Der amoklaufende Schwerstverbrecher "Schilling Staatsanwalt", Essen

- SA-Mann "Engel", i.e. Teufel, schlägt wie besessen auf die Wahrheit ein -
(Kirche zum Mitreden, 04.12.2007)
Als weiteren Beitrag zur heiter-besinnlichen Adventszeit ließ "Engel Staatsanwalt" heute (04.12.2007) hier im Haus folgenden Leserbrief abgeben:
Staatsanwaltschaft Essen, 45117 Essen
Herrn Rolf Hermann Lingen
Dienstgebäude und Lieferanschrift: Zweigertstr. 56, 45130 Essen
Telefon: 0201/803-0; Durchwahl: 2923/2984; Telefax: 0201/803-2920
E-Mail: poststelle@sta-essen.nrw.de
Datum: 27.11.2007
Aktenzeichen 23 Js 805/07
(Bei Antwort bitte angeben)
Ermittlungsverfahren gegen Sie
Tatvorwurf: Beleidigung
Anlage: 1 Anhörungsbogen
Sehr geehrter Herr Lingen, gegen Sie wird der Vorwurf der Beleidigung erhoben. Sie sollen in einem Telefax-Schreiben, das u.a. an die Staatsanwaltschaft Essen gerichtet war sowie im Internet auf der Seite www.kirchenlehre.com/wittka.htm den Anzeigeerstatter, Staatsanwalt Schilling, u.a. als "SA-Mann Schilling (Spitzname: Silberling)" sowie als "amoklaufenden Schwerstkriminellen" bezeichnet haben.
Danach kommt ein Vergehen gemäß § 185 StGB in Betracht.
Anstelle einer Vorladung zur Vernehmung wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu äußern. Dazu können Sie den beigefügten Anhörungsbogen verwenden.
Nach dem Gesetz steht es Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie haben außerdem das Recht, jederzeit einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger zu befragen und zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen zu beantragen.
Nach § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sind Sie verpflichtet, Ihre Personalien zu A des beigefügten Anhörungsbogens anzugeben. Das gilt auch, wenn Sie zur Sache keine Angaben machen wollen.
Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind gemäß § 136 der Strafprozessordnung (StPO) aufzuklären. Sie können bei der Bemessung einer eventuellen Geldstrafe (§ 40 des Strafgesetzbuches StGB) oder von Geldauflagen (§§ 153a StPO, 56b, 59a StGB) bedeutsam sein. Wenn Sie hierzu keine Angaben machen wollen, müsste eine für Sie unter Umständen nachteilige Schätzung (§ 40 Abs. 3 StGB) erfolgen.
Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, werde ich bei Gericht gegen Sie den Erlass eines Strafbefehls beantragen, um Ihnen eine Hauptverhandlung vor Gericht zu ersparen. Eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts und Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse liegt daher in Ihrem Interesse.
Ich bitte Sie daher, den beigefügten Äußerungsbogen bis zum 31.12.2007 ausgefüllt zurückzusenden. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gehe ich davon aus, dass Sie die Aussage verweigern wollen.
Hochachtungsvoll Engel Staatsanwalt


Puh, das ist ja mal wieder ein Feuerwerk aus perversesten Lügen. "Engel Staatsanwalt", i.e. Teufel, will uns also "eine Hauptverhandlung vor Gericht zu ersparen". Na, warum fackelt er denn überhaupt einen Prozess ab? Und wenn wir uns an diesem Schauprozess zu beteiligen, soll das - da lässt Teufel keinerlei Zweifel, geschweige denn Widerspruch zu - in unserem Interesse sein? Welchen "Verteidiger" sollten wir überhaupt befragen? Den - nach seinem eigenem Eingeständnis - "ratlosen" "Michael Schwankl", i.e. Adi? Oder Claus Plantiko, dem n.b. nun endgültig die "anwaltliche Zulassung" entzogen werden soll (seine diesbzgl. Verhandlung vor dem "Bundesgerichtshof" fand am 26.11.2007 statt; das Ergebnis liegt uns nocht nicht vor)?

Und was hat es eigentlich mit "§ 111 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)" auf sich? Hier mal der Text:
§ 111 Falsche Namensangabe
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

Zu (1): Über mangelnde Auskunft zu unserer Person kann sich die OMF nun wahrlich nicht beklagen; s. zudem die Fallstudie zu "Landgericht Essen".
Zu (2): Tatsächlich ist die OMF nicht zuständig, sowohl im allgemeinen (s. Rechtsunsicherheit) als auch im speziellen (s. privilegium fori).
Das ganze Wedeln mit "§ 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG)" ist also bloße Panikmache, d.h. pure Lüge, wenn auch typisch für völlig übergeschnappte Terroristen.

