Luxemburger Propaganda

- Linksammlung zur "Vergebungsbitte der Kirche in Luxemburg im Rahmen des Jubiläums 2000" -
(Kirche zum Mitreden, 12.03.2000)

Am 12. Februar 2000 verabschiedete die vermeintliche Luxemburger "Diözesanversammlung" einen "Grundsatztext", der im Rahmen des vermeintlichen "Selbstanklage"-Trips der V2-Sekte entstanden ist und vom vermeintlichen "Erzbischof von Luxemburg" genehmigt wurde.
Ob wir die angekündigte "Vergebungsbitte" aus Rom, die bereits angekündigt ist, ausführlicher vorstellen werden als das Luxemburger Machwerk, ist noch nicht entschieden. Weil das LM nur wieder die aus dem V2-Lager bekannte Hetzpropaganda gegen die Kirche enthält, halten wir es im wesentlichen für ausreichend, auf KzM-Texte zu verweisen, in denen die Unhaltbarkeit dieser Hetzparolen schon dargelegt wurde.

Zweierlei muss jedem Leser klar sein:
1. Das LM ist ein Dokument einer Gruppe von Apostaten (ggf. auch Ungetauften), die unter dem Deckmantel einer "Vergebungsbitte" die römisch-katholische Kirche durch den Schmutz ziehen wollen. Die Autoren haben kaum oder gar keinen Anteil an der Kirche, sondern sind nur von dem Wunsch bestimmt, dem Ansehen der Kirche zu schaden, um letztlich alles zu zerstören, was wirklich katholisch ist, und dazu bedient man sich folgender Ideologie: Das, was alt (lies: "vorkonziliar") ist, ist schlecht, nun muss etwas Neues (lies: die "konziliare" Revolution) her.
2. Es gibt eine bürgerliche und eine dogmatische Toleranz; erstere ist streng geboten, letztere ist streng verboten.

Zu den Zitaten: Das LM besteht aus 8 Punkten, die von einer Einleitung und einem Schluss umrahmt sind; die Überschriften sind dem Original entnommen. Wir zitieren - mit Ausnahme von Nr. 2 - die Abschnitte nicht vollständig. Wer meint, wir würden durch Zitatauslassungen den Sinn verfremden oder gar ins Unkenntliche entstellen, kann uns das mitteilen. Wer den vollständigen Wortlaut dieser Schrift lesen möchte, möge sich bitte direkt an die Luxemburger wenden. Wir müssen aber darauf hinweisen, dass das LM unter das Bücherverbot fällt (s. König der Lügner).

1. Das Verhältnis der Christen zu den Juden
"Aufrichtig bedauern wir die antisemitischen Tendenzen, die es innerhalb des Luxemburger Katholizismus so wie andernorts gegeben hat, sei es in Form von Vorurteilen, verachtenden Redewendungen oder unterschwelligen bis hin zu offenkundigen Feindseligkeiten, sei es in Form von antijüdischem Gebaren in der Presse oder innerhalb katholischer Strömungen. Zusammen mit den überkommenen judenfeindlichen Grundeinstellungen im Bereich des Christentums haben diese Faktoren ein Zusammenleben von Juden und Christen lange Zeit erschwert, während Alltagsrassismus, Diskriminierung oder Ausgrenzung jüdischer Mitbürger gefördert wurden. Am allgemeinen Antisemitismus unserer Gesellschaft, wie er bis vor wenigen Jahrzehnten zutage trat, hat die Kirche ihren Anteil zu verantworten."

S. den Text Judaismus und Antisemitismus, in dem auch die unterschiedlichen Arten der Toleranz erwähnt werden. So eine ungeheuerliche Hetze gegen die Kirche wäre nicht möglich, wenn im Volk das Wissen wachgehalten würde, dass in der Nazi-Zeit die katholische Kirche furchtbarer Verfolgung ausgesetzt war (s. z.B. Kirche und Gegenwart), u.a. wegen ihrer - staatlich verbotenen - Hilfe für die jüdischen Bürger. Die wirksamste Waffe gegen eine Ideologie ist, ihre Unhaltbarkeit aufzuzeigen; dies hat die Kirche geleistet, am bekanntesten wohl mit der Enzyklika "Mit brennender Sorge".

