. 49
46284 Dorsten
Aktenzeichen 701000-035534-07/8
Sammelaktenzeichen [leer]
Fallnummer [leer]
Sachbearbeitung durch (Name, Amtsbezeichnung) Bensmann,
EKHK
Sachbearbeitung Telefon 02362/601-0 Nebenstelle
-3620 Fax -3233
Schriftliche Äußerung als Beschuldigte(r)
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihnen wird vorgeworfen, folgende
Straftat(en) begangen zu haben:
Straftat(en)/Verletzte Bestimmung(en) Beleidigung (Par. 185 StGB)
Versuch nein
Tatzeit am/Tatzeitraum von (Datum, Uhrzeit)
Donnerstag 17.08.2006
Tatort (PLZ, Ort, Gemeinde. Kreis, Straße/Platz, Hausnummer,
Stockwerk, AG-Bezirk, Kilometer, Richtungsfahrbahn)
Dorsten, Feldmark, Goldbrink 2 A
Ihnen wird hiermit nach § 163a Abs. 1 Satz 2 Strafprozessordnung
(StPO) Gelegenheit gegeben, sich zu der/den Beschuldigung(en) zu
äußern. Sie werden gebeten, den beiliegenden
Äußerungsbogen in gut leserlicher Form ausgefüllt
(Block- oder Maschinenschrift) und unterschrieben innerhalb von zwei
Wochen ab Zugang dieses Schreibens an die oben angegebene
Polizeidienststelle zurückzusenden.
Bemerkungen
Sie werden von den Rechtsanwälten (RA) Gutenkunst und
Groß-Wetz beschuldigt, diese beleidigt zu haben, indem sie bei
der Email in das Adressenfeld der RA die Worte: "Erpresser,
Betrüger und Völkermörder" hinzufügten. Zudem
wurden von der Internetseite der RA Links zu ihrer Homepage gelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Knappik Polizeioberkommissar
Schriftliche Äußerung der/des Beschuldigten: Seite 1 von 2
Äußerungsbogen Beschuldigte(r)
Aktenzeichen 701000-035534-07/8
Ihnen wurde eröffnet, welche Tat(en) Ihnen zur Last gelegt
wird/werden.
Sie werden darauf hingewiesen, dass es Ihnen nach dem Gesetz freisteht,
sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache
auszusagen und jederzeit, auch schon vor dieser Vernehmung, einen von
Ihnen zu wählenden Verteidiger zu befragen, und dass Sie zu Ihrer
Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen können. Ferner
werden Sie darauf hingewiesen, dass bei Fragen nach Vornamen,
Familien-, Geburtsnamen, nach Ort und Tag der Geburt, nach dem
Familienstand, dem Beruf, dem Wohnort, der Wohnung und der
Staatsangehörigkeit die Pflicht zur vollständigen und
richtigen Beantwortung besteht und die Verletzung dieser Pflicht nach
§111 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße
bedroht ist.
Angaben zur Person
Name
Geburtsname (unbedingt angeben)
Vorname(n) (Rufnamen unterstreichen)
Geburtsdatum
Geburtsort/-kreis/-staat
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Wohnort und Kreis
Familienstand
Ausgeübter Beruf
Staatsangehörigkeit(en)
Freiwillige Angaben
Geschlecht
Telefonische Erreichbarkeit tagsüber (z. B. geschäftlich,
privat, mobil)
Sonstige Namen (FR = Früherer-, GS = Geschiedenen-, VW =
Verwitweten-, GN = Genannt-, KN = Künstler-, ON = Ordens-,
SP=Spitz-, SN = nicht zugeordneter Name)
Schulbildung
Akademische Grade/Titel
Eltern (Name, Anschrift)
Arbeitgeber (bei Beamten, Bundeswehrangehörigen und
öffentlichen Bediensteten: Amtsbezeichnung/Dienstgrad und
Behörde/Truppenteil)
Wirtschaftliche Verhältnisse (Nettoeinkommen, Vermögen.
Schulden, Unterhaltsverpflichtungen, Einkommen
Ehegatte/Lebenspartner/Kinder)
Angaben zu den Kindern (Anzahl, Alter)
Vorstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung,
strafrechtliche Ermittlungsverfahren
Ausweisdaten (Art, Nr., Ausstellungsdatum, Ausstellungsbehörde)
Daten des Führerscheins und anderer Berechtigungspapiere (z. B.
Waffenschein, Gewerbekarte) (Klasse, Nr., Ausstellungsdatum,
Ausstellungsbehörde)
0 Ich möchte mich äußern. (Bitte Rückseite oder
Beiblatt verwenden und gesondert unterschreiben)
0 Ich gebe die Straftat(en) zu.
0 Ich gebe die Straftat(en) nicht zu.
0 Ich möchte bei der Polizei vernommen werden.
0 Ich möchte mich nicht äußern.
0 Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner
Interessen beauftragen.
