Abtreibung und Zensur

- Die Maulkorb-Politik der Terrorrepublik Deutschland -
(Kirche zum Mitreden, 12.04.2002)

1. Ergebnis der Beschwerde

In Abtreibung und Grundrecht hatten wir die bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eingelegte Beschwerde gegen eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Heilbronn erwähnt; dabei geht es um den fanatischen Rechtspositivismus, von dem der deutsche Staat zerfressen ist und zu dem er die Bürger unter Anwendung brutalster Methoden zwingt. Nach wie vor stehen wir dieser antichristliche Kampagne des Staates grundsätzlich reserviert gegenüber. Heute erreichte uns nun die Antwort aus Stuttgart mit Datum vom 10.04.2001:
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Postfach 10 36 53, 70031 Stuttgart, Durchwahl (0711)212-3360
Aktenzeichen:  26 Zs 490/02 (Bitte bei Antwort angeben)
Anzeigesache gegen Richter am Landgericht Heilbronn wegen Rechtsbeugung
Ihre Beschwerde vom 26.03.2002 gegen die Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn vom 06.03.2002
-13 Js 5320/02 -
Sehr geehrter Herr L., Ihrer Beschwerde gegen die Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn vom 06.03.2002 - 13 Js 5320/01 - vermag ich nach Überprüfung der Ermittlungsakten im Wege der Dienstaufsicht nicht stattzugeben. Die Überprüfung hat ergeben, dass die beanstandete Verfügung der gegebenen Sach- und Rechtslage entspricht. Zur Vermeidung von Wiederholungen nehme ich daher auf die Einstellungsverfügung, die ich billige, Bezug. Ergänzend bemerke ich, dass eine moralische oder theologische Bewertung der gegebenen Rechtslage nicht den Strafverfolgungsbehörden obliegt. Mit freundlichen Grüßen (Erkert) Staatsanwalt - GL -

Also: Was der Kanzler normiert hat, das darf der Bürger nicht hinterfragen. Damit schafft der Staat radikal die Freiheit ab; Bürger werden nicht nur "rechtmäßig" bestialisch im Mutterleib abgeschlachtet, auch jeder, der stellvertretend seine Stimme für die erhebt, die nur einen stummen Schrei von sich geben können, werden ohne jeden Skrupel vom Staat niedergemacht, natürlich "im Namen des Volkes", wie sich das gehört.
Auch durch nochmaliges Wiederholen der altbekannten Häresien kann Erkert die rechtspositivistische Staatsideologie nicht plausibel machen, es genügt daher, auf unsere früheren Ausführungen zu verweisen.

2. Einträge auf der KzM-Startseite

Obwohl eigentlich in einem etwas anderen Zusammenhang, i.e. Naziseiten im Internet, passt hierzu ganz gut der Hinweis auf eine momentan besonders heftig geführte Debatte um Zensur im Internet. Diesbzgl. gab es folgende Einträge auf der KzM-Startseite:

