Abschied vom Bischofsamt
- Anlässlich des Todes von Andreas Endl -
(Kirche zum Mitreden, 16.07.2003)
I. Endls Tod
Heute erreichte uns folgender Brief (nur Absendername und e-mail, keine
Wohnadresse):
Betreff: endl.htm An @prhlcrosswinds.net
Grüß Gott hochwürdiger Herr Pater! Mit großer
Aufmerksamkeit lese ich Ihre Artikel und bin für Ihre Bemühungen
dankbar. Zur Aktualisierung Ihrer Internetseiten möchte ich Ihnen
mitteilen, dass Bischof Andreas Endl am 28. Juni 2003 verstorben ist. Ich
habe jedoch unzweifelhaft in Erfahrung bringen können, dass Andreas
Endl in kirchenrechtlich gültiger Apostolischer Sukzession gestanden
haben muss - und in der direkten "Weihelinie" (als zweiter Nachfolger)
von Erzbischof Thuc stand. Diese Informationen wurden mir von amtskirchlicher
Seite bestätigt. Ich bitte um Ihr Gebet und den heiligen Priestersegen.
Mit ergebenen Grüßen im Herrn
P.S.: Hochwürdiger Herr Pater! Ihre E-Mailadresse ist leider nicht
gültig, deshalb sende ich dieses Mail mit der Post.
Zum Ausgang des Strafprozesses, den Endl gegen uns angezettelt hatte,
s. Schuldig i.S.d. Anklage. Wir schickten dem
Schreiber eine mail (16 Jul 2003 12:03:04 +0200):
Sehr geehrter Herr N.N., vielen Dank für die Information
per Brief (ohne Datum, wurde heute zugestellt) bzgl. des Todes von Andreas
Endl. Einige Fragen: In welchem Alter ist Endl gestorben? Was war die Todesursache?
Wie war die genaue Sukzession von Endl (Priester- und Bischofsweihe)? Wie
standen Sie zu Endl? Ich plane, diesbezüglich heute eine Meldung zu
veröffentlichen. Noch etwas zu meiner Mailadresse: Auf der Startseite
steht: "e-mail an den Autor (nur reiner ASCII-Text / keine Anhänge;
vor "crosswinds.net" bitte das @ einfügen!"; s. auch impress.htm.
In Christo
Die Antwort (16.07.2003 16:03:48 +0200):
Grüß Gott hochwürdiger Herr Pater ! Danke
für Ihr E-Mail. Nachdem Andreas Endl durch den "Mariavitenbischof"
Paulus Maas betrogen wurde - ( Maas behauptete Endl gegenüber immer,
genauso wie Erzbischof Lefebvre römisch katholischer Erzbischof zu
sein ) und der Betrug offenkundig wurde, wandte sich Endl sofort von Maas
& Co. ab. Andreas Endl war mir als aufrichtiger und ernstzunehmender
Priester und Bischof bekannt, ich durfte ihm bei der hl. Messe öfters
ministrieren. Andreas Endl wurde von Bischof Jean-Gérard Roux nach
dem Pontifikale Romanum zum Priester und später auch zum Bischof der
römisch katholischen Kirche geweiht. In die Originalweihedokumente
konnte ich einmal Einblick nehmen. Die kirchenrechtlich gültige Apostolische
Sukzession von Endl war:
1.) Erzbischof Thuc, 2.) Jean-Gérard Roux, 3.) Andreas Endl
Bischof Andreas Endl (etwa 45) verstarb auf der Autobahn. Er kam einem
Unfallopfer zu Hilfe und wollte die letzte Ölung spenden; in der Ausübung
dieser Tätigkeit direkt auf der Fahrbahn wurde Andreas Endl von einem
vorbeirasenden Auto erfasst und verstarb daselbst. Hochwürdiger Herr
Pater, darf ich fragen, von welchem Bischof Sie Ihre Priesterweihe empfangen
haben ? Sind Sie auch Bischof der römisch katholischen Kirche
? Bitte um Ihren priesterlichen Segen. Mit herzlichen Grüßen
Roux gehört zu den umstrittensten "Bischöfen" (?) der Thuc-Linie.
Er wurde von Heller attackiert, was aber eigentlich
auf jeden echten oder falschen Kleriker zutrifft, und vielleicht war er
es, der Heller zum König der Lügner
kürte. Wir haben auch die Theorie gehört, dass Roux Weihen erfunden
und erschwindelt haben soll, allerdings können wir diese teilweise
sehr abenteuerlichen Geschichten weder bestätigen noch widerlegen.
Nach all dem, was wir über Roux gehört haben, halten wir eine
(ob nun gültige oder ungültige) Weihehandlung von Roux an Endl
keineswegs für unmöglich.
Ein Hinweis: Endl hat sich für sein Verbrechen gegen uns nie entschuldigt!
