Landgericht Bonn (4)
- Die Ideologie der Bonner Völkermörder -
(Kirche zum Mitreden, 23.01.2003)
Staatsdämonie
Wir hatten bereits in Bismarck und Hitler zitiert
aus dem Buch von H. Rost, Die katholische Kirche, die Führerin der
Menschheit. Eine Kultursoziologie, Westheim bei Augsburg 1949. Das gegenwärtige
Deutschland, die Bundesrepublik, genauer: Terrorrepublik
/ Völkermordrepublik, hat als grundlegende
Ideologie den übersteigerten Nationalsozialismus: Kernelemente der
Hitlerschen Politik werden wieder aufgegriffen (als besonders sinnenfällig
etwa das Kruzifixverbot) und nach Bedarf noch einmal überboten (offenerer
und energischerer Vernichtungskrieg gegen die Kirche, so dass der Endsieg
zum Greifen nah scheint; s. ferner die Weiterentwicklung des Missbrauchs
von Menschen für Experimente bei den Nazis (z.B. an Geisteskranken)
und bei den heutigen Deutschen (z.B. an Embryonen)). Die Verbrechen, die
sich heute dank moderner Technik durchführen lassen, etwa Stammzellenmissbrauch
und Präimplantationsdiagnostik, brauchen sich hinter den Nazi-Verbrechen
nicht zu verstecken. Auch heute geht es darum, ein Herrenvolk, eine überlegene
Rasse zu schaffen und dabei alles "Untaugliche" auszulöschen. Die
Erbsünde wird hier zur erblich (genetisch) bedingten "Untauglichkeit",
und im Kampf gegen diese "Erbsünde" ist jedes Mittel recht, selbst
dann, wenn es keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. Schon Hitler zeigte eine
Neuinterpretation
der Erbsünde als konstitutives Moment seiner Ideologie. Wer "nicht
gesellschaftsfähig" im Sinne des neuen, antichristlichen Staates ist,
verliert seine Existenzberechtigung, ja es wird sogar als vorbildliche,
notwendige Pflichterfüllung - mit allen Konsequenzen passiver und
aktiver Art - gewertet, das, was "nicht gesellschaftsfähig", auszurotten.
Wer das "Recht der Frau" auf eine Abtreibung, auf Präimplantationsdiagnostik
u.ä. geltend macht, der propagiert implizit das Recht der Arier, Nicht-Arier
auszumerzen.
In diese Situation des gottfeindlichen, rassenhysterischen Staat ist
das
Urteil von Bonn gesprochen. Zur Einstimmung hier nochmals ein Ausschnitt
aus dem Rost-Buch (Ss. 184f), der übrigens auch mit Hinblick auf den
Kant-und-Fichte-Fanatiker Eberhard Heller nicht
uninteressant sein dürfte:
Es ist für die Kirche und den Staat des Mittelalters
bis weit in die Neuzeit herein vom größten Segen gewesen, daß
Staat und Kirche in bewußter und gewollter Abhängigkeit einander
ergänzten, gewissermaßen kontrollierten im Glauben an die göttliche
Gerechtigkeit, auf den Grundlagen der in den Zehn Geboten Gottes niedergelegten
Sittengesetze. Mit dem Prinzip des Staatskirchentums kam die Staatsomnipotenz
zum Durchbruch. Die protestantische Kirche wurde zum Machtinstrument der
Staatsmacht. Dieses Prinzip des Staatskirchentums im Sinne der Untertänigkeit,
des unbedingten Gehorsams gegen die Obrigkeit, im Sinne der Staatsomnipotenz
fand frühzeitig in der Philosophie seine Grundlegung und bei den Staatsmännern
eine geradezu selbstverständliche Zustimmung.
Von dem Philosophen Friedrich II. von Preußen führt eine
gerade Linie über Kant, Fichte, Hegel bis zu Nietzsche, Bismarck und
Hitler für die alle der Macht- und Gewaltstaat die tragende Staatsidee
gewesen ist. "Kant -", schreibt Hugo Ball (FN: Die Flucht aus der Zeit,
München 1927, S. 16), "das ist der Erzfeind, auf den alles zurückgeht
... Er hat die preußische Staatsraison zur Vernunft erhoben und zum
kategorischen Imperativ, dem sich alles zu unterwerfen hat. Seine oberste
Maxime lautet: Raison muß a priori angenommen werden; daran ist nicht
zu rütteln. Das ist die Kaserne in ihrer metaphysischen Potenz." Der
kategorische Imperativ Kants ist nüchternster Pflichtenfanatismus
im Sinne des Kadavergehorsams. Auf dem katholischen Glaubens- und Geistesboden
ist eine solche Totenblume wie der Kant'sche kategorische Imperativ unmöglich.
Auf der Linie der Staatsomnipotenz steht auch der Philosoph Fichte,
der in seinen vielgenannten aber wenig bekannten "Reden an die deutsche
Nation" die Grundsätze z. B. der Hitlerjugend vorweggenommen hat.
Ihren Höhepunkt und ihre stärkste Ausprägung fand das Prinzip
der Staatsomnipotenz in der Staatsvergottung durch den Philosophen Hegel.