2. Beziehungen zur protestantischen Kirche
Diesen Abschnitt zitieren wir vollständig:
"Jahrhundertelang war das Herzogtum Luxemburg durch die Monopolstellung der katholischen Kirche und ihres Glaubensbekenntnisses geprägt, obwohl im späteren 18. Jahrhundert - während des Aufklärungszeitalters - gesellschaftliche Bestrebungen die Niederlassungsmöglichkeit für evangelische Christen herbeiführen wollten. Trotz der neuen Gesellschaftsverhältnisse, die die Französische Revolution und ihre Folgen in Luxemburg schufen, bemühte sich die katholische Kirche im jungen Staat, diese Monopolstellung zu erhalten und somit die rechtliche Anerkennung der evangelischen Gemeinde in Luxemburg zu verhindern. In bischöflichen Stellungnahmen und in der katholischen Tagespresse kommen in diesem Zusammenhang Intoleranz und Hartherzigkeit gegenüber der protestantischen Minderheit zum Ausdruck, ihre Gottesdienste werden als "falscher" oder "ausländischer Kult" dargestellt. Diese Äußerungen, obwohl mitbestimmt durch ein antipreussisches Klima zu Ende des 19. Jahrhunderts, bedauert die katholische Kirche heute, da sie der Fürbitte des Herrn für die Einheit seiner Jüngerschaft bei allem Respekt vor der Verschiedenartigkeit widersprechen und eine kleingeistige Proselytenmacherei oder Mißstimmung gefördert haben. Die Kirche bittet im nachhinein um so mehr um Vergebung, als sie heute den offenen ökumenischen Dialog und die Zusammenarbeit mit den evangelischen Kirchen pflegt und dafür dankbar ist. Sie sieht in der Annäherung, im gegenseitigen Verständnis und Gespräch den Weg zu einem konstruktiven Zusammenleben der christlichen Konfessionen im Zeichen der Versöhnung für die kommenden Jahrzehnte. Auch der vor einigen Jahren gegründete "Rat christlicher Kirchen in Luxemburg" ist zu werten als ein konkreter Ort für Begegnung und Austausch."

S. z.B. Protestantische Propaganda. Keine Frage, die Protestanten haben einen "falschen Kult", und mit dem angeblichen "Respekt vor der Verschiedenartigkeit" wirbt das LM wieder für die dogmatische Toleranz, und es ist das Ende jeder christlichen Mission, die Bekehrung der Irrenden (darunter auch der Protestanten) als "kleingeistige Proselytenmacherei" zu brandmarken. Wie kann man sich ernsthaft mit jemandem "austauschen", der einem "widersprüchlichen Hirngespinst ohne Sinn und Verstand" (so charakterisiert Möhler das protestantische Lehrgebäude) huldigt? Nun, dafür kann es einen Grund geben, aber der ist nicht ehrenhaft oder überhaupt irgendwie akzeptabel.

3. Das Feld der katholischen Moral
"Als Kirche sind wir uns heute bewußt, daß wir durch das Insistieren auf moralische Normen und Gesetze dem Stil des Evangeliums nicht gerecht wurden und das Leben der katholischen Bevölkerung oftmals unnötig belastet haben. Wir bitten daher vor allem die ältere Generation, deren Erfahrung oftmals noch von der Strenge kirchlicher Moralvorstellungen geprägt ist, um Vergebung. [...] In der Zukunft wird es bei den vielfältigen Formen der Verkündigung um die Vermittlung einer Moral gehen, die einsichtig, lebbar und auf das Wohl des Menschen ausgerichtet ist. Sie soll für das Leben der Menschen wirkliche Orientierung bieten und darauf achten, die Zeichen der Anwesenheit Gottes bei jeder/ jedem einzelnen zu erkennen."
4. Sexualmoral
"Mit Bedauern sehen wir heute, daß der Rigorismus in der Beichtpraxis gerade auf diesem speziellen Gebiet in der Vergangenheit und mitunter bis heute zu einer Gewissensbelastung und zur Verunsicherung vieler Christen beigetragen hat. Das Resultat der Überbetonung des Sündhaften gerade auf diesem Feld war eine Sexualmoral voller Warnungen und Verbote mit kaum einer positiven Wertung der geschlechtlichen Liebe und mit wenig konstruktiver Weisung. Die starke Gegenreaktion im Bereich von Sexualität und Ehe von heute, die kaum noch Normen und Grenzen als Richtmaß des Gewissens und als Wegweiser des Handelns anerkennt oder gelten lassen möchte, ist zum Teil auf diesem geschichtlichen Hintergrund einer einseitig negativen sexuellen Einstellung zu verstehen. [...] Eine gesonderte Betrachtung auf dem Feld der Sexualmoral erfordert das Verhalten der Kirche und ihrer Vertreter gegenüber Menschen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung: Ihnen gegenüber wollen sich Kirche und Christen heute verstärkt um eine differenzierte Einschätzung bemühen. Dabei ist zunächst von der Tatsache auszugehen, daß homosexuell veranlagte Menschen diese Veranlagung nicht selbst gewählt haben (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2358) und eine Änderung ihrer Neigung von breiten Kreisen der wissenschaftlichen Forschung als unmöglich hingestellt wird."

