Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Briefkasten befand sich am 12.04.2001 eine Benachrichtigung
des Briefträgers, dass ein Schriftstück mit o.g.
Geschäftsnummer
an einen "Pastor R.L." bei der Post zur Abholung liegt.
Sie hatten mir am 02.03.2000 den Eingang meiner Strafanzeige wegen
des Antichristen-Links v. 21.02.2000 bestätigt
(Geschäftsnummer
70 Js 1194/00), und deshalb vermute ich, dass dieses Schriftstück
für mich bestimmt ist. Es ist es mir allerdings nicht
möglich,
dieses Schriftstück bei der Post abzuholen, da ich keinen
Pastorentitel
besitze ("P." ist die offizielle Abkürzung für "Pater"). Zur
Begriffserklärung:
"Pastor, eine meist nur für den protestantischen, in manchen
Gegenden
(besonders am Rhein und in Westfalen) aber auch für den
katholischen
Pfarrer übliche Bezeichnung, schon im Mittelalter
gebräuchlich"
(Buchberger, Katholisches Handlexikon, Bd. 2, München 1912, 1355).
"Pfarrer ist eine Person, der eine Pfarrei so übertragen wurde,
daß sie wirklicher Inhaber des Pfarramtes und demzufolge
berechtigt
und verpflichet ist, die Pfarrseelsorge unter der Autorität des
Ortsoberhirten
auszuüben. [...] Nach deutschem Staatsrecht ist der Pfarrer, da
die
Pfarrei eine öffentlich-rechtliche Körperschaft darstellt,
öffentlicher
Beamter (nicht Staatsbeamter). In Erfüllung seiner Amtspflichten
genießt
er den Schutz der staatlichen Verwaltungs- und Polizeibehörden
sowie
strafrechtlichen Schutz nach Maßgabe des Strafgesetzbuches. Das
Amtsgeheimnis
ist geschützt (ZPO § 383 Nr. 4 StrPO § 53 RAO §
180).
[...] Die Verleihung des Pfarramtes ist Sache des Ortsoberhirten;
jede gegenteilige Gewohnheit ist verworfen" (E. Eichmann, K.
Mörsdorf,
Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd. 1, München (10) 1959,
463.465.467).
Zu dem Patertitel steht auf meiner Homepage KzM (le971025.htm)
u.a.:
"Eine andere Form der Anrede [für einen Priester; vorher:
"Hochwürden"]
ist "Pater" (z.B. "Herr Pater", "Pater Georg", "Pater Schmitz" etc.),
in
den romanischen Sprachen häufig die jeweilige Vokabel für
Vater,
also z.B. "padre" oder "mon père". Vor Vat.2 gab es die Anrede
mit
der jeweiligen Funktion des Klerikers, z.B. Pfarrer oder Kaplan ("Herr
Pfarrer" etc.); seit es nun keine eigentlichen Pfarreien mehr gibt,
fallen
diese Anredeformen natürlich weg. Mit "Pater" verbinden viele den
Begriff des Ordenspriesters, was aber nur auf einen regionalen
Sprachgebrauch
zurückzuführen ist: "Pater, liturg. gebräuchlich als
Anrede
des Papstes (Sanctissime P.), Bischofs (Reverendissime P.) u. Priesters
(P.reverende) bei Sündenbekenntnis, Bitte um Segen usw. Als
sonstige
Anrede (=papa) früher für alle Bischöfe gebräuchl.,
jetzt nur noch in einigen Gegenden (zB. Österreichs) für
Weltgeistliche,
dagegen noch allgemein für Ordensleute, die Priester sind,
gebraucht,
ausgenommen die Bettelorden, die auch die Priester mit frater
bezeichnen.
Ursprüngl. hieß nur der Klostervorsteher pater (Abba, Abt)."
(Kirchliches Handlexikon, hg. von M. Buchberger, Bd. 2, München
1912,
S. 1360)."
Sollte dieses Schriftstück also tatsächlich für mich
bestimmt sein, ist es für die Abholung zwingend erforderlich, dass
Sie mir ein Schreiben zukommen lassen, in dem Sie erklären, dass
mein
Titel nicht Pastor, sondern Pater ist; es würde dafür bereits
ein Fax oder eine e-mail genügen.
Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass das
Schriftstück
frühestens dann als mir rechtsgültig zugestellt gelten kann,
wenn die Titelfrage geklärt ist.
Im Herrn
Es kam keinerlei Antwort, also wird nach Ablauf von drei Monaten, d.h. konkret am 12.07.2001, das Schriftstück wieder an das Gericht zurückgeschickt. Ein späterer Brief, wiederum adressiert an diesen sagenumwobenen "Pastor", drückten wir dem Brieftäger sofort wieder in die Hand und versicherten, dass uns dieser Pastor unbekannt sei und er auch niemals in unserem Haus gewohnt habe. Man darf dabei an den gegen uns geführten Prozess wegen angeblichen "Missbrauchs von Titeln" denken. Hätten wir uns als Pastor ausgegeben, wären wir tatsächlich des Missbrauchs von Titeln schuldig gewesen; es wäre dann gar nicht mehr erforderlich, dass uns die kirchliche Obrigkeit noch verurteilt - wir hätten uns selber als Verräter an der Kirche gesehen und unsere priesterliche Tätigkeit beendet.
Am 10.05.2001 erhielten wir dann eine Ladung als Zeuge zur
Hauptverhandlung
Verhandlung im Amtsgericht Velbert, Nedderstr. 40, 42549 Velbert, Saal
2, Erdgeschoß, 11.40 Uhr, in der Strafsache gegen Herrn/Frau N.N.
wegen Volksverhetzung und Beschimpfung von Religionsgemeinschaften.
Für
den Wortlaut der entsprechenden §§ 130 u. 166 StGB s. den Fall
Nida-Rümelin und Sony Playstation.
Die Verhandlung
An dieser Stelle weisen wir noch einmal darauf hin, dass wir niemandem
empfehlen, uns zu widersprechen, wenn dafür nicht hinreichende
Argumente
angegeben werden können. Der Richter zog es leider vor, sich in
diversen
Falschaussagen zu gefallen, wobei er obendrein noch durch völlig
unmögliche
Manieren in unguter Weise auffiel. Anständige Menschen zeigten
sich
empört über die Entscheidung des Richters, stur bei der
laikalen
Anrede zu bleiben - gerade bei jemandem, dem "Amt und Würden"
etwas
bedeuten sollten, fällt es nicht leicht, böse Absicht bei
dieser
Respektlosigkeit kategorisch auszuschließen.
Der Richter ist bereits an den allerelementarsten Grundprinzipien allgemeiner Rechtswissenschaft restlos gescheitert. Wir beschränken uns auf zwei Aspekte unserer Diskussion mit dem Richter und bedecken die weiteren Verfehlungen des Richters mit dem Mantel der Liebe, solange das Gemeinwohl nicht eine Offenlegung verlangt.
1. Mohammedistisches Naturrecht
Das Thema Naturrecht brachten wir bereits sehr früh zur Sprache:
PRHL: "Ich vertrete das Naturrecht."
Richter: Nein, das tun Sie nicht. Sie vertreten das katholische
Naturrecht,
aber nicht das protestantische oder das mohammedistische [nur
sinngemäße
Wiedergabe der richterlichen Aussage, deshalb keine
Anführungsstriche;
sollte man uns kritisieren, dass wir nicht den exakten Wortlaut
wiedergeben,
werden wir in Zukunft jedes Wort, das uns wichtig erscheint,
schriftlich
festhalten, was bei Diskussionen allerdings sehr retardierend wirken
kann].
Nach unseren Ausführungen zum Sittengesetz
brauchen wir hier nicht näher darauf einzugehen. Indem der Richter
das Naturrecht relativiert, huldigt er dem absoluten
Rechtspositivismus,
und der ist tatsächlich das Grundgerüst der
gegenwärtigen
Religionsdiktatur. Eigentlich wäre gegen den Richter ein
Strafverfahren
einzuleiten, das außer der obligatorischen Amtsenthebung auch
noch
ein angemessenes weiteres Strafmaß zur Folge haben müsste.
