Der Staat als Satansdiener (2)
- Neues zu den Völkermordaktivitäten der Bundesrepublik
Deutschland
-
(Kirche zum Mitreden, 18.04.2003 (Karfreitag))
Bereits vor über einem Jahr wurde bei KzM eine Handreichung
zu den kommenden Völkermord-Texten veröffentlicht. Der
heutige
Karfreitag erscheint als passendes Datum, neue diesbezügliche
Dokumente
vorzulegen.
Seit der Passionszeit 1999 sind die Tage vor
Ostern immer auch von Gedanken an das Verbrechen
der Terrororganisation Sozietät Redeker, Auftragskiller des
"Verbands
der Diözesen Deutschlands", geprägt. Diese sadistische
Christenverfolgung,
die nicht nur mit dem Segen, sondern auch unter hyperaktiver
Beteiligung
des Staates erfolgt, sehen wir im Licht des heiligen
Kreuzweges:
Mein Erlöser, alles hast Du für mich
hingegeben:
Deine Freiheit, Deine Habe, Deine Ehre vor den Menschen, selbst Dein
Leben.
An Deine opferstarke Liebe will ich denken, wenn mir etwas genommen
wird,
woran mein Herz hängt, wovon ich mich nicht trennen kann. Und
sollte
mir sogar der gute Name genommen werden, sollte mein Leben verleumdet
und
meine Ehre zertreten werden, dann laß mich auf Dich schauen und
meine
Rechtfertigung Deinem Gericht überlassen.
Zu dem Bestreben, die Christenverfolgung in Deutschland als
"Rollenspiel"
abzutun, s. unseren neuen Schneider-Text.
Problemfall Dorsten
Über den sehr zweifelhaften Ruf der hiesigen Polizei haben wir
bereits
informiert (s. Vorladung zur Vernehmung).
Hier
nun drei neuere Fälle bei der Stadt Dorsten:
a) Der "Kirchensteuer"-Coup
Die "Kirchensteuer" wurde bereits bei KzM
thematisiert.
Wie nicht wenige Städte, so pflegt auch die Stadt Dorsten eine
verbrecherische Lohnsteuerkarten-Politik, derzufolge
ausschließlich
diejenigen, die zur V2-Sekte gehören, in dem Feld
"Kirchensteuerabzug"
den Eintrag "römisch-katholisch" haben. Damit spielt sich die SD
zum
obersten Richter darüber auf, was römisch-katholisch ist und
was nicht.
Es spielt keine Rolle, ob der Staat bundesweit diesen Terror
durchdrückt
- es sei denn, die SD könnte beweisen, dass sie zu
selbständigem
Handeln absolut unfähig ist. Solange dieser Beweis nicht erbracht
ist, muss von einer Schuld der SD ausgegangen werden. Indem die SD ein
an sich ungültiges Gesetz zu einem in der SD gültigen Gesetz
erklärt, ist sie schuldig.
Wer zur Kirche gehört, kann nicht vom Staat bestimmt werden; indem
er den Bürgern Bestimmungen aufzwingt, die dem göttlichen
Recht
widersprechen, verstößt er gegen can. 2334 CIC, cf. H. Jone,
Gesetzbuch der lateinischen Kirche. Erklärung des Kanons. Bd. 3,
Paderborn,
Schöningh, 1940, 492:
n. 1.: Wer Gesetze, Befehle oder andere
Verfügungen
gegen die Freiheit und die Rechte der Kirche erläßt,
verfällt
damit ohne weiteres der Exkommunikation, die dem Apostolischen Stuhle
speciali
modo reserviert ist. Bei demjenigen, der solche Verfügungen
erläßt,
kann es sich um eine Einzelperson oder um ein Kollegium handeln. Auch
Abgeordnete
verfallen - wenigstens als Mitwirkende im, Sinne von Kan. 2209, 2231 -
der Strafe. [...]
n. 2.: Der eben genannten Strafe verfallen auch diejenigen, die sich
an irgendeine weltliche Gewalt wenden und dadurch auf direkte oder
indirekte
Ausübung der kirchlichen Jurisdiktionsgewalt im Gewissensbereich
oder
im Rechtsbereich hindern.
In diesem Zusammenhang erklärt B.
Häring
(927): "Ein Polizist, der in Ausführung eines kirchenfeindlichen
oder
sonstwie ungerechten Gesetzes einen offensichtlich Unschuldigen
verhaftet,
wird nicht leicht zu entschuldigen sein." Die hiesige Polizie wurde
bereits
gewarnt, dass Sie auf dem besten Wege ist, mutwillig sakrilegische
Handlungen
zu begehen.
Bereits jeder Versuch, der V2-Sekte die Rechte (auch bloße
Namensrechte)
der römisch-katholischen Kirche zuzuerkennen, ist damit strafbar.
Da der Staat im Grundgesetz die Freiheit der Kirche garantiert, sind
bereits
sämtliche Versuche, die katholische Kirche auszurotten (auch durch
bloße Aberkennung des Namensrechtes) als schwerwiegende
Verbrechen
nach weltlichem Recht mit der notwendigen Härte zu bestrafen.
Davon lässt sich die SD aber nicht beeindrucken: "Uns kann keiner,
und ein katholischer Priester erst recht nicht!" Hochmut kommt vor dem
Fall.
Man muss dem verbrecherischen Treiben des Staates natürlich
Rechnung
tragen, konkret auf die "Kirchensteuer" bezogen bedeutet das, dass
a) die "Kirchensteuer" nicht an die Kirche, sondern an die V2-Sekte
abgeführt wird und
b) man sein Geld nicht zurückerhält, auch wenn man es
zurückfordert.
Zu a): Mit der Abgabe der V2-Steuer wird eine kirchenfeindliche
Organisation
unterstützt; diese Unterstützung ist objektiv in jedem Falle
schwer sündhaft, und Priester müssen den
"Kirchensteuerzahlern"
die Spendung der Sakramente grundsätzlich verweigern (s. auch die
Hinweise zum Kommunionempfang). Anders gesagt:
Wer ein lebendiges Glied der Kirche sein will, darf keine Kirchensteuer
bezahlen, und um das als Steuerzahler zu erreichen, ist der
"Kirchenaustritt"
unumgänglich. Als wir am 19.09.1995 unseren Austritt "aus der so
genannten
Kirche" (so unser Wortlaut gegenüber dem Amtsgericht!)
erklärten,
gab es KzM noch nicht (1. Ausgabe von KzM: Samstag, 23.August 1997),
wir
waren auch noch kein Priester (Priesterweihe am 02.03.1996). Vom Sedisvakanz-Text
gab es nur eine sehr frühe Fassung, die wir auch nur gelegentlich
verteilt hatten. Wir konnten aber, obwohl wir damals noch nicht
über
400 KzM-Texte zur Absicherung unserer Position vorlegen konnten, nicht
länger das Risiko eingehen, dass der Staat unser Geld stiehlt und
an die V2-Sekte weiterleitet. "Kirchenaustritte" sind solange objektiv
erforderlich, bis der Staat den Terrorismus aufgibt.
Zu b) Die Forderung "Geld zurück!" wird
von der V2-Sekte nicht erfüllt, s. unser Fax v. 23.10.2002:
PRHL an das Sekretariat der Deutschen V2-Sekte, Kaiserstr. 163,
53113
Bonn, Fax: 0228 / 103 - 299:
Schadenserstattung wegen "Kirchensteuer"
In den Jahren 1991/1992 wurde von meinem Einkommen die so gen.
"Kirchensteuer"
an Sie abgeführt und nicht vollständig
zurückerstattet.
Unter Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren über den
eigentlich
eingezogenen "Kirchensteuer"-Betrag hinaus (inzwischen angefallene
Zinsen,
Verurteilung von Wuchertum, Deliktcharakter der "Kirchensteuer,
bisherige
Aufwendungen wegen des Herz-Jesu-Urteils etc.) fordere ich Sie hiermit
auf, mir
DM 1'000,- (in Worten: eintausend)
zu erstatten. Überweisen Sie den Betrag UNVERZÜGLICH auf
mein Konto: [Kontodaten]. Verwendungszweck: Schadenserstattung für
Diebstahl 1991/1992. Der Betrag muss bis spätestens 29.09.2001 auf
meinem Konto eingegangen sein, da für den 30.09.2001 die
Veröffentlichung
eines weiteren KzM-Textes über die "Kirchensteuer" geplant ist;
dabei
wird übrigens auch eine Stellungnahme der Bundesregierung zu
diesem
Thema veröffentlicht werden. Wenn Sie Sorge haben, dass das Geld
nicht
rechtzeitig eintrifft, schicken Sie mir einen Beleg per Fax zu, aus dem
die rechtzeitige Überweisung ersichtlich ist.
Die V2-Sekte hat diesen Betrag bis heute nicht beglichen: sie krallt
in unersättlicher Gier ihre durch Betrug gewonnene Beute zusammen
und weigert sich, den Schaden zu erstatten. Im Staat hat sie einen
mächtigen
Komplizen bei diesem Verbrechen.
Einige Jahre später: KzM blüht und gedeiht, genießt
international einen hohen Bekanntheitsgrad
und
enthält den schon seit Jahren als unwiderlegbar erkannten Beweis,
dass dieses "Kirchensteuer"-System zu den schlimmsten staatlichen
Verbrechen
überhaupt zählt. Die Zeit ist reif, die Dinge nun
öffentlich
zurechtzurücken. Es ist Zeit, die Ansprüche der Kirche
geltend
zu machen und öffentlich Gerechtigkeit einzufordern.
PRHL an Finanzamt Gladbeck, 45952 Gladbeck, 09.12.2001:
Korrektur der Lohnsteuerkarte
Ich verlange von Ihnen die Zusendung einer korrigierten
Lohnsteuerkarte.
In der jetzigen Form ist das Feld "Kirchensteuerabzug" leer; tragen Sie
dort römisch-katholisch ein. Sollte ich die korrigierte
Lohnsteuerkarte
nicht bis zum 20. Dezember 2001 erhalten haben, werde ich weitere
Schritte
gegen Sie unternehmen. Für etwaige weitere Fragen verweise ich auf
meine Homepage KzM.
Anlage: Fehlerhafte Lohnsteuerkarte 2002
Ordnungsamt -Bürgerbüro-, Halterner Str. 5, Zimmer 23,
Tel: 0 23 62 / 66 38 11 Fax: 0 23 62 / 66 57 33 (der äußerst
unprofessionelle Briefkopf gescannt), an
PRHL,
[??.]12.2001:
Betreff: Änderung Ihrer Lohnsteuerkarte 2002
Sehr geehrter Herr L., Mit Schreiben vom 12.12.01 hat mir das Finanzamt
Gladbeck Ihre LSTK 2002 zur Änderung zugesandt. Nach den mir zur
Verfügung
stehenden Unterlagen, kann ich jedoch nicht, wie von Ihnen
gewünscht,
im Feld -Kirchensteuerabzug- das Merkmal römisch-katholisch
eintragen,
da Sie am 19.09.95 beim Amtsgericht Dorsten Ihren Austritt aus der
Kirche
erklärt haben. Ich übersende Ihnen deshalb die LSTK 2002
unverändert.
Mit freundlichen Grüßen [unlesbare Unterschrift; jedenfalls
eine andere Unterschrift als die aktuelle von Ostrop, s.u.]
Also: Man verliert in jedem Falle sein Geld, wenn man nicht
"ausgetreten"
ist. Was kann die V2-Sekte denn für das viele Geld bieten?
Ungültige,
gotteslästerliche Spektakel ("Novus Ordo"), ungültige
"Lossprechungen"
von den Sünden (aber das ist nahezu abgeschafft). Kurz gesagt: Sie
bietet im Grunde NICHTS für das Geld, sondern im Grunde nur Lug
und
Trug. Die Zahlung der V2-Steuer ist - bei uns und bei manchen anderen -
unter der falschen Annahme zustandegekommen, dass die V2-Sekte die
katholische
Kirche sei und gültig kirchliche Akte setzen könne. Nachdem
also
der Betrug aufgedeckt wurde, müsste das unrechtmäßig
kassierte
Geld zurückgezahlt werden - jedenfalls in einem Rechtsstaat. In
der
Bundesrepublik Deutschland dagegen hat sich der Geprellte
gefälligst
damit abzufinden, betrogen worden zu sein, ja die Verbrecher der
V2-Sekte
erhalten von den Verbrechern des Staates auch noch Rückendeckung!
Zum Vergleich: Man nehme einmal an, ein Betrüger hätte sich
ins Rathaus eingeschlichen, und ein Ahnungsloser geht zum
Betrüger,
holt sich z.B. eine Baugenehmigung, der Betrüger unterschreibt das
Formblatt und steckt sich die Bearbeitungsgebühr in die Tasche.
Würde
nicht jeder vernünftige Mensch meinen, dass diese Baugenehmigung
unrechtmäßig
und damit unwirksam erteilt worden sei und dass der Betrüger das
kassierte
Geld erstatten müsse, ja sogar für seine Simulation bestraft
werden müsse? Soweit denkt die Terrorrepublik Deutschland
offenkundig
nicht, sie schützt den Betrüger, ja sie wagt es sogar, Akte
für
rechtskräftig zu erklären, bei denen sie schlichtweg
keinerlei
Rechtseinfluss besitzt, i.e. kirchliche Interna. Das ist
verbrecherisches
Komplizentum in schlimmster Form!
Auch wenn wir um dieses Verbrechertum wissen, stehen wir den
Bestrebungen
zum aktiven Widerstand reserviert
gegenüber,
ohne ihn jedoch als für immer absolut verboten zu verurteilen.
Die Geschichte ging dann im Folgejahr, nach Zusendung einer weiteren
gefälschten Lohnsteuerkarte, noch etwas weiter, wenngleich wir zur
Sicherheit die Lohnsteuerkarte diesmal zerrissen an die SD schickten,
um
nicht wieder die Fälschung zurückzuerhalten:
PRHL an Ordnungsamt, 17.10.2002
Lohnsteuerkarte 2003
Trotz meiner Mahnung letzten Jahres haben Sie es für gut befunden,
mir wieder eine gefälschte Lohnsteuerkarte zuzuschicken. Diese
erhalten
Sie als Anlage zurück; schicken Sie mir bis zum 31.10.2002 eine
richtige
Lohnsteuerkarte zu. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR
15,-
überweisen Sie auf mein Konto:
[Kontodaten].
Der Betrag muss bis zum 31.10.2002 meinem Konto gutgeschrieben sein.
Nach dem 31.10.2002 werde ich weitere Schritte gegen Sie unternehmen;
Sie
können sich darüber im Internet informieren. Ein Hinweis zum
Schluss: Der Pater-Titel gehört zum Namen; Sie müssen ihn
also
sowohl in der Anrede als auch in der Anschrift als auch in sonstigen
Texten
verwenden.
Ordnungsamt ("Herr Ostrop") an PRHL, 17.10.2002
DER BÜRGERMEISTER
Betreff: Lohnsteuerkarte 2003
Sehr geehrter Herr L., Ihr Schreiben vom 17.10.2002 habe ich zur
Kenntnis
genommen. Leider schreiben Sie mit keinem Wort was an der LSTK 2003
nicht
in Ordnung gewesen sein soll. Ich gehe deshalb davon aus, dass es sich
genau wie im letzten Jahr um die Eintragung im Feld - Kirchesteuerabzug
- handelt und verweise diesbezüglich auf mein Schreiben vom
Dezember
2001.
Da Sie offenbar noch weiteren Erklärungsbedarf haben, erlaube
ich mir, Ihnen letzt-malig den Sachverhalt zu erläutern:
Mir liegt ein FAX des Amtsgerichtes Dorsten vor. Dort haben Sie am
19.09.1995 den Austritt aus der römisch-katholischen Kirche
erklärt.
Aus diesem Grunde erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkarte ohne Eintragung im
Feld Kirchensteuerabzug, bis mir eine Mitteilung über die erneute
Aufnahme in die römisch-katholische Kirche zugeht. Ich möchte
an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Ihnen
ausgestellte
Lohnsteuerkarte nicht wie von Ihnen behauptet gefälscht, sondern
absolut
korrekt war.
Bei Vorlage der Mitteilung über die Wiederaufnahme in die Kirche,
wäre die Änderung Ihrer LSTK gebührenfrei gewesen. Diese
Möglichkeit entfällt, da Sie die LSTK durch mutwilliges
zerreißen
unbrauchbar gemacht haben. Die Schnipsel der zerstörten LSTK, die
Sie Ihrem Schreiben beigefügt haben, verbleiben bei mir als
zuständiger
Behörde.
Für das Jahr 2003 haben Sie somit lediglich die Möglichkeit,
sich eine Ersatz-LSTK ausstellen zu lassen, die die gleichen
Lohnsteuermerkmale
enthält, wie die Originalkarte, die Ihnen zugeschickt wurde. Die
Ersatz
-LSTK erhalten Sie gegen eine Gebühr von 5,-€ im
Bürgerbüro.
(Vgl. hierzu S. 28 des Ratgebers für Lohnsteuerzahler, den ich
diesem
Schreiben in der Anlage beifüge.)
Die von Ihnen aufgestellte Forderung von Bearbeitungsgebühren
in Höhe von 15,-€ betrachte ich als unbegründet und
gegenstandslos.
Im letzen Absatz Ihres Schreibens weisen Sie daraufhin, dass der
Pater-Titel
zu Ihrem Namen gehört und ich ihn sowohl in der Anrede, als auch
in
der Anschrift oder sonstigen Texten an Sie zu verwenden habe. Dazu
möchte
ich Ihnen folgendes mitteilen: Das Meldegesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen
kennt im Bezug auf den Namen einen Doktorgrad (z.B. „Dr.", „Dr.h.c."
etc.)
sowie Ordensnamen und Künstlernamen. In den gängigen
Kommentierungen
zum Meldegesetz (z.B. Kohlhammer) wird die Bezeichnung Ordensname
näher
erläutert. Danach sind Ordensnamen Namen die ein Mitglied einer
weltanschaulich
begründeten Lebensgemeinschaft neben dem Vornamen und dem
Familiennamen
führt (z.B. Pater Remigius, Schwester Agnes). Nimmt jemand, der
nicht
Mitglied einer solchen Gemeinschaft ist, als Ausdruck seines
religiösen
Bekenntnisses einen besonderen - zusätzlichen - Namen an, handelt
es sich nicht um einen Ordensnamen.
Von einem Ordensnamen ist in Ihrem Fall also nicht auszugehen, zumal
jeder Nachweis über die Namensführung fehlt. Ein
selbstgefertigter
Briefkopf, in dem Sie sich zudem noch als Priester - nicht Pater -
einer
Kirche bezeichnen, aus der Sie nachweislich ausgetreten sind, ist zu
diesem
Zweck denkbar ungeeignet. Ich sehe also keinen Grund, warum ich Sie mit
Pater anreden oder anschreiben sollte.
Ostrop hat mit diesem Müll ein eindrückliches Zeugnis der
geistigen und menschlichen Reife deutschen Beamtentums abgeliefert.
Dass
die Gesellschaft vor solchen fanatischen Antichristen wie Ostrop
wirksam
geschützt werde muss, ist eindeutig. Betrachten wir seinen Erguss
etwas genauer:
1. "Mir liegt ein FAX des Amtsgerichtes Dorsten vor. Dort haben
Sie am 19.09.1995 den Austritt aus der römisch-katholischen Kirche
erklärt."
Das einzige, was ihm vielleicht vorliegen könnte, ist eine
Bescheinigung,
dass wir nicht zur V2-Sekte gehören. Die führt, was Ostrop zu
wissen kaum abstreiten kann, nämlich den Titel
"römisch-katholische
Kirche e.V.".
2. Für das Jahr 2003 haben Sie somit lediglich die
Möglichkeit,
sich eine Ersatz-LSTK ausstellen zu lassen, die die gleichen
Lohnsteuermerkmale
enthält, wie die Originalkarte, die Ihnen zugeschickt wurde. Die
Ersatz
-LSTK erhalten Sie gegen eine Gebühr von 5,-€ im
Bürgerbüro.
Die Unersättlichkeit der Völkermordrepublik Deutschland
schlägt
schon enorme Kapriolen
3. Die von Ihnen aufgestellte Forderung von
Bearbeitungsgebühren
in Höhe von 15,-€ betrachte ich als unbegründet und
gegenstandslos.
Richtig wäre: "Vor der Begründung Ihrer Forderung
verschließe
ich die Augen; damit ist sie für mich unsichtbar und damit
inexistent."
Ostrop huldigt einem subjektivistischen Weltbild, an die Stelle von
Wahrheit
setzt er seine "Betrachtung"!
4. Im letzen Absatz Ihres Schreibens weisen Sie daraufhin, dass
der
Pater-Titel zu Ihrem Namen gehört und ich ihn sowohl in der
Anrede,
als auch in der Anschrift oder sonstigen Texten an Sie zu verwenden
habe.
Dazu möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Das Meldegesetz
für
das Land Nordrhein-Westfalen kennt im Bezug auf den Namen einen
Doktorgrad
(z.B. „Dr.", „Dr.h.c." etc.) sowie Ordensnamen und Künstlernamen.
Bla, bla, bla... Es ist schon nicht ganz unverfänglich, einen
Priester ohne Angabe von Gründen als (bewussten oder unbewussten)
Irreführer hinzustellen, aber Ostrop legt hier noch einen drauf:
Er
stellt ganz ausdrücklich die staatliche Ordnung über die
kirchliche
Ordnung (s. die Erläuterungen zum Pater-Titel, Leserbriefe
25.10.1997).
Immerhin lassen gerade diese Phantastereien von Ostrop den Charakter
der bundesrepublikanischen Staatsideologie überdeutlich erkennen.
Wer nicht den Staat als Oberhaupt Gottes anerkennt, auf den wird Hitlers
Devise angewendet: "Den deutschen Priester als Diener Gottes werden
wir beschützen, den Priester als politischen Feind des Deutschen
Reiches
werden wir vernichten."
Die Vernichtung geschieht offenkundig auch dadurch, dass eine legale
Berufstätigkeit des Priesters nach Kräften verhindert wird,
z.B.
indem man dem Priester sogar die Lohnsteuerkarte kaltschnäuzig
verweigert.
So soll der Priester in die "illegale" Beschäftigung gezwungen
werden
oder halt versauern - ein diabolischer Plan, um den Priester immer
weiter
als "politischen Feind des Deutschen Reiches" diffamieren zu
können.
Wer Lust hat, kann gerne die von Ostrop propagierte Ideologie
vergleichen
mit dem Glaubensbekenntnis von Adolf Eichmann,
der sich bezeichnet als "Befehlsempfänger, dessen Pflicht es war,
seinem Eid gegenüber loyal zu sein und die erhaltenen Befehle und
Instruktionen auszuführen", als "nur ein treues, anständiges,
korrektes, gewissenhaftes und enthusiastisches Mitglied der SS und des
Reichssicherheitsdienstes, inspiriert einzig durch idealistische
Gefühle
gegenüber meinem Vaterland, dem anzugehören ich die Ehre
habe."
Adolf Eichmann wurde zum Tode verurteilt und hingerichtet.
b) Bürgermeister Lambert Lütkenhorst
Der Dorstener Bürgermeister Lambert Lütkenhorst ist Mitglied
der CDU. Wusste er wirklich nichts von den
Vorgängen?
PRHL an LL 05 Dec 2002 14:05:09 +0100
Lambert Lütkenhorst! Der Text mit der
Verurteilung
der Stadt Dorsten wegen Völkermordes wird zwar in dieser Woche
nicht
mehr veröffentlicht, aber in jedem Falle gilt, dass ich die genaue
Kenntnis der KzM-Texte bei der Stadt Dorsten voraussetze. Daraus
erklärt
sich auch, dass es bei Erscheinen des Textes keine besondere Mitteilung
an die Stadt Dorsten geben wird. Christus vincit!
Keine Reaktion.
c) Entsorgungsbetriebe
Dieser Vorfall hat originär nichts mit den Ereignissen um Ostrop
und
Lütkenhorst zu tun - er lag ja ja auch chronologisch vor der
nachfolgend
vorgestellten Korrespondenz mit dem Generalbundesanwalt -, fügte
sich
aber harmonisch darin ein: Alles begann ganz harmlos mit einer Anfrage
bei den Entsorgungsbetrieben Stadt Dorsten, Leiter/-in ist Wolfgang
Koischwitz,
Ansprechpartner/-in ist Rainer Ihling (wir schrieben an UE):
PRHL an UE, 22 Jan 2003 14:52:21 +0100
Wie sollen / dürfen Drucker, Scanner,
Festplatten
und ähnliche Computerteile entsorgt werden?
UE an PRHL, 22 Jan 2003 13:59:22 -0000
Lesebest=E4tigung:_Entsorgung_von_Druckern=2C_Scannern_e?=
=?Windows-1252?Q?tc.?= Date: Wed, 22 Jan 2003 14:58:30 +0100
Message-ID:
<000001c2c21e$58aee6e0$120aa8c0@EBD.local> MIME-Version: 1.0
Content-Type:
application/ms-tnef; name="winmail.dat" Content-Transfer-Encoding:
base64
Die mail enthielt keinen Text, sondern nur einen Anhang, u.z. die Datei
winmail.dat, encodiert als tnef, also ein proprietäres Format von
Microsoft Outlook Express. Warum, so muss man fragen, hängt die
Stadt
eine Datei an die mail, statt im einfachen ASCII-Text zu antworten
(für
eine Erläuterung unserer Zurückhaltung bei
Dateinanhängen
s. z.B. die Warnung vor Unheilpost)? Das
ist
insbesondere deshalb zu fragen, weil unsere Leser auf der KzM-Startseite
ausdrücklich gebeten werden, nur ASCII-Texte ohne Anhänge an
uns zu schicken.
Ferner: Wenn schon unnötiger und widersinnigerweise eine Datei
angehängt wird, warum dann ein proprietäres Format aus dem
Microsoft-Imperium?
Wir benutzen als Mail-Programm Netscape, und damit können wir
diesen
Anhang nicht betrachten. Nun, vielleicht erwuchs diese Entscheidung
einfach
nur aus einer massiv asozialen Gesinnung, etwa: "Ist mir doch egal, ob
der Empfänger meine Zuschrift lesen kann oder nicht!" Es
könnte
aber auch mehr dahinterstecken, etwa der Wunsch, nach Möglichkeit
alle Bürger zum Gebrauch von Microsoft-Produkten zu zwingen. Das
wäre
wahrlich unschön, zumal Micro$oft nicht
besonders
gut beleumundet ist.
Wer noch weiter darüber philosophieren möchte, kann hier
den Quelltext der winmail.dat studieren:
eJ8+Ih8NAQaQCAAEAAAAAAABAAEAAQeQBgAIAAAA5AQAAAAAAADoAAEIgAcAIAAAAElQTS5NaWNy
b3NvZnQgTWFpbC5SZWFkIFJlY2VpcHQAAwsBCoABACEAAAA4MjIyNEYzNUM5RjFCODRFQUM3OTAz
ODE2NjhCOTg4MAAVBwEDkAYAuAMAABoAAAALACMAAAAAAAsAKQAAAAAAQAAyAGC3LTkewsIBHgBJ
AAEAAAAnAAAARW50c29yZ3VuZyB2b24gRHJ1Y2tlcm4sIFNjYW5uZXJuIGV0Yy4AAAIBTAABAAAA
UQAAAAAAAACBKx+kvqMQGZ1uAN0BD1QCAAABAGthdGhvbGlzY2hAa2F0aG9saXNjaC5uZXQAU01U
UABrYXRob2xpc2NoQGthdGhvbGlzY2gubmV0AAAAAEAATgCA2P97HcLCAUAAVQAAG65RHcLCAR4A
cAABAAAAJwAAAEVudHNvcmd1bmcgdm9uIERydWNrZXJuLCBTY2FubmVybiBldGMuAAACAXEAAQAA
ABYAAAABwsIeOS0hZrsn4mRNuqZkEpE2XjCOAAAeAHIAAQAAAAEAAAAAAAAAHgBzAAEAAAABAAAA
AAAAAB4AdAABAAAAIAAAAHVyc3VsYS5laWNrbWVpZXJAZWJkLWRvcnN0ZW4uZGUACwAIDAAAAAAC
AR0MAQAAACUAAABTTVRQOlVSU1VMQS5FSUNLTUVJRVJARUJELURPUlNURU4uREUAAAAACwABDgEA
AAADABQOAAAAAB4AKA4BAAAAOAAAADAwMDAwMDA0AXVyc3VsYS5laWNrbWVpZXJAZWJkLWRvcnN0
ZW4uZGUBcG9wLmljLW1hcmwuZGUAHgApDgEAAAA4AAAAMDAwMDAwMDQBdXJzdWxhLmVpY2ttZWll
ckBlYmQtZG9yc3Rlbi5kZQFwb3AuaWMtbWFybC5kZQAeAAEQAQAAABIAAAB3dXJkZSBnZWxlc2Vu
IGFtOgAAAAIB+A8BAAAAEAAAAIttyvoKqj5NqRRCb+I/Zo0CAfoPAQAAABAAAACLbcr6Cqo+TakU
Qm/iP2aNAgH7DwEAAAChAAAAAAAAADihuxAF5RAaobsIACsqVsIAAG1zcHN0LmRsbAAAAAAATklU
Qfm/uAEAqgA32W4AAABDOlxEb2t1bWVudGUgdW5kIEVpbnN0ZWxsdW5nZW5cRWlja21laWVyXExv
a2FsZSBFaW5zdGVsbHVuZ2VuXEFud2VuZHVuZ3NkYXRlblxNaWNyb3NvZnRcT3V0bG9va1xPdXRs
b29rLnBzdAAAAAADAP4PBQAAAAMADTT9NwIAAgEUNAEAAAAQAAAATklUQfm/uAEAqgA32W4AAAIB
fwABAAAAMQAAADAwMDAwMDAwOEI2RENBRkEwQUFBM0U0REE5MTQ0MjZGRTIzRjY2OERFNDM2MjAw
MAAAAADy8w==
UE an PRHL, 22 Jan 2003 14:52:37 -0000
Sehr geehrter Herr L., =20 in der Stadt Dorsten
besteht
keine M=F6glichkeit, die genannten = Abf=E4lle separat zu entsorgen.
Sie
k=F6nnen die Abf=E4lle entweder als = Sperrm=FCll oder als Hausm=FCll
entsorgen.
=20 Abf=E4lle, die f=FCr die M=FClltonne zu gro=DF sind (z. B. Drucker,
Bildschirme), gelten als Sperrm=FCll. Passen die Abf=E4lle jedoch in
die
M=FClltonne (z. B. Festplatten, Tastaturen), sind sie =FCber die
Restm=FClltonne
zu entsorgen.=20 =20 Ausschlaggebend ist jeweils die Gr=F6=DFe des
Einzelteiles,
nicht die = Menge der Abf=E4lle. =20 Mit freundlichem Gru=DF =20 UE
Entsorgungsbetrieb
Stadt Dorsten An der Wienbecke 15 46284 Dorsten =20 Telefon:0 23 62-66
56 20 Fax: 0 23 62-66 57 70 =20
Mit dieser Mail tritt der Nachteil von Nicht-ASCII-Zuschriften einmal
mehr zu Tage. Nicht gerade besonders Leser-freundlich.
PRHL an UE, 22 Jan 2003 17:50:22 +0100
UE wrote:
> Sehr geehrter Herr L.,
Ihre Rotznäsigkeit überrascht mich nicht, sie widert mich
aber dennoch an. Ich erwäge, Ihre mail auf meiner Homepage zu
kommentieren,
z.B. bei dem kommenden Text gegen die Stadt Dorsten.
UE an PRHL, 22 Jan 2003 17:49:10 +0100
The original message was received at Wed, 22 Jan
2003
17:49:08 +0100 from cobain.siteprotect.com [64.41.120.18]
-----
The following addresses had successful delivery notifications-----
(relayed to non-DSN-aware mailer)
-----
Transcript of session follows
-----
... relayed; expect no further notifications
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Der GBA (Brauerstraße 30, 76137 Karlsruhe, Telefon: 07 21/ 81 91
0, Telefax: 07 21/ 81 91 59 0, eMail:
poststelle@generalbundesanwalt.de)
hat auch eine Internetseite, auf der eingangs zu lesen ist:
Begrüßung
Der Generalbundesanwalt ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die
oberste
Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er
übt
das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden
Staatsschutzstrafsachen
aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem
Maße
berühren.
Die innere Sicherheit betreffen politisch motivierte Delikte,
insbesondere
terroristische Gewalttaten. Die äußere Sicherheit wird durch
Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der
Generalbundesanwalt
auch für die Verfolgung von Straftaten des Völkermordes.
Also der richtige Ansprechpartner für uns, wenngleich wir offen
gestanden nicht sehr viel von ihm erwartet haben, zumal nach unseren
Erfahrungen
mit dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte.
Aber wir wollen grundsätzlich jedem eine faire Chance bieten. Die
Korrespondenz fand ausschließlich per E-Mail statt.
PRHL an GBA, 27 Dec 2002 07:44:24 -0600
Hiermit erstatte ich Anzeige wegen
Völkermordes
gegen die Stadt Dorsten. Ich gewähre Ihnen hiermit eine Frist bis
einschließlich Samstag, 11.01.2003, die Sache in Ordnung zu
bringen
und mir Ihren abschließenden Bericht zukommen zu lassen. Danach
ergeht
auch das Urteil gegen Sie. Für alle etwaigen Fragen wenden Sie
sich
insbesondere an die Stadt Dorsten. Ich stehe für Fragen nicht zur
Verfügung, sondern spreche nur das abschließende Urteil. Ein
neuer Text über die Polizei Recklinghausen in in Vorbereitung;
veröffentlicht
ist bereits der Text polizei.htm. Die Kenntnis aller meiner KzM-Texte
setze
ich bei Ihnen voraus. Diese mail erhalten Sie zur Sicherheit zweimal,
gesendet
über unterschiedliche Server. In Christo
GBA an PRHL 27 Dec 2002 13:45:14 +0100 (MET)
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,
E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht
fristgebundene
Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese
bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost.
Sonstige
Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer
postalischen
Adresse beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische
Posteingaenge
nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.15 Uhr und freitags von
7.30
bis 14.45 Uhr bearbeitet werden koennen.
###########################################################
Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort von der
poststelle@generalbundesanwalt.de.
###########################################################
GBA an PRHL 27 Dec 2002 06:45:25 -0600
The original message was received at Fri, 27 Dec
2002
06:45:21 -0600 from bchm-d9bae81d.pool.mediaWays.net [217.186.232.29]
-----
The following addresses had successful delivery notifications
-----
<poststelle@generalbundesanwalt.de> (relayed to non-DSN-aware
mailer)
----- Transcript of session follows -----
<poststelle@generalbundesanwalt.de>
... relayed; expect no further notifications
GBA an PRHL 27 Dec 2002 14:13:57
"Lesebestätigung" - winmail.dat -
application/ms-tnef
Encoding: base64
Auch hier der Inhalt der winmail.dat.
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Formal dasselbe Problem wie beim GBA.
"Justiz"-Ministerium
Fax an das Bundesministerium der so gen. "Justiz",
Mohrenstraße
37, 10117 Berlin, Telefax: (0 30) 20 25 - 95 25, 06.03.2003
Völkermordrepublik Deutschland bei KzM
Grüß Gott!
Sie haben Zeit bis einschließlich Donnerstag, 13.03.2003, mir
eine schriftliche Stellungnahme zu meinen bisherigen Ausführungen
über die Völkermordrepublik Deutschland zukommen zu lassen.
Dabei
müssen Sie u.a. folgende Fehlurteile begründen:
Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts 2 S 231/79 (kaiser.htm);
Fehlurteil des Bundesgerichtshofs XII ZR 51/92 (marter.htm);
Fehlurteil des Landgerichts Bonn 7 O 154/99 (bonn_04.htm).
Gerne können Sie auch von den "Gerichten" eine Stellungnahme
einfordern
und mir diese innerhalb der Frist zukommen lassen. Erklären Sie,
mit
welchem Recht der Staat göttliches Recht bricht und die
Bürger
zwingt, eine antichristliche Sekte als katholische Kirche zu
akzeptieren!
Remota itaque iustitia, quid sunt regna nisi magna latrocinia
(Augustinus).
Das Augustinus-Zitat (bereits erwähnt in Tod
den Lebensschützern!) bedeutet: "Wenn die Gerechtigkeit fehlt,
was sind Staaten dann anders als große
Räuberbanden".
Keine Reaktion.
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Fax an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken,
Zähringerstraße
12, 66119 Saarbrücken, Fax 0681/501-5034, 07.04.2003 (für
weitere Hintergrundinformationen s. den Abschnitt über Kalle und
Puhli
in Der Stürmer und die Juden):
Meine Ermittlungen gegen den deutschen Staat wegen
Landesverrats
und Völkermord
1. Karl-Heinz Ohlig, seit 1976 "Professor für
Religionswissenschaft
und Geschichte des Christentums" an der Universität des Saarlandes
(Fachrichtung: "Katholische Theologie")
2. Frank Puhl, Arndtstrasse 1, 66121 Saarbruecken
F. Puhl hat bei K. Ohlig am 22.07.2003 eine vermeintliche
"Wissenschaftliche
Arbeit zur ersten Staatsexamensprüfung für das Lehramt an
Realschulen"
vorgelegt: "Kirche in der Informationsgesellschaft. Netzgemeinde und
Gemeinde".
In diesem Machwerk werde ich in übelster Form diffamiert, s. S.
21:
"Im Kontext von Kirche und Internet als Thema wird gewarnt vor unter
falscher Flagge segelnden Anbietern - nicht überall wo
„katholisch"
draufstehe sei auch „katholisch" drin. [FN 22: Das eindrucksvollste
Beispiel
diesbezüglich findet sich in Deutschland: so hatte eine
Privatperson
die Domain www.katholisch.de auf den eigenen Namen registriert und
genutzt,
bis die katholische Kirche Ende 99 auf Freigabe dieser Domain klagte.
Das
Urteil findet sich Online unter
http://www.netlaw.de/urteile/lgbn_3.htm,
zuletzt besucht am 11.4.2002."
Nun habe ich auf meiner Homepage KzM mehrfach sowohl über Ohlig
als auch über das Herzjesu-Urteil berichtet. Hier ein Zitat aus
der
Vorstellung des Ohlig-Buches "Ein Gott in drei Personen?" beim Verlag
"Edition
Exodus":
"Sehr präzise rekonstruiert Ohlig die dogmengeschichtliche
Entwicklung
der ersten Jahrhunderte. Sein brisantes Fazit: die Lehre von der
Dreifaltigkeit
Gottes sollte als eine kulturgeschichtliche Gestalt des christlichen
Glaubens
unter anderen gelten und nicht länger normativ sein. Eine
theologische
Provokation, die Aufsehen erregen wird!"
Diese "theologische Provokation" ist eine Häresie, d.h. Ohlig
ist kein Mitglied der Kirche.
Indem Sie es also zulassen, dass Apostaten wie Ohlig und Puhl sich
unverdientermaßen mit dem Prädikat "katholisch"
schmücken
und gegen einen katholischen Priester gerichtete diffamierende
Lügen
als "wissenschaftliche" Aussagen verbreiten, machen Sie sich
mitschuldig
an den äußerst schweren Verbrechen der Bundesrepublik
Deutschland.
Ich gewähre Ihnen hiermit eine Frist bis zum 14.04.2003, mir Ihre
schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen.
Keine Reaktion.
Epilog
Der Staat bleibt hart in seiner Forderung, dass die Bürger eine
Horde
von Apostaten als römisch-katholische Kirche bekennen müssen,
und in seinem grausamen Vernichtungskrieg gegen die katholische Kirche.
Die so notwendige Rechtfertigung aber bleibt er dabei trotz zahlreicher
Anfragen leider äußerst hartnäckig schuldig.
Kommen wir zurück auf das heutige Datum und damit auf den heiligen
Kreuzweg. Hier das Einleitungsgebet einer Kreuzwegandacht aus dem
Gesang-
und Andachtsbuch für das Bistum Rottenburg, hg. von Bischof Carl
Joseph
Leiprecht, Stuttgart 1949, S. 500:
Göttlicher Heiland Jesus Christus! Du bist aus
Liebe
zu uns in den grausamsten Tod gegangen. Wir wollen jetzt Dein bitteres
Leiden und Sterben betrachten und Dir im Geiste folgen auf Deinem
blutigen
Kreuzweg. Segne unsere Andacht und gib uns die Gnade, daß wir mit
liebevollem Sinn und bußfertigem Herzen auf Dich schauen. Dann
werden
wir unseren Kreuzweg mit Geduld und Ergebung gehen, bis wir einst an
Deiner
Herrlichkeit teilnehmen dürfen. - Schmerzhafte Mutter Maria,
würdige
uns, an deiner Seite den Kalvarienberg zu besteigen, und erwirke uns
von
deinem göttlichen Sohne Verzeihung unserer Sünden und neues
Leben
in Seiner Gnade. Amen.
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