Abtreibung und
"Holocaust-Leugnung"
- Zum aufgeschobenen "Strafprozess" gegen den
Lebensschützer Dr. Johannes Lerle -
(Kirche zum Mitreden, 19.04.2007)
Der Schauprozess gegen den Lebensschützer Dr. Johannes Lerle,
Erlangen, sollte eigentlich heute stattgefunden haben. "Doch der
Prozeß konnte vorerst nicht stattfinden. Denn früher
wurde
ich in einer anderen Sache zu vier Monaten Gefängnis auf
Bewährung verurteilt. Da im Falle einer Verurteilung die
Bewährung widerrufen würde, könnte - so der
Staatsanwalt
- die Gesamtstrafe ein Jahr überschreiten. Bei dieser
Möglichkeit müsse ich einen Anwalt haben. Ich bekomme nun
einen Pflichtverteidiger. Man gab mir eine Woche Zeit, einen zu
suchen.
Dann legt das Gericht einen neuen Termin fest" - so Lerle heute auf
seiner Weltnetzseite.
So interessant das "Urteil" in diesem Schauprozess auch sein mag -
insbesondere für Lerle persönlich -, nichts macht das
bereits
begangene Verbrechen der Verfolgung Unschuldiger ungeschehen.
Insofern
ist es auch vertretbar, bereits jetzt die Fakten in einem eigenen
KzM-Text zusammenzustellen.
Texte von der KzM-Startseite
06.04.2007 Mail an diverese Pressestellen etc.
Grüß Gott, der
Lebensrechtler Dr. Johannes Lerle wurde bereits bei KzM vorgestellt,
z.B. http://www.kirchenlehre.com/abtreib7.htm
Dr. Lerle wurde mehrfach wegen "Beleidigung" "verurteilt"; da
"Beleidigung" bekanntlich gem. § 1 StGB, gem. Art. 103,2 GG und
gem. Art. 7 EMRK nicht strafbar ist, sind folglich sämtliche
derartige "Prozesse" immer Menschenrechtsverbrechen, und es ist u.a.
schwerste Verleumdung, solche "Verurteilungen" als
"rechtskräftig"
zu bezeichnen.
http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
Dass die "brd"-Verbrechen gegen die ungeborenen Kinder die
Nazi-Verbrechen gegen die Juden bei weitem in den Schatten stellen,
ist
auf revisionistischer Seite schon lange bekannt.
http://www.kirchenlehre.com/abtrei10.htm
Dass die OMF-"brd" ein restlos perverses Konstrukt ist, zeigt sich
nun
einmal mehr an dem neuen "Prozess" gegen Dr. Lerle wegen
"Holocaust-Leugnung" (s.u.).
Alle sind nachdrücklich gebeten, gegen diesen bestialischen
Terror
in angemessener Weise vorzugehen!
***************************************************************
http://www.johannes-lerle.de/Strafprozess/body_strafprozess.html
Strafprozeß
Am Donnerstag, den 19. April 2007 um 9 Uhr findet im Amtsgericht
Erlangen (Mozartstr. 23) Sitzungssaal 3 ein Strafprozeß gegen
mich statt. Die Staatsanwaltschaft unterstellt mir nämlich, ich
hätte "bewußt die unter der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft begangenen Unrechtstaten gegenüber der
jüdischen Bevölkerung ... in Abrede" gestellt. In der
Gerichtsverhandlung muß ich diese mich so schwer belastende
Ungeheuerlichkeit widerlegen. Das Erscheinen interessierter
Zuhörer ist erwünscht. Hier der Text der Anklageschrift:
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Aktenzeichen: 404 Js 45504/06
Nürnberg, 11.01.2007/kr
Anklageschrift in der Strafsache gegen
Dr. Johannes Lerle, geb. 01.06.1952 in Halle, Geburtsname: Lerle,
deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft: Brüxer Str. 25,
91052
Erlangen
Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem
Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last:
Der Angeschuldigte verfasste verschiedene Schriften und
Flugblätter, die er unter anderem als Domain-Inhaber von der
Brüxer Str. 25 in 91052 Erlangen aus, über das Internet,
jedenfalls ab dem 23.08.2006 bis zum 17.01.2007 unter
www.johannes-lerle.de, zugänglich machte. Ins Internet gestellt
wurden vom Angeschuldigten unter anderem die Schriften:
"Wieder Christenverfolgung in Deutschland" und "War Jesus Christus
ein
Volksverhetzer ?"
Die Internetseite "Wieder Christenverfolgung in Deutschland"
enthält unter anderem unter Ziffer 6. "Monopol für
marxistische Verbrecherideologie und für ideologiebedingte
Dummheit" folgende Textpassagen:
..., da die Menschentötungen im Mutterleib ebenso als "legale
berufliche Aufgabe" gewertet werden wie seinerzeit das vermeintliche
Unrecht von Auschwitz; ... Heute wird in Deutschland vom Bundestag
und
von den Gerichten festgelegt, was Wissenschaft sei. So sei
offenkundig,
daß in Auschwitz eine unfaßbar große Zahl (die
allerdings ständig geändert wird) von Menschen in
Gaskammern
umgebracht wurde. Wer dem öffentlich widerspricht, wird
eingesperrt, so als ob wir in der Sowjetunion leben würden. ...
Sogar einem Rentner wurde dessen bereits erworbener Doktortitel
aberkannt, weil er ein inzwischen verbotenes Buch über die
Gaskammern und Krematorien in Auschwitz geschrieben hat. Daß
sogar ein Doktortitel aberkannt wurde, beweist zwingend, daß
im
Wissenschaftsbetrieb längst irgendwelche Hohepriester eines
Aberglaubens sowohl die Gläubigen als auch andere wirkliche
Wissenschaftler hinausbeißen und durch fachlich inkompetente
antichristliche Ideologen ersetzen. Doch wie eine Lüge auch
durch
noch so häufiges Wiederholen nicht zur Wahrheit wird, so wird
ein
Aberglaube nicht dadurch zur Wissenschaft, daß er von den
Universitäten aus verbreitet wird. ...
