Im Namen des deutschen Volkes

- Anklageschrift und Verurteilung von Dr. Max Josef Metzger ("Bruder Paulus") -
(Kirche zum Mitreden, 08.01.2004)
Bereits am 06.01.2004 verschickten wir nachfolgendes Schreiben per Fax u.a. an das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn", - Wucherpfennig und Komplizen - (s. katholisch.net: Klageschrift und "Verurteilung"), und am noch selben Tag veröffentlichten wir den Text auch bei KzM:
Hi moneypenny,
du bist ja ein richtiger kleiner Hyperaktiver: Laufend schickst du mir irgendwelche dämlichen Mitteilungen, so heute deinen "Beschluss" mit den 65'000 Euro "Streitwert" (wie kommst du eigentlich auf einen so absurd hohen Betrag?), aber deine lebensnotwendige Legitimation willst du einfach nicht nennen, geschweige denn das entsprechende Dokument vorlegen. Auch für die laikale Anrede bietest du noch nicht einmal den Versuch einer Begründung. Warum wohl?
Ganz einfach, du liegst eben ganz auf der Wellenlänge der Nazis, die ebenfalls die Vernichtung der Kirche beschlossen haben. Naturrecht, Kirchenrecht, von all dem wollt ihr Faschisten nichts hören - noch nicht mal von eurer eigenen Verfassung: "Artikel 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Wie sagte schon dein geistiger Papa Adolf: "Wir beenden einen Irrweg der Menschheit. Die Tafeln vom Berge Sinai haben ihre Gültigkeit verloren. Das Gewissen ist eine jüdische Erfindung. Es gibt keine Wahrheit, weder im moralischen noch wissenschaftlichen Sinne. Jede Tat ist sinnvoll, selbst das Verbrechen. Die Vorsehung hat mich zu dem größten Befreier der Menschheit vorbestimmt. Ich befreie den Menschen von dem Zwange eines Selbstzweck gewordenen Geistes; von den schmutzigen und erniedrigenden Selbstpeinigungen einer Gewissen und Moral genannten Chimäre und von den Ansprüchen einer Freiheit und persönlichen Selbständigkeit. Der christlichen Lehre von der unendlichen Bedeutung der menschlichen Einzelseele und der persönlichen Verantwortung setze ich mit eiskalter Klarheit die erlösende Lehre von der Nichtigkeit und Unbedeutsamkeit des einzelnen Menschen und seines Fortlebens in der sichtbaren Unsterblichkeit der Nation gegenüber. An die Stelle des Dogmas von dem stellvertretenden Leiden und Sterben eines göttlichen Erlösers tritt das stellvertretende Leben und Handeln des neuen Führergesetzgebers, das die Masse der Gläubigen von der Last der freien Entscheidung entbindet" (s. national.htm).
Ich gebe allerdings zu, dass ihr Über-Nazis bedeutend schlimmer seid als die Nazis, deswegen darf man euch Über-Nazis auch nicht mit so viel Respekt behandeln wie die Nazis. Frag ruhig deinen Kumpanen dilger nach dem Gleichnis vom raubmordenden Polizisten. Du kannst es aber auch direkt bei KzM lesen, s. tod_0002.htm.
Am heutigen Fest Epiphanie gab es zwar keine Predigt, aber immerhin am vorausgehenden Sonntag (kommt als zweites Fax, aber nicht für den Verteiler - die sollen sich die Predigt bei KzM anschauen!). Schreib doch mal einen Kommentar über KzM für meine Leser, ich würde ihn vielleicht bei KzM würdigen. Am besten wäre eine Stellungnahme zum dir vorliegenden "connis Credo", aber aufgrund deiner besonderen Situation käme natürlich auch einer der revisionistischen KzM-Texte in die engere Wahl, etwa der "Holocaust"-Mythus-Text ("Holocaust" / Mythus des 20. Jahrhunderts; Dateiname: holomyth.htm; Einleitungskapitel: "Ich bin froh, dass ich kein Jude bin!"). Oder erschöpft sich dein Niveau und das deiner Komplizen bereits in argumentativ wertlosen "Beschlüssen", "Anordnungen", bla,bla,bla? Wenn ja, werdet ihr nicht antworten. Wenn nein, dann her mit eurer Legitimation!
Christus vincit.

Keiner der Adressaten hat die Zeit genutzt, uns wenigstens die geforderte Legitimation zuzusenden. Damit wird die Berechtigung unseres Tuns einmal mehr sehr eindrücklich bestätigt.

