Thema Kapitulationserklärung
- Mailwechsel über die Freigabe der "katholisch"-Domains -
(Kirche zum Mitreden, 20.01.2004)
Als wir am Herz-Jesu-Fest 1999 zum
erstenmal
"rechtskräftig verurteilt" worden sind, vernahmen wir bereits den
Sirenenruf eines V2-Mitglieds, jetzt doch endlich aufzugeben. Wir taten
es nicht - und mittlerweile ist das V2-Mitglied zur
römisch-katholischen
Kirche übergetreten! Anlässlich der unmittelbar
bevorstehenden
"Vollstreckung" des Völkermordes
vernahmen
wir wieder einen Sirenenruf, der uns zur Kapitulationserklärung
bewegen
sollte; der entsprechende Mailwechsel ist hier dokumentiert. Eine
wichtige
Feststellung: Auch wenn die V2-Sekte uns zugesagt hat, wir dürften
unsere Meinung verbreiten, so hat sie uns eben dieses per
Gerichtsbeschluss
verboten! Also: Wir dürfen nicht sagen, dass das Gesamtverzeichnis
katholischer Internetseiten das Gesamtverzeichnis katholischer
Internetseiten
ist! Wir dürfen noch nicht einmal darüber informieren, dass
KzM
die ursprüngliche Seite der Domain katholisch.de ist - obwohl das
a) eine offenkundige Tatsache ist, die b) für jeden zweifelsfrei
nachprüfbar
ist. Und dementsprechend ist - wie bewiesen! - die "Begründung",
mit der die "Richter" unsere "Verurteilung" "rechtfertigen", aus
Lügen
zusammengestrickt. Es gehört zu den typischen Kennzeichen der
Nazis
und Über-Nazis, dass sie die Verbreitung der (auch
geschichtlichen)
Wahrheit verbieten, während sie ihr System aus hemmungslosen,
schon
grotesken Lügen konstruieren. Und es gibt in Deutschland de facto
keine Meinungs- und Forschungsfreiheit, wofür das "Tagebuch
der Anne Frank" nur einer unter unzähligen Beweisen ist.
Insofern
irrt der Schreiber ganz fatal mit seiner Behauptung bzgl. unserer
Homepage:
"Für die Inhalte darin muß mit Sicherheit anderes gelten, da
Sie eben eine andere Ansicht haben. Für diese Ansicht gibt es den
Schutz der Meinungs- und Forschungsfreiheit. Und katholischerseits
haben
Sie, hat jeder Katholik natürlich das unbenommene, unangreifbare
Recht,
die Lehre der katholischen Kirche zu erforschen und zu verbreiten.)"
Sicher
hat jeder Katholik das Recht, den katholischen Glauben zu bekennen,
aber
wer es in Deutschland tut, gegen den ziehen Staat und V2-Sekte
unbarmherzig
zu Felde - bis zum äußersten!
Doch vor der Dokumentation des Mailwechsels verschieben wir (zur
Entlastung
der KzM-Startseite und weil es thematisch passt) hier einige Schreiben
herein, die wir an die "staatliche Obrigkeit" geschickt und bis vor
kurzem
noch auf Startseite veröffentlicht haben. Nach wie vor
begnügt
sich der Staat mit einer Politik ganz im Geiste Adolf
Hitlers: Brutale Gewaltanwendung unter hartnäckigem Verzicht,
seine Handlungen zu rechtfertigen, und bei radikaler Weigerung, zu den
Argumenten der von ihm eindeutig unschuldig Verurteilten Stellung zu
nehmen.
Übrigens: Dass wir Wucherpfennig
regelmäßig
moneypenny nennen, dient vermutlich nicht unbedingt als Kompliment
für
ihn. Eins ist aber sicher: moneypenny genießt in unserem
Bekanntenkreis
nicht das allerbeste Ansehen. Wir meinen: Wenn moneypenny aus seinem -
absolut von ihm selbst verschuldeten! - Image als Lachnummer und
Witzfigur
(und das ist noch das allerharmloseste Urteil, was manche über ihn
abgeben!) heraus will, braucht er bloß eine theoretisch
kinderleichte
Aufgabe zu erfüllen: Er muss sich legitimieren. Solange er trotzig
auf den Pfaden Adolf Hitlers herumstolziert, wird er auch weiterhin als
Lachnummer resp. weniger Rühmlicheres dienen. Es geht alles
vorüber,
es geht alles vorbei, auch uns moneypenny mit die Tyrannei. Also,
moneypenny:
Du bist am Zug! Ähnliches gilt auch für die V2-Sekte resp.
die
Redekianer: Sie könnten unverzüglich praktisch mühe- und
kostenlos sämltiche "katholisch"-Domains von uns übertragen
bekommen
- sie bräuchten nur ihre Behauptung zu beweisen, unsere Aussagen
seien
"in der Regel unzutreffend, teilweise
schmähend".