Wie ein "vorkonziliarer" Beichtspiegel aussieht, haben wir exemplarisch an dem wohl am weitesten verbreiteten gezeigt, i.e. am Schott. KzM bietet reichlich Beispiele für die unersättliche Gier der V2-Sektierer nach weltlichen, oft völlig unerlaubten Genüssen, und in dieses Konzept passt das Beichtsakrament nicht hinein, weswegen es von der V2-Sekte ja auch faktisch abgeschafft wurde. Sexuelle Freizügigkeit ist so wichtig, dass die V2-Sektierer ihr ein eigenes Kapitel spendiert haben. Hier genügt der Verweis auf die Werbung der V2-Sekte für Sodomie. Wie kann jemand im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte behaupten, das Festhalten an moralischen Normen und Gesetzen würde dem Stil des Evangeliums nicht gerecht? Dann wird auch die Bergpredigt (Mt 5-7) dem Evangelium nicht gerecht, ganz zu schweigen von den Sündenkatalogen, die der hl. Paulus zusammengestellt hat, z.B. 1 Kor 6,9f. Und dass heute die Sittenlosigkeit, nicht zuletzt im Bereich des sechsten Gebotes, so grassiert, das liegt eben daran, dass infolge der V2-Propaganda die katholische Moral über den Haufen geworfen wurde. Die V2-Sekte betreibt die Verunehrung Gottes und propagiert den Okkultismus - das sind die Hauptgründe für den Sittenverfall.

5. Frau und Kirche
"Wenn heute gerade Frauen die Kirche mit kritischen Blicken betrachten, so wird man die Ursache darin begründet sehen, daß wir gegenwärtig vor der Aufrechnung von Fehlverhalten aus früherer Zeit stehen, in der die Frauen nicht nur im Raum der Kirche, aber eben auch dort, in eine mehrfach untergeordnete Stellung hineingedrängt wurden. [...] In Zukunft wird der Grad der Identifikation und das Gefühl der Zugehörigkeit der Frauen zur Kirche sich vor allem daran messen, inwieweit die Kirche bereit ist, nicht nur den Wandel der Stellung der Frau im profan-gesellschaftlichen Raum zu begrüßen, sondern ihn auch innerkirchlich zu übernehmen und praktisch umzusetzen: das meint zum einen, daß im Rahmen des bestehenden Rechts der Einsatz von Frauen und Männern auf den unterschiedlichen Ebenen der Pastoral im gemeinsamen aktiven Mitgestalten des kirchlichen Lebens besteht; das meint weiter, daß das Mittun von Frauen uneingeschränkt und von allen als Bereicherung für das Apostolat der Kirche angesehen wird; das bedeutet letztlich auch, daß in Zukunft Frauen wie selbstverständlich mehr Mitsprache an verantwortlichen Stellen und größere Repräsentanz auf den verschiedensten kirchlichen Ebenen haben müssen."

In unserer Predigt zum Fest der Heilige Familie hatten wir die gottgebene Ordnung der heute gängigen, auch von der V2-Sekte unterstützen Ideologie gegenübergestellt: "Frauen sollen sich aus der Gewalt des Mannes 'emanzipieren', Kinder sollen sich von der Unterdrückung durch die Eltern befreien; überall wird die Parole des Satans zum erklärten Programm: 'Ich will nicht dienen.'" Wie will man diese "Emanzipation" nun "innerkirchlich übernehmen und praktisch umsetzen"? Frauen können noch nicht einmal den Ministrantendienst übernehmen (was sie bei dem "Novus Ordo" der Konzilssekte natürlich tun), geschweige denn das Priestertum empfangen kann, dann ist der "Emanzipation der Frau" ein von Gott selbst gewollter Riegel vorgeschoben. Wer Frauen den Floh ins Ohr setzt, man könnte ihnen mehr Rechte zubilligen, der macht sich schuldig. Außerdem sollten die Fürsprecher der Emanzipation erst einmal eine Katholikin nennen, die sich über die untergeordnete Stellung der Frau beschwert hätte. Das machen vielleicht Leute aus dem Dunstkreis von Publik-Forum, aber keine Mitglieder der katholischen Kirche. Zu unserem Text über die vermeintlichen "Kirchenlehrerinnen" schrieb uns kürzlich eine Leserin: "Keine von beiden [Therèse von Lisieux und Katharina von Siena] hätte es je geduldet, auf den Stand eines Thomas erhoben zu werden, dafür waren sie sich ihrer Weiblichkeit und ihrer daher untergeordneten Stellung in der Hierarchie viel zu bewusst. Sie haben beide - jede auf ihre Weise - ein (Glauben-)Leben in weiblicher Demut geführt. [...] Ich habe es, seit ich mich mit der Stellung der Frau in der Kirche auseinander setze, geradezu als Beleidigung dieser beiden durch ihre Demut grossen Heiligen angesehen, sie in den Stand der "Lehrerin" zu erheben. [...] Deshalb freue ich mich, dass es wenigstens einen denkenden Menschen gibt, der der Auffassung ist, dass diese niemals 'Kirchenlehrerin' sein können."

