Der Katechismus der katholischen Kirche wurde abgeändert, um
diese
Worte des Papstes zu berücksichtigen. Ziffer 2267 enthält
jetzt
auch die Lehre von Evangelium Vitae und erklärt, dass, obwohl die
Kirche die Todesstrafe nicht vollkommen ausschließt, ihr
unblutige
Mittel vorgezogen werden müssen, wenn sie hinreichend sind, um die
Sicherheit der Menschen zu schützen.
In einer ausführlichen Betrachtung über die Todesstrafe und
die Position der Kirche erklärte Kardinal Avery Dulles in "First
Things
April 2001", dass die Lehre über die Todesstrafe weiterhin bleibt,
dass der Staat noch immer ein Recht dazu hat, die Todesstrafe über
Personen zu verhängen, die sehr schwerer Verbrechen
überführt
sind.
Gleichzeitig erklärte Kardinal Dulles, dass "die klassische
Tradition
auch in der Vergangenheit daran festhielt, dass der Staat dieses Recht
nicht ausüben sollte, wenn die bösen Wirkungen die guten
Wirkungen
überwiegen".
Somit ist die Frage, ob die Todesstrafe unter heutigen Bedingungen
durchgeführt
werden sollte oder nicht, wohlüberlegt gestellt, und sie ist auf
eine
Analyse der Umstände gegründet. "Der Papst und die
Bischöfe
sind nach wohlüberlegter Urteilsfindung zu dem Schluss gekommen,
dass
in der gegenwärtigen Gesellschaft, zumindest in Ländern wie
dem
unseren, die Todesstrafe nicht angewendet werden sollte, weil sie alles
in allem mehr Schaden als Nutzen bringt", erklärte der bekannte
amerikanische
Theologe. Seit der Veröffentlichung der Enzyklika hat Johannes
Paul
II. wiederholt die Abschaffung der Todesstrafe gefordert. Er hat auch
zahlreiche
Botschaften an US-Gouverneure gesandt und gefordert, Milde walten zu
lassen.
Im Januar 1999 rief der Papst während seines Besuches in St. Louis
zur Abschaffung der Todesstrafe auf und erklärte, dass sie "sowohl
grausam als auch unnötig" sei.
Im Fall McVeighs sandte der Papst einen Brief an den Präsidenten
George W. Bush mit der Forderung, sein Leben zu schonen. Eine
Sprecherin
des Weißen Hauses teilte jedoch laut Meldung von "Associated
Press"
am 29. April mit, dass Bush nicht die Absicht habe, die Strafe
abzumildern.
Claire Buchan erklärte: "Der Präsident hat zwar große
Achtung
vor dem Papst, und es handelt sich hier um eine tragische Situation,
aber
er hätte auch nicht die Absicht, die Exekution McVeighs zu
stoppen."
Amerikanische Bischöfe bitten um Abmilderung der Strafe
In den letzten Wochen hat auch eine Anzahl von Bischöfen um
Abmilderung
der Strafe im Fall McVeigh gebeten. Am 15. Mai veröffentlichte der
Erzbischof von Indianapolis, Daniel M. Buechlein, der Mitglied des
Lebensschutzausschusses
der Bischofskonferenz ist, eine Erklärung, in der er
bekräftigte,
dass die Todesstrafe kein geeigneter Weg mehr für die Gesellschaft
sei, sich vor Verbrechern zu schützen.
Zur Begründung seiner Erklärung führte Erzbischof
Buechlein
an, dass die Todesstrafe das Menschenleben abwerte und nichts dazu
beitrage,
die Gesellschaft weiterzubringen. Zudem setze die Hinrichtung McVeighs
"lediglich den Teufelskreis der Gewalt" fort und sei keine Lösung
für die Wut und den Schmerz der Opfer.
In einer früheren Stellungnahme vom 5. April hatte der Erzbischof
von Indianapolis sein Entsetzen über das Verbrechen McVeighs
geäußert
und bemerkt, "viele glauben, dass kein Verbrecher die Todesstrafe mehr
verdiene als er".
Er machte jedoch geltend, dass in jüngster Zeit die Todesstrafe
mehr schade als nütze, "weil sie die Rachsucht nährt,
während
es keinen Beweis dafür gibt, dass sie von Gewaltverbrechen
abschreckt".
Eine solche Rache "befreit weder die Familien der Opfer noch ehrt sie
die
Opfer des Verbrechens." Die ehrenvollste Weise, der Opfer des
Verbrechens
von McVeigh zu gedenken, so schloss Erzbischof Buechlein, "besteht
darin,
das Leben zu wählen, statt den Tod".