Warum
wir uns die Mühe der Anzeigenerstattung gespart haben,
erklärt
sich aus unserer Untersuchung des Bundesverfassungsgerichts,
das eben genau diesen relativistisch-rechtspositivistischem Grundsatz
verfallen
ist. Auch der Hinweis, dass der Indifferentismus von der Kirche
verurteilt
ist (s.
Verurteilung der Freimaurerei), konnte
den Richter nicht von seiner Falschaussage abbringen. Die
Verknüpfung
von "mohammedistisch" (speziell) und "Naturrecht" (allgemein) ist
übrigens
eine Contradictio in adjecto, also eine Zusammenstellung von
widersprüchlichen,
einander ausschließenden Begriffen. Bereits der gesunde
Menschenverstand
verbietet unbedingt die Annahme eines Rechtes, das in derselben
Hinsicht
für alle Menschen und nicht für alle Menschen Geltung
besitzt.
Und richtig, das Adjektiv "mohammedistisch" ist eine
Wortneuschöpfung
des Richters, der möglicherweise "mohammedanisch" meinte. Zur
Ehrenrettung
des Richters sei aber gesagt, dass der, der das Naturrecht verwirft,
sich
wohl auch nicht durch die Regeln der deutschen Sprache gebunden
fühlt.
2. Zitat oder nicht Zitat
Darum ging es vornehmlich bei unserer Vernehmung: Durfte der Angeklagte
seine Antichrist-Texte ins Netz stellen? Objektiv gesehen
selbstverständlich
nicht, nach Ansicht der Richters aber durchaus. Der Richter wollte uns
weismachen, man könne nach Lust und Laune Zitate
veröffentlichen.
Man müsse sich dabei gar nicht von dem, was man zitiert,
distanzieren,
weil das Zitat an und für sich eine Verantwortung auf Seiten des
Zitierenden
ausschließe. Wir klärten den Richter darüber auf, dass
man sich durch ein Zitat, wenn man nichts Gegenteiliges erklärt,
die
Aussage des Zitates zu seiner eigenen mache. Als zwei Beispiele nannten
wir a) Mein Kampf und b) das
Glaubensbekenntnis.
Niemand wird ernsthaft annehmen, dass man kommentarlos (Teile aus) Mein
Kampf verbreiten darf. Wer also gerne auf Inhalte von anderen
Internetseiten
verweisen möchte, aber Angst hat, sich durch das Setzen eines
Links
strafbar zu machen, hat nun die Lösung: Er zitiert einfach die
ganzen
Inhalte, dann kann ihm nichts mehr geschehen - falls es noch jemanden
geben
sollte, der so denkt wie der Richter.
Nach der unerschütterlichen Überzeugung des Richters ist
das Sprechen des Glaubensbekenntnis nur ein bloßes Zitat, es
bedeutet
nicht, dass jemand die im Glaubensbekenntnis enthaltenen Dogmen
tatsächlich
glaubt oder nicht. Wir hingegen vertreten die Ansicht, dass das
Sprechen
des Glaubensbekenntnis tatsächlich ein Bekenntnis des Glaubens
ist,
kein bloßes Zitat. Die Zitations-Hypothese kann wiederum nur dann
mindestens statthaft sein, wenn etwas Gegenteiliges erklärt wird,
z.B. wenn jemand erklärter V2-Sektierer ist. So stehen z.B. im Apostaten-Katechismus
und auf den Seiten der Autobahnkirche
katholische
Bekenntnisformeln, die dann "neu interpretiert" werden.
