Abtreibung und Zensur
- Die Maulkorb-Politik der Terrorrepublik Deutschland -
(Kirche zum Mitreden, 12.04.2002)
1. Ergebnis der Beschwerde
In Abtreibung und Grundrecht hatten wir die
bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eingelegte Beschwerde gegen
eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Heilbronn erwähnt; dabei
geht es um den fanatischen Rechtspositivismus, von dem der deutsche Staat
zerfressen ist und zu dem er die Bürger unter Anwendung brutalster
Methoden zwingt. Nach wie vor stehen wir dieser antichristliche Kampagne
des Staates grundsätzlich reserviert gegenüber. Heute erreichte
uns nun die Antwort aus Stuttgart mit Datum vom 10.04.2001:
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Postfach 10 36 53,
70031 Stuttgart, Durchwahl (0711)212-3360
Aktenzeichen: 26 Zs 490/02 (Bitte bei Antwort angeben)
Anzeigesache gegen Richter am Landgericht Heilbronn wegen Rechtsbeugung
Ihre Beschwerde vom 26.03.2002 gegen die Einstellungsverfügungen
der Staatsanwaltschaft Heilbronn vom 06.03.2002
-13 Js 5320/02 -
Sehr geehrter Herr L., Ihrer Beschwerde gegen die Einstellungsverfügungen
der Staatsanwaltschaft Heilbronn vom 06.03.2002 - 13 Js 5320/01 - vermag
ich nach Überprüfung der Ermittlungsakten im Wege der Dienstaufsicht
nicht stattzugeben. Die Überprüfung hat ergeben, dass die beanstandete
Verfügung der gegebenen Sach- und Rechtslage entspricht. Zur Vermeidung
von Wiederholungen nehme ich daher auf die Einstellungsverfügung,
die ich billige, Bezug. Ergänzend bemerke ich, dass eine moralische
oder theologische Bewertung der gegebenen Rechtslage nicht den Strafverfolgungsbehörden
obliegt. Mit freundlichen Grüßen (Erkert) Staatsanwalt - GL
-
Also: Was der Kanzler normiert hat, das darf der Bürger nicht
hinterfragen. Damit schafft der Staat radikal die Freiheit ab; Bürger
werden nicht nur "rechtmäßig" bestialisch im Mutterleib abgeschlachtet,
auch jeder, der stellvertretend seine Stimme für die erhebt, die nur
einen stummen Schrei von sich geben können, werden ohne jeden Skrupel
vom Staat niedergemacht, natürlich "im Namen des Volkes", wie sich
das gehört.
Auch durch nochmaliges Wiederholen der altbekannten Häresien kann
Erkert die rechtspositivistische Staatsideologie nicht plausibel machen,
es genügt daher, auf unsere früheren Ausführungen zu verweisen.
2. Einträge auf der KzM-Startseite
Obwohl eigentlich in einem etwas anderen Zusammenhang, i.e. Naziseiten
im Internet, passt hierzu ganz gut der Hinweis auf eine momentan besonders
heftig geführte Debatte um Zensur im Internet. Diesbzgl. gab es folgende
Einträge auf der KzM-Startseite:
07.04.2002
"Zensur in China, Irak und NRW"
Dieser Spruch wurde gestern (06.04.2002) bei einer Demonstration gegen
Netzzensur, konkret gegen die Sperrungsvorschriften, mit denen der Düsseldorfer
Regierungspräsident Jürgen Büssow diverse Internetprovider
belegt hat, auf einem Transparent durch die Düsseldorfer Straßen
getragen. Dazu gibt es eine - hier ungekürzt zitierte -:
"Pressemitteilung 139/2002 der Bezirksregierung Düsseldorf
vom 06.04.2002 :
Bezirksregierung nimmt Unterschriftenliste entgegen
Sperrfrist: 06.04.2002, 15.30 Uhr
Bezirksregierung Düsseldorf nimmt bei Demonstration des Chaos
Computer Clubs (CCC) gegen Sperrung rechtsextremistischer Seiten im Internet
Unterschriftenliste entgegen
Bei einer Demonstration des Chaos Computer Clubs (CCC) heute in Düsseldorf
gegen die Sperrung rechtsextremistischer Seiten im Internet hat die Düsseldorfer
Bezirksregierung eine Unterschriftenliste entgegengenommen.
