Die Klageschrift der Terroristengruppe "Sozietät Redeker"

- Die Vorlage zum Herz-Jesu-Urteil -
(Kirche zum Mitreden, 18.05.2002)
katholisch gericht bei G.
texte contra kirche bei Google
dr fischer+redeker bei G.
adresse romische katolische kirche in frankfurt/main bei G.
Am 07.06.2002, dem diesjährigen Herz-Jesu-Fest, steht uns ein kleines Jubiläum bevor: Seit drei Jahren diffamiert uns die Terrorrepublik Deutschland als Schwerverbrecher, was sie mit dem Herz-Jesu-Urteil (d.h. gar nicht) "begründet". Das ist ein bemerkenswert hartnäckig zelebrierter Völkermord, den diese Terroristen da begehen, und zum dreijährigen Jubiläum wird man daran wieder einmal erinnern dürfen.
Das Material zum Herz-Jesu-Urteil bei KzM ist mittlerweile recht beträchtlich - sowohl die "Sozietät Redeker" als auch das Landgericht Bonn wurden öfters von uns gewürdigt. Auch wurde dargelegt, dass diese Terroristenaktion bereits durch Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof grundgelegt ist. Der Vorwurf des Völkermordes richtet sich begründeterweise gegen die gesamte staatliche Obrigkeit, weswegen der deutsche Staat auch verklagt wurde. Als erste Folge des Terrors hat die Denic kapituliert, und später wurde unsere notrix-Adresse abgeschaltet.
Der Terror ging noch empfindlich weiter - Herr Wendtner, Sie sind hier unvergessen! Dieses - wie üblich äußerst finstere - Kapitel der V2-Sekte werden wir bei KzM würdigen, wenn uns die Zeit dafür gekommen scheint; soviel können wir aber jetzt schon verraten: Das Blut der Martyrer ist der Same neuer Christen!
Obwohl wir unsere Gegner immer zum Dialog einladen, begnügen diese sich damit, üblicherweise hinter unserem Rücken die gehässigsten Lügen über uns zu verbreiten, ohne irgendwie auf unsere Argumente einzugehen. Einen Höhepunkt - oder wie immer man das nennen soll - dieser V2-Politik bildet das "abort-sch..."-Schreiben von "christian schulz".
So möge man diesen Text als liebe Einladung insbesondere an das "Landgericht Bonn" und an die "Sozietät Redeker" verstehen, doch nun endlich mal zu unseren Darlegungen Stellung zu nehmen. Bis jetzt kam von deren Seite nämlich immer nur verlogenes Geschwafel oder direkt zustimmendes Schweigen auf unsere Darlegungen. Mögen sie also das bevorstehende Jubiläum nutzen, die Dinge richtig zu stellen.
Grundsätzlich bleibt aber jeder aufgerufen, die Wahrheit mit den Mitteln des Studiums wie des Gebetes zu suchen und für die erkannte Wahrheit kompromisslos einzutreten.

Nun also zur Klageschrift: Den u.E. wichtigsten Vorwurf daraus haben wir bereits mehrfach bei KzM zitiert: Unsere Ausführungen seien "in der Regel unzutreffend, teilweise schmähend". Aber in dieser unbegründeten Begründung erschöpft sich die Niveaulosigkeit der Redekianer noch nicht (und nicht des "Landgerichts Bonn", dass eine solche "Klage" zugelassen hat, und der "Rechtsanwaltskammer", die diesen Teufelstanz verteidigt hat). Es kommen noch einige Fehlgriffe hinzu, und anhand der kompletten Klageschrift hat nun jeder eine Möglichkeit mehr, über das totale Chaos, in dem der deutsche Staat vor sich herdümpelt, zu meditieren.
Wenngleich der Text der Klageschrift komplett ist, sind dennoch nicht die Anlagen hier nicht wiedergegeben. Das erweist sich aber als kaum tragisch, da ja a) erwähnt wird, was in den Anlagen enthalten ist, und b) unter den Anlagen einige KzM-Texte sind, die unseren Lesern ohnehin bekannt sind und für die wir in der Klageschrift einen entsprechenden Link bei der Anlage-Nummer eingefügt haben; die index-Seite hat sich zwar zwischenzeitlich ein wenig verändert, aber a) gab es keine wesentliche Veränderung - der Aufbau ist also im Prinzip noch der gleiche -, und b) ging es dabei ja darum, dass KzM unter der Adresse katholisch.de registriert war, und c) steht nun in der KzM-Überschrift "Die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de", während es damals auf der Startseite (jetzt: Archiv 2) einen (von der Redeker-Horde extra umkringelten) Link zum Text www.katholisch.de gab. Besonders betonen möchten wir hier, dass wir für den Staat keinerlei Möglichkeit sehen, seinen Vernichtungskrieg gegen die katholische Kirche mit "Nichtwissen" zu entschuldigen. Wir meinen: Der Staat weiß ganz genau, dass er Völkermord gegen die katholische Kirche betreibt, was nicht nur durch die Zugriffe auf katholisch.net, sondern auch durch die KzM-Texte beim Katholiken-Prozess nicht mehr bestritten werden kann; der deutsche Staat ist schuldig im Sinne der Anklage!
Unsere hier gebotene Abschrift ist nicht ganz so wirr gehalten wie das Original von Redeker, fängt aber dieser Chaos-Struktur immerhin einigermaßen ein. Ein besonderes Manko bei der Redeker-Schrift: Die URLs / Dateinamen wurden nicht angegeben, obwohl das kinderleicht mit der richtigen Druck-Einstellung hätte bewerkstelligt werden können, aber selbst diese klitzekleine Kleinigkeit war diesen "Experten" noch zu viel! Unsere Abschrift ist auch insofern wesentlich komfortabler als das heillose Wirrwarr der Redekianer.


