Die Impressum-Falle

- Ein Mailwechsel mit Ilka Schröder -
(Kirche zum Mitreden, 15.05.2003)

Übersicht: Rechtslage / Schieflage Impressum

Ein kleines Beinahe-Jubiläum: Vor knapp vier Jahren, am 16.05.1999, wurde der Text Verleumdung! veröffentlicht, in dem zu Anti-KzM-Gehetze bzgl. des - damals noch fehlenden - Impressums Stellung genommen wurde. Während damals Beschwerde wegen eines fehlenden Impressums bei einer privaten Seite im günstigsten Falle nur ein müdes Belächeln des Beschwerdeführers zur Folge haben konnte, hat sich seitdem einiges geändert. Es gibt mittlerweile eine sehr weit reichende Impressumspflicht auch für private Seiten. Wie weit diese Pflicht reicht resp. wie man sie hinreichend erfüllt, das weiß keiner, und die "Justiz" sorgt schon dafür, dass es auch keiner wissen kann. Irgendwie muss man ja dem aufgeblähten "Justiz"-Apparat in Deutschland eine bezahlte Beschäftigung ermöglichen. Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit ist nun einmal mit Opfern verbunden.

Nun denn: Als die Impressumspflicht immer mehr Gegenstand in Diskussionsforen, Anwaltsseiten, Computermagazinen etc. wurde, spezielle Internetseiten zum Online-Recht mit Themenschwerpunkt Impressum aufblühten und auch Abmahnungen (wie etwa im Explorer-Streit) wegen fehlenden Impressums sich wachsender Beliebtheit erfreuten, haben wir uns entschlossen, ein Impressum bei KzM bereitzustellen. Zwar diente das fehlende Impressum v.a. dazu, unsere Leser zur Kontaktaufnahme mit der V2-Sekte zu ermutigen, um sich von dort die Richtigkeit unserer Aussagen (inkl. der Aussage, dass KzM keine "Satire" o.ä. ist, selbst wenn die ein oder andere ironische Bemerkung nachweisbar sein sollte) bestätigen zu lassen. Aber wir hatten auch keine Lust, wegen solcher Kinkerlitzchen wie Impressumsdiskussionen Energie sinnlos zu verpulvern, deshalb unsere Aktion. Allerdings die fast durchgängige Abkürzung unseres Namens in den Texten haben wir dann meist weiter beibehalten. Ohne damit alle Vorteile dieser Vorgehensweise genannt haben zu wollen: Dies verringert die Textgröße; der geneigte Leser spart dadurch a) Übertragungszeit im Internet und b) Tinte / Toner und vielleicht sogar Papier beim Ausdruck. Insofern hat KzM auch eine starke wirtschaftliche und ökologische Note.
Wegen der späteren Registrierung von neuen Domains wie revisionisten.de waren wir gegenüber dem Domainverwalter zweifelsfrei zur Veröffentlichung eines Impressums verpflichtet, insofern ist momentan die Frage hinfällig, ob KzM ein Impressum braucht: Wegen der Domainregistrierungen ist ein Impressum definitiv erforderlich.

Wegen der zahlreichen widerprüchlichen resp. mit Fragenzeichen versehenen Aussagen diverser Quellen z.Th. Impressum haben wir uns auf die relativ sicherste Seite gestellt und uns an das gehalten, was von den - nach unserem Kenntnisstand - meisten Quellen als die sicherste Form der Pflichterfüllung angegeben wird.
Das Impressum muss:
- Vor- und Nachname, Straße (Postfach genügt nicht!) und Wohnort des Betreibers enthalten;
- möglichst schnell auf der Startseite (üblicherweise index.html) gefunden werden können;
- eine Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme bieten, also z.B. Mailadresse oder Telephonnummer;
- nicht unbedingt als Text, sondern kann auch als Bild eingefügt werden (sinnvoll z.B., wenn man "Adressensammler" abschrecken will; wegen Spam sehr dringend bei allen Mailadressen zu empfehlen, die allerdings auch durch Umschreibung (etwa: Name at provider tld) vor Suchrobotern geschützt werden können).