Im Februar 2002 hat die Düsseldorfer Behörde als Aufsichtsbehörde
nach dem Mediendienste -Staatsvertrag und dem Teledienstgesetz die Zugangs-(Access-)Provider
in Nordrhein -Westfalen zur Sperrung von zwei rechtsextremistischen Internet-Angeboten
aufgefordert.
In diesen Angeboten, die über amerikanische Host-Provider verbreitet
werden, wird zu Hass und Gewalt gegen Juden, Ausländer und Menschen
anderer Herkunft und Rasse aufgerufen. Das friedliche Zusammenleben aller
Menschen in der Bundesrepublik Deutschland wird in Frage gestellt und bekämpft,
indem Vorurteile, Zwietracht, Misstrauen sowie kämpferische Feindschaft
gegen Teile der Bevölkerung propagiert werden.
Die nationalsozialistische Rassenideologie wird in diesen Angeboten
zu Propagandazwecken verbreitet, der Holocaust wird geleugnet oder glorifiziert.
Die Geschichte des nationalsozialistischen Terrorregimes wird umgeschrieben
und gefälscht.
In menschenverachtender Weise werden Nachbildungen von Zyklon-B-Dosen
oder "Seife Marke Auschwitz" zum Kauf angeboten.
Wenn solche Angebote jederzeit im Internet abgerufen werden können,
wird der Eindruck vermittelt, neonazistische Inhalte seien gesellschaftsfähig.
Es gibt aber keinen allgemeinen Informationsanspruch auf menschenverachtende
Inhalte .
Der in allen Bundesländern geltende, im Jahre 1997 beschlossene
Mediendienste-Staatsvertrag erklärt Angebote, die gegen Strafgesetze
verstoßen, den Krieg verherrlichen, die Menschenrechte verletzen,
geeignet sind Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,
für unzulässig.
Die zwei zu sperrenden Angebote sind unzulässig, weil sie nicht
nur die Menschenwürde verletzen, den Krieg verherrlichen, jugendgefährdend
sind, sondern insbesondere den Tatbestand Volksverhetzung nach § 130
Strafgesetzbuch erfüllen.
In jedem anderen Medium, ob Zeitungen, Zeitschriften, Film, Fernsehen,
Tonträger etc. sind diese Angebote nach den geltenden Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland unzulässig und verboten.
Der Mediendienste-Staatsvertrag verpflichtet die Aufsichtsbehörden
der Länder zur Sperrung oder Untersagung von unzulässigen Angeboten.
Den Behörden wird dabei kein Ermessensspielraum eingeräumt. Da
mehr als 90 Prozent der von deutschen anonym bleibenden Content-Providern
verantworteten rechtsextremistischen Inhalte über ausländische
(insbesondere amerikanische) Host-Service-Provider im Internet verbreitet
werden , sieht der Mediendienste-Staatsvertrag als einzig verbleibende
Lösung die Verpflichtung der Access-Provider zur Sperrung vor.
Auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Zugangsprovider zu
verzichten, bedeutet nicht nur ihre gesetzlich vorausgesetzte Mitverantwortung
für die Verbreitung dieser Inhalte zu ignorieren.
Die staatlichen Aufsichtsbehörden würden darüber hinaus
ihren Verpflichtungen nicht gerecht und müssten sich zu Recht vorwerfen
lassen, das ihnen Mögliche gegen den zunehmenden Rechtsextremismus
im Internet nicht unternommen zu haben.
Dass Sperrungen bei den Zugangs-Providern die rechtsextremistischen
Inhalte nicht - wie es wünschenswert wäre - aus dem Internet
verbannen, wussten auch die Gesetzgeber . Trotzdem ist es sinnvoll, solche
Sperrungen vorzusehen, weil dadurch die Verbreitungslogistik der vernetzten
rechtsextremistischen Szene gestört wird.