Die Internetseite "War Jesus Christus ein Volksverhetzer?"
enthält
unter anderem folgende Textpassagen:
... Der Völkermord der Nationalsozialisten ist inzwischen
eindeutig Geschichte. Die Leugnung desselben zu bestrafen, bedeutet,
Menschen wegen Verbreitung eines politisch unkorrekten
Geschichtsbildes
einzusperren. Es kann doch nicht bestritten werden, daß unsere
bisherigen Auffassungen über die Nazis mit handfesten
Lügen
durchsetzt sind. So lernte ich in den 60er Jahren in der Schule,
daß die Nazis Seife aus menschlichen Knochen fertigten und
daß aus der Haut von Insassen des KZ Buchenwald Lampenschirme
gefertigt worden wären. Viele amerikanische Soldaten hatten
sogar
mit eigenen Augen Gaskammern im KZ Dachau gesehen. Doch das
paßt
nicht zur heutigen Geschichtsschreibung, wonach auf deutschem Boden
keine Menschen in Gaskammern starben. Um die Zahl von sechs
Millionen
zu halten, erhöhte sich die Zahl der Toten in den Gaskammern
der
besetzten Gebiete. So starben vier Millionen in Auschwitz.
Allerdings
ist diese Zahl inzwischen wieder im Sinken, wodurch der Anschein
einer
"Frontbegradigung" entsteht. Bei der unvorstellbar großen Zahl
von vier Millionen stellt sich nämlich die Frage, wie diese
Zahl
mit manchen Naturgesetzen (z. B. mit den Eigenschaften des
Entlausungsmittels Zyklon B, der Größe der Gaskammern,
der
Dauer einer Vergasung einschließlich der notwendigen
Belüftung der Gaskammern, der Kapazität der
Verbrennungsöfen sowie dem ungeklärten Verbleib der 15000
Tonnen Asche aus der Verbrennung der Leichen) vereinbar ist. Und
diese
Frage hat auch eine theologische Dimension. Wir wissen, daß
sich
Jesus Christus in seiner göttlichen Allmacht bei seinen Wundern
wiederholt über die Naturgesetze hinweggesetzt hat. Konnte sich
etwa auch der Teufel ebenso wie Christus souverän über die
Naturgesetze hinwegsetzen, als er den Betrieb der Gaskammern
veranlaßte? Als Beweis für die Gaskammern gilt das
Geständnis des Lagerkommandanten Höss. Dieses wurde
allerdings durch britische Folterspezialisten zustande gebracht. Die
uns erhaltenen Foltergeständnisse aus der Zeit des Hexenwahns,
die
ebenfalls den uns bekannten Naturgesetzen widersprechen, gelten doch
auch nicht als Beweis dafür, daß Hexen z. B. auf Besen
durch
die Lüfte fliegen können. Warum glaubt man den
Foltergeständnissen von Höss, während den
Geständnissen aus der Zeit des Hexenwahns
selbstverständlich
nicht geglaubt wird? Warum wurde bisher noch nie ein ehemaliger
KZ-Häftling, der einer Falschaussage überführt wurde,
wegen Meineides bestraft? Touristen konnten in Auschwitz die
Originalgaskammern besichtigen. Erst seitdem ein amerikanischer
Bösewicht einen Gesteinsbrocken entwendet hatte, der keine
erhöhten Werte an Eisenzyanid enthielt, wurden aus den
Originalgaskammern stillschweigend Rekonstruktionen. Die Tatsache,
daß aus Originalgaskammern stillschweigend Rekonstruktionen
wurden, beweist somit zwingend, daß wir auch über
Auschwitz
belogen worden sind. Bei soviel Lug und Trug - so sollte man meinen
-
müßte den Zweiflern an den Gaskammern wenigstens die im
Grundgesetz Artikel 5, Absatz 3 festgeschriebene Freiheit der
Wissenschaft, Forschung und Lehre zugestanden werden. Doch nach der
"Recht"sprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine
"bewußt
oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der
Meinungsfreiheit umfaßt", wozu die "Leugnung der
Judenverfolgung
im Dritten Reich" gehöre (Urteil vom 13.4.94, BVerfGE 90, 241,
I S
247 u. 249). Wenn ein Leugner der Gaskammern in einem Strafverfahren
einen Beweisantrag stellt, so wird dieser abgelehnt. Denn es
gäbe
da nichts zu beweisen. Die Gaskammern in Auschwitz seien
offenkundig.
Früher galt es als offenkundig, daß sich die Sonne um die
Erde dreht. Könnte es nicht eventuell sein, daß am Anfang
eine Lüge stand, vergleichbar mit der Lüge über die
Gaskammern in Dachau; daß diese Lüge dann erst durch
ständiges Wiederholen zur Offenkundigkeit geworden ist?
Könnte es nicht eventuell sein, daß deshalb alle Menschen
von den Gaskammern in Auschwitz überzeugt sind, weil jeder
durch
die gleichen Propagandalügen bewegt wird? Könnte es nicht
eventuell sein, daß wir die Historizität der Gaskammern
deshalb nicht anzweifeln, weil uns allen durch die
grundgesetzwidrige
(Art. 5, Abs. l GG) Zensur die Sachargumente der Holocaustleugner
verborgen sind? Könnte es nicht eventuell sein, daß wir
aufgrund dieser Verdummung nicht auf den Gedanken kommen, daß
wir
lediglich Bestandteil einer von "jüdischen" Meinungsmachern
bewegten Volksmasse sein könnten? Und wenn wir uns mit dieser
Volksmasse bewegen, dann haben wir zu niemandem einen Unterschied im
Denken. Könnte das eventuell die Ursache dafür sein,
daß wir uns so sicher sind, daß es in Auschwitz
Gaskammern
gab? Früher war es allgemeine Meinung, daß die Erde
feststehe. Denn niemand hatte gesehen, wie sich diese bewegt.
