Neues von "Rechtsanwalt" Karlheinz Gutenkunst, "Rechtsanwältin" Yvonne Groß-Wetz, Speyer

- Mal wieder ein "Strafverfahren" wegen "Beleidigung" -
(Kirche zum Mitreden, 26.03.2007)
In der Sache Carsten Leinhäuser gibt es zwar nichts Neues. Aber immerhin sind seine "Rechtsvertreter" nun in die Offensive gegangen und haben den Super-Joker "Beleidigung" gezückt. Eine Chronologie:

24.03.2007 Brief von "Polizeipräsidium Recklinghausen"

Dienststelle Polizeipräsidium Recklinghausen KK/VK Dorsten Borkener Str. 49 46284 Dorsten
Aktenzeichen 701000-035534-07/8       
Sammelaktenzeichen [leer]
Fallnummer [leer]
Sachbearbeitung durch (Name, Amtsbezeichnung) Bensmann, EKHK       
Sachbearbeitung Telefon 02362/601-0    Nebenstelle -3620    Fax -3233

Schriftliche Äußerung als Beschuldigte(r)
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftat(en) begangen zu haben:
Straftat(en)/Verletzte Bestimmung(en) Beleidigung (Par. 185 StGB)
Versuch nein
Tatzeit am/Tatzeitraum von (Datum, Uhrzeit)
Donnerstag 17.08.2006
Tatort (PLZ, Ort, Gemeinde. Kreis, Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk, AG-Bezirk, Kilometer, Richtungsfahrbahn)
Dorsten, Feldmark, Goldbrink 2 A
Ihnen wird hiermit nach § 163a Abs. 1 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) Gelegenheit gegeben, sich zu der/den Beschuldigung(en) zu äußern. Sie werden gebeten, den beiliegenden Äußerungsbogen in gut leserlicher Form ausgefüllt (Block- oder Maschinenschrift) und unterschrieben innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens an die oben angegebene Polizeidienststelle zurückzusenden.
Bemerkungen
Sie werden von den Rechtsanwälten (RA) Gutenkunst und Groß-Wetz beschuldigt, diese beleidigt zu haben, indem sie bei der Email in das Adressenfeld der RA die Worte: "Erpresser, Betrüger und Völkermörder" hinzufügten. Zudem wurden von der Internetseite der RA Links zu ihrer Homepage gelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Knappik Polizeioberkommissar
Schriftliche Äußerung der/des Beschuldigten: Seite 1 von 2

Äußerungsbogen Beschuldigte(r)
Aktenzeichen 701000-035534-07/8
Ihnen wurde eröffnet, welche Tat(en) Ihnen zur Last gelegt wird/werden.
Sie werden darauf hingewiesen, dass es Ihnen nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor dieser Vernehmung, einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger zu befragen, und dass Sie zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen können. Ferner werden Sie darauf hingewiesen, dass bei Fragen nach Vornamen, Familien-, Geburtsnamen, nach Ort und Tag der Geburt, nach dem Familienstand, dem Beruf, dem Wohnort, der Wohnung und der Staatsangehörigkeit die Pflicht zur vollständigen und richtigen Beantwortung besteht und die Verletzung dieser Pflicht nach §111 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße bedroht ist.
Angaben zur Person
Name
Geburtsname (unbedingt angeben)
Vorname(n) (Rufnamen unterstreichen)
Geburtsdatum
Geburtsort/-kreis/-staat
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Wohnort und Kreis
Familienstand
Ausgeübter Beruf
Staatsangehörigkeit(en)
Freiwillige Angaben
Geschlecht
Telefonische Erreichbarkeit tagsüber (z. B. geschäftlich, privat, mobil)
Sonstige Namen (FR = Früherer-, GS = Geschiedenen-, VW = Verwitweten-, GN = Genannt-, KN = Künstler-, ON = Ordens-, SP=Spitz-, SN = nicht zugeordneter Name)
Schulbildung
Akademische Grade/Titel
Eltern (Name, Anschrift)
Arbeitgeber (bei Beamten, Bundeswehrangehörigen und öffentlichen Bediensteten: Amtsbezeichnung/Dienstgrad und Behörde/Truppenteil)
Wirtschaftliche Verhältnisse (Nettoeinkommen, Vermögen. Schulden, Unterhaltsverpflichtungen, Einkommen Ehegatte/Lebenspartner/Kinder)
Angaben zu den Kindern (Anzahl, Alter)
Vorstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung, strafrechtliche Ermittlungsverfahren
Ausweisdaten (Art, Nr., Ausstellungsdatum, Ausstellungsbehörde)
Daten des Führerscheins und anderer Berechtigungspapiere (z. B. Waffenschein, Gewerbekarte) (Klasse, Nr., Ausstellungsdatum, Ausstellungsbehörde)
0 Ich möchte mich äußern. (Bitte Rückseite oder Beiblatt verwenden und gesondert unterschreiben)
0 Ich gebe die Straftat(en) zu.
0 Ich gebe die Straftat(en) nicht zu.
0 Ich möchte bei der Polizei vernommen werden.
0 Ich möchte mich nicht äußern.
0 Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
0 Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.
0 Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.
0 Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird. Ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen habe ich erhalten.
Bitte zurück an
Polizeipräsidium Recklinghausen
KK/VK Dorsten
SB: Bensmann, EKHK
Borkener Str. 49
46284 Dorsten
Ich habe die Belehrung verstanden und bestätige die oben gemachten Angaben.
Datum, Unterschrift
Schriftliche Äußerung der/des Beschuldigten: Seite 2 von 2