07.04.2002

"Zensur in China, Irak und NRW"
Dieser Spruch wurde gestern (06.04.2002) bei einer Demonstration gegen Netzzensur, konkret gegen die Sperrungsvorschriften, mit denen der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow diverse Internetprovider belegt hat, auf einem Transparent durch die Düsseldorfer Straßen getragen. Dazu gibt es eine - hier ungekürzt zitierte -:
"Pressemitteilung 139/2002 der Bezirksregierung Düsseldorf vom 06.04.2002 :
Bezirksregierung nimmt Unterschriftenliste entgegen
Sperrfrist: 06.04.2002, 15.30 Uhr
Bezirksregierung Düsseldorf nimmt bei Demonstration des Chaos Computer Clubs (CCC) gegen Sperrung rechtsextremistischer Seiten im Internet Unterschriftenliste entgegen
Bei einer Demonstration des Chaos Computer Clubs (CCC) heute in Düsseldorf gegen die Sperrung rechtsextremistischer Seiten im Internet hat die Düsseldorfer Bezirksregierung eine Unterschriftenliste entgegengenommen.
Im Februar 2002 hat die Düsseldorfer Behörde als Aufsichtsbehörde nach dem Mediendienste -Staatsvertrag und dem Teledienstgesetz die Zugangs-(Access-)Provider in Nordrhein -Westfalen zur Sperrung von zwei rechtsextremistischen Internet-Angeboten aufgefordert.
In diesen Angeboten, die über amerikanische Host-Provider verbreitet werden, wird zu Hass und Gewalt gegen Juden, Ausländer und Menschen anderer Herkunft und Rasse aufgerufen. Das friedliche Zusammenleben aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland wird in Frage gestellt und bekämpft, indem Vorurteile, Zwietracht, Misstrauen sowie kämpferische Feindschaft gegen Teile der Bevölkerung propagiert werden.
Die nationalsozialistische Rassenideologie wird in diesen Angeboten zu Propagandazwecken verbreitet, der Holocaust wird geleugnet oder glorifiziert. Die Geschichte des nationalsozialistischen Terrorregimes wird umgeschrieben und gefälscht.
In menschenverachtender Weise werden Nachbildungen von Zyklon-B-Dosen oder "Seife Marke Auschwitz" zum Kauf angeboten.
Wenn solche Angebote jederzeit im Internet abgerufen werden können, wird der Eindruck vermittelt, neonazistische Inhalte seien gesellschaftsfähig.
Es gibt aber keinen allgemeinen Informationsanspruch auf menschenverachtende Inhalte .
Der in allen Bundesländern geltende, im Jahre 1997 beschlossene Mediendienste-Staatsvertrag erklärt Angebote, die gegen Strafgesetze verstoßen, den Krieg verherrlichen, die Menschenrechte verletzen, geeignet sind Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden, für unzulässig.
Die zwei zu sperrenden Angebote sind unzulässig, weil sie nicht nur die Menschenwürde verletzen, den Krieg verherrlichen, jugendgefährdend sind, sondern insbesondere den Tatbestand Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch erfüllen.
In jedem anderen Medium, ob Zeitungen, Zeitschriften, Film, Fernsehen, Tonträger etc. sind diese Angebote nach den geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unzulässig und verboten.
Der Mediendienste-Staatsvertrag verpflichtet die Aufsichtsbehörden der Länder zur Sperrung oder Untersagung von unzulässigen Angeboten. Den Behörden wird dabei kein Ermessensspielraum eingeräumt. Da mehr als 90 Prozent der von deutschen anonym bleibenden Content-Providern verantworteten rechtsextremistischen Inhalte über ausländische (insbesondere amerikanische) Host-Service-Provider im Internet verbreitet werden , sieht der Mediendienste-Staatsvertrag als einzig verbleibende Lösung die Verpflichtung der Access-Provider zur Sperrung vor.
Auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Zugangsprovider zu verzichten, bedeutet nicht nur ihre gesetzlich vorausgesetzte Mitverantwortung für die Verbreitung dieser Inhalte zu ignorieren.
Die staatlichen Aufsichtsbehörden würden darüber hinaus ihren Verpflichtungen nicht gerecht und müssten sich zu Recht vorwerfen lassen, das ihnen Mögliche gegen den zunehmenden Rechtsextremismus im Internet nicht unternommen zu haben.
Dass Sperrungen bei den Zugangs-Providern die rechtsextremistischen Inhalte nicht - wie es wünschenswert wäre - aus dem Internet verbannen, wussten auch die Gesetzgeber . Trotzdem ist es sinnvoll, solche Sperrungen vorzusehen, weil dadurch die Verbreitungslogistik der vernetzten rechtsextremistischen Szene gestört wird.
Die gegenwärtigen Sperrungen beweisen, dass die rechtsextremistische Szene gezwungen ist, zu reagieren. So sehen sich die gesperrten rechtsextremistischen Provider zum Teil gehalten, ihre verbotenen Inhalte auf weitere Seiten - mit einem anderen Domain -Namen - zu spiegeln.
