Nochmals: "Missbrauch von Titeln"

- "Polizei Recklinghausen" völlig außer Rand und Band -
(Kirche zum Mitreden, 30.03.2007)
*Gähn!*
Das musste mal gesagt werden, angesichts der zielgerichtet ermüdenden Terrororgie, mit der die OMF-"brd" gegen die Kirche schwelgt.
Also am 27.03.2007 - schon wieder! - ein Brief von "Polizei Recklinghausen" an einen "Herrn Rolf Hermann Lingen":

Dienststelle Polizeipräsidium Recklinghausen
Präsidium Westerholter Weg 27
45657 Recklinghausen
Aktenzeichen 701000-026048-07/4
Sammelaktenzeichen [fehlt]
Fallnummer [fehlt]
Sachbearbeitung durch (Name, Amtsbezeichnung) Kornmaier, KHK
Sachbearbeitung Telefon 02361/55-0
Nebenstelle -2589
Recklinghausen, 26.03.2007
Vorladung
Sehr geehrter Herr Lingen, in der Ermittlungssache wegen Verdacht des Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich. Sie werden daher gebeten, am Donnerstag, 29.03.2007, um 09:30 Uhr bei der oben genannten Dienststelle Zimmer 204 vorzusprechen. Im Falle der Verhinderung (z.B. berufliche Gründe, Krankheit) wird um rechtzeitige (telefonische) Mitteilung gebeten, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob ein Dolmetscher (welche Sprache) benötigt wird. Bei der schriftlichen Anordnung durch die Staatsanwaltschaft kann bei unentschuldigtem Fernbleiben die Vorführung angeordnet werden. Bitte bringen Sie zusätzlich zu diesem Schreiben Folgendes mit:
Amtlichen Ausweis mit Lichtbild
Belege, die Sie berechtigen, sich als Pater zu bezeichnen.
Mit freundlichen Grüßen
Kornmaier Kriminalhauptkommissar
Seite 1 von 2 [sic! Seite 2 von 2 fehlt!]


Am selben Tag haben wir kurz nach Erhalt dieses Briefes, laut Übertragungsprotokoll um 10.19 Uhr, folgendes Fax an "Polizei Recklinghausen", 02361 / 552283, geschickt:
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
In den Straf- und Entmündigungsverfahren gegen 1. "Polizei Recklinghausen"; 2. unbekannt; wird hiermit folgende Frist gesetzt: Bis heute, 16.00 Uhr, müssen mir die genauen Angaben über den / die Anzeigenerstatter bzgl. des "Missbrauchs von Titeln" in schriftlicher und unterschriebener Form vorliegen. Fruchtloses Verstreichen der Frist wird in dem Verfahren gegen "Polizei Recklinghausen" als Strafvereitlung geahndet. Bei der Gelegenheit wird auf die neuerliche Würdigung von "Polizei Recklinghausen" bei KzM hingewiesen:
http://www.kirchenlehre.com/guten.htm


Obwohl diese Frist nun schon seit über *DREI* Tagen abgelaufen ist, hat sich keiner von der Meute bei uns gemeldet, weder schriftlich, noch telephonisch, noch persönlich. Die PR hat sich also schon wieder - wie praktisch immer - der Straftatbestände der Strafvereitlung und der Verfolgung Unschuldiger schuldig gemacht.
Wer wenigstens die elementarste Allgemeinbildung hat, würde schon von vornherein so einem Verfahren gar nicht stattgegeben haben - aber "Polizisten" der OMF-"brd" würden dann vielleicht geltend machen, dass sie so einen Job ja gar nicht ausüben würden, wenn sie wenigstens die elementarste Allgemeinbildung hätten. Zunächst ein paar Suchspiele:
Sowohl auf der KzM-Startseite als auch in einem eigenen Text ist eine Maske für Suchen in KzM-Seiten integriert, u.z. via FreeFind. Damit einige Tests (30.03.2007):
- missbrauch von titeln
missbrauch von titeln bei F.

- pater-titel
pater-titel bei F.

Wer aber selbst dafür zu blöd ist, die FreeFind-Suche zu finden, kann immer noch zu Google greifen. Was der Sucher da erlebt (wiederum 30.03.2007):
- anrede pater
anrede pater bei G.

- missbrauch von titeln pater lingen
missbrauch von titeln pater lingen bei G.

Das sind zwar nicht alle erdenklichen Suchmöglichkeiten, aber alle diese führen jedenfalls zu einer schnellen Erklärung bzgl. des Pater-Titels.
Insbesondere letzteres Suchergebnis stellt dann einen Zusammenhang mit der Sache "Rechtsanwalt" Karlheinz Gutenkunst, "Rechtsanwältin" Yvonne Groß-Wetz, Speyer, her, denn bekanntlich wurden die beiden von Carsten Leinhäuser als seine Komplizen beim Missbrauch von Titeln angeheuert, weshalb sie u.a. auch Mitschuldige an diesem Leinhäuser-Betrug sind. Insofern überrascht es nicht, dass die "Beleidigungs"-Strafanzeige von Gutenkunst zeitlich doch wenigstens sehr nah zu dieser Titel-Strafanzeige steht, selbst wenn sie anscheinend bei verschiedenen Dienststellen der PR "bearbeitet" werden.
Was der PR jedoch allerspätestens den endgültigen Todesstoß verpasst, ist die bekannte Tatsache, dass es gerade erst vor kurzem schon einmal eine "Vorladung zur Vernehmung wegen Missbrauchs von Titeln" gegeben hat. Wer sich also auf die OMF-"brd" einlässt, der kommt in eine Endlosschleife: Die "Auseinandersetzung" mit der OMF-"brd" ist ähnlich fruchtbar wie das Laufen im Laufrad.