Die gegenwärtigen Sperrungen beweisen, dass die rechtsextremistische
Szene gezwungen ist, zu reagieren. So sehen sich die gesperrten rechtsextremistischen
Provider zum Teil gehalten, ihre verbotenen Inhalte auf weitere Seiten
- mit einem anderen Domain -Namen - zu spiegeln.
Technische Anleitungen werden verbreitet, um für die Nutzer durch
Manipulation ihres Rechners die Sperrungen zu umgehen.
Nicht zuletzt massive Drohungen gegen Beschäftigte der Aufsichtsbehörde
sprechen dafür, dass die rechtsextremistische Internetszene getroffen
wurde.
Wer bei dieser Sachlage Sperrungen deswegen ablehnt, weil sie keine
hundertprozentige Zugangsbehinderung bewirken können, folgt einer
technokratischen Funktionslogik, die die Wirkungen staatlicher Ge- und
Verbote verkennt.
Straßenverkehrszeichen z. B. werden auch nicht deswegen abgeschafft,
weil ihnen oft genug zuwider gehandelt wird.
Würden alle Provider in der Bundesrepublik Deutschland die unzulässigen
rechtsextremistischen Angebote sperren, wären diese faktisch für
70 - 80 Prozent der Nutzer nicht mehr erreichbar.
Mit der Vorgabe, rechtsextremistische Inhalte im Internet nicht zuzulassen,
vollzieht der Mediendienste-Staatsvertrag europäisches Recht. Die
in allen EG-Staaten verbindliche E-Commence-Richtlinie gibt den Gesetzgebungskörperschaften
der Mitgliedsstaaten vor , Hass und Gewalt im Internet zu verbieten (Artikel
3 Absatz 4 a, 1.E-Commerce-Richtlinie des Europäischen Parlaments
und Rates vom 08.06.2000).
Konkrete Verbote sind auch in Frankreich verhängt worden. So wurde
die Firma Yahoo verurteilt, Auktionen von Nazi-Memorabilien für französische
Nutzer aus ihrem Angebot herauszunehmen (Tribunal de Grande Instance de
Paris, 20.Nov.2000, No. RG 00/05308). Ende Oktober 2001 hat ein französisches
Gericht festgestellt, dass die dortigen Zugangs-Provider materiell zur
Sperrung eines rechtsextremistischen Content- und Service-Providers aus
den USA verpflichtet sind (http://www.heise.de/newsticker/data /fr-01.11.01-000/)
Sperrungen von unzulässigen Internet-Angeboten haben nichts mit
diktatorischen Zensurmaßnahmen zu tun. Sperrungen in einem Rechtsstaat,
wie der Bundesrepublik Deutschland , sind transparent, nicht diskriminierend
und vor allen Dingen anfechtbar und korrigierbar vor den unabhängigen
Verwaltungsgerichten und evtl. sogar vor dem Bundesverfassungsgericht .
Es dürfte Ausdruck einer Unschärfe im Differenzierungsvermögen
mancher Diskussionsteilnehmer sein, hier Parallelen zu den Diktaturen im
Iran oder in China zu konstruieren.
Es ist daran zu erinnern, dass mit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland
die Gesetzgebung immer wieder deutlich gemacht hat, dass strafbare rechtsextremistische
Propaganda nicht zur tolerierbaren Alltagskultur gehört.
Insofern gibt es aus historischen Gründen Unterschiede zum amerikanischen
Freiheits - und Verfassungsverständnis. Die Bundesrepublik Deutschland
ist nach dem II. Weltkrieg bewusst in antifaschistischer Tradition aufgebaut
worden. Das Bekenntnis zur Menschenwürde , das Widerstandsrecht und
das Fortgelten der Vorschriften über die Entnazifizierung sind verfassungsrechtlicher,
zahlreiche spezifische Strafvorschriften repressiver Ausdruck dieser Tradition.
Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als wehrhafte Demokratie,
die den Feinden der Freiheit, der Demokratie und des Rechtsstaats nicht
noch einmal die Möglichkeit einräumen will, durch den Missbrauch
von Freiheitsrechten die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen.
Eine Demokratie ist dem Minderheitenschutz verpflichtet. Bezogen auf
den Rechtsextremismus entsteht dadurch die staatliche Pflicht, die Aggression
zu bekämpfen und mögliche Opfer zu schützen. Wer rechtsextremistische
Inhalte im Internet zulassen will, duldet rechtswidrige Taten und liefert
ethische und religiöse Minderheiten der aggressiven neonazistischen
Hasspropaganda aus. Der Rechtsextremismus verschafft sich durch das Internet
seinen gesellschaftlichen Resonanzboden, obwohl es kein on-line-Recht gibt
, das nicht brereits off-line Gültigkeit hat.
Ziel staatlicher Regulierung im Internet ist die für alle sonstigen
Medien geltende und bewährte Selbstregulierung.
Die an die Allgemeinheit gerichtete Nazipropaganda im Internet in Form
von Schrift , Ton und Bild unterscheidet sich nicht von der Propaganda
in Form von Büchern, Schallplatten und Filmen. Wenn staatliche Maßnahmen
dazu beitragen, dass die Regeln, die im Zeitschriften -, Buch-, Tonträgerhandel
im Rundfunk und Fernsehen gelten und zumeist eingehalten werden, sich auch
im Internet durchsetzen, dann hat staatliche Ordnungspolitik ihr Ziel erreicht."
Die u.E. lustigsten Parolen darin:
- "Es gibt aber keinen allgemeinen Informationsanspruch auf menschenverachtende
Inhalte ."
- "Eine Demokratie ist dem Minderheitenschutz verpflichtet."
Leseempfehlungen: Holocaust und Babycaust
und Der Staat als Satansdiener
Ferner z.B.:
- "Die faktische Aufgabe der unverzichtbar notwendigen Zensur wurde
von Johannes XXIII. bei seiner Eröffnungsrede
zu V2 vor aller Welt verkündet; damit wurde dem Wirken des Satans
Tür und Tor geöffnet - man denke auch an die von Hans
Küng erwähnte Fensteröffnung im Vatikan" (aus: Literaturempfehlungen).
- "Wir sprechen uns immer wieder für Filtern und Zensur und damit
auch für ein Verbot von V2-Seiten aus" (aus: Josef
Spindelböck contra Crosswinds).
- "Natürlich gibt es auch rigorose Zensurfanatiker, z.B. bei den
V2-Seiten, wo unsere Einträge oft sehr bald gelöscht werden.
Dieses Problem haben wir bereits in V2-Adressen im Internet
thematisiert. Dass wir auch bereit sind, selbst absolut gehässige
Kritik an KzM zu veröffentlichen, beweisen wir immer wieder, z.B.
im Editorial zu Ausgabe 01/02 (Nr. 69)." (aus:
Leserbriefe
11.02.2002).
- "Im Gegensatz zum V2-Internet herrscht bei KzM nicht eine manische
Zensur (s. V2-Adressen im Internet). Wir zitieren
freimütig unsere Gegner, weisen aber auch darauf hin, dass wir, wenn
man uns Unsinn schreibt, kein Loblied auf den Unsinn anstimmen" (aus: Der
Fall Sven Stemmildt).
---
11.04.2002
Bzgl. der Notiz vom 07.04.2002 "'Zensur in China, Irak und NRW'" erhielten
wir heute eine mail mit dem Betreff: "jehova". Autor ist anscheinend ein
Aktivist mit dem Motto "Netz-Zensur in NRW - Wegfiltern ist Wegschauen".
Hier der unzensierte und unkorrigierte und (noch) unkommentierte Text des
Schreibers:
Hallo! Das Zitat "Bezirksregierung Düsseldorf nimmt
bei Demonstration des Chaos Computer Clubs (CCC) gegen Sperrung rechtsextremistischer
Seiten im Internet Unterschriftenliste entgegen" ist eine doppellüge:
Erstmal haben wir die Lsite nicht übergeben. Sie wurde ihm gezeigt.