Lediglich
die Sonne bewege sich um die Erde. Sind wir eventuell nicht deshalb
von
der Offenkundigkeit der Gaskammern so felsenfest überzeugt,
weil
Propagandalügen unser aller Denken in gleicher Weise bewegen,
wie
die Erdrotation unsere Körper bewegt? Derartige hochgelehrte
Gedankengänge nachzuvollziehen, scheint das Denkvermögen
der
heutigen Richter ebenso zu überfordern, wie die Argumentation
des
Galileo Galilei die Richter seiner Zeit überforderte. Es
scheint
lediglich zu überfordern. Wahrscheinlicher ist aber, daß
wider besseres Wissen ständig vorsätzlich das Recht
gebeugt
wird. Denn entgegen ständig wiederholter Propagandalügen
sind
Richter keineswegs unabhängig. ..."
In diesen Textpassagen stellt der Angeschuldigte bewußt die
unter
der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen
Unrechtstaten
gegenüber der jüdischen Bevölkerung, insbesondere
unter
Bezugnahme auf die gefestigte Rechtsprechung, die eine
diesbezügliche Beweiserhebung wegen "Offenkundigkeit" als
überflüssig erachtet, in Abrede, verharmlost diese
zumindest.
Dadurch dass der Angeschuldigte diese Textpassagen öffentlich
zugänglich gemacht hat, hat er zugleich auch die Gefahr
begründet, dass dadurch der öffentliche Friede
gestört
wird. Denn diese Artikel sind geeignet, das Sicherheitsempfinden und
das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit insbesondere
der
jüdischen Mitbürger empfindlich zu stören.
Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt, in zwei Fällen eine
unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der
in
§ 6 Abs. l des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in
einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu
stören, öffentlich geleugnet oder verharmlost zu haben,
strafbar als Volksverhetzung in zwei tatmehrheitlichen Fällen
gem.
§§ 130 Abs. 3, 53 StGB.
Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:
Der Angeschuldigte ist vorbestraft. Der Bundeszentralregisterauszug
enthält 6 Eintragungen. Sämtliche Verurteilungen erfolgten
wegen Beleidigung. Die letzte Verurteilung erfolgte am 06.10.2003
durch
das Amtsgericht Erlangen unter dem Aktenzeichen 6 Ds 902 Js
142738/03.
Der Angeschuldigte wurde hierbei wegen Beleidigung in zwei
Fällen
zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die
Vollstreckung
der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der
Angeschuldigte verbreitet seine Thesen wie dargestellt über das
Internet. Er ist Domaininhaber der Internetseite
www.johannes-lerle.de
und bei der zentralen Registrierungsstelle erfaßt. Auf diese
Internetseite verwies er insbesondere in dem Flugblatt "Kindermord
im
Klinikum Nord - Dr. Freudemann tötet Kinder im Mutterleib" (5.
verbesserte Auflage), welches am 16.07.2006 in der
Fußgängerzone in Erlangen sichergestellt werden konnte.
Daß sich der Angeschuldigte in seinen Textpassagen teilweise
rhetorischer Fragen bedient, hindert nicht das Vorliegen des §
130
Abs. 3 StGB, da aus diesen Fragen im Zusammenhang mit den weiteren
Textpassagen und der Art der Formulierung das Leugnen, jedenfalls
aber
das Verharmlosen, der unter der Herrschaft des Nationalsozialismus
begangenen Taten deutlich zum Ausdruck kommt, was vom
Angeschuldigten
auch beabsichtigt ist. Zur Aburteilung ist nach §§ 7 - 13
StPO, §§ 24 Abs. l, 25 Nr. 2 GVG das Amtsgericht
-Strafrichter- Erlangen zuständig.
Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage das
Hauptverfahren
zu eröffnen.
Als Beweismittel bezeichne ich:
Einlassung des Angeschuldigten (Bl. 123 ff.d.A.)
Zeugen:
KHK Nothaas, zu laden über die KPI Erlangen, KS (Bl. 1 d.A.)
PM Dittrich, zu laden über PI Erlangen-Stadt (Bl. 4 d.A.)
PHM Engelhardt, zu laden über PI Erlangen-Stadt (Bl. 4 d.A.)
Urkunden:
Auskunft aus dem Bundeszentralregister
Sonstiges:
"War Jesus Christus ein Volksverhetzer?", Bl. 36 ff. (Bl. 42/43 =
Bl.
115/116 d.A.)
"Wieder Christenverfolgung in Deutschland", Bl. 47 ff. (Bl. 52/53
d.A.)
Polizeilicher Vermerk vom 16.07.2006 (Bl. 4-6 d.A.)
gez.: Schmiedel
Staatsanwältin als Gruppenleiterin
***************************************************************
S. auch:
http://www.johannes-lerle.de/Flugblatter/CDU/Holocaust-Heuchelei/body_holocaust-heuchelei.html
10.04.2007 Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen"
Manche Ereignisse geschehen,
sind
aber nicht wahr. Andere wiederum sind wahr, finden aber nie statt"
(Elie Wiesel).
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und
(4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen 1)
Völkermörderpack "Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth", namentlich "Schmiedel
Staatsanwältin";
2) Völkermörderpack "Amtsgericht Erlangen"; schuldig
u.a. der Verfolgung Unschuldiger (cf. StGB § 344), Verleumdung
(cf. StGB § 187) und der Volksverhetzung (cf. StGB § 130).
Die SAN wurde bereits am 28.01.2004 verurteilt wegen ihrer illegalen
bestialischen Attacken gegen den Lebensschützer Dr. Johannes
Lerle:
http://www.kirchenlehre.com/abtreib7.htm
1. Verfolgung Unschuldiger: Die SAN zitiert in der "Anklageschrift"
(404 Js 45504/06 - 11.01.2007/kr) längere Abschnitte aus den
Schriften Lerles und verpasst diesen Zitaten dann ohne klare
Begründung den Aufkleber "Volksverhetzung". Es wird also weder
konkret gesagt, was strafbar ist, noch wird konkret gesagt, weshalb
es
strafbar ist. M.a.W. die gesamte "Anklage" ist ein einziges riesiges
Nichts. Niemals kann mit so einer geballten Kanonade hohler Luft
eine
Anklage erhoben, geschweige denn ein Prozess geführt werden.