Wir hatten bereits über die bei den Nazis beliebte Methode des Justizmords berichtet. Als weiteres Beispiel seien hier Anklageschrift und Verurteilung des katholischen Priesters Dr. Max Josef Metzger ("Bruder Paulus") wiedergegeben, so wie sie im Buch von Franz Kloidt, Verräter oder Martyrer? Dokumente katholischer Blutzeugen der nationalsozialistischen Kirchenverfolgung geben Antwort, Düsseldorf 1962, 104-112, veröffentlicht sind. Die hier in eckigen Klammern stehenden Abschnitte sind Anmerkungen von Kloidt, dort kursiv geschrieben. Angesichts solcher Dokumente muss es nachdenklich stimmen, dass Daniel Goldhagen nicht nur seine großangelegte Volksverhetzung starten konnte, sondern dass er dafür auch noch Beifallsstürme erntete.
Zunächst zu Metzger: Dieser hatte eine kleine "Bruderschaft UNA SANCTA" gegründet und sich dort den Namen "Bruder Paulus" zugelegt. In einem Brief aus der Gefängniszelle an Papst Pius XII. (auch bei Kloidt in Auszügen veröffentlicht) spricht sich Metzger für ein neues Konzil aus, dass die Einheit der Christen bringen oder wenigstens vorantreiben soll. In diesem recht langen Brief heißt es u.a. (92f):


Wer die innerkirchliche Entwicklung bei den von uns getrennten Gemeinschaften verfolgt, wird auch die folgende Feststellung anerkennen: Die - sicher ernsthaften und bedeutungsvollen - dogmatischen Differenzen spielen heute nicht mehr die entscheidende Rolle als Hindernis der Wiedervereinigung. Viel stärker stehen geistige Haltungen gegeneinander; diese können aber durchaus nicht einfach mit "Wahrheit" auf der einen, "Irrtum" auf der anderen Seite gleichgesetzt werden, da es sich oft um Spannungsgegensätze handelt, die in der Universalität der Una catholica alle irgendwie zu ihrem Recht kommen dürfen... Die tatsächlichen Differenzen betreffen sodann viel stärker theologische Lehrmeinungen und Fragen der kirchlichen Disziplin als Fragen des Offenbarungsglaubens, bezüglich deren die Kirche als "Säule und Grundfeste der Wahrheit" (l Tim 3,15) Konzessionen zu machen außerstande wäre... Auf Grund vielfacher persönlicher Aussprachen mit verschiedenen Persönlichkeiten außerhalb unserer Kirche darf ich wohl sagen: wenn die von uns getrennten Christen die Bereitschaft der kirchlichen Führung sehen, alles unvoreingenommen zu prüfen, was um des Gewissens willen ihnen bedenklich erscheint, ... wird eine innere Annäherung vollzogen werden, die vieles zusammenführt, was heute scheinbar unüberbrückbar ist. Demut und Liebe überwinden alles. [...] Als die "Reformation" in Deutschland sich zur unseligen Revolution auswuchs, rief der Heilige Geist zu einem echten "Reformkonzil" in Trient auf. Die mehr als beredte Klage Hadrians VI. in der Instruktion an seinen Nuntius Chierigati zum Nürnberger Reichstag 1532 beweist klar, daß eine "Reform an Haupt und Gliedern" notwendig geworden war. Es wahr ein kühner und demütiger Gedanke der Päpste, zu diesem Konzil die "Protestanten" selbst einzuladen, daß sie ihre gravamina selbst vorbringen und vertreten und selbst an der Erneuerung der Kirche tätig Anteil nehmen könnten. Leider ist es nicht zur tatsächlichen Verwirklichung des großen und zweifellos am ehesten Erfolg versprechenden Planes gekommen. Die Gemüter waren noch zu sehr erhitzt. Man war - wohl auf beiden Seiten - noch nicht reif zu einer echt evangelischen Auseinandersetzung. Ob nicht heute die Zeit gekommen ist, diesen Versuch irgendwie zu wiederholen in großmütigem Vertrauen auf den Herrn, der Seine Hand über die Kirche hält?

