"Beleidigung" von "Lesben- und Schwulenverband in Deutschland"
(LSVD)
- Volksverhetzung im Schulterschluss mit der
"Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen" (BASJ) -
(Kirche zum Mitreden, 28.03.2007)
24.02.2007
Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort
angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen
- "Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)"
- "Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ)"
Tatbestand: Volksverhetzung. Auf der Weltnetzseite des LSVD gibt es
einen Text "Ein Ratgebertext der BASJ. 30. Beleidigung und
Volksverhetzung"; Ausschnitte daraus: »Der strafrechtliche
Ehrenschutz ist sehr kompliziert in verschiedenen Vorschriften
geregelt. Von Bedeutung sind insbesondere: 30.1 § 185 StGB
"Beleidigung": Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer
Tätlichkeit begangen worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] 30.19 Eine Beleidigung oder
üble Nachrede ist nicht strafbar, wenn der Täter in
Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hat (§ 193 StGB).
Das ist etwa der Fall, wenn jemand in einem Prozeß oder
Strafverfahren die Glaubwürdigkeit eines Zeugen mit
herabwürdigenden Behauptungen angreift und dabei nicht
leichtfertig handelt [BVerfG, NJW 1991, 29].« Zunächst der
Vollständigkeit halber die Erinnerung: Die OMF-"brd" erlaubt nicht
die "Wahrnehmung berechtigter Interessen" - ganz im Gegenteil: Immer
dann, wenn jemand berechtigte Interessen wahrnimmt, muss er mit
besonders bestialischer Grausamkeit seitens der "brd"-"Justiz" rechnen:
1. Für korrigierende Anmerkungen zu der Hetz- und
Lügenpropaganda seitens Ralf Möbius gegen die Kirche gab es
eine "Verurteilung" zu 30 Tagen Kerker: http://www.kirchenlehre.com/hanni.htm
2. Der Protest gegen die "Verurteilung" eines Abtreibungsgegners
brachte dann noch zusätzlich 60 Tage:
http://www.kirchenlehre.com/p_041216.htm
3. Der Protest gegen den Völkermord durch das "Landgericht Bonn"
wiederum zusätzlich 90 Tage:
http://www.kirchenlehre.com/manni_05.htm
Insofern ist es bereits Volksverhetzung, etwas als "nicht strafbar"
hinzustellen, was ja laut OMF-"brd" absolut strafbar ist und auch
bestialisch bestraft wird. Absolut zweifelsfrei bewiesener- und
anerkanntermaßen rettungslos volksverhetzend ist es aber, beim
Phantomdelikt "Beleidigung" überhaupt von "Ehrenschutz" zu reden,
u.z. nicht nur deshalb, weil es sich dabei faktisch nur um
Täterschutz handelt. Ironischerweise ist das bei dem
"Beleidigungs"-Schwindel der LSVD / BASJ ganz besonders klar der Fall,
immerhin ist Sodomie eine Straftat (cf. § 175 StGB), und man darf
das göttliche Strafgericht gegen Sodom nicht vergessen:
Homosexuelles Treiben gehört zu den vier himmelschreienden
Sünden, die ganz besonders zu schwerster Bestrafung durch Gott
herausfordern (cf. Pius X., Kompendium, 3,966f). Ergo ist es auch ein
Verbrechen, den verbrecherischen Charakter der Sodomie zu leugnen.
Dementsprechend kann es für Sodomiten hinsichtlich ihres perversen
Treibens gar keinen Ehrenschutz geben! V.a. aber fehlt dieser
angeblichen "Straftat" "Beleidigung" jegliche gesetzliche Bestimmtheit,
weshalb also jegliche Bestrafung immer ein äußerst schweres
Justizverbrechen ist: http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
Unterstrichen wird das Fehlen der notwendigen gesetzlichen Bestimmtheit
durch das Bekenntnis der OMF-"brd", dass bei einer "Verurteilung" wegen
"Beleidigung" die "objektive Eignung der Außerung unerheblich"
ist - man ist also objektiv rettungslos der grenzenlosen sadistischen
Willkür des "Richters" ausgeliefert:
http://www.kirchenlehre.com/bel_eug2.htm
In ähnlicher Angelegenheit sind bekanntlich weitere Verfahren
anhängig:
http://www.kirchenlehre.com/rbb_02.htm / velden_2.htm / schultz.htm
Auch wer behauptet, der § 175 StGB sei "weggefallen", muss
zugeben, dass die unabdingbar notwendige gesetzliche Bestimmtheit
*aller* "Gesetze" der OMF-"brd" weggefallen ist ("Deutschland seit Mai
gesetzlos" etc.):
http://www.kirchenlehre.com/unsicher.htm
Das Fristende für das "brd"-Verfahren (s. KzM-Startseite) bleibt
beim 25.02.2007.
Anmerkung: Unsere Faxtexte sollen möglichst auf eine einzige Seite
passen, wobei natürlich eine hinreichend große Schriftart
und ein ordentlicher Briefkopf erhalten bleiben sollen; dadurch
bleiben die Verbindungsgebühren pro Fax oft unter einem Cent.
Verständlich, dass dabei manchmal auch Textpassagen es nicht in
die endgültige Fassung schaffen. In diesem Fax haben wir einen
weiteren Ausschnitt der Schwulen-Hetzpropaganda gestrichen, der
besonders die rettungslose Irrationalität der
"Beleidigungs-Prozesse" belegt - und das Wissen der Volksverhetzer,
dass die "Anwendung" des "Beleidigungs-Paragraphen" IMMER irrational
und damit per se ein Verbrechen ist. Die Schwulen sinnieren: »Ob
in einer Äußerung Mißachtung oder Nichtachtung zum
Ausdruck kommt, hängt von den Begleitumständen ab. So kann
die Begrüßung "Na, Du kleine Schwuchtel" im Szenenlokal
harmlos sein, dagegen am Arbeitsplatz eine schwere Beleidigung
darstellen.« Dabei wird von den Schwulen wiederum nicht
geklärt, wo denn im StGB § 185 - wenigstens
sinngemäß - der Begriff "Begleitumstände" vorkommt.
