Das Antichristen-Spiel

- Volksverhetzung und Beschimpfung von Religionsgemeinschaften -
(Kirche zum Mitreden, 24.05.2001)
zitate antichristen bei G.
Die Vorgeschichte
Im Februar 2000, d.h. vor nunmehr 15 Monaten, hatten wir wegen des Antichristen-Spiels Strafanzeige erstattet (s. Editorial 03/00, a.E.). Am 12.04.2001 fanden wir eine "Benachrichtigung über die Niederlegung eines Schriftstücks", Geschäftsnummer 20 DS - 70 Js 1194/00, in unserem Briefkasten. Umgehend schickten wir ein Fax an die Staatsanwaltschaft Wuppertal, Hofaue 23, Geschäftsnummer 20 DS - 70 Js 1194/00, 42103 Wuppertal, Fax: (02 02) 57 48 - 5 02:
Geschäftsnummer 20 DS - 70 Js 1194/00; Ihr Schriftstück vom 12.04.2001

Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Briefkasten befand sich am 12.04.2001 eine Benachrichtigung des Briefträgers, dass ein Schriftstück mit o.g. Geschäftsnummer an einen "Pastor R.L." bei der Post zur Abholung liegt.
Sie hatten mir am 02.03.2000 den Eingang meiner Strafanzeige wegen des Antichristen-Links v. 21.02.2000 bestätigt (Geschäftsnummer 70 Js 1194/00), und deshalb vermute ich, dass dieses Schriftstück für mich bestimmt ist. Es ist es mir allerdings nicht möglich, dieses Schriftstück bei der Post abzuholen, da ich keinen Pastorentitel besitze ("P." ist die offizielle Abkürzung für "Pater"). Zur Begriffserklärung:
"Pastor, eine meist nur für den protestantischen, in manchen Gegenden (besonders am Rhein und in Westfalen) aber auch für den katholischen Pfarrer übliche Bezeichnung, schon im Mittelalter gebräuchlich" (Buchberger, Katholisches Handlexikon, Bd. 2, München 1912, 1355).
"Pfarrer ist eine Person, der eine Pfarrei so übertragen wurde, daß sie wirklicher Inhaber des Pfarramtes und demzufolge berechtigt und verpflichet ist, die Pfarrseelsorge unter der Autorität des Ortsoberhirten auszuüben. [...] Nach deutschem Staatsrecht ist der Pfarrer, da die Pfarrei eine öffentlich-rechtliche Körperschaft darstellt, öffentlicher Beamter (nicht Staatsbeamter). In Erfüllung seiner Amtspflichten genießt er den Schutz der staatlichen Verwaltungs- und Polizeibehörden sowie strafrechtlichen Schutz nach Maßgabe des Strafgesetzbuches. Das Amtsgeheimnis ist geschützt (ZPO § 383 Nr. 4 StrPO § 53 RAO § 180). [...]  Die Verleihung des Pfarramtes ist Sache des Ortsoberhirten; jede gegenteilige Gewohnheit ist verworfen" (E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd. 1, München (10) 1959, 463.465.467).
Zu dem Patertitel steht auf meiner Homepage KzM (le971025.htm) u.a.:
"Eine andere Form der Anrede [für einen Priester; vorher: "Hochwürden"] ist "Pater" (z.B. "Herr Pater", "Pater Georg", "Pater Schmitz" etc.), in den romanischen Sprachen häufig die jeweilige Vokabel für Vater, also z.B. "padre" oder "mon père". Vor Vat.2 gab es die Anrede mit der jeweiligen Funktion des Klerikers, z.B. Pfarrer oder Kaplan ("Herr Pfarrer" etc.); seit es nun keine eigentlichen Pfarreien mehr gibt, fallen diese Anredeformen natürlich weg. Mit "Pater" verbinden viele den Begriff des Ordenspriesters, was aber nur auf einen regionalen Sprachgebrauch zurückzuführen ist: "Pater, liturg. gebräuchlich als Anrede des Papstes (Sanctissime P.), Bischofs (Reverendissime P.) u. Priesters (P.reverende) bei Sündenbekenntnis, Bitte um Segen usw. Als sonstige Anrede (=papa) früher für alle Bischöfe gebräuchl., jetzt nur noch in einigen Gegenden (zB. Österreichs) für Weltgeistliche, dagegen noch allgemein für Ordensleute, die Priester sind, gebraucht, ausgenommen die Bettelorden, die auch die Priester mit frater bezeichnen. Ursprüngl. hieß nur der Klostervorsteher pater (Abba, Abt)." (Kirchliches Handlexikon, hg. von M. Buchberger, Bd. 2, München 1912, S. 1360)."
Sollte dieses Schriftstück also tatsächlich für mich bestimmt sein, ist es für die Abholung zwingend erforderlich, dass Sie mir ein Schreiben zukommen lassen, in dem Sie erklären, dass mein Titel nicht Pastor, sondern Pater ist; es würde dafür bereits ein Fax oder eine e-mail genügen.
Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass das Schriftstück frühestens dann als mir rechtsgültig zugestellt gelten kann, wenn die Titelfrage geklärt ist.
Im Herrn