Metzger ist relativ prominent: Google lieferte über 1.000 Ergebnisse, darunter Namen von Straßen, Plätzen und Schulen, aber auch biographische Informationen. Das Urteil selbst haben wir im Internet nur in englischer Version finden können, u.z. in dem Buch "Bloodwitness for Peace and Unity [Blutzeuge für Frieden und Einheit]. The Life of Max Josef Metzger" von Leonard Swidler, Pennsylvania 1977. Metzger gilt bei V2-Sektierern - und übrigens auch für Swidler, der sein Buch in der ECUMENICAL PRESS publizierte - als Vorreiter der V2-"Ökumene". Aber von der "Ökumene" (Einheit im Kampf gegen die Wahrheit) ist Metzgers Denken durchaus entfernt. Die V2-Sektierer wie Dörmann bestreiten hingegen, dass die Kirche die "Säule und Grundfeste der Wahrheit" ist, statt dessen werden jetzt akatholische Gemeinschaften als "Mittel des Heiles" hingestellt.

Vergleicht man Anklageschrift und Verurteilung gegen Metzger mit den Elaboraten, die die Sozietät Redeker und der Staat als Erfüllungsgehilfen der V2-Sekte produziert haben, fallen sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede auf. Eine wesentliche Gemeinsamkeit: die "positivistische Blicktrübung" (so äußerte sich lustigerweise ausgerechnet der Bundesgerichtshof über das Metzger-Urteil und wertete es gar als Justizmord). Die Schlussformulierung: "Jeder muß es sich gefallen lassen, nach deutschem, nationalsozialistischem Maßstab gemessen zu werden", passt ideologisch ganz wunderbar zum Rechtspositivismus der Bundesrepublik Deutschland, und es wird uns immer und immer wieder versichert, dass wir uns diesen positivistischen Wahnsinn "gefallen lassen müssen", dass der deutsche Staat das göttliche Recht (Naturrecht und Kirchenrecht) beugt und seine zügellose Bosheit u.a. auch an uns austobt. Merke: Nicht alles, wo "Im Namen des (deutschen) Volkes" drübersteht, ist auch gerecht. Als wesentlicher Unterschied fällt auf, dass die Nazis immerhin noch von der katholischen Kirche sprechen, wenn sie von der katholischen Kirche sprechen. Die V2-Sekte als katholische Kirche auszugeben und katholische Priester zu akatholischen Laien zu erklären, ist ein verbrecherisches Treiben, mit dem der bundesrepublikanische deutsche Staat das Verbrechertum der Nazis in bedeutender Weise übertrifft. Deshalb ist die Wertung der jetzigen Justizverbrecher als "Übernazis" unumgänglich.

Kloidt erwähnt in diesem Zusammenhang: "Über die römische Justiz in den ersten Jahrhunderten der Christenverfolgungen schreibt Stratmann [In der Verbannung. Tagebuchblätter 1940-1947, Frankfurt 1962] S.112 zusammenfassend: 'Es wird heute niemanden mehr geben, der das Vorgehen des römischen Staates gegen seine christlichen Untertanen nicht als schweren Irrtum empfände. Bloß von einem Irrtum zu sprechen, genügt aber nicht. Unser moralisches Bewußtsein sieht sich genötigt, diesen Irrtum auch als schwere moralische Schuld zu brandmarken. Einzelne Justizirrtümer ... können vorkommen, ohne daß die Richter sich moralisch schuldig machen; wird aber jahre-, jahrzehnte- und jahrhundertelang eine Rechtsprechung geübt, deren Begründung ebenso leer ist, wie ihr Vollzug grausam, dann liegt eine juridische Entartung vor, die eine große moralische Schuld voraussetzt und einschließt."
Im Anschluss an die Metzger-Dokumente fügt Kloidt noch Dokumente des Strafverfahrens gegen Dagmar Imgart an, die in letzter Instanz wegen Beihilfe zur schweren Freiheitsberaubung (§ 239 StGB Abs. 2) verurteilt wurde.




[Aus der Anklageschrift des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof - 8 J 190/43g -, datiert Berlin, den 20. September 1943, mit Vermerk: Haft! Geheim!]