30.03.2007 Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen

Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
A In den Strafverfahren gegen 1. "Polizei Recklinghausen"; 2. "Rechtsanwälte" Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz, Speyer/Rhein; wird hiermit auf den neuerlichen Angriff seitens PR hingewiesen; die Einzelheiten sind dem KzM-Text zu entnehmen:
http://www.kirchenlehre.com/titel.htm
Der Amoklauf der PR bestätigt nur wieder die altbekannte Tatsache, dass die "Justiz" der OMF-"brd" im wesentlichen nur zwei Aufgaben erfüllt: 1. Verfolgung Unschuldiger; 2. Strafvereitlung.
Der "begründete Anfangsverdacht" liegt bei sämtlichen Verfahren gegen mich nicht nur nicht vor: Es ist sogar jedem ersichtlich und obendrein haarklein bewiesen, dass die Anschuldigungen gegen mich komplett irrational sind. Hingegen werden notwendige Verfahren gar nicht erst bearbeitet, s. konkret zum Titelmissbrauch den Betrüger Karl Lehmann:
http://www.kirchenlehre.com/krieg.htm
Namentlich der Sozialpsychiatrische Dienst wird nachdrücklich auf dieses pathologisch anmutende Gehampel von PR hingewiesen; für das Rotzlöffel-Benehmen von PR ist eine unterwürfige Bitte um Vergebung unverzichtbar, wenigstens vertretungsweise durch den Vormund.

B Gegen die Nichtstuer-Verfügung der SA Berlin wird hiermit Beschwerde eingelegt. Für die Einzelheiten s.
http://www.kirchenlehre.com/lsvd.htm

C Folgender Brief (Poststempel 26.03.2007) traf kürzlich hier ein:
a**** Justizministerium Baden-Württemberg • Postfach 103461 • 70029 Stuttgart
Herrn Rolf P. Lingen
Datum 23.3.2007
Name Herr Heim
Durchwahl 0711 279-2305
Aktenzeichen E-4514.2006/188 (Bitte bei Antwort angeben)
Eingabe vom 7. März 2007
Sehr geehrter Herr Lingen, hiermit bestätigen wird den Eingang Ihrer o.g. Eingabe. Aus Grünen [sic!] des Datenschutzes ist uns eine Beantwortung nicht möglich. Zudem weisen wird daraufhin, dass die Eingabe - u.a. aufgrund deren Adressierung an das „Völkermörderpack Justizministerium" - ihrer Form nach nicht den im Verkehr mit Behörden üblichen Anforderungen entspricht, so dass auch deshalb von einer Verbescheidung abgesehen wird. Mit freundlichen Grüßen Heim
Urbanstraße 32 • 70182 Stuttgart • Telefon 0711 279-0 • Telefax 0711 279-2344 • poststelle@jum.bwl.de ****e
Dass aus "Pater Rolf Hermann Lingen" die Anrede "Herrn Rolf P. Lingen" wurde, könnte vielleicht noch fast als Druckfehler durchgehen - s. auch die "Grünen". Für das Rotzlöffel-Benehmen des Mini ist eine unterwürfige Bitte um Vergebung unverzichtbar, wenigstens vertretungsweise durch den Vormund. Zum Inhalt: Am 07.03.2007 wurde neue Informationen in den Dienstaufsichts-, Straf- und Entmündigungsverfahren gegen "JVA Heidelberg" und Komplizen eingebracht. Für die Einzelheiten s.
http://www.kirchenlehre.com/rudolf02.htm
Den "Datenschutz" nun vorzuschieben, um weiterhin die Menschenrechte des unschuldig eingekerkerten Germar Rudolf in schwerster Weise zu verletzen, kann günstigstenfalls als Auswuchs grassierenden Wahnsinns erklärt werden, ferner, dass das Völkermörderpack zudem allergisch darauf reagiert, beim Namen genannt zu werden, und dass das Völkermörderpack in diesem Wahn sich noch darauf versteigt, mich anzupöbeln. Es ist doch immer wieder das gleiche: Diejenigen, die Unschuldige wegen "Beleidigung" "verurteilen", sind die ärgsten Pöbelheinis:
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/232572.php
Diese menschenrechtswidrige Geheimniskrämerei kann logischerweise nicht akzeptiert werden; es ist also ein Straf- und Entmündigungsverfahren gegen das Mini zwingend erforderlich.

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