Nun denn: Als die Impressumspflicht immer mehr Gegenstand in Diskussionsforen,
Anwaltsseiten, Computermagazinen etc. wurde, spezielle Internetseiten zum
Online-Recht mit Themenschwerpunkt Impressum aufblühten und auch Abmahnungen
(wie etwa im Explorer-Streit) wegen fehlenden
Impressums sich wachsender Beliebtheit erfreuten, haben wir uns entschlossen,
ein Impressum bei KzM bereitzustellen. Zwar diente das fehlende Impressum
v.a. dazu, unsere Leser zur Kontaktaufnahme mit der V2-Sekte zu ermutigen,
um sich von dort die Richtigkeit unserer Aussagen (inkl. der Aussage, dass
KzM keine "Satire" o.ä. ist, selbst wenn
die ein oder andere ironische Bemerkung nachweisbar sein sollte) bestätigen
zu lassen. Aber wir hatten auch keine Lust, wegen solcher Kinkerlitzchen
wie Impressumsdiskussionen Energie sinnlos zu verpulvern, deshalb unsere
Aktion. Allerdings die fast durchgängige Abkürzung unseres Namens
in den Texten haben wir dann meist weiter beibehalten. Ohne damit alle
Vorteile dieser Vorgehensweise genannt haben zu wollen: Dies verringert
die Textgröße; der geneigte Leser spart dadurch a) Übertragungszeit
im Internet und b) Tinte / Toner und vielleicht sogar Papier beim Ausdruck.
Insofern hat KzM auch eine starke wirtschaftliche und ökologische
Note.
Wegen der späteren Registrierung von neuen Domains wie revisionisten.de
waren wir gegenüber dem Domainverwalter zweifelsfrei zur Veröffentlichung
eines Impressums verpflichtet, insofern ist momentan die Frage hinfällig,
ob KzM ein Impressum braucht: Wegen der Domainregistrierungen ist ein Impressum
definitiv erforderlich.
Wegen der zahlreichen widerprüchlichen resp. mit Fragenzeichen
versehenen Aussagen diverser Quellen z.Th. Impressum haben wir uns auf
die relativ sicherste Seite gestellt und uns an das gehalten, was von den
- nach unserem Kenntnisstand - meisten Quellen als die sicherste Form der
Pflichterfüllung angegeben wird.
Das Impressum muss:
- Vor- und Nachname, Straße (Postfach genügt nicht!) und
Wohnort des Betreibers enthalten;
- möglichst schnell auf der Startseite (üblicherweise index.html)
gefunden werden können;
- eine Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme bieten, also
z.B. Mailadresse oder Telephonnummer;
- nicht unbedingt als Text, sondern kann auch als Bild eingefügt
werden (sinnvoll z.B., wenn man "Adressensammler" abschrecken will; wegen
Spam sehr dringend bei allen Mailadressen zu
empfehlen, die allerdings auch durch Umschreibung (etwa: Name at provider
tld) vor Suchrobotern geschützt werden können).
Wer eine rein private Homepage wie z.B. KzM betreibt, sollte mindestens
diese Vorgaben beachten. Wir halten die KzM-Variante für solche Fälle
jedenfalls für optimal. Doch kennen wir auch eine Person, die das
offenkundig anders sieht, und es soll auch die Gegenseite gehört werden:
Interessant sind bereits einige Überschriften der nicht wenigen
Artikel, die über die noch recht junge Politikerin bereits bei verschiedenen
Zeitschriften veröffentlicht wurden. So titelte "Unicum" (12/2001):
"Enfant terrible im Europaparlament. Ilka Schröder setzt Zeichen
von Linksaußen".
Bei der "Welt" (29.09.2001) gab es eine Meldung:
"Grüne erleichtert über Austritt von Ilka Schröder.
Bei den Vereinigten Linken fühlt sich die junge Abgeordnete eindeutig
besser aufgehoben".
Und europa-digital (28.02.2003) vermeldete:
"Frech kommt weiter. Ilka Schröder, die jüngste Abgeordnete
des Europäischen Parlaments, zeigt den Großen die Zähne".
Letzteres Magazin hat zum Artikel auch ein Interview mit Ilka Schröder
veröffentlicht, in dem sie abschließend auf die Frage nach ihrer
"Vision von Europa" antwortet:
"Ein offenes Europa ohne Grenzen innen und außen mit Bewegungsfreiheit
für alle Bürger. Eine Wirtschaft, welche die Bedürfnisse
der Menschen befriedigt und die nicht auf die Profite der Multies ausgelegt
ist. Ein Europa, in dem soziale Gerechtigkeit und Ökologie groß
geschrieben werden und in der es den Menschen und ihrer Umwelt gut geht....
...und hier wurde ihre Vision rücksichtslos von der sich schließenden
Tür des ICE nach Berlin abgewürgt."
Wir sind vielleicht nicht so visionär, empfehlen aber zumindest das Testament von Papst Leo XIII. und verweisen auf unsere Würdigung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Für das Verhältnis von Kirche und Staat s. z.B. die Predigt vom 11.05.2003.