Es kam keinerlei Antwort, also wird nach Ablauf von drei Monaten, d.h. konkret am 12.07.2001, das Schriftstück wieder an das Gericht zurückgeschickt. Ein späterer Brief, wiederum adressiert an diesen sagenumwobenen "Pastor", drückten wir dem Brieftäger sofort wieder in die Hand und versicherten, dass uns dieser Pastor unbekannt sei und er auch niemals in unserem Haus gewohnt habe. Man darf dabei an den gegen uns geführten Prozess wegen angeblichen "Missbrauchs von Titeln" denken. Hätten wir uns als Pastor ausgegeben, wären wir tatsächlich des Missbrauchs von Titeln schuldig gewesen; es wäre dann gar nicht mehr erforderlich, dass uns die kirchliche Obrigkeit noch verurteilt - wir hätten uns selber als Verräter an der Kirche gesehen und unsere priesterliche Tätigkeit beendet.

Am 10.05.2001 erhielten wir dann eine Ladung als Zeuge zur Hauptverhandlung Verhandlung im Amtsgericht Velbert, Nedderstr. 40, 42549 Velbert, Saal 2, Erdgeschoß, 11.40 Uhr, in der Strafsache gegen Herrn/Frau N.N. wegen Volksverhetzung und Beschimpfung von Religionsgemeinschaften. Für den Wortlaut der entsprechenden §§ 130 u. 166 StGB s. den Fall Nida-Rümelin und Sony Playstation.
 

Die Verhandlung
An dieser Stelle weisen wir noch einmal darauf hin, dass wir niemandem empfehlen, uns zu widersprechen, wenn dafür nicht hinreichende Argumente angegeben werden können. Der Richter zog es leider vor, sich in diversen Falschaussagen zu gefallen, wobei er obendrein noch durch völlig unmögliche Manieren in unguter Weise auffiel. Anständige Menschen zeigten sich empört über die Entscheidung des Richters, stur bei der laikalen Anrede zu bleiben - gerade bei jemandem, dem "Amt und Würden" etwas bedeuten sollten, fällt es nicht leicht, böse Absicht bei dieser Respektlosigkeit kategorisch auszuschließen.

Der Richter ist bereits an den allerelementarsten Grundprinzipien allgemeiner Rechtswissenschaft restlos gescheitert. Wir beschränken uns auf zwei Aspekte unserer Diskussion mit dem Richter und bedecken die weiteren Verfehlungen des Richters mit dem Mantel der Liebe, solange das Gemeinwohl nicht eine Offenlegung verlangt.