Dr.
Lerle schreibt: "Es kann doch nicht bestritten werden, daß
unsere
bisherigen Auffassungen über die Nazis mit handfesten
Lügen
durchsetzt sind. So lernte ich in den 60er Jahren in der Schule,
daß die Nazis Seife aus menschlichen Knochen fertigten und
daß aus der Haut von Insassen des KZ Buchenwald Lampenschirme
gefertigt worden wären. Viele amerikanische Soldaten hatten
sogar
mit eigenen Augen Gaskammern im KZ Dachau gesehen. Doch das
paßt
nicht zur heutigen Geschichtsschreibung, wonach auf deutschem Boden
keine Menschen in Gaskammern starben." Die Seifenlüge ist
mittlerweile auch von der OMF-"brd" offiziell als solche zugegeben:
http://www.kirchenlehre.com/holosoap.htm
Dass es in Dachau niemals eine Vergasung gab, kann man z.B. ex
silentio
bei Pater Johann Maria Lenz nachlesen:
http://www.kirchenlehre.com/zuendel.htm
Also Lerle sagt nur die unbstreitbare Wahrheit. Doch als wäre
das
noch nicht genug: Wer verbietet es denn, *NICHT* an Judenseife und
*NICHT* an Dachau-Gaskammern zu glauben? Die SAN schiebt nur
locker-flockig den "§ 130 Abs. 3" über die Theke - aber da
steht nicht eine Silbe von Judenseife oder von Gaskammern. Wenn man
die
Leugnung einer Tat verbieten will, dann muss die Tat erst einmal
bewiesen werden. Lerle hat dazu nur vollkommen richtig die absolut
notwendige Feststellung geäußert, "daß unsere
bisherigen Auffassungen über die Nazis mit handfesten
Lügen
durchsetzt sind."
http://www.kirchenlehre.com/3dcenter.htm
Was nach "§ 130 Abs. 3" sicher nicht geleugnet werden darf, ist
die Tatsache, dass es dem Nationalsozialismus "in Wahrheit nur
darauf
ankam, die Kirche zu vernichten" (Papst Pius XII., 16.03.1946).
2. Verleumdung: Die SAN behauptet: "Der Angeschuldigte ist
vorbestraft.
Der Bundeszentralregisterauszug enthält 6 Eintragungen.
Sämtliche Verurteilungen erfolgten wegen Beleidigung."
"Verurteilungen" wegen "Beleidigung" sind bekanntlich immer klare
Menschenrechtsverbrechen und sogar nach allen "Gesetzen" der
OMF-"brd"
komplett illegal, können also auch schon aus inneren
Gründen
(ungeachtet der "Rechtslage" der OMF-"brd") niemals Rechtskraft
erlangen:
http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
Wer also behauptet, jemand sei "wegen Beleidigung vorbestraft", ist
der
besonders schweren Verleumdung schuldig. Nach *einhelliger*
Feststellung *ALLER* ernstzunehmenden Justizbeobachter dienen
"Beleidigungs"-"Prozesse" nicht dem Ehrenschutz, sondern dem per se
illegalen Täterschutz - was in jüngster Zeit die
schwersten
Verleumdungen *seitens* des "Vorsitzenden Richters am Landgericht
Bonn"
Schwill verdeutlicht haben:
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/232572.php
3. Volksverhetzung: Die SAN verharmlost auch die von den Nazis
massenhaft begangenen Verbrechen des Kindermords im Mutterleib. Und
dass die "brd"-Verbrechen gegen die ungeborenen Kinder die
Nazi-Verbrechen gegen die Juden bei weitem in den Schatten stellen,
ist
schon lange bekannt:
http://www.kirchenlehre.com/abtrei10.htm
Bereits der Beschluss der OMF-"brd", dass Menschen im Mutterleib
keine
Menschen sind, ist weitaus schlimmer als die gesamten "Judengesetze"
der Nazis; s. ferner die Art der Ermordung (Absaugung,
Salzlösung
etc.), die Zahl der Ermordeten (ca. 300.000 Kinder pro Jahr allein
in
der "brd") etc. Das AGE ist wegen Verfahrenseröffnung in allem
mitschuldig.
12.04.2007 Pressemeldung: Lebensschützer wegen
"Holocaust-Leugnung" angeklagt
Am 19. April 2007 um 9 Uhr
findet
im "Amtsgericht Erlangen" (Mozartstr. 23) ein Strafprozess gegen den
bekannten Lebensschützer Dr. Johannes Lerle wegen angeblicher
"Holocaust-Leugnung" (§ 130 Abs. 3 StGB) statt; Lerle selbst
bezeichnet diesen Vorwurf als "Ungeheuerlichkeit".
Die "Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth" bezieht sich
für
ihre öffentliche Anklage u.a. ausdrücklich auf folgenden
Text
von der Lerle-Homepage:
"Es kann doch nicht bestritten werden, daß unsere bisherigen
Auffassungen über die Nazis mit handfesten Lügen
durchsetzt
sind. So lernte ich in den 60er Jahren in der Schule, daß die
Nazis Seife aus menschlichen Knochen fertigten und daß aus der
Haut von Insassen des KZ Buchenwald Lampenschirme gefertigt worden
wären. Viele amerikanische Soldaten hatten sogar mit eigenen
Augen
Gaskammern im KZ Dachau gesehen. Doch das paßt nicht zur
heutigen
Geschichtsschreibung, wonach auf deutschem Boden keine Menschen in
Gaskammern starben. Um die Zahl von sechs Millionen zu halten,
erhöhte sich die Zahl der Toten in den Gaskammern der besetzten
Gebiete. So starben vier Millionen in Auschwitz. Allerdings ist
diese
Zahl inzwischen wieder im Sinken, wodurch der Anschein einer
"Frontbegradigung" entsteht."