Kurz: Diese volksverhetzende "Beleidigungs"-Propaganda bewegt sich
völlig im Nirvana kranker Phantasie.
15.03.2007
(Poststempel): Brief von SA Berlin an Herrn P. Rolf Lingen
Staatsanwaltschaft Berlin, Sitz
Berlin (Moabit), Turmstraße 91, 10559 Berlin
81 Js 587/07 Gesch.- Nr. bitte stets angeben
Dez.: 115 Staatsanwaltschaft Berlin, 10548 Berlin
06.03.2007
Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111), Durchwahl/Apparat
030/90 14 - 3663, Telefax 030/90 14-33 10
Sehr geehrter Herr Lingen, das auf Ihre Strafanzeige vom 24. Februar
2007 gegen den „LSVD" und die „BASJ" wegen Volksverhetzung eingeleitete
Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt (§ 170 Abs. 2 der
Strafprozessordnung), da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte
für ein strafbares Verhalten nicht ersichtlich sind.
Hochachtungsvoll Mohr Staatsanwalt [Unterschrift fehlt]
Beglaubigt [Gekritzel] Diekmann Justizangestellte
Würdigung
und Ausblick
Also alles wie gehabt: Die "Justiz" begnügt sich damit,
Unschuldige zu terrorisieren und Verbrecher zu decken - was bei
Sodomiten natürlich eine ganz besondere Bedeutung hat. Zudem muss
man wissen, von welchem Ufer insbesondere in Berlin der Wind weht. Nun
hat sich Wikipedia bekanntlich durch gezielte
Falschinformation und Informationssperren als schädlich erwiesen,
eine Alternative sollte also her. Wir stellen deshalb den Artikel
"Klaus Wowereit" von stupidedia.org zur Diskussion (heute (28.03.2007)
aktuelle Fassung, ungekürzt):
Klaus
Wowereit (* 1. Oktober 1953 in Berlin) ist seit dem 13. Dezember
2001 Berliner Bürgermeister. Vom gemeinen Berliner auch liebevoll
"Pobereit"' bzw. "Poporein", "Klausie Mausi" oder "Wowie" genannt.
Besondere Leistungen
Erlangte weltweite Medienpräsenz durch öffentliches "outen"
bei seinem Amtsantritt und öffentlichkeitswirksame dienstlich
veranlasste Besuche von angesagten Events und Partys. Zunahme des
Berliner Schuldenberges seit seinem Amtsantritt: 259.666.879.324,12
Euro. Wowereit will nun in einem Akt der Verzweiflung das verrottete
und völlig überschuldete, aber 20er Jahre-mäßig
feiernde Berlin offiziell für Bankrott erklären lassen. Vom
vielen Feiern in den angesagtesten Berliner Clubs völlig vernebelt
und der Realität entrückt, stellt Wowie in unheilvoller
Allianz mit Ex-Stasi-Spitzeln und anderem Ex-DDR-Gesocks vom "Roten
Rathaus" aus erfolgreich die politischen Weichen, um Berlin zur
Europäischen Hauptstadt der Arbeitslosen zu machen. Darüber
hinaus ist er Liebling der BZ und einiger hart gesottener,
überwiegend West-Berliner noch Rente beziehender BZ-Leser, und
nicht zu vergessen: auch der Schwulen, Lesben und Party-Veranstalter.
Weniger beliebt bei dem kleinen Rest der noch erwerbstätigen
Berliner. Böse Zungen unter diesen behaupten, Wowie mache die
politische Tagesarbeit überwiegend auf abendlichen Events und
Partys. Bekannt ist er auch für den Spruch Bei mir darf jeder in
den Anus eindringen und das ist auch gut so!
Zitate
"Halt die Fresse du BASTAAAAD!"
und das ist auch gut so....
"Ich nehme die Wahl an!" (Nach Wahlniederlage am 23. November 2006)
Nicht vergessen und erst recht nicht unterschätzt, geschweige denn
geduldet werden darf auch die Bedrohung durch die
Anti-"Homophobie"-Truppen, also gewaltbereite etc. Volksverhetzer, die
eine angebliche "Angst vor
Homosexualität" (d.h. die gerechte Verurteilung des Verbrechens
der Sodomie) als psychische Krankheit resp. Verbrechen
hinstellen wollen - quasi die Perversion des Rechts par excellence. Aus
der anti-"homophoben" Kloake stammte auch das Strafverfahren
gegen uns wegen "Volksverhetzung". Die Bedrohung durch die
"Homosexuellen" ist also äußerst real und brutal!
Exemplarisch hier der Pressebericht des Europäischen Parlament v.
15.06.2006 zur Abstimmung - Plenarsitzung vom 15.06.2006 in
Straßburg EP verurteilt Zunahme rassistischer Gewalt und Gewalt
gegen Homosexuelle: »Auch sprechen sich die Abgeordneten für
eine verstärkte Angleichung der Strafen in der gesamten EU
für Straftaten aus, "die durch Phobie oder Hass bedingt sind,
denen ethnische Herkunft, Rasse, sexuelle Ausrichtung, Religion oder
andere irrationale Gründe zugrunde liegen".«
N.B.: Gegen den Völkermord unternimmt
dieses Sodom- und Gomorrha-"Europa" gar nichts; allerdings sehr viel
dafür!
Gegen die Nichtstuer-Verfügung wird Beschwerde eingelegt.
[Zurück zur KzM - Startseite]