Offener Brief an Hans-Jürgen Papier, Bundesverfassungsgericht
- Thema: Anspruch und Praxis von rechtlichem Gehör vor Gericht
als
Bürger -
(Kirche zum Mitreden, 17.06.2004)
Von der KzM-Startseite
09.05.2004
Zensur und Toleranz
Die V2-Sekte glänzte mal wieder mit ihrem Zensur-Wahn. Unser
Eintrag
im Gästebuch von "Theologisches" (8-May-2004 11:59:49) wurde
kommentarlos
gelöscht:
Zu der vermeintlichen Rahner-Kritik von David Berger
und
Konsorten gibt es eine kleine Notiz in http://www.kirchenlehre.de/psycho04.htm.
Da Hans Kindlimann ein alter Bekannter ist (er hat sich in Chur meine
"sedisvakantistische"
Literatur ausgeliehen), könnte ich ihn vielleicht einmal bei KzM
würdigen.
Die V2-Sekte verträgt offensichtlich keinerlei Kritik, erst recht
ist sie völlig dialogunfähig. Sie versucht nur, ihre Kritiker
zum Schweigen zu bringen, christliches Handeln wird von ihr als
"Zeitverschwendung"
verurteilt.
Toleranter - wenigstens bislang - zeigte sich die Rheinische
Post, die am 06.05.04 einen Artikel brachte: "Bardot wegen
rassistischer
Aussagen angeklagt" über die frühere Schauspielerin Brigitte
Bardot, die wegen ihres neuen Buches "Schrei der Stille" von der MRAP
["Bewegung
gegen Rassismus und für Völkerfreundschaft"] des Rassismus
beschuldigt
wurde. Am 07.05.04 12:43 veröffentlichten wir dort einen
Kommentar,
der momentan noch immer abrufbar ist:
Ich habe "Schrei der Stille" nicht gelesen, und ich
will
mich auch hier nicht über Brigitte Bardot äußern. Der
Artikel
lässt aber erkennen, dass die MRAP hier schweres Unrecht
verübt.
Es ist nicht nur nicht verwerflich, sondern geboten, gegen
Islamisierung
zu sprechen. Und wenn Kirchen so zweckentfremdet werden, wie Bardot das
schildert, dann sollte man über die Motive der Zweckentfremder
nachdenken.
Die Ablehnung von Rave-Partys und Pornographie sollte für jeden
anständigen
Menschen selbstverständlich sein. Aber von Gerechtigkeit will die
MRAP offensichtlich nichts wissen. Wenn man "Behinderte und
Homosexuelle"
hinsichtlich der "Angriffe" resp. Erlaubtheit derselben quasi auf eine
Stufe stellt, verspielt man damit jegliche Glaubwürdigkeit. Denn
Behinderung
ist im Gegensatz zur Sodomie keine Sünde. Es ist sehr bedauerlich,
wenn Behinderte als "Menschen zweiter Klasse" bis hin zu
"Untermenschen"
betrachtet und behandelt werden. Und es ist sehr bedauerlich, dass
Sodomie
in vielen Ländern nicht strafrechtlich verfolgt wird.
Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, will die MRAP Bardo in die
"Tradition
der Propaganda des Dritten Reichs" schieben. Nun hatte Adolf von
Österreich
ja erklärt: "Die Aufgabe der Propaganda ist z.B. nicht ein
Abwägen
der verschiedenen Rechte, sondern das ausschließliche Betonen des
einen eben durch sie zu vertretenden. Sie hat nicht objektiv auch die
Wahrheit,
soweit sie den anderen günstig ist, zu erforschen, um sie dann der
Masse in doktrinärer Aufrichtigkeit vorzusetzen, sondern
ununterbrochen
der eigenen zu dienen." Auf diesem Niveau bewegt sich die MRAP. Was
ihrer
Ideologie nicht passt, wird zum "Rassismus" erklärt, und dann wird
triumphalistisch gejubelt: "Rassismus ist keine Meinung, sondern eine
Straftat."