Bekommen hat er Mickeeymaus hefte. Dann sit die Unterschriftenaktion nicht
gegen die Sperrung rechtsextremer Seiten, sonder gegen eine Zensur im Internet.
Unterschied: In dem auf ihrer Homepage geschilderten fall wäre ich
ein Sympathisant der rehcten Szene. In der erchten Welt bin ich ein allgemeiner
zensur gegner. ICh will mich selber informieren können. Wohin Zesur
führt wissen Leute der Kirche doch nur allzugut. Ich bitte also darum
den text zu korrigieren (bzw. wenn es zitiert bleiben soll, den mit dem
hinweis zu versehen, dass es eine Lüge der Bezirksregierung ist).
Gruß
Unsere Antwort darauf:
Ihre mail habe ich - vorerst ohne Nennung Ihres Namens
- auf der KzM-Startseite eingefügt; die Büssow-Meldung und Ihre
mail werde ich in ein paar Wochen in einen neuen Text verschieben (stemmi2.htm;
Veröffentlichungsdatum steht noch nicht fest); dort werden ggf. ausführlichere
Kommentare beigefügt. Wenn es eine offizielle Pressemitteilung des
CCC gibt, in der Ihre Aussagen bestätigt werden, schicken Sie mir
diese bitte zu. In Christo
Aus der Presseerklärung des Chaos Computer Club, 06.04.2002: "Computerfreaks
gingen für Informationsfreiheit auf die Straße":
Dem durch das große Medienecho der Demonstration
überraschten und kurzfristig angereisten Regierungspräsident
der Bezirksregierung Düsseldorf Herr Büssow wurde von den Demonstranten
die "rote Netzwerkkarte" als Mahnung der Zensurgegner überreicht.
Zu einer Überraschung kam es, als der Vertreter der Bezirksregierung
eine Unterschriftenliste gegen die Filterpläne entgegennehmen wollte.
Im Augenblick der Übergabe des beeindruckenden Papierstapel, der über
6500 Unterschriften enthält, löste sich plötzlich ein als
Ordner verkleideter Demonstrant aus der Menge, und nahm dem völlig
verdutzen Herrn Büssow den Karton mit den Unterschriften wieder aus
der Hand. "Herr Büssow - leider können wir nicht zulassen, dass
sie sich mit diesen Demonstranten näher befassen" sagte der Demonstrant,
und verschwand mit der Unterschriftenliste in der Menge. Als Ersatz reichten
die Organisatoren Herrn Büssow ein paar Ausgaben Micky-Mouse Hefte
und Werbeprospekte. Dies sei, so die Organisatoren, das was überbleibt,
wenn im Netz eine heile Welt vorgespielt wird. Herr Büssow wollte
die Mickey-Mouse Realität allerdings auch nicht entgegennehmen.
3. Zensur - ja oder nein?
Es gab auf unsere Einträge zur Zensur-Demonstration mehrere Reaktionen;
dabei scheinen manche Leser nicht richtig verstanden zu haben, ob wir nun
Zensur befürworten oder ablehnen, konkret: ob wir den Chaos Computer
Club unterstützen oder nicht, was wir von Büssows Initiative
halten etc.; manche scheinen regelrecht frohlockt zu haben, dass wir Büssow
kritisiert haben, weil sie meinten, wir würden jede Form von Zensur
ablehnen.
Alles hängt daran, dass wir die Existenz objektiver, für
jeden Menschen verpflichtenden Maßstäbe behaupten - während
dieser Gedanke ja heute grundsätzlich abgelehnt oder erst gar nicht
mehr reflektiert wird. Cf. das "Credo" von Sven Stemmildt:
Ich verstehe zu wenig von anderen Religionen, um mich
hier abschließend zu äußern. Ich will auch nicht - und
bin dazu auch Gott sei dank nicht berufen - das Verhältnis zwischen
dem Christentum und anderen Religionen beurteilen. Ob es also die für
alle und jeden "einzig wahre" Religion gibt, diese Frage interessiert mich
nicht.