0 Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße
wäre ich einverstanden.
0 Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten
Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren
Vernichtung/Verwertung einverstanden.
0 Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die
Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die
Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende
Anregung geben wird. Ein Merkblatt mit weiterführenden
Informationen habe ich erhalten.
Bitte zurück an
Polizeipräsidium Recklinghausen
KK/VK Dorsten
SB: Bensmann, EKHK
Borkener Str. 49
46284 Dorsten
Ich habe die Belehrung verstanden und bestätige die oben gemachten
Angaben.
Datum, Unterschrift
Schriftliche Äußerung der/des Beschuldigten: Seite 2 von 2
26.03.2007
Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort
angeben!]
In den Strafverfahren gegen 1. "Polizei Recklinghausen"; 2.
"Rechtsanwälte" Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz,
Speyer/Rhein; wird hiermit auf den neuerlichen Angriff beider
krimineller Gruppen gegen die katholische Kirche hingewiesen, strafbar
u.a. gem. VStGB § 6. Zunächst ist festzustellen, dass die
laufenden Verfahren gegen beide kriminellen Gruppen noch gar nicht
abgeschlossen sind, cf.
1. "Polizei Recklinghausen": Verbrecher aus Pflichtgefühl (http://www.kirchenlehre.com/pflicht2.htm)
2. Dr. Michael Töpfer alias "mikepotter1" bei "Kaplan" Carsten
Leinhäuser (http://www.kirchenlehre.com/toepfer.htm)
Zudem müssten erst einmal *SÄMTLICHE*
Einwände entkräftet werden, die bzgl. "gerichtlicher"
Verfahren bestehen, seien sie allgemeiner Natur (s. OMF-"brd",
"Beleidigungs"-"Strafrecht"), seien sie konkret auf die Kirche bezogen
(s. privilegium fori). Für die genaue Liste und die bisherigen
Argumentationserfolge der OMF-"brd" s.
Der fanatische Völkermörder Manfred Wucherpfennig (http://www.kirchenlehre.com/manni_05.htm)
Die nun an einen "Herrn Rolf Hermann Lingen" zugestellte Aufforderung,
zu einer "Straftat" eine schriftliche Äußerung abzugeben,
ist zudem schon rein immanent günstigstenfalls als das Werk
amoklaufender Irrer zu werten: 1. Pater-Titel fehlt! 2. Kollaboration
von Kriminellen, s.o.! 3. Ich habe m.W. niemals eine Mail an Gutenkunst
geschickt! 4. Gutenkunst hat gar keine Internetpräsenz - die
"entsteht" erst noch! 5. Der "Par. 185 StGB" enthält die
Bezeichnungen "Erpresser, Betrüger, Völkermörder" gar
nicht! Zudem wird auf die bereits jetzt weit verbreitete und beliebte
Vollidioten-Pressemeldung verwiesen (z.B. http://www.kirchenlehre.com/plantik3.htm):
a**** LG Bonn: Vorsitzender Richter beschimpft alle Prozesszuschauer
als "Vollidioten"
Am 09.03.2007 hat Schwill, Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn,
sämtliche Zuschauer eines Prozesses gegen den Anwalt Claus
Plantiko als "Vollidioten" beschimpft. Claus Plantiko hat deshalb am
23.03.2007 darum gebeten, mit Strafanzeigen/-anträge,
Schadensersatzforderungen, Beschwerden, öffentlichen Mitteilungen
etc. gegen diese Zustände vorzugehen. Besonders bemerkenswert ist,
dass Plantiko in just diesem Prozess zu einer sehr hohen Geldstrafe
verurteilt wurde - u.z. wegen "Beleidigung". Claus Plantiko gehört
zu den mittlerweile recht zahlreichen Justizbeobachtern, die auf die
Ungesetzlichkeit des "Beleidigungs-Paragraphen" hinweisen: Der §
185 StGB enthält keinerlei gesetzliche Bestimmtheit der
Beleidigung, damit verstößt er gegen das Prinzip "Keine
Strafe ohne Gesetz", wie es z.B. in a) StGB § 1, b) GG Art. 103
und c) EMRK Art. 7 festgelegt ist. Darüber hinaus
verstößt der Paragraph gegen die Bestimmungen der KSZE, cf.
