Mohr, Anselmann und Albers, "Staatsanwaltschaft Berlin" (2)

- Und noch'n "Beleidigungsprozess"; Bonus: Neues zum Pater-Titel -
(Kirche zum Mitreden, 24.06.2007)
staatsanwaltschaft berlin mohr bei G.
beleidigungen im Reim bei G.

Herz-Jesu-Oktav

In der diesjährigen Oktav des Herz-Jesu-Festes hat uns die OMF-"brd"-"Justiz" regelrecht bombardiert; direkt am Herz-Jesu-Fest mit der endgültigen Verurteilung zu 50 Tagen Kerker wegen korrekter Titelführung, und am Donnerstag in der Oktav mit der Pseudo-Anklageschrift in der Sache Gutenkunst / Groß-Wetz; dazwischen, i.e. am Samstag in der Oktav, auch noch mit einem Schreiben in der Sache Anselmann.

Bonus: Der Pater-Titel

Pater-Anrede durch brd-Justiz, 1
Pater-Anrede durch brd-Justiz, 2

Als erneuten klaren Beweis, dass die OMF-"brd" sich absolut bewusst ist, dass wir Anspruch auf den Pater-Titel haben, hat die SA Berlin sowohl im Adressfeld als auch in der Anrede den Pater-Titel eingesetzt. Das ist eben nicht ungewöhnlich, zumal, um nur einige Beispiel zu nennen,
- die "Justiz Hannover" in einem "endgültig unanfechtbaren Urteil" ausdrücklich erklärt hat: "Rolf Hermann Lingen, geb. am 19.08.1967 in Recklinghausen, ... ist Pater der katholischen Kirche";
- das "Abgeordnetenhaus von Berlin" bei Adressierung und Anrede den Pater-Titel verwendet;
- sogar das "Amtsgericht Dorsten" höchstselbst, d.h. der Verein, der uns wegen des Pater-Titels zu Kerker verurteilt hat, den Pater-Titel verwendet.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Die SA Berlin gehört zu den üblichen "Justiz"-Stellen unseres Verteilers für Strafanzeigen etc. Wie per Faxprotokoll eindeutig bewiesen, hat die SA Berlin also u.a. auch folgende Schreiben im Zusammenhang mit der Titel-Affäre erhalten:
1. den Widerspruch gegen das "Strafverfahren";
2. den Widerspruch gegen den "Strafbefehl";
3. die Strafanzeige gegen Sedi- und Lefebvre-Patres;
4. den Widerspruch gegen die "Verurteilung";
5. den Widerspruch gegen die "Rechnung" (natürlich ist sich die OMF-"brd" vollauf bewusst, dass sie uns bereits in den Bankrott gepfändet hat, weswegen die Vokabel "Geldstrafe" nur als Täuschungsmanöver verwendet wird; gemeint ist damit natürlich Kerker).
Damit muss selbst der elendste Ignorant einsehen, dass uns sogar laut OMF-"brd" der Pater-Titel gebührt.

