Der amoklaufende Schwerstverbrecher
"Schilling Staatsanwalt", Essen
- SA-Mann "Engel", i.e. Teufel, schlägt wie besessen auf die
Wahrheit ein -
(Kirche zum Mitreden, 04.12.2007)
Als weiteren Beitrag zur heiter-besinnlichen Adventszeit
ließ "Engel Staatsanwalt" heute (04.12.2007) hier im Haus
folgenden Leserbrief abgeben:
Staatsanwaltschaft Essen, 45117
Essen
Herrn Rolf Hermann Lingen
Dienstgebäude und Lieferanschrift: Zweigertstr. 56, 45130 Essen
Telefon: 0201/803-0; Durchwahl: 2923/2984; Telefax: 0201/803-2920
E-Mail: poststelle@sta-essen.nrw.de
Datum: 27.11.2007
Aktenzeichen 23 Js 805/07
(Bei Antwort bitte angeben)
Ermittlungsverfahren gegen Sie
Tatvorwurf: Beleidigung
Anlage: 1 Anhörungsbogen
Sehr geehrter Herr Lingen, gegen Sie wird der Vorwurf der Beleidigung
erhoben. Sie sollen in einem Telefax-Schreiben, das u.a. an die
Staatsanwaltschaft Essen gerichtet war sowie im Internet auf der Seite www.kirchenlehre.com/wittka.htm den
Anzeigeerstatter, Staatsanwalt Schilling, u.a. als "SA-Mann Schilling
(Spitzname: Silberling)" sowie als "amoklaufenden Schwerstkriminellen"
bezeichnet haben.
Danach kommt ein Vergehen gemäß § 185 StGB in Betracht.
Anstelle einer Vorladung zur Vernehmung wird Ihnen Gelegenheit gegeben,
sich schriftlich zu äußern. Dazu können Sie den
beigefügten Anhörungsbogen verwenden.
Nach dem Gesetz steht es Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu
äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie haben
außerdem das Recht, jederzeit einen von Ihnen zu wählenden
Verteidiger zu befragen und zu Ihrer Entlastung einzelne
Beweiserhebungen zu beantragen.
Nach § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sind Sie
verpflichtet, Ihre Personalien zu A des beigefügten
Anhörungsbogens anzugeben. Das gilt auch, wenn Sie zur Sache keine
Angaben machen wollen.
Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind gemäß §
136 der Strafprozessordnung (StPO) aufzuklären. Sie können
bei der Bemessung einer eventuellen Geldstrafe (§ 40 des
Strafgesetzbuches StGB) oder von Geldauflagen (§§ 153a StPO,
56b, 59a StGB) bedeutsam sein. Wenn Sie hierzu keine Angaben machen
wollen, müsste eine für Sie unter Umständen nachteilige
Schätzung (§ 40 Abs. 3 StGB) erfolgen.
Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, werde ich bei Gericht
gegen Sie den Erlass eines Strafbefehls beantragen, um Ihnen eine
Hauptverhandlung vor Gericht zu ersparen. Eine umfassende
Aufklärung des Sachverhalts und Ihrer persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse liegt daher in Ihrem Interesse.
Ich bitte Sie daher, den beigefügten Äußerungsbogen bis
zum 31.12.2007 ausgefüllt zurückzusenden. Nach fruchtlosem
Ablauf der Frist gehe ich davon aus, dass Sie die Aussage verweigern
wollen.
Hochachtungsvoll Engel Staatsanwalt
Puh, das ist ja mal wieder ein Feuerwerk aus perversesten Lügen.
"Engel Staatsanwalt", i.e. Teufel, will uns also "eine Hauptverhandlung
vor Gericht zu ersparen". Na, warum fackelt er denn überhaupt
einen Prozess ab? Und wenn wir uns an diesem Schauprozess zu
beteiligen, soll das -
da lässt Teufel keinerlei Zweifel, geschweige denn Widerspruch zu
- in unserem Interesse sein? Welchen "Verteidiger" sollten wir
überhaupt befragen? Den - nach seinem eigenem Eingeständnis -
"ratlosen" "Michael Schwankl", i.e. Adi?
Oder Claus Plantiko, dem n.b. nun
endgültig die "anwaltliche Zulassung" entzogen werden soll (seine
diesbzgl. Verhandlung vor dem "Bundesgerichtshof" fand am 26.11.2007
statt; das Ergebnis liegt uns nocht nicht vor)?
Und was hat es eigentlich mit "§ 111 Ordnungswidrigkeitengesetz
(OWiG)" auf sich? Hier mal der Text:
§ 111 Falsche Namensangabe
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde,
einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen
Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder
Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand,
seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine
Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe
verweigert.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig
nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der
Soldat zuständig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen
Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1
mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des
Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro
geahndet werden. Zu (1): Über mangelnde
Auskunft zu unserer Person kann sich die OMF nun wahrlich nicht
beklagen; s. zudem die Fallstudie zu "Landgericht
Essen".