1. Mohammedistisches Naturrecht
Das Thema Naturrecht brachten wir bereits sehr früh zur Sprache:
PRHL: "Ich vertrete das Naturrecht."
Richter: Nein, das tun Sie nicht. Sie vertreten das katholische Naturrecht, aber nicht das protestantische oder das mohammedistische [nur sinngemäße Wiedergabe der richterlichen Aussage, deshalb keine Anführungsstriche; sollte man uns kritisieren, dass wir nicht den exakten Wortlaut wiedergeben, werden wir in Zukunft jedes Wort, das uns wichtig erscheint, schriftlich festhalten, was bei Diskussionen allerdings sehr retardierend wirken kann].
Nach unseren Ausführungen zum Sittengesetz brauchen wir hier nicht näher darauf einzugehen. Indem der Richter das Naturrecht relativiert, huldigt er dem absoluten Rechtspositivismus, und der ist tatsächlich das Grundgerüst der gegenwärtigen Religionsdiktatur. Eigentlich wäre gegen den Richter ein Strafverfahren einzuleiten, das außer der obligatorischen Amtsenthebung auch noch ein angemessenes weiteres Strafmaß zur Folge haben müsste. Warum wir uns die Mühe der Anzeigenerstattung gespart haben, erklärt sich aus unserer Untersuchung des Bundesverfassungsgerichts, das eben genau diesen relativistisch-rechtspositivistischem Grundsatz verfallen ist. Auch der Hinweis, dass der Indifferentismus von der Kirche verurteilt ist (s. Verurteilung der Freimaurerei), konnte den Richter nicht von seiner Falschaussage abbringen. Die Verknüpfung von "mohammedistisch" (speziell) und "Naturrecht" (allgemein) ist übrigens eine Contradictio in adjecto, also eine Zusammenstellung von widersprüchlichen, einander ausschließenden Begriffen. Bereits der gesunde Menschenverstand verbietet unbedingt die Annahme eines Rechtes, das in derselben Hinsicht für alle Menschen und nicht für alle Menschen Geltung besitzt.
Und richtig, das Adjektiv "mohammedistisch" ist eine Wortneuschöpfung des Richters, der möglicherweise "mohammedanisch" meinte. Zur Ehrenrettung des Richters sei aber gesagt, dass der, der das Naturrecht verwirft, sich wohl auch nicht durch die Regeln der deutschen Sprache gebunden fühlt.

2. Zitat oder nicht Zitat
Darum ging es vornehmlich bei unserer Vernehmung: Durfte der Angeklagte seine Antichrist-Texte ins Netz stellen? Objektiv gesehen selbstverständlich nicht, nach Ansicht der Richters aber durchaus. Der Richter wollte uns weismachen, man könne nach Lust und Laune Zitate veröffentlichen. Man müsse sich dabei gar nicht von dem, was man zitiert, distanzieren, weil das Zitat an und für sich eine Verantwortung auf Seiten des Zitierenden ausschließe. Wir klärten den Richter darüber auf, dass man sich durch ein Zitat, wenn man nichts Gegenteiliges erklärt, die Aussage des Zitates zu seiner eigenen mache. Als zwei Beispiele nannten wir a) Mein Kampf und b) das Glaubensbekenntnis. Niemand wird ernsthaft annehmen, dass man kommentarlos (Teile aus) Mein Kampf verbreiten darf. Wer also gerne auf Inhalte von anderen Internetseiten verweisen möchte, aber Angst hat, sich durch das Setzen eines Links strafbar zu machen, hat nun die Lösung: Er zitiert einfach die ganzen Inhalte, dann kann ihm nichts mehr geschehen - falls es noch jemanden geben sollte, der so denkt wie der Richter.
Nach der unerschütterlichen Überzeugung des Richters ist das Sprechen des Glaubensbekenntnis nur ein bloßes Zitat, es bedeutet nicht, dass jemand die im Glaubensbekenntnis enthaltenen Dogmen tatsächlich glaubt oder nicht. Wir hingegen vertreten die Ansicht, dass das Sprechen des Glaubensbekenntnis tatsächlich ein Bekenntnis des Glaubens ist, kein bloßes Zitat. Die Zitations-Hypothese kann wiederum nur dann mindestens statthaft sein, wenn etwas Gegenteiliges erklärt wird, z.B. wenn jemand erklärter V2-Sektierer ist. So stehen z.B. im Apostaten-Katechismus und auf den Seiten der Autobahnkirche katholische Bekenntnisformeln, die dann "neu interpretiert" werden.