26.03.2007 Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
In den Strafverfahren gegen 1. "Polizei Recklinghausen"; 2. "Rechtsanwälte" Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz, Speyer/Rhein; wird hiermit auf den neuerlichen Angriff beider krimineller Gruppen gegen die katholische Kirche hingewiesen, strafbar u.a. gem. VStGB § 6. Zunächst ist festzustellen, dass die laufenden Verfahren gegen beide kriminellen Gruppen noch gar nicht abgeschlossen sind, cf.
1. "Polizei Recklinghausen": Verbrecher aus Pflichtgefühl (http://www.kirchenlehre.com/pflicht2.htm)
2. Dr. Michael Töpfer alias "mikepotter1" bei "Kaplan" Carsten Leinhäuser (http://www.kirchenlehre.com/toepfer.htm)
Zudem müssten erst einmal *SÄMTLICHE* Einwände entkräftet werden, die bzgl. "gerichtlicher" Verfahren bestehen, seien sie allgemeiner Natur (s. OMF-"brd", "Beleidigungs"-"Strafrecht"), seien sie konkret auf die Kirche bezogen (s. privilegium fori). Für die genaue Liste und die bisherigen Argumentationserfolge der OMF-"brd" s.
Der fanatische Völkermörder Manfred Wucherpfennig (http://www.kirchenlehre.com/manni_05.htm)
Die nun an einen "Herrn Rolf Hermann Lingen" zugestellte Aufforderung, zu einer "Straftat" eine schriftliche Äußerung abzugeben, ist zudem schon rein immanent günstigstenfalls als das Werk amoklaufender Irrer zu werten: 1. Pater-Titel fehlt! 2. Kollaboration von Kriminellen, s.o.! 3. Ich habe m.W. niemals eine Mail an Gutenkunst geschickt! 4. Gutenkunst hat gar keine Internetpräsenz - die "entsteht" erst noch! 5. Der "Par. 185 StGB" enthält die Bezeichnungen "Erpresser, Betrüger, Völkermörder" gar nicht! Zudem wird auf die bereits jetzt weit verbreitete und beliebte Vollidioten-Pressemeldung verwiesen (z.B. http://www.kirchenlehre.com/plantik3.htm):
a**** LG Bonn: Vorsitzender Richter beschimpft alle Prozesszuschauer als "Vollidioten"
Am 09.03.2007 hat Schwill, Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn, sämtliche Zuschauer eines Prozesses gegen den Anwalt Claus Plantiko als "Vollidioten" beschimpft. Claus Plantiko hat deshalb am 23.03.2007 darum gebeten, mit Strafanzeigen/-anträge, Schadensersatzforderungen, Beschwerden, öffentlichen Mitteilungen etc. gegen diese Zustände vorzugehen. Besonders bemerkenswert ist, dass Plantiko in just diesem Prozess zu einer sehr hohen Geldstrafe verurteilt wurde - u.z. wegen "Beleidigung". Claus Plantiko gehört zu den mittlerweile recht zahlreichen Justizbeobachtern, die auf die Ungesetzlichkeit des "Beleidigungs-Paragraphen" hinweisen: Der § 185 StGB enthält keinerlei gesetzliche Bestimmtheit der Beleidigung, damit verstößt er gegen das Prinzip "Keine Strafe ohne Gesetz", wie es z.B. in a) StGB § 1, b) GG Art. 103 und c) EMRK Art. 7 festgelegt ist. Darüber hinaus verstößt der Paragraph gegen die Bestimmungen der KSZE, cf. die Stellungnahme v. 24. Mai 2002: "Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform, und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung." Wie Claus Plantiko bewiesen hat, gibt sogar das BVerfG selbst zu, dass "Beleidigungs-Prozesse" infolge inexistenter gesetzlicher Bestimmtheit immer illegal sind. Aber das BVerfG behauptet, der Begriff der Beleidigung habe "durch >100jährige und im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben." Damit wird der Richter selbst zum Gesetzgeber, er hebt also die Gewaltentrennung auf. Der Bürger kann sich nicht mehr durch ein Gesetz informieren, was verboten ist; er weiß nicht vor der Tat, sondern erfährt erst nach der Tat, dass er angeblich eine Straftat begangen hat. Der Bürger muss nun also die "Rechtsprechung" von über hundert Jahren (Anfang und Ende offen) studieren, um daraus die "im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung" zu filtern. In konkreten Zahlen: Allein in den Jahren 2003 bis 2005 gab es in Deutschland weit über eine halbe Million "Beleidigungsprozesse"; zum Vergleich: In Großbritannien gab es in demselben Zeitraum nur einen einzigen "Beleidigungsprozess". Eine "im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung" bedeutet im Klartext, dass es unterschiedliche Beurteilungen der gleichen Fälle gibt. Dies belegen auch die vollkommen widersprüchlichen Urteile bei ein- und demselben "Beleidigungsdelikt" wie z.B. dem Duzen oder der Titulierung als "A****loch". Justizbeobachter sind sich zudem einig, dass "Beleidigungsprozesse" nicht dem Ehrenschutz, sondern dem Täterschutz dienen: Wer die Wahrheit ans Licht bringt, kann dafür völlig problemlos mit dem "Beleidigungs"-Vorwurf als "Straftäter" diffamiert und mundtot gemacht werden. Ob gegen Schwill wegen seiner Vollidioten-Rede überhaupt ein Verfahren eröffnet wird, ist derzeit nicht bekannt. ****e