Ja - etwaige diesbzgl. finanziellen Aufwendungen würden wir ihnen
sogar noch - in vertretbarem Rahmen - ersetzen! Was können wir
denn
noch für sie tun?! Können wir es ihnen überhaupt noch
leichter
machen?! Wir erwarten ja gar nicht, dass jemand selbst eine
Argumentation
zusammenschreibt - er braucht nur entsprechende Literatur vorzulegen
(aber
bitte nicht solch einen vernunftbeleidigenden Müll wie Andy
Laun!). Solange allerdings das bloße Faustrecht
angewendet wird, dürfen wir keine Kapitulationserklärung
abgeben,
denn: "Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, der christliche Staat sei von
der Kirche vollständig unabhängig, oder die Kirche sei dem
Staate
unterworfen, der ist ein Häretiker"; s. auch die entsprechende Predigt.
I. Einträge von der Startseite
15.12.2003: Am 13.12.2003 erreichte uns ein Schreiben von der Generalstaatsanwaltschaft
Köln:
Ihre erneute Eingabe vom 08.12.2003
Sehr geehrter Herr L. , Ihr vorgenanntes Schreiben wurd mir heute zur
Beantwortung vorgelegt. Ich habe Ihre weitere Eingabe erneut
zuständigkeitshalber
an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Bonn, Postanschrift:
Herbert-Rabius-Str.
3, 53225 Bonn, zur Prüfung und eventuellen weiteren Veranlassung
übersandt.
Zur Vermeidung von Missverständnissen darf ich klarstellen, dass
eine
Einflussnahme hiesiger Behörde in Ihrer Angelegenheit nicht
möglich
ist. Hochachtungsvoll Im Auftrag Ehlen Beglaubigt [Ackermann?]
Justizshauptsekretär
Heute verfassten wir endlich eine Antwort, die wir per Fax geschickt
haben an Generalstaatsanwaltschaft in Köln, Reichenspergerplatz 1,
50670 Köln, Fax: 0221 / 7711 - 418; nachrichtlich an:
Staatskanzlei
NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837 - 1150;
Völkermordinstitut
LGB, Wilhelmstr. 21-23, 53111 Bonn, Fax: 0228 / 702 - 1600;
Generalbundesanwalt,
Brauerstraße 30, 76137 Karlsruhe, Fax: 0721 / 8191-590;
Oberstaatsanwaltschaft
Bonn, Herbert-Rabius-Str. 3, 53225 Bonn, Fax: 0228 / 9752 - 600:
Völkermordinstitut "Landgericht Bonn"; Schreiben
von Ehlen, 10.12.2003
Das Schreiben von Ehlen belegt sehr eindringlich die
nationalsozialistische
Gesinnung, die bei der so gen. "Justiz" herrscht.
1. Ehlen verwendet mir gegenüber die laikale Anrede; das ist
zunächst
einmal Ausdruck hemmungsloser Ignoranz, denn ich habe schon mehrfach
darauf
hingewiesen, dass Priester mit "Herr Pater" angeredet werden. Auch
gegenüber
Lindner von der GStA Köln, mit dem ich kurz telephoniert hatte
(deshalb
mein Fax vom 08.12.2003), habe ich auf die korrekte Anrede hingewiesen,
die Lindner dann auch übernommen hat. Da ich aber keine
Aufzeichnung
des Telephonates besitze, werde ich in Zukunft noch strenger darauf
achten,
dass sämtliche Korrespondenz mit dem Staat ausschließlich
auf
schriftlichem Wege erfolgt. Obendrein ist die laikale Anrede nicht nur
Ausdruck von Ignoranz, sondern auch von Gehässigkeit. Bereits die
Nazis befleißigten sich der Respektlosigkeit gegenüber
Klerikern.
2. Die von mir mehrfach geäußerte Frage nach der Faxnummer
der OStA Bonn blieb weiter unbeantwortet. Immerhin konnte ich anhand
der
Straßenangabe nun eine Faxnummer im Internet finden, so dass
dieses
Fax (s. Verteiler oben) auch an die OStA Bonn geschickt wird.
Zukünftige
Eingaben zu der Sache Völkermordinstitut "Landgericht Bonn" werden
vorerst nicht mehr an die GStA Köln verschickt. Was die Faxnummer
betrifft, hier ein einfaches Rechenbeispiel: Wenn ich einen Brief (eine
Seite) an vier Empfänger per Fax verschicke, kostet das an
Faxgebühren
(G3-Fax) weniger als 0,10 EUR (knapp 20 Pfennig); wenn ich einen Brief
(eine Seite) an vier Empfänger per Post verschicke, kostet das an
Porto bereits 2,20 EUR (knapp 4,40 Mark); dabei ist der zeitliche
Aufwand
für Fahrt zur Post, Kauf von Briefmarken etc. noch gar nicht
berücksichtigt.
Man kann das Beispiel auch für Mitteilungen, die vier Seiten lang
sind, hochrechnen. Ich führe ein bescheidenes Leben und kann mich
für hemmungslose Geldverschwendung nicht begeistern. Der Staat hat
diese Skrupel offensichtlich nicht, s. z.B. "Die öffentliche
Verschwendung.
Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler" für die jeweiligen Jahre.