Die MRAP will nichts davon wissen, dass es ein Naturrecht gibt, das der
menschlichen Willkür entzogen ist. Keine rechtschaffene Tat kann
wirksam
zur Straftat erklärt werden, selbst wenn man ihr den
Totschläger
"Rassismus" überstülpt, und keine Straftat kann für
rechtschaffene
erklärt werden, selbst wenn man sie den Anordnungen der
staatlichen
Obrigkeit entspricht. Nochmals O-Ton Adolf: "Es gibt keine Wahrheit,
weder
im moralischen noch wissenschaftlichen Sinne. Jede Tat ist sinnvoll,
selbst
das Verbrechen."
Jedem das Seine
Auch wenn dieser Satz als "Nazi-Spruch"
verschrieen
ist, bleibt er doch die treffende Definition der Gerechtigkeit; oder
anders:
Wer Gerechtigkeit fordert, gilt in Deutschland als Nazi. Wie dem auch
sei:
Es ist erforderlich, dass man jedem Menschen gegenüber die
Gerechtigkeit
übt. Wenn wir sogar Brigitte Bardot vor ungerechten Vorwürfen
in Schutz nehmen, dann nicht deshalb, weil wir ihre Handlungen generell
gutheißen. Eher das Gegenteil ist der Fall - Bardot ist ein
erschreckendes
Beispiel für einen Menschen, der mit elementaren Moralprinzipien
gebrochen
hat. Geboren 1934, ist sie nunmehr dreimal geschieden und seit 1992 zum
viertenmal verheiratet. In ihrem Film "Viva María" (1965) wird
die
Erfindung des Striptease gefeiert. Bardot setzt sich für die
"Rechte
der Tiere" ein, ohne der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Tiere keine
Rechte haben (s. Nachrichten v. 15.02.2001).
Aber wenn Bardot nun Unrecht erleidet, dann ist das keine
"ausgleichende
Gerechtigkeit", sondern eben weiterhin Unrecht.
Ähnlich ist ja auch unser Einsatz gegen das Unrecht, das
Lebensschützer
in Deutschland zu erleiden haben, zu verstehen. Wir verteidigen sogar
noch
V2-Sektierer, obwohl diese unser Blut an ihren Händen haben, z.B.
Klaus
Günter Annen.
Auf der Startseite von rechtskultur.de wird das Wort von Friedrich
Dürrenmatt (1921-1990) zitiert: "Die Gerechtigkeit wohnt in einer
Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat." Nun ist Dürrenmatt
allerdings
für seine Kritik, ja seinen Spott gegen bestimmte Elemente
gesellschaftlichen
Lebens bekannt. In der Lizeniatsarbeit "Gott und Mensch im
Durcheinandertal.
Erkenntnistheoretische und theologische Beziehungen zwischen dem Roman
Durcheinandertal und dem Gesamtwerk Friedrich Dürrenmatts",
Zürich
2000, von Stefan Götschi, heißt es (16f): "Durch
Søren
Kierkegaard begriff Dürrenmatt den Glauben als existentielle
Sache,
lehnte die Kirche und alles Dogmatische, Ideologische ab und betonte
die
Bedeutung des Einzelnen, Subjektiven. [...] Der Schriftsteller
bezeichnete
sich bei jeder sich ihm bietenden Gelegenheit als Atheist." Konkret was
die "Justiz" anbetrifft, enthalten Dürrenmatts sehr bekannten
Kriminalromane
um den Berner Kommissär Bärlach die Ideologie der
Selbstjustiz,
der "ausgleichenden Gerechtigkeit" i.S.v. tatsächlichem Unrecht.
Der offene Brief an Papier
Einer der Unterzeichner, i.e. Dr. Richard Albrecht, der Autor von
rechtskultur.de,
schickte uns einiges Material per e-mail zu, darunter auch diesen
offenen
Brief, der momentan an verschiedenen Stellen im Internet
veröffentlicht
ist. Möglicherweise wird es noch mehr Material von Albrecht bei
KzM
geben. Hier also der offene Brief (derzeit auch z.B. unter der Adresse
http://de.geocities.com/earchiv21/obpraespap.htm
veröffentlicht):
1.März 2004
Herrn
o.Prof.Dr.jur.habil. Dr.h.c. H.-J. Papier
-Präsident des Bundesverfassungsgerichts/BVerfG-
Schlossbezirk 3
D.76131 Karlsruhe
Vorab als e-mail und Fax an:
<mailto:poststelle@bundesverfassungsgericht.de>; 0721 -
9101382
Sehr geehrter Herr BVerfG-Präsident,
sehr geehrter Herr Professor Papier,
weil wir rechtsstaatlich, bürgerrechtlich und
rechtskulturell
engagierte Bürger dieses Landes - eines dem Selbstverständnis
nach demokratischen und sozialen Bundesstaates - sind, wollen wir Ihnen
zu einem zentralen Komplex jeder sozialen und demokratischen Rechts-
und
Verfassungspraxis, des verfassungsrechtlich garantierten rechtlichen
Gehörs
und seiner praktischen Mißachtung, einige Fragen in Form eines
Offenen
Briefes stellen. Es geht uns nicht um diese oder jene rechtliche
Einzelheit.