K l a g e

des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Geschäftsführer Pater Dr. Hans Langendörfer S.J., Kaiserstraße 163, 53113 Bonn,
Kläger,
Prozeßbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Prof. Dr. K. Redeker, Prof. Dr. H. Dahs, Dr. D. Seilner, Dr. K.D. Becker, Keller, Borger, Dr. F. Lübbert, H.W. Feigen, Dr. K.A. Pape, Dr. C.D. Bracher, Dr. A. Frieser, Dr. B. Messerschmidt, Dr. J. Lüders, Th. Thierau, D. Merkens, Dr. Th. Mayen, Dr. K. Walpert, Dr. H. Glahs, A. Groeger, Dr. R. Reichert, A. Okonek, Dr. H. J. Wunderlich, Dr. H. Fischer, Dr. Th. Fehrenbach, Dr. W. Graf, Dr. B. Bergmann, K. Schillhorn, Dr. F. Ludwig, Dr. M. Ohms, A. Minas, Dr. M. Tonne, Mozartstraße 4-10, 53115 Bonn
gegen Herrn R.L.
Beklagten,

wegen: Verletzung des Namensrechts.
Streitwert (vorläufig geschätzt): 80.000,- DM

Namens und in Vollmacht des Klägers werden wir im Termin zur mündlichen Verhandlung beantragen,
den Beklagten bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall: höchstens 500.000,- DM; Ordnungshaft insgesamt: höchstens 3 Jahre) , zu verurteilen,

1. es zu unterlassen,
die Domain "katholisch.de"
und/oder
die Domain "katholisch.notrix.de"
im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten;

2. die im Internet genutzten Domain-Daten
"katholisch.de" und/oder "katholisch.notrix.de" durch Freigabeerklärung gegenüber der DENIC e.G., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt/Main, freizugeben.

Begründung:

1. Bei dem Kläger handelt es sich um den als Körperschaft des Öffentlichen Rechts organisierten Verband der Bistümer der Katholischen Kirche Deutschlands. Der gesetzliche Vertreter des Verbandes ist der Geschäftsführer, der zugleich der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz ist.
Als

Anlage K l

wird die Satzung des Verbandes der Diözesen Deutschlands überreicht.

2. Der Beklagte veröffentlicht seit längerer Zeit Publikationen unter dem Stichwort "Kirche zum Mitreden". Im Rahmen dieser Publikationen veröffentlicht der Beklagte u.a. "Informationen über die Römisch-katholische Kirche". Diese "Informationen" weisen in der Regel einen unzutreffenden, teilweise schmähenden Inhalt über die Katholische Kirche auf.

3. Der Beklagte nutzt zur Verbreitung seiner Publikationen u. a. das Internet. Hierbei verwendet der Beklagte die Inter-net-Domain "katholisch.de" und "katholisch.notrix.de".
Beweis: Vorlage eines aktuellen Ausdrucks der unter der Domain "www.katholisch.de" unmittelbar abrufbaren Internet-Veröffentlichung des Beklagten als Anlage K l a
Die Internet-Anschrift "katholisch.de" ist auch über die sog. Sub-Domain "katholisch.notrix.de" abrufbar. Dies dürfte unstreitig bleiben. Vorsorglich wird hierfür Beweis angetreten durch
Einsichtnahme in das Internet durch das Gericht.
Der Beklagte gibt die Sub-Domain "katholisch.notrix.de" selbst im Rahmen seiner Internet-Veröffentlichung an.

Anlage K 2

4. Der durch den Kläger vertretenen Katholischen Kirche steht das alleinige Entscheidungsrecht über die Verwendungswörter "katholisch" und "katholisch.notrix" zu.

Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gegen den Beklagten ergibt sich aus §§ 823 i.V.m. 12 BGB.
a) Der als Körperschaft des Öffentlichen Rechts organisierte klägerische Verband der Bistümer ist hinsichtlich des Namensschutzes der katholischen Kirche aus § 12 BGB aktivlegitimiert.
b) Die Bezeichnung "katholisch" benennt die römische-katholische Amtskirche und unterscheidet sie in der Öffentlichkeit von anderen Religionsgemeinschaften, Glaubensrichtungen oder Sekten. Dem Wort "katholisch" kommt eine namensmäßige Kennzeichnungskraft für die Katholische Kirche im Verhältnis zu anderen Religionsgemeinschaften zu.
Der BGH hat dies zutreffend in seinem Urteil vom 24.11.1993 herausgestellt, das als

Anlage K 3
(dort Blatt 9 ff. des Entscheidungsabdrucks)
beigefügt wird.

5. Das Internet entwickelt sich zunehmend zu einem Informationsmedium. Mit dem der Katholischen Kirche zugeordneten Schlüsselbegriff "katholisch" wird der Internet-Benutzer regelmäßig die Internet-Anschrift der Katholischen Kirche und damit des Klägers verbinden. Dem Inhaber des Namensrechts nach § 12 BGB steht auch das Recht zu, allein seinen Namen als Domain-Adresse im Internet für Deutschland zu nutzen. Dies entspricht ständiger Rechtsprechung. Verwiesen wird z. B. auf LG Frankfurt, Urteil vom 26.02.1997, Be-triebs-Berater 1997, S. 1120 f. und LG Lüneburg, Urteil vom 29.01.1997, GRUR 1997, S. 470 ff. (vgl. auch Stratmann, BB 1997, S. 689 ff.).

6. Die hier streitbefangene Domain wird von der DENIC e.G., Frankfurt/Main, organisatorisch verwaltet. Die DENIC hat auf Anfrage des Klägers mitgeteilt, daß die Domain "katholisch.de" derzeit durch den Beklagten blockiert werde und eine Freigabeerklärung des Beklagten erforderlich sei, um sie dem Kläger zuordnen zu können.

Anlage K 4

7. Der Kläger ist zuletzt mit Anspruchsschreiben vom 25.03.1999 erfolglos abgemahnt worden.

Anlage K 5

Hierauf reagierte der Kläger mit Schreiben vom 25.03.1999, das in Kopie als

Anlage K 6
überreicht wird.
Mit Schreiben vom 30.03.1999 ist dem Kläger mitgeteilt worden, daß die unter Vorbehalt abgegebene Unterlassungsver-pflichtungserklärung nicht ausreiche. Hierauf reagierte der Kläger erneut mit Telefax-Schreiben vom 30.03.1999. Beide Schreiben werden als
Anlagen K 7 und K 8
überreicht.
Inzwischen hat es der Beklagte für notwendig erachtet, dieses Korrespondenz im Internet zu veröffentlichen und zu kommentieren.
Anlage K 9

8. Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich daraus, daß die streitbefangenen Internet-Veröffentlichungen auch in Bonn abrufbar sind, weil sie bundesweit verschickt werden.

Verteiler: Gericht 3fach


Der Anfang sieht doch schon mal gut aus: Eine überwältigende Armee von Anwälten gegen einen Einzelnen. Während die Anwälte die Laienvereinigung V2-Sekte zur katholischen Kirche mit einem "Geschäftsführer Pater Dr. Hans Langendörfer S.J." erheben, degradieren sie uns zum Laien. Wer würde es wagen, diesen Übergöttern noch Widerstand zu leisten? Wohl nur die, die noch nicht von Feigheit und / oder Irrsinn zerfressen sind.
3 Jahre "Ordnungshaft"? Puh, da bieten sich den "Ordnungskräften" ja eine ganze Menge Möglichkeiten. Ein Beispiel: Aktuell wird bei der Staatsanwaltschaft Köln der "Prügel-Skandal" behandelt: Anfangs nur gegen fünf Polizisten geführt, die angeblich einen Randalierer beim Verhör nicht nur krankenhausreif geschlagen, sondern sogar in Lebensgefahr gebracht haben (der Betroffene liegt im Koma), wurden die Untersuchungen zunächst noch gegen einen weiteren Polizisten als angeblichen Täter ausgeweitet. Mittlerweile sind noch zwei Polizisten als Beschuldigte hinzugekommen, denen unterlassene Hilfeleistung und Strafvereitelung vorgeworfen wird. Als sie angeblich Zeugen wurden, dass sechs Polizisten einen Wehrlosen in seiner Zelle (Wache Eigelstein) zusammenschlugen, hätten diese Beiden dem Betroffenen zu Hilfe kommen müssen. Die drei Jahre können also äußerst heiter werden, falls wir sie überhaupt überleben. Wir nehmen z.B. keine Drogen, deshalb dürfte die für uns letale Dosis sehr gering sein; s. auch den Zustand bei der Polizei und in Gefängnissen.
Außerdem ist im Herz-Jesu-Urteil von keinerlei Beschränkung der "Ordnungshaft" die Rede, d.h. das Urteil ist ein Freibrief, um uns für den Rest unseres Lebens hinter Gittern zu bringen. Na denn Prost!