Nachdem die Position des Richters als absolut haltlos und widersinnig erwiesen ist, schauen wir großzügig, ob diese Zitaten-Hypothese denn wenigstens immanent aufrecht erhalten werden kann. Wir können selbstverständlich für unsere Argumentation auch nur die Fassungen der Antichristen-Seiten nehmen, die uns bei Anzeigenerstattung am 21.02.2001 vorlagen. Eine technische Erklärung: Man kann bei der HTML-Programmierung im Bereich HEAD einen Zusatzcode TITLE einfügen, so dass in der obersten Leiste von handelsüblichen Browsern ein bestimmter Text steht. Bei diesem Text sollte in der Titelleiste des Browsers der Text erscheinen: "Das Antichristen-Spiel - KzM". Bei der Antichristen-Seite steht nun auf der Startseite (index):
<HEAD><TITLE>Antichristen-Seite: Zitate von Friedrich Nietzsche</TITLE>
Wohlgemerkt, diesen Vermerk sieht man nur, wenn auch eine Titelleiste angezeigt wird - z.B. kann man den Browser Opera durch Drücken der F11-Taste so einstellen, dass tatsächlich der ganze Bildschirm ausschließlich die Internetseite anzeigt, dann würde man auch nicht den Vermerk "Antichristen-Seite: Zitate von Friedrich Nietzsche" entdecken können. Abgesehen von dieser äußerst versteckten Bemerkung, dass es sich um Zitate handelt, bilden diese "Zitate" nur einen Teil der Homepage. Zunächst einmal die index-Seite selbst: Die ist also - sehr versteckt - überschrieben mit "Antichristen-Seite: Zitate von Friedrich Nietzsche", und beginnt mit folgendem Text:
Ich verurteile das Christentum, ich erhebe gegen die christliche
Kirche
die furchtbarste aller Anklagen, die je ein Ankläger in den Mund
genommen
hat. Sie ist mir die höchste aller denkbaren Korruptionen... Sie
hat
aus jedem Wert einen Unwert, aus jeder Wahrheit eine Lüge, aus
jeder
Rechtschaffenheit eine Seelen-Niedertracht gemacht... Ich heiße
das
Christentum den einen großen Fluch, die eine große
innerlichste
Verdorbenheit, den einen großen Instinkt der Rache, dem kein
Mittel
giftig, heimlich, unterirdisch, klein genug ist - ich heiße es
den
einen unsterblichen Schandfleck der Menschheit.
+++ Neues - 19.02.00 +++
Kirchenwerbung mit Horrorbildern - Mit Bildern der Brühler
Zugkatastrophe
wirbt der Werbespot für die katholische Bischofskonferenz...
Weiter
Was ist hier von Nietzsche und was nicht? Man kann zwar vermuten, dass der Mittelteil ein Nietzsche-Zitat ist, aber aufgrund der fehlenden Anführungsstriche ist diese Annahme im strengen Sinne unzulässig.
Eine andere Seite:
Todkrieg gegen das Laster: das Laster ist das Christenthum
Erster Satz. - Lasterhaft ist jede Art Widernatur. Die
lasterhafteste
Art Mensch ist der Priester: er lehrt die Widernatur. Gegen den
Priester
hat man nicht Gründe, man hat das Zuchthaus.
[...]
Der Antichrist
Genesis 3.15: Feindschaft setze ich zwischen dich und die Frau.
Bannfluch zur häuslichen Streitigkeit mit Mord und Totschlag.
Genesis 3.16: Zur Frau sprach er: viel Mühsal bereite ich dir
so
oft du schwanger wirst, unter Schmerzen gebierst du deine Kinder.
Bannfluch zur schmerzvollen Geburt.
Genesis 3.16: Du hast Verlangen nach deinem Mann, er aber wird
über
dich herrschen.
Bannfluch zur weltweiten Diskriminierung der Frau, Freifahrtschein
für brutale Männer, Frauen und Mädchen zu
mißbrauchen
(vergewaltigen) und zu verprügeln.
Kurzum: Das Kartenhaus des Richters kann gar nicht zusammenstürzen, weil es noch nicht einmal gebaut werden konnte.
Nach unserer Zeugenaussage hielt der Staatsanwalt sein Plädoyer, das in gewisser Weise als Lichtblick gewürdigt werden muss, insofern er unseren Ausführungen gefolgt ist, wobei aber leider der von uns erwähnte "germanische" Aspekt, der gefährlich an nationalen Größenwahn erinnert, völlig außer Betracht blieb. Nach dem Plädoyer äußerte sich noch der Angeklagte dazu. Dabei erfuhren wir, dass der Angeklagte arbeitslos ist, von der Sozialhilfe lebt, keine Berufsausbildung besitzt und wegen diverser Phobien (Angst vor Hunden, Zukunftsangst) in Therapie ist. Ob Nietzsche-Parolen wie "Gott ist tot" geeignet sind, die Heidenangst zu nehmen, und ob die "therapeutische Wirkung" des Antichristen-Spiels Hilfe bieten kann, bezweifeln wir. Nietzsche ist bekanntlich in geistiger Umnachtung im Irrenhaus gestorben; auch dies sollte man bedenken, wenn man Nietzsche folgen möchte.