Abschließende Bemerkungen
Zur Erinnerung: Der Pater-Titel steht uns auch gem. mehrfachem ausdrücklichem Bekenntnis der OMF-"brd" zu, cf.
1. "Amtsgericht Hannover"
"Amtsgericht Hannover", Az.: 222-231/04, Beleidigung im Internet

2. "Amtsgericht Dorsten"
"Amtsgericht Dorsten" an Herrn Pater

Die Vollidioten-Pressemeldung wurde, wie dort zugegeben, u.a. an zahlreiche Pressestellen verschickt. Es kamen mehrere "Nicht gelesen"-Benachrichtigungen zurück, z.B.
1. Stephan.Kabosch@netzeitung.de
Your message Subject: LG Bonn: Vorsitzender Richter beschimpft alle Prozesszuschauer als "Vollidioten"
Sent:    Sat, 24 Mar 2007 17:03:20 +0200
was deleted without being read on Mon, 26 Mar 2007 06:24:23 +0200
2. Svetlana.Vlaykova@netzeitung.de
Your message Subject: LG Bonn: Vorsitzender Richter beschimpft alle Prozesszuschauer als "Vollidioten"
Sent:    Sat, 24 Mar 2007 17:03:20 +0200
was deleted without being read on Mon, 26 Mar 2007 11:24:02 +0200
3. Zuschauerservice@prosieben.de
Your message Subject: LG Bonn: Vorsitzender Richter beschimpft alle Prozesszuschauer als "Vollidioten"
Sent:    Sat, 24 Mar 2007 17:03:20 +0200
was deleted without being read on Mon, 26 Mar 2007 14:36:22 +0200

Allerdings wurde eben diese Meldung auch auf ganz verschiedenen großen Weltnetzseiten veröffentlicht sowie in ganz unterschiedlichen Foren und Newsgroups zitiert oder wenigstens verlinkt. Wenn die Vollidioten-Pressemeldung also von so vielen für so wichtig gehalten wird - warum wird sie dann von den zionistischen Medien so brutal unterschlagen, ja zielgerichtet ignoriert? Wer möchte, kann z.B. von den o.g. Stellen eine Antwort auf diese Frage fordern; darüber könnten wir ggf. bei KzM berichten.