Er hat den Staat zum Gott erklärt. Für Hegel ist der "Staat die
höchste der vielen Formen, in denen sich die Vernunft offenbart" (FN:
Franz Schnabel, Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert, Freiburg, Herder
1934, Bd. 3, S. 12, Bd. 4, S. 427). Der Staat ist für Hegel "die Verwirklichung
der sittlichen Idee, die sichtbar gewordene Vernunft, der in Erscheinung
getretene objektive Geist, ein Irdisch-Göttliches". Die Einzelpersönlichkeit
bedeutet nichts; nur wegwerfend spricht Hegel vom "Tiergarten der Menschheit
. Hegels Rechts- und Geschichtsphilosophie lehrt, daß "der einzige
Gedanke, den die Philosophie mitbringt, der sei, daß die Vernunft
die Welt beherrsche, daß es also auch in der Weltgeschichte vernünftig
zugegangen sei. Ferner lehrt er, "was vernünftig ist, das ist wirklich,
und was wirklich ist das ist vernünftig". Mit Recht bemerkt hiezu
Degkwitz (FN: Rudolf Degkwitz, Das Alte und das Neue Deutschland. Hamburg,
Claaßen und Goverts 1946, S. 257):
"Kann die Vergötzung des Staates und das Opfer des Gewissens und
der Persönlichkeit zu seinen Gunsten noch weiter getrieben werden?
Und kann man ein Volk gründlicher narkotisieren und lähmen, durch
die Versicherung, daß alles was besteht und alles was geschehen ist,
vernünftig sei und daß es keinen Widerspruch zwischen dem bestehenden
Recht und dem Gewissen geben könne? Fortschritte sind auf menschlichem
und politischem Gebiete doch nur dadurch zustandegekommen, daß das
Erreichte nicht als vernünftig, sondern als unzulänglich und
unvernünftig angesehen, abgelehnt und abgeändert wurde, weil
sich das Gewissen gegen das Bestehende regte. Die Weltgeschichte wäre
bestimmt noch wesentlich 'unvernünftiger' verlaufen, als das der Fall
war, wenn sie nicht immer wieder revidiert und durch diese Revisionen Vernunft
in sie hineingetragen worden wäre."
Hegel hat den Staat zum Gotte gemacht, indem er das Recht zum Erzeugnis
des Staates, nicht zu seinem Herrn machte. Der jeweils stärkste Staat
hat auch das absolute Recht für sich. Dieser Rechtsauffassung gegenüber
sind daher alle anderen Völker rechtlos. Daher gibt es für Hegel
weder ein Natur- noch ein Völkerrecht. Eine Grenze für die Wirksamkeit
dieses Staates gibt es daher grundsätzlich nicht. Allen Wert, den
der Mensch hat, hat er allein durch den Staat. Daher ist das höchste
Instrument für den Staat die staatliche Bürokratie. An einer
Stelle in Hegels "Philosophie der Geschichte" heißt es: "Die Regierung
ruht in der Beamtenwelt und die persönliche Entscheidung des Monarchen
steht an der Spitze; denn eine letzte Entscheidung ist schlechthin notwendig."
Das war die philosophische Begründung für den Staatsabsolutismus,
für den Blut-und Eisenstaat Bismarcks und für die Staatsdämonie
Adolf Hitlers.
Eine neue Einladung
Wie in Denic und Landgericht Bonn angedeutet,
verursachte unser recht betagtes Faxgerät leichte, wenn auch zu vernachlässigende
Übertragungsfehler. In der Tat war es nicht mehr möglich, Kopien
zu erstellen und damit auch Vorlagen zu übertragen, ohne dass links
und rechts dünne Streifen auftraten - dennoch blieb fast der gesamte
Text lesbar. Aber wer sich unbedingt auf stur stellen wollte, der hatte
nun durch die Streifen dafür eine unzulässige Handhabe.
Nun hat sich unser Vater ein neues Faxgerät angeschafft, das auch
wir benutzen dürfen, und als erstes Dokument verschickten wir einen
Brief an das LG Bonn (18.01.2003):
An das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn", - Geschäfts-Nr.
7 O 154/99 -, Postfach 53105, 53111 Bonn, Fax: 0228 / 702-1600
Deutschlands oberste V2-Vertreter ./. einen Vertreter der römisch-katholischen
Kirche (mich)
Mein Fax vom 07.08.2002
Ihr Brief vom 08.08.2002 (Poststempel 12.08.2002!)
Mein Fax vom 13. August 2002
Hallo Völkermörder, ich habe jetzt ein neues Faxgerät.
Damit dürften Übertragungsprobleme der Vergangenheit angehören,
nach wie vor gilt aber, dass ich es als ausreichend betrachte, auf Anfragen,
auch von "Gerichten", wenn überhaupt, dann ausschließlich auf
meiner Homepage zu antworten.
Ich setze die Kenntnis aller meiner KzM-Texte bei allen Gerichten voraus.
Kommen Sie nicht auf die Idee, mich auf anderem als auf schriftlichem Wege
zu kontaktieren! Und gewöhnen Sie sich gefälligst Ihre arrogante,
respektlose laikale Anrede gegenüber katholischen Priestern ab!