Technische Anleitungen werden verbreitet, um für die Nutzer durch Manipulation ihres Rechners die Sperrungen zu umgehen.
Nicht zuletzt massive Drohungen gegen Beschäftigte der Aufsichtsbehörde sprechen dafür, dass die rechtsextremistische Internetszene getroffen wurde.
Wer bei dieser Sachlage Sperrungen deswegen ablehnt, weil sie keine hundertprozentige Zugangsbehinderung bewirken können, folgt einer technokratischen Funktionslogik, die die Wirkungen staatlicher Ge- und Verbote verkennt.
Straßenverkehrszeichen z. B. werden auch nicht deswegen abgeschafft, weil ihnen oft genug zuwider gehandelt wird.
Würden alle Provider in der Bundesrepublik Deutschland die unzulässigen rechtsextremistischen Angebote sperren, wären diese faktisch für 70 - 80 Prozent der Nutzer nicht mehr erreichbar.
Mit der Vorgabe, rechtsextremistische Inhalte im Internet nicht zuzulassen, vollzieht der Mediendienste-Staatsvertrag europäisches Recht. Die in allen EG-Staaten verbindliche E-Commence-Richtlinie gibt den Gesetzgebungskörperschaften der Mitgliedsstaaten vor , Hass und Gewalt im Internet zu verbieten (Artikel 3 Absatz 4 a, 1.E-Commerce-Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates vom 08.06.2000).
Konkrete Verbote sind auch in Frankreich verhängt worden. So wurde die Firma Yahoo verurteilt, Auktionen von Nazi-Memorabilien für französische Nutzer aus ihrem Angebot herauszunehmen (Tribunal de Grande Instance de Paris, 20.Nov.2000, No. RG 00/05308). Ende Oktober 2001 hat ein französisches Gericht festgestellt, dass die dortigen Zugangs-Provider materiell zur Sperrung eines rechtsextremistischen Content- und Service-Providers aus den USA verpflichtet sind (http://www.heise.de/newsticker/data /fr-01.11.01-000/)
Sperrungen von unzulässigen Internet-Angeboten haben nichts mit diktatorischen Zensurmaßnahmen zu tun. Sperrungen in einem Rechtsstaat, wie der Bundesrepublik Deutschland , sind transparent, nicht diskriminierend und vor allen Dingen anfechtbar und korrigierbar vor den unabhängigen Verwaltungsgerichten und evtl. sogar vor dem Bundesverfassungsgericht . Es dürfte Ausdruck einer Unschärfe im Differenzierungsvermögen mancher Diskussionsteilnehmer sein, hier Parallelen zu den Diktaturen im Iran oder in China zu konstruieren.
Es ist daran zu erinnern, dass mit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland die Gesetzgebung immer wieder deutlich gemacht hat, dass strafbare rechtsextremistische Propaganda nicht zur tolerierbaren Alltagskultur gehört.
Insofern gibt es aus historischen Gründen Unterschiede zum amerikanischen Freiheits - und Verfassungsverständnis. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach dem II. Weltkrieg bewusst in antifaschistischer Tradition aufgebaut worden. Das Bekenntnis zur Menschenwürde , das Widerstandsrecht und das Fortgelten der Vorschriften über die Entnazifizierung sind verfassungsrechtlicher, zahlreiche spezifische Strafvorschriften repressiver Ausdruck dieser Tradition.
Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als wehrhafte Demokratie, die den Feinden der Freiheit, der Demokratie und des Rechtsstaats nicht noch einmal die Möglichkeit einräumen will, durch den Missbrauch von Freiheitsrechten die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen.
Eine Demokratie ist dem Minderheitenschutz verpflichtet. Bezogen auf den Rechtsextremismus entsteht dadurch die staatliche Pflicht, die Aggression zu bekämpfen und mögliche Opfer zu schützen. Wer rechtsextremistische Inhalte im Internet zulassen will, duldet rechtswidrige Taten und liefert ethische und religiöse Minderheiten der aggressiven neonazistischen Hasspropaganda aus. Der Rechtsextremismus verschafft sich durch das Internet seinen gesellschaftlichen Resonanzboden, obwohl es kein on-line-Recht gibt , das nicht brereits off-line Gültigkeit hat.
Ziel staatlicher Regulierung im Internet ist die für alle sonstigen Medien geltende und bewährte Selbstregulierung.
Die an die Allgemeinheit gerichtete Nazipropaganda im Internet in Form von Schrift , Ton und Bild unterscheidet sich nicht von der Propaganda in Form von Büchern, Schallplatten und Filmen. Wenn staatliche Maßnahmen dazu beitragen, dass die Regeln, die im Zeitschriften -, Buch-, Tonträgerhandel im Rundfunk und Fernsehen gelten und zumeist eingehalten werden, sich auch im Internet durchsetzen, dann hat staatliche Ordnungspolitik ihr Ziel erreicht."