Dann verkündete der Richter das Urteil: Der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130) und der Beschimpfung von Religionsgemeinschaften (§ 166) ist erfüllt. Das absolute Mindeststrafmaß von drei Monaten auf Bewährung (Bewährungszeitraum von drei Jahren) wurde verhängt. Der Angeklagte muss 20 Monate lang DM 50,- an die Gerichtskasse zahlen; der - wohl schon recht alte - PC des Angeklagten wird beschlagnahmt.
Nach Verhandlungsschluss wies uns der Richter noch darauf hin, dass es 1971 in Nürnberg einen Prozess gegen Karlheinz Deschner wegen Kirchenbeschimpfung gegeben habe; leider konnten wir den Wortlaut dieses Urteils nicht finden, aber u.a. weil der Richter uns empfahl, dieses Urteil zu lesen, haben wir sehr ernsten Grund zu der Annahme, dass es sich um ein eklatantes Fehlurteil handelt. Zuletzt bei unseren Ausführungen z.Th. Übernazitum hatten wir auf die antichristliche Religionsdiktatur des deutschen Staates hingewiesen; solange wir aber das Deschner-Urteil nicht analysiert haben, können wir keine Einordnung dieses Urteils in das antichristliche Gesamtgefüge vornehmen.
Der Staatsanwalt meinte abschließend noch zu uns, auch wenn
das
Urteil uns sicher nicht zufriedenstellen würde, sollten wir uns
nicht
entmutigen lassen und unverdrossen weiterhin Strafanzeige stellen, wenn
wir im Internet auf strafbare Inhalte stoßen. Die letzte
Entscheidung
diesbezüglich haben wir noch nicht gefällt. Tatsache ist,
dass
wir uns durch diese lange Kette von Misserfolgen nicht gerade
bestärkt
fühlen, Strafanzeige zu erstatten.
Abschließende Notizen
1. Antichristen-Spiel-Jagd
Da das Antichristen-Spiel den Ausschlag gegeben hat, den Angeklagten
wegen Volksverhetzung und Beschimpfung von Religionsgemeinschaften zu
verurteilen,
müsste eigentlich auch gegen jeden Homepagebetreiber vorgegangen
werden
können, der das Antichristen-Spiel zum Download anbietet; ob sich
derjenige, der einen Link auf die Antichristen-Seite oder auf eine
Seite
mit dem Antichristen-Spiel angibt, strafbar macht, wäre ebenfalls
zu überprüfen.
2. Stern-Magazin
Im Stern-Magazin (Stern 00/2000, S. 254) gab es einen Artikel "Das
Morden geht weiter", in dem es einleitend heißt:
"Noch wird in Deutschlands Büros nach dem virtuellen Moorhuhn
gejagt. Aber im Internet liegen schon viele neue Ballerspiele bereit -
was Gutmenschen und Arbeitgeber gar nicht freut"
Im Artikel werden dann mehrere Ableger der Moorhuhnjagd vorgestellt,
etwa mit Zielscheibe Sesamstrasse oder Teletubbies. Das erste vom Stern
vorgestellte Spiel der Moorhuhn-Klone:
"Praktisch dasselbe Spiel, nur mit drastischeren Sound-Effekten, ist
"Antichrist": Engelchen fallen nach dem Abschuss kreischend aus den
Wolken,
Pfaffen kippen mit leisem Stöhnen um. Gelegentlich schwebt sogar
der
liebe Heiland auf seinem Himmelsthron vorüber - der gibt 75
Punkte.
Nur eine Frage der Zeit, bis die Kirche sich erregt."
In der Druckausgabe gibt es von verschiedenen Klonen Abbildungen
(Screenshots);
im Internet hingegen ist nur eine einzige Abbildung zu sehen, u.z. aus
dem Antichristen-Spiel. In der Druckausgabe sind die Abbildungen auch
mit
Kurztexten versehen; der Text: "ANTICHRIST Der Angriff auf himmlische
Heerscharen
ist Hauptziel dieses Spiels", ist im Internet nicht wiedergegeben.