II. V2-Bischofsträumereien
Auf der Suche nach Internet-Informationen über Andreas Endl fanden
wir - außer KzM - nur eine einzige Seite, u.z. bei kath.ch, unseren
Lesern bekannt duch Agnus Dei und Offene
Fragen (2). Zum Angebot von kc gehört auch die selbsternannte
"Katholische Arbeitsstelle 'Neue religiöse Bewegungen in der Schweiz'
der Schweizer Bischofskonferenz", dessen Leiter Joachim Müller sich
als "Pfarrer" ausgibt. Die "Arbeitsstelle" behauptet von sich u.a.: "Sie
nimmt die Herausforderungen des 'religiösen Marktes' an und bemüht
sich, Antworten auf gestellte Fragen zu geben. Sie versucht nicht nur zu
sagen, was 'die anderen' glauben, sondern mitzusagen, worauf Glaube und
Hoffnung der Christen sich richten. Dabei nimmt sie auch im Auftrag der
römisch-katholischen Kirche die Aufgabe der 'Unterscheidung der Geister'
wahr." Sie ist Mitglied in der "Ökumenischen Arbeitsgruppe" "Neue
religiöse Bewegungen", einem Sektierer-Mischmasch aus überwiegend
Protestanten und V2-Sektierern.
Zu dem "Informationsangebot Infosekten" gehört auch ein kleiner
Text "Wanderbischöfe (Episcopi vagantes)", worin es einleitend heißt:
Unter episcopi vagantes versteht man Personen, die in
irregulärer oder heimlicher Weise zum Bischof geweiht wurden oder
solche, die, nachdem sie regulär konsekriert wurden, von der Kirche,
die sie weihte, exkommuniziert wurden und mit keinem anerkannten Bischofsstuhl
in Gemeinschaft stehen. Sie sind keine Erscheinung, die nur in unserer
Zeit auftritt. Bereits zur Zeit der Urkirche wurden Bischöfe von einer
Ortskirche ausgesandt, um zu missionieren und neue Kirchen zu gründen.
Oft kam es dann vor, dass die Kontakte zur Ursprungskirche bewusst abgebrochen
wurden, um als selbständige Kirche weiterzubestehen. Heute hat ein
episcopus vagans meist andere Ziele: als "umherschweifender Bischof" steht
er religiös am Rande der Kirchen und lebt - meist ohne geregelte finanzielle
Zuwendungen - oft an der Armutsgrenze. Seine apostolische Sukzession, auf
die er sich beruft, um sich zu legitimieren, ist zweifelhaft. Alle diese
Bischöfe verbindet, dass sie unrechtmässig zum Bischof geweiht
wurden.
Diese "Einleitung" lässt bereits schlimmes befürchten: Hier
tobt sich ein Feind Christi, insbesondere ein Feind der Sukzession, hemmungslos
aus. Der ideologische Hintergrund der "Arbeitsstelle" ist ja die "Ökumenische
Arbeitsgruppe", und die Protestanten haben gar keine Sukzession, die Altkatholiken
hingegen haben sich mit Anglikanern vermischt, und die anglikanischen Weihen
sind definitiv ungültig (s. Die Intention bei
der Sakramentenspendung). Die V2-Sektierer haben die Sukzession abgeschafft
(s. Abschied vom Priestertum), weswegen es psychologisch
nachvollziehbar erscheint, dass es im "Informationstext" zum episcopus
vagans allgemein heißt: "Seine apostolische Sukzession, auf die er
sich beruft, um sich zu legitimieren, ist zweifelhaft." Die episcopi vagantes
sind gerade heute enorm zahlreich, und man könnte immer nur von konkreten
Fällen sagen, dass die Weihe gültig ist (z.B. Bischof
Schmitz), ungültig ist (z.B. wenigstens einige der Endl-Weihen)
oder zweifelhaft (z.B. Fälle von zweifelhafter Zurechnungsfähigkeit
insbesondere in der Thuc-Linie).
Im Editorial zu Ausgabe 06/01 (Nr. 68) wurde
die Mitteilung von Camille Perl (Sekretär der "Pontificia Commissio
«Ecclesia Dei»") zitiert: "Philippe Miguet wurde ausserhälb
der katholischen Kirche zum Bischof geweiht und hat seinerseits seine Mitbrüder
zu Priestern geweiht. Die Kirche erkennt solche irregulären Weihen
nicht an; daher steht er selbst und seine Gemeinschaft nicht in Einheit
mit der katholischen Kirche." Perl (als Repräsentant der V2-Sekte)
meint in der Tat, Weihen außerhalb der V2-Sekte seien nicht bloß
unerlaubt, sondern ungültig. Damit bringt die V2-Sekte einmal mehr
ihren Irrenhaus-Charakter zum Ausdruck, weil nach dem einhelligen Urteil
der V2-Sekte die Weihe von Bischof Schmitz sowohl definitiv gültig
als auch zweifelhaft als auch definitiv ungültig ist (s. Spammer-Sepp
mit seinem anonymen Fachmann).
Der "Informationstext" erklärt klipp und klar: "Nach dem Vat.
II kann jedoch eine Bischofsweihe nicht gültig sein, wenn sie gegen
die "hierarchische Gemeinschaft" stattfindet, d.h. wenn der weihende Bischof
keine Einheit mit dem Papst und dem Bischofskollegium unterhält. So
handelt es sich z.B. bei den Weihen, die Bischof Lefebvre 1988 in der Piusbruderschaft
vorgenommen hat, um Weihen gegen den Willen der römisch-katholischen
Kirche."