Wenn man bedenkt, dass nach FireDancer-Phantasie
"vielleicht sogar nur Praktikanten" unsere Homepage lesen, und dass wir
uns nicht gerade mit Begeisterung für grüne
Ideale aussprechen, waren wir offen gestanden überrascht zwar
nicht, dass Ilka Schröder uns geschrieben hat, aber - ohne das an
dieser Stelle zu erläutern - dass sie es in dieser Form und mit diesem
Inhalt getan hat, den wir hier wiedergeben:
PRHL an IS, 26 Apr 2003 14:22:04 +0200:
> besten Dank für das Betreiben Ihrer interessanten Website!
Allerdings muss
> ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr Angebot geltende Gesetze verletzt
- womit
> ich aber nichts religiöses meine. Sie haben kein Impressum.
Da sind Sie in mehrfacher Hinsicht falsch informiert: Ein Impressum
ist ausschließlich deshalb notwendig, weil momentan bei 1und1 *.de-Adressen
registriert sind. 1und1 verlangt ein Impressum, ohne dieses wäre ich
gegenüber 1und1 vertragsbrüchig. An und für sich braucht
die Seite kein Impressum, da sie nicht kommerziell ist; also ich verkaufe
nichts, habe auch keinen Deal mit Amazon etc., und sämtliche Einnahmen
aus dem Referral Programm (ganz oben auf der Seite) gehen nachgewiesenermaßen
nur an Crosswinds.
Und nun zum Impressum: Machen Sie doch einmal das Impressum-Suchspiel
(werde ich vielleicht bei häufigeren Anfragen auf der Startseite empfehlen
und einen Highscore einrichten): Nehmen Sie ein Stoppuhr oder eine gewöhnliche
Uhr mit Sekundenanzeige und messen Sie die Zeit, bis Sie das Impressum
gefunden haben: - 15 sec.: sehr gut - 30 sec.: beachtlich - 45 sec.: völlig
in Ordnung - 60 sec.: noch im grünen Bereich
Ferner können Sie auch die Suchfunktion (suchen.htm)
mit dem Begriff Impressum nutzen; von den neueren Texten s. z.B. firedanc.htm
und duzen02.htm; s. ferner server.htm.
In Christo
IS an PRHL, 27 Apr 2003 00:11:58 +0200 (MEST):
> An und für sich braucht die Seite kein Impressum, da sie nicht
> kommerziell ist; also ich verkaufe nichts, habe auch keinen Deal
mit
> Amazon etc., und sämtliche Einnahmen aus dem Referral Programm
(ganz
> oben auf der Seite) gehen nachgewiesenermaßen nur an Crosswinds.
Da sind Sie leider falsch informiert. Laut § 3 des Teledienstgesetzes
gilt: ""Diensteanbieter" jede natürliche oder juristische Person,
die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den
Zugang zur Nutzung vermittelt;" - ein solcher Dienstanbieter sind Sie.
Das Gesetz besagt eindeutig: "Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die
Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt
möglich ist."
Kommerzielle Absichten sind also voellig unerheblich.
Man kann allerdings gut argumentieren, dass das TDG für Ihre Seiten
nicht gilt, da Sie quasi redaktionell betreute Inhalte anbieten. Unter
redaktioneller Gestaltung verstehen Juristen eine planvolle, nicht notwendig
gewerbsmäßige Tätigkeit, die auf die inhaltliche, sprachliche,
graphische oder akustische Bearbeitung eines Angebots abzielt und die der
Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung oder der Information
der Öffentlichkeit bestimmt ist. Eine redaktionelle Bearbeitung zur
Meinungsbildung muss demnach zum Ziel haben, eine politische, kulturelle,
ethische, moralische und öffentliche Meinungsauseinandersetzung herbei
führen zu wollen.
Würde das zutreffen, gälte für Sie der Mediendienstestaatsvertrag.
Letztlich ist aber auch das egal.
> Nehmen Sie ein Stoppuhr oder eine gewöhnliche Uhr mit Sekundenanzeige
> und messen Sie die Zeit, bis Sie das Impressum gefunden haben:
> - 15 sec.: sehr gut
> - 30 sec.: beachtlich
> - 45 sec.: völlig in Ordnung
> - 60 sec.: noch im grünen Bereich
>
> Ferner können Sie auch die Suchfunktion (suchen.htm)
mit dem Begriff
> Impressum nutzen; von den neueren Texten s. z.B. firedanc.htm
und
> duzen02.htm; s. ferner server.htm.
Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass es auf Ihrer Seite zb eine Mailadresse
oder gar die Grafik mit Ihrer Postadresse und den Verweis zum Denic gibt.
Das erfüllt aber alles nicht die Bestimmungen des Gesetzes.
So besagt der §6 TDG: "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige
Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar
erreichbar und ständig verfügbar zu halten." Also: der Text muss
bei Ihnen auf der Webseite vorliegen, vollständig und auch nicht als
Grafik. Im MDST gilt das ganz ähnlich. Man darf nicht erst suchen
müssen.