Wer eine rein private Homepage wie z.B. KzM betreibt, sollte mindestens diese Vorgaben beachten. Wir halten die KzM-Variante für solche Fälle jedenfalls für optimal. Doch kennen wir auch eine Person, die das offenkundig anders sieht, und es soll auch die Gegenseite gehört werden:
 

Ilka Schröder

a) Zur Person

1978 geb.
1993 Grüne Jugend, Mitgründerin der bundesweiten GJ (Grün-Alternatives Jugendbündnis), Mitglied des Bundesvorstand, Beitritt zu Bündnis 90/Die Grünen
1997 Abitur
seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments
1999-2001 Mitglied der Fraktion Grüne/EFA
2001 Austritt aus Bündnis 90/Die Grünen
seit September 2001 assoziiertes parteiloses Mitglied der Fraktion Konföderale Vereinigte Linke/Nordische Grüne Linke

Interessant sind bereits einige Überschriften der nicht wenigen Artikel, die über die noch recht junge Politikerin bereits bei verschiedenen Zeitschriften veröffentlicht wurden. So titelte "Unicum" (12/2001):
"Enfant terrible im Europaparlament. Ilka Schröder setzt Zeichen von Linksaußen".
Bei der "Welt" (29.09.2001) gab es eine Meldung:
"Grüne erleichtert über Austritt von Ilka Schröder. Bei den Vereinigten Linken fühlt sich die junge Abgeordnete eindeutig besser aufgehoben".
Und europa-digital (28.02.2003) vermeldete:
"Frech kommt weiter. Ilka Schröder, die jüngste Abgeordnete des Europäischen Parlaments, zeigt den Großen die Zähne".

Letzteres Magazin hat zum Artikel auch ein Interview mit Ilka Schröder veröffentlicht, in dem sie abschließend auf die Frage nach ihrer "Vision von Europa" antwortet:
"Ein offenes Europa ohne Grenzen innen und außen mit Bewegungsfreiheit für alle Bürger. Eine Wirtschaft, welche die Bedürfnisse der Menschen befriedigt und die nicht auf die Profite der Multies ausgelegt ist. Ein Europa, in dem soziale Gerechtigkeit und Ökologie groß geschrieben werden und in der es den Menschen und ihrer Umwelt gut geht....
...und hier wurde ihre Vision rücksichtslos von der sich schließenden Tür des ICE nach Berlin abgewürgt."

Wir sind vielleicht nicht so visionär, empfehlen aber zumindest das Testament von Papst Leo XIII. und verweisen auf unsere Würdigung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Für das Verhältnis von Kirche und Staat s. z.B. die Predigt vom 11.05.2003.

Wenn man bedenkt, dass nach FireDancer-Phantasie "vielleicht sogar nur Praktikanten" unsere Homepage lesen, und dass wir uns nicht gerade mit Begeisterung für grüne Ideale aussprechen, waren wir offen gestanden überrascht zwar nicht, dass Ilka Schröder uns geschrieben hat, aber - ohne das an dieser Stelle zu erläutern - dass sie es in dieser Form und mit diesem Inhalt getan hat, den wir hier wiedergeben:
 

b) Die Korrespondenz

IS an PRHL, 26 Apr 2003 11:45:34 +0200 (MEST):
Sehr geehrter Herr L., besten Dank für das Betreiben Ihrer interessanten Website! Allerdings muss ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr Angebot geltende Gesetze verletzt - womit ich aber nichts religiöses meine. Sie haben kein Impressum. Details finden Sie u.a. hier:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
"Aufgrund der Verpflichtung zur leichten Erreichbarkeit des Impressums reicht es auch nicht, als Inhaber einer Domain zu glauben, die Benutzer könnten doch in der whois-Datenbank der Denic nachschlagen, wer man ist. Zum einen muß der für eine bestimmte Webseite Verantwortlich nicht identisch mit dem Domain-Inhaber sein. Zum einen erfüllt diese Sichtweise nicht die Forderung des Gesetzgebers nach unmittelbarer Erreichbarkeit des Impressums. Das Impressum wäre erst nach Ausfüllen der entsprechenden Eingabemaske im whois-Dienst der Denic zugänglich und auch nur für solche Personen, die sich mit der Struktur des Internet auskennen, nicht aber für Jedermann."
Mit besten Grüßen, IS

PRHL an IS, 26 Apr 2003 14:22:04 +0200:


Ilka Schröder wrote:
>
> Sehr geehrter Herr L.,
aha, von der "Pater-L.-ist-ein-Laie-Fraktion"!