die Stellungnahme v. 24. Mai 2002: "Strafgesetze gegen Beleidigung und
Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen
angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind
aber mit OSCE Normen nicht konform, und deren Anwendung bildet einen
Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung." Wie
Claus Plantiko bewiesen hat, gibt sogar das BVerfG selbst zu, dass
"Beleidigungs-Prozesse" infolge inexistenter gesetzlicher Bestimmtheit
immer illegal sind. Aber das BVerfG behauptet, der Begriff der
Beleidigung habe "durch >100jährige und im Wesentlichen
einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der
den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand
gibt und den Normadressaten deutlich macht, wann sie mit einer
Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben." Damit wird der Richter
selbst zum Gesetzgeber, er hebt also die Gewaltentrennung auf. Der
Bürger kann sich nicht mehr durch ein Gesetz informieren, was
verboten ist; er weiß nicht vor der Tat, sondern erfährt
erst nach der Tat, dass er angeblich eine Straftat begangen hat. Der
Bürger muss nun also die "Rechtsprechung" von über hundert
Jahren (Anfang und Ende offen) studieren, um daraus die "im
Wesentlichen einhellige Rechtsprechung" zu filtern. In konkreten
Zahlen: Allein in den Jahren 2003 bis 2005 gab es in Deutschland weit
über eine halbe Million "Beleidigungsprozesse"; zum Vergleich: In
Großbritannien gab es in demselben Zeitraum nur einen einzigen
"Beleidigungsprozess". Eine "im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung"
bedeutet im Klartext, dass es unterschiedliche Beurteilungen der
gleichen Fälle gibt. Dies belegen auch die vollkommen
widersprüchlichen Urteile bei ein- und demselben
"Beleidigungsdelikt" wie z.B. dem Duzen oder der Titulierung als
"A****loch". Justizbeobachter sind sich zudem einig, dass
"Beleidigungsprozesse" nicht dem Ehrenschutz, sondern dem
Täterschutz dienen: Wer die Wahrheit ans Licht bringt, kann
dafür völlig problemlos mit dem "Beleidigungs"-Vorwurf als
"Straftäter" diffamiert und mundtot gemacht werden. Ob gegen
Schwill wegen seiner Vollidioten-Rede überhaupt ein Verfahren
eröffnet wird, ist derzeit nicht bekannt. ****e
Abschließende
Bemerkungen
Zur Erinnerung: Der Pater-Titel steht uns auch gem. mehrfachem
ausdrücklichem Bekenntnis der OMF-"brd" zu, cf.
1. "Amtsgericht Hannover"
2. "Amtsgericht Dorsten"
Die Vollidioten-Pressemeldung wurde, wie dort zugegeben, u.a. an
zahlreiche Pressestellen verschickt. Es kamen mehrere "Nicht
gelesen"-Benachrichtigungen zurück, z.B.
1. Stephan.Kabosch@netzeitung.de
Your message Subject: LG Bonn: Vorsitzender Richter beschimpft alle
Prozesszuschauer als "Vollidioten"
Sent: Sat, 24 Mar 2007 17:03:20 +0200
was deleted without being read on Mon, 26 Mar 2007 06:24:23 +0200
2. Svetlana.Vlaykova@netzeitung.de
Your message Subject: LG Bonn: Vorsitzender Richter beschimpft alle
Prozesszuschauer als "Vollidioten"
Sent: Sat, 24 Mar 2007 17:03:20 +0200
was deleted without being read on Mon, 26 Mar 2007 11:24:02 +0200
3. Zuschauerservice@prosieben.de
Your message Subject: LG Bonn: Vorsitzender Richter beschimpft alle
Prozesszuschauer als "Vollidioten"
Sent: Sat, 24 Mar 2007 17:03:20 +0200
was deleted without being read on Mon, 26 Mar 2007 14:36:22 +0200
Allerdings wurde eben diese Meldung auch auf ganz verschiedenen
großen Weltnetzseiten veröffentlicht sowie in ganz
unterschiedlichen Foren und Newsgroups zitiert oder wenigstens
verlinkt. Wenn die Vollidioten-Pressemeldung also von so vielen
für so wichtig gehalten wird - warum wird sie dann von den zionistischen Medien so brutal unterschlagen,
ja zielgerichtet ignoriert? Wer möchte, kann z.B. von den o.g.
Stellen eine Antwort auf diese Frage fordern; darüber könnten
wir ggf. bei KzM berichten.
Um die angebliche Mail zu finden, auf der das gesamte Strafverfahren
als conditio sine qua non basiert, haben wir unseren Mailordner nach
zwei Kriterien untersucht: das Datum 17.08.2006 sowie die Mailadresse
gutenkunst.