Heute, am 23.01.2003, ist noch immer nicht die erwartete Stellungnahme
zu unseren Vorwürfen eingetroffen. Es kann demnach kein vernünftiger
Zweifel daran bestehen, dass das LG Bonn bei uns absolut keinen Einspruch
dagegen abgeliefert hat, als "Völkermordinstitut" tituliert zu werden.
Das bitten wir auch unsere Leser zu beachten.
Man könnte argumentieren, dass sich heute niemand mehr für
ein so altes Urteil interessiert. Dazu ist zu sagen:
1. Wenn sich tatsächlich keiner dafür interessieren würde,
hieße das noch lange nicht, dass man auch nicht darüber schreiben
dürfe. Ganz im Gegenteil: Die Situation wird für die größenwahnsinnigen
Schwerverbrecher, die gegen uns zu Felde gezogen sind, Tag für Tag
schlimmer. Die Stunde ihres Gerichtes rückt unaufhaltsam näher,
und wir wünschen ihnen nicht, dass sie so vor den Richterthron Gottes
treten. Und im Endeffekt geht die von Staat und V2-Sekte betrieben Ausrottung
der katholischen Kirche alle etwas an, denn die Zugehörigkeit zur
katholischen Kirche ist heilsnotwendig.
2. Es besteht in unserem Leserkreis ein waches Interesse an der ganzen
Entwicklung, zum einen beweist das ein neuerlicher Schriftwechsel mit einem
"Rechtsanwalt" (dazu an anderer Stelle mehr), zum anderen gibt es ja auch
die KzM-Suchfunktion von freefind, wo u.a. folgende
Suchanfragen registriert wurden:
Fri Jan 10 05:45:12 2003 +Urteil
+Schulden
Fri Jan 10 05:44:50 2003
+Urteil +straffällig
Fri Jan 10 05:44:10 2003
+Priester +Urteil
Fri Jan 10 05:43:56 2003
+Urteil +Schulden
Fri Jan 10 05:43:36 2003
+Priester +straffällig
Fri Jan 10 05:43:18 2003
+Priester +Urteil
Fri Jan 10 05:42:24 2003
+Priester +Urteil
Fri Jan 10 05:41:09 2003
+Priester +Urteil
Holger Voss
Vor wenigen Tagen ging durch die nicht nur deutsche Internetlandschaft
verstärkt der Name eines Teilnehmers im Forum
von heise: Holger Voss. HV hatte sich - ohne Pseudonym - an einer Forumsdiskussion
beteiligt. Daraufhin wurde ein zeitlich und aktenmäßig umfangreiches
Verfahren gegen ihn losgetreten, das erst beim Amtsgericht Münster
sein Ende fand - verdientermaßen mit Freispruch (Mittwoch 08.01.2003,
09.00 Uhr, Geschäfts-Nr.: 37 Cs 46 Js 548/02 -259/02, Amtsgericht
Münster, Raum 185 (1. Stockwerk), Gerichtsstraße 2, 48149 Münster).
Die dort abgegebene, recht umfangreiche Erklärung veröffentliche
HV noch am selben Tag im Forum von heise; hier nur zwei kleine Ausschnitte:
Ich hatte mich am 21. Juni 2002 im Internet-Forum des
Online-Magazins "Telepolis" gegen ein Massaker an afghanischen Kriegsgefangenen
ausgesprochen. Diese Äußerung wurde von Staatsanwaltschaft und
Amtsgericht Münster als Billigung von Mord ausgelegt, weil sie wegen
der Verwendung von Ironie und Sarkasmus angeblich missverständlich
war. Ich soll billigend in Kauf genommen haben, dass meine sarkastische
Äußerung missverstanden wird als Billigung der Angriffe gegen
Ziele in den USA vom 11. September 2001.
[...]
Mehrere Landeskriminalämter, mehrere Staatsanwaltschaften, mehrere
Amtsgerichte und mehrere Polizeiabteilungen befassen sich mit der Angelegenheit,
und so wächst die Akte auf über 100 Seiten an. In mindestens
fünf Bundesländern haben sich Behörden mit dem Fall beschäftigt.
Interessant, dass sich trotz dieses gewaltigen Aufwands scheinbar niemand
die Mühe gemacht hat, die Diskussion bei Telepolis einmal in Ruhe
nachzulesen. Durch die gesamten Akten zieht sich ein leicht erkennbares
Missverständnis, dass sich auch in dem Strafbefehl gegen mich wiederfindet.
„Engine_of_Aggression“ [ein anderer Forumsteilnehmer,
Anm. PRHL] hat nämlich nicht, wie immer wieder behauptet wurde, die
Anschläge vom 11. September 2001 gutgeheißen, sondern er hat
das mutmaßliche Massaker der Nord-Allianz mit Unterstützung
der US-Armee gutgeheißen. Aber anstatt die Diskussion einfach nachzulesen,
hat das Amtsgericht Münster es vorgezogen, per Beschluss die Herausgabe
meiner Verbindungsdaten zu erwirken. Daten übrigens, die durch den
Internet-Anbieter T-Online illegal vorrätig gehalten wurden. Dazu
später mehr. Im Laufe der Ermittlungen fällt auch der Polizei
Münster auf, dass die Vorwürfe gegen mich nicht so ganz stimmen
können. Denn sie stellt fest, dass ich mich an anderer Stelle im Telepolis-Forum
eindeutig gegen die Anschläge vom 11. September 2001 geäußert
habe. Jetzt merkt's also auch die Polizei, somit auch die Staatsanwaltschaft,
und die Akte wird endgültig geschlossen? Von wegen.