> besten Dank für das Betreiben Ihrer interessanten Website! Allerdings muss
> ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr Angebot geltende Gesetze verletzt - womit
> ich aber nichts religiöses meine. Sie haben kein Impressum.
Da sind Sie in mehrfacher Hinsicht falsch informiert: Ein Impressum ist ausschließlich deshalb notwendig, weil momentan bei 1und1 *.de-Adressen registriert sind. 1und1 verlangt ein Impressum, ohne dieses wäre ich gegenüber 1und1 vertragsbrüchig. An und für sich braucht die Seite kein Impressum, da sie nicht kommerziell ist; also ich verkaufe nichts, habe auch keinen Deal mit Amazon etc., und sämtliche Einnahmen aus dem Referral Programm (ganz oben auf der Seite) gehen nachgewiesenermaßen nur an Crosswinds.
Und nun zum Impressum: Machen Sie doch einmal das Impressum-Suchspiel (werde ich vielleicht bei häufigeren Anfragen auf der Startseite empfehlen und einen Highscore einrichten): Nehmen Sie ein Stoppuhr oder eine gewöhnliche Uhr mit Sekundenanzeige und messen Sie die Zeit, bis Sie das Impressum gefunden haben: - 15 sec.: sehr gut - 30 sec.: beachtlich - 45 sec.: völlig in Ordnung - 60 sec.: noch im grünen Bereich
Ferner können Sie auch die Suchfunktion (suchen.htm) mit dem Begriff Impressum nutzen; von den neueren Texten s. z.B. firedanc.htm und duzen02.htm; s. ferner server.htm. In Christo


IS an PRHL, 27 Apr 2003 00:11:58 +0200 (MEST):


> > Sehr geehrter Herr L.,
>
> aha, von der "Pater-L.-ist-ein-Laie-Fraktion"!
Nein, durchaus nicht - auf Ihre Priesterweihe hatte ich einfach gar nicht bezug genommen, Herr Pater.

> An und für sich braucht die Seite kein Impressum, da sie nicht
> kommerziell ist; also ich verkaufe nichts, habe auch keinen Deal mit
> Amazon etc., und sämtliche Einnahmen aus dem Referral Programm (ganz
> oben auf der Seite) gehen nachgewiesenermaßen nur an Crosswinds.
Da sind Sie leider falsch informiert. Laut § 3 des Teledienstgesetzes gilt: ""Diensteanbieter" jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt;" - ein solcher Dienstanbieter sind Sie. Das Gesetz besagt eindeutig: "Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist."
Kommerzielle Absichten sind also voellig unerheblich.
Man kann allerdings gut argumentieren, dass das TDG für Ihre Seiten nicht gilt, da Sie quasi redaktionell betreute Inhalte anbieten. Unter redaktioneller Gestaltung verstehen Juristen eine planvolle, nicht notwendig gewerbsmäßige Tätigkeit, die auf die inhaltliche, sprachliche, graphische oder akustische Bearbeitung eines Angebots abzielt und die der Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung oder der Information der Öffentlichkeit bestimmt ist. Eine redaktionelle Bearbeitung zur Meinungsbildung muss demnach zum Ziel haben, eine politische, kulturelle, ethische, moralische und öffentliche Meinungsauseinandersetzung herbei führen zu wollen.
Würde das zutreffen, gälte für Sie der Mediendienstestaatsvertrag.
Letztlich ist aber auch das egal.

> Nehmen Sie ein Stoppuhr oder eine gewöhnliche Uhr mit Sekundenanzeige
> und messen Sie die Zeit, bis Sie das Impressum gefunden haben:
> - 15 sec.: sehr gut
> - 30 sec.: beachtlich
> - 45 sec.: völlig in Ordnung
> - 60 sec.: noch im grünen Bereich
>
> Ferner können Sie auch die Suchfunktion (suchen.htm) mit dem Begriff
> Impressum nutzen; von den neueren Texten s. z.B. firedanc.htm und
> duzen02.htm; s. ferner server.htm.
Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass es auf Ihrer Seite zb eine Mailadresse oder gar die Grafik mit Ihrer Postadresse und den Verweis zum Denic gibt. Das erfüllt aber alles nicht die Bestimmungen des Gesetzes.
So besagt der §6 TDG: "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten." Also: der Text muss bei Ihnen auf der Webseite vorliegen, vollständig und auch nicht als Grafik. Im MDST gilt das ganz ähnlich. Man darf nicht erst suchen müssen.
Damit verbinde ich wohlgemerkt keine inhaltliche Wertung Ihrer zwar streitbaren, aber interessanten Seiten.
Sie finden ausührliche Informationen z.B. unter: http://www.netlaw.de/beitraege/2002/anbieterkennzeichnung.htm