16.06.2007 Brief von SA Berlin


Staatsanwaltschaft Berlin
1 Kap Js 1093/07 Gesch.- Nr. bitte stets angeben
Dez.: 151 Staatsanwaltschaft Berlin, 10548 Berlin
Herrn Pater Rolf Lingen
Berlin, 12. Juni 2007
Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111) Durchwahl/Apparat 030/90 14 - 2357 Telefax 030/90 14-33 10
Sitz Berlin (Moabit), Turmstraße 91
Postanschrift für Briefsendungen: 10548 Berlin (Keine Straßenangabe)
für Paketsendungen: Turmstraße 91, 10559 Berlin
Sprechstunden Montag bis Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr Donnerstag auch 14.00 bis 15.00 Uhr
Sehr geehrter Herr Pater Rolf Lingen,
das auf Ihre Strafanzeige vom 26. Mai 2007 gegen Anseimann wegen Mordes u. a. eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt (§ 170 Abs. der Strafprozessordnung). Die Staatsanwaltschaft ist gemäß § 152 der Strafprozessordnung nur dann berechtigt, in Ermittlungen einzutreten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Die Ermittlungen bieten nicht schon dann einen genügenden Anlass, die öffentliche Klage zu erheben (§ 170 Abs. 1 StPO), wenn die - ggf. nahe liegende - Möglichkeit besteht, dass der Beschuldigte einen oder mehrere Straftatbestände verwirklicht hat, sondern nur dann, wenn bei vorläufiger Bewertung der Vorgänge und Ermittlungsergebnisse mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das zuständige Gericht in einer Hauptverhandlung mit den vorhandenen Beweismitteln bestehende Zweifel klären und den Beschuldigten verurteilen wird (Berliner Kammergericht Beschluss vom 30. September 2005 —3 Ws 277/05), wobei der unbestimmte Rechtsbegriff des für die Eröffnung des Hauptverfahrens erforderlichen hinreichenden Tatverdachts einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum zuläßt (Berlin Kammergericht Beschluss vom 16. Februar 2004 - 3 Ws 423/03 -, Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 170 Rdn. 1 jeweils mit weiteren Nachweisen), ein Anfangsverdacht im Sinne von § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung muss auf konkreten Tatsachen beruhen, d. h. nach kriminalistischer Erfahrung muss es als möglich erscheinen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Daran fehlt es hier aber. Gleichzeitig wird durch die §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung auch die strafrechtliche Befugnis zum Einschreiten begrenzt, da die Strafverfolgungsbehörden erst dann aufklärend und strafverfolgend tätig werden dürfen, wenn hierfür derartige konkrete tatsächliche Anknüpfungspunkte vorliegen. Bloße Vermutungen und Möglichkeiten begründen noch keinen Anfangsverdacht (vgl. Loewe-Rosenberg / Rieß, Kommentar zur Strafprozessordnung, 24. Auflage, § 152 Rdn. 22; Kleinknecht / Meyer-Goßner, Kommentar zur Strafprozessordnung, 44. Auflage, § 152 Rdn. 4), auch pauschale, unsubstantiierte Behauptungen reichen hierfür nicht aus und vermögen keinen die Aufnahme von Ermittlungen rechtfertigenden Anfangsverdacht zu begründen. Ihr Anzeigevorbringen begründet dagegen nicht den Anfangsverdacht einer Straftat. Die von Ihnen zitierten Ausführungen des Beschuldigten in dem Ihnen übersandten Schreiben erfüllen weder den Tatbestand des Mordes noch werden hierdurch sonstige Straftaten verwirklicht. Der Beschuldigte hat Ihnen nach Ihren eigenen Angaben lediglich rechtliches Gehör durch Eröffnung des Tatvorwurfs gewährt und Ihnen hierdurch in der gesetzlich vorgeschriebenen Form Gelegenheit zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen gegeben.
Da es unzulässig ist, Ermittlungen in der Hoffnung aufzunehmen, dass diese tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erbringen könnten (vgl. KMR, Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage, § 152 Rdn. 5), war das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung einzustellen. Gegen diesen Bescheid steht Ihnen binnen 2 Wochen nach der Bekanntgabe die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Elßholzstraße 30 - 33, 10781 Berlin, zu. Durch Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird die Frist gewahrt. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Hochachtungsvoll
Albers Staatsanwalt
Beglaubigt
(Braun) Justizangestellte