Sondern grundlegend um Anspruch und Praxis von rechtlichem
Gehör
vor Gericht als Bürger-, Grund- und Menschenrecht. Nachdem Sie
1992
einen Ruf als Ordinarius für Deutsches und Bayrisches Staats- und
Verwaltungsrecht sowie Öffentliches Sozialrecht an der LMU
München
erhielten und 1991/98 Vorsitzender der Kommission zur
Überprüfung
des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR,
1994/98
Kommissionsmitglied zum Versorgungsruhens- und
Entschädigungsgesetz
und seit Februar 1998 Vizepräsident des BVerfG sowie Vorsitzender
des 1. Senat wurden - sind Sie, seit April 2002, einstimmig
gewählter
BVerfG-Präsident. Damit sind Sie, Herr Papier, dafür
verantwortlich,
daß es in Deutschland immer noch als rechtens gilt,
Verfassungsbeschwerden
von Bürger/innen begründungslos abzulehnen - eine seit 1993
legalisierte
Praxis, deren Rechtmäßigkeit endlich zur Prüfung
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in
Strasbourg
anstehen sollte. Seit 1993 nämlich erlaubt § 93 des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes,
Verfassungsbeschwerden begründungslos abzulehnen - eine Praxis
Ihres
Hauses, die so menschenwürdeverletzend und menschenrechtsfeindlich
wie verfassungswidrig ist. Hätten Sie die Verfassungswidrigkeit
des
§ 93 BVerfGG als Ihre Handlungsgrundlage nicht selbst erkennen
müssen
? In einem Plenumsbeschluss Ihres Hauses Ende April 2003 wurden
Bundestag/Bundesrat
aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die seit Gründung
dieses
Staates, also nunmehr seit 55 Jahren, anhaltende rechtswidrige Praxis
der
Verletzung des rechtlichen Gehörs endlich beendet wird: Dieser
wichtige
Beschluss aller sechzehn Bundesverfassungsrichter/innen vom 30. April
2003,
der mit zehn zu sechs Stimmen(mehrheit) zustande kam, verpflichtet
´den
Gesetzgeber´, bis zum 31.12.2004 Rechtsschutz bei der
Verletzung
von Verfahrensgrundsätzen, insbesondere zur Garantie des
rechtlichen
Gehörs vor Gerichten im Sinne des Artikel 103 [4] des
Grundgesetzes,
zu schaffen. Der Leitsatz Ihres Beschlusses vom 30.4.2003 lautet: "Es
verstößt
gegen das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Artikel 103 Absatz 1
des
Grundgesetzes, wenn eine Verfahrensordnung keine fachgerichtliche
Abhilfemöglichkeit
für den Fall vorsieht, daß ein Gericht in
entscheidungserheblicher
Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.“( BVerfG, 1
PBvU
vom 30.4.2003, 11 Seiten:
<http://www.bverfg.de/entscheidungen/up20030430_1pvbu000102.html>)
Wissen Sie, Herr Papier, nicht, daß dies auch auf die von Ihnen
praktizierte
Verweigerung des rechtlichen Gehörs bei Verfassungsbeschwerden von
Bürger/innen, die sich als letzte innerstaatliche
Rechtsmöglichkeit
an Sie als Verfassungsrichter und Senatsvorsitzenden wenden,
zutrifft
und daß diese Grund- und Menschenrechtsverletzung/en in Form
begründungsloser
Ablehnungen in Ihrem Hause seit 1993 massenhaft praktiziert
werden?