Er sollte sich trotzdem mit dem Gedanken abfinden, dass manche
Bürger
noch aufs Geld schauen - und auf die Gerechtigkeit, denn:
3. Wenn Ehlen erklärt, "dass eine Einflussnahme hiesiger
Behörde
in Ihre Angelegenheit nicht möglich ist", dann liest sich das so
wie
das ärgste Propagandamaterial der Nazis. Zunächst einmal ist
es nicht nur "meine Angelegenheit", sonst wäre der Tatbestand des
"Völkermordes" ja auch nicht erfüllt, sondern es geht um die
katholische Kirche. Die ersten Auswirkungen bestehen in der Vernichtung
des Herner Messzentrums. Da ich in dieser Gegend der einzige
katholische
Priester bin, bleiben die Gläubigen künftig ohne Sakramente,
es sei denn, sie nehmen sehr weite Reisen auf sich. Früher oder
später
wird der heutige Staat die heutigen Gläubigen genauso
abschlachten,
wie er es von den Nazis gelernt hat, s. z.B. die Weiße Rose.
Dass die Forderungen des Staates, die Kirche solle sich ihm
unterwerfen,
häretisch sind, habe ich z.B. in einer Predigt thematisiert (kommt
als zweites Fax [s. Predigt am 11.05.2003]).
Dass die Bürger das Recht zum aktiven Widerstand haben, ist
allgemeine
Lehre der Kirche. Zudem heißt es im "Grundgesetz": Artikel 4:
"(1)
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des
religiösen
und
weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die
ungestörte
Religionsausübung wird gewährleistet." Artikel 20: "(1) Die
Bundesrepublik
Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle
Staatsgewalt
geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und
durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung
ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die
verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz
und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung
zu
beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere
Abhilfe nicht möglich ist."
Die Staatsgewalt ist selbst dann nicht berechtigt, göttliches
Recht (dazu gehört auch die Unversehrtheit des
Glaubensbekenntnisses)
zu beugen, wenn sie - wie das Völkermordinstitut "Landgericht
Bonn"
- "im Namen des Volkes" vor ihre Zwangsentscheidungen schreibt.
Objektiv
kann und muss jeder Bürger gegen das Völkermordinstitut
"Landgericht
Bonn" vorgehen. Um aber die Gefahren der Selbstjustiz zu verringern,
sollte
die staatliche Obrigkeit die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen.
Wenn
sie scheitert, sind Konsequenzen zu erwarten. Ich weise
abschließend
darauf hin, dass die Zeit sehr drängt. In all den Jahren haben die
Über-Nazis es sich auf ihren Thronsesseln gemütlich gemacht
und
die Vernichtung der Kirche mit Inbrunst beobachtet resp. betrieben. Nun
stehen Inhaftierung usw. eines katholischen Priesters, also radikal
sakrilegische
Handlungen, ganz konkret bevor. Die Nazis haben es nicht geschafft, die
Kirche in Deutschland zu vernichten; die Über-Nazis haben gute
Aussichten,
dieses ihr Ziel zu erreichen.
23.12.2003: Fax an Generalstaatsanwaltschaft in Köln:
Völkermordinstitut "Landgericht Bonn";
1. Schreiben von Triller, StA Bonn, 18.12.2003, 63 Js 485/03; Hiermit
lege ich Beschwerde gegen die o.g. Benachrichtigung ein und erstatte
ich
Strafanzeige gegen Triller wegen schwerer Beleidigung und Verleumdung.
2. Schreiben von Klein, GStA Köln, 18.12.2003, Zs 1876/03; Hiermit
erstatte ich Strafanzeige gegen Klein wegen Rechtsbeugung.
Begründung
Zu 1. Der Über-Nazi Triller geht mit keinem Wort auf meine
Argumente
ein, m.a.W. es fehlt jegliche Begründung für seine
Einstellung
des Verfahrens. Außerdem versteigt sich Triller zu der Bemerkung:
"Mit Verwunderung nehme ich im übrigen zur Kenntnis, daß Sie
auch in Ihrer Anzeige den Begriff 'katholisch' wiederum
mißbräuchlich
in Anspruch nehmen." Diese Behauptung ist eine äußerst
schwere
Beleidigung, denn nicht nur ist sie nicht bewiesen, sondern sie ist
klar
als falsch erwiesen. Triller nennt selbst keinen Beweis für die
Richtigkeit
seiner Verleumdung gegen mich, ferner ignoriert er hartnäckig die
Beweise gegen die Richtigkeit seiner Verleumdung.
Zu 2. Der Über-Nazi Klein macht sie ebenso wie sein Komplize
Triller
dieser hartnäckigen Lügen und Verunglimpfungen schuldig:
einfach
keine Beweise nennen und auf die Gegenbeweise nicht eingehen.
Die Bonner Richter sind - wie bewiesen wurde und unbestritten ist -
"skrupellose, blutgeile, absolut verlogene Sadisten, aus der Gosse
kriminellen
Abschaums zusammengekratzer Bodensatz" (s. tod_0003.htm;
anmass02.htm).
Sofern die StAs Bonn und Köln sich auch weiterhin weigern,
Argumente
vorzulegen resp. auf Argumente einzugehen, erklären sie sich damit
als einverstanden, dass auch auf sie dieses Urteil über die Bonner
Richter angewendet wird. Die hartnäckige Rotznäsigkeit, mit
der
z.B. die StAs Bonn und Köln glänzen (laikale Anrede!), ist
bislang
noch von keiner einzigen Stelle als rechtmäßig erwiesen
worden;
in ihr kommt die nationalsozialistische Gesinnung der "Justiz"
besonders
deutlich zum Ausdruck.
