Mohr, Anselmann und Albers,
"Staatsanwaltschaft Berlin" (2)
- Und noch'n "Beleidigungsprozess"; Bonus: Neues zum Pater-Titel -
(Kirche zum Mitreden, 24.06.2007)
Herz-Jesu-Oktav
In der diesjährigen Oktav des Herz-Jesu-Festes
hat uns die OMF-"brd"-"Justiz" regelrecht bombardiert; direkt am
Herz-Jesu-Fest mit der endgültigen
Verurteilung zu 50 Tagen Kerker wegen korrekter Titelführung,
und am Donnerstag in der Oktav mit der Pseudo-Anklageschrift
in der Sache Gutenkunst / Groß-Wetz; dazwischen, i.e. am
Samstag in der Oktav, auch noch mit einem Schreiben in der Sache Anselmann.
Bonus: Der Pater-Titel
Als erneuten klaren Beweis, dass die
OMF-"brd" sich absolut bewusst ist, dass wir Anspruch auf den
Pater-Titel haben, hat die SA Berlin sowohl im Adressfeld als auch in
der Anrede den Pater-Titel eingesetzt. Das ist eben nicht
ungewöhnlich, zumal, um nur einige Beispiel zu nennen,
- die "Justiz Hannover" in einem "endgültig unanfechtbaren Urteil"
ausdrücklich erklärt hat: "Rolf
Hermann Lingen, geb. am 19.08.1967 in Recklinghausen, ... ist Pater der
katholischen Kirche";
- das "Abgeordnetenhaus von Berlin" bei
Adressierung und Anrede den Pater-Titel verwendet;
- sogar das "Amtsgericht Dorsten" höchstselbst, d.h. der Verein,
der uns wegen des Pater-Titels zu Kerker
verurteilt hat, den Pater-Titel verwendet.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Die SA Berlin gehört zu
den üblichen "Justiz"-Stellen unseres Verteilers für
Strafanzeigen etc. Wie per Faxprotokoll eindeutig bewiesen, hat die SA
Berlin also u.a. auch folgende Schreiben im Zusammenhang mit der
Titel-Affäre erhalten:
1. den Widerspruch gegen das "Strafverfahren";
2. den Widerspruch gegen den "Strafbefehl";
3. die Strafanzeige gegen Sedi- und
Lefebvre-Patres;
4. den Widerspruch gegen die "Verurteilung";
5. den Widerspruch gegen die "Rechnung"
(natürlich ist sich die OMF-"brd" vollauf
bewusst, dass sie uns bereits in den Bankrott gepfändet hat,
weswegen die Vokabel "Geldstrafe" nur als Täuschungsmanöver
verwendet wird; gemeint ist damit natürlich Kerker).
Damit muss selbst der elendste Ignorant einsehen, dass uns sogar laut
OMF-"brd" der Pater-Titel gebührt.
16.06.2007 Brief von SA Berlin
Staatsanwaltschaft Berlin
1 Kap Js 1093/07 Gesch.- Nr. bitte stets angeben
Dez.: 151 Staatsanwaltschaft Berlin, 10548 Berlin
Herrn Pater Rolf Lingen
Berlin, 12. Juni 2007
Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111) Durchwahl/Apparat 030/90
14 - 2357 Telefax 030/90 14-33 10
Sitz Berlin (Moabit), Turmstraße 91
Postanschrift für Briefsendungen: 10548 Berlin (Keine
Straßenangabe)
für Paketsendungen: Turmstraße 91, 10559 Berlin
Sprechstunden Montag bis Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr Donnerstag auch
14.00 bis 15.00 Uhr
Sehr geehrter Herr Pater Rolf Lingen,
das auf Ihre Strafanzeige vom 26. Mai 2007 gegen Anseimann wegen Mordes
u. a. eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt (§
170 Abs. der Strafprozessordnung). Die Staatsanwaltschaft ist
gemäß § 152 der Strafprozessordnung nur dann
berechtigt, in Ermittlungen einzutreten, wenn zureichende
tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Die
Ermittlungen bieten nicht schon dann einen genügenden Anlass, die
öffentliche Klage zu erheben (§ 170 Abs. 1 StPO), wenn die -
ggf. nahe liegende - Möglichkeit besteht, dass der Beschuldigte
einen oder mehrere Straftatbestände verwirklicht hat, sondern nur
dann, wenn bei vorläufiger Bewertung der Vorgänge und
Ermittlungsergebnisse mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das
zuständige Gericht in einer Hauptverhandlung mit den vorhandenen
Beweismitteln bestehende Zweifel klären und den Beschuldigten
verurteilen wird (Berliner Kammergericht Beschluss vom 30. September
2005 —3 Ws 277/05), wobei der unbestimmte Rechtsbegriff des für
die Eröffnung des Hauptverfahrens erforderlichen hinreichenden
Tatverdachts einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum
zuläßt (Berlin Kammergericht Beschluss vom 16. Februar 2004
- 3 Ws 423/03 -, Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 170 Rdn. 1
jeweils mit weiteren Nachweisen), ein Anfangsverdacht im Sinne von
§ 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung muss auf konkreten Tatsachen
beruhen, d. h. nach kriminalistischer Erfahrung muss es als
möglich erscheinen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Daran
fehlt es hier aber. Gleichzeitig wird durch die §§ 152 Abs.