Und daß Ihr Haus zur weiteren Verfahrensvereinfachung - entgegen
dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) - inzwischen
sogar schon dazu übergeht, Verfassungsbeschwerden einfach von der
BVerfG-Verwaltung bearbeiten zu lassen - so daß nicht einmal mehr
der äußerliche Eindruck entstehen kann, daß
Verfassungsbeschwerden
von Verfassungsrichtern entschieden würden ? Wissen Sie denn
nicht, welches Ausmaß diese verfassungswidrige Ablehnungspraxis
Ihres
Hauses inzwischen angenommen hat? Würde man nur
´weiche´
Maßstäbe anlegen, dann handelte es sich bei etwa 45.000
Beschwerden
in diesem Zehnjahreszeitraum um etwa 10.000 „Fälle“, in
denen
Ihre Verfahren nicht rechtens waren. Legt man freilich eine
´hartes´
Kriterium an wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, 1 B 231.94
[und] 1 C 34.94 vom 9.1.1995, unveröff. Beschluss, zit.6,7) - dann
hätte es 1993-2002 etwa 35.000 sich bei Ihnen beschwerende
Bürger/innen
als Opfer Ihrer das Verfassungsgebot („Vor Gericht hat jedermann
Anspruch
auf rechtliches Gehör“) mißachtenden begründungslosen
Ablehnungspraxis
gegeben - also, seitdem Sie, Herr Papier, dem 1. Senat vorsitzen, etwa
3.500 einzelne Menschenrechtsverletzungen pro Jahr (vgl. R.
Albrecht:
http://www.wissen24.de/vorschau/19738.html) Bei den von Ihnen
begründungslos
abgelehnten Beschwerde-„Fällen“ handelt es sich um lebendige
Menschen,
die, weil sie von Ihnen als „tote Registraturnummern“ (Franz Kafka)
behandelt
wurden, in ihrer Würde als Menschen nachhaltig verletzt sind.
- Wissen
Sie nicht, daß Menschenwürde als ´oberstes
Konstitutionsprinzip
allen objektiven Rechts´ und zentralnormativer Grundsatz
gilt
und auch der deutschen Verfassung des Grundgesetzes unterliegt ?
- Und
daß Menschenwürde immer dann verletzt wird, wenn „der
konkrete
Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren
Größe
herabgewürdigt wird"? (G. Düring, zit. nach FAZ,
204/3.9.2003,
33).
- Wissen
Sie denn nicht, daß Bürger/innen, die sich mit Beschwerden
an
Sie als Verfassungsrichter wenden, nichts anderes als
Gerechtigkeit,
verstanden als ´den geltenden Rechtsnormen
entsprechendes
Handeln und Urteilen´ und angemessene Rechtsprechung der
mit
der Rechtspflege beauftragten Institutionen und Richtern erwarten
- und von Ihnen nachhaltig enttäuscht werden ?
- Wissen
Sie wirklich nicht, daß Verfahrenslegitimation und das Recht auf
ein faires Verfahren grundlegende rechtskulturelle Errungenschaften der
europäischen Zivilisationsentwicklung sind ?
- Und
haben nicht auch Sie, Herr Papier, als Oberster Berufs- und
Verfassungsrichter
dieses Staates den Richtereid geleistet, in dem es heisst (DRiG
§
45; zit. nach <http://www.uni-oldenburg.de/~markobr/DRiG.
html>)
-
"Ich schwöre, das Richteramt getreu
dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem
Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne
Ansehen
der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu
dienen"
- ?
Glauben Sie wirklich, daß Sie und Ihr Haus „nach bestem Wissen
und Gewissen ... nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen“, indem Sie
Verfassungsbeschwerden grundsätzlich ohne jede Begründung
ablehnen
?
Und können Sie, Herr Papier, denn die Bedeutung des grundlegenden
Hinweises von Hannah Arendt, daß „die Verletzung des Rechts eines
einzigen die Verletzung des Rechts aller“ ist und daß folglich
jede
einzelne von Ihnen begründungslos abgelehnte Verfassungsbeschwerde
eine Zurückweisung zuviel ist, wirklich nicht begreifen ...?
Selbstverständlich können Sie unseren Offenen Brief zum
Anlaß
nehmen, um Ihre begründungslose Ablehnungspraxis von
Verfassungsbeschwerden
einzustellen.
Mit verbindlicher Empfehlung und freundlichem Gruss
Dr. Peter Niehenke, Freiburg/Br.