Die u.E. lustigsten Parolen darin:
- "Es gibt aber keinen allgemeinen Informationsanspruch auf menschenverachtende Inhalte ."
- "Eine Demokratie ist dem Minderheitenschutz verpflichtet."
Leseempfehlungen: Holocaust und Babycaust und Der Staat als Satansdiener
Ferner z.B.:
- "Die faktische Aufgabe der unverzichtbar notwendigen Zensur wurde von Johannes XXIII. bei seiner Eröffnungsrede zu V2 vor aller Welt verkündet; damit wurde dem Wirken des Satans Tür und Tor geöffnet - man denke auch an die von Hans Küng erwähnte Fensteröffnung im Vatikan" (aus: Literaturempfehlungen).
- "Wir sprechen uns immer wieder für Filtern und Zensur und damit auch für ein Verbot von V2-Seiten aus" (aus: Josef Spindelböck contra Crosswinds).
- "Natürlich gibt es auch rigorose Zensurfanatiker, z.B. bei den V2-Seiten, wo unsere Einträge oft sehr bald gelöscht werden. Dieses Problem haben wir bereits in V2-Adressen im Internet thematisiert. Dass wir auch bereit sind, selbst absolut gehässige Kritik an KzM zu veröffentlichen, beweisen wir immer wieder, z.B. im Editorial zu Ausgabe 01/02 (Nr. 69)." (aus: Leserbriefe 11.02.2002).
- "Im Gegensatz zum V2-Internet herrscht bei KzM nicht eine manische Zensur (s. V2-Adressen im Internet). Wir zitieren freimütig unsere Gegner, weisen aber auch darauf hin, dass wir, wenn man uns Unsinn schreibt, kein Loblied auf den Unsinn anstimmen" (aus: Der Fall Sven Stemmildt).

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11.04.2002

Bzgl. der Notiz vom 07.04.2002 "'Zensur in China, Irak und NRW'" erhielten wir heute eine mail mit dem Betreff: "jehova". Autor ist anscheinend ein Aktivist mit dem Motto "Netz-Zensur in NRW - Wegfiltern ist Wegschauen". Hier der unzensierte und unkorrigierte und (noch) unkommentierte Text des Schreibers:
Hallo! Das Zitat "Bezirksregierung Düsseldorf nimmt bei Demonstration des Chaos Computer Clubs (CCC) gegen Sperrung rechtsextremistischer Seiten im Internet Unterschriftenliste entgegen" ist eine doppellüge: Erstmal haben wir die Lsite nicht übergeben. Sie wurde ihm gezeigt. Bekommen hat er Mickeeymaus hefte. Dann sit die Unterschriftenaktion nicht gegen die Sperrung rechtsextremer Seiten, sonder gegen eine Zensur im Internet. Unterschied: In dem auf ihrer Homepage geschilderten fall wäre ich ein Sympathisant der rehcten Szene. In der erchten Welt bin ich ein allgemeiner zensur gegner. ICh will mich selber informieren können. Wohin Zesur führt wissen Leute der Kirche doch nur allzugut. Ich bitte also darum den text zu korrigieren (bzw. wenn es zitiert bleiben soll, den mit dem hinweis zu versehen, dass es eine Lüge der Bezirksregierung ist). Gruß