Anklageschrift
Den katholischen Geistlichen Dr. Max Josef Metzger aus Berlin N 65, Wildenowstr. 8, geboren am 3. Februar 1887 in Schöpf heim (Baden), angeblich nicht bestraft, am 29. Juni 1943 vorläufig festgenommen und seitdem in polizeilicher Haft, zur Zeit im Strafgefängnis Plötzensee in Berlin, bisher ohne Verteidiger, klage ich an, während der ersten Hälfte des Jahres 1943 in Berlin durch eine schriftliche Erklärung, in der er für den Fall der von ihm erwarteten Niederlage Deutschlands die Bildung eines unter dem Einfluß der Feindmächte stehenden demokratischen deutschen Staatenbundes vorschlug, zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu feindlichen Regierungsstellen in Beziehung getreten zu sein und dadurch zugleich den Feind des Reiches begünstigt zu haben, Verbrechen nach § 80 Abs. 2, § 82 Abs. 2, §§ 91 b, 73 StGB.
[Nach Darlegung des Lebensganges wird dann die Denkschrift im Wortlaut mitgeteilt, die auch in der Begründung zum Todesurteil durch den Volksgerichtshof wiedergegeben ist (vgl. dieses Dokument, S. 108 f.). - Weiter heißt es:]
Als der Angeschuldigte im Frühjahr 1943 von der aus Schweden stammenden Mitarbeiterin der "Una-Sancta-Bewegung", Ehefrau Imgart in Gießen, erfuhr, daß diese eine Reise nach Schweden beabsichtigte, weihte er sie in sein politisches Vorhaben ein und ersuchte sie, die Denkschrift dem ihm bekannten schwedischen Erzbischof Eidem zu überbringen und diesen zu veranlassen, sich durch Vermittlung englischer Kirchenfürsten bei maßgebenden englischen Stellen für seine in der Denkschrift entwickelten Pläne einzusetzen. Die Ehefrau Imgart übernahm auch die Denkschrift zur Weiterbeförderung. Das Schreiben hat jedoch vor seiner Weiterleitung nach Schweden sichergestellt werden können. Der Angeschuldigte will die Denkschrift anderen Personen als der Ehefrau Imgart nicht zugänglich gemacht und sich lediglich einmal mit einem Geistlichen in dessen Eigenschaft als Seelsorger über die Denkschriftangelegenheit vertraulich ausgesprochen haben. Ferner trat er, wie er behauptet hat, noch nicht mit Personen in Fühlung, die ihm für eine spätere deutsche Regierung geeignet erschienen, weil er nicht in den Verdacht geraten wollte, sich an politischen Umtrieben zu beteiligen. Im übrigen war er auch, wie er erklärt hat, überzeugt, daß es im Zeitpunkt des von ihm erwarteten Zusammenbruchs nicht schwer fallen würde, solche Persönlichkeiten zu finden. Dagegen hat der Angeschuldigte zugegeben, daß er sich mit dem Legationsrat a. D. Richard Kuenzer über den voraussichtlichen Kriegsausgang unterhalten und dabei die Auffassung vertreten habe, daß Deutschland zusammenbrechen werde. Als Kuenzer darauf die Besorgnis äußerte, daß Deutschland in einem solchen Fall unter eine Fremdregierung kommen werde, will der Angeschuldigte ihm die auch in seiner Denkschrift vertretene Auffassung entwickelt haben, "daß eine Selbstregierung Deutschlands wohl nur durchzusetzen sein werde, wenn ausgesprochene Friedensfreunde dabei die Führung hätten".
Der Angeschuldigte hat zur inneren Tatseite angegeben, daß er sich lediglich von der Sorge um die Zukunft des deutschen Volkes zu seinem Vorgehen habe verleiten lassen. Er will dabei in dem Glauben gehandelt haben, dem deutschen Volk für den Fall eines tatsächlichen Zusammenbruchs einen "wesentlichen Dienst" zu leisten. Bei dem Bildungsgrad und der Lebenserfahrung des Angeschuldigten kann es jedoch keinem Zweifel unterliegen, daß sich der Angeschuldigte, der nach seinen eigenen Ausführungen die auf den militärischen und innerpolitischen Zusammenbruch des Reiches gerichteten Ziele der Feindmächte gekannt hat, auch bewußt gewesen ist, daß er durch die beabsichtigte Fühlungnahme mit englischen Regierungskreisen jenen Bestrebungen der Feindmächte Vorschub leistete und die deutsche Abwehrfront schwächte. Er hat diesen Erfolg seines Vorgehens offenbar aus seiner pazifistischen Einstellung heraus, durch die er sich schon während des ersten Weltkrieges zu einer die deutschen Interessen gefährdenden politischen Tätigkeit hat verleiten lassen, in Kauf genommen...