Statt "scheinbar" muss es wohl "anscheinend" heißen. Die gesammelten
staatsanwaltlichen Kapriolen, die gegen uns losgetreten wurden, zuletzt
wegen angeblicher "Volksverhetzung", zeigen
ebenso wie z.B. der Prozess gegen Paul Latussek
dieser HV-Prozess, dass der Staat eine klare Linie verfolgt: Die absurdesten
Strafanzeigen werden nicht nur zur Verfahrenseröffnung zugelassen,
es werden dabei auch noch in grenzenloser Unbekümmertheit Steuergelder
vernichtet, und die unausweichliche und niemals ganz behebbare gesellschaftliche
Ächtung der Opfer wird mit der größten Selbstverständlichkeit
in Kauf genommen. Möglicherweise wird HV wegen seines Einspruchs gegen
den Strafbefehl und seinem Sieg vor Gericht fast schon bewundert, und erwiesenermaßen
konnten wir aus den gescheiterten Versuchen der Staatsanwaltschaften, uns
Straftaten anzudichten, einiges an Sympathie für unser Anliegen gewinnen
- ja sogar durch unsere Verurteilung durch Bonn (hier auch Grüße
an Wendtner). Trotzdem: Wer mit Schmutz wirft,
so wie es die "Justiz" tonnenweise tut, darf sich sicher sein: Es bleibt
immer etwas hängen!
Der Staat warf, offenkundig ohne jeden Grund und gegen jede Vernunft,
HV die "Billigung von Straftaten" (§ 140 StGB) vor; dazu der Gesetzestext:
StGB § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83
Abs. 1,
3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren
Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der
§§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten
und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152a
Abs. 1 bis 3,
5. eines schweren Menschenhandels in den Fällen des § 181
Abs. 1 Nr. 2 oder 3, 6. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§
212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches)
oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches)
oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
7. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen
der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
8. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§
249 bis 251 oder 255) oder
9. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§
306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des §
309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des §
315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet
werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde
oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs.
1 Satz 1 und 2, zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet
werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde
unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5
gilt entsprechend.
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von
dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft
erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft.
StGB § 140 Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und in § 126 Abs.
1 genannten rechtswidrigen Taten, nachdem sie begangen oder in strafbarer
Weise versucht worden ist,
1. belohnt oder
2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden
zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten
von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
VStGB § 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder
ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische
Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten
Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre
körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe
verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,wird
mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die
Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Nun erfüllt die Aktion des LG Bonn - offenkundig unwidersprochen!
- den Tatbestand des Völkermordes, ergo macht sich auch bereits rein
nach innerstaatlichem Gesetz (vom Sittengesetz und vom Kirchenrecht her
ist die Sache ohnehin eindeutig) derjenige strafbar, der diese Tat billigt,
erst recht, wer sich zum Werkzeug dieses Vernichtungskrieges gegen die
Kirche macht.
Der Staat macht dabei geltend, dass er zu sehr damit beschäftigt
ist, gegen Unschuldige vorzugehen, so dass er sich nicht auch noch um die
Bestrafung der Schuldigen kümmern kann. Indem monströse Verfahren
gegen Unschuldige losgetreten und ellenlang durchgezogen werden, versucht
der Staat sein Nichtstun angesichts von Verbrechen zu kompensieren. Natürlich,
es ist immer die Frage, wie man die Prioritäten setzt, aber wir meinen,
in Deutschland sind sie falsch gesetzt. Wir können nicht garantieren,
dass nicht irgendwann doch noch auf Erden Gerechtigkeit geübt wird.
Dann werden sich diejenigen, die bislang fleißig mit den Wölfen
geheult haben, verantworten müssen. Und dem Jüngsten Gericht
entgeht ohnehin keiner.
Schweigende Zustimmung oder zustimmendes Schweigen?
Nun sind wir ja niemals unfair und haben auch an andere "Justiz"-Stelle
eine Einladung geschickt, zu unseren Ausführungen Stellung zu nehmen.
Um es dem Angeschriebenen so einfach wie nur eben möglich zu machen,
haben wir einen langjährigen Bekannten als Testperson ausgewählt.
Außerdem schlugen wir mit unserer Auswahl gleich zwei Fliegen mit
einer Klappe: Der Angeschriebene konnte sowohl zum LG-Bonn-Vorfall als
auch zum Opus-Dei-Vorfall etwas beisteuern.