Unsere Antwort darauf:
Ihre mail habe ich - vorerst ohne Nennung Ihres Namens - auf der KzM-Startseite eingefügt; die Büssow-Meldung und Ihre mail werde ich in ein paar Wochen in einen neuen Text verschieben (stemmi2.htm; Veröffentlichungsdatum steht noch nicht fest); dort werden ggf. ausführlichere Kommentare beigefügt. Wenn es eine offizielle Pressemitteilung des CCC gibt, in der Ihre Aussagen bestätigt werden, schicken Sie mir diese bitte zu. In Christo

Aus der Presseerklärung des Chaos Computer Club, 06.04.2002: "Computerfreaks gingen für Informationsfreiheit auf die Straße":
Dem durch das große Medienecho der Demonstration überraschten und kurzfristig angereisten Regierungspräsident der Bezirksregierung Düsseldorf Herr Büssow wurde von den Demonstranten die "rote Netzwerkkarte" als Mahnung der Zensurgegner überreicht. Zu einer Überraschung kam es, als der Vertreter der Bezirksregierung eine Unterschriftenliste gegen die Filterpläne entgegennehmen wollte. Im Augenblick der Übergabe des beeindruckenden Papierstapel, der über 6500 Unterschriften enthält, löste sich plötzlich ein als Ordner verkleideter Demonstrant aus der Menge, und nahm dem völlig verdutzen Herrn Büssow den Karton mit den Unterschriften wieder aus der Hand. "Herr Büssow - leider können wir nicht zulassen, dass sie sich mit diesen Demonstranten näher befassen" sagte der Demonstrant, und verschwand mit der Unterschriftenliste in der Menge. Als Ersatz reichten die Organisatoren Herrn Büssow ein paar Ausgaben Micky-Mouse Hefte und Werbeprospekte. Dies sei, so die Organisatoren, das was überbleibt, wenn im Netz eine heile Welt vorgespielt wird. Herr Büssow wollte die Mickey-Mouse Realität allerdings auch nicht entgegennehmen.

3. Zensur - ja oder nein?

Es gab auf unsere Einträge zur Zensur-Demonstration mehrere Reaktionen; dabei scheinen manche Leser nicht richtig verstanden zu haben, ob wir nun Zensur befürworten oder ablehnen, konkret: ob wir den Chaos Computer Club unterstützen oder nicht, was wir von Büssows Initiative halten etc.; manche scheinen regelrecht frohlockt zu haben, dass wir Büssow kritisiert haben, weil sie meinten, wir würden jede Form von Zensur ablehnen.
Alles hängt daran, dass wir die Existenz objektiver, für jeden Menschen verpflichtenden Maßstäbe behaupten - während dieser Gedanke ja heute grundsätzlich abgelehnt oder erst gar nicht mehr reflektiert wird. Cf. das "Credo" von Sven Stemmildt:
Ich verstehe zu wenig von anderen Religionen, um mich hier abschließend zu äußern. Ich will auch nicht - und bin dazu auch Gott sei dank nicht berufen - das Verhältnis zwischen dem Christentum und anderen Religionen beurteilen. Ob es also die für alle und jeden "einzig wahre" Religion gibt, diese Frage interessiert mich nicht.

