"Beleidigung" von "Lesben- und Schwulenverband in Deutschland" (LSVD)

- Volksverhetzung im Schulterschluss mit der "Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen" (BASJ) -
(Kirche zum Mitreden, 28.03.2007)
24.02.2007 Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen
- "Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)"
- "Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ)"
Tatbestand: Volksverhetzung. Auf der Weltnetzseite des LSVD gibt es einen Text "Ein Ratgebertext der  BASJ. 30. Beleidigung und Volksverhetzung"; Ausschnitte daraus: »Der strafrechtliche Ehrenschutz ist sehr kompliziert in verschiedenen Vorschriften geregelt. Von Bedeutung sind insbesondere: 30.1 § 185 StGB "Beleidigung": Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] 30.19 Eine Beleidigung oder üble Nachrede ist nicht strafbar, wenn der Täter in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hat (§ 193 StGB). Das ist etwa der Fall, wenn jemand in einem Prozeß oder Strafverfahren die Glaubwürdigkeit eines Zeugen mit herabwürdigenden Behauptungen angreift und dabei nicht leichtfertig handelt [BVerfG, NJW 1991, 29].« Zunächst der Vollständigkeit halber die Erinnerung: Die OMF-"brd" erlaubt nicht die "Wahrnehmung berechtigter Interessen" - ganz im Gegenteil: Immer dann, wenn jemand berechtigte Interessen wahrnimmt, muss er mit besonders bestialischer Grausamkeit seitens der "brd"-"Justiz" rechnen:
1. Für korrigierende Anmerkungen zu der Hetz- und Lügenpropaganda seitens Ralf Möbius gegen die Kirche gab es eine "Verurteilung" zu 30 Tagen Kerker: http://www.kirchenlehre.com/hanni.htm
2. Der Protest gegen die "Verurteilung" eines Abtreibungsgegners brachte dann noch zusätzlich 60 Tage:
http://www.kirchenlehre.com/p_041216.htm
3. Der Protest gegen den Völkermord durch das "Landgericht Bonn" wiederum zusätzlich 90 Tage:
http://www.kirchenlehre.com/manni_05.htm
Insofern ist es bereits Volksverhetzung, etwas als "nicht strafbar" hinzustellen, was ja laut OMF-"brd" absolut strafbar ist und auch bestialisch bestraft wird. Absolut zweifelsfrei bewiesener- und anerkanntermaßen rettungslos volksverhetzend ist es aber, beim Phantomdelikt "Beleidigung" überhaupt von "Ehrenschutz" zu reden, u.z. nicht nur deshalb, weil es sich dabei faktisch nur um Täterschutz handelt. Ironischerweise ist das bei dem "Beleidigungs"-Schwindel der LSVD / BASJ ganz besonders klar der Fall, immerhin ist Sodomie eine Straftat (cf. § 175 StGB), und man darf das göttliche Strafgericht gegen Sodom nicht vergessen: Homosexuelles Treiben gehört zu den vier himmelschreienden Sünden, die ganz besonders zu schwerster Bestrafung durch Gott herausfordern (cf. Pius X., Kompendium, 3,966f). Ergo ist es auch ein Verbrechen, den verbrecherischen Charakter der Sodomie zu leugnen. Dementsprechend kann es für Sodomiten hinsichtlich ihres perversen Treibens gar keinen Ehrenschutz geben! V.a. aber fehlt dieser angeblichen "Straftat" "Beleidigung" jegliche gesetzliche Bestimmtheit, weshalb also jegliche Bestrafung immer ein äußerst schweres Justizverbrechen ist: http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
Unterstrichen wird das Fehlen der notwendigen gesetzlichen Bestimmtheit durch das Bekenntnis der OMF-"brd", dass bei einer "Verurteilung" wegen "Beleidigung" die "objektive Eignung der Außerung unerheblich" ist - man ist also objektiv rettungslos der grenzenlosen sadistischen Willkür des "Richters" ausgeliefert:
http://www.kirchenlehre.com/bel_eug2.htm
In ähnlicher Angelegenheit sind bekanntlich weitere Verfahren anhängig:
http://www.kirchenlehre.com/rbb_02.htm / velden_2.htm / schultz.htm
Auch wer behauptet, der § 175 StGB sei "weggefallen", muss zugeben, dass die unabdingbar notwendige gesetzliche Bestimmtheit *aller* "Gesetze" der OMF-"brd" weggefallen ist ("Deutschland seit Mai gesetzlos" etc.):
http://www.kirchenlehre.com/unsicher.htm
Das Fristende für das "brd"-Verfahren (s. KzM-Startseite) bleibt beim 25.02.2007.


Anmerkung: Unsere Faxtexte sollen möglichst auf eine einzige Seite passen, wobei natürlich eine hinreichend große Schriftart und ein ordentlicher Briefkopf erhalten bleiben sollen; dadurch bleiben die Verbindungsgebühren pro Fax oft unter einem Cent. Verständlich, dass dabei manchmal auch Textpassagen es nicht in die endgültige Fassung schaffen. In diesem Fax haben wir einen weiteren Ausschnitt der Schwulen-Hetzpropaganda gestrichen, der besonders die rettungslose Irrationalität der "Beleidigungs-Prozesse" belegt - und das Wissen der Volksverhetzer, dass die "Anwendung" des "Beleidigungs-Paragraphen" IMMER irrational und damit per se ein Verbrechen ist. Die Schwulen sinnieren: »Ob in einer Äußerung Mißachtung oder Nichtachtung zum Ausdruck kommt, hängt von den Begleitumständen ab. So kann die Begrüßung "Na, Du kleine Schwuchtel" im Szenenlokal harmlos sein, dagegen am Arbeitsplatz eine schwere Beleidigung darstellen.« Dabei wird von den Schwulen wiederum nicht geklärt, wo denn im StGB § 185 - wenigstens sinngemäß - der Begriff "Begleitumstände" vorkommt. Kurz: Diese volksverhetzende "Beleidigungs"-Propaganda bewegt sich völlig im Nirvana kranker Phantasie.