[...]
Evangelisierung der Kultur
Im Päpstlichen Sendschreiben Novo Millennio Ineunte, das am 6.
Januar dieses Jahres veröffentlicht wurde, wiederholte Johannes
Paul
II. seine Forderung nach einer "Neuevangelisierung" (Abschnitt 40), die
für die Verkündigung der christlichen Botschaft erforderlich
ist. Dies solle "in einer Weise geschehen, dass die besonderen Werte
jedes
Volkes nicht verworfen sondern gereinigt und zu ihrer Fülle
entwickelt
werden". Die weiter andauernde Debatte über die Todesstrafe sei
nur
eine der vielen Herausforderungen, die auf die Christen bei dieser
Aufgabe
warten. ZGP01061903
Unser früherer Text über die Erlaubtheit
der Todesstrafe enthielt den Nachweis, dass der "Katechismus der
katholischen
Kirche" (KKK) ein Machwerk zur Täuschung der Treudoofen ist, denn
selbst wenn ausnahmsweise Aussagen richtig sind, dann werden sie bei
nächster
Gelegenheit ins Gegenteil verkehrt, und v.a. wurde ja kein anderer
V2-Katechismus,
etwa der deutsche Apostatenkatechismus,
für
ungültig erklärt; für den Fall des "Holländischen
Katechismus"
s. N. v. 15.03.2001
("Kirchenopfer"-Schwindel
und Selbstmord). Allerdings wurden die Hauptautoren, darunter Karl
Lehmann, von Wojtyla zu "Kardinälen" erhoben. Daraus ergibt
sich
allgemein ein Zustand des restlosen Chaos, denn diese vermeintlich
sichere
Richtschnur, als die der KKK angepriesen wird, wird ja von demjenigen
höchstpersönlich
ad absurdum geführt, der für ihre Zuverlässigkeit
garantiert.
Mit der Änderung des KKK bzgl. der Todesstrafe wird einmal mehr
der Chaos-Charakter der V2-Sekte unterstrichen. Nach nur wenigen Jahren
wird einfach ein Kapitel umgeschrieben - und das in einer sehr
grundlegenden
Sache. Es geht hier nicht um die Kirchenordnung, die durchaus
abgeändert
werden kann (z.B. Bestimmungen zur eucharistischen Nüchternheit),
sondern um eine Grundsatzfrage. Man kann sich auch nicht darauf
berufen,
dass die Todesstrafe nach V2-Lehre noch als erlaubt gilt, denn die
ganzen
Aktionen und Erklärungen gegen die Todesstrafe sprechen eine
völlig
andere Sprache. Es ist wieder das "Ja - aber" - Gehampel, mit der die
V2-Sekte
die ganz Dummen bei der Stange hält:
Ja, Todesstrafe ist grundsätzlich erlaubt, aber
- sie ist "sowohl grausam als auch unnötig"
- sie "nährt die Rachsucht, während es keinen Beweis
dafür
gibt, dass sie von Gewaltverbrechen abschreckt"
- sie ist nur in Fällen erlaubt, die "sehr selten, wenn nicht
praktisch inexistent" sind.
Einige Hintergrundinformationen z.Th. Strafe / Todesstrafe (F.A. Göpfert, Moraltheologie, Bd. 1, Paderborn (9)1923):
(65) Die Erfüllung des Gesetzes kann eventuell durch Strafe erzwungen werden. Strafe ist die durch den rechtmäßigen Oberen an dem Schuldigen vollzogene gerechte Sühne; materiell: eine Entziehung von Gütern gegen den Willen des Bestraften (S. Th. 1.2.q.46.a.6. ad 2). Es ist das die Sanktion des Gesetzes. Man unterscheidet eine doppelte Sanktion, die innere, Güter oder Übel, die naturgemäß aus der Befolgung oder Übertretung des Gesetzes folgen, und die äußere, welche vom Gesetzgeber in Lohn und Strafe festgesetzt ist. Man kann einen doppelten Zweck von Lohn und Strafe unterscheiden: antecedenter, die moralische Ordnung zu erhalten und zu fördern, consequenter, diese Ordnung durch Verdienst oder Mißverdienst wiederherzustellen (S. Th. 1.2.9.87.a.1). Der Zweck der Strafe ist darum nicht wesentlich die Besserung des Schuldigen oder ausschließlich die Abschreckung der Bösen, sondern Wiederherstellung, Ausgleich der gestörten Ordnung (S.c.G. III,140, vgl. can. 2215); darum kann in foro externo die Besserung des Schuldigen nie ganz von der Strafe befreien, und auch in der Pädagogik soll die Besserung die Strafe nie ganz aufheben. [...] Die menschliche Strafgewalt aber reicht so weit, als die Strafe selbst zum öffentlichen Wohle notwendig ist. Danach bestimmt sich das Maß der Strafe für die einzelne Übertretungen; zunächst nach der Größe des Verbrechens, d.i. nach seiner Schädlichkeit und Gefährlichkeit für die Rechtssicherheit, dann aber auch nach dem Hange, der in der Bevölkerung zu einem gewissen Verbrechen besteht. Dabei kommt noch die subjektive Gesinnung des Handelnden in Betracht, weil auch danach die Gefahr für die Rechtssicherheit sich bestimmt.