<mailto:peter@niehenke.de>
[Lorettostr. 38; D.79100 Freiburg/Breisgau]
Dipl.-Ing. Walter Keim, M.A., Trondheim
<mailto:wkeim@online.no>
[Torshaugv. 2 C, N-7020 Trondheim]
Dr. Edmund Haferbeck, Schwerin
<mailto:haferbeck@aol.com>
[Karl-Marx-Str.16; D.19005 Schwerin]
Thomas Doering, Berlin
<mailto:thomasdoering1@aol.com>
[Moränenweg 6; D.13509 Berlin]
Dr. Ulrich Brosa, Amöneburg
<mailto:brosa-gmbh@t-online.de>
[Brücker Tor 4; D.35287 Amöneburg]
Dr. Richard Albrecht, Bad Münstereifel
<mailto:dr@richard-albrecht.de>
[Wiesenhaus; D.53902 Bad Münstereifel]
Dr. Christian Adler, Gilching
<mailto:100111.215@compuserve.com>
[Am Römerstein 19, D.82205 Gilching]
ViSdPrR. Walter Keim, Trondheim; ©by the authors (2004)
Zu den Unterzeichnern
a) Dr. Peter Niehenke: Die unschönen Erfahrungen auf seiner Seite
"justizirrtum.de" haben uns von einer
weiteren
Beteiligung am dortigen Forum abgehalten. Doch auch wenn Niehenkes
Ablehnung
des Christentums resp. überhaupt von Religion und des Naturrechts
völlig inakzeptabel ist, bleibt dennoch vieles sehr richtig, was
er
an Kritik gegen Justizwillkür vorbringt.
b) Dipl.-Ing. Walter Keim: Auf seiner Homepage bietet er u.a. eine
Übersicht an: "Menschenrechtsverletzungen Deutschlands:
Meinungsfreiheit,
Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit und faires Verfahren"; diese
Seite wiederum enthält einen Link zu einer Seite "Schwere
Menschenrechtsverletzungen
(Terror) an Rechtsanwaelten", wo geklagt wird, dass "gute"
Rechtsanwälte
u.a. mit Zwangspsychiatrisierung und Faustrecht vernichtet werden.
c) Dr. Edmund Haferbeck: Zusammen mit Detlef Winter hat er 1999 das
Buch "Die Rechtsbeugermafia" veröffentlicht; "Rechtsbeugermafia"
ist
mittlerweile eine gängige Beschreibung
für
die deutsche Justiz.
d) Thomas Doering: Auf seiner Homepage heißt es unter der
Überschrift:
"GESTERN - HEUTE - MORGEN": "Am 24. April 1934 trat das Gesetz zur
Aburteilung
von Hoch- und Landesverrat in Kraft, welches die Richter am
Volksgerichtshof
mit besonderen Rechten ausstattete, z.B. konnte auf gesetzlicher Weise
der Richter ohne Beteiligung des Beklagten für diesen einen
Verfahrensbevollmächtigten
auswählen. So wurde staatliches Unrecht GESTERN begangen. Dieses
Gesetz
ist eigentlich formell aufgehoben und das Grundgesetz sollte den
Bürger
vor dieser Rechtswillkür der Obrigkeit schützen. Besuchen Sie
Fall 1 bis 4, so geschieht HEUTE staatliches Unrecht. Es ist
befremdlich
und beängstigend, wie wenig nötig ist, dass ein Bürger
dieses
Landes im Zuge berechtigter Dienstaufsichtsbeschwerden von der
Behörde
zum Straftäter gestempelt wird, kein rechtliches Gehör
erhält
und Richter wieder Verfahrensbevollmächtigte einen Beklagten
beiordnen
können, gegen den bekundeten Willen des Beklagten ! Und was
passiert
MORGEN ?" Dazu liefert er konkrete Beispiele für fragwürdige
"Justizarbeit".
e) Dr. Ulrich Brosa: Dieser ist sowohl durch seine Artikel bei heise
als auch seine Aktivitäten bei justizirrtum.de recht bekannt. Auf
seiner Homepage heißt es unter der Überschrift "Die
gefährlichste
kriminelle Vereinigung": "Das ist die Justiz, besonders die
Staatsanwaltschaft.