30.12.2003: Fax an Generalstaatsanwaltschaft in Köln:
Das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn" hat
mir heute ein Schreiben zukommen lassen, in dem es mir eine Frist von
zwei
Wochen (drei Wochen ab 22.12.03) setzt, das "Ordnungsgeld" in Höhe
von 10'005,60 Euro zu zahlen.
Der von mir gegen das "Urteil" eingelegte Widerspruch wird gar nicht
berücksichtigt: Nach wie vor ist bei mir keine Legitimation
eingetroffen,
womit das LGB sein verbrecherisches Treiben begründet. Ohne diese
Legitimation ist das LGB nichts weiter als eine Horde von skrupellosen,
blutgeilen, absolut verlogenen Sadisten, aus der Gosse kriminellen
Abschaums
zusammengekratzer Bodensatz" (s. tod_0003.htm;
anmass02.htm).
Ich erinnere daran, dass die Handlungen des Staates sakrilegisch sind
und den Tatbestand des Völkermordes erfüllen. Wucherpfennig
und
Komplizen müssen dringend aufgehalten werden. Wenn der Staat sich
weigert einzulenken, können Notwehrmaßnahmen nicht
ausgeschlossen
werden.
Die Kirche hat schon sehr viel Abschaum überlebt; sie wird auch
Wucherpfennig und Komplizen überleben.
Mit der gebührenden Achtung
11.01.2004: Fax an Oberlandesgericht Köln u.a.:
Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
Generalstaatsanwaltschaft Köln, 6 AR (8) 404/03
Ermittlungen gegen das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn"
Mein Fax vom 30.12.2003 an die Generalstaatsanwaltschaft Köln
Brief von Leu an mich, 06.01.2004
In der o.g. Sache weise ich auf folgende neue KzM-Texte besonders hin:
1. "Im Namen des deutschen Volkes - Anklageschrift und Verurteilung
von Dr. Max Josef Metzger ("Bruder Paulus")", justmrd2.htm
(enthält eine Mitteilung an Wucherpfennig ("moneypenny") vom "LG
Bonn"
sowie einen exemplarischen Vergleich zwischen Nazis und
Übernazis).
2. "Finishing With Sedevacantism? - ENGLISH Article by Fr. Martin
Stepanich",
finish.htm
(belegt, dass nicht alle Länder so restlos übergeschnappt
sind
wie die Bundesrepublik Deutschland, die den Bürgern aufzwingt,
eine
Sekte von Apostaten als katholische Kirche zu bezeichnen).
Schließlich weise ich darauf hin, dass es nicht immer reicht,
bloß die Symptome zu bekämpfen, die Ursachen aber zu hegen
und
zu pflegen. Konkret bezogen auf das Völkermordinstitut
"Landgericht
Bonn" bedeutet das, dass der Kampf in erster Linie gegen die
Verbrecherorganisationen
"Bundesverfassungsgericht" und "Bundesgerichtshof" geführt werden
muss. "Urteile" beider Organisationen wurden bei KzM bereits untersucht
und als bewusste Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze entlarvt
(s. kaiser.htm resp. marter.htm).
Ich versichere nachdrücklich, dass ich das kriminelle Treiben der
BRD in keiner Weise unterstützen und mich auch durch Androhung
resp.
Anwendung von Gewaltmaßnahmen nicht von meinem katholischen
Bekenntnis
abbringen lassen werde.
Mit der gebührenden Achtung
13.01.2004: Fax an Oberlandesgericht Köln u.a.:
Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
Generalstaatsanwaltschaft Köln, 6 AR (8) 404/03
Ermittlungen gegen das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn"
"Förmliche Zustellung" des Völkermordinstitus an "Herrn L.",
09.01.2004
Heute habe ich die o.g. Mitteilung vom Völkermordinstitut
"Landgericht
Bonn" erhalten, derzufolge die V2-Sekte, vertreten durch die
Terroristengruppe
Redeker, einen Bestrafungsantrag ("empfindliche Geldstrafe" /
Gefängnis)
gegen mich gestellt hat.
Gegen diesen Antrag lege ich hiermit Widerspruch und Beschwerde ein.
Wie auch in allen anderen Schreiben seitens der V2-Sekte, der
Terroristengruppe
Redeker und des Völkermordinstituts "Landgericht Bonn", fehlt in
diesem
Schreiben die Legitimation, mit der die gegen mich verschworenen
Parteien
begründen, weswegen sie göttliches Recht außer Kraft
setzen
können resp. mit welchem Recht sie mich, einen
römisch-katholischen
Priester, zu einem akatholischen Laien erklären. Das Treiben des
Völkermordinstituts
ist also nach wie vor ohne jede Rechtsgrundlage; es erfüllt den
Tatbestand
des Völkermords (gegen die katholische Kirche) sowie der
äußerst
schweren öffentlichen Beleidigung (gegen mich); es steht
außerdem
nicht nur im Widerspruch zum Naturrecht und zum Kirchenrecht, sondern
auch
zum Grundrecht der ungestörten Religionsausübung (GG Art. 4).
Es ist allmählich höchste Zeit, dass solchen Über-Nazis
wie moneypenny das Handwerk gelegt wird, sonst werden moneypenny und
Komplizen
sich des Sakrilegs schuldig machen. Notwehrmaßnahmen können
nicht sicher ausgeschlossen werden.
Als Beleg für die geistige Umnachtung der verschworenen Parteien
mag auch die Tatsache dienen, dass gleich dreimal die KzM-Startseite
(jeweils
17 (siebzehn) Druckseiten!) ausgedruckt und mir zugeschickt wurde. Mit
der gebührenden Achtung
II. Mailwechsel bzgl. unserer Kapitulationserklärung
N.N. an PRHL, 7 Jan 2004 02:38:18 +0100
Hochwürdiger Herr Pater L.,
in Ihrer akuten Bedrängnis wünsche ich Ihnen vorab viel Kraft
und Hoffnung. Ich bin [...] + Firmung in die römisch-katholische
Kirche
in [...]. (Um Vorab-Definitions-Streitigkeiten zu vermeiden: Der
Priester,
der mich aufgenommen hat, war damals 71 Jahre alt, konnte also auch
nach
Ihrem Verständnis eine gültige Weihe in die
römisch-katholische
Kirche vorweisen/ Weihe wohl vor 1962, ein Jesuit). Angesichts der
fortgeschrittenen
Situation und der tatsächlich drohenden Verhaftung möchte ich
Ihnen folgende Dinge vor-schlagen:
I.) Gehen Sie doch auf die Bedingungen ein! Im Beschluß vom
3.12.2003
des LG Bonn wird verlangt:
1. es zu unterlassen, den Begriff "katholisch" als Internetadresse
zu verwenden, insbesondere die Domänen "katholisch.net",
"katholisch.
de.ms", "katholisch.eu.tc" und "roemisch-katholisch.info" im Internet
als
Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten,
2. es zu unterlassen, ein Internetportal zu unterhalten, auf den der
Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein offizieles Portal der
katholischen
Amtskirche, insbesondere wenn dies wie in ... Seite
katholisch.net
- lokale Kopie bei KzM dargestellt - geschieht;
3. gegenüber dem zuständigen Registrar die Freigabe der
Domänen
"www.katholisch.net", "www.katholisch.de.ms", "www.katholisch.eu.tc"
und
"www.roemisch-katolisch.info" zu erklären. (Der Beklagte
trägt
die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig
vollstreckbar.)
II.) Dieses Ansinnen von mir würde Ihnen helfen, der Verhaftung
zu entgehen und möglicherweise Ihrem Anliegen auch viel mehr
nutzen.
1.) Meine Einstellung zu Ihnen - seit ca. Mitte Oktober 2003 kenne
ich Ihre Seite - ist eine wohlwollende, Sie primär als Mensch mit
dem Recht zur freien Meinungsäußerung ernstnehmende.
Zweitens
ist mir als Konvertit die Kirche, ihre Heiligkeit, die Wahrheit ein
großes
Anliegen. Ich habe keine expliziten Kontakte zu Sedisvakantisten, zur
Pius-
oder Petrus-bruderschaft o.ä. Ich kenne einige Ihrer
Studienkollegen
in Chur.
2.) Inhaltliches
a) Da Sie in solch eine große Auseinandersetzung verwickelt sind,
meine ich, daß schon gefragt werden kann, ob Ihre inhaltlichen
Argumente
diese überhaupt begründen können. Können sie es
nicht,
ist ernsthaft zu fragen, wie Sie es wagen können, geradezu mit
jeglicher
staatlichen und kirchlichen (evtl. "V2"-Stelle) in Streit zu sein.
b) Die Hauptfrage, die für mich bei weitem noch nicht geklärt
ist, ist sicherlich die Vita von Papst Johannes XXIII. Ich darf Sie
darauf
hinweisen, daß die Beweislast für einige Ihrer
ungeheuerlichen
Aussagen weiterhin bei Ihnen liegt. So mir nichts dir nichts, kann
weder
einem Konzil noch gewählten Päpsten die Legitimation
abgesprochen
werden. (Die entsprechenden Seiten von Ihnen habe ich
selbstverständlich
schon gelesen).
c) Zu bedenken ist auch, warum Sie sich bei Zutreffen einiger Ihrer
Vermutungen, hauptsächlich bezogen auf Papst Johannes XXIII., aber
auch angeblich häretische Aussagen von Konzilien, Päpsten,
Bischöfen
etc., nicht an die Apostolischen Behörden wenden. Gegebenenfalls
würde
ich bei Überzeugung in bestimmten Fragen Ihnen dazu assistieren.
(Sollten
Sie Recht haben, könnte das zu Auswirkungen allerersten Ranges in
der kirchlichen Hierarchie führen!!).
Daß Sie auch Apostolischen Behörden, wohl auch dem Obersten
Gerichtshof - der Apostolische Signatur - ihre Rechtskontinuität
ab-sprechen,
würde (1.) eine sehr genaue Argumentation erfordern und (2.), was
vielleicht viel wichtiger ist, wären Sie verpflichtet, bzw. es
wäre
sehr wünschenswert, die nach IHRER Ansicht dann jetzt bestehende
Organisation
der römisch-katholischen Kirche (Bischöfe, Diözesen,
legitime
Pfarrer, Mess-Zelebrations-Orte, u.ä.) transparent und
möglichst
umfassend zu benennen! Die Kirche hat nichts zu verbergen!
III.) (Persönliche Argumente für Sie. Ich bitte hier um
Diskretion)
Bisher hatte ich kaum jemanden bzw. eine Richtung kennenlernen
können,
die derart konsequent in der Krise der Kirche argumentiert. [...]
IV.) Zu Ihrer aktuellen Situation:
1.) Ihre Notsituation ist offenkundig. Das letzte Urteil des LG Bonn
vom 3.12.2003 ist vorläufig vollstreckbar. Da Sie 250.000 EUR
sicher
nicht und wahrscheinlich nie begleichen können, ist Ordnungshaft
nahezu
sicher. (Ohne mich im Moment festlegen zu wollen: Ohne weiteres ist sie
sicher nicht über 6, evtl. bis 18 Monate, verlängerbar. Es
handelt
sich um keine Strafe, erst recht um kein "lebenslänglich").
Höchstenfalls
werden Sie einen Offenbarungseid ablegen müssen und mit der
jederzeitigen
- dies aber schon durchaus lebenslänglichen -Pfändung von
Beträgen,
die das Lebensminimum überschreiten, rechnen müssen. Wenn Sie
die genau bezeichneten Handlungen aber unterlassen
(Unterlassungsanspruch!),
haben Sie gar nichts zu befürchten.
2.) Können Sie es sich also nicht überlegen, auf Ihre Domains
www.katholisch.net, http://katholisch.cjb.net einfach zu verzichten
(und
lt. homepage vom 10.12.2003 noch www.roemisch-katholisch.info;
www.katholisch.tk;
http://www.katholisch.eu.tc; http://www.katholisch.de.ms; evtl.
andere)?
Sie haben doch, wenn Sie ehrlich sind, damit vor allem für Ihre
Meinung
per Internet "werben" wollen. Ihre Meinung ist, daß der
derzeitigen
in Deutschland das Namensrecht "römisch-katholisch" zukommenden
Vereinigung
(nach Ihrer Ansicht die "V2-Sekte") aufgrund römisch-katholischer
Lehre (vorwiegend vor 1962 publiziert) dieses aber nicht zusteht, weil
quasi "die ganze Kirche vom Glauben abgefallen ist". Zur Publikation
dieser
Ihrer Ansicht benötigen Sie aber diese Domains gar nicht
unbedingt!
So hat sogar in einer frühen Anzeige der Verband der Diözesen
Deutschlands es Ihnen unbenommen gelassen, Ihre Meinung zu vertreten.
Auch
im Internet. Es geht tatsächlich vorwiegend um diese Domain-Namen.
(Für die Inhalte darin muß mit Sicherheit anderes gelten, da
Sie eben eine andere Ansicht haben. Für diese Ansicht gibt es den
Schutz der Meinungs- und Forschungsfreiheit. Und katholischerseits
haben
Sie, hat jeder Katholik natürlich das unbenommene, unangreifbare
Recht,
die Lehre der katholischen Kirche zu erforschen und zu verbreiten.).
Aber
müssen Sie sich wirklich mit NAHEZU ALLEN UND JEDEM
PERSÖNLICH
ANLEGEN, nur um diese Domains zu behalten? Es könnte ja sein,
daß
auf normalem juristischem Wege, sei es in Deutschland oder anderswo,
oder
durchaus auch in Kontakt mit (oder auch gegen die aktuell agierenden)
Apostolischen
Behörden eine Änderung, Einsicht, Fortschritt im GLAUBEN
erreichbar
wäre. Und zwar bezogen auf die eigentlichen Fragen.
Zusätzlich
ist auch zu betonen, daß priesterliches Wirken doch primär
seelsorgerlich
sein muß. Um einzelne Seelen kämpfen, für wirkliche
Lösung
der problematischen Fragen in Kontakt mit Gleichgesinnten bzw.
Überzeugungsbereiten.
Jedenfalls könnten Sie sich so die gerichtliche Verfolgung in
Hinsicht
auf die domains ersparen.
V.) Schluß: Ich höre nun einmal auf, und hoffe und bete,
daß Sie wirklich die Wahrheit suchen und kirchlich handeln
wollen.
Gewisse, übersteigerte Angriffe gegen alles und jeden
("Schlangenbrut")
lassen mich aber manchmal daran zweifeln. Sollten sich solche
Reaktionen
durch den Verfolgungsdruck erklären, so hätte ich trotzdem
noch
Verständnis. Allerdings hat eine mir bekannte, Ihre Positionen im
Grundsätzlichen teilende Dame, deshalb aber darauf verzichtet, mit
Ihnen Kontakt aufzunehmen. Eine wissenschaftlich fundierte, ruhige,
sachliche
Auseinandersetzung ist dem eigentlichen Anliegen von Ihnen doch viel
angemessener.
Wieso meinen Sie, dazu unbedingt das Internet bzw. explizit den (nun
einmal
nach derzeitiger Rechtslage für die aktuelle Amtskirche
geschützten)
Namen "katholisch" in domain-Namen brauchen zu müssen?
Mit besten Grüßen und dem Wunsche nach Gottes und Mariens
Segen für Sie und verbleibt Ihr
PRHL an N.N., 08 Jan 2004 16:48:34 +0100
Sehr geehrter Herr N., Ihr Schreiben ist durch und
durch antichristlich geprägt. Inhaltlich bieten Sie im
wesentlichen
den gottfeindlichen Sermon, der in KzM-Texten schon längst
abgehandelt
ist, insbesondere in den drei Einleitungstexten. Im wesentlichen
genügt
es also, auf diese zu verweisen; erschwerend kommt hinzu, dass die
neueren
und kurzen Texte doerman.htm und spindl10.htm
ebenfalls Ihre Aussagen als unhaltbar und direkt gottfeindlich
erweisen.
> b) Die Hauptfrage, die für mich bei weitem noch nicht
geklärt
ist,
> ist sicherlich die Vita von Papst Johannes XXIII. Ich darf Sie
darauf
> hinweisen, daß die Beweislast für einige Ihrer
ungeheuerlichen
> Aussagen weiterhin bei Ihnen liegt. So mir nichts dir nichts,
kann
> weder einem Konzil noch gewählten Päpsten die
Legitimation
> abgesprochen werden.
Ihr Glaubensbekenntnis ist offenkundig die ignorantia affectata (s.
ignoranz.htm).
> c) Zu bedenken ist auch, warum Sie sich bei Zutreffen
einiger Ihrer
> Vermutungen, hauptsächlich bezogen auf Papst Johannes
XXIII.,
> aber auch angeblich häretische Aussagen von Konzilien,
Päpsten,
> Bischöfen etc., nicht an die Apostolischen Behörden
wenden.
> Gegebenenfalls würde ich bei Überzeugung in
bestimmten
Fragen
> Ihnen dazu assistieren. (Sollten Sie Recht haben, könnte
das zu
> Auswirkungen allerersten Ranges in der kirchlichen Hierarchie
> führen!!).
Wie bitte? Ach ja, ignorantia affectata!
> Allerdings hat eine
> mir
> bekannte, Ihre Positionen im Grundsätzlichen teilende
Dame,
deshalb
> aber
> darauf verzichtet, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.
s. liebe.htm. Also wieder ignorantia affectata
- allerdings muss man ja nicht mit mir Kontakt aufnehmen, um sich zu
bekehren,
s. freude.htm Ihre Situation ist
äußerst
schlimm. Sie sind als V2-"Konvertit" quasi vom Regen in die Traufe
gekommen,
wobei Sie allerdings dank Ihrer ignorantia affectata Ihr Traufendasein
mir gegenüber mit wertlosen Floskeln verteidigen wollen. M.a.W.
ich
kann Ihnen nicht helfen, solange Sie keine Hilfe wollen. Ich werde aber
dafür beten, dass Sie sich aus Ihrem Elend befreien wollen und
sich
aufmachen, um endlich ein Kind der katholischen Kirche zu werden. Wenn
Sie dies ernsthaft anstreben, werde ich sehen, was ich für Sie tun
kann. Vorerst muss es also beim stillen Gebet bleiben. Meiden Sie
schädliche
Einflüsse. In Christo
N.N. an PRHL, 20 Jan 2004 14:48:58 +0100
Hochwürden,
ich habe mit Bekannten Ihre Homepage studiert. Ihr Haupt-anliegen ist
ja, daß man nach wie vor versucht, Ihre Berechtigung als
Geistlicher
als rechtsunwirksam hinzu-stellen. Eine Bekannte von mir riet mir,
Ihnen
zu schreiben, daß Sie nicht den Fehler machen sollten und das
Pferd
von hinten aufzäumen. Zwingende Logik sei: Wer es wage, die Ihnen
innenwohnende, rechtsgültige und rechtsbestehende
Priesterwürde
anzuzweifeln, müsse logischerweise, juristisch zwingend, erst die
Würde Ihres Bischofs, der Sie geweiht hat, anzweifeln. Damit
hätten
Sie den Sieg in Ihrer Hand. Soweit ein weiterer Versuch, Ihnen evtl.
entgegenzukommen.
Mit freundlichen Grüßen
PS: In meine Worte umformuliert: Inwieweit ist die Bischofwürde
Ihres vormaligen Jurisdiktions- (und wohl Weihe-)Bischofs
Bartolomäus
SCHNEIDER unbezweifelt und auch von V2 anerkannt? Sollte jener vom
damaligen
Bischof von Freiburg - etwa durch von Ihnen verbreitete Briefe auf der
homepage - akzeptiert worden sein, so dürften keinesfalls Sie als
von ihm geweihter Priester alles aus-baden müssen. Was mich noch
weiter
interessiert: Inwieweit steht Ihre Priesterweihe - und die
wahrscheinlich
vom damaligen Bischof Haas verweigerte -im Zusammenhang mit den
Vorgängen
um seine Demission von Chur nach Vaduz?
PRHL an N.N. 20 Jan 2004 15:27:41 +0100
> Zwingende Logik sei: Wer es wage, die
Ihnen innenwohnende,
> rechtsgültige und rechtsbestehende Priesterwürde
anzuzweifeln,
> müsse logischerweise, juristisch zwingend, erst die
Würde
Ihres
> Bischofs, der Sie geweiht hat, anzweifeln.
> Damit hätten Sie den Sieg in Ihrer Hand.
Da geht bei Ihnen so einiges durcheinander.
Es gibt zwei Aspekte:
a) katholisch (Bekenntnis);
b) Priester (Weihe).
Mögliche Verknüpfungen:
1. a und b
2. nur a
3. nur b
4. weder a noch b
In den Prozessen geht es ausschließlich um a); auch wenn b) immer
geleugnet wird (laikale Anrede), ist es nirgends als Anklagepunkt
formuliert,
dass ich mich als Priester bezeichne; das war nur Gegenstand mehrerer
Strafanzeigen
(s. anmass02.htm). In den Domain-Prozessen
katholisch.de
resp. katholisch.net wird beidesmal auf das BGH-"Urteil" abgestellt (s.
marter.htm), das gegen die Piusbrüder
verkündet
wurde, unahbhängig von der Frage nach der Gültigkeit der
Lefebvre-Weihen.
> In meine Worte umformuliert: Inwieweit ist die
Bischofwürde
Ihres
> vormaligen Jurisdiktions- (und wohl Weihe-)Bischofs
Bartolomäus
> SCHNEIDER unbezweifelt und auch von V2 anerkannt?
Also: Schneider (Jurisdiktionsbischof) und Schmitz (Weihebischof) sind
beide in Linie von Stumpfl (der wiederum weihte sowohl Thiesen als auch
Wiechert). Für Einzelheiten s. schmitz.htm
und heller01.htm
Das ist auch der Grund, das selbst Spindelböck es nicht wagt,
meine Weihe für definitiv ungültig zu erklären, sondern
immer nur versichert, er habe sich nie richtig mit meiner Weihe resp.
mit
den diesbzgl. kirchlichen Urteilen auseinandergesetzt, deswegen sei er
nicht von der Gültigkeit "überzeugt" (was logisch ist: Wenn
man
sich weigert, Argumente überhaupt nur zur Kenntnis zu nehmen, kann
man nicht überzeugt werden).
> Sollte jener vom damaligen Bischof von Freiburg - etwa durch
von
> Ihnen verbreitete Briefe auf der homepage - akzeptiert worden
sein,
> so dürften keinesfalls Sie als von ihm geweihter Priester
alles aus-
> baden müssen.
Wiederum: Niemand bestreitet ernsthaft die Gültigkeit meiner
Priesterweihe.
Und offen gestanden: Ich wäre auch nicht dafür, dass z.B. ein
russisch-orthodoxer Priester als "katholischer" Priester auftritt.
> Was mich noch weiter interessiert: Inwieweit steht Ihre
Priesterweihe
> - und die wahrscheinlich vom damaligen Bischof Haas verweigerte
-
> im Zusammenhang mit den Vorgängen um seine Demission von
> Chur nach Vaduz?
Die Sache war eigentlich genau umgekehrt: Haas wollte mich
einkassieren,
er hat mich zunächst gegen Henrici verteidigt (s. n_000528.htm),
und er hat mir sogar nach meinem Bekenntnis der Sedisvakanz noch Peter
Miksch auf den Hals gehetzt, um mich "heim ins Reich" zu holen, s. miksch.htm.
Er wollte mir wenigstens noch mein V2-"Diplom" mir persönlich in
die
Finger drücken, da habe ich aber auch abgelehnt. Vaduz war erst
später
und hat sicherlich nicht das geringste mit mir zu tun. Niemand hat das
Recht, Häretiker zu Katholiken erklären, auch wenn das BVerfG
diesem Wahnsinn huldigt (s. kaiser.htm). Was
Sie
über meine Priesterweihe meinen (i.e. dass der Staat die Beweise
für
deren Gültigkeit entkräften müsste), gilt eigentlich
für
mein Bekenntnis: Der Staat müsste den Beweis vorlegen, dass connis
Credo (s. redek005.htm) mit dem
katholischen
Dogma in Einklang steht resp. nachweisen, dass ich ein Häretiker
(Leugner
eines Dogmas) oder Schismatiker (von der Einheit Getrennter) bin;
für
den Beweis, dass ich ein Schismatiker bin, müsste wiederum der
Erweis
erbracht werden, dass connis Credo mit dem katholischen Dogma in
Einklang
steht - andernfalls wäre Wojtylas Truppe nämlich nicht die
Kirche
(una, sancta, catholica et apostolica). Der Kampf geht darum, dass der
Begriff "römisch-katholisch" endlich wieder der katholischen
Kirche
zuerkannt wird. Mag sein, dass ich in diesem Kampf alles Irdische
verliere:
Die Gerechtigkeit ist mir das wert. In Christo
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