Eigentlich sollte dieser Ausschnitt aus der KzM-Startseite ja in den
zweiten stemmi-Text verschoben werden, aber wir sind da flexibel, zumal
wir noch nicht genau wissen, wann dieser veröffentlicht werden kann.
Zurück zum Thema: Unsere Postion lautet:
"Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für
das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften
alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion
und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte
und Pflichten sorgen, die Gesete ohne persönliche Rücksichten
durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen
geben und ungeeignete aus denselben entfernen. [...] Gesetzen, die das
Naturgesetz oder das positiv göttliche Recht verletzen, darf man nicht
gehorchen; ihrer Ausführung darf man passiven Widerstand entgegensetzen.
- Offene Gewalt darf man in einem solchen Falle auch mit Gewalt abwenden,
vorausgesetzt, daß man begründete Hoffnung auf Erfolg hat und
das Gemeinwohl durch den Widerstand nicht noch größeren Schaden
leidet als durch die Gewalttätigkeit der Regierenden. Nach einigen
Autoren ist in höchster Not des Volkes und nach Erschöpfung aller
gesetzlichen Mittel auch Absetzung des Herrschers und Änderung der
Staatsverfassung erlaubt." (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn
(7)1935, 164.166)
Da mittlerweile nahezu alle mit der Ideologie des Rechtspositivismus
infiziert sind oder sich angesichts des staatlichen Terrors wenigstens
einfach nicht mehr trauen, über die Möglichkeit einer auch den
Staat verpflichtenden Ordnung zu reflektieren, bleibt der Begriff der Zensur
inhaltsleer - Grundsätze wie "Zensur von Falschem", "Schutz der Wahrheit"
etc. sind völlig außerhalb der Vorstellungswelt vieler Menschen;
die subjektive Pseudo-Moral von Kant findet -
bewusst oder unbewusst - viele Anhänger. Man vernichtet höchstens
noch seine Zeit damit, inhaltsleere und damit sinnlose Themen wie "Zensur
- ja oder nein" zu erörtern. Auf welch erschütternd niedrigem
Niveau die öffentliche Diskussion sich dabei bewegt, zeigt das Theater,
das der CCC vor Büssow abgezogen hat: Wenn die Naziseiten gesperrt
werden, bleiben nur noch Heile-Welt-Comics übrig. Dass so ein Schwachsinn
öffentlich zelebriert wird, ohne dass sich viele darüber empört
äußern, spricht ebenfalls Bände.
Wir werfen Büssow auch gar nicht vor, dass er zensiert - wir werfen
ihm vor, dass er vorgibt, der "Rechtsstaat Deutschland" würde in richtiger
Weise zensieren, wozu auch die Sperrung menschenverachtende Inhalte gehört.
Eine staatliche Pflicht zum Minderheitenschutz ist natürlich restloser
Blödsinn. Angenommen, die Päderasten wären eine Minderheit
in der Bevölkerung, dann würde daraus noch nicht notwendig folgen,
dass der Staat zum besonderen Schutz von Päderasten verpflichtet wäre
und z.B. jede kritische Äußerung über Päderasten strafrechtlich
verfolgen müsste.
Der Staat muss Religion und Sittlichkeit beschützen, aber statt
dessen bekämpft er Religion und Sittlichkeit bis aufs Blut. Das wird
ebenso durch die verbriefte Beleidigungsfreiheit
für kath.de wie durch das Herz-Jesu-Urteil
bewiesen. Büssows hehre Worte können angesichts der harten Fakten
nur noch anekeln, und der inhaltsleere "Minderheitenschutz" ist gröbster
Unfug.
4. Ein besseres Morgen?
Momentan könnte man beinahe vermuten, als ob gewisse als unantastbar
gehandelte Themen doch nicht so ganz unangetastet bleiben. Zwei Beispiele:
a) Israel und die Juden
Nach allem, was wir so mitbekommen haben, genießen Juden v.a. in
Deutschland eine Art Unantastbarkeit. So wurde schlagartig der Staatsanwalt
aktiv, weil jemand den Juden Friedmann als "Zigeunerjuden"
bezeichnet hatte. Aber wenn Juden wie Paul Spiegel
oder die wenigstens projüdische Aktivistin Margret
Chatwin die Kirche mit volksverhetzenden Parolen verunglimpfen, dann
sieht keine Staatsanwaltschaft Handlungsbedarf.