Diese Leute fördern Gesetzesverstöße aller Art und
decken
Kriminelle. Richtig aktiv werden die Angehörigen der Justiz nur,
wenn
sie Angst bekommen, dass ihre Korruption publik wird. Wie bösartig
die Justiz ist, erfährt man gewöhnlich auf folgende Weise: 1)
Man wird Opfer einer Straftat, z.B. Betrug, Sachbeschädigung,
Einbruch,
Körperverletzung, und zeigt den Schaden an. [...] 2) Die
Kriminellen
merken nach einiger Zeit, dass sie ungehemmt kriminell sein
dürfen,
und legen zu. [...] 3) Den Kriminellen wird klar, dass sie unter dem
Schutz
der Justiz stehen. [...]" Darf man die Justiz quasi als die
gefährlichste
Version des organisierten Verbrechens hinstellen? Jedenfalls hat sich
Brosa
enormen Ärger mit seinen oft sehr direkten Texten eingehandelt,
darunter
die Sperrung seiner Homepage.
f) Dr. Richard Albrecht: Auf seiner Homepage rechtskultur.de liefert
er sehr viel Material zu "Justiz"-Skandalen. Die dortige Seite
"Staatsverbrechen
und Völkermord: Vorbemerkung zum Habilitationsvortrag vom
01.02.1989"
weist auf den Vortrag hin: "Die politische Ideologie des objektiven
Gegners
und die ideologische Politik des Völkermords im 20. Jahrhundert.
Überlegungen
nach Hannah Arendt." Völkermord ist
bekanntlich
auch bei KzM ein Schwerpunktthema.
g) Dr. Christian Adler: Der "Fall Adler" ist ausführlich bei
pappa.com
dokumentiert. Ohne auf die Details einzugehen oder gar eine Bewertung
der
Vorgänge abzugeben, lässt die Dokumentation immerhin
vermuten,
dass Adler nicht ganz glücklich mit der Rechtssituation in
Deutschland
ist. Der Artikel "Halt's Maul Adler, oder wir machen Dich fertig ....
Wenn
Recht und Vernunft versagen, kommt immer die Keule!" beginnt: "Am
17.1.01,
morgens um 7 Uhr erschienen bei Dr. Christian Adler drei Polizisten mit
einem Hausdurchsuchungsbefehl und beschlagnahmten zwei Computer, dazu
sämtliche
BackUps des Autors und Wissenschaftlers mit all seinen
persönlichen
Briefen und Aufzeichnungen, auch seine wissenschaftlichen und
publizistischen
Arbeiten, zurückreichend bis 1985. Adler danach: 'Meiner gesamten
Unterlagen beraubt, bin ich jetzt völlig lahmgelegt. Jetzt haben
sie
mir auch noch mein berufliches Leben gänzlich zerstört und
wollen
doch trotzdem immer wieder Geld, das ich nicht mehr besitze, für
Gerichtskosten,
Anwaltsgebühren, Kindesunterhalt!'"
Die Unterzeichner haben bei ihrem offenen Brief also keineswegs die
Religion im Blickfeld. Sie sind aber Zeugen respl. Opfer von
"Justiz"-Ungerechtigkeit
geworden. Sofern ihr Anliegen berechtigt ist, unterstützen wir es
auch, ungeachtet ihrer religiösen Überzeugung und sogar
Spottes
gegen die Religion. Abschließend erinnern wir daran, dass das
Bundesverfasssungsgericht
offiziell den deutschen Staat als schizophrenes Gebilde versteht und
verkündet
(Schulurteil) und eine treibende Kraft ist bei
der Ausrottung der katholischen Kirche in Deutschland (Hochschulurteil,
Kruzifixverbot)
bzw. prinzipiell jeder Moral (Abtreibung etc.). Unser Prozess beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte eindringlich,
dass
das Antichristentum nicht nur auf Deutschland beschränkt ist.