Eigentlich sollte dieser Ausschnitt aus der KzM-Startseite ja in den zweiten stemmi-Text verschoben werden, aber wir sind da flexibel, zumal wir noch nicht genau wissen, wann dieser veröffentlicht werden kann. Zurück zum Thema: Unsere Postion lautet:
"Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesete ohne persönliche Rücksichten durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und ungeeignete aus denselben entfernen. [...] Gesetzen, die das Naturgesetz oder das positiv göttliche Recht verletzen, darf man nicht gehorchen; ihrer Ausführung darf man passiven Widerstand entgegensetzen. - Offene Gewalt darf man in einem solchen Falle auch mit Gewalt abwenden, vorausgesetzt, daß man begründete Hoffnung auf Erfolg hat und das Gemeinwohl durch den Widerstand nicht noch größeren Schaden leidet als durch die Gewalttätigkeit der Regierenden. Nach einigen Autoren ist in höchster Not des Volkes und nach Erschöpfung aller gesetzlichen Mittel auch Absetzung des Herrschers und Änderung der Staatsverfassung erlaubt." (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 164.166)

Da mittlerweile nahezu alle mit der Ideologie des Rechtspositivismus infiziert sind oder sich angesichts des staatlichen Terrors wenigstens einfach nicht mehr trauen, über die Möglichkeit einer auch den Staat verpflichtenden Ordnung zu reflektieren, bleibt der Begriff der Zensur inhaltsleer - Grundsätze wie "Zensur von Falschem", "Schutz der Wahrheit" etc. sind völlig außerhalb der Vorstellungswelt vieler Menschen; die subjektive Pseudo-Moral von Kant findet - bewusst oder unbewusst - viele Anhänger. Man vernichtet höchstens noch seine Zeit damit, inhaltsleere und damit sinnlose Themen wie "Zensur - ja oder nein" zu erörtern. Auf welch erschütternd niedrigem Niveau die öffentliche Diskussion sich dabei bewegt, zeigt das Theater, das der CCC vor Büssow abgezogen hat: Wenn die Naziseiten gesperrt werden, bleiben nur noch Heile-Welt-Comics übrig. Dass so ein Schwachsinn öffentlich zelebriert wird, ohne dass sich viele darüber empört äußern, spricht ebenfalls Bände.

Wir werfen Büssow auch gar nicht vor, dass er zensiert - wir werfen ihm vor, dass er vorgibt, der "Rechtsstaat Deutschland" würde in richtiger Weise zensieren, wozu auch die Sperrung menschenverachtende Inhalte gehört. Eine staatliche Pflicht zum Minderheitenschutz ist natürlich restloser Blödsinn. Angenommen, die Päderasten wären eine Minderheit in der Bevölkerung, dann würde daraus noch nicht notwendig folgen, dass der Staat zum besonderen Schutz von Päderasten verpflichtet wäre und z.B. jede kritische Äußerung über Päderasten strafrechtlich verfolgen müsste.
Der Staat muss Religion und Sittlichkeit beschützen, aber statt dessen bekämpft er Religion und Sittlichkeit bis aufs Blut. Das wird ebenso durch die verbriefte Beleidigungsfreiheit für kath.de wie durch das Herz-Jesu-Urteil bewiesen. Büssows hehre Worte können angesichts der harten Fakten nur noch anekeln, und der inhaltsleere "Minderheitenschutz" ist gröbster Unfug.