Bei dem ganzen Teufelstanz darf man schließlich nicht vergessen, dass das neueste Entmündigungsverfahren gegen uns noch immer in full swing ist, m.a.W. die Justiz erklärt permanent felsenfest, dass wird definitiv nicht sicher mündig sind. Wieso sie uns gleichzeitig - jetzt durch Teufel - doch wieder für definitiv mündig erklärt, zeugt zwar einmal mehr für die gigantische Schizophrenie der OMF, lässt sich aber rein logisch nicht erklären.

Nun denn, wir haben sofort heute folgendes Fax an die üblichen Empfänger verschickt:
Geschäfts-Nrr. ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06), (4271/07), (45826/07) [Bei Antwort angeben!]
Ihr seid alles Vollidioten! - ist der Jargon der "brd"-Freisler-Epigonen, s. plantik3.htm
Verp*sst euch, ihr *rschlöcher! [zens. PRHL] - ist der Jargon der "brd"-Gestapo, s. rschloch.htm
Schäuble ist ein Menschenrechtsfeind und Riesen*rschl*ch - heise-Forum, s. zypries.htm
"Nur noch 27 Prozent der Bundesbürger (minus acht Prozentpunkte im Vergleich zum September) bezeichnen die Situation im Land als gerecht, 66 Prozent hingegen als ungerecht" (Spiegel, Mehrheit der Deutschen zweifelt an der Demokratie, 02.11.2006).
1. Es wird daran erinnert, dass die korrekte Anschrift an mich "Herrn Pater" resp. die korrekte Anrede mir gegenüber "Herr Pater" lautet; z.B. hat Affenstall Hannover in einem "unanfechtbar rechtskräftigen Urteil" erklärt: "Rolf Hermann Lingen, geb. am 19.08.1967 in Recklinghausen, ... ist Pater der katholischen Kirche" (heise_02.htm). Mein Status als katholischer Priester und damit die Berechtigung meines Titels wurde zudem von "Justiz" Essen ex silentio ausdrücklich bestätigt (titel_08.htm).
2. In den Straf- und Entmündigungsverfahren gegen "Staatsanwaltschaft Essen", "Amtsgericht Essen" und General-SA Hamm wird nachdrücklich Eile angemahnt (j_071127.htm); namentlich wird dieses Verfahren hiermit auch ausgedehnt auf den amoklaufenden Schwerstverbrecher "Engel Staatsanwalt", i.e. Teufel. Teufel hat heute einen Leserbrief hier im Haus abgeben lassen, dass mal wieder ein "Verfahren wegen Beleidigung" gegen mich abgezogen wird. Mit seinem manischen Geschreibsel beleidigt Teufel sogar noch den Intellekt von verschimmeltem Knäckebrot. Einige Aspekte: a) Teufel pöbelt mich mit der laikalen Anschrift und Anrede an, s. auch sein "Hochachtungsvoll", obwohl die SA Essen nachweislich über meinen Status als römisch-katholischer Priester und die daraus resultierende geziemende Anrede bestens Bescheid weiß; s.o. Punkt 1, der auch in meinen früheren Schreiben an die SA Essen etc. steht. Es ist Realsatire pur, wenn sich eine vulgäre Rotznase über "Beleidigung" beschwert; da allerdings die gesamte OMF-"brd" (bittere) Realsatire pur ist, ist so etwas typisch für sie, s. die Eingangszitate von "Vollidioten"-Schwill etc. b) Die nüchterne Tatsachenfeststellung, dass SA-Mann Silberling ein amoklaufender Schwerstkrimineller ist, ist per definitionem keine Beleidigung. Wenn der amoklaufende Schwerstkriminelle Silberling resp. die Horde amoklaufender Schwerstkrimineller "Justiz Essen" damit ein Problem hat, ist das deren Problem. Man beachte auch die üblichen öffentlichen Festellungen über die OMF-"Justiz", z.B. "verunglückte Muppet-Show", "übles Pack", "Saustall", "Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle Vereinigung" (brosa.htm) etc. c) "Beleidigung" ist nicht justiziabel, s. die unzähligen unwiderlegbaren klaren Beweise, z.B. »Es gibt keine mittels des Strafgesetzbuchs verfolgbare "Beleidigung"!« (steffens.htm). Die OMF-"brd" hat höchstpersönlich selbst feierlich erklärt, dass "Beleidigung" *KEIN* Bundesrecht und *KEIN* Landesrecht, ergo *GAR KEIN* Recht ist (pet_bel.htm). In keinem einzigen der massigen "Beleidigungsprozesse" gegen mich wurde auf diese Tatsache eingegangen, auch Teufel nennt wieder *KEINE* gesetzliche Bestimmtheit der "Beleidigung". Stimmt, er nennt "§ 185 StGB", aber: Da ist mit keiner Silbe etwas von "Amoklauf" oder "Schwerstkrimineller" die Rede. Spaßeshalber hier zum x-ten Male ein paar Zitate zur Rechtslage dieses Phantomdeliktes: c1) Jurawiki - Beleidigung: »Das Gesetz definiert den Begriff "Beleidigung" nicht näher«. c2) Prof. Dr. Hans Jürgen Heringer über "§ 185 StGB": »Was eine Beleidigung ist, sagt der Paragraph nicht. Könnte die Linguistik da weiterhelfen? Vielleicht untersuchen, wie das Verb "beleidigen" verwendet wird? Das wollen Juristen im Allgemeinen lieber nicht. Diese Art von Empirie geht gegen das System«. Nulla poena sine lege (bel_eug.htm)! d) Es ist gelogen, dass ich der OMF meine Personalien vorlegen muss, schon wegen des privilegium fori; s. zudem die massigen frühreren "Prozesse". e) Besonders pervers ist die Forderung Teufels nach Angaben zu meinen Vermögensverhältnissen. Die OMF-"brd" hat mich notorisch (chronik.htm) erfolgreich in den Bankrott und die Überschuldung gepfändet; völkermordende "Gerichtsvollzieher" (dorsten.htm) rennen mir die Bude ein und betreiben - wegen meines anerkannten Bankrotts -  meine Verhaftung (presse.htm). Wegen des "Verfahrens" ist Teufel schuldig der Verfolgung Unschuldiger. Wegen der angekündigten "Beantragung eines Strafbefehls" ist er schuldig der Drohung. Wegen der Anwendung des "Beleidigungs"-Jokers ist er schuldig der Volksverhetzung / Nazi-Verherrlichung, cf. die Einkerkerung von Pater Johann Maria Lenz wegen "Beleidigung" (lenz_002.htm). Wegen der damit betriebenen Ausrottung der katholischen Kirche ist er schuldig des Völkermords, cf. die Erklärung von Pius XII., dass es dem "Nationalsozialismus [...] in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten" (holocost.htm). Mit ihrer sadistischen Bestialität stellt die brd-"Justiz" selbst die ärgsten Verbrechen der ärgsten Nazis noch locker in den Schatten (s. z.B. brd-Foltermord Siegburg, bel_eug3.htm). Abschließend: Auch Teufel huldigt wieder dem typischen OMF-Irrsinn, mich *gleichzeitig* wie einen Mündigen *und* einen Unmündigen zu behandeln (tod_0008.htm).