24.06.2007 Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen


Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
In dem Strafverfahren gegen "Anselmann", SA Berlin; Tatbestände: Völkermord, Hochverrat, Strafvereitlung, Verleumdung etc. pp. lege ich hiermit Beschwerde ein gegen den Nichtstuerbescheid von Albers (Spitzname: albern) ein und erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen albern u.a. wegen Strafvereitlung; angesichts des von ihm abgesonderten höchstgradigen Schwachsinns ist die Notwendigkeit einer Betreuung zu prüfen. Sachverhalt: Der SA-Mann "Anselmann" (Spitzname: Drossel) hatte sich der Verfolgung Unschuldiger und der Strafvereitlung schuldig gemacht, indem er seine Komplizen "Mohr Staatsanwalt" etc. bei ihren Verbrechen deckte, u.z. klassisch mit dem Phantomdelikt "Beleidigung", das von der OMF-"brd" - gestützt auf seine totale Illegalität gem. nulla poena sine lege - nur zum Schutz der Verbrecher und zur Kriminalisierung der Rechschaffenen missbraucht wird, s. hansel.htm. Auf die Strafanzeige gegen Drossel nun hat albern nicht ermittelt, sondern ein ellenlanges Gelalle über die Notwendigkeit des begründeten Anfangsverdachts verzapft; der größte Brüller darin: "pauschale, unsubstantiierte Behauptungen reichen hierfür [i.e. für ein Strafverfahren] nicht aus und vermögen keinen die Aufnahme von Ermittlungen rechtfertigenden Anfangsverdacht zu begründen." Und haargenau "pauschale, unsubstantiierte Behauptungen" sind die alleinige Grundlage für "brd"-"Beleidigungsprozesse"! albern beleidigt also mit seinen Auswürfen sogar noch den Intellekt von verschimmeltem Knäckebrot! Wer sich trotzdem durch die zwei Seiten von alberns pathologischen Ergüssen quält, muss zudem nüchtern feststellen, dass albern gar nicht auf das eigentliche Thema eingeht, sondern eben hartnäckig nur bezugsloses und v.a. verlogenes Gelabere stammelt. In seinem Lügenrausch jeglicher Realität entrückt, faselt albern obendrein sogar etwas von Mord, obwohl es um VÖLKERmord etc. geht, s. volkmord.htm. Weil also albern ex silentio jedes einzelne von uns vorgebrachte Argument als richtig bestätigt, ist unsere Strafanzeige auch damit als vollauf berechtigt und notwendig bewiesen; ein Nichtstuerbescheid erfüllt somit auch nach alberns eigenem Bekenntnis den Straftatbestand der Strafvereitlung. Um in einem beschleunigten Verfahren schnell und unbürokratisch gegen die OMF-"brd"-Verbrecher vollstrecken zu können, wird auch die Sache albern als Beweis vorgelegt, dass die OMF-"brd" nur sich selbst schützt und jeden Einsatz für Wahrheit und Gerechtigkeit bestialisch bekämpft. Zum Ausklang hier mal wieder ein paar Zitate von dritter Seite: 1. Dr. Ulrich Brosa: "Die gefährlichste kriminelle Vereinigung. Das ist die Justiz, besonders die Staatsanwaltschaft. Diese Leute fördern Gesetzesverstöße aller Art und decken Kriminelle. Richtig aktiv werden die Angehörigen der Justiz nur, wenn sie Angst bekommen, dass ihre Korruption publik wird." 2. Zentralrat Europäischer Bürger: "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Urteil des EGMR 75529/01 SÜRMELI / GERMANY am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK in der BRD festgestellt. Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. In einfachen Worten hart übersetzt bedeutet dies, daß die Bundesrepublik Deutschland  kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion ist." 3. Jürgen Roth, "Anklage unerwünscht!": "Korruption und Willkür in der deutschen Justiz. Tatort Deutschland: Marie war als Kind und Jugendliche 15 Jahre lang Opfer brutalster pornografischer Gewalt. Obwohl sie Täternamen und Tatorte nennen kann, verweigert die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Will man keinen Fall Dutroux in Deutschland? Oder liegt es daran, dass unter den mutmaßlichen Tätern auch hochrangige Juristen sind? In Hessen ist eine der obersten Richterinnen mit ihrem Mann, einem Rechtsanwalt, in eine gigantische Vermögensverschiebung involviert. Warum sich die Justiz mit allen Mitteln gegen Ermittlungen sträubt, weiß nur die hessische Landesregierung. Geldwäsche in Casinos: Seit Jahren laufen Hinweise bei verschiedenen deutschen Staatsanwaltschaften ins Leere. Stattdessen werden Wirtschaftskriminelle, Waffenhändler und Mafiabosse von den staatlichen Spielbanken hofiert und bevorzugt behandelt. Die Justiz schaut weg und der Staat profitiert." 4. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider: Die BRD "ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind." Abschließend noch eine Bemerkung zu meinem Pater-Titel: albern setzt meinen Titel korrekt sowohl ins Adressfeld als auch in die Anrede. Kürzlich fragte mich jemand, ob er sich strafbar mache, wenn er mir gegenüber den Pater-Titel verwendet, s. das Straf- und Entmündigungsverfahren gegen "Direktor Huda" (Hitla) und seine SA Essen wegen "Titelmissbrauchs" (guten_02.htm). Die SA Berlin, die sämtliche diesbzgl. Faxe bewiesenermaßen erhalten hat (hansel02.htm), verwendet selbst den Pater-Titel, womit wieder einmal klar bewiesen, dass sich die OMF-"brd" der Berechtigung meines Pater-Titels vollauf bewusst ist.


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