4. Ein besseres Morgen?

Momentan könnte man beinahe vermuten, als ob gewisse als unantastbar gehandelte Themen doch nicht so ganz unangetastet bleiben. Zwei Beispiele:

a) Israel und die Juden

Nach allem, was wir so mitbekommen haben, genießen Juden v.a. in Deutschland eine Art Unantastbarkeit. So wurde schlagartig der Staatsanwalt aktiv, weil jemand den Juden Friedmann als "Zigeunerjuden" bezeichnet hatte. Aber wenn Juden wie Paul Spiegel oder die wenigstens projüdische Aktivistin Margret Chatwin die Kirche mit volksverhetzenden Parolen verunglimpfen, dann sieht keine Staatsanwaltschaft Handlungsbedarf.
Die gegenwärtige Vorgehensweise Israels gegen Palästina in der Nahost-Krise hat nun internationale Proteste hervorgerufen; noch nicht einmal Hilfsdienste waren mehr sicher vor den Angriffen der israelischen Armee; Menschenrechtler berichten, israelische Soldaten hätten sich Folter, Plünderung, Behinderung von Sanitätern und anderer sehr schwerer Delikte schuldig gemacht. Norbert Blüm (CDU; Ex-Bundesarbeitsminister) verurteilte das israelische Vorgehen gegen die Palästinenser in einem Schreiben an Shimon Stein (israelischer Botschafter in Deutschland) als "hemmungslosen Vernichtungskrieg" - so ein offenes Wort von so hoher Stelle ist fast schon eine kleine Sensation, und wenngleich Blüm dafür von jüdischer Seite massiv beschimpft wurde, wurde er dennoch nicht verhaftet.

b) Das Kruzifixurteil

In einer heutigen Meldung "Mangold: 'Die panische Angst vor der Nennung des Namens Gottes' bei kath.net, dem selbst ernannten "Katholischen Nachrichtendienst", wird Helmut Mangold ("Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken in Bayern") ausgiebig zitiert, der sich u.a. äußert:
"Man spürt eine geradezu panische Angst vor der Nennung des Wortes Gottes", sagte er. Europa könne als Einheit aber nur existieren, wenn es sich seines christlichen Ursprungs und Fundaments bewusst bleibe. Dies gelte umso mehr in einer Zeit weltweiter Auseinandersetzung mit einem starken und selbstbewussten Islam. [...] Mangold sprach sich für eine breit angelegte Kampagne zu den Auswirkungen des Kruzifix-Urteils aus, das Anfang des Jahres vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ergangen war. "Müssen wir es uns bieten lassen, dass die negative Religionsfreiheit in einem christlich geprägten Gemeinwesen auf Dauer das Recht der christlichen Mehrheit auf freie Religionsausübung einschränkt?", fragte er und sagte: "Minderheitenschutz ja – aber bitte ohne Diskriminierung der Mehrheit. Einer antichristlichen Stimmungsmache, die mittlerweile Methode hat, sollten wir uns mit aller Entschiedenheit widersetzen." Weiter sagte er: "Ich rufe alle christlichen Eltern dazu auf, ihren Glauben offensiv – nicht aggressiv – zu vertreten. Es sollte doch möglich sein, einmal gerichtlich feststellen zu lassen, dass das öffentliche Bekenntnis christlichen Glaubens in Schulen möglich ist. Die positive Religionsfreiheit darf nicht weniger wert sein als die negative." Mangold denkt auch an eine Unterschriftenaktion im ganzen Freistaat, die zum Erhalt der Kreuze in Schulen gestartet werden könnte.