Das Urteil des Volksgerichtshofes gegen Dr. Metzger: 8 J 190/43 g
l H 253/43

Im Namen des Deutschen Volkes.
In der Strafsache gegen den katholischen Geistlichen Dr. Max Josef Metzger aus Berlin, geboren am 3. Febr. 1887 in Schopfheim (Baden),
zur Zeit in Polizeihaft,
wegen Vorbereitung zum Hochverrat u. a.
hat der Volksgerichtshof, 1. Senat, auf Grund der Hauptverhandlung vom 14. Oktober 1943, an welcher teilgenommen haben
als Richter:
Präsident des Volksgerichtshofes Dr. Freisler, Vorsitzer, Kammergerichtsrat Rehse, Gauhauptstellenleiter Bürgermeister Ahmels, Ortsgruppenleiter Kelch, Kreisleiter Reinecke,
als Vertreter des Oberreichsanwalts: Erster Staatsanwalt Dr. Drullmann, für Recht erkannt:
Max Josef Metzger, ein katholischer Diözesanpriester, der von unserer Niederlage überzeugt ist, hat im vierten Kriegsjahr ein "Memorandum" nach Schweden zu schicken versucht, um den Boden für eine feindhörige pazifistischdemokratische föderalistische "Regierung" unter persönlicher Diffamierung der Nationalsozialisten vorzubereiten. Als für alle Zeit ehrloser Volksverräter wird er mit dem
Tode
bestraft.