Bei der Testperson handelte es sich nämlich um Winfried
Kluth, den wir bereits kannten, als er noch ein kleiner Student war
und wir noch ein junger Gymnasiast waren und mit dem wir von Anfang an
und all die Jahre immer per Du waren. Wir haben gewissermaßen seinen
Aufstieg von Anfang an aus nächster Nähe miterlebt, und WK hat
es mittlerweile fürwahr recht weit gebracht. Wer meint, das Opus Dei
sei ein großartiges gesellschaftliches Sprungbrett für unterqualifizierte
Emporkömmlinge, dem können wir nicht leicht Gegenbeweise für
diese These liefern. Die neuesten Information über WK, die wir finden
konnten, lauten:
"Seit WS 1998/99 Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seit 13.12.2000 Richter
am Landesverfassungsgericht Sachen-Anhalt"
Also flugs am 9 Jan 2003 13:51:30 -0600 eine mail an WK losgeschickt:
"Hi Winfried, bist du noch beim "Opus Dei"? Wenn nein,
warum nicht? Wenn ja, warum hat dein Verein sich bislang noch nicht zu
einer Stellungnahme zu meinen OD-Texten durchringen können? Neu: mgj.htm
Du brauchst nicht zu antworten - auch Schweigen deinerseits könnte
ich bei KzM kommentieren. Und bei jemandem, der als Richter sein Unwesen
treibt, bin ich ohnehin sehr großzügig, was Kommentare betrifft.
Außerdem gibt es ja so viele Kluth-Anekdoten, die ich veröffentlichen
könnte. Was hältst du eigentlich von Martin Luther? Angesichts
deiner "Lehrtätigkeit" an einer Uni, die diesen Namen trägt,
sicher
keine ganz unberechtigte Frage. Beeile dich mit deiner Antwort. In Christo"
In der Tat, Schweigen ist auch eine Antwort: Wer schweigt, scheint zuzustimmen.
So hüte man sich, uns gehässige, diffamierende oder sonstwie
moralisch verwerfliche und / oder strafrechtlich relevante Aussagen, etwa
über das LG Bonn oder das Opus Dei, anzudichten. Wir können versichern:
Würde sich irgendetwas derartiges auf unserer Homepage befinden, hätte
WK vermutlich keine Sekunde gezögert, gegen uns alle nur erdenklichen
Zwangsmaßnahmen durchzudrücken.
Anekdoten werden wir vielleicht an anderer Stelle auftischen.
Leserbriefe
Nun mag das LG Bonn argumentieren, dass es uns nicht anzuschreiben bräuchte,
weil wir ja schon von anderen über die fehlerhaften und ggf. strafrechtlich
relevanten Inhalte von KzM aufgeklärt worden seien.
Wir gestehen, dass wir von V2-Sektierern schon massig Post erhalten
haben, was natürlich insofern sonderbar ist, als alle hartnäckig
erklären, dass uns keiner kennt (s. Briefe
an einen Unbekannten), worüber nachzudenken aber offenkundig streng
verboten ist. So sehr uns auch die Quantität der Zuschriften überwältigt,
die Qualität genügt uns trotzdem noch nicht ganz. Ein neues Meisterwerk
philosophisch-theologischer Traktate lieferte uns der bekannte unbekannte
Sämann ab ("Sator Arepo", s. wiederum das Editorial
Nr. 15), in Szene gesetzt von SA wohl wegen des Textes über die
hl.
Messe in Herne, und interessanterweise schlug plötzlich der lange
verstummte Thomas Floren in eine recht ähnliche
Bresche. Wir können nicht garantieren, dass es sich bei dem Sämann
Arepo und Thomas Floren um ein und dieselbe Person handelt, wir sind noch
nicht einmal davon überzeugt. Die Qualität der Argumente ist
bei SA und TF aber zugegebenermaßen recht ähnlich. Hier jedenfalls
die Texte:
a) Sator Arepo
SA an PRHL, Mon, 20 Jan 2003 06:17:49 -0800
Falls Sie ein römisch-katholischer Priester sind - und das ist
mir und wohl auch vielen anderen Menschen immer noch nicht ganz klar, auch
nach Ihrer sogenannten "öffentlichen Hl. Messe in Herne", - spreche
ich folgendes Gebet, das den Priestern gewidmet ist, die ihrer heiligen
Berufung untreu geworden sind:
O Gott und Heiland, ich opfere Dir heute meine eigene Schwachheit,
Krankheit oder Leiden auf für jene Priester, die ihres heiligen Berufes
untreu geworden sind und in Sünden leben. Nimm mein Gebet und mein
geringes Opfer an; ich vereinige es mit den Leiden Deiner Mutter und dem
Kreuze. Rufe in Deiner Barmherzigkeit und durch Dein Erbarmen die Verirrten
zurück an Dein göttliches Herz und heile ihre Berufung; lass
sie nicht ohne die Gnade der Bekehrung aus dem Leben scheiden. Amen.
In Christo zeichnet ein römisch-katholischer Christ, der hier
nicht näher genannt werden möchte.
PRHL an SA, 20 Jan 2003 15:47:40 +0100
Hallo Sämann! Sie haben offenkundig nicht den guten Sämann
zum Vorbild, sondern sinnen nur darauf, schlechten Samen zu verbreiten.