Zu (2): Tatsächlich ist die OMF nicht zuständig, sowohl im
allgemeinen (s. Rechtsunsicherheit) als
auch im speziellen (s. privilegium fori).
Das ganze Wedeln mit "§ 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes
(OWiG)" ist also bloße Panikmache, d.h. pure Lüge, wenn auch
typisch für völlig übergeschnappte Terroristen.
Bei dem ganzen Teufelstanz darf man schließlich nicht vergessen,
dass das neueste Entmündigungsverfahren
gegen uns noch immer in full swing ist, m.a.W. die Justiz erklärt
permanent felsenfest, dass wird definitiv nicht sicher mündig
sind. Wieso sie uns gleichzeitig - jetzt durch Teufel - doch wieder
für definitiv mündig erklärt, zeugt zwar einmal mehr
für die gigantische Schizophrenie der OMF, lässt sich aber
rein logisch nicht erklären.
Nun denn, wir haben sofort heute folgendes Fax an die üblichen Empfänger verschickt:
Geschäfts-Nrr. ECHR-LGer1.1R
(37843/05), (40449/06), (4271/07), (45826/07) [Bei Antwort angeben!]
Ihr
seid alles Vollidioten! - ist der Jargon der
"brd"-Freisler-Epigonen, s. plantik3.htm
Verp*sst euch, ihr *rschlöcher!
[zens. PRHL] - ist der Jargon der "brd"-Gestapo, s. rschloch.htm
Schäuble
ist ein Menschenrechtsfeind und Riesen*rschl*ch -
heise-Forum, s. zypries.htm
"Nur noch 27 Prozent der Bundesbürger (minus acht Prozentpunkte im
Vergleich zum September) bezeichnen die Situation im Land als gerecht,
66 Prozent hingegen als ungerecht" (Spiegel, Mehrheit der Deutschen
zweifelt an der Demokratie, 02.11.2006).
1. Es wird daran erinnert, dass die korrekte Anschrift an mich "Herrn
Pater" resp. die korrekte Anrede mir gegenüber "Herr Pater"
lautet; z.B. hat Affenstall Hannover in einem "unanfechtbar
rechtskräftigen Urteil" erklärt: "Rolf Hermann Lingen, geb.
am 19.08.1967 in Recklinghausen, ... ist Pater der katholischen Kirche"
(heise_02.htm). Mein Status als katholischer
Priester und damit die Berechtigung meines Titels wurde zudem von
"Justiz" Essen ex silentio ausdrücklich bestätigt (titel_08.htm).
2. In den Straf- und Entmündigungsverfahren gegen
"Staatsanwaltschaft Essen", "Amtsgericht Essen" und General-SA Hamm
wird nachdrücklich Eile angemahnt (j_071127.htm);
namentlich wird dieses Verfahren hiermit auch ausgedehnt auf den
amoklaufenden Schwerstverbrecher "Engel Staatsanwalt", i.e. Teufel.
Teufel hat heute einen Leserbrief hier im Haus abgeben lassen, dass mal
wieder ein "Verfahren wegen Beleidigung" gegen mich abgezogen wird. Mit
seinem manischen Geschreibsel beleidigt Teufel sogar noch den Intellekt
von verschimmeltem Knäckebrot. Einige Aspekte: a) Teufel
pöbelt mich mit der laikalen Anschrift und Anrede an, s. auch sein
"Hochachtungsvoll", obwohl die SA Essen nachweislich über meinen
Status als römisch-katholischer Priester und die daraus
resultierende geziemende Anrede bestens Bescheid weiß; s.o. Punkt
1, der auch in meinen früheren Schreiben an die SA Essen etc.
steht. Es ist Realsatire pur, wenn sich eine vulgäre Rotznase
über "Beleidigung" beschwert; da allerdings die gesamte OMF-"brd"
(bittere) Realsatire pur ist, ist so etwas typisch für sie, s. die
Eingangszitate von "Vollidioten"-Schwill etc. b) Die nüchterne
Tatsachenfeststellung, dass SA-Mann Silberling ein amoklaufender
Schwerstkrimineller ist, ist per definitionem keine Beleidigung. Wenn
der amoklaufende Schwerstkriminelle Silberling resp. die Horde
amoklaufender Schwerstkrimineller "Justiz Essen" damit ein Problem hat,
ist das deren Problem. Man beachte auch die üblichen
öffentlichen Festellungen über die OMF-"Justiz", z.B.