Schwierigkeiten bereiten da u.a. zwei Tatsachen:
1. Die V2-Funktionäre sprechen hinsichtlich der Lefebvre-Geweihten
normalerweise ausdrücklich von Bischöfen - obwohl deren Weihe
"nicht gültig sein kann". In der "Exkommunikationsschrift" gegen Lefebvre,
dem "Motu proprio" "ECCLESIA DEI", schreibt Wojtyla von einer "unrechtmäßigen
Bischofsweihe", die Lefebvre gespendet habe, aber er nennt sie nirgends
explizit ungültig; statt dessen heißt es: "Die Tat als solche
war Ungehorsam gegenüber dem Römischen Papst in einer sehr ernsten
und für die Einheit der Kirche höchst bedeutsamen Sache, wie
es die Weihe von Bischöfen ist, mit der die apostolische Suksession
sakramental weitergegeben wird" (ED 3). Nach unserem Kenntnisstand werden
Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso
de Galarreta normalerweise von allen V2-Sektierern als gültig geweihte
Bischöfe bezeichnet - wenngleich Wojtyla interessanterweise in ED
(veröffentlicht am 02.07.1988, also nach der "unrechtmäßigen
Bischofsweihe" (30.06.1988)) die Herren Fellay etc. ausdrücklich nur
als Priester bezeichnet: "Da sie diesen Akt trotz des offiziellen Monitums
vollzogen, das ihnen durch den Kardinalpräfekten der Kongregation
für die Bischöfe am vergangenen 17. Juni übermittelt wurde,
sind Msgr. Lefebvre und die Priester Bernard Fellay, Bernard Tissier de
Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta der schweren Strafe
der Exkommunikation verfallen, wie die kirchliche Disziplin vorsieht" (ED
3). Für hemmungsloses Chaos ist also bestens gesorgt.
2. Selbst im Ott (1981) steht noch: "Jeder
gültig geweihte Bischof, auch der häretische, schismatische,
simonistische oder exkommunizierte, kann das Weihesakrament gültig
spenden, vorausgesetzt, daß er die erforderliche Intention hat und
den wesentlichen äußeren Ritus einhält (sent. certa [nicht
unfehlbar definierte, aber aufgrund ihres Zusammenhangs mit der Offenbarungslehre
als wahr betrachtete Lehre]). Vgl. D 855, 860; CIC 2372" (546).
D 855 / NR 424: "Wer sagt, der Ausspender, der sich im Stand der Todsünde
befinde, bringe kein Sakrament zustande oder teile keines mit, obwohl,
obwohl er alles Wesentliche beobachtet, was zum Zustandebringen und Mitteilen
des Sakramentes gehört, der sei ausgeschlossen."
D 860 / NR 443: "Wer sagt, die Taufe, obschon im Namen des Vaters und
des Sohnes und des Heiligen Geistes, mit der Absicht, zu tun, was die Kirche
tut, aber von Irrgläubigen gespendet, sei keine wahre Taufe, der sei
ausgeschlossen."
Can. 2372 CIC (Jone): "a) Die Suspension
a divinis, die dem Apostolischen Stuhle reserviert ist, trifft ohne weiteres
jeden, der sich herausnimmt, eine Weihe zu empfangen von jemandem, dessen
Exkommunikation bzw. Suspension oder Interdikt durch Richterspruch festgestellt
oder verhängt worden ist, oder von einem notorischen Apostaten, Häretiker
oder Schismatiker. [...] b) Wer sich aber im guten Glauben von einem der
Genannten weihen ließ, darf die empfangene Weihe so lange nicht ausüben,
bis er Dispens erhalten hat."
Natürlich wäre weiter zu fragen, wie sich das Verhältnis
der V2-Sektierer z.B. zu Orthodoxen nun gestalten soll, wenn deren Sukzession
plötzlich "nicht [mehr] gültig sein kann."
Wir kontaktierten also den Verantwortlichen Joachim Müller per
e-mail:
Hi Jochen, ich habe gerade deinen Text "Wanderbischöfe
(Episcopi vagantes)" gelesen. Du schreibst: "Nach dem Vat. II kann jedoch
eine Bischofsweihe nicht gültig sein, wenn sie gegen die "hierarchische
Gemeinschaft" stattfindet, d.h. wenn der weihende Bischof keine Einheit
mit dem Papst und dem Bischofskollegium unterhält."
1. Wo steht das genau (V2-Text, Scheinpapst-Enzyklika)?
2. Bis wann sind Bischofsweihen außerhalb der V2-Sekte als gültig
anerkannt?
3. Sind dann auch die Weihen der "Orthodoxen" für ungültig
erklärt worden? Wenn ja, wann (Erklärung / Wirkung)?
Antworte mir unverzüglich und v.a. ausführlich: Möglicherweise
werde ich noch heute nachmittag etwas dazu schreiben. In Christo
Leider hielt JM es für gut, diese mail nicht zu beantworten. So
müssen wir uns hier mit der Versicherung begnügen, dass in dem
Text diese Fragen tatsächlich nicht beantwortet werden. Es ist der
größte Schwachpunkt und die größte Stärke der
V2-Sekte, dass sie ihre Aussagen üblicherweise einfach nicht begründet.