Seit Jahren warte ich vergeblich auf eine Erklärung, weshalb ich kein
römisch-katholischer Priester sein sollte. Wenn angeblich Ihnen "und
wohl auch vielen anderen Menschen" (?) mein Status "immer noch nicht ganz
klar" ist, ist bei Ihnen ignorantia affectata (ignoranz.htm)
anzunehmen. Die Tatsache meines Priestertum können Sie sich bei jedem
x-beliebigen V2-Generalvikariat bestätigen lassen, und dass mein Glauben
römisch-katholisch ist, ist durch meine zahlreichen Texte eindeutig
bewiesen. Oder fragen Sie einfach die V2-Funktionäre, welches Dogma
(Jurisdiktionsprimat des Papstes, ...) ich nicht vollumfänglich annehme.
Da wird man Ihnen keines nennen können, obwohl meine Texte von den
V2-Sektierern akribisch untersucht werden. Die Aussage: "Dogmen können
durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig
sein" (kasper.htm), ist ein Zitat der V2-Sekte,
aber gerade nicht meine Meinung. Wenn Sie sich mit der Verleumdung zufrieden
geben, meine Aussagen seien "in der Regel unzutreffend, teilweise schmähend"
(redek004.htm), deutet auch das nur auf ignorantia
affectata bei Ihnen hin.
Wenn Sie mich für einen derjenigen Priester halten, "die ihres
heiligen Berufes untreu geworden sind und in Sünden leben", dann erklären
Sie doch bitte, inwiefern ich meines heiligen Berufes untreu geworden sein
und in welchen Sünden ich leben soll. Abschließend darf ich
Sie beruhigen: Alle, die an der Messe in Herne teilgenommen haben, haben
sich anscheinend sehr über meinen priesterlichen Dienst gefreut, jedenfalls
hat keiner mir Untreue oder sonst eine notorische permanente Sünde
vorgeworfen. Wenn Sie mehr wissen als ich und die mir bekannten Katholiken,
dann sprechen Sie offen. Ansonsten muss ich zudem noch bei Ihnen den Wunsch
konstatieren, dass ich nicht von meinem falschen Weg ablasse und mich der
Gefahr der ewigen Verdammnis aussetze. In Christo
SA an PRHL, 20 Jan 2003 09:48:32 -0800
Bitte geben Sie sich selbst eine Antwort auf Ihre eigenen Äußerungen.
- Ich glaube sowieso nicht daran, daß Ihre Seiten einem Apostolat
entsprechen, sondern einem eigenen, evtl. sehr "eigenwilligen" Geist. -
Trotzdem bete ich für Sie. - Sie haben mit der römisch-katholischen
und apostolischen Kirche absolut nichts zu tun und sind ein Mensch, der
sich innerhalb der "römisch-katholischen Kirche" sonnt. - Gerne erwarte
ich Ihren u.U. öffentlichen Kommentar. Der "Sämann"
b) Thomas Floren
TF an PRHL 23 Jan 2003 17:10:58 +0100
Sehr geehrter Herr L., etwas erstaunt war ich schon, als ich in Ihrem
"Editorial zu Ausgabe 03/02 (Nr. 71)" folgendes
las:
"12 Nov 2002 20:34:27 +0100 PRHL an Sator arepo: 1. Bitte Priester
mit Pater anreden. Wenn Sie an meinem Priestertum zweifeln, müssen
Sie berechtigte Gründe dafür haben. Ich kenne keinen."
Als ich damals noch davon ausging, dass Ihre "Priesterweihe" gültig
sei, da ich keine gegenteiligen Beweise hatte, wiesen Sie mich - wenn auch
in einem ganz und gar ungebührlichen Ton - zurecht darauf hin, dass
die Kirche verlangt, dass eine moralische Gewissheit bzgl. der Gültigkeit
eines Sakramentes angestrebt wird. Ich zitiere hierzu aus Ihrer Seite "Schmitz.htm":
"Thomas Floren aus der Indultszene hatte an uns bzgl. unserer Weihelinie
geschrieben: "Nach dem Grundsatz 'in dubio pro reo' gehe ich davon aus,
dass Ihre Priesterweihe gültig ist, solange nicht das Gegenteil eindeutig
bewiesen ist." Das ist eine durch und durch antikatholische Haltung, denn
die Kirche verlangt, dass eine moralische Gewissheit bzgl. der Gültigkeit
eines Sakramentes angestrebt wird."
Also: 1.) Einerseits soll derjenige, der Ihr Priestertum anzweifelt,
"berechtigte Gründe dafür haben".
2.) Andererseits muss aber für denjenigen, der Ihr Priestertum
anerkennen will, nach dem Grundsatz der Kirche eine moralische Gewissheit
bzgl. der Gültigkeit Ihrer Priesterweihe bestehen.
Beide von Ihnen angeführten Behauptungen widersprechen sich. Nach
dem Grundsatz der Kirche kann nur Punkt 2.) stimmen. Daraus folgt: So lange
keine moralische Gewissheit bzgl. der Gültigkeit Ihrer Priesterweihe
besteht, kann man die Gültigkeit Ihrer Priesterweihe anzweifeln und
muss dafür keine weiteren berechtigten Gründe haben. Weder ich
noch sonst irgendjemand muss nachweisen, dass Ihre Priesterweihe ungültig
ist, sondern SIE müssen nachweisen, dass Ihre Priesterweihe gültig
ist -aber nicht, indem Sie bequem auf irgendwelche Papiere der Erzdiözese
Freiburg verweisen. Den Nachweis müssen SIE hier auf Ihren Seiten
führen, damit jeder der Ihre Seiten liest, auch zu der moralischen
Gewissheit bzgl. der Gültigkeit Ihrer Priesterweihe kommt: - Falls
es tatsächlich solche Papiere der Erzdiözese Freiburg gibt, veröffentlichen
Sie doch bitte ganz einfach entsprechende Kopien auf Ihren Seiten - Falls
'Bischof' Schmitz tatsächlich ein gültig geweihter Bischof ist,
veröffentlichen Sie doch bitte die Sukzessionlinie, in der 'Bischof'
Schmitz steht
Beides aber haben Sie in über 4 Jahren noch nicht geschafft. Daher
kann man - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - davon ausgehen,
dass Sie KEIN gültig geweihter Priester sind.
Im Herrn Thomas Floren
Der Wahnsinn, in dem sich manche Parteigänger der V2-Sekte befinden,
mag noch so furchtbare Ausdrucksformen annehmen - trotzdem wagen wir nicht
zu behaupten, dass Amokläufer immer völlig unschuldig sind an
ihren "gewissen psychologischen Schwierigkeiten".
Wir meinen: Man kann sich freiwillig in einen Wahnsinn hineinsteigern,
vielleicht in gewisser Weise ähnlich, wie man sich betrinken kann.
Wer immer begierig Alkohol in sich hineinkippt, der ist deswegen noch nicht
automatisch unschuldig, wenn er betrunken ist und im Rausch dann Dinge
tut, die sich nicht gehören. Wer immer begierig die V2-Häresien
und Blasphemien in sich aufsaugt, der ist deswegen
noch nicht automatisch unschuldig, wenn er umnachtet ist und im Rausch
dann Dinge tut, die sich nicht gehören.
Konkret zu TF:
1. Er konstruiert einen Widerspruch zwischen dem Verifizieren und dem
Falsifizieren einer Aussage. Das Verifizieren geschieht positiv, indem
Beweise vorgelegt werden, die eine Aussage unterstützen. Das Falsifizieren
geschieht negativ, indem vermeintliche Beweise, die gegen die Aussage zu
sprechen scheinen, als fehlerhaft und damit wertlos erwiesen werden. Üblicherweise
findet man - auch in der Theologie - beides: Verifizieren und Falsifizieren.
Sogar Thomas von Aquin geht oft so vor, dass er sowohl seine eigene Position
begründet als auch die gegnerische Position widerlegt. Im Grunde könnte
TF uns sogar einen Vorwurf machen, wenn wir nicht das täten, was er
uns gerade zum Vorwurf macht, d.h. wenn wir nicht auf zweifache Weise (Verifizieren
und Falsifizieren) die Richtigkeit unserer Aussagen absichern würden.
TFs Ansatz ist also im Kern bereits völlig verderbt, indem er das
"einerseits - andererseits" kontradiktorisch auffasst. Insofern würde
es uns nicht wundern, wenn jemand keine gute Meinung bzgl. des geistigen
Gesundheitszustandes von TF hätte.
2. Speziell zur Frage nach der Gültigkeit bei der Sakramentenspendung
s. unseren diesbezüglichen Lefebvre-Text.
Wir zitieren dort aus der Dogmatik von Pohle u.a.: "Berufsmäßige
Heuchler aber, wenn sie auch eine noch so ernste Miene aufsetzen, pflegen
früher oder später sicher entlarvt zu werden, so daß der
Schaden, den sie durch ungültige Sakramentenspendung anrichten, zu
guter Letzt nicht allzu groß ausfallen dürfte."
Der Weg ist also ganz deutlich: Es müssen zunächst einmal
klare Beweise für die gültige Sakramentenspendung vorgelegt werden.
Bei Lefebvre: Es muss sicher sein, dass eine Weihehandlung durch einen
Bischof stattgefunden hat, dann ist die moralische Gewissheit gegeben.
Solange die moralische Gewissheit gegeben ist, besteht die Verpflichtung,
die Gültigkeit der Sakramentenspendung auch anzunehmen. Dementsprechend
gilt, was ebenfalls im Lefebvre-Text zitiert ist: "Verboten unter schwerer
Sünde ist die auch nur bedingte Wiederholung eines Sakramentes, wenn
es sicher gültig gespendet wurde" (H. Jone, Katholische Moraltheologie,
Paderborn (7)1936, S. 371f). Also: Es müsste erst falsifiziert werden,
dass ein Sakrament sicher gültig gespendet wurde.
3. Nun konkret zu unserer Weihe: Wir haben immer darauf hingewiesen,
dass die Weihe von Thiesen durch Rom, sowohl unter Pius XI. als auch unter
Pius XII., nebenbei auch von Lefebvre und dem Rest der V2-Sekte, als einwandfrei
gültig anerkannt wurde. Damit ist die Entscheidung eindeutig: Solange
niemand die Entscheidungen der katholischen Kirche falsifizieren kann,
sind wir moralisch verpflichtet, die Richtigkeit dieser Urteile anzunehmen.
Was TF hier also versucht, i.e. uns gegen Pius XI. und Pius XII. aufzuhetzen
und uns zu animieren, eine unter Todsünde verbotene Wiederholung der
Weihe anzustreben, kann selbst objektiv nicht anders als schwere Sünde
gewertet werden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass TF hartnäckig
die Fakten ignoriert, i.e. dass wir die Papiere von Freiburg und anderen
Quellen bereits großzügig bei KzM vorgestellt haben, sogar mit
einem Beispielscan. Und das tun wir genau in dem Text, gegen den TF so
hysterisch Sturm läuft, i.e. den Text über Bischof
Schmitz. Natürlich können wir noch mehr Bilder scannen, aber
ein "gescanntes" Bild kann genauso gefälscht sein wie ein "abgetippter"
Text. Also: Wer uns nicht glaubt, den laden wir sehr herzlich dazu ein,
sich die Richtigkeit unserer Aussagen von Freiburg bestätigen zu lassen.
Wer unsere Einladung ausschlägt, der kann schwerlich eine bessere
Begründung dafür geben als eben ignorantia affectata - TF selbst
gibt ausschließlich diese. Solange unsere Gegner die sichere Richtigkeit
der Urteile unter Pius XI. und Pius XII. nicht falsifizieren, darf an der
Gültigkeit unserer Weihe nicht gezweifelt werden. Wir haben bzgl.
unserer Weihe also positive Beweise vorgelegt und vermeintliche Gegenbeweise
als Täuschung entlarvt, z.B. in Der Begriff
"römisch-katholisch".
Objektiv gefällt sich TF also in einem Morast aus Lüge und
Ignoranz. Dann hat er wahrscheinlich auch keine Muße, einmal zu unseren
neuerlichen Berichten über seine Una-Voce-Truppe
Stellung zu nehmen. Dass seine Sekte und er sich mit ihr in einer radikalen
Bringschuld befinden, das stört ihn nicht. Wenn er sich tatsächlich
für die Realität schlichtweg blind geworden sein und nun nur
noch im blinden Hass gegen die Kirche, in Konsequenz dann auch konkret
gegen einen katholischen Priester, vor sich hertaumeln sollte, können
wir nicht mehr für ihn tun als beten.
Abschließend möchten wir in diesem Zusammenhang nicht verschweigen,
dass Schreiben wie diese von SA / TF schon Überdruss bei unserer Leserschaft
hervorgerufen haben. Ja, man hat uns fast schon vorwurfsvoll gefragt, warum
wir unsere Zeit mit Hetzpropagandisten, die an die Stelle von Argumenten
nur plumpe verlogene Beleidigungen setzen, vergeuden. Wenn man uns also
viel zu große Nachsicht mit unseren Gegner vorwirft, fällt es
uns nicht immer leicht, diesen Vorwurf zu entkräften.
Musterbriefe
Ganz von KzM-Beginn an haben wir unsere Leser immer zum aktiven Mitreden
eingeladen: Sie sollten sich ohne falsche Zurückhaltung an ihre Funktionäre
wenden und die Richtigkeit unserer Aussagen bestätigen lassen, resp.
ganz persönlich erfahren, dass die V2-Sekte restlos außerstande
ist, unsere Aussagen als falsch zu erweisen. Bei der Beantwortung von Zuschriften
weisen wir unsere Leser sehr oft auf die Möglichkeit, ja Notwendigkeit
hin, dass Sie sich über das Wesen der V2-Sekte Klarheit verschaffen.
Das einzige, was die V2-Sekte uns jemals "entgegengehalten" hat, war das
Faustrecht, das auch in solcher Hetzpropaganda
wie dem KzM-Text von Josef Spindelböck
seinen Ausdruck findet. Weil wir Sepps lächerliche "Gegenargumente",
die z.B. von Satansdienern wie Peter Miksch frenetisch
gefeiert werden, widerlegt haben, und weil Sepp obendrein nichts vorgebracht
hat, was seine Meinung verifizieren könnte, bleibt das ernüchternde
Urteil: Sepp ist ein skrupelloser Rufmörder.
Keiner der KzM-Leser hat uns eine KzM-sachbezogene Korrespondenz mit
der V2-Sekte zugeschickt. Mal wurde eine solche Korrespondenz im
vorhinein ausgeschlossen, mal in Aussicht gestellt.
Wer es nun selbst versuchen will, aber nicht so recht weiß, was er
an die V2-Funktionäre schreiben soll, für den veröffentlichen
wir hier einen Musterbrief:
Über die Homepage von Pater L. wurde beim Landgericht
Bonn die Beurteilung abgegeben, sie weise "in der Regel einen unzutreffenden,
teilweise schmähenden Inhalt über die Katholische Kirche" auf
(s. Die Klageschrift der Terroristengruppe "Sozietät
Redeker"). Welche seiner Aussagen sind unzutreffend / schmähend
und warum?
In ähnlicher Weise kann man an das LG Bonn schreiben:
In Ihrem Schriftverkehr mit und über Pater L.
behaupten Sie, Pater L. sei weder Priester noch katholisch, wohingegen
Sie die V2-Sekte als römisch-katholische Kirche ausgeben. Worauf stützen
Sie Ihre Behauptungen?
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