Damit verbinde ich wohlgemerkt keine inhaltliche Wertung Ihrer zwar
streitbaren, aber interessanten Seiten.
Sie finden ausührliche Informationen z.B. unter: http://www.netlaw.de/beitraege/2002/anbieterkennzeichnung.htm
"Eine Anbieterkennzeichnung muss jeder Websitebetreiber zum Abruf bereithalten, der "geschäftsmäßig" Tele- oder Mediendienste anbietet. Zum Kreis der Verpflichteten gehört damit praktisch jeder Anbieter einer Website. Das Merkmal "geschäftsmäßig" darf nämlich nicht mit "geschäftlich" oder gar "gewerblich" verwechselt werden. Geschäftsmäßig handelt schon derjenige, der ein Angebot nachhaltig, also auf Dauer angelegt, unterhält. Das gilt völlig unabhängig davon, ob er Gewinne erzielen will oder sogar tatsächlich mit seiner Website Geld verdient. Auch rein privat betriebene Website müssen deshalb gekennzeichnet werden."
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter!
Mit besten Grüßen, IS
PRHL an IS, 27 Apr 2003 16:03:54 +0200:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/privat.php:
"Was in ein Impressum gehört, regeln Teledienstegesetz (TDG) und
Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV). Aufgeschreckt durch Abmahnungen fragt
sich so mancher private Homepage-Betreiber, ob auch er ein Impressum vorweisen
muss. Die Frage ist derzeit ungeklärt."
Chaos, Chaos über alles!
Die widersprüchlichen "Urteile" gleichgeordneter Gerichte in praktisch
gleich gelagerten Fällen (etwa der "Explorer-Streit"), insbesondere
die "höchstrichterlichen" "Entscheidungen" lassen nur das Misstrauen
in die "Justiz" wachsen. Als mehrfaches unschuldiges Opfer von "Justiz"-Diktatur
sehe ich nicht ein, weswegen ich der Illusion anhängen sollte, der
Staat hätte wenigstens in dieser nun wirklich äußerst einfachen
Thematik Rechtssicherheit geschaffen. Mir ist offen gestanden nicht ganz
klar, weswegen Sie gerade auf diesem Thema so herumreiten. Wäre ich
nicht überzeugt, mit meinem Impressum die Anforderungen des Domain-Providers
1und1 vollauf zu erfüllen, würde ich die notwendigen Maßnahmen
ergreifen. Angesichts des totalitären Chaos wird sich da wohl auch
in absehbarer Zukunft nichts ändern. Boxen Sie doch ein Gesetz durch,
das in etwa so lautet:
"Jeder in Deutschland Wohnhafter oder als Deutscher gemeldeter Betreiber
einer Homepage hat, gleichgültig wo er die Homepage hostet, auf der
index-Seite seinen Namen und seine Adresse (und seine Schuhgröße,
Lieblingsfarbe etc.) zu nennen; diese Angaben müssen in html-codierten
ASCII-Text geschrieben und im Source-Code der Seite lesbar sein."
Dann könnte ich über eine Fortsetzung der Diskussion z.Th.
Impressum nachdenken, vorher halte ich das für vergebliche Liebesmüh.
Oder verklagen Sie mich auf 50'000 Euro - ich habe eh schon 260'000 Euro
Schulden (durch das Herzjesu-Urteil), die ich niemals bezahlen kann. In
Christo
IS an PRHL, 27 Apr 2003 17:37:17 +0200 (MEST):
Wie wir gerade bei kath.net ("Erfolg für
Lebensrechtler: Frauenarzt treibt nicht mehr ab", http://www.kath.net/detail.php?id=5106
15. 05. 2003 15:44 Uhr) erfahren haben, hat der Bundesgerichtshof
mal wieder ein Machtwort gegen die berechtigte Meinungsfreiheit gesprochen.
Opfer dieser Attacke war der V2-Sektierer Klaus Günter
Annen: Er hatte gegen ein Urteil des OLG Stuttgart Beschwerde eingelegt,
wonach ihm verboten war, vor einer gynäkologischen Praxis in Heilbronn
Handzettel zu verteilen mit dem Text: "Wußten Sie schon, daß
in ... der Praxis von Dr. ... rechtswidrige Abtreibungen durchgeführt
werden?"; deswegen übrigens unsere damalige erfolglos
gebliebene Strafanzeige gegen die zuständige Richterin des OLG
Stuttgart.
Zu der jetzigen Schlappe Annens heißt es bei kath.net u.a.: "Scharfe
Kritik an dem BGH-Beschluß übt Annens Rechtsanwalt Leo Lennartz
(Euskirchen). Er verweist darauf, daß die Urteile übergeordneter
Gerichte in Deutschland in dieser Frage immer widersprüchlicher würden.
Die Oberlandesgerichte in Stuttgart und in Karlsruhe hätten in vergleichbaren
Fällen völlig gegensätzlich entschieden."
Annen bietet auf seiner Babycaust-Seite eine Zusammenstellung verschiedener "Rechtsprechungen" in der Babycaust-Sache an. Diese Zusammenstellung leitet er ein: