Der Staat als Satansdiener (2)

- Neues zu den Völkermordaktivitäten der Bundesrepublik Deutschland -
(Kirche zum Mitreden, 18.04.2003 (Karfreitag))
kirchensteuer  wie alles begann bei G.
lambert lütkenhorst bei G.
Bereits vor über einem Jahr wurde bei KzM eine Handreichung zu den kommenden Völkermord-Texten veröffentlicht. Der heutige Karfreitag erscheint als passendes Datum, neue diesbezügliche Dokumente vorzulegen.
Seit der Passionszeit 1999 sind die Tage vor Ostern immer auch von Gedanken an das Verbrechen der Terrororganisation Sozietät Redeker, Auftragskiller des "Verbands der Diözesen Deutschlands", geprägt. Diese sadistische Christenverfolgung, die nicht nur mit dem Segen, sondern auch unter hyperaktiver Beteiligung des Staates erfolgt, sehen wir im Licht des heiligen Kreuzweges:
Mein Erlöser, alles hast Du für mich hingegeben: Deine Freiheit, Deine Habe, Deine Ehre vor den Menschen, selbst Dein Leben. An Deine opferstarke Liebe will ich denken, wenn mir etwas genommen wird, woran mein Herz hängt, wovon ich mich nicht trennen kann. Und sollte mir sogar der gute Name genommen werden, sollte mein Leben verleumdet und meine Ehre zertreten werden, dann laß mich auf Dich schauen und meine Rechtfertigung Deinem Gericht überlassen.

Zu dem Bestreben, die Christenverfolgung in Deutschland als "Rollenspiel" abzutun, s. unseren neuen Schneider-Text.
 

Problemfall Dorsten

Über den sehr zweifelhaften Ruf der hiesigen Polizei haben wir bereits informiert (s. Vorladung zur Vernehmung). Hier nun drei neuere Fälle bei der Stadt Dorsten:
 

a) Der "Kirchensteuer"-Coup

Die "Kirchensteuer" wurde bereits bei KzM thematisiert.
Wie nicht wenige Städte, so pflegt auch die Stadt Dorsten eine verbrecherische Lohnsteuerkarten-Politik, derzufolge ausschließlich diejenigen, die zur V2-Sekte gehören, in dem Feld "Kirchensteuerabzug" den Eintrag "römisch-katholisch" haben. Damit spielt sich die SD zum obersten Richter darüber auf, was römisch-katholisch ist und was nicht.
Es spielt keine Rolle, ob der Staat bundesweit diesen Terror durchdrückt - es sei denn, die SD könnte beweisen, dass sie zu selbständigem Handeln absolut unfähig ist. Solange dieser Beweis nicht erbracht ist, muss von einer Schuld der SD ausgegangen werden. Indem die SD ein an sich ungültiges Gesetz zu einem in der SD gültigen Gesetz erklärt, ist sie schuldig.
Wer zur Kirche gehört, kann nicht vom Staat bestimmt werden; indem er den Bürgern Bestimmungen aufzwingt, die dem göttlichen Recht widersprechen, verstößt er gegen can. 2334 CIC, cf. H. Jone, Gesetzbuch der lateinischen Kirche. Erklärung des Kanons. Bd. 3, Paderborn, Schöningh, 1940, 492:
n. 1.: Wer Gesetze, Befehle oder andere Verfügungen gegen die Freiheit und die Rechte der Kirche erläßt, verfällt damit ohne weiteres der Exkommunikation, die dem Apostolischen Stuhle speciali modo reserviert ist. Bei demjenigen, der solche Verfügungen erläßt, kann es sich um eine Einzelperson oder um ein Kollegium handeln. Auch Abgeordnete verfallen - wenigstens als Mitwirkende im, Sinne von Kan. 2209, 2231 - der Strafe. [...]
n. 2.: Der eben genannten Strafe verfallen auch diejenigen, die sich an irgendeine weltliche Gewalt wenden und dadurch auf direkte oder indirekte Ausübung der kirchlichen Jurisdiktionsgewalt im Gewissensbereich oder im Rechtsbereich hindern.

In diesem Zusammenhang erklärt B. Häring (927): "Ein Polizist, der in Ausführung eines kirchenfeindlichen oder sonstwie ungerechten Gesetzes einen offensichtlich Unschuldigen verhaftet, wird nicht leicht zu entschuldigen sein." Die hiesige Polizie wurde bereits gewarnt, dass Sie auf dem besten Wege ist, mutwillig sakrilegische Handlungen zu begehen.
Bereits jeder Versuch, der V2-Sekte die Rechte (auch bloße Namensrechte) der römisch-katholischen Kirche zuzuerkennen, ist damit strafbar. Da der Staat im Grundgesetz die Freiheit der Kirche garantiert, sind bereits sämtliche Versuche, die katholische Kirche auszurotten (auch durch bloße Aberkennung des Namensrechtes) als schwerwiegende Verbrechen nach weltlichem Recht mit der notwendigen Härte zu bestrafen.
Davon lässt sich die SD aber nicht beeindrucken: "Uns kann keiner, und ein katholischer Priester erst recht nicht!" Hochmut kommt vor dem Fall.

Man muss dem verbrecherischen Treiben des Staates natürlich Rechnung tragen, konkret auf die "Kirchensteuer" bezogen bedeutet das, dass
a) die "Kirchensteuer" nicht an die Kirche, sondern an die V2-Sekte abgeführt wird und
b) man sein Geld nicht zurückerhält, auch wenn man es zurückfordert.
Zu a): Mit der Abgabe der V2-Steuer wird eine kirchenfeindliche Organisation unterstützt; diese Unterstützung ist objektiv in jedem Falle schwer sündhaft, und Priester müssen den "Kirchensteuerzahlern" die Spendung der Sakramente grundsätzlich verweigern (s. auch die Hinweise zum Kommunionempfang). Anders gesagt: Wer ein lebendiges Glied der Kirche sein will, darf keine Kirchensteuer bezahlen, und um das als Steuerzahler zu erreichen, ist der "Kirchenaustritt" unumgänglich. Als wir am 19.09.1995 unseren Austritt "aus der so genannten Kirche" (so unser Wortlaut gegenüber dem Amtsgericht!) erklärten, gab es KzM noch nicht (1. Ausgabe von KzM: Samstag, 23.August 1997), wir waren auch noch kein Priester (Priesterweihe am 02.03.1996). Vom Sedisvakanz-Text gab es nur eine sehr frühe Fassung, die wir auch nur gelegentlich verteilt hatten. Wir konnten aber, obwohl wir damals noch nicht über 400 KzM-Texte zur Absicherung unserer Position vorlegen konnten, nicht länger das Risiko eingehen, dass der Staat unser Geld stiehlt und an die V2-Sekte weiterleitet. "Kirchenaustritte" sind solange objektiv erforderlich, bis der Staat den Terrorismus aufgibt.
Zu b) Die Forderung "Geld zurück!" wird von der V2-Sekte nicht erfüllt, s. unser Fax v. 23.10.2002:

PRHL an das Sekretariat der Deutschen V2-Sekte, Kaiserstr. 163, 53113 Bonn, Fax: 0228 / 103 - 299:


Schadenserstattung wegen "Kirchensteuer"
In den Jahren 1991/1992 wurde von meinem Einkommen die so gen. "Kirchensteuer" an Sie abgeführt und nicht  vollständig zurückerstattet. Unter Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren über den eigentlich eingezogenen "Kirchensteuer"-Betrag hinaus (inzwischen angefallene Zinsen, Verurteilung von Wuchertum, Deliktcharakter der "Kirchensteuer, bisherige Aufwendungen wegen des Herz-Jesu-Urteils etc.) fordere ich Sie hiermit auf, mir
DM 1'000,- (in Worten: eintausend)
zu erstatten. Überweisen Sie den Betrag UNVERZÜGLICH auf mein Konto: [Kontodaten]. Verwendungszweck: Schadenserstattung für Diebstahl 1991/1992. Der Betrag muss bis spätestens 29.09.2001 auf meinem Konto eingegangen sein, da für den 30.09.2001 die Veröffentlichung eines weiteren KzM-Textes über die "Kirchensteuer" geplant ist; dabei wird übrigens auch eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Thema veröffentlicht werden. Wenn Sie Sorge haben, dass das Geld nicht rechtzeitig eintrifft, schicken Sie mir einen Beleg per Fax zu, aus dem die rechtzeitige Überweisung ersichtlich ist.


Die V2-Sekte hat diesen Betrag bis heute nicht beglichen: sie krallt in unersättlicher Gier ihre durch Betrug gewonnene Beute zusammen und weigert sich, den Schaden zu erstatten. Im Staat hat sie einen mächtigen Komplizen bei diesem Verbrechen.

Einige Jahre später: KzM blüht und gedeiht, genießt international einen hohen Bekanntheitsgrad und enthält den schon seit Jahren als unwiderlegbar erkannten Beweis, dass dieses "Kirchensteuer"-System zu den schlimmsten staatlichen Verbrechen überhaupt zählt. Die Zeit ist reif, die Dinge nun öffentlich zurechtzurücken. Es ist Zeit, die Ansprüche der Kirche geltend zu machen und öffentlich Gerechtigkeit einzufordern.

PRHL an Finanzamt Gladbeck, 45952 Gladbeck, 09.12.2001:


Korrektur der Lohnsteuerkarte
Ich verlange von Ihnen die Zusendung einer korrigierten Lohnsteuerkarte. In der jetzigen Form ist das Feld "Kirchensteuerabzug" leer; tragen Sie dort römisch-katholisch ein. Sollte ich die korrigierte Lohnsteuerkarte nicht bis zum 20. Dezember 2001 erhalten haben, werde ich weitere Schritte gegen Sie unternehmen. Für etwaige weitere Fragen verweise ich auf meine Homepage KzM.
Anlage: Fehlerhafte Lohnsteuerkarte 2002


Ordnungsamt -Bürgerbüro-, Halterner Str. 5, Zimmer 23, Tel: 0 23 62 / 66 38 11 Fax: 0 23 62 / 66 57 33 (der äußerst unprofessionelle Briefkopf gescannt), an PRHL, [??.]12.2001:


Betreff: Änderung Ihrer Lohnsteuerkarte 2002
Sehr geehrter Herr L., Mit Schreiben vom 12.12.01 hat mir das Finanzamt Gladbeck Ihre LSTK 2002 zur Änderung zugesandt. Nach den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen, kann ich jedoch nicht, wie von Ihnen gewünscht, im Feld -Kirchensteuerabzug- das Merkmal römisch-katholisch eintragen, da Sie am 19.09.95 beim Amtsgericht Dorsten Ihren Austritt aus der Kirche erklärt haben. Ich übersende Ihnen deshalb die LSTK 2002 unverändert. Mit freundlichen Grüßen [unlesbare Unterschrift; jedenfalls eine andere Unterschrift als die aktuelle von Ostrop, s.u.]


Also: Man verliert in jedem Falle sein Geld, wenn man nicht "ausgetreten" ist. Was kann die V2-Sekte denn für das viele Geld bieten? Ungültige, gotteslästerliche Spektakel ("Novus Ordo"), ungültige "Lossprechungen" von den Sünden (aber das ist nahezu abgeschafft). Kurz gesagt: Sie bietet im Grunde NICHTS für das Geld, sondern im Grunde nur Lug und Trug. Die Zahlung der V2-Steuer ist - bei uns und bei manchen anderen - unter der falschen Annahme zustandegekommen, dass die V2-Sekte die katholische Kirche sei und gültig kirchliche Akte setzen könne. Nachdem also der Betrug aufgedeckt wurde, müsste das unrechtmäßig kassierte Geld zurückgezahlt werden - jedenfalls in einem Rechtsstaat. In der Bundesrepublik Deutschland dagegen hat sich der Geprellte gefälligst damit abzufinden, betrogen worden zu sein, ja die Verbrecher der V2-Sekte erhalten von den Verbrechern des Staates auch noch Rückendeckung!
Zum Vergleich: Man nehme einmal an, ein Betrüger hätte sich ins Rathaus eingeschlichen, und ein Ahnungsloser geht zum Betrüger, holt sich z.B. eine Baugenehmigung, der Betrüger unterschreibt das Formblatt und steckt sich die Bearbeitungsgebühr in die Tasche. Würde nicht jeder vernünftige Mensch meinen, dass diese Baugenehmigung unrechtmäßig und damit unwirksam erteilt worden sei und dass der Betrüger das kassierte Geld erstatten müsse, ja sogar für seine Simulation bestraft werden müsse? Soweit denkt die Terrorrepublik Deutschland offenkundig nicht, sie schützt den Betrüger, ja sie wagt es sogar, Akte für rechtskräftig zu erklären, bei denen sie schlichtweg keinerlei Rechtseinfluss besitzt, i.e. kirchliche Interna. Das ist verbrecherisches Komplizentum in schlimmster Form!
Auch wenn wir um dieses Verbrechertum wissen, stehen wir den Bestrebungen zum aktiven Widerstand reserviert gegenüber, ohne ihn jedoch als für immer absolut verboten zu verurteilen.

Die Geschichte ging dann im Folgejahr, nach Zusendung einer weiteren gefälschten Lohnsteuerkarte, noch etwas weiter, wenngleich wir zur Sicherheit die Lohnsteuerkarte diesmal zerrissen an die SD schickten, um nicht wieder die Fälschung zurückzuerhalten:
PRHL an Ordnungsamt, 17.10.2002


Lohnsteuerkarte 2003
Trotz meiner Mahnung letzten Jahres haben Sie es für gut befunden, mir wieder eine gefälschte Lohnsteuerkarte zuzuschicken. Diese erhalten Sie als Anlage zurück; schicken Sie mir bis zum 31.10.2002 eine richtige Lohnsteuerkarte zu. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,- überweisen Sie auf mein Konto:
[Kontodaten].
Der Betrag muss bis zum 31.10.2002 meinem Konto gutgeschrieben sein. Nach dem 31.10.2002 werde ich weitere Schritte gegen Sie unternehmen; Sie können sich darüber im Internet informieren. Ein Hinweis zum Schluss: Der Pater-Titel gehört zum Namen; Sie müssen ihn also sowohl in der Anrede als auch in der Anschrift als auch in sonstigen Texten verwenden.


Ordnungsamt ("Herr Ostrop") an PRHL, 17.10.2002


DER BÜRGERMEISTER
Betreff: Lohnsteuerkarte 2003
Sehr geehrter Herr L., Ihr Schreiben vom 17.10.2002 habe ich zur Kenntnis genommen. Leider schreiben Sie mit keinem Wort was an der LSTK 2003 nicht in Ordnung gewesen sein soll. Ich gehe deshalb davon aus, dass es sich genau wie im letzten Jahr um die Eintragung im Feld - Kirchesteuerabzug - handelt und verweise diesbezüglich auf mein Schreiben vom Dezember 2001.
Da Sie offenbar noch weiteren Erklärungsbedarf haben, erlaube ich mir, Ihnen letzt-malig den Sachverhalt zu erläutern:
Mir liegt ein FAX des Amtsgerichtes Dorsten vor. Dort haben Sie am 19.09.1995 den Austritt aus der römisch-katholischen Kirche erklärt. Aus diesem Grunde erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkarte ohne Eintragung im Feld Kirchensteuerabzug, bis mir eine Mitteilung über die erneute Aufnahme in die römisch-katholische Kirche zugeht. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Ihnen ausgestellte Lohnsteuerkarte nicht wie von Ihnen behauptet gefälscht, sondern absolut korrekt war.
Bei Vorlage der Mitteilung über die Wiederaufnahme in die Kirche, wäre die Änderung Ihrer LSTK gebührenfrei gewesen. Diese Möglichkeit entfällt, da Sie die LSTK durch mutwilliges zerreißen unbrauchbar gemacht haben. Die Schnipsel der zerstörten LSTK, die Sie Ihrem Schreiben beigefügt haben, verbleiben bei mir als zuständiger Behörde.
Für das Jahr 2003 haben Sie somit lediglich die Möglichkeit, sich eine Ersatz-LSTK ausstellen zu lassen, die die gleichen Lohnsteuermerkmale enthält, wie die Originalkarte, die Ihnen zugeschickt wurde. Die Ersatz -LSTK erhalten Sie gegen eine Gebühr von 5,-€ im Bürgerbüro. (Vgl. hierzu S. 28 des Ratgebers für Lohnsteuerzahler, den ich diesem Schreiben in der Anlage beifüge.)
Die von Ihnen aufgestellte Forderung von Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15,-€ betrachte ich als unbegründet und gegenstandslos.
Im letzen Absatz Ihres Schreibens weisen Sie daraufhin, dass der Pater-Titel zu Ihrem Namen gehört und ich ihn sowohl in der Anrede, als auch in der Anschrift oder sonstigen Texten an Sie zu verwenden habe. Dazu möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Das Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen kennt im Bezug auf den Namen einen Doktorgrad (z.B. „Dr.", „Dr.h.c." etc.) sowie Ordensnamen und Künstlernamen. In den gängigen Kommentierungen zum Meldegesetz (z.B. Kohlhammer) wird die Bezeichnung Ordensname näher erläutert. Danach sind Ordensnamen Namen die ein Mitglied einer weltanschaulich begründeten Lebensgemeinschaft neben dem Vornamen und dem Familiennamen führt (z.B. Pater Remigius, Schwester Agnes). Nimmt jemand, der nicht Mitglied einer solchen Gemeinschaft ist, als Ausdruck seines religiösen Bekenntnisses einen besonderen - zusätzlichen - Namen an, handelt es sich nicht um einen Ordensnamen.
Von einem Ordensnamen ist in Ihrem Fall also nicht auszugehen, zumal jeder Nachweis über die Namensführung fehlt. Ein selbstgefertigter Briefkopf, in dem Sie sich zudem noch als Priester - nicht Pater - einer Kirche bezeichnen, aus der Sie nachweislich ausgetreten sind, ist zu diesem Zweck denkbar ungeeignet. Ich sehe also keinen Grund, warum ich Sie mit Pater anreden oder anschreiben sollte.

Ostrop hat mit diesem Müll ein eindrückliches Zeugnis der geistigen und menschlichen Reife deutschen Beamtentums abgeliefert. Dass die Gesellschaft vor solchen fanatischen Antichristen wie Ostrop wirksam geschützt werde muss, ist eindeutig. Betrachten wir seinen Erguss etwas genauer:
1. "Mir liegt ein FAX des Amtsgerichtes Dorsten vor. Dort haben Sie am 19.09.1995 den Austritt aus der römisch-katholischen Kirche erklärt."
Das einzige, was ihm vielleicht vorliegen könnte, ist eine Bescheinigung, dass wir nicht zur V2-Sekte gehören. Die führt, was Ostrop zu wissen kaum abstreiten kann, nämlich den Titel "römisch-katholische Kirche e.V.".

2. Für das Jahr 2003 haben Sie somit lediglich die Möglichkeit, sich eine Ersatz-LSTK ausstellen zu lassen, die die gleichen Lohnsteuermerkmale enthält, wie die Originalkarte, die Ihnen zugeschickt wurde. Die Ersatz -LSTK erhalten Sie gegen eine Gebühr von 5,-€ im Bürgerbüro.
Die Unersättlichkeit der Völkermordrepublik Deutschland schlägt schon enorme Kapriolen

3. Die von Ihnen aufgestellte Forderung von Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15,-€ betrachte ich als unbegründet und gegenstandslos.
Richtig wäre: "Vor der Begründung Ihrer Forderung verschließe ich die Augen; damit ist sie für mich unsichtbar und damit inexistent." Ostrop huldigt einem subjektivistischen Weltbild, an die Stelle von Wahrheit setzt er seine "Betrachtung"!

4. Im letzen Absatz Ihres Schreibens weisen Sie daraufhin, dass der Pater-Titel zu Ihrem Namen gehört und ich ihn sowohl in der Anrede, als auch in der Anschrift oder sonstigen Texten an Sie zu verwenden habe. Dazu möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Das Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen kennt im Bezug auf den Namen einen Doktorgrad (z.B. „Dr.", „Dr.h.c." etc.) sowie Ordensnamen und Künstlernamen.
Bla, bla, bla... Es ist schon nicht ganz unverfänglich, einen Priester ohne Angabe von Gründen als (bewussten oder unbewussten) Irreführer hinzustellen, aber Ostrop legt hier noch einen drauf: Er stellt ganz ausdrücklich die staatliche Ordnung über die kirchliche Ordnung (s. die Erläuterungen zum Pater-Titel, Leserbriefe 25.10.1997).
Immerhin lassen gerade diese Phantastereien von Ostrop den Charakter der bundesrepublikanischen Staatsideologie überdeutlich erkennen. Wer nicht den Staat als Oberhaupt Gottes anerkennt, auf den wird Hitlers Devise angewendet: "Den deutschen Priester als Diener Gottes werden wir beschützen, den Priester als politischen Feind des Deutschen Reiches werden wir vernichten."
Die Vernichtung geschieht offenkundig auch dadurch, dass eine legale Berufstätigkeit des Priesters nach Kräften verhindert wird, z.B. indem man dem Priester sogar die Lohnsteuerkarte kaltschnäuzig verweigert. So soll der Priester in die "illegale" Beschäftigung gezwungen werden oder halt versauern - ein diabolischer Plan, um den Priester immer weiter als "politischen Feind des Deutschen Reiches" diffamieren zu können.
Wer Lust hat, kann gerne die von Ostrop propagierte Ideologie vergleichen mit dem Glaubensbekenntnis von Adolf Eichmann, der sich bezeichnet als "Befehlsempfänger, dessen Pflicht es war, seinem Eid gegenüber loyal zu sein und die erhaltenen Befehle und Instruktionen auszuführen", als "nur ein treues, anständiges, korrektes, gewissenhaftes und enthusiastisches Mitglied der SS und des Reichssicherheitsdienstes, inspiriert einzig durch idealistische Gefühle gegenüber meinem Vaterland, dem anzugehören ich die Ehre habe." Adolf Eichmann wurde zum Tode verurteilt und hingerichtet.
 

b) Bürgermeister Lambert Lütkenhorst

Der Dorstener Bürgermeister Lambert Lütkenhorst ist Mitglied der CDU. Wusste er wirklich nichts von den Vorgängen?
PRHL an LL 05 Dec 2002 14:05:09 +0100
Lambert Lütkenhorst! Der Text mit der Verurteilung der Stadt Dorsten wegen Völkermordes wird zwar in dieser Woche nicht mehr veröffentlicht, aber in jedem Falle gilt, dass ich die genaue Kenntnis der KzM-Texte bei der Stadt Dorsten voraussetze. Daraus erklärt sich auch, dass es bei Erscheinen des Textes keine besondere Mitteilung an die Stadt Dorsten geben wird. Christus vincit!

Keine Reaktion.
 

c) Entsorgungsbetriebe

Dieser Vorfall hat originär nichts mit den Ereignissen um Ostrop und Lütkenhorst zu tun - er lag ja ja auch chronologisch vor der nachfolgend vorgestellten Korrespondenz mit dem Generalbundesanwalt -, fügte sich aber harmonisch darin ein: Alles begann ganz harmlos mit einer Anfrage bei den Entsorgungsbetrieben Stadt Dorsten, Leiter/-in ist Wolfgang Koischwitz, Ansprechpartner/-in ist Rainer Ihling (wir schrieben an UE):

PRHL an UE, 22 Jan 2003 14:52:21 +0100


Wie sollen / dürfen Drucker, Scanner, Festplatten und ähnliche Computerteile entsorgt werden?


UE an PRHL, 22 Jan 2003 13:59:22 -0000


Lesebest=E4tigung:_Entsorgung_von_Druckern=2C_Scannern_e?= =?Windows-1252?Q?tc.?= Date: Wed, 22 Jan 2003 14:58:30 +0100 Message-ID: <000001c2c21e$58aee6e0$120aa8c0@EBD.local> MIME-Version: 1.0 Content-Type: application/ms-tnef; name="winmail.dat" Content-Transfer-Encoding: base64



Die mail enthielt keinen Text, sondern nur einen Anhang, u.z. die Datei winmail.dat, encodiert als tnef, also ein proprietäres Format von Microsoft Outlook Express. Warum, so muss man fragen, hängt die Stadt eine Datei an die mail, statt im einfachen ASCII-Text zu antworten (für eine Erläuterung unserer Zurückhaltung bei Dateinanhängen s. z.B. die Warnung vor Unheilpost)? Das ist insbesondere deshalb zu fragen, weil unsere Leser auf der KzM-Startseite ausdrücklich gebeten werden, nur ASCII-Texte ohne Anhänge an uns zu schicken.
Ferner: Wenn schon unnötiger und widersinnigerweise eine Datei angehängt wird, warum dann ein proprietäres Format aus dem Microsoft-Imperium? Wir benutzen als Mail-Programm Netscape, und damit können wir diesen Anhang nicht betrachten. Nun, vielleicht erwuchs diese Entscheidung einfach nur aus einer massiv asozialen Gesinnung, etwa: "Ist mir doch egal, ob der Empfänger meine Zuschrift lesen kann oder nicht!" Es könnte aber auch mehr dahinterstecken, etwa der Wunsch, nach Möglichkeit alle Bürger zum Gebrauch von Microsoft-Produkten zu zwingen. Das wäre wahrlich unschön, zumal Micro$oft nicht besonders gut beleumundet ist.
Wer noch weiter darüber philosophieren möchte, kann hier den Quelltext der winmail.dat studieren:
eJ8+Ih8NAQaQCAAEAAAAAAABAAEAAQeQBgAIAAAA5AQAAAAAAADoAAEIgAcAIAAAAElQTS5NaWNy b3NvZnQgTWFpbC5SZWFkIFJlY2VpcHQAAwsBCoABACEAAAA4MjIyNEYzNUM5RjFCODRFQUM3OTAz ODE2NjhCOTg4MAAVBwEDkAYAuAMAABoAAAALACMAAAAAAAsAKQAAAAAAQAAyAGC3LTkewsIBHgBJ AAEAAAAnAAAARW50c29yZ3VuZyB2b24gRHJ1Y2tlcm4sIFNjYW5uZXJuIGV0Yy4AAAIBTAABAAAA UQAAAAAAAACBKx+kvqMQGZ1uAN0BD1QCAAABAGthdGhvbGlzY2hAa2F0aG9saXNjaC5uZXQAU01U UABrYXRob2xpc2NoQGthdGhvbGlzY2gubmV0AAAAAEAATgCA2P97HcLCAUAAVQAAG65RHcLCAR4A cAABAAAAJwAAAEVudHNvcmd1bmcgdm9uIERydWNrZXJuLCBTY2FubmVybiBldGMuAAACAXEAAQAA ABYAAAABwsIeOS0hZrsn4mRNuqZkEpE2XjCOAAAeAHIAAQAAAAEAAAAAAAAAHgBzAAEAAAABAAAA AAAAAB4AdAABAAAAIAAAAHVyc3VsYS5laWNrbWVpZXJAZWJkLWRvcnN0ZW4uZGUACwAIDAAAAAAC AR0MAQAAACUAAABTTVRQOlVSU1VMQS5FSUNLTUVJRVJARUJELURPUlNURU4uREUAAAAACwABDgEA AAADABQOAAAAAB4AKA4BAAAAOAAAADAwMDAwMDA0AXVyc3VsYS5laWNrbWVpZXJAZWJkLWRvcnN0 ZW4uZGUBcG9wLmljLW1hcmwuZGUAHgApDgEAAAA4AAAAMDAwMDAwMDQBdXJzdWxhLmVpY2ttZWll ckBlYmQtZG9yc3Rlbi5kZQFwb3AuaWMtbWFybC5kZQAeAAEQAQAAABIAAAB3dXJkZSBnZWxlc2Vu IGFtOgAAAAIB+A8BAAAAEAAAAIttyvoKqj5NqRRCb+I/Zo0CAfoPAQAAABAAAACLbcr6Cqo+TakU Qm/iP2aNAgH7DwEAAAChAAAAAAAAADihuxAF5RAaobsIACsqVsIAAG1zcHN0LmRsbAAAAAAATklU Qfm/uAEAqgA32W4AAABDOlxEb2t1bWVudGUgdW5kIEVpbnN0ZWxsdW5nZW5cRWlja21laWVyXExv a2FsZSBFaW5zdGVsbHVuZ2VuXEFud2VuZHVuZ3NkYXRlblxNaWNyb3NvZnRcT3V0bG9va1xPdXRs b29rLnBzdAAAAAADAP4PBQAAAAMADTT9NwIAAgEUNAEAAAAQAAAATklUQfm/uAEAqgA32W4AAAIB fwABAAAAMQAAADAwMDAwMDAwOEI2RENBRkEwQUFBM0U0REE5MTQ0MjZGRTIzRjY2OERFNDM2MjAw MAAAAADy8w==

UE an PRHL, 22 Jan 2003 14:52:37 -0000


Sehr geehrter Herr L., =20 in der Stadt Dorsten besteht keine M=F6glichkeit, die genannten = Abf=E4lle separat zu entsorgen. Sie k=F6nnen die Abf=E4lle entweder als = Sperrm=FCll oder als Hausm=FCll entsorgen. =20 Abf=E4lle, die f=FCr die M=FClltonne zu gro=DF sind (z. B. Drucker, Bildschirme), gelten als Sperrm=FCll. Passen die Abf=E4lle jedoch in die M=FClltonne (z. B. Festplatten, Tastaturen), sind sie =FCber die Restm=FClltonne zu entsorgen.=20 =20 Ausschlaggebend ist jeweils die Gr=F6=DFe des Einzelteiles, nicht die = Menge der Abf=E4lle. =20 Mit freundlichem Gru=DF =20 UE Entsorgungsbetrieb Stadt Dorsten An der Wienbecke 15 46284 Dorsten =20 Telefon:0 23 62-66 56 20 Fax: 0 23 62-66 57 70 =20



Mit dieser Mail tritt der Nachteil von Nicht-ASCII-Zuschriften einmal mehr zu Tage. Nicht gerade besonders Leser-freundlich.

PRHL an UE, 22 Jan 2003 17:50:22 +0100


UE wrote:
>  Sehr geehrter Herr L.,
Ihre Rotznäsigkeit überrascht mich nicht, sie widert mich aber dennoch an. Ich erwäge, Ihre mail auf meiner Homepage zu kommentieren, z.B. bei dem kommenden Text gegen die Stadt Dorsten.


UE an PRHL, 22 Jan 2003 17:49:10 +0100


The original message was received at Wed, 22 Jan 2003 17:49:08 +0100 from cobain.siteprotect.com [64.41.120.18]
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The following addresses had successful delivery notifications-----
(relayed to non-DSN-aware mailer)
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Transcript of session follows
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... relayed; expect no further notifications



 

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Der GBA (Brauerstraße 30, 76137 Karlsruhe, Telefon: 07 21/ 81 91 0, Telefax: 07 21/ 81 91 59 0, eMail: poststelle@generalbundesanwalt.de) hat auch eine Internetseite, auf der eingangs zu lesen ist:
Begrüßung
Der Generalbundesanwalt ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.
Die innere Sicherheit betreffen politisch motivierte Delikte, insbesondere terroristische Gewalttaten. Die äußere Sicherheit wird durch Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt auch für die Verfolgung von Straftaten des Völkermordes.

Also der richtige Ansprechpartner für uns, wenngleich wir offen gestanden nicht sehr viel von ihm erwartet haben, zumal nach unseren Erfahrungen mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aber wir wollen grundsätzlich jedem eine faire Chance bieten. Die Korrespondenz fand ausschließlich per E-Mail statt.

PRHL an GBA, 27 Dec 2002 07:44:24 -0600


Hiermit erstatte ich Anzeige wegen Völkermordes gegen die Stadt Dorsten. Ich gewähre Ihnen hiermit eine Frist bis einschließlich Samstag, 11.01.2003, die Sache in Ordnung zu bringen und mir Ihren abschließenden Bericht zukommen zu lassen. Danach ergeht auch das Urteil gegen Sie. Für alle etwaigen Fragen wenden Sie sich insbesondere an die Stadt Dorsten. Ich stehe für Fragen nicht zur Verfügung, sondern spreche nur das abschließende Urteil. Ein neuer Text über die Polizei Recklinghausen in in Vorbereitung; veröffentlicht ist bereits der Text polizei.htm. Die Kenntnis aller meiner KzM-Texte setze ich bei Ihnen voraus. Diese mail erhalten Sie zur Sicherheit zweimal, gesendet über unterschiedliche Server. In Christo


GBA an PRHL 27 Dec 2002 13:45:14 +0100 (MET)


Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.15 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.45 Uhr bearbeitet werden koennen.
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Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort von der poststelle@generalbundesanwalt.de.
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GBA an PRHL 27 Dec 2002 06:45:25 -0600


The original message was received at Fri, 27 Dec 2002 06:45:21 -0600 from bchm-d9bae81d.pool.mediaWays.net [217.186.232.29]
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----- Transcript of session follows -----
<poststelle@generalbundesanwalt.de>
... relayed; expect no further notifications


GBA an PRHL 27 Dec 2002 14:13:57


"Lesebestätigung" - winmail.dat - application/ms-tnef Encoding: base64



Auch hier der Inhalt der winmail.dat.
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Formal dasselbe Problem wie beim GBA.
 

"Justiz"-Ministerium

Fax an das Bundesministerium der so gen. "Justiz", Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, Telefax: (0 30) 20 25 - 95 25, 06.03.2003
Völkermordrepublik Deutschland bei KzM
Grüß Gott!
Sie haben Zeit bis einschließlich Donnerstag, 13.03.2003, mir eine schriftliche Stellungnahme zu meinen bisherigen Ausführungen über die Völkermordrepublik Deutschland zukommen zu lassen. Dabei müssen Sie u.a. folgende Fehlurteile begründen:
Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts 2 S 231/79 (kaiser.htm);
Fehlurteil des Bundesgerichtshofs XII ZR 51/92 (marter.htm);
Fehlurteil des Landgerichts Bonn 7 O 154/99 (bonn_04.htm).
Gerne können Sie auch von den "Gerichten" eine Stellungnahme einfordern und mir diese innerhalb der Frist zukommen lassen. Erklären Sie, mit welchem Recht der Staat göttliches Recht bricht und die Bürger zwingt, eine antichristliche Sekte als katholische Kirche zu akzeptieren!
Remota itaque iustitia, quid sunt regna nisi magna latrocinia (Augustinus).

Das Augustinus-Zitat (bereits erwähnt in Tod den Lebensschützern!) bedeutet: "Wenn die Gerechtigkeit fehlt, was sind Staaten dann anders als große
Räuberbanden".
Keine Reaktion.
 

Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Fax an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Zähringerstraße 12, 66119 Saarbrücken, Fax 0681/501-5034, 07.04.2003 (für weitere Hintergrundinformationen s. den Abschnitt über Kalle und Puhli in Der Stürmer und die Juden):
Meine Ermittlungen gegen den deutschen Staat wegen Landesverrats und Völkermord
1. Karl-Heinz Ohlig, seit 1976 "Professor für Religionswissenschaft und Geschichte des Christentums" an der Universität des Saarlandes (Fachrichtung: "Katholische Theologie")
2. Frank Puhl, Arndtstrasse 1, 66121 Saarbruecken
F. Puhl hat bei K. Ohlig am 22.07.2003 eine vermeintliche "Wissenschaftliche Arbeit zur ersten Staatsexamensprüfung für das Lehramt an Realschulen" vorgelegt: "Kirche in der Informationsgesellschaft. Netzgemeinde und Gemeinde". In diesem Machwerk werde ich in übelster Form diffamiert, s. S. 21:
"Im Kontext von Kirche und Internet als Thema wird gewarnt vor unter falscher Flagge segelnden Anbietern - nicht überall wo „katholisch" draufstehe sei auch „katholisch" drin. [FN 22: Das eindrucksvollste Beispiel diesbezüglich findet sich in Deutschland: so hatte eine Privatperson die Domain www.katholisch.de auf den eigenen Namen registriert und genutzt, bis die katholische Kirche Ende 99 auf Freigabe dieser Domain klagte. Das Urteil findet sich Online unter http://www.netlaw.de/urteile/lgbn_3.htm, zuletzt besucht am 11.4.2002."
Nun habe ich auf meiner Homepage KzM mehrfach sowohl über Ohlig als auch über das Herzjesu-Urteil berichtet. Hier ein Zitat aus der Vorstellung des Ohlig-Buches "Ein Gott in drei Personen?" beim Verlag "Edition Exodus":
"Sehr präzise rekonstruiert Ohlig die dogmengeschichtliche Entwicklung der ersten Jahrhunderte. Sein brisantes Fazit: die Lehre von der Dreifaltigkeit Gottes sollte als eine kulturgeschichtliche Gestalt des christlichen Glaubens unter anderen gelten und nicht länger normativ sein. Eine theologische Provokation, die Aufsehen erregen wird!"
Diese "theologische Provokation" ist eine Häresie, d.h. Ohlig ist kein Mitglied der Kirche.
Indem Sie es also zulassen, dass Apostaten wie Ohlig und Puhl sich unverdientermaßen mit dem Prädikat "katholisch" schmücken und gegen einen katholischen Priester gerichtete diffamierende Lügen als "wissenschaftliche" Aussagen verbreiten, machen Sie sich mitschuldig an den äußerst schweren Verbrechen der Bundesrepublik Deutschland. Ich gewähre Ihnen hiermit eine Frist bis zum 14.04.2003, mir Ihre schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen.

Keine Reaktion.
 

Epilog

Der Staat bleibt hart in seiner Forderung, dass die Bürger eine Horde von Apostaten als römisch-katholische Kirche bekennen müssen, und in seinem grausamen Vernichtungskrieg gegen die katholische Kirche. Die so notwendige Rechtfertigung aber bleibt er dabei trotz zahlreicher Anfragen leider äußerst hartnäckig schuldig.
Kommen wir zurück auf das heutige Datum und damit auf den heiligen Kreuzweg. Hier das Einleitungsgebet einer Kreuzwegandacht aus dem Gesang- und Andachtsbuch für das Bistum Rottenburg, hg. von Bischof Carl Joseph Leiprecht, Stuttgart 1949, S. 500:
Göttlicher Heiland Jesus Christus! Du bist aus Liebe zu uns in den grausamsten Tod gegangen. Wir wollen jetzt Dein bitteres Leiden und Sterben betrachten und Dir im Geiste folgen auf Deinem blutigen Kreuzweg. Segne unsere Andacht und gib uns die Gnade, daß wir mit liebevollem Sinn und bußfertigem Herzen auf Dich schauen. Dann werden wir unseren Kreuzweg mit Geduld und Ergebung gehen, bis wir einst an Deiner Herrlichkeit teilnehmen dürfen. - Schmerzhafte Mutter Maria, würdige uns, an deiner Seite den Kalvarienberg zu besteigen, und erwirke uns von deinem göttlichen Sohne Verzeihung unserer Sünden und neues Leben in Seiner Gnade. Amen.

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