Nun sind aber diese Aussagen Lerles allesamt bewiesenermaßen
wahr: Sogar die "Bundeszentrale für politische Bildung" gesteht
mittlerweile ein, dass namentlich die von Simon Wiesenthal
verbreitete
"Seifenlegende" ("Seife aus Judenfett") eine blanke Erfindung ist.
Dass
die Auschwitz-Gedenktafeln nach vielen Jahrzehnten endlich
ausgetauscht
wurden und nun nicht mehr vier Millionen, sondern nur noch 1,5
Millionen Opfer nennen, kann jeder nachprüfen. Ebenfalls
für
jeden nachprüfbar sind weitere - straflose - Reduzierungen der
Auschwitz-Opferzahlen, z.B. durch den Spiegel-Redakteur Fritjof
Meyer.
Niemand behauptet heute noch, dass es in Dachau Vergasungen gegeben
habe; bereits der bekannte Erlebnisbericht von Pater Johann Maria
Lenz,
"Christus in Dachau", schweigt logischerweise völlig
darüber.
Und was Holocaust-Lügner betrifft, sei hier nur exemplarisch an
Binjamin Wilkomirski alias Bruno Doessekker erinnert: Dieser hatte
von
der Stadt Zürich den Literaturpreis für sein Buch
"Bruchstücke" i.J. 1995 zuerkannt und i.J. 2000 aberkannt
bekommen. Die Literaturkommission hatte die Preisverleihung damals
mit
der literarischen Qualität des Textes begründet, welche
"Zweifel an seiner Authentizität zum Verstummen" bringe, wenn
auch
nur solange, bis der Schwindel rettungslos bewiesen war.
Dr. Lerle wurde schon früher verurteilt; in einer
Urteilsbegründung gegen Lerle heißt es: "Der Angeklagte
weiß genau, dass der medizinische Eingriff des Dr. Freudemann
nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der Angeklagte
hat
sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen
Kommentar
informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und einem
lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17.
Zivilkammer
des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden."
Während es also bei den Nazis immerhin noch erlaubt war, Juden
als
Menschen zu bezeichnen, muss man heute mit schwersten Sanktionen
rechnen, wenn man Menschen im Mutterleib als Menschen bezeichnet.
Justizbeobachter sind sich einig, dass dieser Prozess wegen
"Holocaust-Leugnung" jeglicher vernünftigen Grundlage entbehrt
und
nur zur Diffamierung der Lebensschützer dienen soll. Dass Lerle
zudem vehement den Nationalszozialismus verurteilt, was den ganzen
Prozess ohnehin von vornherein ad absurdum führt, wird von der
Justiz nur beharrlich ignoriert.
Seitens der katholischen Kirche wurde deshalb schon am 10.04.2007
gegen
"Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth" sowie "Amtsgericht
Erlangen" Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger erstattet;
sämtliche der zahlreichen angeschriebenen Justizstellen haben
bislang zum Vorfall geschwiegen.
Hinweis: Diese Pressemeldung wurde u.a. auch bei
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/233015.php
veröffentlicht und allein dort bereits über 500 Mal
abgerufen. Außerdem wurde eine Druckversion der Seite
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/233015.php
bereits
am 17.04.2007 per Fax an verschiedene OMF-"brd"-Stellen verschickt,
darunter an "Amtsgericht Erlangen" und an "Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth" sowie an das "Justiz"-Mini Bayern und an
das
Hauptquartier der "CSU"-Führung.
Zudem wurde die Pressemeldung u.a. am 13.04.2007 im Forum von heise veröffentlicht,
zunächst ohne weiteren Kommentar. Kurze Zeit später wurde
der
Forumsbeitrag gesperrt, "Begründung" des Forum-Admins: Die
Pressemeldung würde das Urheberrecht verletzten. Also wurde ein
neuer Forumsbeitrag eröffnet:
Autoren haben keine Rechte an
eigenen Texten!
Das meint anscheinend jedenfalls heise. Ich hatte hier meine eigene
Pressemeldung veröffentlicht, die ich u.a. auch bei
presseanzeiger.de eingestellt habe. Kurze Zeit später teilt mir
der heise-Forum-Admin mit: "Ihr Beitrag wurde gesperrt, weil er
Passagen enthält, für die Sie anscheinend nicht das
Copyright
besitzen." Das ganze ist eigentlich doppelt unsinnig, denn
Pressemeldungen dienen ja gerade dazu, verbreitet zu werden, auch
und
gerade von der Presse. Etwas anderes wäre, wenn man die Quelle
nicht angibt (es sei denn, diese Unterlassung ist ausdrücklich
erlaubt; das gilt z.B. für die KzM-Texte) und somit quasi den
fremden Text als eigene Leistung ausgibt. Aber ich hatte ja die URL
von
presseanzeiger genannt, und dort steht obendrein ausdrücklich
auch
mein Name als Autor! Also zweiter Versuch:
Lebensschützer wegen "Holocaust-Leugnung" angeklagt prhl (13.
April 2007 13:53) > >
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/233015.php [...]
Kurze Zeit später war auch dieser Eintrag gesperrt; diesmal
aber
nicht wegen angeblicher "Urheberrechtsverletzung" (der Forum-Admin
gab
diesmal zu, dass diese Erklärung "Quatsch" war), sondern weil
Pressemeldungen angeblich nicht ins Forum gehören. Daraufhin
wurde
an verschiedene heise-Adressen die Mail verschickt:
Grüß Gott, dann
machen
Sie daraus eine Meldung bei Telepolis resp. beim heise-Newsticker.
Sie
dürfen die Pressemeldung ja komplett zitieren. Wenn man
über
den Fall Zündel berichtet, kann (und im Fall heise muss) man
auch
über den Fall Lerle berichten: Trotz aller Unterschiede bleiben
die Gemeinsamkeiten, dass es sich um
- Volksverhetzungsprozesse
- wegen Internetaktivitäten
- von Deutschen
handelt. Richtig, Zündel ist ein Hitler-Bewunderer, Lerle
hingegen
ein Hitler-Gegner. Gerade das macht aber den Lerle-Prozess noch viel
wichtiger als den Zündel-Prozess, gerade wegen der totalen
Absurdität der Anklage. Man kann nicht immer brav dazu
schweigen,
wie gerade die Besten für ihre hervorragenden Leistungen
bestraft
werden, und so dieses unser Land immer mehr im Schmutz versinkt.