S. auch das Kruzifixurteil des BVerfG; natürlich ist es weitgehend ausgemachter Schwachsinn, was Mangold sich da zusammenträumt - wobei wir hier noch nicht einmal auf Mangolds Visionen von einer "vertiefenden Begegnung zwischen Christen und Muslimen" und "interreligiösen Dialog" eingehen. Die "panische Angst vor der Nennung des Wortes Gottes" ist ein Ergebnis jahrzehntelanger Gehirnwäsche, mit der der Staat die Bürger beackert hat, und Mangold sieht sein Heil ja auch nur letztlich im menschlichen Gericht - die Bürger dürfen "nicht aggressiv" sein, sie haben nur das Recht, eine "Offensive" für ein staatliches Gerichtsurteil nach ihrem Gusto durchzuführen - lächerlich! Kein Wunder, wenn mittlerweile Katholiken nicht mehr öffentlich als Katholiken auftreten, wenn ihnen sogar dieses absolut elementare Recht von den "Rechtserkennern" abgesprochen wird. Katholiken, die noch als Katholiken auftreten, müssen damit rechnen, dafür mit langer Kerkerhaft, ja mit Vernichtung ihrer sozialen Existenz bestraft zu werden. Angst vor dem gottlosen, skrupellosen Terrorstaat ist eine durchaus menschliche Reaktion. Und wir haben auch nie bestritten, dass uns das Herz-Jesu-Urteil ziemlich belastet hat, v.a. mit Blick auf geliebte Menschen, die daran zu zerbrechen drohten: Dafür wird die Terrorrepublik Deutschland irgendwann bezahlen müssen, und auch der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" wird einmal für seine Beteiligung an diesem Terror zur Verantwortung gezogen werden.
Zurück zu dem Abtreibungs-Maulkorb: Wenn man schon dafür bestraft wird, dass man in der Öffentlichkeit die Wahrheit, die jeder akzeptieren muss, i.e. dass Abtreibung rechtswidrig ist, verbreitet, ist dies ein Beweis für diktatorische Zensurmaßnahmen! Diese unterstützen wir ausdrücklich nicht!

5. Kein besseres Morgen!

Sofern man rein innerweltlich denkt, schwelgen wir nicht in einem hemmungslosen Optimismus, dass alles besser wird. Ein paar Auflockerungen wie die beiden o.g. Fälle dienen vermutlich nur dazu, die Bürger weiterhin in ihrem mentalen Dauerschlaf zu belassen. Die Worte der Heiligen Schrift über die Endzeit verleiten jedenfalls nicht zu einem übertriebenen innerweltlichen Optimismus. Hingegen in der Ewigkeit wird die Gerechtigkeit triumphieren; Petrus (2 Petr 3,3-13) schreibt:
Vor allem wißt, daß am Ende der Tage lose Spötter auftreten werden. Sie werden ihren eigenen Gelüsten nachgehen und sagen: "Wo bleibt seine Wiederkunft, die doch verheißen ist? Seit die Väter entschlafen sind, bleibt alles gleich, wie es von Anfang der Schöpfung war." Dabei übersehen sie absichtlich, daß Himmel und Erde schon längst kraft des Wortes Gottes aus Wasser und durch Wasser Bestand hatten. Dadurch ging aber die damalige Welt in der Wasserflut unter. Der jetzige Himmel und die jetzige Erde dagegen sind kraft des nämlichen Wortes für das Feuer aufgespart. Sie sind aufbewahrt für den Tag des Gerichtes und des Verderbens der gottlosen Menschen. Das eine aber sollt ihr, Geliebte, nicht übersehen: Ein Tag ist bei dem Herrn wie tausend Jahre und tausend Jahre wie ein Tag. Der Herr säumt nicht mit seiner Verheißung, wie einige das für ein Säumen halten. Vielmehr ist er langmütig gegen euch. Er will nicht, daß jemand verlorengeht, sondern daß alle zur Sinnesänderung gelangen. Der Tag des Herrn wird aber kommen wie ein Dieb. Da wird der Himmel mit Sausen vergehen. Die Elemente werden sich in Gluthitze auflösen, und die Erde samt allem, was darauf ist, wird verbrennen. Da sich das alles in dieser Weise auflöst, wie müßt ihr euch da eines heiligen Wandels und der Frömmigkeit befleißigen und so die Ankunft des Tages Gottes erwarten und erstreben! Um seinetwillen wird sich der Himmel in Feuer auflösen, und die Elemente werden in Gluthitze zerschmelzen. Wir erwarten aber gemäß seiner Verheißung einen neuen Himmel und eine neue Erde, worin die Gerechtigkeit ihre Stätte haben wird.

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