2, 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung auch die strafrechtliche Befugnis
zum Einschreiten begrenzt, da die Strafverfolgungsbehörden erst
dann aufklärend und strafverfolgend tätig werden dürfen,
wenn hierfür derartige konkrete tatsächliche
Anknüpfungspunkte vorliegen. Bloße Vermutungen und
Möglichkeiten begründen noch keinen Anfangsverdacht (vgl.
Loewe-Rosenberg / Rieß, Kommentar zur Strafprozessordnung, 24.
Auflage, § 152 Rdn. 22; Kleinknecht / Meyer-Goßner,
Kommentar zur Strafprozessordnung, 44. Auflage, § 152 Rdn. 4),
auch pauschale, unsubstantiierte Behauptungen reichen hierfür
nicht aus und vermögen keinen die Aufnahme von Ermittlungen
rechtfertigenden Anfangsverdacht zu begründen. Ihr
Anzeigevorbringen begründet dagegen nicht den Anfangsverdacht
einer Straftat. Die von Ihnen zitierten Ausführungen des
Beschuldigten in dem Ihnen übersandten Schreiben erfüllen
weder den Tatbestand des Mordes noch werden hierdurch sonstige
Straftaten verwirklicht. Der Beschuldigte hat Ihnen nach Ihren eigenen
Angaben lediglich rechtliches Gehör durch Eröffnung des
Tatvorwurfs gewährt und Ihnen hierdurch in der gesetzlich
vorgeschriebenen Form Gelegenheit zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
Interessen gegeben.
Da es unzulässig ist, Ermittlungen in der Hoffnung aufzunehmen,
dass diese tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
Straftat erbringen könnten (vgl. KMR, Kommentar zur
Strafprozessordnung, 7. Auflage, § 152 Rdn. 5), war das Verfahren
gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung
einzustellen. Gegen diesen Bescheid steht Ihnen binnen 2 Wochen nach
der Bekanntgabe die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin,
Elßholzstraße 30 - 33, 10781 Berlin, zu. Durch Einlegung
der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird die Frist
gewahrt. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen
Bescheid nicht berührt.
Hochachtungsvoll
Albers Staatsanwalt
Beglaubigt
(Braun) Justizangestellte
24.06.2007 Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort
angeben!]
In dem Strafverfahren gegen "Anselmann", SA Berlin; Tatbestände:
Völkermord, Hochverrat, Strafvereitlung, Verleumdung etc. pp. lege
ich hiermit Beschwerde ein gegen den Nichtstuerbescheid von Albers
(Spitzname: albern) ein und erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag
gegen albern u.a. wegen Strafvereitlung; angesichts des von ihm
abgesonderten höchstgradigen Schwachsinns ist die Notwendigkeit
einer Betreuung zu prüfen. Sachverhalt: Der SA-Mann "Anselmann"
(Spitzname: Drossel) hatte sich der Verfolgung Unschuldiger und der
Strafvereitlung schuldig gemacht, indem er seine Komplizen "Mohr
Staatsanwalt" etc. bei ihren Verbrechen deckte, u.z. klassisch mit dem
Phantomdelikt "Beleidigung", das von der OMF-"brd" - gestützt auf
seine totale Illegalität gem. nulla poena sine lege - nur zum
Schutz der Verbrecher und zur Kriminalisierung der Rechschaffenen
missbraucht wird, s. hansel.htm. Auf die
Strafanzeige gegen Drossel nun
hat albern nicht ermittelt, sondern ein ellenlanges Gelalle über
die Notwendigkeit des begründeten Anfangsverdachts verzapft; der
größte Brüller darin: "pauschale, unsubstantiierte
Behauptungen reichen hierfür [i.e. für ein Strafverfahren]
nicht aus und vermögen keinen die Aufnahme von Ermittlungen
rechtfertigenden Anfangsverdacht zu begründen." Und haargenau
"pauschale, unsubstantiierte Behauptungen" sind die alleinige Grundlage
für "brd"-"Beleidigungsprozesse"! albern beleidigt also mit seinen
Auswürfen sogar noch den Intellekt von verschimmeltem
Knäckebrot! Wer sich trotzdem durch die zwei Seiten von alberns
pathologischen Ergüssen quält, muss zudem nüchtern
feststellen, dass albern gar nicht auf das eigentliche Thema eingeht,
sondern eben hartnäckig nur bezugsloses und v.a. verlogenes
Gelabere stammelt. In seinem Lügenrausch jeglicher Realität
entrückt, faselt albern obendrein sogar etwas von Mord, obwohl es
um VÖLKERmord etc. geht, s. volkmord.htm.