"Eine Anbieterkennzeichnung muss jeder Websitebetreiber zum Abruf bereithalten, der "geschäftsmäßig" Tele- oder Mediendienste anbietet. Zum Kreis der Verpflichteten gehört damit praktisch jeder Anbieter einer Website. Das Merkmal "geschäftsmäßig" darf nämlich nicht mit "geschäftlich" oder gar "gewerblich" verwechselt werden. Geschäftsmäßig handelt schon derjenige, der ein Angebot nachhaltig, also auf Dauer angelegt, unterhält. Das gilt völlig unabhängig davon, ob er Gewinne erzielen will oder sogar tatsächlich mit seiner Website Geld verdient. Auch rein privat betriebene Website müssen deshalb gekennzeichnet werden."

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter!
Mit besten Grüßen, IS


PRHL an IS, 27 Apr 2003 16:03:54 +0200:


> Man kann allerdings gut argumentieren, dass das TDG für Ihre Seiten nicht
> gilt, da Sie quasi redaktionell betreute Inhalte anbieten. Unter redaktioneller
> Gestaltung verstehen Juristen eine planvolle, nicht notwendig gewerbsmäßige
> Tätigkeit, die auf die inhaltliche, sprachliche, graphische oder akustische
> Bearbeitung eines Angebots abzielt und die der Einwirkung auf die öffentliche
> Meinungsbildung oder der Information der Öffentlichkeit bestimmt ist. Eine
> redaktionelle Bearbeitung zur Meinungsbildung muss demnach zum Ziel haben, eine
> politische, kulturelle, ethische, moralische und öffentliche
> Meinungsauseinandersetzung herbei führen zu wollen.
>
> Würde das zutreffen, gälte für Sie der Mediendienstestaatsvertrag.
>
> Letztlich ist aber auch das egal.
Ich verfolge diese ganze Pseudo-Rechtsprechung schon seit geraumer Zeit sehr intensiv. Mein Urteil über die "Justiz" (für Internet-Recht s. z.B. domain.htm) ändert sich aber dabei nicht: Chaos, Chaos über alles!
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/benutzerguide.php:
"Das TDG verlangt wörtlich, dass die Pflichtangaben "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein müssen. Was damit konkret gemeint ist, hat der Gesetzgeber leider mal wieder nicht gesagt. Durchgesetzt hat sich die Darstellung in einem eigenem Webimpressum. Um dem Gesetz ausreichend Rechnung zu tragen, empfehlen wir die Platzierung irgendwo auf der Eingangsseite."

http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/privat.php:
"Was in ein Impressum gehört, regeln Teledienstegesetz (TDG) und Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV). Aufgeschreckt durch Abmahnungen fragt sich so mancher private Homepage-Betreiber, ob auch er ein Impressum vorweisen muss. Die Frage ist derzeit ungeklärt."

Chaos, Chaos über alles!

Die widersprüchlichen "Urteile" gleichgeordneter Gerichte in praktisch gleich gelagerten Fällen (etwa der "Explorer-Streit"), insbesondere die "höchstrichterlichen" "Entscheidungen" lassen nur das Misstrauen in die "Justiz" wachsen. Als mehrfaches unschuldiges Opfer von "Justiz"-Diktatur sehe ich nicht ein, weswegen ich der Illusion anhängen sollte, der Staat hätte wenigstens in dieser nun wirklich äußerst einfachen Thematik Rechtssicherheit geschaffen. Mir ist offen gestanden nicht ganz klar, weswegen Sie gerade auf diesem Thema so herumreiten. Wäre ich nicht überzeugt, mit meinem Impressum die Anforderungen des Domain-Providers 1und1 vollauf zu erfüllen, würde ich die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Angesichts des totalitären Chaos wird sich da wohl auch in absehbarer Zukunft nichts ändern. Boxen Sie doch ein Gesetz durch, das in etwa so lautet:
"Jeder in Deutschland Wohnhafter oder als Deutscher gemeldeter Betreiber einer Homepage hat, gleichgültig wo er die Homepage hostet, auf der index-Seite seinen Namen und seine Adresse (und seine Schuhgröße, Lieblingsfarbe etc.) zu nennen; diese Angaben müssen in html-codierten ASCII-Text geschrieben und im Source-Code der Seite lesbar sein."
Dann könnte ich über eine Fortsetzung der Diskussion z.Th. Impressum nachdenken, vorher halte ich das für vergebliche Liebesmüh. Oder verklagen Sie mich auf 50'000 Euro - ich habe eh schon 260'000 Euro Schulden (durch das Herzjesu-Urteil), die ich niemals bezahlen kann. In Christo