Bevor jetzt jemand sich (resp. uns) fragt, wieso wir auf den Zypries-Text verweisen, wenn dort das obige Schäuble-Urteil gar nicht drinsteht: Derlei - zugegeben nicht immer ganz uneingeschränkt überschwenglich euphorisch lobpreisende - Äußerungen über OMF-"Politiker" findet man im heise-Forum nun mal zuhauf, das lässt sich exemplarisch an Zypries wie an Schäuble belegen. Wer uns aber nicht glaubt, kommt letztlich sowieso nicht darum herum, direkt bei heise nachzuschauen, was auch tatsächlich momentan noch kinderleicht möglich ist, u.z. mit der Suchfunktion speziell für die Kommentare (auch Volltext) im Forum.

Man mag sich wundern, warum Teufel bei seinem kriminellen Amoklauf nicht auch auf die im inkriminierten Fax fettgedruckte Anrede an die "Justiz" eingeht:
Hallo, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz!
Die Lösung ist ganz einfach: Man kann an "Beleidigungsprozesse" nun mal nicht logisch herangehen. Weil da *NICHTS* bestimmt ist, ist da *NICHTS* möglich, wird aber *ALLES* subjektivistisch als "Beleidigung" hingestellt (oder auch nicht). Es herrscht in der OMF nun mal terroristische Willkür. Es gibt keine friedliche Lösung für das Problem OMF-"brd".

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