6. Wiederverheiratete Geschiedene
"Entgegen manchen Fehleinschätzungen und Fehlinformationen ist festzuhalten: Wiederverheiratete Geschiedene gehören zur Kirche und damit zur Pfarrgemeinde, in der sie leben. Sie sind nicht aus der Kirche ausgeschlossen oder gar exkommuniziert. Auch wenn ihre Mitgliedsrechte teilweise eingeschränkt sind, sind sie im übrigen berufen und gehalten, wie alle anderen am kirchlichen Leben teilzunehmen (Vgl. Erzbischof Fernand Franck, Zesummen ënnert engem Daach: Bëschofswuert fir d'Faaschtenzäit 1994. II. Gescheet an erëmbestuete Chrëschte gehéieren zur Kiirch). [...] Ein brennendes und äußerst schmerzliches Problem bleibt die Frage der Nichtzulassung von Wiederverheirateten Geschiedenen zur eucharistischen Kommunion. Gerade diese Praxis wird von den Betroffenen und vielen anderen Katholiken oft als unbarmherzig empfunden. Hier gilt es, jede unnötige Härte zu vermeiden, besonders die öffentliche Verweigerung des Zutritts zur Kommunion, außer im Fall der Provokation oder eines schweren Skandals. Zu einer Entschärfung der Problematik kann auch die Empfehlung der belgischen Bischöfe beitragen, die Frage des Zugangs zur Kommunion in den größeren Rahmen der Achtung vor der Eucharistie zu stellen und sie (erneut) auch auf andere Lebensbereiche auszudehnen, entsprechend den Worten des Apostels: "Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken" (1 Kor 11,28)."

Bereits im Zusammenhang mit dem o.g. Schott-Beichtspiegel hatten wir geschrieben, dass Personen, die im Konkubinat leben (es sind ja keine "Wiederverheirateten Geschiedenen", weil es keine Scheidung und auch keine Wiederheirat gibt, solange der Gatte noch lebt), ihren gottlosen Lebenswandel, i.e. den öffentlichen Ehebruch, aufgeben müssen. Zur näheren Klarstellung: "Als Strafe ist auf den öffentlichen Ehebruch der Ausschluß von den actus legitimi gesetzt (can. 2357 §2). Über die actus legitimi vgl. can. 2256, Nr. 2" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 182); "Der Ausdruck: 'kirchliche Rechtshandlungen' bedeute das Verwaltungsamt über kirchlie Güter, das Amt eines Richters, Auditors und Refernten, ferner das Amt des defensor vinculi und promotor justitiae et fidei, des Notars und Kanzlers, des Kursors (Ausläufers) und Apparitors (Zustellungsbeamten), des Advokaten und Prokuratoren in kirchlichen Angelegenheiten; endlich das Patenamt bei Taufe und Firmung sowie die Stimmabgabe bei kirchlichen Wahlen und die Ausbübung des Patronatsrechts" (A. Perathoner, Das kirchliche Gesetzbuch, Brixen (4)1926, 667f).
Wer im Stande der Todsünde die Kommunion empfängt, der begeht eine Todsünde. Da in der V2-Sekte ohnehin nur Brötchen verteilt werden und überhaupt das Abendmahl Jesu gemäß der zügellosen Phantasie der V2-Wortführer "antipriesterlich" ist (s. Editorial zu Ausgabe 03/00), kann es die V2-Genossen nicht ernsthaft stören, wenn notorische Todsünder sich beim Mahlvorsteher oder einer "Kommunionhelferin" ihre Brötchen abholen.
Schuldbewusstsein und Ehrfurcht vor den Sakramenten steht auf der Abschussliste der V2-Genossen ganz oben. Christus hat also nur dafür die Gesetze gegeben, dass die V2-Sekte sie aufhebt und alles in das private Belieben stellt.