Bonus: Professor Dr. Martin Kriele, Köln
Während sich also die o.g. Autoren - wenigstens im offenen Brief -
gar nicht mit der Thematik der Religion beschäftigen, gibt es auch
eine recht prominente, wenngleich anscheinend etwas umstrittene
Gestalt,
die ganz gezielt die Lebensbedingungen von religiösen Gruppen in
Deutschland
thematisiert: den Rechtswissenschaftler Martin Kriele, u.a. Herausgeber
der "Zeitschrift für Rechtspolitik" (ZRP). Zwei seiner dort
veröffentlichten
Artikel haben ein recht großes Echo gefunden, u.z. "Sektenjagd"
(ZRP
6 - Juni 1998, 31. Jahrgang) und "Religiöse Diskriminierung in
Deutschland"
(ZRP 11 - November 2001, 34. Jahrgang). Zunächst könnte es
scheinen,
dass man Kriele - wenigstens bei dieser Thematik - nicht ernst nehmen
dürfe,
schließlich lässt der Verein "AGPF - Aktion für
Geistige
und Psychische Freiheit, Bundesverband Sekten- und Psychomarktberatung
e.V., Bonn" einiges an Kritik gegen ihn los, etwa in einem Leserbrief
an
die ZRP, in dem es einleitend heißt: "Kriele behauptet, in keiner
freiheitlichen Demokratie werde Diskriminierung wegen der Religion oder
Weltanschauung so schamlos betrieben, wie in Deutschland. Soweit mir
bekannt,
ist Kriele bisher der einzige juristische Autor, der dies bemerkt hat,
wenn man einmal von den offen ausgewiesenen Interessenvertretern
absieht.
Kriele ist auch Interessenvertreter. Er vertritt nicht nur die
Interessen
von Anbietern des Psychomarktes vor Gericht. Kriele vertritt vor allem
auch seine eigenen Interessen. Seine Ehefrau Alexa Kriele bietet auf
diesem
Psychomarkt u.a. Heilung und Gewichtsreduzierung mittels
angeblicher
Eingebungen von Engeln an. Über die Rolle ihres Ehemannes sagte
sie
im Fernsehen (Boulevard Bio am 7.3.2000 zum Thema 'Die Geister, die ich
rief'): 'Also, um ehrlich zu sein – wäre er nicht gewesen, es
gäbe
kein einziges Buch und wahrscheinlich auch nicht die Engelstunden ...
Und
die Bücher sind nur möglich, weil er das gesprochene Wort in
geschriebenes Wort umredigiert'."
Ganz so leicht kann man Kriele aber wohl doch nicht vom Tisch wischen.
So verweist Robert Spaemann in seinem Artikel "Freiheit der Forschung
oder
Schutz des Embryos?" (DIE ZEIT, 48/2003) bei seiner Kritik an Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries auch auf Kriele: "Der 'Wert', gegen den das
Lebensrecht
des Embryos nach Auffassung von Frau Zypries abgewogen werden soll, ist
das Grundrecht der Forschungsfreiheit. Es soll mit dem Grundrecht auf
Leben
des Embryos kollidieren und daher dieses gegen jenes abgewogen werden.
Die Abwegigkeit dieses Modells hat der Staatsrechtler Martin Kriele
mehrfach
aufgewiesen. Vorbehaltlose Grundrechte, wie das der Forschungs- oder
der
Wissenschaftsfreiheit, dürfen durch den Gesetzgeber nicht
eingeschränkt
werden."
Außerdem: So ganz allein, wie es die AGPF behauptet, steht Kriele
mit seinem Vorwurf, der Staat betreibe "Religiöse Diskriminierung
in Deutschland", wahrlich nicht da. Fest steht immerhin, dass Kriele
zwar
richtige Ansätze bzgl. unverletzbarer Grundrechte vertritt, aber
völlig
inakzeptable religiöse Auffassungen vertritt, bereits was seine
eigene
Religion (mit den "Engelstunden" seiner Frau) betrifft. In den beiden
Artikeln
missachtet Kriele die kirchliche Verurteilung
der
Religionsfreiheit. Er beachtet noch nicht einmal, dass es sich bei
der offiziell so genannten "katholischen Kirche" bloß um die
V2-Sekte
handelt, und auch sein Sektenbegriff ist
unzulänglich,
so dass seine Kritik im wesentlichen aus katastrophalen Fehlurteilen
zusammengeschustert
ist und es eine trostlose Fleißaufgabe wäre, die ganzen
Fehler
in Krieles Texten im Detail aufzuzeigen.