Außerdem enthält der Stern verschiedene Links zum
Moorhuhnspiel
und seinen Ablegern; ein Link wird inhaltlich beschrieben: "Fiese
Nachahmungen
von Abba bis Antichrist". Diese Seite war bei unserem Test nicht zu
erreichen;
sie ist aber noch immer bei der Denic
registriert.
U.U. greift hier wieder das Prinzip der Linkhaftung, weshalb gegen den
Stern vorgegangen werden müsste. Dass dieses Antichristen-Spiel
sowohl
volksverhetzend als auch religionsbeleidigend ist, ist keine
Neuerfindung
des Gerichts, sondern eine Feststellung. Da fragt man sich
natürlich,
wie man die Zeitschrift Stern bewerten muss, die auf solches Material
hinweist
und sogar Bezugsadressen im Internet nennt. Nun ist der Stern als
Schmuddelblatt
bekannt, bei dem es viel nacktes Fleisch zu beschauen gibt. Angesichts
dieser totalen sittlichen Verrohung kann es nicht verwundern, dass der
volksverhetzende Charakter des Antichristen-Spieles vom Stern gar nicht
erst erwähnt wird. Das gestörte Verhältnis des Stern zur
Moral zeigt sich n.b. nicht nur in der Verwendung von Schmuddelbildern,
sondern auch im Vokabular: "Pfaffe" ist eine abwertende, beleidigende
Bezeichnung
für "Pfarrer" oder allgemein "Geistlicher". Falls der Stern auf
die
Zitat-Theorie verfallen sollte, verweisen wir auf das oben Gesagte
z.Th.
Zitat. Der Ausdruck "Gutmensch" klingt zumindest abwertend, etwa im
Sinne
von "Scheinheiliger"; vielleicht hat "Gutmensch" eine ähnliche
Konnotation
wie die Vokabel "Moralapostel", die oft abwertend gebraucht wird
für
jemanden, der noch an "mittelalterlichen" o.ä. Moralvorstellungen
festhält, dessen Äußerungen "moralinsauer" sind etc.
3. V2-Sekte
Wo war die V2-Sekte bei dieser Strafsache? Vielleicht war sie einfach
immer nur zu beschäftigt, dauernd verhindert durch den ganzen
Stress
mit Pfarrfesten, Pfarrfesten, Pfarrfesten und Pfarrfesten. Diese
Ausrede
erscheint uns aber doch zu billig. Nein, es muss unbedingt anerkannt
werden,
dass die V2-Sekte sich mit vollem Recht die Titulierung "Mafia"
verdient
hat - sie ist nur an streng hedonistischer Lustbefriedigung, dabei
nicht
zuletzt an Machtgewinn, interessiert. Ihre unermüdlichen
Anstrengungen
allein schon im Zusammenhang mit dem Herz-Jesu-Urteil
beweisen doch, dass die V2-Sekte grenzenlos Zeit erübrigen kann,
wenn
sie ihre vermeintlichen "Rechte" durchdrückt. Und wenn sie sich
tatsächlich
in den vielen Monaten, in denen das Antichristen-Spiel Hochkonjunktur
hatte,
von dem permanenten meditativen Tanzen und autogenem Training einfach
nicht
losreißen wollte, dann hätte sie ja wieder "ihre
Rechtsanwälte"
wie z.B. die Sozietät Redeker
loshetzen
können. Nein, solange jemand in ihrem Interesse handelt, i.e. das
Werk des Antichristen betreibt, ist die V2-Sekte froh und
glücklich.
Bis heute haben wir jedenfalls kein Dankestelegramm von der V2-Sekte
für
unseren Einsatz gegen das Antichristen-Spiel erhalten; ob die V2-Sekte
wegen unserer Störung bei der Verbreitung des Antichristen-Spiels
jetzt ganz besonders böse auf uns ist, wird die Zukunft zeigen.
Etwaige
Attacken in der unmittelbaren Zukunft werden wenigstens
höchstwahrscheinlich
auf unseren Einsatz in dieser Sache zurückzuführen sein.
Einmal mehr ist damit auch der diabolische Charakter der V2-Sekte
bewiesen.