Die gegenwärtige Vorgehensweise Israels gegen Palästina in
der Nahost-Krise hat nun internationale Proteste hervorgerufen; noch nicht
einmal Hilfsdienste waren mehr sicher vor den Angriffen der israelischen
Armee; Menschenrechtler berichten, israelische Soldaten hätten sich
Folter, Plünderung, Behinderung von Sanitätern und anderer sehr
schwerer Delikte schuldig gemacht. Norbert Blüm (CDU; Ex-Bundesarbeitsminister)
verurteilte das israelische Vorgehen gegen die Palästinenser in einem
Schreiben an Shimon Stein (israelischer Botschafter in Deutschland) als
"hemmungslosen Vernichtungskrieg" - so ein offenes Wort von so hoher Stelle
ist fast schon eine kleine Sensation, und wenngleich Blüm dafür
von jüdischer Seite massiv beschimpft wurde, wurde er dennoch nicht
verhaftet.
b) Das Kruzifixurteil
In einer heutigen Meldung "Mangold: 'Die panische Angst vor der Nennung
des Namens Gottes' bei kath.net, dem selbst ernannten "Katholischen Nachrichtendienst",
wird Helmut Mangold ("Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken in
Bayern") ausgiebig zitiert, der sich u.a. äußert:
"Man spürt eine geradezu panische Angst vor der Nennung
des Wortes Gottes", sagte er. Europa könne als Einheit aber nur existieren,
wenn es sich seines christlichen Ursprungs und Fundaments bewusst bleibe.
Dies gelte umso mehr in einer Zeit weltweiter Auseinandersetzung mit einem
starken und selbstbewussten Islam. [...] Mangold sprach sich für eine
breit angelegte Kampagne zu den Auswirkungen des Kruzifix-Urteils aus,
das Anfang des Jahres vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ergangen war.
"Müssen wir es uns bieten lassen, dass die negative Religionsfreiheit
in einem christlich geprägten Gemeinwesen auf Dauer das Recht der
christlichen Mehrheit auf freie Religionsausübung einschränkt?",
fragte er und sagte: "Minderheitenschutz ja – aber bitte ohne Diskriminierung
der Mehrheit. Einer antichristlichen Stimmungsmache, die mittlerweile Methode
hat, sollten wir uns mit aller Entschiedenheit widersetzen." Weiter sagte
er: "Ich rufe alle christlichen Eltern dazu auf, ihren Glauben offensiv
– nicht aggressiv – zu vertreten. Es sollte doch möglich sein, einmal
gerichtlich feststellen zu lassen, dass das öffentliche Bekenntnis
christlichen Glaubens in Schulen möglich ist. Die positive Religionsfreiheit
darf nicht weniger wert sein als die negative." Mangold denkt auch an eine
Unterschriftenaktion im ganzen Freistaat, die zum Erhalt der Kreuze in
Schulen gestartet werden könnte.
S. auch das Kruzifixurteil des BVerfG; natürlich
ist es weitgehend ausgemachter Schwachsinn, was Mangold sich da zusammenträumt
- wobei wir hier noch nicht einmal auf Mangolds Visionen von einer "vertiefenden
Begegnung zwischen Christen und Muslimen" und "interreligiösen Dialog"
eingehen. Die "panische Angst vor der Nennung des Wortes Gottes" ist ein
Ergebnis jahrzehntelanger Gehirnwäsche, mit der der Staat die Bürger
beackert hat, und Mangold sieht sein Heil ja auch nur letztlich im menschlichen
Gericht - die Bürger dürfen "nicht aggressiv" sein, sie haben
nur das Recht, eine "Offensive" für ein staatliches Gerichtsurteil
nach ihrem Gusto durchzuführen - lächerlich! Kein Wunder, wenn
mittlerweile Katholiken nicht mehr öffentlich als Katholiken auftreten,
wenn ihnen sogar dieses absolut elementare Recht von den "Rechtserkennern"
abgesprochen wird. Katholiken, die noch als Katholiken auftreten, müssen
damit rechnen, dafür mit langer Kerkerhaft, ja mit Vernichtung ihrer
sozialen Existenz bestraft zu werden. Angst vor dem gottlosen, skrupellosen
Terrorstaat ist eine durchaus menschliche Reaktion. Und wir haben auch
nie bestritten, dass uns das Herz-Jesu-Urteil ziemlich belastet hat, v.a.