Gründe:
Max Josef Metzger ist katholischer Diözesanpriester, der schon 1917 - mitten im Krieg! - in Österreich an einer Weltfriedensorganisation arbeitete, also getreu Erzbergers Haltung in Deutschland, half, unsere Kriegsfront zu zermürben.
Davon hat er auch jetzt nicht lassen können. Er sagt selbst, daß er glaube, Deutschland werde zusammenbrechen. Deshalb, so erklärt er, trug er sich mit dem Gedanken, dem Führer einen Brief zu schreiben, er möge zurücktreten; denn er glaube, dann sei ein Verständigungsfrieden möglich!! Freilich hat er das nicht ausgeführt:
1. weil er glaubte, sein Brief werde den Führer nicht erreichen;
2. weil er meinte, jedenfalls werde er keinen Erfolg mit seiner Bitte haben;
3. weil er fürchtete, dann verhaftet zu werden.
Stattdessen verfaßte er ein "Manifest" und versuchte, es durch eine frühere Schwedin, jetzige Reichsangehörige Imgart von Gießen dem schwedischen protestantischen Bischof Eidem zu übermitteln, den er von der Una-Sancta-Arbeit (Bestrebungen zur Wiedervereinigung der katholischen und evangelischen Bekenntnisse) her kannte.
"Nordland" ("Die vereinigten nordischen Staaten") ist ein Bund von demokratisch geführten Freistaaten (Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Island). Jeder Freistaat ist im Rahmen der nordländischen Verfassung selbständig in Bezug auf Innenpolitik, kulturelle, soziale Angelegenheiten und Verwaltung. Die Außenpolitik ist gemeinsam und der Führung des Staatenbundes vorbehalten. Die Politik Nordlands ist nach innen und außen verfassungsmäßig festgelegt als eine redliche Friedenspolitik auf der Grundlage sittlicher Wahrhaftigkeit und Treue sowie sozialer Gerechtigkeit. Die Friedenspolitik nach innen gründet auf der Achtung des ewigen Sittengesetzes, auf der Anerkennung und Wahrung des gleichen Grundrechtes für alle Bürger, einer fortschrittlichen Sozialpolitik (Sicherung von Arbeit, Verdienst und Lebensmöglichkeit für alle; Nationalisierung aller Bergwerke, Kraftwerke, Eisenbahnen sowie Großgrundbesitzes an Feld, Wald und Seen; soziale Steuerpolitik unter Schonung der Schwachen), und einer gerechten Nationalitäten- und Rassenpolitik (Selbstverwaltung der nationalen Kurien z. B. in bezug auf die öffentlichen Mittel für Schulzwecke). Die Friedenspolitik nach außen anerkennt und achtet in vollstem Umfange die Lebensrechte fremder Völker und vertritt bzw. verwirklicht freiwillig eine Abrüstung (bis auf eine Polizeitruppe zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung) zugunsten einer überstaatlichen Wehrmacht, die im Dienste eines unparteiischen Organs der " Vereinigten Staaten von Europa" einen gerechten Frieden unter den Staaten zu schützen übernimmt. Verfassungsmäßig ist jedem Nordländer die Unantastbarkeit der persönlichen Würde und Rechtssicherheit, die Freiheit des Gewissens, der Sprache und Kultur, sowie der Religionsausübung, die Freiheit der Meinungsäußerung und schließlich die Freiheit des persönlichen Eigentums und Eigentumsgebrauchs innerhalb der durch das Gemeinwohl bestimmten und rechtlich klar festgelegten Grenzen gewährleistet. Alle Nordländer, die an dem nationalen Unglück und der Vergewaltigung ihres Volkes nachweisbar mit Schuld tragen, bleiben, ebenso wie alle wegen gemeiner Verbrechen Verurteilten, für zwanzig Jahre von allen bürgerlichen Ehrenrechten (Wahlrecht, Recht auf Bekleidung öffentlicher Ämter) ausgeschlossen. Bis zur allfälligen Feststellung bzw. Bewährung ihrer charakterlichen und verfassungsgemäßen Zuverlässigkeit wird diese Mitschuld vorausgesetzt bei allen Funktionären der anti-nationalen und anti-sozialen Parteien und deren militärischen Selbstschutzorganisationen. Die darüber geführte Volksliste ist öffentlich. Die gesetzgebende Gewalt Nordlands steht bis zur Festlegung der endgültigen Verfassung auf Grund allgemeiner freier Volkswahlen beim nordländischen Volkstag. Dieser besteht aus führenden Vertretern aller Stände sowie hervorragenden Persönlichkeiten der geistigen, kulturellen, religiösen Körperschaften, die erstmals ausgewählt werden vom nordländischen Friedensorden, einer Vereinigung solcher Persönlichkeiten aus allen Staatsgruppen und ehemaligen Parteien, die sich in der Vertretung der sittlichen, sozialen und politischen Grundsätze der neuen Friedenspolitik vor ihrem Volk und der Welt bewährt haben, insbesondere auch dadurch, daß sie für ihre Überzeugung und Haltung von Seiten des vergangenen Systems persönliche Nachteile zu tragen hatten.
Dies politische Programm ist aufgestellt für den Fall, daß mit dem Kriegsende eine Revolution ausbricht, durch die die Kontinuität des Rechts nicht mehr aufrecht zu erhalten ist.
In diesem Manifest, zu dem Metzger sich bekennt, muß man, wie er selbst sagt, für Nordland Deutschland, für Nordländer Deutscher, für Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland, Island deutsche Länder wie Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden usw., für antinationale und anti-soziale Parteien die NSDAP und ihre Gliederungen lesen. Es handelt sich also um den Entwurf eines Regierungssystems für Deutschland, das demokratisch-pazifistisch, wehrlos, einer Terrorarmee unserer Feinde unterworfen, kein Einheitsstaat, nicht einmal ein Bundesstaat sein soll; also um die Verwirklichung schlimmster Wunschträume unserer Feinde! Metzger sagt, daß er sich dachte, bei einem deutschen Zusammenbrach möge der Erzbischof Eidem, den er für deutschfreundlich hält, solche Gedankengänge bei unsern Feinden propagieren, um Deutschland eine solche Regierung an Stelle einer Feindregierung zu "retten".