Nachdem die Position des Richters als absolut haltlos und widersinnig erwiesen ist, schauen wir großzügig, ob diese Zitaten-Hypothese denn wenigstens immanent aufrecht erhalten werden kann. Wir können selbstverständlich für unsere Argumentation auch nur die Fassungen der Antichristen-Seiten nehmen, die uns bei Anzeigenerstattung am 21.02.2001 vorlagen. Eine technische Erklärung: Man kann bei der HTML-Programmierung im Bereich HEAD einen Zusatzcode TITLE einfügen, so dass in der obersten Leiste von handelsüblichen Browsern ein bestimmter Text steht. Bei diesem Text sollte in der Titelleiste des Browsers der Text erscheinen: "Das Antichristen-Spiel - KzM". Bei der Antichristen-Seite steht nun auf der Startseite (index):

<HEAD><TITLE>Antichristen-Seite: Zitate von Friedrich Nietzsche</TITLE>

Wohlgemerkt, diesen Vermerk sieht man nur, wenn auch eine Titelleiste angezeigt wird - z.B. kann man den Browser Opera durch Drücken der F11-Taste so einstellen, dass tatsächlich der ganze Bildschirm ausschließlich die Internetseite anzeigt, dann würde man auch nicht den Vermerk "Antichristen-Seite: Zitate von Friedrich Nietzsche" entdecken können. Abgesehen von dieser äußerst versteckten Bemerkung, dass es sich um Zitate handelt, bilden diese "Zitate" nur einen Teil der Homepage. Zunächst einmal die index-Seite selbst: Die ist also - sehr versteckt - überschrieben mit "Antichristen-Seite: Zitate von Friedrich Nietzsche", und beginnt mit folgendem Text:


VORSICHT: GIFT!
Wer hier nicht lachen kann, soll hier nicht lesen!
Denn, lacht er nicht, faßt ihn "das böse Wesen"!
--------------------------------------------------------------------------------

Ich verurteile das Christentum, ich erhebe gegen die christliche Kirche die furchtbarste aller Anklagen, die je ein Ankläger in den Mund genommen hat. Sie ist mir die höchste aller denkbaren Korruptionen... Sie hat aus jedem Wert einen Unwert, aus jeder Wahrheit eine Lüge, aus jeder Rechtschaffenheit eine Seelen-Niedertracht gemacht... Ich heiße das Christentum den einen großen Fluch, die eine große innerlichste Verdorbenheit, den einen großen Instinkt der Rache, dem kein Mittel giftig, heimlich, unterirdisch, klein genug ist - ich heiße es den einen unsterblichen Schandfleck der Menschheit.
+++ Neues - 19.02.00 +++
Kirchenwerbung mit Horrorbildern - Mit Bildern der Brühler Zugkatastrophe wirbt der Werbespot für die katholische Bischofskonferenz... Weiter


Was ist hier von Nietzsche und was nicht? Man kann zwar vermuten, dass der Mittelteil ein Nietzsche-Zitat ist, aber aufgrund der fehlenden Anführungsstriche ist diese Annahme im strengen Sinne unzulässig.

Eine andere Seite:


<HEAD><TITLE>Antichristen-Seite: Bibelzitate</TITLE>
"Seht, der Tag des Herrn kommt, voll Grausamkeit, Grimm und glühendem Zorn.
Jesaja 13,"

Da stehen - im Original, nicht von uns hinzugefügt! - nun endlich Anführungsstriche. Egal, was der Richter hier behaupten mag: Wir meinen, dass der Angeklagte die Bibel zitiert hat. Sollte der Richter protestieren, hier würde ja "Bibelzitate" drüber stehen, nehmen wir eine weitere Seite:
<HEAD><TITLE>Antichristen-Seite: Gesetz wider das Christentum.</TITLE>
Gesetz wider das Christenthum.
Gegeben am Tage des Heils, am ersten Tage des Jahres Eins
(- am 30. September 1888 der falschen Zeitrechnung)

Todkrieg gegen das Laster: das Laster ist das Christenthum

Erster Satz. - Lasterhaft ist jede Art Widernatur. Die lasterhafteste Art Mensch ist der Priester: er lehrt die Widernatur. Gegen den Priester hat man nicht Gründe, man hat das Zuchthaus.
[...]
Der Antichrist



Das hat der Antichrist unterschrieben, daraus folgt ... was auch immer. Noch ein Beispiel:
<HEAD><TITLE>Antichristen-Seite: Das Antichristen-Spiel zum kostenlosen Download!</TITLE>
"Antichristen-Spiel
Moorhuhnjagd bekommt jetzt sehr scharfe Konkurrenz! Denn das erste Antichristen-Spiel ist da! Reagieren Sie sich vom Terror des Christentums ab, indem Sie Engel, Pfaffen, Kirchen und den christlichen Gott abballern. Das Spiel mit der therapeutischen Wirkung!"