Konzentrieren wir uns auf die richtigen Ansätze bei Kriele: In
Deutschland besteht die "Religionsfreiheit" nur auf dem Papier, in
Wahrheit
herrscht eine rigorose Religionsdiktatur, u.z. in weit
größerem,
fundamentalerem Ausmaß, als Kriele es darstellt. Kriele gibt nur
ein paar seichte Formulierungen von sich, mit denen er eine gewisse
Unzufriedenheit
über die gegenwärtige "Religionsfreiheit" andeutet, z.B.
("Religiöse
Diskriminierung in Deutschland"):
In keiner freiheitlichen Demokratie wird
Diskriminierung
wegen der Religion oder Weltanschauung so schamlos betrieben wie in
Deutschland.
[...] Religiöse Gemeinschaften, die sich erst im 20. Jahrhundert
gebildet
oder in Deutschland etabliert haben, sind zwar legal, gelten aber nicht
als legitim, d. h. sie erscheinen dem gesellschaftlich herrschenden
Wertesystem
als inakzeptabel. Das gilt unabhängig davon, ob sie christlich
oder
fernöstlich oder sonstwie orientiert sind; bei den christlichen
auch
unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Kirche
stehen. Als nicht legitim gelten, heißt einer Fülle von
Diskriminierungen
ausgesetzt zu sein, nicht selten mit äußerst schwerwiegenden
Folgen. [...] Gegen Kirche, Presse und Berufungsgerichte genießt
der Illegitime praktisch keinen Rechtsschutz. Diese drei Institutionen
ragen wie drei Berggipfel über die Rechtssphäre hinaus. Der
Verleumdete
ist auf Fairness angewiesen. Doch für den Illegitimen gibt es
keine
Fairness, das macht ja gerade das Wesen der Illegitimität aus.
Sucht
er seine Rehabilitierung durch Klage herbeizuführen, hat er keine
Chance und gilt überdies als Querulant. Erhebt er keine Klage,
bestätigt
er damit die Berechtigung der Vorwürfe und hat sich die
Diskriminierung
selbst zuzuschreiben. Ein Illegitimer zu sein, bedeutet Gefangenschaft
in einer ausweglosen Situation. [...] In allen demokratischen
Verfassungsstaaten
zeigt sich eine breite Tendenz, Diskriminierungen zu überwinden:
Im
Blick auf die Farbigen, die Frauen, die Juden, die Behinderten, die
Ausländer
usw. Mögen auch manche Einzelheiten umstritten sein, insgesamt
findet
die Grundtendenz auch in Deutschland breite Akzeptanz. Die Scham wegen
unserer Nazi-Vergangenheit, die Abscheu gegen den Rechtsradikalismus
und
der Wunsch, in Einklang mit der zivilisierten Welt zu bleiben,
bestärken
uns in unserem Rechtsgefühl, und dieses sagt uns:
Diskriminierungen
bedeuten zugleich eine Missachtung der Würde des Menschen
überhaupt.
Eigentümlicherweise ist aber die Diskriminierung wegen der
Religion
und Weltanschauung aus diesem Grundkonsens noch ausgenommen.
Die "Sedisvakantisten", also die wahren Katholiken, stehen vor dem
Staat als "Illegale". Der Staat, aufgehetzt durch die V2-Sekte, will
durch
"Ausschöpfung des gesetzlichen
Ordnungsmittelrahmens",
also Terror ohne Ende, die katholische Kirche ausrotten. Die dafür
durchgeführten Aktionen wirken in ihrer Brutalität und v.a.
auch
inneren Widersprüchlichkeit wie hemmungslose
Tobsucht von Psychopathen. Man darf sich von den Sirenenrufen der
"Justiz",
dass sie "im Namen des Volkes" selbst das himmelschreiendste Unrecht
"für
Recht erkennt", nicht in die Irre führen lassen.
Kritik an der "Justiz" ist in Deutschland nicht nur oft berechtigt,
sondern auch bitter notwendig. Die Unterzeichner des offenen Briefes
und
Kriele haben ihre Erfahrungen mit der "Justiz" gemacht. Das, was am
deutlichsten
bei der Kritik zutage tritt, ist ihre Erfolglosigkeit. Es ändert
sich
in Deutschland nichts zum Besseren, statt dessen wird die Bosheit
gerade
bei den Politikern und Richtern immer größer, immer
dreister,
immer brutaler. Es ist höchste Zeit, sich wieder auf das
göttliche
Recht zu besinnen. Es ist Zeit für Helden.
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