Jede Suche nach "gutenkunst" in den Feldern "An" resp. "Cc:" blieb
komplett ohne Treffer. Allerdings haben wir am 17.08.2006
tatsächlich mehrere Mails verschickt, z.B. eine Mail an eine Reihe
von Bekannten:
a**** Grüß Gott, ich möchte auf diesem Wege alle
bitten, sich in die Gästebücher, Blogs etc. der V2-Sektierer
einzutragen und gegen den Terrorismus zu protestieren, der von der
V2-Sekte gegen die Kirche betrieben wird.
Konkreter neuerer Anlass ist die Kampagne eines "Carsten
Leinhäuser", der sich betrügerisch als "Kaplan" ausgibt und
schlimmste Verleumdungen gegen mich resp. über gegen die Kirche
verbreitet, z.B. hier:
http://www.vaticarsten.de/archives/2006/08/sprachlos-2
Eine Stellungnahme zu seinen "Anwälten" gibt es hier:
http://www.kirchenlehre.com/carsten.htm
**** e
Eine andere Mail ging an einen Anwalt, i.e. Armin Fiand (Hamburg):
a**** Grüß Gott, ich habe gerade von Ihnen, konkret von
Ihrer Strafanzeige gegen Olmert etc. erfahren:
http://www.freace.de/artikel/200608/160806a.html
Dann habe ich nach Ihrer Homepage gesucht, aber bislang nur Ihre
Mailadresse sowie eine ganze Reihe anderer Strafanzeigen Ihrerseits
gefunden. Bitte, könnten Sie mir Ihre Homepage-Adresse nennen?
Konkret interessiere ich mich für Ihren
politisch-weltanschaulichen Hintergrund. Besten Dank. ****e
Und natürlich enthält auch keine einzige der Mails v.
17.08.2006 das Wort "Erpresser".
Offenkundig handelt es sich nicht bloß wegen des Phantomdelikts
"Beleidigung", sondern bereits wegen der fehlenden "Straftat Email" um
einen typischen Fall von falscher Verdächtigung und Verfolgung
Unschuldiger. Aber die gesamte OMF-"brd" basiert ja nach allgemeiner
Erkenntnis auf Lug und Trug. Und nicht vergessen: Besonders gern und
hartnäckig "bestraft" die OMF-"brd" Taten, die nicht nur an sich
unmöglich strafbar sein können, sondern die auch gar nicht begangen wurden.
Natürlich stellt sich auch die Frage, was der Satz in der Anklage
zu suchen hat: "Zudem
wurden von der Internetseite der RA Links zu ihrer Homepage gelegt."
Also: Für das, was Gutenkunst / Groß-Wetz auf ihrer Homepage
treiben, sind ja nicht wir verantwortlich. Außerdem *haben die
beiden gar keine Homepage* - jedenfalls nicht unter der (in der
Gutenkunst-Mailadresse enthaltenen und auf Kai Gutenkunst, Speyer,
registrierten) Domain gutenkunst.com; dort ist seit vielen Monaten bis
heute immer nur ein Platzhalter: "Hier entsteht eine neue
Internetpräsenz". Nun könnte man allerdings geltend machen,
dass das "Landgericht Hamburg" unumstößlich entschieden hat,
dass auch nachweislich komplett Unbeteiligte
rechtmäßig für völlig legale Internetseiten
bestraft werden können. Kurz: Obwohl die Seite gutenkunst.com
außer der Platzhalter-Grafik keine Inhalte hat, obwohl wir mit
der Seite rein gar nichts zu tun haben, obwohl wir auf den Inhalt der
Seite nicht den geringsten Einfluss haben und obwohl Links zu KzM
(angesichts der tatsächlichen vielen Links von anderen Seiten zu
KzM) notorisch nicht strafbar sind, hat die "Justiz" beschlossen, dass
wir uns damit (?) strafbar gemacht haben. Sich dagegen zu verteidigen,
ist also fast noch schwerer, als sich gegen den "Beleidigungs"-Vorwurf
zu verteidigen - und selbst das ist schon mangels gesetzlicher
Bestimmtheit völlig unmöglich, eben weil dabei gar keine
Straftat vorliegen kann.
Will man eine Prognose wagen, so steht uns hier also eine
"Verurteilung" von mind. 120 Tagen Kerker bevor. Bereits vier
Kerkerverurteilungen wurden schon gegen uns "im Namen des Volkes"
beschlossen:
1. 10 Tage für den Nachweis, dass KzM die
ursprüngliche Seite der Domain katholisch.de ist;
2. 30 Tage für den Nachweis, dass Ralf
Möbius die katholische Kirche bekämpft;
3. 60 Tage für den Nachweis, dass Abtreibung
Unrecht ist;
4. 90 Tage für den Nachweis, dass die
OMF-"brd" die Ausrottung der katholischen Kirche betreibt.
Die gegenwärtige Passionszeit mahnt
ganz besonders zur Wachsamkeit.
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