Darauf gab es keinerlei Reaktion, also weder eine Antwort noch eine
entsprechenden heise-Meldung.
Aus den Schriften von Johannes Lerle
"Die
Sünde ist der Leute Verderben" (Spr. 14, 34). Warum
Deutschland pleite geht [Anm. PRHL: s. auch die KzM-Ausführungen z.Th. "Völkermord"]
In den Richtlinien der
Kultusministerkonferenz für die
Sexualerziehung ist dieser Breite Weg folgendermaßen
beschrieben:
“Eine Sexualerziehung, die sich vorwiegend nur negative Ziele setzt,
indem sie abschirmt oder unterdrückt, kann den Anforderungen
der
Zeit nicht mehr genügen”. [FN: zitiert in BVerfGE 47, S. 52.]
Doch
die Gläubigen sollen sich nicht an den ständig
verändernden “Anforderungen der Zeit” orientieren, sondern auf
dem
Schmalen Weg, der zum Leben führt, voranschreiten. Dieser ist
im
Gotteswort folgendermaßen beschrieben: “Welche aber Christus
angehören, die haben ihr Fleisch gekreuzigt samt den
Lüsten
und Begierden” (Gal. 5,24). Der in der Schule gelehrte Breite Weg,
der
zur Verdammnis führt, führt somit genau in die
entgegengesetzte Richtung als der von Jesus Christus gewiesene
Schmale
Weg. Das strategische Ziel, das die Pornokraten mit der
Verführung
Minderjähriger ganz bewußt verfolgen, ist die Vernichtung
des Christentums. Denn sie wissen, daß es in der Bibel
heißt: “Weder die Unzüchtigen noch die Götzendiener
noch die Ehebrecher noch die Homosexuellen noch ... werden das Reich
Gottes ererben” (1. Kor. 6,9f). Ihr Ziel bedeutet Völkermord im
strafrechtlichen Sinne. Der entsprechende Paragraph 6 des
“Gesetze(es)
zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches” vom 26. Juni
2002
(BGBl. 2002, Teil I, Nr. 42 S. 2254) hat folgenden Wortlaut: “Wer in
der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder
ethnische
Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, 1. ein
Mitglied der Gruppe tötet, 2. einem Mitglied der Gruppe schwere
körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in
§ 226 des Strafgesetzbuches [Schwere Körperverletzung]
bezeichneten Art, zufügt, 3. die Gruppe unter Lebensbedingungen
stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung
ganz
oder teilweise herbeizuführen, 4. Maßregeln
verhängt,
die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, 5. ein Kind der
Gruppe in eine andere Gruppe überführt, wird mit
lebenslanger
Freiheitsstrafe bestraft”. Genau dies geschieht durch die
Durchsetzung
des Schulzwanges gegenüber andersgläubigen
Religionsgemeinschaften. Deren Kinder werden in eine andere Gruppe
überführt, und durch Verletzung ihrer Intimsphäre
werden
ihnen seelische Schäden zugefügt. Völkermord gilt als
Verbrechen, das nicht verjährt (§ 5). Dient das Verbot des
Völkermordes nur dem Schutz der Juden, oder auch dem Schutz
anderer Völker? Auch die Jesusjünger sind ein eigenes Volk
(1. Petr. 2,9). Sie befinden sich lediglich vorübergehend in
Sodom
und Gomorra. Dort sind sie Fremdlinge, Ausländer. Denn ihre
Heimat, ihre Staatsangehörigkeit, ist der Himmel.
Jesusjünger
sind hier in Sodom nicht weniger ein anderes Volk, als es die Juden
in
Hitlerdeutschland waren. Eine ihrer ethnischen Besonderheiten ist,
daß sie es in ihrem ganzen Leben nur mit einer einzigen Frau
zu
tun haben. Doch genau das wollen die neomarxistischen
Pornopädagogen und die unter ihrem Einfluß stehenden
Kultusminister durch die aufgezwungene Sexualerziehung zur Unzucht
ändern. Sogar das Bundesverfassungsgericht unterstützte
diesen Völkermord, indem es eine Verfassungsbeschwerde gegen
die
Schulpflicht aus ebensolchen Gründen nicht zur Entscheidung
angenommen hat. [...]
Viele Gläubige meinen, den verantwortlichen Politikern
wäre
der Völkermord an den Gläubigen unbekannt. Früher
meinten auch viele: Wenn der “Führer” wüßte, ...,
dann
würde er diese und jene Schergen aufhängen. Doch wie dem
Hitler die Verbrechen, die unter seiner politischen Verantwortung
geschahen, im wesentlichen bekannt waren, so ist den heutigen
Kultusministern und deren Regierungschefs der Völkermord, der
unter ihrer politischen Verantwortung geschieht, ebenfalls bekannt.
Nach dem bereits zitierten Wortlaut unseres Strafgesetzbuches sind
Stoiber, Hohlmeier, der hessische Ministerpräsident Roland
Koch,
sein Amtsvorgänger Hans Eichel, die hessische Kultusministerin
Karin Wolff, der ehemalige niedersächsische
Ministerpräsident
Gerhard Schröder [FN: In einer Veröffentlichung (Prof. Dr.
Reinhard Franzke, Stilleübungen und Fantasiereisen. Moderne
Wege
der Pädagogik? Ein Plädoyer für okkultfreie Schulen,
Hannover 1999, S. 37) wird beklagt, daß das Land Niedersachsen
offen dazu übergegangen ist, die Praktiken indischer Gurus und
fernöstlicher Sekten in die Lehrerfortbildung aufzunehmen.