7. Verkündigung und Pastoral
"Auch bei der Bewertung der Aufgabenfelder der kirchlichen Verkündigung und Pastoral in der Vergangenheit muß ähnlich kritisch wie im Umfeld der Moral gefragt werden, ob sie im Einzelfall nicht auch zuweilen den Ausdruck regelrechter Verängstigungsinstanzen annahmen, die den menschenfreundlichen und menschenaufrichtenden Aspekt der christlichen Botschaft aus dem Blick verlor zugunsten einer allzu rigoristischen Verkündigung, und ob der Adressatenkreis von überwiegend einfachen Menschen unserem heutigen Empfinden nach nicht auch mitunter verkannt wurde. In der Unterweisung durch Predigt und Katechese wurde die Frohbotschaft nicht selten zu einer Drohbotschaft ausgedeutet. Daß Gott ein Liebhaber des Lebens ist und daß die Menschen, nach dem Wort Jesu, ein Leben in Fülle genießen sollen, das konnte häufig gar nicht offenbar werden. [...] Als kirchliche Gemeinschaft müssen wir auch eingestehen, daß aus Mangel an Verständnis und Nächstenliebe, bewußt oder unbewußt anderen oft seelisches Leid zugefügt wurde. Ausdrücklich bekennen wir zudem, daß es nicht nur individuelles, sondern auch systembedingtes Fehlverhalten gegeben hat. Mancher Konflikt mit Außenstehenden ist ausgelöst worden durch rechthaberisches und autoritäres Gebaren, das in einem übertriebenen Absolutheitsanspruch der katholischen Kirche und ihrer offiziellen Vertreter gründete."

Hier können wir z.B. auf unsere Stellungnahme zum Vorwurf der Lieblosigkeit verweisen. Nur wer sich standhaft weigert, einen Blick in das Neue Testament zu werfen, kann auf dieses einlullende Geschwafel im LM hereinfallen. Und was sollte ein "übertriebener Absolutheitsanspruch" sein? Sollte man jetzt einen "relativen Absolutheitsanspruch" einführen?

8. Katholische Kirche und Gesellschaft
"Zur offenen Konfrontation mit Freimaurern war es unter dem Apostolischen Vikar Johannes Theodor Laurent (1842-48) gekommen. Vom kirchlichen Leben wurden sie weitgehend ausgeschlossen. Die gleiche Härte traf in der Vergangenheit vielfach auch Krematisten, Suizidanten u.a. Heute will die Kirche auf alle Menschen guten Willens zugehen, einen fairen Dialog suchen und, wenn möglich, Zusammenarbeit pflegen. Hierzu laden wir ausdrücklich ein und verpflichten wir uns selbst! Möge dies geschehen in gegenseitiger Achtung und im Respekt vor der Verschiedenheit des anderen, was Auffassungen oder Lehren angeht."

Über die pro-freimaurerische Ausrichtung Neu-Roms haben wir sehr oft geschrieben, s. z.B. Nachwuchsschauspieler. Bekanntlich enthält Wojtylas Verhunzung des katholischen Kirchenrechts (der katholische und der V2-Gesetzeskodex heißen beide "Codex Iuris Canonici", um Verwirrung zu stiften) nicht mehr die Exkommunikation als Strafe für Freimaurer, cf. Perathoner a.a.O., 690: "Die Zugehörigkeit zur Freimaurerei oder andern kirchen- oder staatsfeindlichen Gesellschaften zieht die von selbst eintretende, dem Papste einfach reservierte Exkommunikation nach sich." Roncalli ("Johannes XXIII.") war Mitglied einer Freimaurerloge, Wojtyla ist bekennender Freund der Freimaurerei: Am 02.03.1984 empfing er in offizieller Audienz die Loge B'nai B'rith, die er in seiner schleimigen Ansprache gleich dreimal "Meine teuren Freunde" nannte, für die er ein "brüderliches Interesse" hege.

Kurzum, alles billige, auf KzM schon längst als verlogen enttarnte Schlagwörter, mit denen das LM Propaganda gegen die katholische Kirche betreibt. Und so brauchen wir auch nicht noch den Schlusssatz des LM auseinanderzunehmen, der lautet: "Stets reformbedürftig und ohne unsere Grenzen zu verkennen, schreiten wir dennoch mutig und vertrauensvoll dem Reich Gottes entgegen. Gebe Gott, daß wir bei dieser Pilgerschaft unsere besten Kräfte einsetzen und uns getragen wissen von seinem Beistand und seiner Gnade, die er niemals versagt."

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