IS an PRHL, 27 Apr 2003 17:37:17 +0200 (MEST):


> Dann könnte ich über eine Fortsetzung der Diskussion z.Th. Impressum
> nachdenken, vorher halte ich das für vergebliche Liebesmüh. Oder
> verklagen Sie mich auf 50'000 Euro - ich habe eh schon 260'000 Euro
> Schulden (durch das Herzjesu-Urteil), die ich niemals bezahlen kann.
Keine Sorge - weder in Ihrem noch einem sonstigen Fall würde ich auch nur daran denken, eine solche Klage zu erheben. Mir geht es nur um zwei Dinge: 1) Wer in einen oeffentlichen Meinungsstreit eintritt, der sollte auch *deutlich* als Person Stellung beziehen - und gerade bei einem so wichtigem Thema wie Ihrem finde ich das bei weitem nicht ausreichend geleistet. 2) Wollte ich Sie auf die gesetzliche Situation hinweisen.
Übrigens noch ein Hinweis: die fireball-Suche scheint auf Ihrer Seite nicht mehr zu funktionieren.
Einen gesegnten Sonntag, IS

 

Anhang: Neues aus der "Babycaust"-"Rechtsprechung"

Man mag argumentieren, dass die Impressumspflicht zu nebensächlich ist, als dass die Bürger ein Recht auf Rechtssicherheit haben könnten. Es lässt sich aber nachweisen, dass selbst da, wo es fürwahr um Leben und Tod geht, Rechtssicherheit von der so gen. "Justiz" mit voller Absicht und schonungsloser Härte verhindert wird:

Wie wir gerade bei kath.net ("Erfolg für Lebensrechtler: Frauenarzt treibt nicht mehr ab", http://www.kath.net/detail.php?id=5106 15. 05. 2003    15:44 Uhr) erfahren haben, hat der Bundesgerichtshof mal wieder ein Machtwort gegen die berechtigte Meinungsfreiheit gesprochen. Opfer dieser Attacke war der V2-Sektierer Klaus Günter Annen: Er hatte gegen ein Urteil des OLG Stuttgart Beschwerde eingelegt, wonach ihm verboten war, vor einer gynäkologischen Praxis in Heilbronn Handzettel zu verteilen mit dem Text: "Wußten Sie schon, daß in ... der Praxis von Dr. ... rechtswidrige Abtreibungen durchgeführt werden?"; deswegen übrigens unsere damalige erfolglos gebliebene Strafanzeige gegen die zuständige Richterin des OLG Stuttgart.
Zu der jetzigen Schlappe Annens heißt es bei kath.net u.a.: "Scharfe Kritik an dem BGH-Beschluß übt Annens Rechtsanwalt Leo Lennartz (Euskirchen). Er verweist darauf, daß die Urteile übergeordneter Gerichte in Deutschland in dieser Frage immer widersprüchlicher würden. Die Oberlandesgerichte in Stuttgart und in Karlsruhe hätten in vergleichbaren Fällen völlig gegensätzlich entschieden."

Annen bietet auf seiner Babycaust-Seite eine Zusammenstellung verschiedener "Rechtsprechungen" in der Babycaust-Sache an. Diese Zusammenstellung leitet er ein:


Ist die Tötung eines unschuldigen, ungeborenen Menschen nach deutscher Rechtsauffassung nun:
Rechtswidrig     =   rechtmäßig, und erlaubt ?
Rechtswidrig     =   rechtmäßig, aber nicht erlaubt ?
Rechtswidrig     =   nicht  rechtmäßig, aber erlaubt ?
Rechtswidrig     =   nicht rechtmäßig, und nicht erlaubt ?
Welcher Richter kann bei einem solchen Durcheinander qualifizierte, juristische Entscheidungen treffen ?

Wir folgern: Das Chaos, ob nun bei bzgl. Impressum, Abtreibung oder sonstwas, ist gewollt! Damit kann jeder Richter so entscheiden, wie er gerade lustig ist. "Justiz" in Deutschland!

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