SCHRÖDER war von 1990-98 Ministerpräsident Niedersachsens
und
somit für diese Kampfhandlung gegen das Gottesvolk politisch
verantwortlich. Daß sich SCHRÖDER einmal selbst als
„Marxist“ bezeichnete, hat ihn vor der niedersächsischen
Landtagswahl 1990 nicht daran gehindert, sich seine Zukunft aus der
Hand lesen zu lassen (ideaSpektrum 10/1998, S. 6).] und viele
andere,
die den Völkermord am
Gottesvolk betreiben, Verbrecher. [...]
Kein Zweifel: Die Kultusminister und deren Regierungschefs wollen
den
biblischen Glauben ausrotten. Nach der Definition des Gesetzgebers
begehen sie dadurch das Verbrechen des Völkermordes. Sie
begehen
nicht etwa nur fahrlässige Völkertötung, sondern
vorsätzlichen Völkermord. Wer die Völkermörder
wählt, wer diesen Verbrechern - ganz gleich, ob sie sich
“christlich” oder “sozial” nennen - bei politischen Wahlen seine
Stimme
gibt, der ist an dem vorsätzlich begangenen Genozid
mitschuldig.
Wieder
Christenverfolgung in Deutschland
1.Verfolgung geleugnet
Daß auch heute in Deutschland wieder Menschen wegen ihres
Glaubens verfolgt werden könnten, halten viele für absurd,
so
als ob Jesus Christus nie gesagt hätte: „Wenn euch die Welt
hasset, so wisset, daß sie mich vor euch gehaßt hat.
Wäret ihr von der Welt, so hätte die Welt das Ihre lieb.
Weil
ihr aber nicht von der Welt seid, sondern ich euch aus der Welt
erwählt habe, darum haßt euch die Welt. Gedenket an das
Wort, das ich euch gesagt habe: Der Knecht ist nicht
größer
als sein Herr. Haben sie mich verfolgt, so werden sie euch auch
verfolgen; haben sie mein Wort gehalten, so werden sie eures auch
halten“ (Joh. 15,16-20). Allerdings, wer Christen verfolgt, leugnet
seine üblen Machenschaften. So verkündete schon Adolf
Hitler
in einer Rede vom 31. Jan. 1939 mit großer Scheinheiligkeit:
[Anm. PRHL: s. den Text bei KzM] [....]
Hitler hat nicht nur in seiner Funktion als Reichskanzler nach
eigenen
übertriebenen Angaben den Kirchen erhebliche Finanzmengen
zukommen
lassen, sondern er hat auch als falscher Prediger, als ein Apostel
des
Teufels, eine durch und durch antichristliche Lehre verkündigt.
So
ist sein Buch Mein Kampf keineswegs nur eine politische Schrift,
sondern in erster Linie ein Predigtbuch einer durch und durch
antichristlichen Religion. Doch das haben selbst viele Pastoren
nicht
gemerkt, die Hitlers Buch besonders der Jugend empfohlen hatten.
[FN:
Z. B. ein Pfarrer in dem von Pastor Ernst Modersohn
herausgegebenen „Wochenblatt für jedermann“ „Heilig dem Herrn“
(Nr. 4, 1934).] [Anm. PRHL: s. Mein Kampf bei
KzM]
2. Verfolgung damals
Bei der damals weit verbreiteten geistlichen Blindheit war es
Aufgabe
der wenigen noch übriggebliebenen Jesusjünger, davor zu
warnen, daß derjenige Jesus Christus verliert, der Hitler
nachfolgt. So zeigte der katholische Journalist Fritz Gerlich
(1883-1934) vor allem in der Wochenschrift „Der gerade Weg“ schon
vor
1933 den kriminellen Charakter der Hitlerreligion auf. Als Folge
davon
wurde er am 9.3.1933 verhaftet, war schwersten Mißhandlungen
ausgesetzt und wurde am 30. Juni 1934 im KZ Dachau ermordet.
Während sich Hitler am 30. Jan. 1939 gerühmt hat, wie sehr
er
die Kirchen finanziell unterstütze, befand sich Pfarrer Paul
Schneider (1897-1939) nach mehreren Gefängnisaufenthalten seit
Oktober 1937 im KZ Buchenwald. Als Folge seines Martyriums „starb“
er
dort am 18. Juli 1939. [...]
3. Verfolgung heute
Doch wenn die „Hunde“ dadurch die Ruhe stören, daß sie
das
Gotteswort in unüberhörbarer Weise in die
Öffentlichkeit
tragen, dann werden sie auch heute verfolgt. So war Pfarrer Winfried
Pietrek im zehn Tage, ich war 8 ½ Monate und Günter
Annen5
war bisher vier Tage im Gefängnis, zu denen noch 130 Tage
hinzukommen, weil wir über die „gesetzestreue“ Tätigkeit
von
namentlich genannten Tötungsspezialisten für ungeborene
Kinder in gleicher Weise auf Flugblättern geschrieben hatten,
wie
üblicherweise über die Ermordung bereits geborener
Menschen
berichtet wird. In meinem Fall stand es sogar schwarz auf weiß
in
Gerichtsurteilen, daß ich „feststehende Begriffe wie Mensch
und
Embryo“ „verdreht“ hätte. [FN: So Richter Kuda in einem
Strafurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24.11.1998
mit dem Aktenzeichen 8 Ns 404 Js 43127/97. Wiedergegeben in:
Johannes
Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine
Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003, S. 35.] Somit waren sowohl
ich als auch die anderen Kindermordgegner deswegen im
Gefängnis,
weil wir eine biblische Wahrheit zu deutlich bezeugt hatten. [...]
5. Satanssymbole im Personalausweis
Die Kampfhandlungen gegen den christlichen Glauben müssen wir
auf
dem Hintergrund des Satanismus, d. h. der Teufelsanbetung, sehen.