15.03.2007 (Poststempel): Brief von SA Berlin an Herrn P. Rolf Lingen
Staatsanwaltschaft Berlin, Sitz Berlin (Moabit), Turmstraße 91, 10559 Berlin
81 Js 587/07 Gesch.- Nr. bitte stets angeben
Dez.: 115 Staatsanwaltschaft Berlin, 10548 Berlin
06.03.2007
Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111), Durchwahl/Apparat 030/90 14 - 3663, Telefax 030/90 14-33 10
Sehr geehrter Herr Lingen, das auf Ihre Strafanzeige vom 24. Februar 2007 gegen den „LSVD" und die „BASJ" wegen Volksverhetzung eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt (§ 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung), da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten nicht ersichtlich sind.
Hochachtungsvoll Mohr Staatsanwalt [Unterschrift fehlt]
Beglaubigt [Gekritzel] Diekmann Justizangestellte


Würdigung und Ausblick
Also alles wie gehabt: Die "Justiz" begnügt sich damit, Unschuldige zu terrorisieren und Verbrecher zu decken - was bei Sodomiten natürlich eine ganz besondere Bedeutung hat. Zudem muss man wissen, von welchem Ufer insbesondere in Berlin der Wind weht. Nun hat sich Wikipedia bekanntlich durch gezielte Falschinformation und Informationssperren als schädlich erwiesen, eine Alternative sollte also her. Wir stellen deshalb den Artikel "Klaus Wowereit" von stupidedia.org zur Diskussion (heute (28.03.2007) aktuelle Fassung, ungekürzt):
Klaus Wowereit (* 1. Oktober 1953 in Berlin) ist seit dem 13. Dezember 2001 Berliner Bürgermeister. Vom gemeinen Berliner auch liebevoll "Pobereit"' bzw. "Poporein", "Klausie Mausi" oder "Wowie" genannt.
Besondere Leistungen
Erlangte weltweite Medienpräsenz durch öffentliches "outen" bei seinem Amtsantritt und öffentlichkeitswirksame dienstlich veranlasste Besuche von angesagten Events und Partys. Zunahme des Berliner Schuldenberges seit seinem Amtsantritt: 259.666.879.324,12 Euro. Wowereit will nun in einem Akt der Verzweiflung das verrottete und völlig überschuldete, aber 20er Jahre-mäßig feiernde Berlin offiziell für Bankrott erklären lassen. Vom vielen Feiern in den angesagtesten Berliner Clubs völlig vernebelt und der Realität entrückt, stellt Wowie in unheilvoller Allianz mit Ex-Stasi-Spitzeln und anderem Ex-DDR-Gesocks vom "Roten Rathaus" aus erfolgreich die politischen Weichen, um Berlin zur Europäischen Hauptstadt der Arbeitslosen zu machen. Darüber hinaus ist er Liebling der BZ und einiger hart gesottener, überwiegend West-Berliner noch Rente beziehender BZ-Leser, und nicht zu vergessen: auch der Schwulen, Lesben und Party-Veranstalter. Weniger beliebt bei dem kleinen Rest der noch erwerbstätigen Berliner. Böse Zungen unter diesen behaupten, Wowie mache die politische Tagesarbeit überwiegend auf abendlichen Events und Partys. Bekannt ist er auch für den Spruch Bei mir darf jeder in den Anus eindringen und das ist auch gut so!
Zitate
"Halt die Fresse du BASTAAAAD!"
und das ist auch gut so....
"Ich nehme die Wahl an!" (Nach Wahlniederlage am 23. November 2006)


Nicht vergessen und erst recht nicht unterschätzt, geschweige denn geduldet werden darf auch die Bedrohung durch die Anti-"Homophobie"-Truppen, also gewaltbereite etc. Volksverhetzer, die eine angebliche "Angst vor Homosexualität" (d.h. die gerechte Verurteilung des Verbrechens der Sodomie) als psychische Krankheit resp. Verbrechen hinstellen wollen - quasi die Perversion des Rechts par excellence. Aus der anti-"homophoben" Kloake stammte auch das Strafverfahren gegen uns wegen "Volksverhetzung". Die Bedrohung durch die "Homosexuellen" ist also äußerst real und brutal! Exemplarisch hier der Pressebericht des Europäischen Parlament v. 15.06.2006 zur Abstimmung - Plenarsitzung vom 15.06.2006 in Straßburg EP verurteilt Zunahme rassistischer Gewalt und Gewalt gegen Homosexuelle: »Auch sprechen sich die Abgeordneten für eine verstärkte Angleichung der Strafen in der gesamten EU für Straftaten aus, "die durch Phobie oder Hass bedingt sind, denen ethnische Herkunft, Rasse, sexuelle Ausrichtung, Religion oder andere irrationale Gründe zugrunde liegen".«
N.B.: Gegen den Völkermord unternimmt dieses Sodom- und Gomorrha-"Europa" gar nichts; allerdings sehr viel dafür!

Gegen die Nichtstuer-Verfügung wird Beschwerde eingelegt.

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