Klare Sache, dies ist ein Zitat aus Nietzsche - immer wenn vom Antichrist die Rede ist, steckt als Autor ganz eindeutig Nietzsche dahinter, und beim Antichristen-Spiel ist ein Zweifel an der Autorenschaft Nietzsches restlos ausgeschlossen. "Terror des Christentums" - das kann ja nur ein Zitat sein!
<HEAD><TITLE>Antichristen-Seite: Der christliche Segen aus der Bibel.</TITLE>
Bannflüche - Erläuterung des Neuen Herder Lexikons: Gebot od. Verbot unter Strafandrohung (...) daß Gott od. ein mächtiges Wesen eine Strafe verhängen solle.

Genesis 3.15: Feindschaft setze ich zwischen dich und die Frau.
Bannfluch zur häuslichen Streitigkeit mit Mord und Totschlag.

Genesis 3.16: Zur Frau sprach er: viel Mühsal bereite ich dir so oft du schwanger wirst, unter Schmerzen gebierst du deine Kinder.
Bannfluch zur schmerzvollen Geburt.

Genesis 3.16: Du hast Verlangen nach deinem Mann, er aber wird über dich herrschen.
Bannfluch zur weltweiten Diskriminierung der Frau, Freifahrtschein für brutale Männer, Frauen und Mädchen zu mißbrauchen (vergewaltigen) und zu verprügeln.



Nietzsche pur! Oder doch nicht?
<HEAD><TITLE>Antichristen-Seite: Glücklicherweis gibt es nicht nur Christen, hier unsere Freunde.</TITLE>
Treffpunkt Germanischer Freunde -www.germanische-freunde.de Die alten Götter waren kein Mythos, sondern reale Menschen aus einer einstigen hochtechnologisierten nordischen Urkultur. Aufgrund ihrer Unsterblichkeit sind sie auch heute wiedergeboren. Die germanischen Freunde wollen daher private Treffen veranstalten, um den wenigen echten Germanen ein Gefühl zu geben, daß sie heutzutage nicht ganz alleine sind.

Also wenn nicht Nietzsche höchstpersönlich das geschrieben haben sollte...
<HEAD><TITLE>Antichristen-Seite: Wer ist Jesus Christus?</TITLE>
Typus Jesus
Jesus ist das Gegenstück eines Genies: er ist ein Idiot. Man fühle seine Unfähigkeit, eine Realität zu verstehn: er bewegt sich im Kreise um fünf, sechs Begriffe, die er früher gehört und allmählich verstanden, d.h. falsch verstanden hat - in ihnen hat er seine Erfahrung, seine Welt, seine Wahrheit, - der Rest ist ihm fremd.

Nach so vielen Fehlschlägen, wo man Nietzsche für den Autor hielt und er es dann doch nicht war, haben wir nun eine unumstößliche Gewissheit: Das ist kein Nietzsche-Zitat, sondern das hat der Angeklagte persönlich geschrieben. Wie, das stammt doch von Nietzsche?

Kurzum: Das Kartenhaus des Richters kann gar nicht zusammenstürzen, weil es noch nicht einmal gebaut werden konnte.

Nach unserer Zeugenaussage hielt der Staatsanwalt sein Plädoyer, das in gewisser Weise als Lichtblick gewürdigt werden muss, insofern er unseren Ausführungen gefolgt ist, wobei aber leider der von uns erwähnte "germanische" Aspekt, der gefährlich an nationalen Größenwahn erinnert, völlig außer Betracht blieb. Nach dem Plädoyer äußerte sich noch der Angeklagte dazu. Dabei erfuhren wir, dass der Angeklagte arbeitslos ist, von der Sozialhilfe lebt, keine Berufsausbildung besitzt und wegen diverser Phobien (Angst vor Hunden, Zukunftsangst) in Therapie ist. Ob Nietzsche-Parolen wie "Gott ist tot" geeignet sind, die Heidenangst zu nehmen, und ob die "therapeutische Wirkung" des Antichristen-Spiels Hilfe bieten kann, bezweifeln wir. Nietzsche ist bekanntlich in geistiger Umnachtung im Irrenhaus gestorben; auch dies sollte man bedenken, wenn man Nietzsche folgen möchte.