Die "Gründe" im einzelnen:
"1. Bei dem Kläger handelt es sich um den als Körperschaft des Öffentlichen Rechts organisierten Verband der Bistümer der Katholischen Kirche Deutschlands."
Das ist falsch. Es handelt sich dabei nachgewiesenermaßen nur um den Verband der V2-Grüppchen in Deutschland.

"2. Diese "Informationen" weisen in der Regel einen unzutreffenden, teilweise schmähenden Inhalt über die Katholische Kirche auf."
Den Beweis für diese furchtbare Verleumdung bleiben uns diese Handlanger des Teufels schuldig, daher ist es auch unzulässig, diese Verleumdung zu dulden.

"3. Der Beklagte nutzt zur Verbreitung seiner Publikationen u. a. das Internet. [...] Dies dürfte unstreitig bleiben."
Äh... okay; das ist aber keine Begründung gegen uns, sondern sagt nur, dass es um unsere Internetpräsenz geht.

"4. Der durch den Kläger vertretenen Katholischen Kirche steht das alleinige Entscheidungsrecht über die Verwendungswörter "katholisch" und "katholisch.notrix" zu."
Wieder kein Beweis - ergo eine teuflische Verleumdung, was die Redekianer da abliefern!

5. "Dem Inhaber des Namensrechts nach § 12 BGB steht auch das Recht zu, allein seinen Namen als Domain-Adresse im Internet für Deutschland zu nutzen."
Wieder kein Beweis. Die Redekianer betreiben bloß teuflische Propaganda, d.h. sie wiederholen ihre Lügen immer und immer wieder. Dadurch werden Lügen aber nicht wahr, wenngleich das die deutsche "Justiz" offenkundig anders beurteilt.

"6. Die hier streitbefangene Domain wird von der DENIC e.G., Frankfurt/Main, organisatorisch verwaltet."
S. wiederum unseren Denic-Text.

"7. Der Kläger ist zuletzt mit Anspruchsschreiben vom 25.03.1999 erfolglos abgemahnt worden."
Wenn ich im Unrecht bin, dann weist es nach! Wenn ich aber nicht im Unrecht bin, warum mahnt ihr mich ab?

"8. Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich daraus, daß die streitbefangenen Internet-Veröffentlichungen auch in Bonn abrufbar sind, weil sie bundesweit verschickt werden."
Wieder falsch: Für rein innerkirchliche Fragen (und darum geht es hier ja in Wirklichkeit: Wer ist katholisch?) kann nur ein kirchliches Gericht zuständig sein. Das "Landgericht Bonn" wusste das ganz genau und hat dann als Ergebnis kriminellen Größenwahns dennoch den Völkermord betrieben.

Man sieht also: Dieses verlogene Gekritzel der Redekianer ist noch nicht einmal das Papier wert, auf dem es steht. Die "Klageschrift" ist reinste Propaganda. Eine echte Begründung für ihren Teufelstanz haben unsere Verfolger bis heute nicht liefern können. Ihnen bleibt nur die Kapitulation. Zu ihren Lebzeiten haben sie noch die Wahlmöglichkeit, beim Gericht werden sie diese Möglichkeit nicht mehr haben - dann werden sie nur noch den Lohn für das bekommen, was sie zu Lebzeiten angerichtet haben.

Abschließend bekräftigen wir erneut die Berechtigung der Bezeichnung "Terrorrepublik Deutschland" für die Bundesrepublik Deutschland, was wir auch im letzten Abtreibungs-Text erwähnt hatten. Man vergleiche auch die Ausführungen im "Brockhaus" (PC-Bibliothek 3.0; 2001) zum Begriff "Terror":
"Als Staatsterror diktatorischer Regierungen dient Terror der Unterdrückung echter oder vermeintlicher Opposition oder von Widerstandsbewegungen; seine Mittel sind z.B. Zwangsarbeit, Folter, Gehirnwäsche, Vertreibung von Minderheiten und »Liquidierung« politischer Gegner."
In der Auflistung der Terrormittel fehlt die Argumentation; die Argumentation fehlt auch bei unseren Gegnern.

Die Redekianer werden per e-mail auf diesen Text hingewiesen; sollten sich unsere Gegner doch noch einmal bequemen, ihre Apologie zu versuchen, werden wir zu gegebener Zeit auf dieses Thema zurückkommen; wenn nicht, wahrscheinlich auch.

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