Als Paradebeispiel kann die Klageschrift der Redekianer
dienen, aber auch der ganze Wust von sonstigen verlogenen Vorwürfen
gegen uns, was u.a. in Der Letzte seiner Art
thematisiert wurde.
Nur kurz noch eine Bemerkung zum "Informationstext": Wie erwähnt,
fanden wir diesen bei einer Internet-Suche nach "Andreas Endl". Tatsächlich
wird AE - wie so manche andere - nur ganz kurz erwähnt. Hier ein Ausschnitt:
Oft erfüllen sich Menschen, meist ohne theologische
Vorkenntnisse und mangelnder Allgemeinbildung, ihren Wunschtraum, Priester
oder Bischof zu werden durch die Konsekration durch einen Episcopus vagantes.
Sie werden dadurch oft in die dubiosen Machenschaften ihrer Vorbilder verstrickt
oder gründen ihre eigenen Kirchen mit sektiererischen Tendenzen. Dazu
gehören z.B. die Canonici Sancti Augustini Idsteinses (CSA) des "Abtes"
Winfried Düngen, der katholisch-apostolische Bischof Gall und Lukan
Grabowski, Konstanz. Der verheiratete Schwertbischof Nikolaus Schneider,
aus Oberriet SG stammend und nach Aufenthalten in Naters VS und Bazenheid
SG heute wohnhaft in Rehetobel AR, wurde durch seinen Kinder-Gebetssturm
bekannt. Er wurde von Gerard. Franck, Katholische und Apostolische Kirche,
Sittard, Holland, 1977 im Gefängnis zum Bischof geweiht. Gerard Frank,
der wegen homosexuellen Praktiken mit Jugendlichen eine Gefängnisstrafe
verbüsste, war von dem Bischof Van der Made der Altrömisch-katholischen
Kirche geweiht worden, wurde jedoch von dieser Kirche später ausgeschlossen.
Seine Gemeinschaft nennt sich "Kirche der neuen Christen" bzw. Neuchristen.
[...] Weitere Gemeinschaften und Kirchen sind: Fraternitas San Francisco
de Asis (Wolfgang Sachse); Armitenorden und Franziskusstiftung (J. M. Andreas
Endl), die Unabhängige Katholische Kirche (Rüdiger Scheurich
als Erzbischof und Metropolit); die Apostolische katholisch-orthodoxe Kirche;
Der Australier Kamm (Little Pebble) glaubt, nach dem Tod von Papst Johannes
Paul I dessen von Gott gewollter Nachfolger zu sein. Auf Robert Geyer gehen
zahlreiche Weihen zurück.
Düngen weihte Werner Schneider, zu
dem es wohl noch einen Text geben wird. Zu Nikolaus Schneider und zu Geyer
(wurde direkt von Stumpfl zum Priester geweiht und ist der wichtigste Stumpfl-Geweihte
nach Thiesen) s. den neueren Heller-Text. Interessanterweise
werden aber weder Thiesen noch Thuc, vielleicht die bedeutendsten Weihespender
in der "Sedisvakantisten"-Szene, im Text erwähnt. Obwohl Thuc auch
als "Sedisvakantist" noch Priester- und Bischofsweihen spendete, werden
diese üblicherweise von Rom als gültig anerkannt. Problematisch
sind allerdings Thuc-Linien wie die von Clemente Dominguez Gomez, über
den - ohne irgendeinen Hinweis auf Thuc - der "Informationstext" verbreitet:
"Die Palmerianisch-katholische Kirche geht auf den Spanier Clemente Dominguez
Gomez zurück, der sich auf Grund einer mystischen Vision zum rechtmässigen
Papst Gregor XVII nach dem Tod Papst Pauls VI 1978 ernannte." Eigentlich
geht diese Sekte auf Erzbischof Thuc zurück, der sich jedoch später
davon wenigstens schriftlich distanzierte. Wegen der exzessiven Weiheorgien,
die unter Gomez abgehalten wurden, werden in Traditionskreisen Palmar-Weihen
öfters für ungültig gehalten (Mangel bei Form und Intention).
Der "Informationstext" zieht also gegen die episcopi vagantes ganz
ordentlich vom Leder, wohl aus der nicht ganz unbegründeten Hoffnung
heraus, damit von den Zuständen im eigenen Haus ablenken zu können.
Denn die "Kinderschänder-Kirche" verdient
wahrlich kein besseres Ansehen als z.B. Gerard Frank, und was die theologischen
Fähigkeiten der V2-Superstars betrifft, kann man sich z.B. in unseren
Würdigungen von Walter Kasper, Karl
Lehmann, Andreas Laun und Karl
Rahner oder auch Reto Nay informieren. Wenn
so ein Pulk von geistig-sittlichen Irrläufern und Irrlichtern sich
über episcopi vagantes erhebt, wirkt das ausnehmend peinlich.
III. Eine Anfrage
Privatpersonen genießen, wie mehrfach erklärt, bei KzM grundsätzlich
Namensschutz. Nach einigem Überlegen haben wir uns entschlossen, den
nachfolgenden Mailwechsel zu veröffentlichen, u.z. anonym. Er mag
als Ausklang des Themas "Abschied vom Bischofsamt" dienen.
N.N. an PRHL, 01.07.2003 21:47:18 +0200:
Sehr geehrter Herr Pater, ich lese regelmaessig Ihre Mitteilungen.
Insbesondere Ihre Aussage in "Abschied vom Priestertum",
wonach alle Bischofsweihen in der reformierten Liturgie schon wegen eines
Formmangels nichtig seien und es insoweit nicht mehr auf die Intention
ankomme, beschaeftigt mich sehr. Denn ich gebe zu, anhand des blossen Textvergleiches
der Weiheformeln zwischen "V2" und Katholisch das nicht ohne weiteres erkennen
zu koennen. Auch Ihre Erlaeuterungen sind in diesem Punkt recht knapp -
wahrscheinlich weil Ihnen das klar ist - jedenfalls moechte ich Ihnen im
folgenden meine Gedankengaenge darlegen, die nicht zu Ihrem Ergebnis, fuehren
mit der Bitte, mir meinen Fehler aufzuzeigen.
Zunaechst muss sich aus der Formel zweierlei ergeben: 1) die Uebertragung
als solche und 2) der Gegenstand der Uebertragung, hier die bischoefliche
Weihegewalt.
Der Punkt 1 ist in beiden Formeln (V2 und Kath.) wohl unproblematisch:
"Vollende" und "Heilige" bei der kath. Formel, "Giesse aus" bei V2. Problematisch
ist allein die Frage, ob der Gegenstand der Uebertragung, also die Weihegewalt,
bezeichnet wird.
a) Hier habe ich zunaechst Fragen bezueglich der kath. Formel:
Die kath. Formel verwendet die Bezeichnungen "Fuelle Deines Dienstes"
(was wohl darauf hinweist, dass die Bischofsweihe eine hoehere Stufe der
Proesterweihe ist - aber ergibt sich bereits daraus die bischoefliche Weihegewalt?),
weiterhin die Bezeichnungen "Schmuck der gesamten Verherrlichung" sowie
das wohl entscheidende "Tau himmlischer Salbung". Gleichwohl springt mir
als Laien in keiner der drei Umschreibungen sofort die bischoefliche Weihegewalt
ins Auge. Deshalb meine Frage: In welchem Dokument (Schrift oder Tradition)
findet sich die Bezeichnung "Tau himmlischer Salbung" fuer die bischoefliche
Weihegewalt, oder wo laesst sich dies zumindest unzweideutig herleiten?
b) Bei V2 wird dies nun komplett umgestellt, und es ist die Rede von
der "Kraft" und dem "Geist", "den Er (Christus) den Aposteln gegeben hat"
(auf die blumigen Fuellworte habe ich verzichtet). Nun fragen Sie in Ihrem
Beitrag, welcher Geist das sein koenne und meinen, dass es sich ja auch
um den Hl. Geist handeln koenne, was wiederum eine eindeutige Bezeichnung
der bischoeflichen Weihegewalt ausschloesse, ergo die Formel leer laufen
liesse.
Und hier vermag ich Ihnen gedanklich nicht zu folgen: Wen die Rede
ist von der "Kraft, die Christus den Aposteln gegeben hat", dann ergibt
sich zumindest bei Anwendung der allgemeinen Auslegungsmethoden, die ich
als Jurist anwende, dass damit eine Kraft gemeint ist, die Er ausschliesslich
an die Apostel uebergeben hat. Sofern die Theologie hier keine eigenen
Auslegungsmethoden entwickelt haette, was mir neu waere, dann wuerde sich
zumindest eine Deutung der Formel dahingehend, es sei der Hl. Geist gemeint,
verbieten. Insofern ist zu fragen, welche "Kraefte" oder "Geister" Christus
ausschliesslich an die Apostel uebergeben hat. Hier dachte ich zumindest
bislang, dies sei allein die Weihegewalt.
Damit koennte man methodisch formulieren, dass die kath. Weiheformel
das Uebertragungsobjekt positiv bezeichnet ("Tau himmlischer Salbung"),
waehrend V2 negativ vorgeht, in dem es von der "Kraft, die Er den Aposteln
gegeben hat" spricht und es derer nur eine gibt - eben das Tau himmlischer
Salbung. Auch hier waere mir ein Verbot negativer Definition neu.
Kurzum, ich kann nicht erkennen, dass die Formel an sich nicht die
Voraussetzungen erfuellt, die gefordert sind. Hier bitte ich um Berichtigung.
Denn bei meiner Argumentation waere es im Ergebnis durchaus denkbar, dass
ein V2-Formel-geweihter Priester gueltiger Bischof werden koennte, und
zwar wenn der Sakramentenspender die entsprechende Intention haette. Dies
ist zwar bekanntermassen in der Regel nicht der Fall, aber zumindest so
apodiktisch, wie Sie es tun, liesse sich nicht jedem Konzilsbischof seine
Weihegewalt absprechen.
Ich hoffe, Sie durch die Frage nicht allzusehr von Ihren Bemuehungen
abzulenken und verbleibe
mit den besten Wuenschen fuer Ihr segensreiches Tun
als Ihr N.N.
PRHL an N.N., 02.07.2003 11:10:45 +0200:
Sehr geehrter Herr N.N., zunächst nur eine kleine
Frage, die Sie natürlich nicht beantworten müssen: Sind Sie DER
N.N. (JU N.N.)? Nach all der Post, die mittlerweile schon in meinem Postfach
gelandet ist, würde mich das an sich nicht weiter überraschen
(s. z.B. impress.htm), nur Ihre Schlussbemerkung
"mit den besten Wuenschen fuer Ihr segensreiches Tun" würde ich von
einem JU-Mitglied eher nicht erwarten. Wenn Sie nicht wissen, wie ich zu
dieser Einschätzung gekommen bin, versuchen Sie bei der Suchfunktion
(suchen.htm) mal die Anfrage "CDU". Zum Thema:
> In welchem
> Dokument (Schrift oder Tradition) findet sich die Bezeichnung
"Tau
> himmlischer Salbung" fuer die bischoefliche Weihegewalt, oder
wo laesst
> sich dies zumindest unzweideutig herleiten?
Diesbezüglich gab es in der Theologie lange Debatten; einen Schlusspunkt
setzte erst die Apostolische Konstitution "Sacramentum ordinis" von Pius
XII. im Jahre 1947. F. Diekamp (Dogmatik Bd. 3, Münster (11)1954,
366) zitiert nach Denzinger (s. literat.htm)
3001: "Bei der Weihe oder Konsekration des Bischofs ist die Handauflegung,
welche vom Konsekrator vorgenommen wird, die Materie. Die Form aber besteht
aus den Worten der 'Präfation', von denen folgendende wesentlich und
darum zu Gültigkeit erfordert sind: 'Comple in Sacerdote tuo ministerii
tui summam, et ornamentis totius glorificationis instructum coelestis unguenti
rore sanctifica'". (Vollende in Deinem Priester die Fülle Deines Dienstes
und, mit dem Schmuck der gesamten Verherrlichung ausgestattet, heilige
ihn mit dem Tau himmlischer Salbung.)
Diekamp stuft die Verbindlichkeit dieses Satzes von Pius XII. ein als
"fidei proximum", also nicht unfehlbar, aber sehr eng mit der unfehlbaren
Lehre verbunden. In der Weihelehre gibt es übrigens mehrere Sätze,
die zwar allgemein als richtig anerkannt werden, die aber nicht als unfehlbar
gelten (Beispiel: "Der Diakonat ist ein sakramentaler Ordo.").
> b) Bei V2 wird dies nun komplett umgestellt, und es ist die Rede
von der
> "Kraft" und dem "Geist", "den Er (Christus) den Aposteln gegeben
hat" (auf
> die blumigen Fuellworte habe ich verzichtet). Nun fragen Sie in
Ihrem Beitrag,
> welcher Geist das sein koenne und meinen, dass es sich ja auch
um den Hl.
> Geist handeln koenne, was wiederum eine eindeutige Bezeichnung
der
> bischoeflichen Weihegewalt ausschloesse, ergo die Formel leer
laufen
> liesse.
>
> Und hier vermag ich Ihnen gedanklich nicht zu folgen: Wen die
Rede ist von
> der "Kraft, die Christus den Aposteln gegeben hat", dann ergibt
sich
> zumindest bei Anwendung der allgemeinen Auslegungsmethoden, die
ich als
> Jurist anwende, dass damit eine Kraft gemeint ist, die Er ausschliesslich
> an die Apostel uebergeben hat.
Das ist Ihr Fehler. Gem. Pius XII. (ebenfalls SO) gehört es zum
Sakrament, dass durch die Worte "die sakramentalen Wirkungen eindeutig
bezeichnet werden", was eben mit dem Heiligen Geist, den u.a., aber eben
nicht ausschließlich die Apostel empfangen haben, nicht geleistet
wird. Jeder aufrichtige Theologe gibt unumwunden zu, dass es im V2-Sumpf
viele Wischi-Waschi-Formulierungen zur Täuschung der theologisch Unversierten
gibt, die aber einer theologischen Prüfung nicht standhalten.
> Damit koennte man methodisch formulieren, dass die kath. Weiheformel
das
> Uebertragungsobjekt positiv bezeichnet ("Tau himmlischer Salbung"),
> waehrend V2 negativ vorgeht, in dem es von der "Kraft, die Er
den Aposteln
> gegeben hat" spricht und es derer nur eine gibt - eben das Tau
himmlischer
> Salbung.
Alles falsch, s.o. Gerne hätte ich Ihnen noch einen Link zu SO
angegeben, konnte diesen Text aber nirgends finden. Sie könnten antiquarisch
danach suchen. Auf SO wird verständlicherweise gerne von "Traditionalisten"
jeglicher Couleur Bezug genommen, von "Sedisvakantisten", von Lefebvristen,
von aktuellen Scheinpäpsten wie Pius XIII. (s. truecat.htm)
resp. ihren Anhängern etc.