Dann verkündete der Richter das Urteil: Der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130) und der Beschimpfung von Religionsgemeinschaften (§ 166) ist erfüllt. Das absolute Mindeststrafmaß von drei Monaten auf Bewährung (Bewährungszeitraum von drei Jahren) wurde verhängt. Der Angeklagte muss 20 Monate lang DM 50,- an die Gerichtskasse zahlen; der - wohl schon recht alte - PC des Angeklagten wird beschlagnahmt.

Nach Verhandlungsschluss wies uns der Richter noch darauf hin, dass es 1971 in Nürnberg einen Prozess gegen Karlheinz Deschner wegen Kirchenbeschimpfung gegeben habe; leider konnten wir den Wortlaut dieses Urteils nicht finden, aber u.a. weil der Richter uns empfahl, dieses Urteil zu lesen, haben wir sehr ernsten Grund zu der Annahme, dass es sich um ein eklatantes Fehlurteil handelt. Zuletzt bei unseren Ausführungen z.Th. Übernazitum hatten wir auf die antichristliche Religionsdiktatur des deutschen Staates hingewiesen; solange wir aber das Deschner-Urteil nicht analysiert haben, können wir keine Einordnung dieses Urteils in das antichristliche Gesamtgefüge vornehmen.

Der Staatsanwalt meinte abschließend noch zu uns, auch wenn das Urteil uns sicher nicht zufriedenstellen würde, sollten wir uns nicht entmutigen lassen und unverdrossen weiterhin Strafanzeige stellen, wenn wir im Internet auf strafbare Inhalte stoßen. Die letzte Entscheidung diesbezüglich haben wir noch nicht gefällt. Tatsache ist, dass wir uns durch diese lange Kette von Misserfolgen nicht gerade bestärkt fühlen, Strafanzeige zu erstatten.
 

Abschließende Notizen
1. Antichristen-Spiel-Jagd
Da das Antichristen-Spiel den Ausschlag gegeben hat, den Angeklagten wegen Volksverhetzung und Beschimpfung von Religionsgemeinschaften zu verurteilen, müsste eigentlich auch gegen jeden Homepagebetreiber vorgegangen werden können, der das Antichristen-Spiel zum Download anbietet; ob sich derjenige, der einen Link auf die Antichristen-Seite oder auf eine Seite mit dem Antichristen-Spiel angibt, strafbar macht, wäre ebenfalls zu überprüfen.