"verunglückte Muppet-Show", "übles Pack", "Saustall",
"Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle Vereinigung" (brosa.htm) etc. c) "Beleidigung" ist nicht
justiziabel, s. die unzähligen unwiderlegbaren klaren Beweise,
z.B. »Es gibt keine mittels des Strafgesetzbuchs verfolgbare
"Beleidigung"!« (steffens.htm). Die
OMF-"brd" hat höchstpersönlich selbst feierlich erklärt,
dass "Beleidigung" *KEIN* Bundesrecht und *KEIN* Landesrecht, ergo *GAR
KEIN* Recht ist (pet_bel.htm). In keinem
einzigen der massigen "Beleidigungsprozesse" gegen mich wurde auf diese
Tatsache eingegangen, auch Teufel nennt wieder *KEINE* gesetzliche
Bestimmtheit der "Beleidigung". Stimmt, er nennt "§ 185 StGB",
aber: Da ist mit keiner Silbe etwas von "Amoklauf" oder
"Schwerstkrimineller" die Rede. Spaßeshalber hier zum x-ten Male
ein paar Zitate zur Rechtslage dieses Phantomdeliktes: c1) Jurawiki -
Beleidigung: »Das Gesetz definiert den Begriff "Beleidigung"
nicht näher«. c2) Prof. Dr. Hans Jürgen Heringer
über "§ 185 StGB": »Was eine Beleidigung ist, sagt der
Paragraph nicht. Könnte die Linguistik da weiterhelfen? Vielleicht
untersuchen, wie das Verb "beleidigen" verwendet wird? Das wollen
Juristen im Allgemeinen lieber nicht. Diese Art von Empirie geht gegen
das System«. Nulla poena sine lege (bel_eug.htm)!
d) Es ist gelogen, dass ich der OMF meine Personalien vorlegen muss,
schon wegen des privilegium fori; s. zudem die massigen frühreren
"Prozesse". e) Besonders pervers ist die Forderung Teufels nach Angaben
zu meinen Vermögensverhältnissen. Die OMF-"brd" hat mich
notorisch (chronik.htm) erfolgreich in den
Bankrott und die Überschuldung gepfändet; völkermordende
"Gerichtsvollzieher" (dorsten.htm) rennen mir
die Bude ein und betreiben - wegen meines anerkannten Bankrotts -
meine Verhaftung (presse.htm). Wegen des
"Verfahrens" ist Teufel schuldig der Verfolgung Unschuldiger. Wegen der
angekündigten "Beantragung eines Strafbefehls" ist er schuldig der
Drohung. Wegen der Anwendung des "Beleidigungs"-Jokers ist er schuldig
der Volksverhetzung / Nazi-Verherrlichung, cf. die Einkerkerung von
Pater Johann Maria Lenz wegen "Beleidigung" (lenz_002.htm).
Wegen der damit betriebenen Ausrottung der katholischen Kirche ist er
schuldig des Völkermords, cf. die Erklärung von Pius XII.,
dass es dem "Nationalsozialismus [...] in Wahrheit nur darauf ankam,
die Kirche zu vernichten" (holocost.htm).
Mit ihrer sadistischen Bestialität stellt die brd-"Justiz" selbst
die ärgsten Verbrechen der ärgsten Nazis noch locker in den
Schatten (s. z.B. brd-Foltermord Siegburg, bel_eug3.htm).
Abschließend: Auch Teufel huldigt wieder dem typischen
OMF-Irrsinn, mich *gleichzeitig* wie einen Mündigen *und* einen
Unmündigen zu behandeln (tod_0008.htm).
Bevor jetzt jemand sich (resp. uns) fragt, wieso wir auf den Zypries-Text verweisen, wenn dort das obige
Schäuble-Urteil gar nicht drinsteht: Derlei - zugegeben nicht
immer ganz uneingeschränkt überschwenglich euphorisch
lobpreisende - Äußerungen über OMF-"Politiker" findet
man im heise-Forum nun mal zuhauf, das lässt sich exemplarisch an
Zypries wie an Schäuble belegen. Wer uns aber nicht glaubt, kommt
letztlich sowieso nicht darum herum, direkt bei heise nachzuschauen,
was auch tatsächlich momentan noch kinderleicht möglich ist,
u.z. mit der Suchfunktion speziell für die Kommentare (auch
Volltext) im Forum.
Hallo,
aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz!
Die Lösung ist ganz einfach: Man kann an "Beleidigungsprozesse"
nun mal nicht logisch herangehen. Weil da *NICHTS* bestimmt ist, ist da
*NICHTS* möglich, wird aber *ALLES* subjektivistisch
als "Beleidigung" hingestellt (oder auch nicht). Es herrscht in der OMF
nun mal terroristische
Willkür. Es gibt keine friedliche Lösung für das Problem
OMF-"brd".