Da der Text 1947 erschien und 1958 die Sedisvakanz eintrat, ist das
Zeitfenster für reguläre solide theologische Literatur, die diese
Konstitution verwerten konnte, denkbar klein, d.h. man findet fast ausschließlich
bei "Traditionalisten", die nun wahrlich nicht alle ein Imprimatur verdienen,
Ausführungen zu SO (Beispiele: [URL]; generell die Seiten von Pivarunas
([URL]) und Sanborn ([URL]). Natürlich kann man Sanborn und Pivarunas
nicht empfehlen. Die V2-Sekte verweist bisweilen in Fußnoten auf
SO, was eben nichts weiter als ein Täuschungsmanöver ist. In
Christo
N.N. an PRHL, 03.07.2003 10:39:09 -0000:
Sehr geehrter Pater, zunaechst meinen besten Dank fuer
die prompte Antwort. Zu mir: Ich bin erstaunt, dass Sie mich richtig zuordnen;
denn ich bin tatsaechlich ein hiesiger JU-Aktiver, derzeit als [...]. Hier
zunaechst meine Frage: Woher wissen Sie das (der Hl. Geist scheidet ja
wohl aus)?. In der Tat ist mir ihre CDU-kritische Haltung schon aufgefallen,
und ich hoffe, dass Sie meinen Namen nicht in Zusammenhang mit irgendwelchen
fragwuerdigen, schwachsinnigen oder antikatholischen Pamphleten gefunden
haben. Wie mittlerweile ueberall ist auch die Union ein bunt zusammengewuerfelter
Haufen; wobei die Dichte an aufrechten Konservativen bisweilen erstaunlich
ist. Wir haben hier zum Beispiel [...], was Sie beides nicht toll finden,
aber immerhin.
Sofern Sie die Aufweichungstendenzen in der Union in bezug auf die
Homosexualitaet anprangern, kann ich Ihnen nur zustimmen. Ich habe [...].
Zu Ihrer Seite kann ich Ihnen zunaechst sagen, dass ich sie beunruhigend
finde, und die Frage der Gueltigkeit der Weihen insbesondere. Dass man
den ganzen Praelaten etc. nicht trauen kann, weiss jeder, der ihre Predigten
mit eingeschaltetem Verstand zur Kenntnis nimmt. Auch ein Vergleich mit
den theologischen Lektionen auf der Homepage der FSSPX reicht aus, um den
Glaubenabfall feststellen zu koennen. Schliesslich laden wir uns regelmaessig
hoehere Wuerdentraeger des Bistums in unsere Studentenverbindung ein, und
auch dabei kommt die Massivitaet des Abfalls oftmals in einer Dimension
zum Vorschein, die mich als Laien schaudern laesst. In der Regel bleibt
am Ende vom "Priestertum" wenig uebrig. Folglich nehme ich schon seit einiger
Zeit keine Kommunion nach den Sonntagsmessen (OK, Mahlfeiern) mehr entgegen.
Genau deshalb habe ich [...]. Und damit werden Sie meine Beunruhigung
verstehen. Jedenfalls habe ich den NR (1948, die 1. Aufl. war nicht zu
bekommen) gewaelzt und nichts gefunden. Ihre Antwort - so unerfreulich
ich sie finden muss - hilft aber weiter, daher besten Dank. Ich werde mir
die Konstitution mal besorgen, sicher ist sie auch im Netz, und sei es
bei vatican.va. Zudem schaue ich mir mal die vorangegangene Diskussion
an; schliesslich ist noch die Frage von Belang, weshalb das 1969 Keinem
aufgefallen ist (denn vermutlich ist es ja aufgefallen und der Einwand
ist mit irgendeinem Argument weggewischt worden - welchem?). Also, ich
kann neben Jura weiterhin durch die Irrungen der Theologie forsten.
Dabei werden Sie schon herausgehoert haben, dass ich fuer den Schritt,
den Sie gegangen sind, noch nicht bereit bin. Derzeit geht es erst einmal
in Richtung Lefebvre; wobei mir dessen Instringenz und Inkonsequenz schon
klar ist. Aber in Faellen, in denen es eine saubere und zudem vernuenftig
erscheinende Loesung nicht mehr gibt, helfen sich Juristen immer mit dem
"Notstand" aus. Und in einer Notstandslage sind eben ploetzlich Gesetzesverstoesse
genauso berechtigt wie Disziplinarverstoesse wie die Weihen von Bischoefen
ohne vorherige paepstliche Erlaubnis (L. argumentierte wohl ebenso; man
wuerde, so man es weiterfuehrte, wohl auf einen toten Punkt, einen nicht
loesbaren Widerspruch stossen). In jedem Fall habe ich derzeit also noch
einen "Papst", wenn auch einen, der Falsches sagt, was nicht sein kann,
aber eben den "Notstand" ausmacht.
Diese Unlogik auf wissenschaftlichem Niveau wird mich wohl solange
begleiten, bis die Entwicklung, die mit Roncalli 1959 begonnen und sich
im V2 verfestigt hat, so weit fortgeschritten ist, dass meine Anhaenglichkeit
an Rom, den Petersdom und den, der drinsitzt auch unter Zuhilfenahme des
Notstandsgedankens nicht mehr in Einklang mit meinem Glaubenswissen zu
bringen ist. Ich gebe zu, dass ich hoffe, dass es nicht eintrete, aber
das Gegenteil befuerchte. Aber zumindest sehen Sie, dass Ihre Arbeit bei
KzM nicht wirkungslos verpufft: Steter Tropfen ..