mit Blick auf geliebte Menschen, die daran zu zerbrechen drohten: Dafür
wird die Terrorrepublik Deutschland irgendwann bezahlen müssen, und
auch der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte"
wird einmal für seine Beteiligung an diesem Terror zur Verantwortung
gezogen werden.
Zurück zu dem Abtreibungs-Maulkorb: Wenn man schon dafür
bestraft wird, dass man in der Öffentlichkeit die Wahrheit, die jeder
akzeptieren muss, i.e. dass Abtreibung rechtswidrig ist, verbreitet, ist
dies ein Beweis für diktatorische Zensurmaßnahmen! Diese unterstützen
wir ausdrücklich nicht!
5. Kein besseres Morgen!
Sofern man rein innerweltlich denkt, schwelgen wir nicht in einem hemmungslosen
Optimismus, dass alles besser wird. Ein paar Auflockerungen wie die beiden
o.g. Fälle dienen vermutlich nur dazu, die Bürger weiterhin in
ihrem mentalen Dauerschlaf zu belassen. Die Worte der Heiligen Schrift
über die Endzeit verleiten jedenfalls nicht zu einem übertriebenen
innerweltlichen Optimismus. Hingegen in der Ewigkeit wird die Gerechtigkeit
triumphieren; Petrus (2 Petr 3,3-13) schreibt:
Vor allem wißt, daß am Ende der Tage lose
Spötter auftreten werden. Sie werden ihren eigenen Gelüsten nachgehen
und sagen: "Wo bleibt seine Wiederkunft, die doch verheißen ist?
Seit die Väter entschlafen sind, bleibt alles gleich, wie es von Anfang
der Schöpfung war." Dabei übersehen sie absichtlich, daß
Himmel und Erde schon längst kraft des Wortes Gottes aus Wasser und
durch Wasser Bestand hatten. Dadurch ging aber die damalige Welt in der
Wasserflut unter. Der jetzige Himmel und die jetzige Erde dagegen sind
kraft des nämlichen Wortes für das Feuer aufgespart. Sie sind
aufbewahrt für den Tag des Gerichtes und des Verderbens der gottlosen
Menschen. Das eine aber sollt ihr, Geliebte, nicht übersehen: Ein
Tag ist bei dem Herrn wie tausend Jahre und tausend Jahre wie ein Tag.
Der Herr säumt nicht mit seiner Verheißung, wie einige das für
ein Säumen halten. Vielmehr ist er langmütig gegen euch. Er will
nicht, daß jemand verlorengeht, sondern daß alle zur Sinnesänderung
gelangen. Der Tag des Herrn wird aber kommen wie ein Dieb. Da wird der
Himmel mit Sausen vergehen. Die Elemente werden sich in Gluthitze auflösen,
und die Erde samt allem, was darauf ist, wird verbrennen. Da sich das alles
in dieser Weise auflöst, wie müßt ihr euch da eines heiligen
Wandels und der Frömmigkeit befleißigen und so die Ankunft des
Tages Gottes erwarten und erstreben! Um seinetwillen wird sich der Himmel
in Feuer auflösen, und die Elemente werden in Gluthitze zerschmelzen.
Wir erwarten aber gemäß seiner Verheißung einen neuen
Himmel und eine neue Erde, worin die Gerechtigkeit ihre Stätte haben
wird.
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