Während der Regierung Kohl (CDU) wurde der deutsche
Personalausweis heimlich mit satanischen Symbolen [FN: Näheres
im
Internet unter www.personenausweis.de ; Rainer Daehnhardt: „Mir
reicht’s“. Untersuchungen der auf dem Personalausweis verwendeten
Symbolik, Lisboa (Portugal) 2004.] versehen. Diese sind zum Teil
erst
gegen das Licht oder unter UV-Licht zu erkennen. Den meisten
Menschen
sagen solche Zeichen nichts; aber die Satanisten können an den
Teufelssymbolen erkennen, daß jetzt ihre Gesinnungsgenossen an
der Macht sind. Obwohl dies schon öffentlich kritisiert wurde,
wurden die Satanssymbole nicht entfernt, sondern auch in die neuen
Reisepässe aufgenommen. Dadurch ist es offensichtlich,
daß
dies unmöglich ein kleiner Grafiker getan haben kann, sondern
daß politische Entscheidungsträger dafür
verantwortlich
sind. [...]
7. Vernichtungskrieg [Anm. PRHL: s. dazu auch die KzM-Diskussionshilfen z.Th. "katholischer
Religionsunterricht"] [...]
Sich faktisch über Jesus Christus zu erheben, das ist der
antichristliche Ungeist des römischen Papsttums. Wie viele
Menschen haben die Päpste allein deswegen als vermeintliche
„Ketzer“ umgebracht, nur weil sie das Gotteswort über die Lehre
von sündigen Menschen gestellt hatten! Und diese römische
Geisteshaltung der Ketzerverfolgung wirkt bei „Katholiken“ wie dem
bayrischen Ministerpräsidenten Stoiber und dem Adenauer-Urenkel
nach, wenn in deren Zuständigkeitsbereich vermeintliche
„Ketzer“
zwar nicht mehr verbrannt, aber wenigstens ins Gefängnis
geworfen
werden. [Anm. PRHL: Lerle wurde zwischenzeitlich über das Faktum der Sedisvakanz informiert; zudem
war
Lerle absolut nicht in der Lage, vernünftig zu begründen,
wie
man denn außerhalb der katholischen
Kirche überhaupt von einer Heiligen Schrift sprechen
kann.
Denn selbst wenn man die Apostel als Gewährsmänner
für
die Bibel anführt, muss man noch immer Gewährsmänner
anführen, die die unverfälschte Weitergabe des
Glaubensgutes
garantieren; das vermag ausschließlich die katholische Kirche
zu
leisten.]
Wer nicht blind und rettungslos verblödet ist, weiß ganz
genau, wohin die Reise der OMF-"brd" geht: Richtung Hölle. Zum
Teufel mit den Deutschen - das ist die alles beherrschende Ideologie
der "Mächtigen", und wer sich damit nicht anfreunden will, der
bekommt die ganze Schikane des "freiesten Rechtsstaates" zu
spüren.
Auf die teuflische Holocost-Keule wird in den nächsten Tagen im
Zusammenhang mit Computerspielen noch gesondert eingegangen.
Doch auch die allerbravsten "brd"-Lemminge haben schon seit langem
keinerlei Möglichkeit mehr, sich in Sicherheit zu wiegen.
Gerade
jetzt hat "Innenminister" Wolfgang Schäuble die Katze aus dem
Sack
gelassen, dass die Unschuldsvermutung nicht gelten darf: "Wäre
es
richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren,
als
dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will,
daran
zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."
(stern.de - 18.4.2007 - 08:44). "Justizministerin"
Brigitte
Zypries hat heute im Deutschlandfunk in einerm Interview
mit Bettina Klein nachgelegt: "Die Unschuldsvermutung kann bei der
Gefahrenabwehr nicht gelten, weil
da soll ja Gefahr, der Eintritt eines Ereignisses, verhindert
werden.
Deshalb gilt die Unschuldsvermutung immer nur dann, wenn jemand vor
Gericht steht, wenn der Staat ihn also anklagt und sagt,: Du hast
eine
Tat begangen und jetzt muss ich, Staat, dir nachweisen, dass du es
warst. Soweit ich das nicht kann, gilt die Unschuldsvermutung, also
nur
bei der Strafverfolgung."
Kurz:: Alle OMF-"brd"-Insassen gelten grundsätzlich immer als
schuldig, weil von ihnen theoretisch immer eine Gefahr für die
"Mächtigen" ausgeht. Es ist folglich nicht bloß
aussichtslos, sondern kann und wird auch bestraft werden, sich gegen
absolut willkürlichen Terror seitens der "Mächtigen"
auszusprechen, geschweige denn gegen den Terror der "Mächtigen"
Widerstand zu leisten. Wohlgemerkt: Die Abschaffung der
Unschuldsvermutung ist nicht bloße Möglichkeit, sondern
schon längst harte Wirklichkeit in der OMF-"brd". Die einzigen,
die nicht als schuldig gelten, d.h. die einzigen, denen man wirklich
vertrauen kann, ja muss, sind eben die "Mächtigen" selbst.
Bei demselben Interview wurde übrigens auch die Thematik
"Aufstachelung zu Hass und Gewalt" angesprochen. Wer Israel
kritisiert,
wird bekanntlich - wie nun Lerle - schnell als "Neo-Nazi",
"Rechtsradikaler",
"Holocaust-Leugner" etc. diffamiert und ggf.
"strafverfolgt". Aber welchen Schutz genießen Christen? Hier
die
Antwort aus dem Zypries-Interview mit Bettina Klein:
Klein:
Lassen Sie uns zu einem konkreten Fall
kommen, den Sie heute in Luxemburg versuchen wollen zu
beschließen -
auf europäischer Ebene. Es sollen Mindeststandards festgelegt
werden
gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Was genau wollen Sie unter
Strafe stellen?
Zypries: Es geht
darum, dass wir europaweit beschließen wollen, dass die
Aufstachelung
zu Hass und Gewalt gegen Menschen aufgrund deren Rasse, Hautfarbe
oder
anderer solcher Gründe verboten ist. Die Aufstachelung zu einer
Tat,
das ist die Voraussetzung.
Klein:
Aber ein Aufruf etwa, wie "Tötet alle Christen" bleibt
theoretisch
straffrei. Damit haben sich offenbar die Briten durchgesetzt.
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