Auch wenn ich mir Ihre veraechtlichen Gedanken angesichts der hier
geschriebenen qualifizierten Ratlosigkeit vorstellen kann verbleibe ich
mit den besten Wuenschen fuer Ihr segensreches Tun als Ihr N.N.
03 Jul 2003 15:01:38 +0200:
Sehr geehrter Herr N.N.!
> Zu mir: Ich bin erstaunt, dass Sie mich richtig zuordnen; denn
ich bin
> tatsaechlich ein hiesiger JU-Aktiver, derzeit als
> [...]. Hier zunaechst meine Frage: Woher wissen Sie
> das (der Hl. Geist scheidet ja wohl aus)?.
http://www.google.de/search?q=[...]
http://www.google.de/search?hl=[...]
Ich bin nicht Doktor Allwissend, und selbst die im Vergleich zu Ihnen
doch wohl prominentere Ilka Schröder kannte ich bis zu ihrer mail
an mich (s. impress.htm) nicht, dann habe ich
gegoogelt. Auf Ilkas Homepage stand auch die e-mail-Adresse, von der ich
die mail erhalten hatte, ergo war Ilka eindeutig identifiziert. Übrigens:
Die Site von Joschka Fischer ist joschka.de, Ilkas Seite ist ilka.org.
> In der Tat ist mir ihre CDU-kritische Haltung schon aufgefallen,
und ich
> hoffe, dass Sie meinen Namen nicht in Zusammenhang mit irgendwelchen
> fragwuerdigen, schwachsinnigen oder antikatholischen Pamphleten
gefunden
> haben.
Na ja, die Zusammenarbeit von JU und V2 stößt mir schon
sauer auf. Auch durch das "Opus Dei" (s. opus_dei.htm)
kannte ich die JU. Sie müssen das einmal so sehen: Gemäß
der Ideologie der Bundesrepublik Deutschland in Kollaboration mit der V2-Sekte
bin ich ein verurteilter Verbrecher, ein hartnäckiger "Outlaw", der
sich nicht ihrem übergöttlichen Wahn unterwirft und mit dem sie
in einer menschenverachtenden Weise umspringt, angesichts derer andere
bereits das Handtuch geworfen haben, darunter mein ehemaliger Jurisdiktionsbischof
(s. schneid2.htm). Nicht jeder weiß, wie
man sich fühlt, wenn man seit Jahren jederzeit mit einer absolut ungerechten
Einkerkerung rechnen muss; ich schon! Während ich argumentativ arbeite,
handelt der deutsche Staat, ob nun Parteien oder Gerichte, streng apodiktisch
und v.a. gegen göttliches Recht. Dafür wird er sich einmal verantworten
müssen, und "der Staat", das ist v.a. mal die staatliche Obrigkeit.
Weswegen lässt es Johannes Rau zu, dass ich Texte wie rau_oeku.htm
über ihn schreibe, deren Inhalte, wenn sie nicht sachlich korrekt
begründet wären, allesamt als Verunglimpfung des Bundespräsident
strafrechtliche Konsequenzen hätten?
> Diese Unlogik auf wissenschaftlichem Niveau wird mich wohl solange
> begleiten, bis die Entwicklung, die mit Roncalli 1959 begonnen
und sich im
> V2 verfestigt hat, so weit fortgeschritten ist, dass meine Anhaenglichkeit
> an Rom, den Petersdom und den, der drinsitzt auch unter Zuhilfenahme
des
> Notstandsgedankens nicht mehr in Einklang mit meinem Glaubenswissen
zu
> bringen ist.
>
> Ich gebe zu, dass ich hoffe, dass es nicht eintrete, aber das
Gegenteil
> befuerchte. Aber zumindest sehen Sie, dass Ihre Arbeit bei KzM
nicht
> wirkungslos verpufft: Steter Tropfen ..
>
> Auch wenn ich mir Ihre veraechtlichen Gedanken angesichts der
hier
> geschriebenen qualifizierten Ratlosigkeit vorstellen kann verbleibe
ich
Jeder braucht seine Zeit, auch ich brauchte meine. Über meine
Zeit im "Priesterseminar" Chur, wo dann meine Entscheidung gefallen ist,
die Sedisvakanz anzuerkennen und dementsprechend auf den ganzen Tand zu
verzichten, mit dem ich gelockt wurde, habe ich schon mehrfach bei KzM
geschrieben (z.B. spindel9.htm). Wenn Sie die
Argumente dafür, dass Sedisvakanz besteht, dass die V2-Sakramente
zweifelhaft bis ungültig sind etc., trotz ordentlicher Auseinandersetzung
damit nicht nachvollziehen können, sind Sie nicht berechtigt, ein
"Sedisvakantist" zu werden; s. auch ignoranz.htm.
Mögen Sie zur gegebenen Zeit die richtige Entscheidung treffen.
In Christo
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