Ein ganz ungeheuerlicher Gedanke, wie ihn nur ein zutiefst defaitistischer Mensch überhaupt fassen kann. Ein schmachvoll verräterischer Gedanke, wie ihn nur derjenige zu fassen vermag, der unser nationalsozialistisches Deutschland zutiefst haßt. Ein hochverräterischer Gedanke, weil er davon ausgeht und zum Ziel hat, an die Stelle unserer arteigenen Lebensform des Nationalsozialismus, längst überwundene volksfeindliche "Ideen" zu maßgebenden zu machen. Vor allem aber: Wer im Kriege ein solches Elaborat in die Welt setzt, einerlei aus welchen Gründen, der schwächt, wenn dieses Elaborat in die Hände unserer Kriegsfeinde kommt, unsere Widerstandskraft, der stärkt unsern Kriegsfeind. Denn dieser würde ein solches Dokument propagandistisch zweifellos gegen uns verwerten; es würde den Anschein erwecken, als gebe es Kräfte in Deutschland, die an eine Niederlage denken, und die nach einer Niederlage sich beim Feinde anschmeißen wollen, eine ohnmächtige deutsche Regierung bilden, um so im Rahmen des Unterdrückungssystems unserer Feinde eine Helfershelferrolle zu spielen.
Zwar sagt Metzger, er habe bestimmt geglaubt, daß sein "Manifest" vor dem Zusammenbruch nicht in die Hände der Feinde käme; er habe darauf vertraut, daß Erzbischof Eidem, den er für deutschfreundlich und einen Mann von Diskretion halte, die Gedanken dieses "Manifestes" erst bei einem Zusammenbruch Deutschlands und dann in geeigneter Weise einflußreichen Männern beim Feinde, z. B. englischen Kirchenfürsten, zuleiten werde. Und er habe geglaubt, daß diese dann helfen könnten. Englische Kirchenfürsten!, etwa dem, der jetzt nach Moskau gereist ist ? Der Volksgerichtshof ist aber davon überzeugt, daß ein Mann wie Metzger sich sehr wohl darüber Gedanken gemacht hat, daß so ein Schriftstück, wenn es einmal in der Welt ist und wenn es gar erst im Ausland ist, Wege gehen kann, die er nicht mehr kontrollieren kann. Es ist unmöglich zu glauben, daß ein denkender Mann die Möglichkeit nicht bedacht hat. Und dennoch hat er versucht, das Schriftstück über die Grenze zu schaffen! Seine Handlung ist also eine Helfershelferhandlung für unseren Kriegsfeind (§ 91 b StGB). Wenn Metzger jedoch wirklich fest überzeugt gewesen wäre, daß dies Schriftstück bis zum Zusammenbrach Deutschlands nicht in die Hände kommen könnte, die es gegen Deutschland benutzen, so würde auch das das Urteil des Volksgerichtshofes nicht beeinflussen. Denn die ganze Handlungsweise Metzgers ist so ungeheuerlich, daß es gar nicht darauf ankommt, ob sie sich nun juristisch als Hochverrat kennzeichnen läßt (Metzger sagt, nie habe er an Gewalt gedacht), oder ob sie juristisch Feindbegünstigung ist (Metzger sagt, er habe ja nur daran gedacht, im Augenblick des erfolgten Zusammenbruchs wirken zu wollen) - auf das alles kommt es nicht an: denn jeder Volksgenosse weiß, daß ein solches Ausscheren eines einzelnen Deutschen aus unserer Kampffront eine ungeheuerliche Schandtat ist, ein Verrat an unserem Volke, in seinem Kampf um sein Leben, und daß ein solcher Verrat todeswürdig ist; es ist ein Verrat in der Richtung auf Hochverrat, ein Verrat in der Richtung auf Defaitismus, ein Verrat in Richtung auf Feindbegünstigung, ein Verrat, den unser gesundes Volksempfinden für todeswürdig hält (§ 2 StGB). Deshalb müßte Metzger wegen dieses gemeinen Volksverrates auch dann zum Tode verurteilt werden, wenn er nicht mit der Möglichkeit gerechnet hätte, daß sein Schriftstück schon im Kriege in Hände geraten kann, die es gegen uns verwerten.
Metzger versuchte heute in der Hauptverhandlung darzulegen, daß er doch nur aus guter Vorsorge für einen von ihm vorausgesehenen schlimmen Fall gehandelt habe; und auch sein Erzbischof hat ihm in einem Briefe, den er an den Verteidiger gerichtet hat und den dieser verlas, bescheinigt, daß er kein Verbrecher sei, und ihn einen Idealisten genannt. Aber das ist eben eine ganz andere Welt, eine Welt, die wir nicht verstehen. Und bei uns im Großdeutschen Reich kann jeder nur nach den Grundsätzen verurteilt werden, die bei uns gelten, nach nationalsozialistischen Ansichten, die davon so himmelweit entfernt sind, daß über sie eine Diskussion auf nationalsozialistischer Basis überhaupt nicht möglich ist - und das sind die Ansichten, die Metzgers Handlungsweise zugrunde liegen -, kann, darf und will kein deutsches Gericht berücksichtigen. Jeder muß es sich gefallen lassen, nach deutschem, nationalsozialistischem. Maßstab gemessen zu werden. Und der sagt eindeutig, daß ein Mann, der so handelt, ein Verräter am eigenen Volk ist.
Metzger, der sich durch seine Handlungsweise für immer ehrlos gemacht hat, mußte also zum Tode verurteilt werden.
Weil er verurteilt ist, muß Metzger auch die Kosten zahlen.
Dr. Freister
Rehse



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