Um die angebliche Mail zu finden, auf der das gesamte Strafverfahren als conditio sine qua non basiert, haben wir unseren Mailordner nach zwei Kriterien untersucht: das Datum 17.08.2006 sowie die Mailadresse gutenkunst.
Jede Suche nach "gutenkunst" in den Feldern "An" resp. "Cc:" blieb komplett ohne Treffer. Allerdings haben wir am 17.08.2006 tatsächlich mehrere Mails verschickt, z.B. eine Mail an eine Reihe von Bekannten:
a**** Grüß Gott, ich möchte auf diesem Wege alle bitten, sich in die Gästebücher, Blogs etc. der V2-Sektierer einzutragen und gegen den Terrorismus zu protestieren, der von der V2-Sekte gegen die Kirche betrieben wird. Konkreter neuerer Anlass ist die Kampagne eines "Carsten Leinhäuser", der sich betrügerisch als "Kaplan" ausgibt und schlimmste Verleumdungen gegen mich resp. über gegen die Kirche verbreitet, z.B. hier: http://www.vaticarsten.de/archives/2006/08/sprachlos-2
Eine Stellungnahme zu seinen "Anwälten" gibt es hier:
http://www.kirchenlehre.com/carsten.htm **** e
Eine andere Mail ging an einen Anwalt, i.e. Armin Fiand (Hamburg):
a**** Grüß Gott, ich habe gerade von Ihnen, konkret von Ihrer Strafanzeige gegen Olmert etc. erfahren:
http://www.freace.de/artikel/200608/160806a.html
Dann habe ich nach Ihrer Homepage gesucht, aber bislang nur Ihre Mailadresse sowie eine ganze Reihe anderer Strafanzeigen Ihrerseits gefunden. Bitte, könnten Sie mir Ihre Homepage-Adresse nennen? Konkret interessiere ich mich für Ihren politisch-weltanschaulichen Hintergrund. Besten Dank. ****e
Und natürlich enthält auch keine einzige der Mails v. 17.08.2006 das Wort "Erpresser".
Offenkundig handelt es sich nicht bloß wegen des Phantomdelikts "Beleidigung", sondern bereits wegen der fehlenden "Straftat Email" um einen typischen Fall von falscher Verdächtigung und Verfolgung Unschuldiger. Aber die gesamte OMF-"brd" basiert ja nach allgemeiner Erkenntnis auf Lug und Trug. Und nicht vergessen: Besonders gern und hartnäckig "bestraft" die OMF-"brd" Taten, die nicht nur an sich unmöglich strafbar sein können, sondern die auch gar nicht begangen wurden.

Natürlich stellt sich auch die Frage, was der Satz in der Anklage zu suchen hat: "Zudem wurden von der Internetseite der RA Links zu ihrer Homepage gelegt." Also: Für das, was Gutenkunst / Groß-Wetz auf ihrer Homepage treiben, sind ja nicht wir verantwortlich. Außerdem *haben die beiden gar keine Homepage* - jedenfalls nicht unter der (in der Gutenkunst-Mailadresse enthaltenen und auf Kai Gutenkunst, Speyer, registrierten) Domain gutenkunst.com; dort ist seit vielen Monaten bis heute immer nur ein Platzhalter: "Hier entsteht eine neue Internetpräsenz". Nun könnte man allerdings geltend machen, dass das "Landgericht Hamburg" unumstößlich entschieden hat, dass auch nachweislich komplett Unbeteiligte rechtmäßig für völlig legale Internetseiten bestraft werden können. Kurz: Obwohl die Seite gutenkunst.com außer der Platzhalter-Grafik keine Inhalte hat, obwohl wir mit der Seite rein gar nichts zu tun haben, obwohl wir auf den Inhalt der Seite nicht den geringsten Einfluss haben und obwohl Links zu KzM (angesichts der tatsächlichen vielen Links von anderen Seiten zu KzM) notorisch nicht strafbar sind, hat die "Justiz" beschlossen, dass wir uns damit (?) strafbar gemacht haben. Sich dagegen zu verteidigen, ist also fast noch schwerer, als sich gegen den "Beleidigungs"-Vorwurf zu verteidigen - und selbst das ist schon mangels gesetzlicher Bestimmtheit völlig unmöglich, eben weil dabei gar keine Straftat vorliegen kann.

Will man eine Prognose wagen, so steht uns hier also eine "Verurteilung" von mind. 120 Tagen Kerker bevor. Bereits vier Kerkerverurteilungen wurden schon gegen uns "im Namen des Volkes" beschlossen:
1. 10 Tage für den Nachweis, dass KzM die ursprüngliche Seite der Domain katholisch.de ist;
2. 30 Tage für den Nachweis, dass Ralf Möbius die katholische Kirche bekämpft;
3. 60 Tage für den Nachweis, dass Abtreibung Unrecht ist;
4. 90 Tage für den Nachweis, dass die OMF-"brd" die Ausrottung der katholischen Kirche betreibt.

Die gegenwärtige Passionszeit mahnt ganz besonders zur Wachsamkeit.

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