Weil also albern ex
silentio jedes einzelne von uns vorgebrachte Argument als richtig
bestätigt, ist unsere Strafanzeige auch damit als vollauf
berechtigt und notwendig bewiesen; ein Nichtstuerbescheid erfüllt
somit auch nach alberns eigenem Bekenntnis den Straftatbestand der
Strafvereitlung. Um in einem beschleunigten Verfahren schnell und
unbürokratisch gegen die OMF-"brd"-Verbrecher vollstrecken zu
können, wird auch die Sache albern als Beweis vorgelegt, dass die
OMF-"brd" nur sich selbst schützt und jeden Einsatz für
Wahrheit und Gerechtigkeit bestialisch bekämpft. Zum Ausklang hier
mal wieder ein paar Zitate von dritter Seite: 1. Dr. Ulrich Brosa: "Die
gefährlichste kriminelle Vereinigung. Das ist die Justiz,
besonders die Staatsanwaltschaft. Diese Leute fördern
Gesetzesverstöße aller Art und decken Kriminelle. Richtig
aktiv werden die Angehörigen der Justiz nur, wenn sie Angst
bekommen, dass ihre Korruption publik wird." 2. Zentralrat
Europäischer Bürger: "Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR) hat im Urteil des EGMR 75529/01
SÜRMELI / GERMANY am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen
nach Art. 6 und 13 MRK in der BRD festgestellt. Dieses Urteil des EGMR
zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, daß ein wirksames
Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für
die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der
BRD nicht gegeben ist. In einfachen Worten hart übersetzt bedeutet
dies, daß die Bundesrepublik Deutschland kein wirksamer
Rechtsstaat, sondern eine Illusion ist." 3. Jürgen Roth, "Anklage
unerwünscht!": "Korruption und Willkür in der deutschen
Justiz. Tatort Deutschland: Marie war als Kind und Jugendliche 15 Jahre
lang Opfer brutalster pornografischer Gewalt. Obwohl sie
Täternamen und Tatorte nennen kann, verweigert die
Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Will man keinen Fall Dutroux in
Deutschland? Oder liegt es daran, dass unter den mutmaßlichen
Tätern auch hochrangige Juristen sind? In Hessen ist eine der
obersten Richterinnen mit ihrem Mann, einem Rechtsanwalt, in eine
gigantische Vermögensverschiebung involviert. Warum sich die
Justiz mit allen Mitteln gegen Ermittlungen sträubt, weiß
nur die hessische Landesregierung. Geldwäsche in Casinos: Seit
Jahren laufen Hinweise bei verschiedenen deutschen Staatsanwaltschaften
ins Leere. Stattdessen werden Wirtschaftskriminelle, Waffenhändler
und Mafiabosse von den staatlichen Spielbanken hofiert und bevorzugt
behandelt. Die Justiz schaut weg und der Staat profitiert." 4. Prof.
Dr. Karl Albrecht Schachtschneider: Die BRD "ist kein Rechtsstaat mehr,
in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert
sind." Abschließend noch eine Bemerkung zu meinem Pater-Titel:
albern setzt meinen Titel korrekt sowohl ins Adressfeld als auch in die
Anrede. Kürzlich fragte mich jemand, ob er sich strafbar mache,
wenn er mir gegenüber den Pater-Titel verwendet, s. das Straf- und
Entmündigungsverfahren gegen "Direktor Huda" (Hitla) und seine SA
Essen wegen "Titelmissbrauchs" (guten_02.htm).
Die SA Berlin, die
sämtliche diesbzgl. Faxe bewiesenermaßen erhalten hat
(hansel02.htm), verwendet selbst den Pater-Titel, womit wieder einmal
klar bewiesen, dass sich die OMF-"brd" der Berechtigung meines
Pater-Titels vollauf bewusst ist.
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