Also: Die V2-Sekte vertritt nicht Gerechtigkeit, sondern einen liberalistischen Utilitarismus.
Diese Tatsache wird auch durch das sonstige Auftreten der V2-Sekte
bestätigt.
Die V2-Sekte ist eine Völkermörder-Clique, wie unlängst
der Ruanda-Vorfall eindrucksvoll
veranschaulicht
hat. In der V2-Sekte gibt es keinen Respekt vor dem menschlichen Leben
allgemein, wie z.B. die Mörderscheine belegen (s. Prostitution...),
und gegen Unschuldige zieht die V2-Sekte wie gegen Verbrecher zu Felde.
Ihren rigorosen Hass gegen die Gerechtigkeit hat die V2-Sekte u.a. mit
dem Herz-Jesu-Urteil manifestiert, und sie
lässt
einfach nicht davon ab, uns mit ihrem zeitlichen Triumph zu
terrorisieren.
Zu ihrer Ehrenrettung muss man einräumen, dass den Staat wohl
keine
geringere Schuld bei dieser antichristlichen Revolution trifft.
Übermorgen
feiert die Kirche wieder das Herz-Jesu-Fest, und es ist schon
Tradition,
dass wir gerade an diesem Tage ganz besonders für die Bekehrung
unserer
Feinde beten.
Dennoch fordern wir keineswegs eine übertrieben milde Bestrafung
oder gar Straffreiheit für diejenigen, die alles daran setzen, die
Kirche auszurotten. Alle diejenigen, die sich in irgendeiner Weise
durch
Aktionen gegen die Freiheit der Kirche schuldig gemacht haben,
müssen
in angemessener Weise dafür bestraft werden, also auch alle
diejenigen,
die ihren Beruf als Politiker, Richter,
Anwalt
etc. missbraucht haben.
Nachschlag: Die Sodomie-Lüge
Wir bleiben bei unserer Aussage, dass der KKK zu dem Zweck geschrieben
wurde, die Wahrheit zu verschleiern. Anhand der Todesstrafe ist das
klar
bewiesen, allerdings beschränken sich die Attacken im KKK gegen
die
Wahrheit selbstverständlich nicht darauf. In dem ersten
Sodomie-Text hatten wir auf das süßliche Geschwafel der
V2-Sektierer, u.a. auch im KKK, bzgl. der Sodomiten hingewiesen. Nach
V2-Auffassung
ist "Homosexualität" eine "Veranlagung", und die Lügenbaronin
Christa Meves, Mitherausgeberin des V2-Propagandablattes "Rheinischer
Merkur"
(Kampfparole: "Politisch.Kompetent.Anders"), schwärmt von 1,1%
"wirklich
Homosexuellen" in der Bevölkerung (s. z.B. "Alma
mater").
Der Psychologe Joseph Nicolausi (USA) äußert sich da etwas
zurückhaltender: "Ich bin überzeugt, Homosexualität ist
von Grund auf unvereinbar, die Körper passen nicht zusammen. Die
Psychen
passen nicht zusammen. Es ist gegen die Gesellschaft, gegen die Kultur,
gegen die Zivilisation, einfach gegen die Natur. Und gegen alle
großen
Religionen. Deswegen sind Homosexuelle nicht glücklich."
Vielleicht wurde der KKK mittlerweile auch bzgl. der Sodomie-Lüge überarbeitet; es fällt nicht immer leicht, mit dieser Achterbahnfahrt der V2-Sekte mitzuhalten. Aber im Endeffekt ändert sich nichts: Die V2-Sekte schwelgt in der Lüge, und ihre Anhänger, z.B. Thomas Floren, stimmen eifrig in diesen Chor der Lüge ein.
Wir halten den KKK nicht für ein empfehlenswertes Buch.