2. Stern-Magazin
Im Stern-Magazin (Stern 00/2000, S. 254) gab es einen Artikel "Das Morden geht weiter", in dem es einleitend heißt:
"Noch wird in Deutschlands Büros nach dem virtuellen Moorhuhn gejagt. Aber im Internet liegen schon viele neue Ballerspiele bereit - was Gutmenschen und Arbeitgeber gar nicht freut"
Im Artikel werden dann mehrere Ableger der Moorhuhnjagd vorgestellt, etwa mit Zielscheibe Sesamstrasse oder Teletubbies. Das erste vom Stern vorgestellte Spiel der Moorhuhn-Klone:
"Praktisch dasselbe Spiel, nur mit drastischeren Sound-Effekten, ist "Antichrist": Engelchen fallen nach dem Abschuss kreischend aus den Wolken, Pfaffen kippen mit leisem Stöhnen um. Gelegentlich schwebt sogar der liebe Heiland auf seinem Himmelsthron vorüber - der gibt 75 Punkte. Nur eine Frage der Zeit, bis die Kirche sich erregt."
In der Druckausgabe gibt es von verschiedenen Klonen Abbildungen (Screenshots); im Internet hingegen ist nur eine einzige Abbildung zu sehen, u.z. aus dem Antichristen-Spiel. In der Druckausgabe sind die Abbildungen auch mit Kurztexten versehen; der Text: "ANTICHRIST Der Angriff auf himmlische Heerscharen ist Hauptziel dieses Spiels", ist im Internet nicht wiedergegeben.
Außerdem enthält der Stern verschiedene Links zum Moorhuhnspiel und seinen Ablegern; ein Link wird inhaltlich beschrieben: "Fiese Nachahmungen von Abba bis Antichrist". Diese Seite war bei unserem Test nicht zu erreichen; sie ist aber noch immer bei der Denic registriert. U.U. greift hier wieder das Prinzip der Linkhaftung, weshalb gegen den Stern vorgegangen werden müsste. Dass dieses Antichristen-Spiel sowohl volksverhetzend als auch religionsbeleidigend ist, ist keine Neuerfindung des Gerichts, sondern eine Feststellung. Da fragt man sich natürlich, wie man die Zeitschrift Stern bewerten muss, die auf solches Material hinweist und sogar Bezugsadressen im Internet nennt. Nun ist der Stern als Schmuddelblatt bekannt, bei dem es viel nacktes Fleisch zu beschauen gibt. Angesichts dieser totalen sittlichen Verrohung kann es nicht verwundern, dass der volksverhetzende Charakter des Antichristen-Spieles vom Stern gar nicht erst erwähnt wird. Das gestörte Verhältnis des Stern zur Moral zeigt sich n.b. nicht nur in der Verwendung von Schmuddelbildern, sondern auch im Vokabular: "Pfaffe" ist eine abwertende, beleidigende Bezeichnung für "Pfarrer" oder allgemein "Geistlicher". Falls der Stern auf die Zitat-Theorie verfallen sollte, verweisen wir auf das oben Gesagte z.Th. Zitat. Der Ausdruck "Gutmensch" klingt zumindest abwertend, etwa im Sinne von "Scheinheiliger"; vielleicht hat "Gutmensch" eine ähnliche Konnotation wie die Vokabel "Moralapostel", die oft abwertend gebraucht wird für jemanden, der noch an "mittelalterlichen" o.ä. Moralvorstellungen festhält, dessen Äußerungen "moralinsauer" sind etc.

3. V2-Sekte
Wo war die V2-Sekte bei dieser Strafsache? Vielleicht war sie einfach immer nur zu beschäftigt, dauernd verhindert durch den ganzen Stress mit Pfarrfesten, Pfarrfesten, Pfarrfesten und Pfarrfesten. Diese Ausrede erscheint uns aber doch zu billig. Nein, es muss unbedingt anerkannt werden, dass die V2-Sekte sich mit vollem Recht die Titulierung "Mafia" verdient hat - sie ist nur an streng hedonistischer Lustbefriedigung, dabei nicht zuletzt an Machtgewinn, interessiert. Ihre unermüdlichen Anstrengungen allein schon im Zusammenhang mit dem Herz-Jesu-Urteil beweisen doch, dass die V2-Sekte grenzenlos Zeit erübrigen kann, wenn sie ihre vermeintlichen "Rechte" durchdrückt. Und wenn sie sich tatsächlich in den vielen Monaten, in denen das Antichristen-Spiel Hochkonjunktur hatte, von dem permanenten meditativen Tanzen und autogenem Training einfach nicht losreißen wollte, dann hätte sie ja wieder "ihre Rechtsanwälte" wie z.B. die Sozietät Redeker loshetzen können. Nein, solange jemand in ihrem Interesse handelt, i.e. das Werk des Antichristen betreibt, ist die V2-Sekte froh und glücklich. Bis heute haben wir jedenfalls kein Dankestelegramm von der V2-Sekte für unseren Einsatz gegen das Antichristen-Spiel erhalten; ob die V2-Sekte wegen unserer Störung bei der Verbreitung des Antichristen-Spiels jetzt ganz besonders böse auf uns ist, wird die Zukunft zeigen. Etwaige Attacken in der unmittelbaren Zukunft werden wenigstens höchstwahrscheinlich auf unseren Einsatz in dieser Sache zurückzuführen sein.
Einmal mehr ist damit auch der diabolische Charakter der V2-Sekte bewiesen.

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